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und

ab, daß derartige Botendienste nicht zu ihrer Tätigkeit gehören| Schwerverlette, ein Arbeiter Päpoldt, mußte sofort einem Veranstaltung wenigstens weiblichen Personen zu verbieten, weil tönnten. Darauf wurde fie furzerhand entlassen. Der Beklagte be- Krankenhaus zugeführt werden, wo er sich zurzeit noch befindet. Es er in der Deffentlichkeit des Schauschwimmens eine starte Gefähr stritt zunächst die Zuständigkeit des Kaufmannsgerichts, weil er die konnte deshalb nur gegen den Händler Schmidt verhandelt werden, dung der Sittlichkeit erblicke. Der Bürgermeister von Höhscheid Tätigkeit des Lehrfräuleins nur" als eine gewerbliche gelten lassen der gestern der 5. Straffammer des Landgerichts II vorgeführt erließ denn auch in der Tat eine Verfügung, worin dem festgebenden wollte. Gleichzeitig damit verband er dann die Meinung, das Fräulein wurde. Das Urteil gegen den des Rückfalldiebstahls Angeklagten Verein aufgegeben wurde, keine weiblichen Personen zu dem Schau­als gewerbliche Arbeiterin habe naturgemäß die Verpflichtung ge- lautete auf drei Jahre sechs Monate Zuchthaus , vier schwimmen zuzulassen. Alle Versuche von Vorstandsmitgliedern, das habt, die fraglichen Botendienste zu verrichten. Ihre Weigerung Jahre Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht. Verbot rückgängig zu machen, blieben sowohl beim Bürgermeister müsse er als hinreichend wichtigen Grund zur sofortigen Entlassung Die Geheimnisse einer Privatbadeanstalt gelangten gestern bor Solingen ohne jeden Erfolg, und erst die königliche Regierung in wie auch bei dem später angerufenen Landrat des Landkreises ansehen. Bezüglich der Höhe des Schadenersatzanspruches von 18 M. der 3. Ferienstraffammer des Landgerichts II zur Verhandlung. Düsseldorf , der man dann die Sache ebenfalls unterbreitete, ftellte bersuchte er dem Gericht plausibel zu machen, daß das Fräulein gerade durch die Entlassung noch einen Vorteil gehabt habe, weil Begen Bergehens wider das keimende Leben bezw. Anstiftung und sich auf einen weitherzigeren Standpunkt, indem sie das Verbot des Beihülfe hierzu waren angeklagt: Die Masseurin es sich jetzt in einer besser bezahlten Stellung befinde als vorher bei ihm. Vom Gericht wurde der Beklagte aber sehr gründlich Blätterin Agnes Thamm, die Masseur frau Emilie Bürgermeisters aufhob, so daß der Bergische Schwimmverband sein eines Besseren belehrt. Ohne Zweifel, so führte der Vorsitzende Margarete 23., Frau Marie P., Frau Anna G., Frau Anna L., sich gehen lassen konnte. Posner, Frau Liesbeth Wie dballa, Frau Martha S., Frau Schauſchwimmen auch unter den Augen der holden Weiblichkeit vor im Urteil aus, sei das Kaufmannsgericht zuständig, weil das Frau Johanna 11. und Frau Hulda S. In dem Hauſe Berliner­Ein ähnlicher Fall hat sich nach der Kölnischen Zeitung " in Fräulein in der Buchführung und im Verkauf ausgebildet U. K. werden und damit kaufmännisch tätig sein sollte. Eine gewerbliche Straße 109 zu Charlottenburg betrieb die Angeklagte Thamm mit Ohligs zugetragen. Vor einiger Zeit hatte dort ein Wirt seinen Saal neu malen und insbesondere die Wände dieses Saales mit ihrer Schwester, der Frau Posner eine Privatbadeanstalt. Die Tätigkeit der Klägerin komme nur insoweit in Frage und sei ihr Charlottenburger Kriminalpolizei sah sich bald veranlaßt, sich mit etlichen hübschen Gemälden schmücken lassen, auf denen zwei weib­auch nur insofern zuzumuten, als dieselbe mit der kaufmännischen dieser Badeanstalt" etwas näher zu beschäftigen. Sie stellte fest, daß verkörpern sollten. Das leicht geschürzte Gewand dieſer beiden iche Idealfiguren dargestellt waren, die Frohsinn und Geselligkeit Ausbildung in direttem Zusammenhange ſtehe. Botengänge die Kundschaft zumeist aus Frauen bestand, die aus einem ganz der hier zugemuteten Art aber hätten mit tauf­männischer Ausbildung absolut nichts zu tun, anderen Grunde die Thammsche Badeanstalt aufsuchten, als um dort ein Figuren ließ nun auf einer Seite die Brust halb frei, die sich, neben­bei bemerkt, in ganz bescheidenen Grenzen hielt. Der Gastwirt war erfrischendes Bad zu nehmen. Längere Observationen und Recherchen daher feien sie von der Klägerin mit Recht verweigert worden. Zur bald sollte fofortigen Entlassung habe somit kein Grund vorgelegen, weshalb ergaben schließlich das Belastungsmaterial, welches zu der vor- zunächst ganz stolz auf seinen schönen, neuen Saal, aber er einer geknickten Lilie gleichen. Denn die der Beklagte kostenpflichtig zur Zahlung des geforderten Schaden- liegenden Anflage wegen Verbrechens gegen das keinende Leben nach Maßgabe des§ 218 des Strafgefeßbuches führte. besagten fanden nicht den Beifall der Die Ver­beiden Geistlichen, und diese stellten den Wirt bor die handlung fand hinter verschlossenen Türen statt. Gegen einige der Ein Teilurteil erging in der Sache eines entlassenen Geschäfts Angeklagten mußte die Verhandlung vorläufig vertagt werden, da Wahl, entweder die beiden halben Brüste der beiden Nymphen von den Rechtsanwälten Dr. Schwindt und Arndt, Bahn, Graner, noch nachträglich mit einem Gewande züchtiglich zu bekleiden Schwalbe und Löwh ein größerer Entlastungsbeweis angetreten oder aber für die Folge auf die Abhaltung katholischer Festlichkeiten Im übrigen erkannte der Gerichtshof gegen die zu verzichten. Und um nicht in seinem Verdienst erheblich_ge­hamm auf 12 Jahre, gegen die S. und W. auf je zwei ichmälert zu werden, ließ der Wirt die beiden halben Busen über­Monate und gegen die B. auf drei Wochen Gefängnis. pinseln. Weil aber die Farbe des Gewandes nicht mehr vorhanden Die Angeklagte Wied balla wurde freigesprochen. Gegen die var, nahm man eine andere, so daß man jetzt erst recht deutlich sehen kann, daß den beiden Fräuleins irgend etwas am Beuge ge übrigen Angeklagten wird noch anderweitig verhandelt werden. flickt worden ist. Das gibt natürlich zu häufigen Fragen Anlaß, und so ist die Geschichte von den zugepinselten Nymphenbusen ebenso all­gemein bekannt geworden, wie jetzt der Kampf gegen das unfittliche Schwimmerfest, der übrigens für das letztere die beste Reklame war, die man wünschen konnte.

ersages verurteilt werden mußte.

Schurich. Die beklagte Firma hatte den Reisenden ohne Gehalts­zahlung entlassen, weil er angeblich fingierte Aufträge gemeldet haben sollte, was der Kläger entschieden bestritt. Im ersten Termin hatte die Firma Beweis erboten. Zum gestrigen Termin schickte sie aber einfach einen Prokuristen, der von der ganzen Streitsache feine Ahnung hatte. Da dem Kläger nun nicht zugemutet werden konnte, fo lange auf sein Geld zu warten, bis es der Firma passen würde, fich fachkundig vor Gericht vertreten zu lassen, so wurde die Firma erstmalig zur Bahlung von 143 M. an den Kläger verurteilt.

S

Aus der Frauenbewegung. Der Verband fortschrittlicher Frauenvereine hält seine dritte Generalversammlung in den Tagen bom 2. bis 4. Oktober im Architektenhause in Berlin ab. Es wird über die Reform der The und über die Reform des Strafrechts verhandelt werden.

worden war.

-

das

beiden Gemälde

Das ist die Moral der lex Heinze- Männer.

Diese war

Verhaftete Bilderdiebe. Düsseldorf , 3. August. Zwei Italiener, ein Weber und ein Agent, wurden heute wegen Verdachtes des Diebstahls von sehr wertvollen, ungefähr 300 bis 400 Jahre alten Kirchengemälden, festgenommen, die aus einer Kirche oder einem Museum herzurühren scheinen. Sie haben die Bilder, die in einem auffallend langen und breiten Sofa verborgen waren, nach Deutschland eingeführt und in Düsseldorf für 80 000 Mart zum Kauf angeboten. Die Angeschuldigten wollen die Gemälde von einem Unbekannten in Pisa , mit dem Auftrage, sie in Deutschland zu ber­taufen, erhalten haben.

Unanwendbare und aufgehobene Berliner Heil- und Geheimmittel­Verordnungen. Herr Engel zu Leipzig , der Inhaber der Fabrit, die Ein rechtsgelehrter" Handlungsgehülfe gab vor dem Gericht einen Kräuterwein herstellt, sollte sich durch eine Annonce in einem eine eigenartige Gastrolle. Nicht weniger wie 189,50 M. wollte der Berliner Blatt gegen nicht weniger als drei Berliner Polizei­Dekorateur und Verkäufer Jungmann von dem Kaufmann verordnungen vergangen haben. Er fündigte in der Zeitung den, Nektar" Bcasch Friedenau ausklagen, weil er von diesem angeblich zu an, ein angeblich den Magen gegen alle möglichen Gesundheits­Unrecht sofort entlassen worden war. Bei der Beweiserhebung ergab gefahren schüßendes, den Menschen unter anderem bei guter Ver- Verhaftung vor kurzem gemeldet wurde, ist wieder auf freien Fuß Der angebliche Mädchenhändler Spiro, dessen in Thorn erfolgte sich nun aber, daß der Kläger zivei Verkäuferinnen und auch die dauung und frischem frohem Sinn erhaltendes Mittel, Reinigungsfrau wiederholt durch eine wahre Flut unflätigfter Aus nach Sachverständigen- Gutachten nichts weiter ist als Hubert bes entführten" Mädchens auf dem Bahnhof Friedrichstraße sich die gesetzt worden, nachdem während eines siebenstündigen Aufenthaltes brücke auf das gröblichste beleidigt und beschimpft hatte, Harichscher Sträuterwein. Er sollte übertreten haben: 1. Die so daß es in dem Geschäft mehrfach zu turbulenten Szenen Verordnung vom 30. Juni 1887, die die öffentliche Ankündigung kommissariats in Thorn an das Deutsche National- Komitee zur Be­Unschuld des S. ergeben hat. Nach einer Mitteilung des Grenz­tam. Nur die Reinigungsfrau wußte dem offenbar recht von Geheimmitteln verbietet, 2. die Verordnung vom 21. August 1903, weiberfeindlichen Jungmann energisch den Marsch zu blasen, welche verbietet, bei Anfündigung von Heilmitteln diesen über ihren Kämpfung des Mädchenhandels war Spiro dadurch verdächtig, daß indem sie ihm mit dem Besen zu Leibe ging. Die wahren Wert hinausgehende Eigenschaften beizulegen, und 3. die er das als Valerie Jaworski durch eine Grenzlegitimation Verkäuferinnen indessen beschwerten sich beim Chef, der den Mann Verordnung vom 19. März 1904, betreffend den Verkehr mit Geheim- legitimierte Mädchen als seine Tochter bezeichnete. denn auch entließ. Der Kläger machte zu seiner Rechtfertigung mitteln und ähnlichen Arzneimitteln, welche u. a. die öffent- während der Vernehmung plößlich verschwunden, und es wurde geltend er habe gewissermaßen im Geschäftsinteresse seine liche Ankündigung und Anpreisung der in den Anlagen A angenommen, daß sie durch einen Mitschuldigen desselben über Berlin weiter transportiert worden sei. Wie nunmehr festgestellt ist, Autorität" dem weiblichen Personal gegenüber wahren müssen. Er und B aufgeführten Mittel verbietet und die unter A auch berlas auch eine lange juristische" Abhandlung, gestützt auf zahl- Subert Ullrichschen Kräuterwein aufführt. Das Landgericht ist die angebliche J. tatsächlich die Tochter des Spiro, welche auf reiche Bitate aus Kommentaren zum Kaufmannsgerichts- Gefeß, verurteilte Engel auf Grund aller drei Verordnungen. Die vom eine falsche Legitimation reiste, weil der Vater die 40 Rubel be­worin er zu beweisen suchte, daß er trotz alledem zu Unrecht ent- 19. März 1904 mit ihrem Verzeichnis A wurde deshalb für anwend tragenden Baßkosten sparen wollte. Während der Vater verhaftet Tassen worden sei und infolgedessen Anspruch auf den oben ge- bar erklärt, weil Reftar" mit dem unter A genannten Hubert wurde, ist Eva Spiro allein nach Berlin weitergefahren und traf hier völlig mittellos auf Bahnhof Friedrichstraße ein. Dortselbst nannten Betrag habe. Es erfolgte Abweisung der Klage, weil Ulrichschen Kräuterwein identisch fei. die sofortige Entlassung in Anbetracht des eigenen Verhaltens des Das Kammergericht hob das Urteil vom 2. August auf, soweit mußte fie längere Zeit verweilen, bis auf ein mit Hülfe der Bahn­Klägers durchaus gerechtfertigt war. Der Chef habe die Pflicht, sein die Verordnungen vom 30. Juni 1887 und vom 19. März 1904 an- graphisches Ersuchen drahtlich das erforderliche Geld für die Weiter­polizei an die in Swinemünde weilende Mutter gerichtetes tele­Personal gegen Insulten anderer Angestellten zu schützen. gewandt worden waren, und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Berlin I zurück. fahrt nach dem Ostseebade eingetroffen war. Auch Spiro, dem seiu Ueber die Zulassung der Gewerkschaftssekretäre als Parteivertreter Dabei sprach das Kammergericht aus: Die Verordnung vom Versuch, die Paßkosten zu sparen, recht teuer zu stehen gekommen bei den Gewerbegerichten verhandelte eine Konferenz der Vorsitzenden 30. Juni 1887, die wegen der Ankündigung eines Geheim- ist, hat nunmehr die Weiterreise nach Swinemünde angetreten. und Sekretäre niederrheinischer Gewerbegerichte in Duisburg . Die mittels angewendet sei, bestehe gerade soweit nicht mehr zu Konferenz stellte sich einmütig auf den Standpunkt, daß die Gewerk- e cht, als sie sich auf Geheimmittel beziehe. Sie sei soweit schaftssekretäre sowohl als Parteivertreter wie auch als Partei- aufgehoben durch eine Verordnung vom 23. Oftober 1895, ihre An­beistand zuzulassen sind, wenn sie in dieser Eigenschaft weder wendung durch das Landgericht also verfehlt. Die Verordnung vom gewerbs- noch geschäftsmäßig auftreten und nicht etwa selbst Beisitzer 23. Oftober 1895 aber sei zweifellos erfezt durch die Verordnung eines Gewerbegerichtes sind. vom 19. März 1904 mit den Verzeichnissen A und B, der dritten der hier angewandten Verordnungen. Diese sei nun aber falsch angewendet worden. Es sei ein Rechtsirrtum, wenn das Landgericht meine, fie fei anwendbar, weil das Ver­zeichnis A Hubert unrichschen Kräuterwein aufführe als ein Mittel, dessen öffentliche Ankündigung und Anpreifung verboten sei, und weil der angekündigte" Nektar" identisch wäre mit dem Kräuterwein. Es gehe nicht, so zu schließen. Die Verordnung vom 19. März 1904 enthalte in den Verzeichnissen A und B nur ganz bestimmt bezeichnete Mittel und verbiete ihre öffentliche An­fündigung. Nektar" sei aber darin nicht verboten, sondern nur Hubert Ullrichscher Kräuterwein. Wenn auch beide Sensenkonzert. Eine an das süddeutsche Haberfeldtreiben er­Mittel inhaltlich identisch wären, könnte doch nicht die Verordnung innernde schlimme Unfitte ist das in der Gegend der Deisterberge auf den Engelschen Nettar" angewendet werden. Denn das Verbot übliche Sensenkonzert. Wenn ein Dorfbewohner in den Verdacht Zwei Stadtbahnfledderer haben dem Kaufmann Berg, welcher der Anfündigung in der Verordnung gehe nicht dahin, daß mit gerät, Ehebruch zu treiben, fommen die jungen Burschen nachts mit gestern als Beuge in einer Straffache gegen den Händler den aufgeführten inhaltlich identische Mittel nicht angekündigt werden ihren Sensen vor dessen Haus und verüben dort durch Streichen Gustav Schmidt vor Gericht erschien, ein unangenehmes sollten, sondern es beziehe sich nur auf die bestimmten Namen der Sensen und den Gesang unanständiger Lieder einen Höllenlärm. Abenteuer bereitet. Eines Abends wollte B. vom Bahnhof Friedrich- in dem Verzeichnis. 8ur anderweiten Entscheidung müsse die Da dieser Unfug oft auf die unsichersten Gerüchte und böswillige Nachrede hin ins Werk gesetzt wird, so ist dadurch schon viel Unheil straße nach der Station Warschauerbrücke fahren. Im Coupé über- Sache noch einmal an das Landgericht zurückverwiesen werden. angerichtet und über so manche Familie grundlos schweres Leid ge­mannte ihn die Müdigkeit und bald lag er sanft in Morpheus In dem kürzlich veröffentlichten Gerichtsbericht über die Verbracht worden. In der Regel kommen die Sensenmusikanten uns Armen. Er verpaßte deshalb seine Zielstation und fuhr weiter. Als fich der Zug der Station Johannisthal näherte, bemerkte der urteilung der Gastwirtin Amalie Rittmeister geb. Sell erkannt davon; nur selten gelingt es, einen von ihnen vor den Lokomotivführer, wie zwei Personen außen am Zuge die Trittbretter wegen Duldens von Glücksspielen hat sich leider ein Richter zu bringen und der wohlverdienten Strafe zu überliefern. entlang fletterten. Zu seinem Schrecken sah der Eisenbahnbeamte, Irrtum eingeschlichen. Der Staatsanwalt hatte nicht, wie mitgeteilt, Ein 21 jähriger Glasschleifer, dem die Beteiligung an einem der­wie plöglich einer der beiden Männer von dem in voller Fahr- ie einen Monat Gefängnis und 150 M. Geldstrafe beantragt, sondern artigen, in Münder am Deister veranstalteten Treiben nachge­geschwindigkeit befindlichen Zuge absprang und anscheinend gegen den Mitangeklagten Kellner Rohrbach einen Monat Gefängnis wiesen werden konnte und vom Schöffengericht zu Münder zu zwei und gegen Frau R. nur 150 M. Geldstrafe. Diese hatte als Ber - Wochen Gefängnis verurteilt worden war, hatte Berufung dagegen schwer verletzt auf dem Nebengleise liegen blieb. treterin ihres Mannes in dem Restaurant 3ur Lindenquelle" eingelegt; die Straftammer des Landgerichts Hannover war jedoch ztveite Mann fletterte wieder in ein Abteil zurück. Der fich jene Anklage zugezogen. Der Gerichtshof erkannte mit Rücksicht der Ansicht, daß solch Unfug gar nicht streng genug geahndet werden Lokomotivführer bermutete sofort zwei Stadtbahnfledderer auf ihre bisherige völlige Unbescholtenheit, wie bereits mitgeteilt, auf tönne, und bestätigte das Ürteil der ersten Instanz. und rief deshalb den Stationsbeamten, als er in den nur dreißig Mark Geldstrafe. Bahnhof Johannisthal einfuhr, sofort zu: Es Es ist gestohlen Ein liebevoller Gatte erläßt in dem Kreisblatt für den Land­worden, Perron sperren! Kaum hielt der Zug, als auch schon ein freis Guben " folgendes Inserat:" Vom Mittwoch zum Donnerstag Mann in großen Sägen über den Perron lief und flüchten wollte. ist mir meine Frau abhanden gekommen, der ehrliche Finder mag Er wurde eingeholt und als der mehrfach vorbestrafte Händler fie behalten. Zugleich warne ich jeden, ihr auf meinen Namen Gustav Schmidt festgestellt. Mittlerweile war durch den Lärm etwas zu borgen, da ich keine Zahlung leiste. Johann Matich." auch der Bestohlene selbst aus seinem füßen Schlummer geweckt. Dem Reinen ist alles rein...." In Tränke, einem an der Berliner Marktpreise. Entsetzt bemerkte er, daß ihm in geschickter Weise die ganze Hose äußersten Grenze, ungefähr an der Heide der Gemeinde Höhscheid ( Ermittelt bom Polizei Präsidium.) aufgeschnitten war. Er vermißte indessen nur ein sogenanntes gelegenen kleinen Orte von wenigen Häusern, hat am Sonntag der Futtergerste, gute Sorte, i Doppelzentner 15,80( 15,10), mittel 15,00 Hafer, gute Sorte 16,40( 15,50), mittel Schlüsselportemonnaie und seine Uhr, während seine eigentliche Geld- Verband bergischer Schwimmbereine ein Verbandsfest gefeiert, das,( 14,30), geringe 14,20( 13,60). börse von den Dieben nicht gefunden worden war. Der festgenommene wie wir in den B. N. N." lesen, eine sehr interessante Vorgeschichte 15,40( 14,50), geringe 14,40( 13,60), frei Wagen und ab Bahn. Nicht­Heu, neu, 6,00( 4,80). Erbsen, gelbe, Bum Dieb wurde sofort durchsucht, jedoch ohne Erfolg. Ein Streckenwärter hat. Als es bekannt wurde, daß der Verband aus Anlaß dieses stroh 5,32( 4,32). Kochen 40,00( 30,00). Speisebohnen, weiße 50,00( 30,00), Linsen Schröder glaubte indessen bemerkt zu haben, wie der Festgenommene Festes, und um für die gesunde Leibesübung des Schwimmens zu einen runden Gegenstand unauffällig zwischen einem Steinhaufen werben, ein öffentliches Schauschwimmen veranstalten wollte, wurde 60,00( 30,00), Startoffeln 10,00( 5,00). Rindfleisch, von der Keule, 1 Kilo­zu berbergen versucht habe. Eine Nachsuchung an der bezeichneten der katholische Pfarrer, zu dessen Amtsbezirk die armen Seelen von gramm 1,80( 1,40), Rindfleisch, Bauchfleisch 1,50( 1,20), Schweinefleisch 1,80 ( 1,40), Stalbfleisch 2,20( 1,20), Hammelfleisch 1,80( 1,40), Butter 2,80( 2,20), Stelle förderte auch die Uhr des B. wieder zutage. Der Komplice Tränke gehören, von einem argen Aergernis ergriffen, das ihn ver- Gier( 60 Stud) 4,40( 3,00). Starpfen, 1 seg. 2,20( 1,40), Male 3,00( 1,60), des Angeklagten hatte seine Tollkühnheit schwer büßen müssen. Er anlaßte, bei dem Bürgermeister von Höhscheid das Verbot des Bander 3,50( 1,40), echte 2,80( 1,40), Barsche 2,00( 1,00), Schleie 3,00 Tag mit doppelt gebrochenen Beinen zwischen den Gleisen. Der öffentlichen Schauschwimmens zu beantragen oder den Besuch der( 1,20), Bleie 1,60( 0,80), Streble( 60 Stud) 20,00( 3,00).

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