Nr. 196.
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Vorwärts
Berliner Volksblatt.
22. Jahrg.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Die Reform des Vorverfahrens.
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Mittwoch, den 23. August 1905.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
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geteilt, Anträge zu stellen. Dem Geiste des Gesetzes nach sollte halb wohl auch kein Zufall, daß am Begrüßungsabend einige dem Angeklagten schon in diesem Stadium, wenn überhaupt, ein bedeutende Bewohner der Präsidialtribüne dem Vorsitzenden ( Nach den Vorschlägen der Strafprozeß- Kommission.) Verteidiger zur Seite stehen, er sollte mit dem Angeklagten einen der Preßkommission unaufhörlich soufflierten, als er Verteidigungsplan entwerfen und diesem entsprechend die Anträge beinahe die Unvorsichtigkeit begangen hätte, zu sagen, die IV. Die Reform der Strafprozeß- Ordnung.") stellen. In Wirklichkeit erhält der Angeklagte eine möglichst kurze Vertreter der nicht- klerikalen Presse seien auch zu den AusschußDie Beseitigung der in den beiden vorigen Artikeln geschilderten Frist, die ihm kaum genügt, das ungewohnte Studium der Anklage- fizungen zugelassen. Mängel des Vorverfahrens kann auf eine zwiefache Weise geschehen. schrift zu beenden.") Verlangt er einen Verteidiger, so wird dies Es ist einmal vorgeschlagen worden, das richterliche Vorverfahren abgelehnt, weil kein Fall der notwendigen Verteidigung vor- Erbprinz zu Löwenstein Wertheim- Rosenberg , In das Bureau wurden heute gewählt als Vorsitzender ganz und gar zu streichen und den Parteiprozeß rein und konsequent liegt. Stellt der Angeschuldigte Anträge, so werden dieselben ver- als erster Vize- Vorsitzender Abg. Landgerichtsrat Wellsteindurchzuführen. Der Kläger , der im Strafprozeß den Titel Staats- worfen, weil die Sache genügend aufgeklärt sei, um das Haupt- Frankfurt a. M. und als zweiter Vize- Vorsitzender Graf anwalt führt, soll das Prozeßmaterial völlig selbständig sammeln verfahren zu eröffnen. Db aber das Ergebnis nicht ein anderes Andlau Noßheim. Der Vorsitzende macht seiner Erdürfen ohne jede Mitwirkung des Richters, dessen Tätigkeit nur anzu- wäre, wenn der Entlastungsbeweis gelingen würde, das ist scheinung nach seinem Titel mehr Ehre als seinen verschiedenen rufen ist, wenn es sich um die eidliche Vernehmung eines Zeugen handelt eine Frage, die nicht erwogen wird. In kürzester Frist wird ominösen Namen. Vom Scheitel bis zur Lackstiefelspitze oder der Verlust eines Beweismittels zu besorgen steht. Das gesamte das Hauptverfahren eröffnet. Beschlüsse auf weitere Erhebungen feudal, in einem Frack vom modernsten Schnitt, den Schnurrbom Staatsanwalt gesammelte Material aber und dies ist das kommen in den seltensten Fällen vor. Es wird dann Haupt- bart nicht mehr à al Haby, sondern englisch gestust, so präEntscheidende bleibt bei seinen Aften. Der Richter bekommt verhandlung anberaumt. Es gibt Angeklagte, die hartnäckig genug sentiert sich der elegante Vorsitzende, der den asketischen Erdavon, nach diesem Vorschlage, nichts zu sehen und nichts zu hören, find, noch in diesem Stadium Beweisanträge zu stellen. Aber, wie mahnungen des Abg. Gröber begeistert Beifall klatschte. Ihm da das Vorbereitungsverfahren nur dazu dient, den Staatsanwalt wenige gelangen zum Ziel; meist werden sie abgelehnt mit dem ähnelt sehr der elsässische Graf Andlau , wenn er auch etwas zu informieren, ob er eine Anklage erheben will. Fehlen die Proto- Hinweise, der Angeklagte könne die Zeugen selbst laden laffen. Dies weniger jugendlich aussieht mit seinem haarlosen Haupte folle des Vorverfahrens bei den Gerichtsakten, so ist der Richter setzt aber voraus, daß er Geld hat und sich zu helfen weiß. Beides das durchaus nicht auf Askese schließen läßt. Der bekannte gezwungen, gründlich zu verhandeln, um den Sachverhalt auf- ist aber selten der Fall. So kommt, möglichst einseitig vorbereitet, Abg. Wellstein dagegen erscheint als ruhiger, älterer zuklären, und wir werden damit eine wirkliche mündliche, kontra- die Sache zur Hauptverhandlung. Bürgersmann von einiger Körperfülle- im ganzen nicht undiftorische Hauptverhandlung erhalten, in der Waffengleichheit zwischen Dieses anmutige Bild unseres geltenden Strafverfahrens ist sympathisch. Drei Anträge wurden in der Morgenfizung Staatsanwalt und Angeklagten herrsche und diesem nicht fortgesetzt wörtlich entworfen von einem Mitglied des höchsten deutschen erledigt: Der erste betrifft die„ römische Frage" und verlangt ein ihm bis dahin unbekannter, vor ihm sorgfältig verborgen ge- Gerichtshofes, dem jetzt verstorbenen Reichsgerichtsrat Stenglein. ihre Regelung. Römische Frage", was ist das? wird mancher haltener Feind, die geheime schriftliche Vorbermittelung, in den Rücken Die Kommission weiß übrigens auch selbst recht gut, wie wenig Leser fragen. Er sei dahin belehrt, daß es Leute gibt, die sich zu fallen vermag. Vorschriften zugunsten des Angeklagten nüßen, wenn nicht ihre mit dem Zustand nicht abfinden können, daß der hl. Stuhl Es ist aber noch ein zweiter Ausweg vorgeschlagen, um aus Anwendung dem Richter zwingend vorgeschrieben ist. Die nicht mehr der Thron eines mächtigen Kirchenstaates ist, und dem Labyrinth der Widersprüche zwischen der äußeren, als Parteiprozeß Kommissionsberichte enthalten darüber recht interessante Ausführungen, das weltliche Königreich Italien im Besitz der ewigen Stadt" erscheinenden Form unseres Strafverfahrens und seinem Wesen, wenn sie uns erzählen, warum die Bestimmung, daß auch der An- sich befindet. So opportunistisch sind nun freilich die Antragdem Inquisitionsprozeß , herauszufinden. Die Beibebaltung des geklagte das Recht zur Stellung des Antrages auf Eröffnung der steller, an deren Spize Abg. Prinz Arenberg steht, doch, daß richterlichen Vorverfahrens, aber seine Umwandlung nach dem Vor- Boruntersuchung hat, im wesentlichen auf dem Papiere steht. sie einen bestimmten staatsrechtlichen Vorschlag machen; nein, bild des englischen Strafprozesses, in ein mündliches, kontradiktorisches Es hat sich eben keine der Hoffnungen verwirklicht, die man sie sind bescheiden und wünschen einen Zustand, dem der Papst Verfahren. seinerzeit auf die dem diskretionären Ermessen der Gerichte über zustimmt. Der zweite angenommene Antrag befürwortet laffenen Vorschriften sezte. Dies sagen uns ja die mit der deutschen Unterstützung des Afrikavereins, der dritte Unterstützung des Rechtsübung am innigsten vertrauten Mitglieder des Reichsgerichts St. Raphael- Vereins. Eine Diskussion fand nicht statt; mur selbst. Die Schrift des Präsidenten des zweiten Straffenats beim ersten Antrag versuchte ein Saberner Rechtsanwalt, b. Bülow ist nach dieser Richtung hin eine wahre Fundgrube. Man namens Rieve, dessen Idee die Abschaffung der Partikularfollte daher alle Heuchelei beiseite laffen. Würden die Vorschläge staaten ist, diese Idee zu vertreten, und darauf abgewimmelt der Kommission Gesetz, so wird gewiß in manchem Prozeß wegen wurde.
Welcher der beiden in der auswärtigen Gesetzgebung mehrfach erprobten Reformvorschläge den Vorzug verdient, ist an dieser Stelle nicht zu erörtern, da wir es nur mit den von der Strafprozeß tommission gemachten Vorschläge zu tun haben.
Aus der Mitte der Kommission wurde ein eingehend motivierter Antrag auf Erweiterung der Parteirechte gestellt.
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Ob dieser freimütig und vorurteilslos begründete Vorschlag von Diebstahls und Kuppelei den Parteien im Vorverfahren die Anwesen- In der Nachmittagsversammlung stellte sich zunächst Erbdem Mitgliede der Kommission Kammergerichtsrat Kroneder her heit gestattet sein. Wo aber ein politisches oder gewert prinz zu Löwenstein als schneidiger Redner vor, der mit rührt, wissen wir nicht, jedenfalls deckt sich der Antrag in den wesent- schaftliches Interesse in Frage kommt, δα wird, wie in Vorliebe von dem akademischen„ Kulturkampf" spricht. Als lichsten Punkten mit dem von Kronecker wiederholt publizierten An- unzähligen Fällen im geltenden Recht, so auch in Zukunft sich eine er den Namen des Bischofs Benzler erwähnte, erscholt fichten. ganz schablonenhaft angewendete Formel herausbilden, die auf den minutenlanger Beifall. Der Löwe von Mek war übrigens Die Kommission selbst hat einen ganz anderen Standpunkt ein Antrag des Staatsanwalts dem Angeklagten und seinem Verteidiger auf der Tribüne anwesend; auf seiner edigen, breiten Stirn genommen. Zunächst wird allerdings die Parteiöffentlichkeit für das die Tür des Zimmers des Untersuchungsrichters verschließt. Weit stehen Fameck und Langenberg. Ein fester reaktionärer Vorberfahren zugelassen und bestimmt, daß dem Angeschuldigten und öffnen dagegen wird sie sich dem Staatsanwalt, der bisher den Wille ad majorem Gloriam des Kleritalismus. seinem Verteidiger auf ihr Verlangen die Anwesenheit bei der Ver- Vernehmungen im Vorverfahren nicht beiwohnen durfte, von dessen Nach der Rede des Vorsitzenden erteilte Bischof Frizen| nehmung von Zeugen und Sachverständigen zu gestatten sei. Mit Anwesenheit in Zukunft aber wohl niemals eine Gefährdung des von Straßburg seinen Segen der Versammlung. Dann hielt großen Worten wird der darin liegende Fortschritt gepriesen: Untersuchungszweckes oder der öffentlichen Ordnung befürchtet werden Abg. Gröber- Heilbronn einen Vortrag über die Es würde ein erheblicher Nutzen für die Strafrechtspflege wird. „ Quellen und Segnungen des religiösen erwachsen, und das Vertrauen des Volkes zu ihr erhöht werden, Wie unwürdig die Stellung des Anwaltsstandes in dem vore bens". Der Mann, der hier von Askese sprach und das wenn der Richter nicht mehr heimlich, sondern vor den Augen der Be- geschlagenen Verfahren werden wird, soll nur angedeutet werden. Bersinken in den Materialismus beweinte, paßt seiner Er. teiligten prozediere.- Der Pferdefuß kommt jedoch sofort nach. Verlangt Der Verteidiger fann zwar Fragen an die Zeugen stellen. Ueber scheinung nach nicht zu solchen Reden. Er erinnert an den der Angeschuldigte oder sein Verteidiger, daß ihnen ihr St echt auf ihre Zulassung aber entscheidet der Richter, ohne daß gegen seinen gemütlichen Schwaben, dem nichts fremder ist als diese vielAnwesenheit werde, so muß der Untersuchungsrichter zunächst den ablehnenden Bescheid das Beschwerderecht gewährt wird. gerühmte Enthaltsamkeit. Seine allgemein politischen AusStaatsanwalt befragen, wie er darüber denke, ob seinem Prozeß- Sogar mitten in der Verhandlung kann nach den Vorschlägen führungen über das Verhältnis von Staat und gegner das beanspruchte Recht einzuräumen sei. Merkwürdig! Wir der Kommission der Richter dem erschienenen Verteidiger die fernere Sirche erweckten stürmischen Applaus, namentlich als er dachten bisher, daß die Wirksamkeit der Rechtspflege davon abhänge, Anwesenheit wegen einer zu besorgenden Gefährdung des Unter- unter beinahe höhnischer Berufung auf christliche Kaisertreue daß sie vom Vertrauen des Volkes getragen werde und wir lasen suchungszwedes untersagen. Es wird ein köstliches Bild werden, die Worte Wilhelms II. in Gnesen über Deutschtum, Kultur im Regierungsentwurf von 1894, daß unsere Strafprozeßordnung wenn der Untersuchungsrichter den unbequem werdenden Verteidiger und Freiheit zitierte und untersuchte. O! wir werden die geändert werden müsse, weil sie das gehoffte Vertrauen im Bolts- ersucht, seine Akten zusammen zu packen und das Zimmer zu ver- Worte in Gnesen nicht vergessen!" rief er aus, nachdem er als bewußtsein nicht gefunden habe. Nun hören wir von der Straf- laffen, seine weitere Gegenwart gefährde den Untersuchungszweck. ihre Konsequenz die Zulassung der Jesuiten geprozeßkommission, daß die Erreichung dieses Zieles nur möglich sei, Die einzige Neuerung besteht dann darin, daß der nach geltendem fordert hatte. wenn im Vorverfahren die Parteiöffentlichkeit eingeführt werde. Rechte ebenfalls von der Anwesenheit bei den Vernehmungen ausTrotzdem erklärt eben diese Strafprozeßkommission die vorherige geschloffene Staatsanwalt nunmehr allein mit dem Richter zurückBefragung des Staatsanwalts für geboten. Offensichtlich wollte bleibt. Und diesen herrlichen Zustand nennt die Kommission ja wohl die Kommission jenen oft zitierten Satz, daß die deutsche Straf, Reform" der Strafprozeßordnung? prozeßordnung auf der Allmacht des Staatsanwalts beruhe, gemildert durch ein Vetorecht des Gerichts, als ein unantastbares Heiligtum erklären und die sogenannte Reformarbeit als Motto boranstellen. Andernfalls hätte sie die vorherige Befragung des Staatsanwalts nicht für notwendig halten können.
Als weiterer und letter Redner trat Prälat Professor. Dr. Ehrhardt- Straßburg auf, der über„ Die Bedeutung des Papsttums für Religion und Kultur" sprach. Professor Ehrhardt ist zunächst in seinem Auftreten und seinem Vortrag Theologieprofessor, der in der Scholastik Meister ist, aber auch ein temperamentvoller, guter Redner, der diese seine Polemik gegen den Er- Jesuiten Grafen Hoensbroech um so wirkungsvoller bei seinem Auditorium gestaltete, als er weder den Gegner noch dessen Buch über Papsttum und Kultur erwähnte.
Die Versammlungen sind alle überfüllt von Klerikalen aus dem Elsaß und Baden, auf die die Verhandlungen eine starke Wirkung ausüben. In der übrigen Oeffentlichkeit ist der Effekt-- rein äußerlich.
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Aber weiter. Ist die Staatsanwaltschaft gehört, so darf der Das Konzil zu Straßburg , Richter dem Angeschuldigten und dem Verteidiger die Anwesenheit Straßburg , 21. August.( Eig. Ber.) bei der Beweisaufnahme untersagen, wenn von ihr eine Ge= Das Hauptparadestück ist vorüber, und noch immer ist in fährdung des Untersuchungszwedes oder der Straßburg alles schwarz. Gestern stand der offizielle Beöffentlichen Ordnung zu besorgen ist. Mit anderen grüßungsabend noch völlig unter seinem Zeichen, als die verWorten: Es liegt im diskretionären Ermessen des Untersuchungsschiedensten Ansprachen in begeistertem Pathos gehalten richters, ob der Angeklagte die ihm in der Theorie eingeräumte wurden. Sympathisch wirkte nur die des Vertreters der Den Berichten über den Katholikentag feien noch folgende Befugnis in der Pragis gebrauchen darf. Stadt, der in würdigem Tone der Toleranz der Stadt gegen- Einzelheiten entnommen: Wie sich die tatsächliche Handhabung dieser gesetzlichen über den Katholikentag ermahnte, tolerant zu sein! Zentrumsstil. Erbprinz Löwenstein: Bevor wir in die Bestimmung stellen würde, darüber sind wir nicht auf Ver- Heute begannen die Verhandlungen. Am Morgen fand Tagesordnung eintreten, wollen wir die Autoritäten begrüßen, die mutungen angewiesen. Als die Strafprozeßordnung geschaffen wurde, im Sängerhaus eine geschlossene, am Nachmittag in der Fest- durch Gottes Gnaden hier auf Erden Macht über uns haben. glaubte man unendlich viel gewonnen zu haben, wenn man der Re- halle eine öffentliche Versammlung statt. So soll es täglich Ein Zwischenfall. Die Katholikentage verlaufen glatt wie eine gierung eine Formulierung abtrotte, die ein zum Schutze des An- gehandhabt werden. Der Unterschied zwischen den beiden wohl einstudierte Theatervorstellung. Zwischenfälle sind ausgetlagten gedachtes Prinzip aussprach. Man meinte dann beruhigt Versammlungsarten besteht lediglich darin, daß in den ge- geschlossen: Diesmal aber gab es ein nicht auf dem Programm schlafen und die Anwendung im Einzelfalle dem freien schlossenen Versammlungen Anträge der Ausschüsse begründet stehendes Intermezzo. Ein Zentrumsmann, der offenbar vom Heiligen Geiste mehr besessen ist, als selbst auf Statholikentagen erwünscht richterlichen Ermessen überlassen zu dürfen. In Wahrheit haben und einstimmig angenommen werden, während in den öffent- ist, bereitete den Regisseuren folgende unliebfame Ueberraschung sich aber alle solche Bestimmungen als wertlos erwiesen. Mit lichen Versammlungen bekannte fleritale Größen gelehrte aus der Vorsitzende die übliche gegen die Gefangenschaft" des Beispielen läßt sich beliebig aufwarten. Nur einige davon seien Vorträge ohne Diskussion halten. Interessant müssen dem- Bapstes protestierende, für Papststeuern werbende Resolution zur angeführt. Damit der Angeklagte gehörig über den Stand nach die Ausschußberatungen sein, und es ist des- Abstimmung brachte, meldete sich der aus dem Alberschweiler Fron der Vorerhebungen informiert sei, wird ihm nach gelten leichnamsprozeß her bekannte Rechtsanwalt Dr. Stieve 8abern dem Recht die Anklageschrift mit der Aufforderung mit zum Wort. Stieve vertrat in jenem Prozeß vor der Straffammer in Zabern sowohl als auch später vor dem Oberlandesgericht in * Bergl. Nr. 179, 185, 191 des„ Vorw." Colmar die Veranstalter jener Prozession, die einen nahezu naďten