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ficher sein, sollte ihnen jedes Nittel fehlen, die Schmach ab- ßuwaschen? Die einzige Hoffnung Rußland-Z auf Herstellung der Ordnung scheint aus der Uneinigkeit der Meuterer und auf der Hülfe der angrenzenden Uferstgaten zu beruhend Wie heldenhaft die preußischen Junker sind auf dem Papier. Der Jammer und die Wut derKreuz-Zeitung  " ist aber nur allzu begreiflich. Welch furchtbares Geschick widerfährt der Partei der preußischen Reqftion! Die festesten Stützen der europäischen   Reaktion brechen zusammen und wissen nicht ein- mal in Ehren zu sterben. Wenn auch wirr, so doch bezeichnend ist das letzte Wort derKreuz-Zeitungs"- Klage. Sie empfiehlt das russische  Gewaltregiment.der Hülfe der angrenzenden Ufersta aten Rumänien  , Bulgarien   und die Türkei  sollen dem zusammenbrechenden Russenreich Hülfe leisten. Die Kreuz-Zeitung  " bedenkt in ihrem Russenelend nicht, daß die Befolgung des Ratschlagcs schwere internationale Kompli- kationen herbeiführen müßte, sie enthüllt aber zugleich die Neigung der internationalen Reaktion, ihren not- leidenden Kumpanen Beistand zu leisten. Hätte Deutsch  - land Kriegsschiffe in Konstantinopel  , die..Kreuz-Zeitung  " würde sie gegen die russischen Nevolutton mobilisieren wollen 1 Webet die neuen Steuetv-rlagen im Reiche wird sich der Bundesrat erst im September schlüssig machen. Bisher hat er fich mit der Reichs- Iinanzreform des Staatssekretärs v. Stengel noch nicht befaßt. Segen die Erhebung von Wasserabgaben soll sich die sächsische Regierung entschieden haben. In der in Leipzig   abgehaltenen Generalversammlung der Wurzener Kunstmühlenwerke und BiSkuit- fabriken wurde, wie derBoss  . Ztg." geschrieben wird, der schlechte JabreSavschluß unter anderen durch den Hinweis aus die Tatfache entschuldigt, daß die Gesellschaft allein mfolge der vorjährigen Trockenhert und der dadurch bedingten Einstellung des SchiffahrtS- verkehrS aus der Elbe 32 000 M. mehr hat für Bahnftachten auf- wenden müssen. Man sieht hieraus aufs neue, wie überaus wichtig für verschiedene Industriezweige billige Schiffahrtsftachten sind. Es wäre deshalb sehr erfteulich, wenn sich die Nachricht bestätigte, daß sich die sächsische Regierrung endlich, und zwar auf Grund eines Gutachtens des Eisenoahnrats. entschlossen habe, im Bundes- rat gegen die Einführung von Schiffahrtsabgaben zu stimmen. Neuestes ans dem Pokerlande. Der Kellner Johann Meyer aus Bremen   befindet sich bekannt- lich in Untersuchungshaft, weil erhinreichend verdächtig erscheint", in einem der Ruhstrat-Prozesse unter seinen, Eide falsche Aussagen gemacht zu haben über die Spielertätigkeit des Ministers der Ge- rechtigkeit und seiner Freunde. Bereits sieben Monate dauert die Untersuchungshast und noch ist nicht abzusehen, wann sie beendigt sein wird. Vor kurzem hieß es, die Hauptverhand- lung in Bückeburg   werde am 11. Juli statt- finden; diese Nachricht beruht auf Irrtum, der Kellner Meyer kann noch weiter in Untersuchungshaft Betrachtungen darüber anstellen, daß das Wort eines Ministers schwerer in die Wagschale fällt als das eines gewöhnlichen Sterblichen. Meyer hat sich in seiner Eigenschaft als Kellner eine Summe von 1300 M. erspart, die er bei der Sparkasse in Bremen   belegt hat. Das Groß- herzogliche Amt in Oldenburg   hat in Vertretung des Oldenburgischen Staates bei den Bremer   Ge- richten den Antrag ge st eilt, Meyers Sparkassen- buch mit Beschlag zu belegen und für den olden- burgischen Staat zu pfänden, um damit die bei einer eventuellen Verurteilung des Meyer enfstehenden Kosten zu decken. Das /Bremer   Amtsgericht gab auch dem Antrage statt und erlieh einen Arrestbefehl. Meyer erhob durch seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Herz-Altona. Einspruch mit der Begründung, es bestehe überhaupt noch keine Forderung des Klägers gegen ihn, da noch ungewiß sei, ob überhaupt ein« Verurteilung in die Kosten erfolgen werde; sein Wuthaben bei der Sparlasse stelle sein ganzes Vermögen dar und durch die Beschlagnahme werde ihm die Möglichkeit genommen, fich im Untersuchungsgefängnis selbst zu beköstigen und für eine sachgemäße VeNeidigung zu sorgen; auch müsse er das Geld gebrauchen, um seine m den dürftigsten Verhältnissen lebende Mutter zu unterhalten, da er deren einziger Ernährer sei. DieZivilkammerHI des LandgerichrS zu Bremen   hat vor»inigen Tagen den Arrestbefehl aufgehoben und da» Sparkassenbuch freigegeben. Begründend führte diese« Gericht u. a. au«:Allerdings beslehi, nach einer Entscheidung de» Reichsgerichts, bereits ein An- spruch des Klägers gegen den Beklaglen, wenn auch nur ein be- dingtet, aber e« kann eine Beschlagnahme des Sparkassenbuches nicht erfolgen, weil kein ausreichender Arrestgrund vorhanden ist. Der- jenige. dem eine bedingte Forderung zusteht, kann regelmäßig erst dann klagen und ew Urteil erwirken, wenn die Bedingung eingetreten ist i nur ganz ausnahmsweise kann er aus zukünftige Leistungen Klage erheben, wenn den Umständen nach die Besorgnis besteht, daß der Schuldner sich der Leistung entziehen und eine Veräußerung von BermögensstÜcken vornehmen werde. Diese Besorgnis ist im vorliegenden Falle nicht glaubhaft gemacht. Der Arrestkläger hat überhaupt nichts glaubhaft gemacht, sondern sich auf die einfache Behauptung beschränkt, die Beitreibung der Kosten des Strafverfahrens werde ohne Arrest wesentlich erschwert werden. Allerdings beabsichtigt der Beklagte, sein vermögen zu benutzen, um sich im Untersuch. rngsgesänanis zu belästigen, um die Gebühren eines Verteidigers zu bezahlen und um für den Unterhalt semer Mutter zu sorgen, doch ist er zu einer derartigen Verwendung seines Vermögens berechtigt und es lann darin eine rechtswidrige Ver- äußerung nicht erblickt werden. Nach ß 116 der Strafprozeß- ordnung hat der Beklagte das Recht, sich im Unter- suchungsgesängni» Bequemlichkeiten auf seine Kosten zu be- schaffen und es liegt kein Anlaß zu der Annahme vor, daß er in dieser Hinsicht verjchwenderisch handeln werde, um daS Geld dem Kläger zu entziehen. Ebenso wenig kann die Ansicht des Amts- gericht» gebilligt werden, der Beklagte brauche kein Geld für einen Verteidiger auszugeben, da ihm, falls er einen gebrauche, aber nicht zahlen sonne, ein solcher vom Gericht gestellt werde. Jeder An- geklagie hat daS Recht, fich seinen Verteidiger selbst zu wählen, und eS bedarf nach den vorhandenen Umständen keiner weiteren Be- gründung. daß gerad e dem Beklagten daran liegen muß, einen Verteidiger zu wählen, der die Sache gründlich beherrscht und zu dem er Be r trauen hat.(Hier wollen wir einschalten, daß auch die Oldenburger   Justizverwaltung die Ansicht vertritt,_ daß nur ein gründlicher Kenner der oldenburgischen Verhältnisse geeignet erscheine, als Vertreter der Anklage zu fungieren, denn sie wird einen Staatsanwalt nach Bllckeburg entsenden. Was dem Oldenburger   Staate recht ist, muß dem Kellner Meyer billig sein.) Wenn der Beklagte einen Teil seines Geldes ausgeben will, um seine bedürftige Mutter zu unterstützen, so ist da» ebenfall» keine unrecht- mäßige Verwendung. Wenn aber endlich ein oldenburgische« Gesetz. wie Kläger   behauptet, einen Arrest in Fällen der vorliegenden Art für zulässig erklären sollte, so ist e» gleichgültig, denn olden­burgische Gesetze gelten nur innerhalb der Grenzen de» Staates Oldenburg   und binden den bremischen Richter nicht. Der vom Amtsgericht erlassene Arrestbefehl war daher aufzuheben, die Kosten fallen dem Kläger zur Last." Das, was in diesem Erkenntnis niedergelegt ist, hätten die vielbeschäftigten oldenburgischen Verwaltung»- und sonstigen Juristen wissen können, zumal die Strafprozeßordnung auch in Oldenburg  nicht unbekannt sein sollte. In ihrem Kampfe wider die Wider« sacher».chstratS erntet die oldenburgisch« Justiz keine Lorbeeren. Herborheben wollen wir noch, daß das bezeichnenderlveis« im Volks- munde.Hoftante" genannte Leibblatt des Justizministers Ruhstrat. derOldcnburger General- Anzeiger", einen in Entrüstung machenden Artikel veröffentlichte. in dem die Ruhstrat- Prozesse vom Standpunkte der Steuerzahler beleuchtet und die Redakteure desResidenzboten" vermögenslose Leute ge- nanut werden, infolgedessen der Staat die Kosten tragen müsse. Also nicht der früher pokernde undLustige Sieben" spielende Ruh- strat ist schuld an den Prozessen, sondern nach dieser vielleicht inspirierten Logik sind die Redakteure die Schuldigen, welche so vermessen waren, die anderwärts strafbaren Privatliebhabereien des Chefs des oldenburgischen Juftizwesens an die Oeffentlichkeit zu ziehen. Das oldenburgische Volk wird in seiner übergroßen Mehr- heit wissen, bei wem es sich in der genannten Richtung zu be- danken hat. Südwcstafrikanische Berlnste. Berlin  , 3. Juli. Ein Telegramm aus Windhuk   meldet: An Typhus   sind gestorben: Militärkrankenwärter Walter Heine, geboren am 12. 4. S0 zu Hemsdorf, am 20. Juni 1905 im Lazarett Kalkfontein; Reiter Johann Faußer, geboren am 0. 12, gl zu Lauingen  , am 27. Juni 1905 im Lazarett Lüderitz  - bucht. Leutnant Karl Freiherr v. Reibnitz, geboren am 19. 2. 78 zu Groß-Graeditz, am 26. Juni 190S zwischen Awasap und Rehoboth   verwundet, Weichtessschuß linke Schulter. London  , 2. Juli.  (BureauLassan  ". Die Schwierigkeiten, mit welchen die deutschen   Truppen in Südwestaftika zu kämpfen haben, Werden illustriert durch eine ,.TimeS"-Meldung aus Kapstadt  , wonach von dort wöchentlich 1000 Tonnen frisches Trink- Wasser nach Angra Pequena   verschifft werden.-- Huelaticl Ein Frldzng gegen die Gewerkschaften. New A o r k, 23. Juni 1903.(Eig. Ber.) Seit der kürzlichen Entscheidung des Oberbundesgerichtes, die den gesetzlichen Zehnstundentag für Bäckereiarbeiter im Staate New Jork für verfassungswidrig erklärte, suchen sich die Gerichte in Entscheidungen, die sich gegen die Arbeiter- organisationen richten, förmlich zu überbieten. In der laufenden Woche sind drei richterliche Urteile ergangen, von denen jedes einzelne einen schweren Schlag gegen die Gewerkschaften darstellt. Zunächst ließ die F. R. Patch Manufacturing Co. in Rutland, Staat Vermont  , auf Grund eines Gerichtsurteils nicht nur das Grund- eigentum und die Haushaltungsgegenstände von 23 Mit- gliedern der Gewerkschaft der Maschinisten mit Beschlag belegen, sondern auch deren Löhne, um eine Schadenersatzsumme von annähernd 3000 Dollar ein- zutreiben. Diese Summe war der Firm? zugesprochen worden in einem Prozeß, den sie gegen die Gewerkschaft wegen Boykotts anhängig gemacht hatte. Schadcnersatzprozesse infolge Streiks und Boykotts sind hierzulande seit dem de- kannten Taff Vale-Entscheid nichts Neues, aber bis jetzt hatte noch kein Gericht gewagt, auch die Beschlagnahme der Löhne auszusprechen. Der zweite Prozeh spielte in New Jersey  . Die Legis- latur dieses Staates hatte ein Gesetz angenommen, das das Unionlabel(Kontrollmarke) schützt, dessen Nachahmung für strafbar erklärt und ferner verfügt, daß die Strafe(Geldbuße von 200300 Dollar) dem Fonds der Union   zufällt. Ein Zigarrenfabrikant in Newark   hatte ein gefälschtes Label der Ztgarrenarbeiter- Gewerkschaft verwendet. Eine An- zeige der Gewerkschaft hatte die Bestrafung des betreffenden Fabrikanten in den unteren Instanzen zur Folge. Eine Appellation an das AppellationLgericht des Staates New Jersey   führte zur Umstoßung der früher er- gangenen Urteile. Das Appellationsgericht bezeichnete das be- treffende Gesetz, das das Label vor Nachahmung schützte, als unkonstitutionell.weil es die geschädigte Person im Wider- spruch mit der Verfassung ermächtigt, für den erlittenen Schaden obendrein eine Strafe festzusetzen und dieselbe einzuziehen". Der dritte Prozeß spielte im Staate Massachusetts  . Der Beamte der Boot u. Shoe Workers Union(Schuhmacher- Gewerkschaft) hatte mit der Schuhfabrik Hagen B. Goodsich u. Co. in Haverhill eine schriftliche Vereinbarung getroffen, laut welcher die Firma nur Mitglieder der Schuh- macher-Gewerkschaft beschäftigen darf. Ein Schuhmacher namens Berry, der keiner Gewerkschaft angehörte, ward tu- folge des Abkommens entlassen. Der Entlassene verklagte die Geiverkschaft auf Schadenersatz. Die erste Instanz sprach ihm 1300 Dollar Entschädigung zu, gegen welches Urteil die Gewerkschaft Berufung einlegte. Die Supreme Court   wies die Berufung ab, weil die Abmachung mit der Firma, nur Gewerkschaftler zu beschäftigen, die Konkurrenz unterdrücke und ein Monopol schaffe._ Italien  . In der Schlußsitzung der Deputiertenkammer sprechen Bernabei und G i o p a o n o l i dem Präsidenten den Dank der Kammer aus. C o st a(Soz.) spricht den Wunsch aus, der Ministerpräsident möge sich für eine Amnestie verwenden zugunsten der im Jahre 1893 und im vorigem Jahre anläßlich veS Eisenbahneraiisstandes Ver­urteilten. Mnssterpräsident gortis schließt sich dem Danke an den Präsidenten des Hauses an. Er dankt seinerseits den Deputierten und erklärt: Die vollbrachte Arbeit stellt einen Teil unserer Pflicht dar. Vielleicht wird, das Parlament zu einer außer- ordentlichen Tagung einberufen werden, um ein Gesetz finanziellen Charakters zu beraten sowie Gesetzentwürfe, die mit der Eisenbahn  - frage in Verbindung stehen.(Sehr gut!) Dem Deputierten Costa erwidert der Ministerpräsident, er habe seine Worte mit Bewegung gehört. Wenn die Regierung sich versprechen könne, daß cin Vergessen die Ruhe de» Landes sichern werde, werde die Anregung Costa» von ihr unterstützt werden.<Lebhafter Beifall.) Nachdem der Präsident der Kammer seinen Dank ausgesprochen hatte, ivird die Sitzung aufgehoben und die Kammer auf unbestimmte Zeit vertagt. Niederlande  . Rücktritt des Kabinett». Wie vom heutigen Datum aus dem Haag gemeldet wird, hat da» klerikale Kabinett Kuyper aus der Wahlniederlage die zu er- wartende Konsequenz gezogen und seine Entlassung eingereicht. Schweden  . Keine Mobilisierung.Norsl Telegrambureau" erklärt im Auf­trage der Regierung, daß alle Mitteilungen betreffend eine Mobili- sierung in Norwegen   vollständig grundlos sind. Im Vertrauen zu den friedlichen Erklärungen der schwedischen Regierung betrachtet die norwegische Regierung jede Mobilisierung als unnötig. Stockholm  , 3. Juli. Beide Kammern verhandelten heute über den Vorschlag, 1<X> Millionen Kronen der Regirrung zur Verfügung zu stellen. In der Ersten Kammer betonten der ehemalige General- direttor L k e r m a n n und der Disponent« l st r o e m, daß dieser Vorschlag der Ausdruck für ein ttefeS Mißtrauen gegenüber der Regierung sei, welche die Interessen de» Landes nicht wahrgenommen hätte. In der zweiten Kanimer warnte H e d i n vor der AufreizungS- Politik und empfahl, daß die Kammer den Borschlag ablehne und ihn dem SpezialauSschuß übersende. da er dem BerfassungS- Paragraphen widerspreche, der bestimme, daß auf einem außerordent- lichen Reichstage nur Fragen behandelt werben dürfen, die mit der Frage in �Verbindung stehen, wegen welcher der außerordentliche Reichstag zusammenberufen wurde. Professor Hjaerne und andere widersprachen Hedin, doch wurde schließlich der Vorschlag in beiden Kammern dem SpezialauSschuß überwiesen. England. London  , 3. Juli. Unterhaus. Brotherton regt an, daß, um Leben und Eigentum englischer Untertanen sicher zu stellen, bei der russischen Regierung freundschaftliche Vorstellungen dahin erhoben werden sollen, daß die genannte Regierung ihre Zustimmung zu einer zeitweiligen Aushebung"der Vertragsbestimmungen gebe, nach welchen fremde Kriegsschiffe vom Schwarzen Meere aus- geschlossen sind. Unterstaatssekretär des Aeußeren, Percy, erklärt. die gegenwärtige Lage in Odessa   biete keinen genügenden Grund, die erwähnte» Vertragsbestimmungen außer Kraft zu setzen. Nichts deute darauf hin. daß die russische   Regierung nicht über die nötigen Mittel zum Schutze der englischen Untertanen wie der übrigen Bevölkerung verfüge oder daß die Lage die Entsendung englischer Kriegsschiffe notwendig mache. Der Krieg in Ostasien  . Uubeschräukte Vollmachte» der Fried enSuuterhändler. Aus Washington   wird gemeldet: Präsident Roosevelt   ist zu der Mitteilung ermächtigt worden. baß die russische   und die japanische Regierung ihn von der Er- nennung ihrer Bevollmächtigten in Kenntnis gesetzt haben, die mög- lichst bald nach dem 1. August zusammentreten sollen. Die beider- seitigen Bevollmächtigten haben uneingeschränkte Vollmacht erhalten. über den Frieden zu verhandeln und ihn abzuschließen untes Voraussetzung der Ratifikation durch die beiderseitigen Re« gierungen. EinNeuter"-Telegranim teilt hierzu noch mit: New N»rt, 3. Juli. Bezüglich der Wahl der russischen und japanischen Bevollmächtigten heißt es, daß die Japaner darauf be- standen, die Vertreter mil Vollmachten zum Abschluß eines dauernden Friedensvertrages auszustatten und die Verhandlungen im Geiste vollkommener Aufrichtigkeit zu führen. Einige Ver- zögerungen traten bei der Auswahl der Vertreter ein. Japan   deutete in scharfer Forn: an, daß der Kaiser seinen Vertretern nicht gestatten würde, in eine bloße Versuchs- konserenz einzutreten, in der Japan   seine endgültigen Bedingungen stellen und Rußland   gestatten würde, zu be- stimmen, ob die Mitglieder der Konferenz ihre Beratungen fort- setzen sollten. Präsident Roosevelt   nahm einen ähnlichen Stand- Punkt ein, daß nur durch ein» Ausstattung der Bevollmächtigten mit unbeschränkter Vollmacht ein dauernder Friede herbeigeführte werden könnte. Zwecks Erlangung der Einwilligung hierzu machte er dringende Vor st eilungen in Petersburg  , da er diesen Vorschlag der Japaner für zweckentsprechend erachte. » Die Bevollmächtigten Rußlands   bei den Friedensverhandlungen in Washington   werden Baron von Rosen und Graf M u r a w i e w, diejenigen Japans   Baron Komura, der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, und der japanische Botschafter in Washington   T a k a- hira sein. Es ist möglich, daß beide Länder noch einen oder mehrere Vertreter ernennen. .* Japanische Offensive. Petersburg, 2. Juli.  (Meldung derPetersburger Telegraphen- Agentur".) Ein Telegramm des Generals L i n e w i t s ch an den Kaiser meldet: Am Morgen des 29. Juni drängten die Japaner sehr energisch gegen Beihe vor. Unsere Vorposten zogen sich zurück. Nachdem Verstärkungen unsererseits eingetroffen waren, ging der Gegner noch im Laufe desselben Morgens zurück. Die Japaner rückten von Nantschantschensi bis Lokusschan und von Julantst bis Wanhegou vor. Petersburg, 3. Juli. General L i n e w i t s ch telegraphiert unter dem 2. d. M.: Der Feind nahm die Offensive in der Nähe von Hailungschen wieder auf, zog sich aber, nachdem er Widerstand von unseren Vorposten gefunden hatte, zurück. London  , 3. Juli.Daily Telegraph  " meldet aus Shanghai  : Die Japaner rücken gegen Wladiwostok   vor; man glaubt, daß es in der Nähe des Tjumenflusses zu einer Schlacht kommen werde. Neue japanische Anleihe. Der japanische Finanzagent Takahaschi, der sich zurzeit in England befindet, erklärt« einein Vertreter desReute rschen Bureaus", es sei unmöglich, das Ergebnis oder die Dauer der im Gange befindlichen Friedensunterhandlungen vorauszusehen. Japan  habe mit der zukünftigen finanziellen Lage zu rechnen. Es habe jetzt fünfzig Millionen Dollar in New Jork und 800 000 Pfund Sterling in London  , die noch von der letzten Anleihe übrig sind, außerdem habe es die letzten Ratenzahlungen der Anleihe zu er» warten, die noch nicht fällig sind. Aber, selbst wenn der Friede zustande komme, werde Japan   mehr Geld gebrauchen zur Tilgung der inneren Anleihen, zur Zunickbeförderung der Truppen und für die allgemeine industrielle Entwickelung. Japan   schlage daher vor, alsbald eine neue Anleihe im Auslande zu machen, die 30 Millionen Pfund Sterling betragen und in London  , New gork und dem europäischen   Festlande einittiert werden solle. Die Anleihe soll durch die Einnahmen aus dem Tabakmonopol garantiert werden. Aden, 3. Juli.  (Meldung desReuterschen Bureaus".) Der russische   KreuzerRion" kam, nach Odessa   unterwegs, hier an. Er bringt 610 Personen mit, die er von dem franzosischen   Dampfer Chodoc", der in der Nähe von Kap Guardafui   Schiffbruch erlitt, gerettet hat. DerRion" nimmt Kohlen und geht dann nach Dschibutt weiter._ Hiis der parte!. Zur Frage des Generalstreiks nahm eine Versammlung de» sozialdemokrattschen Vereins in Köln   mit allen gegen vier Stimmen folgende Resolution an:Die am 1. Juli tagende Ber- sammluna des sozialdemolratischen Vereins für Köln  -Stadt und Köln  -Lano erklärt: Es kann mcht zweifelhaft sein, daß die Be- freiung der Arbeiterklasse nur gegen den heftigsten Widerstand der bürgerlichen Welt zu erreichen ist. Alle Machtmittel, die der heutigen Gesellschaft zur Verfügung stehen, werden skrupellos zur Anwendung gelangen, wenn es sich darum handeln sollte, die Entscheidung über dix Vorherrschaft zwischen der bürgerlichen und der sozialistischen  Gesellschaft herbeizuführen. Daß sich für das Proletariat durch diese Tatsachen Situationen von vorher unberechenbarer Art ergeben können, liegt auf der Hand. Die Versammlung hält es deshalb nicht für angebracht, die Diskussion eventuell neuer Kampfesmittel von vornherein zu unterbinden, wie dies durch die Resolution des Kölner Gewerkschaftskongresses zum General- streik beabsichtigt wird, und die Versammlung lann auch keinen Grund erkennen, der eine Aenderung deS vom letzten internationalen Arbeiterkongretz zu Amsterdam   eingenommenen Standpunktes hervor- rufen könnte."__ Gcwcrhrcbaftlicbee. Ein kalter Wasserstrahl für die Scharfmacher l Der Terrorismus, den die Münchener Scharfmacher km Baugewerbe jenen Firmen, die sich ihrem brutalen Vorgehen. die Arbeiter aufs Pflaster zu iverfen, nicht anschlössen, fühlen lassen, zettigte, wie schon gemeldet, einen Beschluß der Werks» Vertreter, die Lieferung von Kall  , Zement, Eisen h. fite