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Herstellen. Bei Beurtheilung des Brotes spielt, abgesehen vom verlegung, Arbeitsscheu und Führung falschen Namens ertannt| schreiten und Feuer geben müffen. Worin die vandalische= Mehl und von der Art des Durchbackens, auch der Wasser- waren. Der Angeklagte pflegt mit fast krankhafter Hartnäckigkeit Exzeffe" bestanden haben, verschweigt das Bureau." Wahrschein gehalt eine große Rolle, der zwischen 10 und 40, ja gelegent- irgend etwas zu begehen, das ihn wieder ins Gefängniß bringt, wobei lich weiß es darüber ebensowenig wie wir Dann mag es sich lich 45 pCt. des Gewichts schwanken tann; ein weiterer Beweis er aber dafür Sorge trägt, daß seine Thaten als solche sich erst genauer informiren, ehe es solche windige Nachrichten in die mehr dafür, daß polizeiliche Brottaren mehr eine zwecklofe fennzeichnen, welche nur mit Haftstrafen geahndet werden. Welt fegt. Wenn wirklich Erzeffe der Arbeiter vorgekommen Chikane für die Bäder, als einen Schuß für das konsumirende Im vorliegenden Falle hatte er sich indessen arg ver- find, so gehört es sich, daß man auch die Ursache angiebt, welche Publikum darstellen." Alles dieses gilt auch von der Butter. rechnet. Am Abende des zweiten August begegnete der ihnen zu Grunde liegt. Wenn die Telegraphenkompagnien wüßten, Will etwa deshalb die Volts- Zeitung" auch die für den Butter- Angeklagte in der Prenzlauerstraße dem Kaufmann Heine- wie sehr solche parteiische Nachrichten von den Arbeitern be= verkauf geltenden Bestimmungen beseitigen? Besteht einmal die mann Bestimmung, daß die Bäcker in ihrem Geschäft das Pfund Brot eine Veranlassung schlug der Angeklagte dem Ehemann H. weise schämen. der seine Ehefrau am Arme führte. Ohne irgend I acht werden, sie würden am Ende selbst sich ihrer Handlungszu einem bestimmten Preise verkaufen müssen, dann wird das den Hut vom Kopfe. Es folgte wiederum eine Anflage wegen Bublitum schon selbst unterscheiden, ob es das theuere aber beffere groben Unfugs. Im Termin vor dem Schöffengerichte erklärte Nachträgliches zur Notiz: Die braven Gewerk Brot des einen Bäckers dem billigeren aber schlechteren Brot des der Vorsitzende dem Zeugen Heinemann, daß er den Strafantrag vereinler". In Nr. 157 zitirten wir aus dem Jahresbericht anderen vorziehen will. Die Täuschungen betreffs der Quantität wegen Mißhandlung stellen könne, falls er durch das Herunter des Gewerberaths für Breslau und Liegniz u. A. folgende Stelle: fallen dann wenigstens fort. schlagen des Hutes ein törperliches Unbehagen empfunden habe. Der Direktor einer Porzellanfabrik hatte sich mit seinen Arbeitern, Der Beuge ftellte diesen Strafantrag und nun erklärte das welche fast fämmtlich Gewerkvereinler sind, dahin geeinigt, daß Eine Schreibstube wird der Verein zur Befferung der Schöffengericht sich für unzuständig und verwies die Sache an zur Grundlage für die Verhandlungen über die neue ArbeitsStrafgefangenen am 1. Oktober im Anschluß an den in die Straffammer. Im gestrigen Termine führte der Staatsanwalt ordnung eine solche von den Arbeitern unter Zuhilfenahme ihres Der Neuen Friedrichstr. 13-16 befindlichen Arbeitsnachweis er- Großpietsch aus, daß der gemeingefährliche Angeklagte auf möglichst Berliner juristischen Beirathes aufgestellt wurde. Die so entöffnen. Die Schreibftube foll Gelegenheit geben, Strafentlaffene lange Zeit hinaus unschädlich gemacht werden müsse. Er be- standene Arbeitsordnung entsprach nur in einem Buntte nicht mit höherer Bildung, frühere Beamte und dergleichen zu beantragte gegen denselben die höchste zulässige Strafe, drei den Wünschen des Arbeitgebers: sie hatte zu scharfe Strafschäftigen, Leute, für die bisher unendlich schwer Arbeit zu be Jahre Gefängniß. Das Urtheil lautete dem Antrage bestimmungen." schaffen war. In der Schreibstube follen schriftliche Arbeiten gemäß. Wir fügten daran die Bemerkung: aller Art angefertigt werden, besonders erhofft man Aufträge für Abreffenschreiben und dergleichen. Indessen suchen tausende , Das ist jedenfalls ein Unikum, das nicht tief genug in den Urkundenfälschung und Betrug führte gestern den Tischler Arbeiterblättern gehängt werden kann. Eine Arbeitsordnung zu Männer mit höherer" Bildung, Studirte, stellenlose Kaufleute, May 6 tasny und den Annoncensammler Stegbert Meißner entwerfen, in welcher felbst dem Kapitalisten zu scharfe StrafTechnifer u. f. w. mit solchen Arbeiten fümmerlich ihr Dasein vor die siebente Straffammer des Landgerichts I. Gin dritter bestimmungen enthalten sind das bringen nur die loyalen zu fristen. Die Noth, die bittere Noth bringt täglich eine Anzahl bei den Strafthaten Betheiligter, der Handlungskommis Grün, Gewerkvereinler mit ihrem Berliner Versöhnungsapostel fertig!"- von ihnen mit dem Strafgesetz in Berührung, und erst wenn sie ist bisher nicht zu ermitteln gewefen. Die drei Genannten zer- Dr. Mar Hirsch bestritt darauf die Richtigkeit der Angabe, diesem verfallen find, dann kommt das christliche" Mitleid mit brachen sich an einem Junitage den Kopf, wie sie ihrem allseitigen daß Mitglieder der von ihm geleiteten Gewerkvereine bei der seinen Vereinen zur Besserung der Strafgefangenen. Geldmangel abzuhelfen vermöchten. Grün faßte einen Plan, der Sache betheiligt wären, und der Vorstand des damals be= zur Ausführung gelangte. Er war früher in der Musik- reits aus dem Verbande der Hirsch- Duncker'schen Gewerkvereine Die Tapezirer Erich Wendtland, Swinemünderstr. 143 instrumenten- Handlung von Lenz thätig gewesen und hatte sich ausgeschiedenen Verbandes der Porzellan- und verwandten Arund Hermann Wendtland, Reinickendorferstr. 64, ersuchen einige Briefbogen mit der Firma seines früheren Prinzipals beiter in Charlottenburg veranstaltete darauf eine Umfrage bei uns mitzutheilen, daß ste mit der in der Nummer vom 8. Sep- mitgenommen. Die Rollen wurden 111111 tember unter„ Gerichtszeitung" angeführten Firma Krause und daß Meißner nach Grün's so vertheilt, seinen schlesischen Mitgliedschaften, wobei sich ergab, daß in keiner Grün's Diktat Wendtland, deren Juhaber wegen der betrügerischen Anfertigung ein Mufitwert zu 40 Mart eine Bestellung auf Mitgliedschaft etwas davon bekannt geworden ist, daß eine Aran den Fabrikanten Rettig beitsordnung unter den vom Gewerberath geschilderten Umvon Schundpolstermöbeln verurtheilt wurden, weder identisch niederschrieb. Mit diesem Briefe wurde Stasny zu Rettig ge- ständen zu Stande gekommen war. Hierauf wandte sich der Vorfeien, noch in irgend welcher Beziehung zu denselben stehen. schickt. Das Verlangte wurde nicht verabfolgt, sondern gesagt, stand des Porzellanarbeiter- Verbandes an den Gewerberath selbst, Der Kaufmann und Sandeigenthümer Moritz Mende, daß der Besteller selbst kommen möge. Nun wurde ein zweiter und dieser gab über die Entstehung der betr. Stelle des Berichtes Der Kaufmann und Handeigenthümer Moritz Mende, Brief gefälscht, in welchem nochmals um sofortige Ueberlaffung u. A. Austunft wie folgt: Meherstr. 38 wird noch immer vermißt. Derselbe verließ am des Musilwertes, das als Geburtstagsgeschenk dienen sollte, er 29. August seine Wohnung, um angeblich ein Lokal in der Linien- fucht wurde. Es fiel auf, daß der Bote in der kurzen Zwischen Bestimmungen der Reichs- Gewerbe- Ordnung vom 1. Juni 1891 Als im Sommer 1891, also zu einer Zeit, wo die einzelnen straße aufzusuchen, und ist troy aller behördlichen Nachzeit unmöglich den Gang hin und zurück zurückgelegt haben noch nicht völlig in das Bewußtsein der Betheiligten eingedrungen forschungen bisher nicht ermittelt worden. konnte, der Verdächtige wurde deshalb festgehalten. Im Termine war, die betr. Porzellanfabrik von einem diesseitigen Beamten Die Gerichtsferien nehmen am Donnerstag ihr Ende, und waren die Angeklagten Stasny und Meißner geständig, ersterer revidirt wurde, kam im Laufe dee Gesprächs zwischen dem die Gerichte arbeiten dann wieder nach dem vorgeschriebenen wurde zu fieben, letzterer zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt. Direktor der betreffenden Fabrik und dem genannten Beamten Feldzugsplan, d. h. die Ferienstrafkammern verschwinden von der Auf Grün wird gefahndet. auch die Sprache auf die aufzustellenden Arbeitsordnangen. Bildfläche und die ordentlichen Kammern treten wieder in Wirk Hierbei bemerkte der Direktor, daß er mit seinen Arbeitern famkeit und die Justizpflege nimmt auf der ganzen Linie wieder tigter Interessen" prinzipiell wichtige Entscheidung hat daffelbe feinen Arbeitern aufgetragen habe, eine Eine für die Grenzen der Wahrnehmung berechim besten Einvernehmen stände, und im Bertrauen auf ihren ordnungsmäßigen Gang. Im Kriminalgerichtsgebäude zu gestern die VIII. Straftammer des Landgerichts I gefällt. Der ordnung selbst aufzustellen, ihnen es anheimstellend, sich hierzu ArbeitsMoabit hatte man in diesem Jahre von den Ferien wenig be- Kaufmann Franz Relm hatte gegen den Zimmermann Julius event. ihres Berliner juristischen Beiraths zu bedienen. Derordnung merkt, denn faft täglich waren sämmtliche dort vorhandene Müller eine Forderung von 60 m., wegen welcher er den geschah, es entsprach diefelbe völlig der Ansicht des Direktors, Sigungsfäle mit Ferienftrafkammern und Schöffengerichts- legteren verklagte und schließlich den Offenbarungseid leiften ließ. fie enthielt feine Strafbestimmungen und war der Direktor auch Abtheilungen besetzt. Trotzdem in der Zwischenzeit fleißig auf als der Eid geleistet war, äußerte Relm eines Tages zu einer hiermit zunächst einverstanden, da derselbe mit seinen Arbeitern gearbeitet worden ist, ist noch ein großer Borrath an spruchreifen britten Berfon, daß wenn Müller bei Leiftung des Offenbarungsseit dem Bestehen der Fabrit ohne festgesetzte Strafen ausStraffachen vorhanden. eides irgend etwas anzugeben vergessen haben sollte, er es dem gekommen war, die Aufnahme solcher in die Arbeitsordnung Die Anklagefache gegen die Landwirths- Ghefrau Braune felben schon besorgen würde; er würde sich einen Geheimpolizisten daher ferner ihm nicht nöthig erschien. zu Rüdersdorf , welche in Gemeinschaft mit ihrem Liebhaber beauftragen, um event. gegen Müller vorgehen zu können." Das faffung bei dem Beamten zurück, daß sich das eben Geschilderte annehmen und denselben mit der Erforschung des Sachverhalts Diese Unterhaltung ließ nun allerdings die irrthümliche AufHolze des versuchten Mordes begangen gegen den Ehe mann Braune, beschuldigt ist, wird am 23. September vor Schöffengericht hatte seiner Zeit in dieser Aeußerung zwar eine bereits abgespielt habe, und daß die Arbeiter in dem ihrem dem Schwurgericht des Landgerichts II stattfinden. Braune wurde objektive Beleidigung erblickt, irotzdem aber den Kläger mit seiner Direktor vorgelegten Entwurf zur Arbeitsordnung Strafen vorwährend der Nacht von den beiden Angeklagten überfallen und Klage abgewiesen, weil es der Ansicht war, daß der um seine gesehen hätten, welche dem Direktor die vorstehend wiedergegebene es wurde der Versuch gemacht, ihn mittelst eines Strifes zu er- Forderung gebrachte Gläubiger, wenn er eine solche Aeußerung Bemerkung bez. der Strafen abnöthigten. Demzufolge nahm der broffeln. Die Ehefrau Braune will im letzten Augenblicke von that, lediglich in Wahrnehmung berechtigter Intereffen Beamte in feinen Bericht den Satz auf:„ Die fo entstandene Reue ergriffen worden sein und durch Hineinzwängen ihrer Hand gehandelt habe. In der gegen dieses Urtheil eingelegten Be Arbeitsordnung entsprach nur in einem Punkte nicht den Wünschen zwischen Hals und Strick den Bedrohten vom Tode errettet haben. rufung führte Rechtsanwalt Dr. Saase aus, daß in vor der Arbeitgeber, sie hatte zu scharfe Strafbestimmungen." Die Vertheidigung liegt in den Händen der Rechtsanwälte Dr. effen" nicht die Nebe sein könne; eine solche fönne nur vorliegen, fich der Direktor feinen Arbeitern gegenüber hinsichtlich der ge liegendem Falle von einer Wahrnehmung berechtigter InterThatsächlich sollte jedoch die Unterredung nur andeuten, wie Friedmann und Schönfeld. wenn Derjenige, der seine Interessen wahrnehmen will, es auch fetzlich vorgeschriebenen Arbeitsordnungen verhalten würde, um in einer solchen Weise und an solcher Stelle thut, die für den kein Mißtrauen bei denselben zu wecken, welches das bestehende Schutz seiner Intereffen überhaupt in Betracht kommen fann. gute Einvernehmen beider Theile beeinflussen tönnte. Wenn aber in vorliegendem Fall der Angeklagte in einem Privat gespräch die Verdächtigung zum Ausdruck brachte, daß der Privatfläger in feinem Offenbarungseide etwas verheimlicht haben Polizeibericht. Am 12. d. M. Nachmittags wurde ein tönnte, so liegt die Absicht einer Beleidigung flar auf der Hand. Boftschaffner im Keller des Postgebäudes Halleschestr. 11 und Der Gerichtshof schloß sich dieser Auffassung dahin an, daß, Abends ein Handlungsgehilfe in seinem Schlafzimmer in der wenn der Angeklagte sich auf§ 193 St.-.-. berufen wollte, Schönhauser Allee erhängt gefunden. Nachmittags trant eine er seine Intereffen an maßgebender Stelle, aber nicht Frau in ihrer Wohnung in der Markgrafenstraße aus Bersehen bei einem Theil des Klatschfüchtigen Publikums" hätte anbringen ein Glas fonzentrirter Starbolsäure. Sie wurde schwer verletzt müssen. Der Angeklagte wurde deshalb, unter Aufhebung des nach der Charitee gebracht. Ein Kaufmann aus Charlotten ersten Erkenntnisses, fostenpflichtig zu 10 m. Geldbuße verburg wurde Nachmittags an der Ecke der Alvensleben- und urtheilt. Bülowstraße beim Ueberschreiten des Fahrdammes von einem Müllwagen überfahren und an beiden Beinen so bedeutend verlegt, daß er mittelst Droschte nach seiner Wohnung gebracht werden mußte. Am 12. d. M. fanden 5 kleinere Brände statt.
In der Heinze'fchen Mordsache steht am 28. d. Mts. in der Revisionsinstanz Termin vor dem Reichsgericht an. Das Rechtsmittel der Revision gegen das schwurgerichtliche Erkenntniß ist von beiden Verurtheilten eingelegt worden.
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Gerichts- Beitung.
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Rede
Soziale Uebersicht.
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Reingewinn
Dies
Diefer Entwurf einer Arbeitsordnung wurde also vor endgiltiger Abfaffung einer solchen in der oben erwähnten Unterredung besprochen und enthielt, allseitigem Wunsche entsprechend, teine Strafbestimmungen.
Nach genauerer Einsicht des Gesetzes glaubte der Direktor. jedoch aus dem& 134c Absatz 2 der Gewerbe- Ordnung schließen zu müssen, daß er sich bei dem Verzicht auf Strafbestimmungen in der Arbeitsordnung überhaupt für alle Zeit jeder Bestrafung der Arbeiter begebe und, um dieses Recht in zwingenden Fällen bei großen Werstößen nicht zu entbehren, wurden nachträglich noch Strafbestimmungen aufgenommen, denen sich die Arbeiter auch ohne jedes Bedenken unterwarfen.
Dieses war der eigentliche und einzige Grund, weshalb der Direktor die ihm von seinen Arbeitern unterbreitete Arbeitsordnung in dieser Hinsicht änderte."
Gemäß dieser Auskunft des Gewerberaths sowie der Mittheilungen der schlesischen Mitgliedschaften erachtet es nun der Vorstand des Verbandes der Porzellan- und verwandten Arbeiter in einer Erklärung als festgestellt, daß die Mitglieder des Verbandes der Porzellanarbeiter an dem Zustandekommen der vom Vorwärts" bezeichneten Arbeitsordnung nicht betheiligt sind", und fügt hinzu:
Die Konzentration des Kapitals schreitet stetig fort; ein neuer Beweis hierfür ist ku der türzlich veröffentlichten Statistik über die in den Vereinigten Staaten existirenden Telephongesellschaften erbracht. Jim Jahre 1880 bestanden 11,17 beren 140 mit einem Rapital von 14 Millionen Dollars, im 12,82 Jahre 1890 hingegen nur noch 53 Kompagnien mit einem Kapital von 72 Millionen Dollars. Die Länge der Telephondrähte war 11,33 in befagter Zeit von 48 000( engl.) Meilen auf 227 000 gestiegen 12,68 und die Dividende für jede Attie in demselben Zeitraum von 15 auf 28 Dollars. 16,37 8,21
,, Entbehrungslöhne des Kapitals. Nachstehende zu fammenstellung von Aktiengesellschaften veröffentlicht der Deutsche Dekonomist" auf Grund der Aufzeichnungen der sämmtlichen im Reichs- Anzeiger" in der Zeit vom 1. Januar 1891 bis 1. März Eine für den formellen Gang des Strafprozeß 1892 veröffentlichten Abschlüsse von Attiengesellschaften für das berfahrens nicht unwichtige Frage beschäftigte gestern die Jahr 1890 bezw. 1889/90. Bu bemerken ist, daß erschöpfende tors" nicht erfahren konnte, muß um so mehr bedauert werden, " Daß der Vorstand den Namen des sensationsluftigen Direk 7. Straffammer des Landgerichts I . In einer Injurienfache Angaben nicht möglich find, da lange nicht alle bestehenden weil nun schon zum dritten Mal den Berichten der Herren Ge hatte vor einiger Zeit in erster Instanz vor dem Schöffengericht Aftiengesellschaften tros Vorschrift ihre Abschlüsse im Reichs werberäthe solche Irrthümer, die sicherlich den Werth diefer Termin um 12 Uhr Mittags angestanden. Bereits um Anzeiger" veröffentlichen. Immerhin ist aber diese lückenhaste amtlichen Berichte sehr beeinträchtigen, nachgewiesen worden 1134 Uhr fragte der Vorsitzende des Schöffengerichts, Affeffor Statistit schon intereffant genug. Nach diefer arbeiteten" im find." von Treskow, die Privattlägerin, ob sie damit einverstanden sei, Deutschen Reiche: daß Mangels anderweitigen Stoffes ihre erst um 12/2 Uhr an stehende Sache bereits jetzt vor der Terminstunde verhandelt werde. Die Privatflägerin verwies darauf, daß sie durch den Zahl Rechtsanwalt Dr. Haase vertreten werde und deshalb bis zur Terminstunde warten wolle. Troydem trat der Vorsitzende in die Verhandlung ein und als um 12/4 Uhr- also noch eine Viertel230 stunde vor der angesetzten Terminszeit der Vertreter der Privattlägerin erschien, war der Termin bereits beendet und zwar war die Privatklägerin mit ihrer Klage kostenpflichtig abgewiefen 487 worden. Hiergegen legte sie Berufung ein, und in dem gestern vor der Strafkammer anstehenden Termin stellte der Vertreter, Rechtsanwalt Dr. Haase zunächst den Antrag, daß die Straf fammer nicht verhandeln, die Sache vielmehr zur nochmaligen Berhandlung in die erste Instanz zurüdverweisen möge. Wenn auch die Zeugen zum Termin zur Stelle feien, so lege die Privatklägerin doch Werth darauf, daß fie die Sache in zwei Instanzen, nämlich vor dem Schöffengericht und vor der Straffammer unter Beistand des von ihr erwählten Vertreters verhandeln könne, während sie event. gegen die heutige Verhandlung eine Berufung nicht mehr haben würde. Der Gerichtshof publizirte nach längerer Be rathung, daß auch nach seiner rechtlichen Auffassung der gerügte formelle Mangel erster Instanz ein so wesentlicher sei, daß auf Grund desselben das erste Urtheil aufgehoben und die Sache zur nochmaligen Verhandlung in die erste Instanz zurückverwiesen werden müsse. Es wurde deshalb beschlossen, zunächst den Richter und ben Protokollführer, die in der ersten Juftanz thätig gewesen, über die behauptete vorzeitige Verhandlung zu vernehmen und demnächst das Weitere zu veranlassen.
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Arbeiterfolidarität. In einer Maschinenwerkstätte zu Little Rock Art( Nordamerika ) war der Werfführer Braun wegen 11,90 feiner großen Rechtschaffenheit bei den Arbeitern geachtet und beliebt. Das lag jedenfalls nicht im Sinne der Direktion; fie 8,76 entließ ihn ohne Grund. Sämmtliche 500 Arbeiter der Abthei11,51 lung legten hierauf die Arbeit nieder und verlangen nun die Wiedereinstellung Braun's.
Branche der Gesellschaften
143
•
191
9
178
Aftien pro 1890 bezi. 1889/90 Rapital Mill. M. Mill. M. pet. 34 37 Landwirthschaft, Biehzucht u. s. Bergbau, Hütten, Salinen Industrie der Steine und Erden, Glasfabriken. Metallverarbeitung, Maschinenbau 859 Chemische Industrie, Heiz- und Leuchtstoffe. Textil- Industrie
w.
4
864
111
143
16 46
277
..
280
45 23
94
334
Papier, Leder, Holz- und Schnit ſtoffe.
87
10
Brauereien, Brennereien, Malz
196
fabriken u. f. w.
326
29
Zuckerfabriken.
165
19
58 Sonstige Nahrungs- und Genuß mittel
33
3
8,78
35 Bekleidung und Reinigung
15
1
4,89
121 Baugewerbe
181
11
87 Polygraphische Gewerbe, Zeitungen, tünstlerische Betriebe
45
4
9,67
361 Banken.
1770
172
9,63
108
25
28,59
69
Eisenbahnen
417
18
4,25
180
Sonstige Transport- Anstalten
269
20
7,56
93 Beherbergung und Erquicung 278 Diverſe.
39
2
5,99
232
18
B
577
118 Versicherungs- Gesellschaften
Zusammen ca.. 5650
4
In Philadelphia streiken die Wäscherinnen, weil die 5,96 Unternehmer für gewisse Arbeiten sich der Maschinen bedienen wollen.
10,21
Versammlungen.
7,66 Die Kommunalwähler Versammlung, welche gestern Abend im 15. Bezirk stattfand, mußte, nachdem der Referent Bogtherr die Betheiligung an der Wahl, namentlich aus Gründen der Agitation, empfohlen und dabei die Taktik der Unabhängigen" gestreift hatte, infolge des standalösen Gebahrens ber Vertreter der letzteren Richtung vorzeitig geschlossen werden.
Drei Jahre Gefängniß für eine Ohrfeige. Der siebenten 2985 Straftammer des Landgerichts I wurde gestern der Schuhmacher Hermann Voigt vorgeführt, ein Mensch, der sich in der Frei Das Herold'sche Telegraphenbureau bringt wieder einmal heit nicht wohl zu fühlen scheint, denn er hat von seinen zurück eine Nachricht über Arbeiterangelegenheiten, der man das Tenbracht. Der Vorsitzende hatte ihm 39 Borstrafen vorzuhalten. ftreifende Hutmacher einen ganzen Tag lang" vandalifche gelegten 40 Jahren annähernd 20 Jahre im Gefängnisse zuge benziöse auf den ersten Blick ansieht. In Jutra( Italien ) sollen
Ju einer Wählerversammlung für den 25. und
126. Kommunal. Wahlbezirk, welche gestern in der„ Königs