ficher sein, sollte ihnen jedes Nittel fehlen, die Schmach ab-ßuwaschen?Die einzige Hoffnung Rußland-Z auf Herstellung derOrdnung scheint aus der Uneinigkeit der Meuterer und aufder Hülfe der angrenzenden Uferstgaten zuberuhendWie heldenhaft die preußischen Junker sind— auf demPapier. Der Jammer und die Wut der„Kreuz-Zeitung" istaber nur allzu begreiflich. Welch furchtbares Geschick widerfährtder Partei der preußischen Reqftion! Die festesten Stützen dereuropäischen Reaktion brechen zusammen und wissen nicht ein-mal in Ehren zu sterben.Wenn auch wirr, so doch bezeichnend ist das letzte Wortder„Kreuz-Zeitungs"- Klage. Sie empfiehlt das russischeGewaltregiment.der Hülfe der angrenzendenUfersta aten Rumänien, Bulgarien und die Türkeisollen dem zusammenbrechenden Russenreich Hülfe leisten. Die„Kreuz-Zeitung" bedenkt in ihrem Russenelend nicht, daß dieBefolgung des Ratschlagcs schwere internationale Kompli-kationen herbeiführen müßte, sie enthüllt aber zugleich dieNeigung der internationalen Reaktion, ihren not-leidenden Kumpanen Beistand zu leisten. Hätte Deutsch-land Kriegsschiffe in Konstantinopel, die..Kreuz-Zeitung"würde sie gegen die russischen Nevolutton mobilisierenwollen 1—Webet die neuen Steuetv-rlagen im Reiche wird sich derBundesrat erst im September schlüssig machen. Bisher hat erfich mit der Reichs- Iinanzreform des Staatssekretärs v. Stengelnoch nicht befaßt.—Segen die Erhebung von Wasserabgaben soll sich die sächsischeRegierung entschieden haben. In der in Leipzig abgehaltenenGeneralversammlung der Wurzener Kunstmühlenwerke und BiSkuit-fabriken wurde, wie der„Boss. Ztg." geschrieben wird, der schlechteJabreSavschluß unter anderen durch den Hinweis aus die Tatfacheentschuldigt, daß die Gesellschaft allein mfolge der vorjährigenTrockenhert und der dadurch bedingten Einstellung des SchiffahrtS-verkehrS aus der Elbe 32 000 M. mehr hat für Bahnftachten auf-wenden müssen. Man sieht hieraus aufs neue, wie überaus wichtigfür verschiedene Industriezweige billige Schiffahrtsftachten sind. Eswäre deshalb sehr erfteulich, wenn sich die Nachricht bestätigte,daß sich die sächsische Regierrung endlich, und zwar auf Grundeines Gutachtens des Eisenoahnrats. entschlossen habe, im Bundes-rat gegen die Einführung von Schiffahrtsabgaben zu stimmen.Neuestes ans dem Pokerlande.Der Kellner Johann Meyer aus Bremen befindet sich bekannt-lich in Untersuchungshaft, weil er„hinreichend verdächtig erscheint",in einem der Ruhstrat-Prozesse unter seinen, Eide falsche Aussagengemacht zu haben über die Spielertätigkeit des Ministers der Ge-rechtigkeit und seiner Freunde. Bereits sieben Monate dauert dieUntersuchungshast und noch ist nicht abzusehen, wann sie beendigtsein wird. Vor kurzem hieß es, die Hauptverhand-lung in Bückeburg werde am 11. Juli statt-finden; diese Nachricht beruht auf Irrtum, der KellnerMeyer kann noch weiter in Untersuchungshaft Betrachtungen darüberanstellen, daß das Wort eines Ministers schwerer in die Wagschalefällt als das eines gewöhnlichen Sterblichen. Meyer hat sich inseiner Eigenschaft als Kellner eine Summe von 1300 M. erspart,die er bei der Sparkasse in Bremen belegt hat. Das Groß-herzogliche Amt in Oldenburg hat in Vertretungdes Oldenburgischen Staates bei den Bremer Ge-richten den Antrag ge st eilt, Meyers Sparkassen-buch mit Beschlag zu belegen und für den olden-burgischen Staat zu pfänden, um damit die bei einereventuellen Verurteilung des Meyer enfstehenden Kosten zu decken. Das/Bremer Amtsgericht gab auch dem Antrage stattund erlieh einen Arrestbefehl. Meyer erhob durch seinenVerteidiger, Rechtsanwalt Dr. Herz-Altona. Einspruch mit derBegründung, es bestehe überhaupt noch keine Forderung des Klägersgegen ihn, da noch ungewiß sei, ob überhaupt ein« Verurteilung indie Kosten erfolgen werde; sein Wuthaben bei der Sparlasse stellesein ganzes Vermögen dar und durch die Beschlagnahme werde ihmdie Möglichkeit genommen, fich im Untersuchungsgefängnisselbst zu beköstigen und für eine sachgemäße VeNeidigungzu sorgen; auch müsse er das Geld gebrauchen, um seinem den dürftigsten Verhältnissen lebende Mutter zu unterhalten, daer deren einziger Ernährer sei. DieZivilkammerHI desLandgerichrS zu Bremen hat vor»inigen Tagenden Arrestbefehl aufgehoben und da» Sparkassenbuchfreigegeben. Begründend führte diese« Gericht u. a. au«:„Allerdingsbeslehi, nach einer Entscheidung de» Reichsgerichts, bereits ein An-spruch des Klägers gegen den Beklaglen, wenn auch nur ein be-dingtet, aber e« kann eine Beschlagnahme des Sparkassenbuches nichterfolgen, weil kein ausreichender Arrestgrund vorhanden ist. Der-jenige. dem eine bedingte Forderung zusteht, kann regelmäßig erstdann klagen und ew Urteil erwirken, wenn die Bedingung eingetretenist i nur ganz ausnahmsweise kann er aus zukünftige Leistungen Klageerheben, wenn den Umständen nach die Besorgnis besteht, daß derSchuldner sich der Leistung entziehen und eine Veräußerung vonBermögensstÜcken vornehmen werde. Diese Besorgnis ist imvorliegenden Falle nicht glaubhaft gemacht. DerArrestkläger hat überhaupt nichts glaubhaft gemacht, sondern sich auf dieeinfache Behauptung beschränkt, die Beitreibung der Kosten desStrafverfahrens werde ohne Arrest wesentlich erschwert werden.Allerdings beabsichtigt der Beklagte, sein vermögen zu benutzen, umsich im Untersuch. rngsgesänanis zu belästigen, um die Gebühreneines Verteidigers zu bezahlen und um für den Unterhalt semerMutter zu sorgen, doch ist er zu einer derartigen Verwendung seinesVermögens berechtigt und es lann darin eine rechtswidrige Ver-äußerung nicht erblickt werden. Nach ß 116 der Strafprozeß-ordnung hat der Beklagte das Recht, sich im Unter-suchungsgesängni» Bequemlichkeiten auf seine Kosten zu be-schaffen und es liegt kein Anlaß zu der Annahme vor, daß erin dieser Hinsicht verjchwenderisch handeln werde, um daS Geld demKläger zu entziehen. Ebenso wenig kann die Ansicht des Amts-gericht» gebilligt werden, der Beklagte brauche kein Geld für einenVerteidiger auszugeben, da ihm, falls er einen gebrauche, aber nichtzahlen sonne, ein solcher vom Gericht gestellt werde. Jeder An-geklagie hat daS Recht, fich seinen Verteidiger selbst zu wählen, undeS bedarf nach den vorhandenen Umständen keiner weiteren Be-gründung. daß gerad e dem Beklagten daran liegenmuß, einen Verteidiger zu wählen, der die Sachegründlich beherrscht und zu dem er Be r•trauen hat.(Hier wollen wir einschalten, daß auch dieOldenburger Justizverwaltung die Ansicht vertritt,_ daßnur ein gründlicher Kenner der oldenburgischen Verhältnissegeeignet erscheine, als Vertreter der Anklage zu fungieren, denn siewird einen Staatsanwalt nach Bllckeburg entsenden. Was demOldenburger Staate recht ist, muß dem Kellner Meyer billig sein.)Wenn der Beklagte einen Teil seines Geldes ausgeben will, um seinebedürftige Mutter zu unterstützen, so ist da» ebenfall» keine unrecht-mäßige Verwendung. Wenn aber endlich ein oldenburgische« Gesetz.wie Kläger behauptet, einen Arrest in Fällen der vorliegenden Artfür zulässig erklären sollte, so ist e» gleichgültig, denn oldenburgische Gesetze gelten nur innerhalb derGrenzen de» Staates Oldenburg und binden denbremischen Richter nicht. Der vom Amtsgericht erlasseneArrestbefehl war daher aufzuheben, die Kosten fallen dem Klägerzur Last."Das, was in diesem Erkenntnis niedergelegt ist, hätten dievielbeschäftigten oldenburgischen Verwaltung»- und sonstigen Juristenwissen können, zumal die Strafprozeßordnung auch in Oldenburgnicht unbekannt sein sollte. In ihrem Kampfe wider die Wider«sacher».chstratS erntet die oldenburgisch« Justiz keine Lorbeeren.Herborheben wollen wir noch, daß das bezeichnenderlveis« im Volks-munde.Hoftante" genannte Leibblatt des Justizministers Ruhstrat.der„Oldcnburger General- Anzeiger", einen in Entrüstungmachenden Artikel veröffentlichte. in dem die Ruhstrat-Prozesse vom Standpunkte der Steuerzahler beleuchtet unddie Redakteure des„Residenzboten" vermögenslose Leute ge-nanut werden, infolgedessen der Staat die Kosten tragen müsse.Also nicht der früher pokernde und„Lustige Sieben" spielende Ruh-strat ist schuld an den Prozessen, sondern nach dieser— vielleichtinspirierten Logik sind die Redakteure die Schuldigen, welche sovermessen waren, die anderwärts strafbaren Privatliebhabereien desChefs des oldenburgischen Juftizwesens an die Oeffentlichkeit zuziehen. Das oldenburgische Volk wird in seiner übergroßen Mehr-heit wissen, bei wem es sich in der genannten Richtung zu be-danken hat.—Südwcstafrikanische Berlnste.Berlin, 3. Juli. Ein Telegramm aus Windhuk meldet: AnTyphus sind gestorben: Militärkrankenwärter WalterHeine, geboren am 12. 4. S0 zu Hemsdorf, am 20. Juni 1905im Lazarett Kalkfontein; Reiter Johann Faußer, geboren am0. 12, gl zu Lauingen, am 27. Juni 1905 im Lazarett Lüderitz-bucht.— Leutnant Karl Freiherr v. Reibnitz, geboren am19. 2. 78 zu Groß-Graeditz, am 26. Juni 190S zwischen Awasap undRehoboth verwundet, Weichtessschuß linke Schulter.London, 2. Juli.(Bureau„Lassan". Die Schwierigkeiten, mitwelchen die deutschen Truppen in Südwestaftika zu kämpfen haben,Werden illustriert durch eine ,.TimeS"-Meldung aus Kapstadt, wonachvon dort wöchentlich 1000 Tonnen frisches Trink-Wasser nach Angra Pequena verschifft werden.--HuelaticlEin Frldzng gegen die Gewerkschaften.New A o r k, 23. Juni 1903.(Eig. Ber.)Seit der kürzlichen Entscheidung des Oberbundesgerichtes,die den gesetzlichen Zehnstundentag für Bäckereiarbeiter imStaate New Jork für verfassungswidrig erklärte, suchen sichdie Gerichte in Entscheidungen, die sich gegen die Arbeiter-organisationen richten, förmlich zu überbieten.In der laufenden Woche sind drei richterliche Urteileergangen, von denen jedes einzelne einen schweren Schlaggegen die Gewerkschaften darstellt. Zunächst ließ dieF. R. Patch Manufacturing Co. in Rutland, Staat Vermont,auf Grund eines Gerichtsurteils nicht nur das Grund-eigentum und die Haushaltungsgegenstände von 23 Mit-gliedern der Gewerkschaft der Maschinisten mit Beschlagbelegen, sondern auch deren Löhne, um eineSchadenersatzsumme von annähernd 3000 Dollar ein-zutreiben. Diese Summe war der Firm? zugesprochenworden in einem Prozeß, den sie gegen die Gewerkschaftwegen Boykotts anhängig gemacht hatte. Schadcnersatzprozesseinfolge Streiks und Boykotts sind hierzulande seit dem de-kannten Taff Vale-Entscheid nichts Neues, aber bis jetzt hattenoch kein Gericht gewagt, auch die Beschlagnahme der Löhneauszusprechen.Der zweite Prozeh spielte in New Jersey. Die Legis-latur dieses Staates hatte ein Gesetz angenommen, das dasUnionlabel(Kontrollmarke) schützt, dessen Nachahmung fürstrafbar erklärt und ferner verfügt, daß die Strafe(Geldbußevon 200—300 Dollar) dem Fonds der Union zufällt. EinZigarrenfabrikant in Newark hatte ein gefälschtes Labelder Ztgarrenarbeiter- Gewerkschaft verwendet. Eine An-zeige der Gewerkschaft hatte die Bestrafung desbetreffenden Fabrikanten in den unteren Instanzenzur Folge. Eine Appellation an das AppellationLgericht desStaates New Jersey führte zur Umstoßung der früher er-gangenen Urteile. Das Appellationsgericht bezeichnete das be-treffende Gesetz, das das Label vor Nachahmung schützte,als unkonstitutionell.„weil es die geschädigte Person im Wider-spruch mit der Verfassung ermächtigt, für den erlittenen Schadenobendrein eine Strafe festzusetzen und dieselbe einzuziehen".Der dritte Prozeß spielte im Staate Massachusetts. DerBeamte der Boot u. Shoe Workers Union(Schuhmacher-Gewerkschaft) hatte mit der Schuhfabrik Hagen B. Goodsichu. Co. in Haverhill eine schriftliche Vereinbarung getroffen,laut welcher die Firma nur Mitglieder der Schuh-macher-Gewerkschaft beschäftigen darf. Ein Schuhmachernamens Berry, der keiner Gewerkschaft angehörte, ward tu-folge des Abkommens entlassen. Der Entlassene verklagte dieGeiverkschaft auf Schadenersatz. Die erste Instanz sprachihm 1300 Dollar Entschädigung zu, gegen welches Urteil dieGewerkschaft Berufung einlegte. Die Supreme Court wiesdie Berufung ab, weil die Abmachung mit der Firma, nurGewerkschaftler zu beschäftigen, die Konkurrenz unterdrückeund ein Monopol schaffe._Italien.In der Schlußsitzung der Deputiertenkammer sprechen Bernabeiund G i o p a o n o l i dem Präsidenten den Dank der Kammer aus.C o st a(Soz.) spricht den Wunsch aus, der Ministerpräsident mögesich für eine Amnestie verwenden zugunsten der im Jahre 1893 undim vorigem Jahre anläßlich veS Eisenbahneraiisstandes Verurteilten. Mnssterpräsident gortis schließt sich dem Danke anden Präsidenten des Hauses an. Er dankt seinerseits denDeputierten und erklärt: Die vollbrachte Arbeit stellt einen Teilunserer Pflicht dar. Vielleicht wird, das Parlament zu einer außer-ordentlichen Tagung einberufen werden, um ein Gesetz finanziellenCharakters zu beraten sowie Gesetzentwürfe, die mit der Eisenbahn-frage in Verbindung stehen.(Sehr gut!) Dem Deputierten Costaerwidert der Ministerpräsident, er habe seine Worte mit Bewegunggehört. Wenn die Regierung sich versprechen könne, daß cin Vergessendie Ruhe de» Landes sichern werde, werde die AnregungCosta» von ihr unterstützt werden.<Lebhafter Beifall.) Nachdem derPräsident der Kammer seinen Dank ausgesprochen hatte, ivird dieSitzung aufgehoben und die Kammer auf unbestimmte Zeit vertagt.Niederlande.Rücktritt des Kabinett».Wie vom heutigen Datum aus dem Haag gemeldet wird, hatda» klerikale Kabinett Kuyper aus der Wahlniederlage die zu er-wartende Konsequenz gezogen und seine Entlassung eingereicht.—Schweden.Keine Mobilisierung.„Norsl Telegrambureau" erklärt im Auftrage der Regierung, daß alle Mitteilungen betreffend eine Mobili-sierung in Norwegen vollständig grundlos sind. Im Vertrauen zuden friedlichen Erklärungen der schwedischen Regierung betrachtet dienorwegische Regierung jede Mobilisierung als unnötig.Stockholm, 3. Juli. Beide Kammern verhandelten heute überden Vorschlag, 1<X> Millionen Kronen der Regirrung zur Verfügungzu stellen. In der Ersten Kammer betonten der ehemalige General-direttor L k e r m a n n und der Disponent« l st r o e m, daß dieserVorschlag der Ausdruck für ein ttefeS Mißtrauen gegenüber derRegierung sei, welche die Interessen de» Landes nicht wahrgenommenhätte. In der zweiten Kanimer warnte H e d i n vor der AufreizungS-Politik und empfahl, daß die Kammer den Borschlag ablehne undihn dem SpezialauSschuß übersende. da er dem BerfassungS-Paragraphen widerspreche, der bestimme, daß auf einem außerordent-lichen Reichstage nur Fragen behandelt werben dürfen, die mit derFrage in �Verbindung stehen, wegen welcher der außerordentlicheReichstag zusammenberufen wurde. Professor Hjaerne und anderewidersprachen Hedin, doch wurde schließlich der Vorschlag in beidenKammern dem SpezialauSschuß überwiesen.—England.London, 3. Juli. Unterhaus. Brotherton regt an,daß, um Leben und Eigentum englischer Untertanen sicher zu stellen,bei der russischen Regierung freundschaftliche Vorstellungen dahinerhoben werden sollen, daß die genannte Regierung ihre Zustimmungzu einer zeitweiligen Aushebung"der Vertragsbestimmungen gebe,nach welchen fremde Kriegsschiffe vom Schwarzen Meere aus-geschlossen sind. Unterstaatssekretär des Aeußeren, Percy, erklärt.die gegenwärtige Lage in Odessa biete keinen genügenden Grund,die erwähnte» Vertragsbestimmungen außer Kraft zu setzen. Nichtsdeute darauf hin. daß die russische Regierung nicht über die nötigenMittel zum Schutze der englischen Untertanen wie der übrigenBevölkerung verfüge oder daß die Lage die Entsendung englischerKriegsschiffe notwendig mache.Der Krieg in Ostasien.Uubeschräukte Vollmachte» der Fried enSuuterhändler.Aus Washington wird gemeldet:Präsident Roosevelt ist zu der Mitteilung ermächtigt worden.baß die russische und die japanische Regierung ihn von der Er-nennung ihrer Bevollmächtigten in Kenntnis gesetzt haben, die mög-lichst bald nach dem 1. August zusammentreten sollen. Die beider-seitigen Bevollmächtigten haben uneingeschränkte Vollmacht erhalten.über den Frieden zu verhandeln und ihn abzuschließenuntes Voraussetzung der Ratifikation durch die beiderseitigen Re«gierungen.Ein„Neuter"-Telegranim teilt hierzu noch mit:New N»rt, 3. Juli. Bezüglich der Wahl der russischen undjapanischen Bevollmächtigten heißt es, daß die Japaner darauf be-standen, die Vertreter mil Vollmachten zum Abschluß eines dauerndenFriedensvertrages auszustatten und die Verhandlungen imGeiste vollkommener Aufrichtigkeit zu führen. Einige Ver-zögerungen traten bei der Auswahl der Vertreterein. Japan deutete in scharfer Forn: an, daß der Kaiser seinenVertretern nicht gestatten würde, in eine bloße Versuchs-konserenz einzutreten, in der Japan seine endgültigenBedingungen stellen und Rußland gestatten würde, zu be-stimmen, ob die Mitglieder der Konferenz ihre Beratungen fort-setzen sollten. Präsident Roosevelt nahm einen ähnlichen Stand-Punkt ein, daß nur durch ein» Ausstattung der Bevollmächtigtenmit unbeschränkter Vollmacht ein dauernder Friede herbeigeführtewerden könnte. Zwecks Erlangung der Einwilligung hierzu machteer dringende Vor st eilungen in Petersburg, daer diesen Vorschlag der Japaner für zweckentsprechend erachte.»Die Bevollmächtigten Rußlands bei den Friedensverhandlungenin Washington werden Baron von Rosen und Graf M u r a w i e w,diejenigen Japans Baron Komura, der Minister der auswärtigenAngelegenheiten, und der japanische Botschafter in Washington T a k a-hira sein. Es ist möglich, daß beide Länder noch einen odermehrere Vertreter ernennen..*Japanische Offensive.Petersburg, 2. Juli.(Meldung der„Petersburger Telegraphen-Agentur".) Ein Telegramm des Generals L i n e w i t s ch an denKaiser meldet: Am Morgen des 29. Juni drängten die Japanersehr energisch gegen Beihe vor. Unsere Vorposten zogen sich zurück.Nachdem Verstärkungen unsererseits eingetroffen waren, ging derGegner noch im Laufe desselben Morgens zurück. Die Japanerrückten von Nantschantschensi bis Lokusschan und von Julantst bisWanhegou vor.Petersburg, 3. Juli. General L i n e w i t s ch telegraphiert unterdem 2. d. M.: Der Feind nahm die Offensive in der Nähe vonHailungschen wieder auf, zog sich aber, nachdem er Widerstandvon unseren Vorposten gefunden hatte, zurück.London, 3. Juli.„Daily Telegraph" meldet aus Shanghai:Die Japaner rücken gegen Wladiwostok vor; man glaubt, daßes in der Nähe des Tjumenflusses zu einerSchlacht kommen werde.Neue japanische Anleihe.Der japanische Finanzagent Takahaschi, der sichzurzeit in England befindet, erklärt« einein Vertreter des„Reute rschenBureaus", es sei unmöglich, das Ergebnis oder die Dauer der imGange befindlichen Friedensunterhandlungen vorauszusehen. Japanhabe mit der zukünftigen finanziellen Lage zu rechnen. Es habejetzt fünfzig Millionen Dollar in New Jork und 800 000 PfundSterling in London, die noch von der letzten Anleihe übrig sind,außerdem habe es die letzten Ratenzahlungen der Anleihe zu er»warten, die noch nicht fällig sind. Aber, selbst wenn der Friedezustande komme, werde Japan mehr Geld gebrauchen zur Tilgungder inneren Anleihen, zur Zunickbeförderung der Truppen und fürdie allgemeine industrielle Entwickelung. Japan schlage daher vor,alsbald eine neue Anleihe im Auslande zu machen, die 30 MillionenPfund Sterling betragen und in London, New gork und demeuropäischen Festlande einittiert werden solle. Die Anleihe soll durchdie Einnahmen aus dem Tabakmonopol garantiert werden.Aden, 3. Juli.(Meldung des„Reuterschen Bureaus".) Derrussische Kreuzer„Rion" kam, nach Odessa unterwegs, hier an. Erbringt 610 Personen mit, die er von dem franzosischen Dampfer„Chodoc", der in der Nähe von Kap Guardafui Schiffbruch erlitt,gerettet hat. Der„Rion" nimmt Kohlen und geht dann nachDschibutt weiter._Hiis der parte!.Zur Frage des Generalstreiks nahm eine Versammlung de»sozialdemokrattschen Vereins in Köln mit allen gegen vierStimmen folgende Resolution an:„Die am 1. Juli tagende Ber-sammluna des sozialdemolratischen Vereins für Köln-Stadt undKöln-Lano erklärt: Es kann mcht zweifelhaft sein, daß die Be-freiung der Arbeiterklasse nur gegen den heftigsten Widerstand derbürgerlichen Welt zu erreichen ist. Alle Machtmittel, die der heutigenGesellschaft zur Verfügung stehen, werden skrupellos zur Anwendunggelangen, wenn es sich darum handeln sollte, die Entscheidung überdix Vorherrschaft zwischen der bürgerlichen und der sozialistischenGesellschaft herbeizuführen. Daß sich für das Proletariat durch dieseTatsachen Situationen von vorher unberechenbarer Art ergebenkönnen, liegt auf der Hand. Die Versammlung hält es deshalbnicht für angebracht, die Diskussion eventuell neuer Kampfesmittelvon vornherein zu unterbinden, wie dies durch die Resolutiondes Kölner Gewerkschaftskongresses zum General-streik beabsichtigt wird, und die Versammlung lann auch keinenGrund erkennen, der eine Aenderung deS vom letzten internationalenArbeiterkongretz zu Amsterdam eingenommenen Standpunktes hervor-rufen könnte."__Gcwcrhrcbaftlicbee.Ein kalter Wasserstrahl für die Scharfmacher lDer Terrorismus, den die Münchener Scharfmacher kmBaugewerbe jenen Firmen, die sich ihrem brutalen Vorgehen.die Arbeiter aufs Pflaster zu iverfen, nicht anschlössen, fühlenlassen, zettigte, wie schon gemeldet, einen Beschluß der Werks»Vertreter, die Lieferung von Kall, Zement, Eisen h. fite