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Nr. 133. 22. Jahrgang.

1. Beilage des ,, Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Kommunales.

Stadtverordneten Versammlung.

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21. Sigung vom Donnerstag, den 8. Juni 1905, nachmittags 5 Uhr.

5 Uhr.

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Biergarten

etabliert zu finden, der gerade nur den Haupteingang frei läßt. Wie ist es möglich, daß der Magistrat über städtische Straßen und Blaze berfügt, ohne der Versammlung vorher auch nur Kenntnis zu geben? Im Jahre 1902 hat diese sich durchaus gegen eine solche Anlage ausgesprochen. So wie diese jezt ist, kann fie unmöglich bleiben, denn die Gäste dieses Restaurants sind weder gegen Sonnenschein noch gegen Regen geschützt. Wie ich höre, hat der Magistrat nur mit knapper Mehrheit, mit einer Zufallsmehrheit der Anlage zu­gestimmt, die auch nicht unerhebliche Kosten verursacht. Stadtv. Singer( Soz.):

Freitag, 9. Juni 1905.

Schadenersatz und Aufrechnung.

Anders

Anlage leidet.( Zustimmung.) 8Zahlreiche Bewohner des Zentrums freuen sich sehr, eine solche Gelegenheit zu erhalten, sich abends beim Glase Bier im Freien zu erholen. Was die Rechtsfrage betrifft, so Der Hausdiener W. Hatte im Auftrage des Buchbindermeisters hat aber der Bürgermeister die schweren Bedenken von Rosenow Reiß auf einem zweirädrigen Handwagen ungebundene Bücher abs und Singer nicht entkräftet. Es handelt sich hier um eine ökono- zuholen. Der Wagen wurde zu schwer beladen, so daß er beim mische Benutzung städtischen Geländes, das der allgemeinen Benuzung Niederdrücken der Deichseln entztvei ging. Neiß machte den Haus­zugunsten des Pächters entzogen ist. Ich bedauere insbesondere, daß diener dafür verantwortlich und wollte, daß er ungefähr die Hälfte Der Vorsteher Dr. Langerhans eröffnet die Sigung gegen die Versammlung nicht vorweg mit dieser Sache befaßt wurde, und das des Schadens mit 6,50 M. ersetze. Er zog ihm einmal 5 M. vom gerade, weil es sich um eine zweifelhafte Sache handelt. Wenn wir Lohn ab und dann noch 1,50 M. Einige Tage nach dem zweiten Auf der Tagesordnung stehen heute nur fleine Sachen". vor der Ausführung die Absicht des Magistrats auch nur zur Abzuge protestierte W. dagegen und klagte demnächst beim Gewerbe­Zur Annahme der Schenkung von 30 000 M., welche Frau Grünert, Kenntnis bekommen hätten, wäre die Angelegenheit leichter zu gericht auf Herauszahlung der 6,50 M. Der Beklagte behauptete Genthinerstr. 18, als Heinrich Grünert- Stiftung applanieren gewesen. Jetzt werden Anträge nicht ausbleiben und ein Einverständnis des Klägers mit den Abzügen und beantragte, Berlin 1905" der Stadt unter der Bedingung zugewendet hat, daß der Magistrat wird gut tun, durch Entgegenkommen Streit zu ver- W. nicht nur mit der Klage abzuweisen, sondern ihn auch noch die Zinsen zugunsten armer Blinder speziell für das Fort- meiden. zu verurteilen, ihm eine Versäumnisgebühr von 5 M. zu zahlen, bestehen und die Erweiterung der in der städtischen Blindenanstalt Stadtv. Singer: weil Kläger ihn in schikanöser Weise aufs Gericht zitiert habe.(!) bisher gestellten Monatsschrift Blindenheim" verwendet werden, Stadtrat Selberg hat in der Ausschußberatung selbst sich gegen Die Kammer VIII unter dem Vorsiz des Gewerberichters erteilt die Versammlung ihre Zustimmung. die Einrichtung des Restaurationsbetriebes vor dem Rathause aus- Dr. Schocken verurteilte den Beklagten, an den Kläger 1,50 M. zu Den Beschlüssen der Versammlung wegen Herstellung gesprochen, und zwar unter Hinweis auf die eventuelle Rotwendig- zahlen, und verwarf den Antrag des Beklagten auf zubilligung einer eines elettrijden Speisenaufzuges und Berfeit eines Beltes. Andererseits ist doch die Baudeputation nicht die Bersäumnisgebühr. Begründend wurde ausgeführt: Ein Schaden legung der Festküche im Ratskeller hat der Magistrat Stadtverordneten- Versammlung. Daß diese mitzureden hat, behaupte müsse naturgemäß von dem getragen werden, der ihn verursacht zugestimmt, wie er zur Kenntnisnahme mitteilt. Wie es hier damit stehe, könne dahingestellt bleiben, Stadtv. Rosenow( N. 2.): Die Herren Kollegen werden heute ich nach wie vor und darin hat mich auch der Bürgermeister habe. nicht eines anderen belehrt. Der Bürgermeister irrt, wenn er da das Bürgerliche Gesetzbuch ein Aufrechnungsverbot tenne. Dieses sehr überrascht gewesen sein, vor dem Rathause einen glaubt, auch für uns stände tatsächlich der ästhetische Gefichtspunkt greife jedoch dann nicht Platz, wenn eine Einigung über eine Auf­bollständigen im Vordergrunde. Jedenfalls entspringen meine fonstitutionellen rechnung stattfinde. Eine solche Einigung sei nun unbedingt darin Bedenken diesem Gesichtspunkte nicht. Die Ausführungen des zu suchen, daß schon drei Wochen zurüdlagen, als Kläger auf die Bürgermeisters haben mir den Eindruck einer Verlegenheitsrede ge- zuerst abgezogenen 5 M. Anspruch erhob. Die Billigung der macht. Der von uns genehmigte Vertrag handelt von der Ver- Kürzung des Lohnes um 5 M., die hier anzunehmen sei, tönne pachtung des Ratskellers, nicht von der des dem Rathause vor- W. durch die Klage nicht wieder rückgängig machen. liegenden Platzes; dieser Unterschied fonnte doch auch dem Bürger- berhalte es sich mit den später abgezogenen 1,50 M. Gegen meister nicht entgehen. Auch sonst ist seine Auffassung über unsere diesen Abzug habe Kläger zwar auch nicht sogleich protestiert, Rechte höchst eigentümlich und kaum mit der Städte- Ordnung zu aber nur deshalb nicht, weil er nicht sofort dazu gekommen sei; er vereinbaren. Nach seiner Deduktion hätte sich die Versammlung nur habe es aber noch innerhalb der folgenden Woche getan, und so um Dinge zu fümmern, die in Beziehung zum Etat stehen. Eine habe bezüglich dieser 1,50 M. eine Einigung auf Abzug nicht an­folche Auffassung steht doch ganz abseits von wirklicher Selbst- genommen werden können. Aus diesen Gründen seien dem Kläger verivaltung. Die Versammlung hat sich um alles zu nur 1,50 M. zuzubilligen. Schon mit Rücksicht auf das teilweise fümmern, was in der Stadt vorgeht; der Magistrat hat Bestehen eines Anspruchs könne von einer schitanösen Klage W.8 Ich bedauere, daß nach dieser Anfrage keiner der Herren vom die Erefutive, aber nicht das geringste Vorrecht. Nach dieser Ver- nicht die Rede sein, so daß der Anspruch des Beklagten Reiß auf Magistrat das Wort nimmt, um uns die Rechtsbasis für die Ent- lautbarung muß die Versammlung um so energischer eine solche Kosten für Zeitversäumnisse hinfällig wäre. fcheidung des Magistrats, für die Zulassung dieser offen- Auffassung zurückweisen. Wir werden die Rechtsfrage durch einen baren Verunstaltung zu geben. Der Magistrat scheint Beschluß der Versammlung in das gebührende Licht stellen. Wird also triftige Gründe nicht zu haben. Aus ästhetischen, nachträglich die Genehmigung eingeholt, so kann man ja für dies Falsches Verfahren auf Aberkennung des Schifferpatents. Ein praktischen und kommunalpolitischen Gründen muß der Vorgang mal damit zufrieden sein, aber die Rechtsfrage muß prinzipiell aufs Schiffseigner Kreiseler aus der Gegend von Magdeburg hatte aus schwer beklagt werden. Ueber den ersteren Bunkt läßt sich ja kaum gründlichste erörtert werden. einer ihm anvertrauten Ladung vier Säcke Kristallzucker unterschlagen ftreiten, de gustibus non est disputandum( über ( über den Stadtrat Selberg entgegnet, ist aber auf der Tribüne nicht deut- und war deshalb sowie wegen Wegnahme eines Schiffstaues zu Geschmack ist nicht zu streiten). Freilich, als ich die An- lich zu verstehen. Er scheint auszuführen, daß er seinen Widerspruch sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Polizeipräsident lage zum erstenmal sah, fühlte ich mich nach Krähwinkel versetzt gegen die Einrichtung hinsichtlich des Zeltes nicht aufrecht zu erzu Magdeburg erließ darauf gegen ihn eine schiffahrtspolizeiliche Ver und an das beliebte Berliner Wort erinnert, wenn der Sommer halten brauchte. fügung, durch die er S. aufgab, ihm bei Vermeidung einer Zwangsstrafe tommt: Mutter, sezz' den Garten raus!( Heiterkeit.) Ja, einen binnen 14 Tagen das Schifferpatent auszuliefern. K. focht die Verfügung im Verwaltungsstreit an. Der Bezirksausschuß erklärte indessen die polizeiliche Verfügung für berechtigt, weil S. nicht mehr des Ver trauens würdig sei, welches Versender wie Empfänger von Gütern nach der Verkehrssitte in einem ordentlichen Schiffer suchen müßten. Das Ober- Verwaltungsgericht hob das Urteil am 5. Juni auf und setzte die Verfügung des Polizeipräsidenten außer Kraft. Der Senat tam zu dem Urteil aber lediglich aus einem formalen Grunde, und zwar erklärte er es für unzulässig, durch Polizeiverfügung die berkennung eines Schifferpatents zu erwirken. Wie bei Konzessions­sachen, so müsse auch hier die Polizei im Verwaltungsstreit­verfahren gegen den Schiffer auf Aberkennung des Schifferpatents lagen. Die Verfügung sei deshalb wegen Unzulässigkeit außer Straft zu setzen.

zogen werden.

Was ant

genommen.

Damit schließt die Debatte. Unter großer Heiterkeit der Ver­anderen Eindruck macht das nicht. Ich meine, vor das Rathaus fammlung stellt der Borsteher fest, daß die Versammlung von einer Großstadt gehört eine solche Anlage nicht hin. Vom Schönheits- der Zuschrift des Magistrats Kenntnis genommen hat. standpunkt tann ich also nur bedauern, daß der Magiftrat den Rathaus - Die Vorlage wegen Verkaufs mehrerer der fiskalisch­plaz dazu hergegeben hat. Auch praktisch wird der Zweck, den Verkehr städtischen Rüdersdorfer Bergwertssozietät gehörigen Wiesen im Ratskeller zu fördern, gewiß nicht erfüllt werden. Verkehr sich dort anfinden wird, wird dem eigentlichen Keller ent- an der Löcknig geht nach furzer Erörterung an einen Ausschuß. Zur Erweiterung der Bewässerungsanlagen des Kaiser­Daß es Aufgabe der Stadt ist, jemandem, der ein und Kaiserin Friedrich Kinderkrantenhauses find 2450 m. Lokal gemietet hat, in dem er nicht mehr prosperiert, durch solches erforderlich, die die Versammlung auf den im Ertra- Ordinarium Entgegenkommen seine Situation zu erleichtern, kann ich nicht an- des Hochbau- Etats bereitgestellten Baufonds von 150 000 m. an­erkennen. Eher würde ich einen Antrag des Magistrats auf Herabweist. segung der Bacht verstehen. Viel wichtiger ist aber die Frage nach Eine 71 Duadratmeter große Fläche alten Wegelandes, welches dem Rechtsboden für das Vorgehen des Magistrats. Darüber hoffe dem Grundstück Borhagenerstr. 17/18 als Baumaste vorgelagert ist, ich, werden wir, wenn auch nicht heute, so doch in einer der nächsten soll für 70 Mart pro Quadratmeter an die Grundstücksbefizer, Sigungen Aufklärung erhalten. Die Versammlung hat sich früher bei M. Beligiche Erben, verkauft werden. Die Vorlage wird an­feiner Gelegenheit geneigt gezeigt, eine solche Einrichtung zu emp fehlen; sie hat nur dem Magistrat zur Erwägung gegeben, ob nicht Für das Armenamt XIII sollen die im Hause Kolonie= die Front des Rathauses mit einem Rasenstreifen auszustatten sei. straße 3/4 befindlichen Bureauräumlichkeiten durch Hinzumietung Dieser Rasenstreifen erinnert mich an einen anderen, bei dessen einer angrenzenden Wohnung erweitert werden. Der Jahresmiets­Vertretung der Magistrat eine gewisse Virtuofität bewiesen preis von 1000 m. wird genehmigt. hat. Damals wurde der Widerspruch gegen die verkehrs- Dem Deutschen Schulverein in Wien will der störende Schloßterrasse mit dem Hinweis darauf entkräftet, daß Magistrat eine Spende von 500 M. als Beisteuer zu einem Jube I- es fich nur um einen kleinen Rasenstreifen handle. Jetzt wird fonds betvilligen, der am 13. Mai, dem Jahrestag des 25jährigen man uns vielleicht vom Magistratstische auch diese Restauration Bestehens des Vereins, in der Absicht errichtet worden ist, im Fest­als den betreffenden Rasenstreifen darstellen.( Heiterfeit.) jahre 1905 zehn deutsche Volksschulen und Kindergärten in deutschen Zu der Verwendung des Plages vor dem Rathause in der beliebten Gemeinden Desterreichs zu eröffnen. Weise gehört die Genehmigung der Versammlung. Erst vor einigen Schluß 47 Uhr. Jahren wurden hier ganz bestimmte Grundsäge für solche Ver­wendungen aufgestellt. Der Magistrat hat also nicht das Recht, ein­seitig vorzugehen. Zu wiederholten Malen hat der Ober­bürgermeister die Kompetenz des Magistrats der Versammlung gegenüber mit großer Entschiedenheit gewahrt; gerade deshalb muß er doppelt und dreifach fich fragen, ob er allein ein Verwendungs­recht in einem bestimmten Falle habe oder ob dazu ein Gemeinde­beschluß gehört. An die Beantwortung dieser Frage werden sich, wie ich vermute, Beschlüsse der Versammlung inüpfen; heute tommt es ja nur auf die Bekundung eines allgemeinen Sentiments an. Auf keinen Fall fann zugegeben werden, daß hier ein Anfang ge= macht wird mit der einseitigen Verwendung städtischen Eigentums burch den Magistrat. Wir, die berufenen Vertreter der Bürgerschaft, haben die Pflicht, dafür zu sorgen, daß solche Ueberschreitungen nicht

vorkommen.

Bürgermeister Dr. Reicke:

Soziales.

Bom Berliner Raufmannsgericht.

Sozialdemokrat. Wahlverein f. d. 4. Berl. Reichstagswahlkreis

( Süd- Ost).

Allen Genossen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Zimmerer Gottfried Löchel ( wohnhaft Glogauerstr. 28, Stadt. bezirk 113B) tödlich verunglückt ist.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 10. d. M., nach­mittags 5 Uhr, von der Leichen­halle des Emmaus- Kirchhofes aus statt.

Um zahlreiche Beteiligung ersucht Der Vorstand.

Gestern vormittag von 9 bis 12 Uhr fanden in beiden Rammern des Kaufmannsgerichts die ersten Vergleichssigungen statt. in der anderen vom Gerichtsaffeffor Liebrecht geleitet. Sie wurden in der einen Kammer vom Magistratsrat Techow, Nicht Ein großer Teil weniger als 34 Fälle standen zur Verhandlung. fäummisurteile gefällt, weil die Beklagten nicht erschienen waren, wurde durch Vergleich erledigt. Im übrigen wurden teils Ver­teils wurden die Termine, wo triftige Entschuldigungsgründe der nicht erschienenen Partei vorlagen und die Gegenpartei sich damit einverstanden erklärte, vertagt und teils wurden die Barteien, Franz Wieyski weil ein Vergleich unmöglich erschien, zu den Verhandlungen des voll besetzten Kaufmannsgerichts geladen. Die Termine wurden teils auf den 16., teils auf den 19. Juni festgesezt.

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Todes- Anzeige. Allen Verwandten und Freunden zur Nachricht, daß unser lieber Bater, der Töpfermeister

im 65. Lebensjahre an den Folgen des in Mariendorf erlittenen Schlags 34352 anfalles gestorben ist.

Die Beerdigung findet am 1. Pfingstfeiertage, nachmittags 2 Uhr, vom Strankenhause am Urban nach dem Luisen- Kirchhof in Rirdorf, Hermannstraße, statt. Im Namen der Hinterbliebenen E. Wiehsti.

Ich halte es nicht für ganz leicht, mit vielen Leuten sich über Dinge zu unterhalten, welche auf dem Gebiete des Geschmacks liegen. Der Ingrimm scheint mir doch mehr auf ästhetischem Gebiete zu liegen. Was die verfassungsmäßige Rüdficht betrifft, wüßte ich nicht, Bei den meisten Klagen handelte es sich um Gehaltsforderungen worauf die Versammlung ihr Mitbestimmungsrecht gründen wollte wegen Nichtbeachtung der vereinbarten oder gefeßlichen Kündigungs­bei der Verwaltung städtischen Vermögens, wo etwas Bestimmungs- frist. Oftmals boten die Auseinandersetzungen zwischen Kläger und widriges nicht vorliegt. vorliegt.( Unruhe.) In sehr vielen Ber Beklagten recht interessante Einblicke in die Verhältnisse der waltungen hat man es, daß die gelegentliche provisorische Handlungsgehülfen und die Umgangsformen, die in manchen Ge­Benugung ber Verwaltung vorbehalten bleibt, ſo zum fchäften üblich สน fein scheinen. So hatte z. B. der Beispiel bei der Errichtung von Selterswasserbuden, Reflame- Angestellte eines Konfettionsgeschäftes seine Stellung ber­fäulen und dergleichen. Bei den Anschlagsäulen ist es etwas anderes, lassen, weil der Chef ihn Die", Esel", Heupferd" da tommt das Anschlagsmonopol und die finanzielle Konsequenz in und dergleichen mehr titulierte. Der Beklagte aber meinte, Frage. Zur Kenntnisnahme hätte die Entscheidung des Magistrats daß derartige Anreden nichts Außergewöhnliches feien; wollte jeder vielleicht vorgelegt werden können, aber da hätte es sich auch bloß Angestellte das so genau nehmen, so müßten tagtäglich an 150 Ron Rauchklub ,, Pfeifendeckel". um eine Form gehandelt; Sie können uns nicht für blind halten, fektionsfirmen verklagt werden. Eine junge Dame, die in einem wie wir Sie nicht dafür halten.( Unruhe.) Gewiß hat der Magistrat Farbengeschäft als Buchhalterin angestellt war, wurde von ihrem von der Sache Kenntnis. Der Zweckmäßigkeitsgesichtspunkt ist sicher. Chef so grob beleidigt, daß sie Abstand davon nahm, die Schimpf­lich der bedeutsamere. In dieser Beziehung war für uns nur die worte mitzuteilen. Dennoch weigerte sich der Chef, ihr das für die Frage, ob wir im Interesse der Bürgerschaft handeln. Und da haben schriftlich vereinbarte 14 tägige Sündigungsfrist verlangte Gehalt wir uns gefagt, mitten in der großen Steinwüste Berlin ist jedes auszuzahlen, und erst als der Richter ihn darauf aufmerksam machte, Fledchen Grün mit Freuden zu begrüßen( Heiterkeit); es ist eine daß nach dem Handelsgefegbu tros jener Ver­ganz andere Sache, als wenn das Publikum in den dunklen Keller einbarung die Kündigungsfrist mindestens vier hineingeht. Bersönlich finde ich die Sache sogar ganz hübsch. Stadt Wochen betrage, verstand er fich dazu, der Klägerin 28,50 M. baurat Hoffmann, dem wir in ästhetischer Hinsicht doch manches au auzubilligen. In einem Falle flagte ein als Provisionsreisender trauen, hat auch nichts dagegen einzuwenden gehabt. Wenn Sie sich ohne Gehalt tätig gewesener Handlungsgehülfe auf Aus­erst daran gewöhnt haben, werden Sie die Sache nicht mehr so un- zahlung von 38 M. Provision. Der Chef wollte nicht zahlen und erträglich finden. Ich bitte Sie, die Kompetenz des Magistrats nicht fügte sich im wesentlichen auf die Behauptung, daß von den be­ferner zu bezweifeln. stellten Waren vielleicht ein großer Teil nicht abgenommen

Stadtrat Selberg: Der Magistrat hat seinen Beschluß mit ganz werden würde. Nach längeren Auseinandersetzungen tam schließlich erheblicher Mehrheit gefaßt. Im Jahre 1902 hat die Versammlung ein Vergleich zustande, wonach er dem Kläger 25 M. auszahlte. u. a. den Magiftrat zur Einrichtung eines Schmuckstreifens vor dem Eine Klage wurde ausgefeßt, weil nebenbei ein damit zufanien­Rathause aufgefordert. Die Beschlußfassung des Magistrats hierauf, hängender Termin vor dem Landgericht schwebt. In diesem Falle die auch schon 1902 erfolgt ist, ging dahin, an die Stelle des Schmuck- handelte es sich um ein sehr langes und wenig schmeichelhaftes streifens ein Restaurationslotal treten zu lassen. Der Gesamtkosten Beugnis, das dem Kläger sein ferneres Fortkommen sehr erschweren anschlag fand aber nicht die Zustimmung der Versammlung und mußte.

M. des A.-R.-B. Todes- Anzeige.

Den Mitgliedern hierdurch zur Nachricht, daß unser langjähriges Mitglied, der Zimmermann

Julius Bleul

am 6. d. M. plöglich verstorben ist. Ehre seinem Andenken.

Die Beerdigung findet heute, den 9. d. M., nachmittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des Georgen­Kirchhofes, Landsberger Allee, aus statt. 22915

Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.

Danksagung.

mir an der Gruft meiner lieben Frau Allen Freunden und Bekannten, die so zahlreiche Teilnahme bewiesen haben, lage hiermit meinen herz­Ernst Hausknecht.

34392

Prinzen­

die Sache blieb einstweilen liegen. Da fam ein Brief des Bächters Im gangen waren beim Kaufmannsgericht bis gestern bereits lichsten Dant. Falkenberg, der von neuem die Anlage des Restaurationslokale an- 250 Alagen eingelaufen, was wohl auch hinreichend zeigt, wie stark regte. Die Baudeputation hat die Einrichtung, wie solche in vielen unter den Handlungsgehülfen das Bedürfnis nach einem derartigen Städten besteht, empfohlen. Der Magistrat hat die Erlaubnis natür- Gericht ist, zumal wenn man bebenft, daß vielleicht tausende bie Dr. Simmel, str. 41, Bedeutung und den Wert dieser Institution noch gar nicht erkannt Stadtv. Caffel( A. 2.): Wenn der Verkehr durch die Anlage haben. nicht leidet, kann ich nicht finden, daß die Würde Berlins durch diesel

lich nur auf jederzeitigen Widerruf erteilt.

Bentral- Verband

d. Zimmerer Deutschlands

Zahlstelle Berlin u. Umgegend. ( Bezirk 4.)

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Mitglied

Julius Bleul

am Dienstag geftorben ist.

Die Beerdigung findet heute nachmittag 4 Uhr von der Leichen­halle des St. Georgen- Kirchhofes, Landsberger Allee, aus statt. Um rege Beteiligung bittet 254/19 Der Vorstand.

Vereinigung der Maler, Lackierer, Auftreicher.

Todes- Anzeige.

Am Dienstag, den 6. d. M., verstarb unser Mitglied, derLadierer Reinhold Schulz

Gropiusstr. 4.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Freitag, nachmittags 4 Uhr, vom Krankenhause Moabit aus nach dem neuen Pauls- Kirchhof in Plößensee statt. 124/19 Um rege Beteiligung ersucht Die Ortsverwaltung.

Am Mittwoch, den 7. Juni entschlief nach schwerem Stampfe an Herzleiden mein lieber Mann, der Tischler 34382

Ernst Schmidt.

Die Beerdigung findet Sonn­abend nachmittags 5 Uhr von der Halle des Emmaus- Kirchhofes in der Hermannstraße statt.

Die trauernde Witwe Jda Schmidt, geb. Raschig, Rigdorf, Pannierstr. 60.

Deutscher Holzarbeiter- Verband.

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Tischler

Ernst Schmidt

am 7. Juni berstorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 10. Juni, nach­mittags 5 Uhr, von der Leichen­halle des Emmaus- Kirchhofes, Hermannstraße, aus statt.

Um rege Beteiligung ersucht Die Ortsverwaltung.

Spezialarzt für 9/ 12* Haut- und Harnleiden. 10-2,5-7. Sonntags 10-12, 2-4.

86/18