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Das Gericht beschloß über diese Beweisanträge erst später, vor Verkündigung des Urteils, nach Anhörung des Plaidoyers. Der Verteidiger überreichte in einer Protokollanlage seine Beweisanträge dem Gericht.

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Phinderungen, Raub, Mißhandlungen und dergl. geschrieben habe. in massenhaften Fällen, der Verkauf wertvoller Sachen für sehr Raub, Plünderung Plünderung und Frauenschändung nachzuweisen, Das Reichsgericht habe zwar in einer früheren, andere Redakteure billiges Geld, alles das ist erwiesen und will ich daher hierauf die Aeußerung doch so ungeheuerlich, daß aus ihr des Vorwärts" betreffenden Entscheidung die Beweisanträge nicht nicht eingehen. Erwiesen worden sind auch schwere geschlechtliche Absicht und das Bewußtsein, beleidigen zu wollen, deutlich für erheblich erachtet. Aber einmal lag der damalige Fall anders. Ausschweifungen, auf die ich nur ganz kurz eingehen will. hervorgeht. Da der Angeklagte schon wiederholt vorbestraft ist, hat Außerdem habe aber das Reichsgericht ausdrücklich erklärt, daß, Wir haben in der Beweisaufnahme gehört, wie häufig es das Gericht nicht geglaubt, daß ein geringeres Strafmaß als das wenn die damaligen Angeklagten behauptet hätten, die Erbringung vorkam, daß sich 6-8-9 Männer auf dieselbe Frauensperson vom Staatsanwalt beantragte am Blaze sei. ihres Beweises ziele auch auf eine Milderung des Strafmaßes stürzten, wie sie festgehalten wurde trotz all ihres Schreiens, hin, der Beweis von Erheblichkeit gewesen wäre. Der Angeklagte tro allen Weinens ihrer Kinder, wie das hat der In der Aussage des Zeugen Grube- Elberfeld ist nicht von stelle mum ausdrücklich, um der Entscheidung des Reichsgerichts voll Zeuge Wenzel bekundet- 7-8 jährigen Kindern troß ihres entfeßlichen zwei Bronze- Uhren unter den Tagen der Bronze- Löwen die Rede, zu genügen, auch in diesem Sinne, also mit Rücksicht auf das Straf- Geschreies Gewalt angetan wurde, während ein anderer die Kinder sondern von zwei Bronze Kugeln, wie es in der weiteren Aus­maß, seine Anträge. festhielt. Daß solche Fälle, wenn sie zur Kognition famen, sehr sage auch richtig wiedergegeben ist. streng bestraft wurden, braucht uns der Staatsanwalt wirklich nicht Bei der Begründung der Höhe des Strafmaßes hat der Richter erst zu versichern. War doch gerade unser wesentlichster Beweis- Bezug genommen auf eine Bestrafung des Angeklagten Kunert wegen antrag die Herbeischaffung der Strafaften aus dem Kriegs- eines Eigentumsvergehens. ministerium. Niemals haben wir behauptet, daß General   v. Lessel Hierzu ist folgende Anmerkung zu machen: und seine Stabsoffiziere etwa solche Ausschreitungen geduldet hätten, wie Der Vorsitzende Landgerichtsdirektor erachtete es gelegentlich für Nunmehr ergriff Staatsanwalt Dr. Kloß das Wort: sie der Zeuge Erpenbeck hier geschildert hat, daß eine Frau fest- nötig und angemessen, zweimal an die erschütternde Tatsache zu er­In der Aeußerung, die der Angeklagte zugibt, und in der gebunden und ihr allerhand Gegenstände in die Geschlechtsteile ge- innern, daß unter den vielfachen Vorstrafen des Angeklagten Unter­Aeußerung, wie sie der Polizeikommissar bekundet, vermag ich keinen steckt wurden, bis Erpenbeck die Frau in dieser Situation fand und schlagung beziehungsweise Eigentumsverlegung" figurieren. Kunert wesentlichen Unterschied zu erblicken. Gr will von den sie befreite. Nur das hat der Angeklagte sagen wollen, was von parierte durch eine furze Erläuterung den Hieb. Tatsächlich hat er als Invasionstruppen gesprochen haben, zu denen auch unsere vornherein der Standpunkt seiner Bartei war: daß der Krieg zu so Redakteur vor dreizehn Jahren einige friegsgerichtliche Gr= Truppen gehörten. Selbstverständlich hat er nicht den bedauerlichen Ausschreitungen gehrt babe. Dabei find die kenntnisse veröffentlicht, die auf einem einer amt­Einzelnen beleidigen wollen. Aber er hat ausgesprochen, daß die heute vorgeführten Tatsachen bei weitem nicht erschöpfend lichen Kanzlei gehörigen Papier abgeschrieben waren. deutschen   Truppen in ihrer Allgemeinheit verwüstet, geplündert und über es wird wohl kaum jemand wagen, von einem Mißlingen des interessanten Urteile sind so aus dem Aftenstaub in die Deffentlich­geschändet haben. Und dieser ungeheuerliche Vorwurf sollte auch Beweises zu reden, wenn wir gehört haben, daß ein festgehaltenes feit gekommen. Allerdings hat die Kanzlei- Makulatur leider den ausgesprochen werden, er war damals das Losungswort und zu Mädchen hintereinander von einer ganzen Anzahl von Lenten ge- Weg in den Papierkorb, nicht aber den Pfad zurück in ihr ursprüng­diesem Zwecke sind ja auch die Hunnenbriefe veröffentlicht worden. braucht und damit erst innegebalt n wurde, als einer den dabei liches Asyl gefunden. Für diese Aufenthaltsveränderung wurde Ist dieser Vorwurf nun wahr? Ich meine, die Wahrheit eines Vor- Stehenden zurief, sie sollten aufhösen, da derjenige, der das Kunert verantwortlich gemacht und hatte sie mit sechs Monaten wurfs in dieser Allgemeinheit läßt sich überhaupt nicht nachweisen. Mädchen soeben gebraucht habe, geschlech strank, jei. Wir haben Plößensee zu bezahlen. Db uns hier nur 20 oder 100 Fälle vorgeführt werden, es ist niemals gehört, wie aus einem ganzen Dorf, die Mädchen flüchteten, sich nachzuweisen, daß die Truppen in ihrer Allgemeinheit solche Taten hinter großen Pflanzen versteckten, dort hervorgezogen und über- Ein Strafverfahren wegen Veröffentlichung einer Militärgerichts­verübt haben. Da der Wahrheitsbeweis niemals geführt werden wältigt wurden, daß in Vordellen die Kasse geplündert und die verhandlung ist auf Veranlassung des Generalkommandos des dritten kann, sind auch die weiteren Beweisanträge als unerheblich abzulehnen. Mädchen gebraucht wurden. Dadurch, daß der Gerichtshof von Armeekorps gegen mehrere Berliner   Redakteure und eine Militär­Wir alle haben gewußt, daß solche Fälle vorgekommen sind, und es seinem früheren Beweisbeschluß abgewichen ist und einen gana gerichts- Storrespondenz eingeleitet worden. Am 29. Mai fand vor kann als wahr vorausgesetzt werden, daß auch noch weitere ähnliche furzen Termin anberaumt hat, während der Angeflagte glauben Fälle vorhanden sind. Dabei möchte ich aber doch bemerken: selbst mußte, noch Zeit zu haben, founte nur berbe geschafft werden, was dem Oberkriegsgericht des dritten Armeekorps gegen drei Soldaten wenn wir solche Fälle uns hier haben erzählen lassen, so ist damit der Zufall gerade darbot. Damit ist für das, was die Beweis- eine Gerichtsverhandlung wegen Aufruhrs in der Berufungsinstanz nicht gesagt, daß jeder dieser brodenweis vorgetragenen Fälle auch aufnahme im beantragten Umfang ergeben würde, noch nicht der statt, die damit endete, daß die Angeklagten freigesprochen resp. mit erwiesen sei. So der ungeheuerliche Vorwurf, daß ein Offizier fleinste Anhalt gegeben und wenn der Wahrheitsbeweis erheblich ist, fünf Monaten Gefängnis bestraft wurden. In der ersten Instanz waren sie forps eine bronzene Kugel gestohlen habe. Welches Beweis- wird man die Beiveisaufnahme naa reien fleinen zufälligen Ergeb- zu fünf bis sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Verhandlung material liegt hierfür vor? Wir haben mur einen Zeugen nissen nicht abbrechen dürfen. vor dem Oberkriegsgericht des dritten Armeekorps fand, wie es bei dem gehabt, der darauf losgeschwazt hat. Die Aften über Auf das Strafmaß will ich nicht lange eingehen, denn die stellung des Verfahrens oder die Freisprechung scheint mir selbit- genannten Gerichte meist der Fall ist, unter Ausschluß der Deffent­verständlich. Aber den Antrag, wegen eines lapsus linguae, den lichkeit statt. In dem zur Veröffentlichung gelangten Bericht war niemand außer dem Polizeibeamten, und zwar dem einen Polizei- auch der Tatbestand, der zur Erhebung der Anklage geführt hatte, beamten im Gegensatz zu dem zweiten gehört hat, drei Monate aus furz angegeben worden. dem Leben eines Menschen streichen zu wollen, kann ich nur durch einen staatsanwaltlichen lapsus linguae erflären, gleich dem, durch den der Staatsanwalt dem Angeflagten zur Last legen wollte, daß die Zeugen hier unter ihrem Eide   die Wahrheit bekundet und nichts verschwiegen haben. Der Staatsanwalt hat hier ebenfalls sicher etwas gesagt, was er nicht sagen wollte. Man kann daraus ersehen, wie leicht man entgleifen fann. Wenn überhaupt eine Strafe eintritt, so dürfte eine kleine Geldstrafe wirklich genug sein. Aber prinzipiell beantrage ich Einstellung des Verfahrens und Freisprechung.

Berfahren wegen Plünderung und Verwüstung, die strengen Urteile, die ergangen sind, sie beweisen, daß die Armee rein aus dem Feldzuge hervorgegangen ist. Es sind seinerzeit drei Monate Ge­fängnis gegen den Angeklagten beantragt worden. Daß diese Strafe auch heute gerechtfertigt ist, hat der Angeklagte selber bewiesen, als er ausrief: Es wäre ja die schwerste Beschuldigung, wenn ich allen Mitgliedern des Expeditionstorps hätte Frauenschändung vorwerfen wollen. Er hat es aber getan. Es kommt hinzu, daß wir es erleben mußten, daß eine Reihe von Zeugen, von Deutschen  , die auf Veranlassung des Angeklagten hier erschienen sind, sich geradezu abgemüht haben, einzelne Vorfälle hier in die Deffentlichkeit zu ziehen, die geeignet sind, die Armee zu beschimpfen und damit das deutsche Vaterland! Verteidiger Rechtsanwalt Herzfeldt- Halle hebt hervor, daß die Beweisaufnahme es im höchsten Grade wahrscheinlich gemacht habe, Staatsanwalt Dr. Kloß: Ich will nur feststellen, daß weder daß Kunert von der gesamten Invasionsarmee und nicht von dem dem Sanitätsoffizier die Aneignung der Uhr, noch dem Hauptmann deutschen Expeditionskorps besonders gesprochen habe. Er habe die des Bilderrahmens nachgewiesen worden ist. mur mit Schiller   und Bertha v. Suttner auf die furchtbaren Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Heinemann: Die Zengen haben so Wirkungen des Krieges hinweisen wollen. Vergessen wir nicht, mit aller Bestimmtheit ausgesagt. Wenn man diesen Zeugen nicht daß unsere Truppen die Chinesen nicht als Kulturvolt, glaubt, kann man ja andere laden. sondern als minderwertigen Feind, als Heiden und Asiaten, betrachtet haben. Charakteristisch dafür ist die Geschichte von dem Chinesen, der dem deutschen Unteroffizier seine 17 jährige Tochter anbietet. Vom Standpunkte des Chinesen war das ein Akt der Liebens­würdigkeit. Der Deutsche aber erzählt, daß er den Mann 3/4 Stunden lang mit der Reitpeitsche so trattiert habe, daß er bewußtlos im Rinnstein liegen blieb. Er war empört über den Chinesen und

Angeklagter Kunert:

Hierin erblickt das Generalkommando des III. Armeekorps   eine Verlegung des§ 18 des Einführungsgesetzes der Militär- Straf­prozeßordnung, nach welchem über den Verlauf einer Verhandlung, die wegen Gefährdung militärdienstlicher Intereffen unter Ausschluß der Deffentlichkeit stattfindet, nachts veröffentlicht werden darf. wird also bis in seine letzten Konsequenzen durchgeführt. Die An­Der Ausschluß der Deffentlichkeit der Militärgerichtsverhandlungen wendung des§ 18 scheint uns übrigens unzulässig, denn er verbietet nur die Veröffentlichung von Berichten". Mitteilungen, aus irgendwelchen anderen Quellen stammen, sind dagegen nicht unter Strafe gestellt. Mitteilungen über geheime Verhandlungen dürfen nur diejenigen Personen nicht machen, denen nach§ 286 der Militärftrafgerichtsordnung- gelegentlich ihrer Anwesenheit bei ge­heimen Verhandlungen ausdrücklich vom Gericht die Geheimhaltung bestimmter Tatsachen zur Pflicht gemacht ist. Zu den Kreisen dieser Personen gehören natürlich nicht Personen, die überhaupt bei der Prozeßverhandlung gar nicht zugegen gewesen sind.

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Wir sehen auch in diesen seltsamen Bemühungen nur einen ver schärften Versuch, die absolute Unöffentlichkeit des Militärprozesses entgegen dem Gesez wieder zur Regel zu machen. Es wird dring­

glaubte damit ein gutes Werk zu tun. Redner beantragt die Frets   unterstelle, daß er geäußert habe, unsere Soldaten haben das liche Pflicht des Reichstages, dieser Durchkreuzung seiner gefez­

sprechung seines Klienten.

Verteidiger Rechtsanw. Heinemann- Berlin  :

Denn

Dds

Zur Eisenbahn- Tarif ,, reform  ".

Jm Abgeordnetenhause ist von den Abgg. Dr. Fried­berg und Frhr. v. 3edlig und Neukirch mit Unterstützung von sämtlichen nationalliberalen und freikonservativen Abgeordneten folgende Interpellation eingebracht worden:

" Ist die königliche Staatsregierung in der Lage und bereit, über den Stand der Verhandlungen, betr. die einheitliche Reform der Personen- und Gepäcktarife auf den deutschen Staats­bahnen Auskunft zu erteilen?"

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Was wir heute hier erlebt haben, war noch nicht einmal das Rudiment eines Teiles des von uns geplanten Wahrheitsbeweises. Der Vorsitzende hat mich gefragt, wie ich zu meiner Aeußerung ge­kommen sei. Die vollständige Beantwortung dieser Frage enthält meine vollständige Verteidigung. Kunert erklärt nummehr weiter in seinem Schlußwort, man und das getan. Stelle man sich aber auf diesen Standpunkt, geberischen Absichten ein Ende zu bereiten. sei es nur folgerichtig zu sagen: unsere Soldaten. Ich bitte aus den mehrfach vorgetragenen Gründen das Ver­sei identisch mit dem Begriff deutsche Soldaten. Das Reichsgericht habe fahren mangels Strafantrags einzustellen. in der die anderen Nedakteure des Vorwärts" betreffenden Sache sei eine rein partitive Bezeichnung für die Umschreibung einer Es sei also unzulässig und ausdrücklich gesagt, entscheidend sei, ob der Kriegsminister zur Zeit, unbeſtimmten Anzahl von Soldaten. als die Beleidigungen ausgesprochen wurden, amtlicher Vorgesetzter unlogisch ihm zu unterschieben, er hätte alle Soldaten oder eine der Truppe war. Dies sei aber hier nicht mehr der Fall. große oder sehr erhebliche Anzahl deutscher Soldaten treffen wollen. Solche Auffassung des Staatsanwalts sei ebenso haltlos, damals war das Expeditionskorps in allen seinen Teilen bereits auf- als wenn jemand behauptete, es sei nur eine kleine Minder gelöst. Sollte der Strafantrag aber als gültig angesehen werden, Es kann sich hier lediglich so entsteht die Frage, was hat der Angeklagte gesagt? Nach der zahl deutscher Soldaten gemeint. heutigen Beweisaufnahme steht unzweifelhaft fest, daß er nur von nichts anderes in der inkriminierten Redewendung handeln und gehandelt um eine unbestimmte Anzahl von deutschen Soldaten, um absolut Die Interpellation wird am Sonnabend, den 1. Juli, der Invasionsarmee gesprochen hat. Der zweite Belaftungszeuge, haben. Geht man nunmehr von dieser allein schlüssigen Voraussetzung, von verhandelt werden. der überwachende Beamte selbst, hat ja mit aller Bestimmtheit be- dieser einzig möglichen Definition aus, so muß man zu einem für Am Sonnabend nachmittag wird voraussichtlich auch die ge­fundet, daß Angeklagter von 50 000 Mann, also der ganzen ihn, den Angeklagten, günstigen Ergebnis kommen: Dann nämlich meinsame Schlußßißung der beiden Häuser des Landtags stattfinden. Invasionsarmee, gesprochen. Unterstellen wir aber, daß er von unserer Armee gesprochen hätte, so kann sich diese ist bereits jezt erwiesen, daß deutsche Soldaten des Dstasiatischen Nationalsozialer Niedergang. Aus Jena   wird uns ge­Aeußerung unmöglich auf ämtliche Personen der Armee be- Expeditionsforps 1900/1901 in China   fremdes Eigentum sowie Leib und dritten weimarischen Reichsta- g3 zogen haben. Er hat nur sagen können und wollen: es sind solche Leben der Bewohner zerstört und verwüstet, daß sie vielfach ge- schrieben: Im Fälle von Plünderung vorgekommen. Und dafür hat schon die plündert, daß sie bestialische Notzucht, Frauenschändungen, sogar wahlkreis, mit dessen Hülfe einst Pfarrer Naumann und nach Das ihm Adolf Damaschke   in den Reichstag gelangen wollte, scheint es Vergewaltigung von Kindern verübt haben. Eine Be­heutige Verhandlung den Wahrheitsbeweis erbracht. mertung des Herrn Staatsanwalts muß zunächst mit aller Ent- geht in Summa unwiderleglich hervor: 1. Aus den äußerst gegenwärtig mit der nationalfozialen Sache.recht schlecht zu stehen. schiedenheit zurückgewiesen werden. Die Höhe der beantragten chiverwiegenden Zeugen- Aussagen der soeben eidlich vernommenen Die in Jena   gedrudte Thüringer Rundschau", nationales Strafe ist vom Staatsanwalt damit begründet worden, daß auf fünfzehn ehemaligen Chinatrieger; 2. aus den Auszügen der Straf- Wochenblatt für Sozialreform, Politik und Heimatpflege, deren sich aften des Ostasiiatischen Expeditionskorps, soweit sie jetzt schon der die Nationalsozialen stets zur Unterstübung ihrer Ideen bedienten, Grund der Anträge des Angeklagten Leute hier als Zeugen Deffentlichkeit angehören; 3. aus der großen, nahezu völligen Ueber- hat soeben im 5. Jahrgang ihres Bestehens ihr Erscheinen bernommen worden sind, die sich mit einem gewissen Be- einstimmung der besten Chinakenner aller Nationen, welche damit eingestellt. Anscheinend haben die meist akademischen Kreisen hagen   hingestellt und Tatsachen vorgebracht hätten, die Armee und Waterland in bezug auf deutsche Soldaten das als geschichtliche Tatsachen angehörenden Hintermänner des Blattes die Luft verloren, für eine beschimpften. Diese De duktion kann doch unmöglich eine überlegte sein, fie iſt wiſſenſchaftlich bekunden, was hier in einem deutschen Gerichtssaale verlorene Sache noch länger nutzlos Geld zu opfern. äußerst gefährlich. Nach der Bemerkung des Staatsanwalts würden seitens der Behörde bezweifelt und unter harte Strafe gestellt wird. Die Zerstörung der chinesischen Staatsbibliothek ist nach dem also zwei Umstände der Grund dafür sein, daß der Angeklagte auf Urteil von Fachmännern der größte Verlust für die Zivilisation Nene Gefechte gegen die Hottentotten. Es wird amtlich gemeldet: Monate ins Gefängnis wandern soll, einmal weil er von dem seit der Zerstörung der Bibliothek von Alexandria  . Ueber Grundrecht, welches die Strafprozeßordnung dem Angeklagten gibt, Mißhandlungen der Chinesen, über die hier leider nicht verhandelt daß er selbst Zeugen laden darf und diese vernommen werden werden darf, geben auch die Strafalten im Kriegsministerium beste müssen, Gebrauch gemacht hat, und der weitere Umstand, daß diese Zeugen keinen Meineid geleistet und nichts verschwiegen, Auskunft. Offiziell ist geplündert, offiziell find 100, 200, 300 Stock sondern alles gesagt haben, was sie wissen. Wertvoll sei in der schläge als Strafe über Chinesen, deren Körper zu blutigem Brei Bemerkung des Staatsanwalts jedoch, daß er die bekannten Tat- zerschlagen wurden, verhängt worden. sachen selbst in dem Lichte ansieht, wie sich dies aus seiner vor- Vorf.: Das alles war nicht Gegenstand der Beweisaufnahme. erwähnten Aeußerung ergibt. Mehr und etwas anderes, Sie hätten ja Beweisanträge stellen können. als der Staatsanwalt mit diesen seinen Worten zum Ausdrud ge­bracht hat, hat auch der Angeklagte nicht behauptet und nicht behaupten wollen. Im Gegenteil, hier deckt sich seine An­sicht ganz mit dem vom Staatsanwalt als Ergebnis des Termins festgestellten Refultat.

zur

Angetlagter: Das haben wir seit 1908 getan und ver­geblich getan.

Rach immer wiederholten Unterbrechungen durch den Gerichts­vorsitzenden verzichtet Kunert unter folchen Umständen zunächst sowie auch später für den eigentlichen Schluß auf das Wort.

Der Gerichtshof verkündet darauf die Ablehnung aller vor­erwähnten Beweisanträge der Verteidigung. Er betrachte den Fall nicht nach§ 186( Behauptung nicht erweislich wahrer Tatsachen), sondern aus§ 185( Formale Beleidigung).

Die Kompagnie des Hauptmanns v. Erdert, die schon am 6. Juni ein erfolgreiches Gefecht am Karib-( Gamtoap) Revier hatte, überraschte am 14. Juni erneut eine feindliche Werkt an diesem Revier. Der Feind verlor 25 bis 30 Tote, 250 Stüd Großvich, 40 Pferde und Esel. Diesseits wurde ein Mann verwundet.

Major v. Kampg mit der Abteilung Siebert marschierte, von der Oftgrenze tommend, ebenfalls längs des Karib-( Gamtoap) Reviers und stieß am 17. Juni auf die gesamte Schar Morengas  , die in dem außerordentlich schwierigen Gelände verzweifelten Wider­stand leistete. Die Abteilung Erckert eilte auf den Kanonendonner herbei, und nach 14stündigem, schwerem Kampfe gelang es, die feindliche Stellung zu nehmen.

Die deutschen Truppen verloren 15 Tote, 3 Vermiste und 25 Verwundete, unter diesen Major v. Stampy. Haupt­mann Siebert übernahm das Kommando. Die Höhe der feindlichen Verluste ist noch unbekannt.

Karibs( Gamtoap)

Auch der Angriff auf den einen Zeugen, der losgeschwätzt" haben soll, war wenig angebracht und wenig der Sachlage an gemessen. Der Beuge hat mit großer Bestimmtheit und Ruhe aus gesagt. Ich habe überhaupt selten eine Verhandlung erlebt, wo die Zeugen mit so großer Vorsicht ausgesagt haben wie hier, dabei aber Nach einer weiteren Beratung verkündet der Vorsitzende, daß das denn auch trotz aller Vorhalte geblieben sind. Sie haben immer Gericht den Angeklagten Kunert zu drei Monaten Gefängnis Am 18. Juni verfolgte die Abteilung, und vereitelte dadurch ganz scharf unterschieden zwischen dem, was sie selbst verurteilt habe und dem Kriegsminister die Publikations  - die Versuche der Hottentotten, ihr zahlreiches versprengtes erlebt haben und dem, was sie von anderen gehört haben. befugnis im Reichs- Anzeiger"," Militär- Wochenblatt"," Vorwärts" Vieh wieder zusammen zu treiben. Der Gegiter flüchtete Diese Zeugenaussagen sind mit einer einfachen Hand- und Halleschen Volksblatt" zugesprochen habe. Zur Be bewegung nicht aus der Welt zu schaffen. Wenn der Staats- gründung führte er aus: Formell ist der Strafantrag vom nach Narus, der wichtigsten Zufluchtsstätte Morengas  , das in anwalt meint, beherrschender, wasserreicher Stellung am einzigen Tatsache riegsminister vollkommen ordnungsgemäß gestellt. Auch nach Auf- Revier gelegen ist. Am 19. Juni nahm Hauptmann Siebert Narus. Feststellung einer müßten noch ein Dußend Zeugen bernomment werden, lösung des Expeditionstorps hatte er als Borgesetzter des preußischen so hat der Angeklagte nichts dagegen. Nehmen Sie Sie nur Kontingents, dem ja auch die meisten Zeugen als Reservisten noch jetzt Die Hottentotten flüchteten in südlicher Richtung, die Verfolgung alle Beugenaussagen unter die Lupe. Der Angeklagte hat ja gerade angehören, das Recht, den Strafantrag zu stellen. Alls eriviesen ist auf wird, teilweise durch frische Truppen, fortgesetzt. dies seit Jahren beantragt. Er stellt Ihnen alles Material, das er Grund der Beweisaufnahme angenommen worden, daß der Der Bethanierkapitan Cornelius, den Hauptmann von Kopph hat, zur Verfügung und bittet das Gericht, die nur dem Gericht zur Angeklagte unsere Soldaten" gesagt hat. Das geht sowohl am 27. Mai bei Geious schlug, hat sich in der Gegend von Verfügung stehenden Machtmittel zur Erhebung der Beweise zu be- aus den sofort gemachten Aufzeichnungen der Polizeibeamten, wie Kochas am Fischfluß wieder festgesetzt. Er soll sich dort mit nuzen. Es ist schon jetzt festgestellt, daß Zerstörungen in sehr großem aus dem Zusammenhang der Rede hervor. Darin liegt im ganzen Morris vereinigt haben, der zeitweise in der Gegend südlich von Maße vorgekommen sind. Nicht nur Gözen, auch wertvolle Zusammenhang eine Beleidigung und Herabſegung der preußischen Warmbad auf englisches Gebiet geflüchtet war. Major Graefer mit Bücher sind als Brennmaterial benust worden. Aber Armee. Aber es handelt sich dabei nicht um tatsächliche Be­auch eine ganze Anzahl von Diebstählen sind hier fest- hauptungen, sondern um Urteile, um eine Seritit an den drei Stampagnien, vier Geschützen und zwei Maschinengewehren ist gestellt worden: das Wegnehmen von Silberstücken, die Ent- Zuständen, die vorgekommen sind. Darum war der Beweis im Vormarsch zum Angriff gegen Cornelius. fernung eines wertvollen Rahmens, die Erlaubnis an den Arzt, der Wahrheit unerheblich. Selbst wenn man annimmt, daß es dem Die Kapstädter Presse hat mehrfach falsche Nachrichten gebracht, etwas mitzunehmen, der Ankauf von Sachen zu einem Scheinpreis Angeklagten gelänge, in einer sehr großen Zahl von Fällen unter anderem behauptet, Warmbad sei von den Aufständischen

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