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Nr. 226. 22. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Die Leute mit der Ehre.

bestehenden Satzungen

Mittwoch, 27. September 1905.

und des Angeklagten Fredenhagen der Beihülfe zu diesem Ver­gefällt worden sei. Das Ehrengericht habe sich wahrhafte und brechen schuldig. ernste Mühe gegeben, die Sache in Frieden aus der Welt zu Jahre Festungshaft unter Anrechnung von vier Monaten, Der Staatsanwalt beantragte gegen Kobylinski zehn schaffen. Die Beweisaufnahme war nur kurz. Unter anderem gegen Vogel und Fredenhagen Freisprechung, gegen die bekundete die Zeugin S., daß sie in der Tat dem Zipplitt, der übrigen Angeklagten die mindeste Strafe von je sechs Monaten Festungshaft.

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jung verheiratet

war, zugetrunken, daß Zipplitt ihr angedeutet habe, sie solle doch den Kobylinski schießen lassen

Das Duell, dem der 25jährige Großgrundbesitzer in Deutsch  Westafrika   Walter Zipplitt aus Rostock   zum Opfer gefallen ist, beschäftigte gestern das Schwurgericht am Landgericht Berlin   II. Unter der Anklage des Zweikampfes mit tödlichen Waffen, bei welchem einer der Duellanten das Leben eingebüßt hat, stand der 24jährige russische Ingenieur Franz v. Kobylinski aus Warschau  , der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde. Mit ihm hatten im An­klageraume Plaz zu nehmen: Polizei- Tierarzt Albert Göze, und sich au den anderen Tisch setzen, und daß er ihr nach dem Kandidat der Tierarzneikunde Otto Kogel, Polizei- Tierarzt Ernst Rentonter gesagt habe, sie solle bekunden, daß sie ihn um seinen Böppel, Regierungsbaumeister a. D. Petersen, Stud. Fritz Schuß gebeten habe. Ein Zeuge bekundete, daß v. Kobylinsti an Längrich und Ingenieur Franz Friedenhagen. Die letzt fänglich nur darauf bedacht war, durch das Ehrengericht festgestellt genannten sind beschuldigt, als Mitglieder des Ehrenrates dem An- zu sehen, daß er satisfattionsfähig sei. Nach den in seinen Streisen geklagten Kobylinsti Beihülfe geleistet zu haben. Den Vorsitz geltenden Anschauungen führt Landgerichtsdirektor Busch, die Anklage vertritt Staats- fei ihm gar nichts übrig geblieben, als die Forderung anzunehmen. anwalt Meyer. Die Verteidigung führen Rechtsanwalt Mosse Ein Zeuge, der dem Zweikampfe als Zuschauer beigewohnt, be ( für Kobylinski), Hennigs( für Petersen) und Dr. Franz kundete, daß er den Eindruck gehabt habe, als ob v. Kobylinski die Ivers( für die übrigen Angeklagten). Auf Befragen des Vor- Waffe wie ein mit der Handhabung derselben Vertrauter gehalten fizenden erklärt der Angeklagte v. Kobylinski, der bei seinem ge- habe. Auch habe er den Eindruck gehabt, als ob v. K. vor dem brochenen Deutsch kaum zu verstehen ist, im allgemeinen folgendes: Abschießen gezielt habe. Der Erschossene war erst seit 8 Monaten Auf dem Wege von Tegel  , wo er in den Borsigwerken tätig war, verheiratet, er war aus Südwestafrika hierher gekommen, um als habe er am Abend des 31. März auf der Straße die ihm bekannte Abgesandter der Farmer die Verhandlungen über die diesen zuzu­Verkäuferin Gertrud S. getroffen und sei mit ihr in die sprechende Kriegsentschädigung in die Wege zu leiten. Nach dem Gutachten des Medizinalrats Dr. Hoffmann, der seinerzeit zu­sammen mit dem Gerichtsarzt Dr. Störmer die Obduktion vor­genommen, hat die Kugel die Leber durchbohrt, war in den Herz­beutel eingetreten, hatte die Herzwand weggerissen und war in die linke Lunge hineingegangen.

Winzerstuben

fo

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Staatsanwalt Meyer

Der Gerichtshof berücksichtigte, daß der Anlaß zu dem ganzen traurigen Vorgang ein sehr geringfügiger gewesen sei. Durch die nachträglichen Verhandlungen und das einlenkende Benehmen des 3ipplitt sei die Situation doch so geklärt gewesen, daß der An­eine Ehre zu beeinträchtigen. Die mindeste Strafe sei zwei Jahre geflagte sehr gut die Hand zur Versöhnung hätte bieten können, ohne Festung; der Gerichtshof habe geglaubt, dieses Mindestmaß erheblich überschreiten zu sollen und auf unter Anrechnung von fünf Monaten erkannt. Vogel und Freden­vier Jahre Festungshaft hagen   wurden freigesprochen, die übrigen Angeklagten zu je neun Monaten Festungshaft verurteilt. Strafe sofort an. v. Kobylinski verzichtete auf ein Rechtsmittel und trat die

Briefkaften der Redaktion.

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Freie Volksbühne. Durch die Adresse: Herrn Winkler, Nigdorf, das Bergnügen. 2. Wissenschaft ist Macht, ein Grundsatz von Francis Kirchhofstr. 46, II. Stammtisch, Adam. 1. Erst die Quittung, dann in der Leipzigerstraße gegangen. An dem Nebentische habe Zipplitt Bacon. Zuerst von ihm in seinen Essays" 1597 ausgesprochen. 3. Titel mit mehreren Herren gesessen, die wiederholt nach dem Mädchen einer Liebknechtschen Broschüre. Erbe. Schöneberg  . Durch das hinsahen. Die S. habe ihm auf seine Frage gesagt: Es seien Be­Sekretariat der Berl. Gewerkschaftskommission, Engel- Ufer 15, part. fannte von ihrer Cousine und es sei ihr unangenehm, daß sie von N. Sch. R. Nein, das gibt es nicht. Böhmen  . 100. Berlin  , Luisen­diesen hier gesehen werde. Sie erklärte dann weiter, daß sie die Ufer 55. . R. 100. 1. Krystallos. 2. Ja. 3. Durch Toilette aufsuchen müsse, er sei ihr nachgegangen und habe sie das Sekretariat der Berliner   Gewerschaftskommission, Engel- Ufer 15, δα in einem Gespräch mit Zipplitt angetroffen. Er fei führte u. a. folgendes aus: Der Fall, der hier zur Verhandlung parterre. A. W. 10. Mein. Paris  . Ja. 4680. Tokio  . darüber ärgerlich geworden und habe dem Mädchen gesagt: steht, hat wegen seines traurigen Ausganges bedeutendes Aufsehen R. R. 200. 1. Bitte, schreiben Sie deswegen direkt an die Ver­Wenn ihr seine Gesellschaft unangenehm sei, sollte erregt. Bei solchen Anlässen wird in der Deffentlichkeit immerwaltung bezw. Direktion der Ch. Als Adresse genügt: Berlin  , Schumann­straße. Alles Nähere von dort. 2. Ebenso sehen Sie sich briefíich mit fie es nur sagen. Sie sei dann aber mit ihm wieder zu ihrem Tisch wieder die Frage angeregt, ob es in heutiger Zeit noch angebracht dem Waisenhaus- Bureau in Berbindung; Berlin  , Alte Jakobstr. 33. Nähere zurückgegangen und er habe gemerkt, daß das Mädchen den Herren ist, den Zweikampf unter eine mildere Strafe zu stellen. Auch in Angaben fehlen uns. Mr. M. 1. und 2. Wenn Sie genügende Aus­bom Nebentisch zutrank. Nach einer Weile sei sie wieder zur Toilette diesem Falle ist ja doch ein Menschenleben aus der Welt geschafft funft durch den Vorsteher Ihres Bostamtes nicht erhalten fönnen, wenden gegangen und bei der Rückkehr habe sie ihm gesagt, sie wolle nicht und wer sonst einen Menschen tötet, wird ja mit schweren und ent- Sie sich in einer Buschrift an die Ober- Postdirektion Berlin  . O.. 100. Stamm mit ihm gehen, sondern wolle nach Haus. Am Ausgange des Lokals ehrenden Strafen belegt. In der Deffentlichkeit wird immer wieder 1. Ja, eine solche Kontrolle ist vorhanden. 2. Nicht berechtigt. Lars. Jm Bw."- Geschäft habe sie ihm gesagt, daß der Herr" sie eingeladen habe und sie sich die Ansicht vertreten, daß es den heutigen Zeitverhältnissen nicht tisch, N. Norbsee, wilder und großartiger. nur Organisierte in Arbeit. R. J.. Können Sie in jeder größeren an seinen Tisch sezen wolle. Er habe ihr Vorhaltungen deswegen mehr entspricht, den Zweikampf unter ein besonderes Gesetz zu stellen. Buchhandlung bestellen. Quittung? 5. R. 50. 1. Hohenzoller. 2. Rex gemacht, da aber sei Zipplitt auf ihn zugekommen, habe sich ohne Aber wir müssen uns doch an die bestehenden Geseze halten, und heißt Stönig, imperator Staijer. weiteres in das Gespräch gemischt und dem deren Bestimmungen sind auch nicht zumilde, wenn sie richtig angewendet werden. Wenn auf die höchsten Strafen in solchen Fällen erkannt werden würde, dann würde dem Zweikampfe immerhin ein Riegel vorgeschoben werden. So mancher würde doch wohl mehr abge- von 7 bis lbr statt. Geöffnet: abends 7 Uhr. fchreckt werden als durch eine geringe Festungsstrafe mit der Aussicht auf Begnadigung.

Mädchen seinen Schutz angeboten.

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Max. Rein. Juriftifcher Teil.

Das habe ihn sehr aufgeregt, er habe den Zipplitt im Vorraum gestellt und in seiner Erregung ihm einen Schlag ins Gesicht ver­fetzt. Daran habe sich die Auswechselung der Karten geschlossen. Es habe ihm sofort, nachdem er den Schlag ausgeführt, leid ge­tan, sich so vergessen zu haben und er habe sich bereit erklärt, In diesem Sinne hat auch der Reichstag   im Jahre 1896 ein­jede Genugtuung zu geben. Am zweiten Tage sei der Kartellträger stimmig den Antrag angenommen, die verbündeten Regierungen auf­des Herrn Zipplitt bei ihm erschienen und es haben Verhandlungen zufordern, mit Entschiedenheit dem Duellunwesen entgegenzutreten. über gütliche Beilegung der Affäre stattgefunden. Ihm sei bedeutet Nach Ansicht der Staatsregierung kann das aber schon durch An­worden, daß eine formelle Forderung nicht überbracht werden könne, wendung höheren Strafmaßes erreicht werden. Der Staats­vielmehr erst ein Ehrengericht entscheiden müsse, ob er über- anwalt beantragte gegen v. K. das Schuldig aus dem schwereren fegungsantrag ist an das Gericht zu richten. Ein Beispiel finden Sie haupt fatisfattionsfähig sei. Gleichzeitig sei ihm ein§ 206 St.-G.-B.( Tötung im Zweikampfe), gegen die Mitglieder des Schreiben überreicht worden, in welchem schwere Beleidigungen für Ehrengerichts, die nach vorliegenden Entscheidungen des Reichs­ihn standen. Es wurde gesagt, daß er hinterrücks und ohne daß gerichts als Beihelfer zu betrachten sind, das Schuldig der Beihülfe ein tätlicher Angriff auf ihn geschehen sei, einen Ueberfall unter- nur im Sinne des§ 205. nommen habe. Das deute darauf hin, daß er überhaupt ein Rechtsanw. Mosse: Wer die Schilderungen, die in einem hiesigen Organe bis in die neueste Zeit von dem traurigen Vor­gange mit dem vergleicht, was sich hier im Gerichtssaale abgespielt hat, der muß sich über den Kontrast wundern. Sache so dargestellt, als ob ein Drama sich abgespielt habe, wo sich ein Ritter, der sich zum Beschüßer der Unschuld aufgeworfen, von einem Fremdling, der gastliche Aufnahme in Berlin   gefunden, absichtlich niedergeknallt worden sei. In Wirklichkeit handelt es sich um eine

minderwertiger Mensch

Komödie

Dort wurde die

sei und es müsse die Entscheidung über seine Satisfattionsfähigkeit einem Ehrengericht überlassen werden. Angesichts dieses besonders beleidigenden Bettels habe er alle weiteren Versöhnungsversuche ab­lehnen und es auf den Spruch des Ehrengerichts ankommen lassen müssen. Der Spruch des letzteren sei dahin gegangen, daß an seiner Satisfattionsfähigkeit nicht zu zweifeln sei. Für Zipplitt habe das Korps Salingia" die Angelegenheit in die Hand genommen, er selbst habe sich an das Korps Sagonia" gewendet, bei den Verhandlungen habe sich Zipplitt bereit erklärt, bezüglich der Beleidigungen in dem Schreiben, mit sehr traurigem Abschluß. Eine junge Dame, die in einem das er auf eine Ungeschicklichkeit seines Kartellträgers zurückführt, zu Berliner   Teehause tätig war und den Anschluß an junge Männer, revozieren und zu deprezieren, er habe aber mit Rücksicht auf die wenn auch nicht sucht, so doch leicht findet, benimmt sich ihrem ihm widerfahrene schwere schriftliche Beleidigung jede Versöhnung Begleiter gegenüber in den Winzerstuben in unerhörter Weise und abzulehnen für seine Pflicht gehalten. So sei es denn zum Austrag die Komödie in der Weinstube schließt mit einem Aft der Leiden­der Forderung gekommen, die seitens des Zipplitt auf Pistolen bei schaft ab. Der Verteidiger regte schließlich bei den Geschworenen einmaligem Kugelwechsel bei 15 Schritt Distanz lautete. Das Duell an, ob nicht ein Strafausschließungsgrund im Sinne des§ 52 habe in der Frühe des 4. April im Walde hinter Schloß Tegel statt- Strafgesetzbuchs vorliege, d. H. sich der Angeklagte in einem gewissen gefunden. Er sei von dem Unparteiischen mit den Modalitäten bekannt Notstande befunden gemacht und an seinen Platz geführt worden. Auf das vorschriftsmäßige habe. Er konnte sich unter den obwaltenden Umständen und nach den Kommando habe Zipplitt zuerst geschossen, er selbst habe auf das ihm bestimmte Kommando gleichfalls geschossen und wisse nicht, Anschauungen, in denen er erzogen ist, der Forderung gar nicht ent­wohin er gezielt habe. Er sei sehr turzsichtig, so daß er stets einen ziehen, wenn er nicht zur Selbstverneinung des Jchs kommen und als sehr scharfen Kneifer tragen müsse. Er habe noch nie mit einer geächteter, verlorener Mensch durch das Leben gehen wollte. Er hat Bistole geschossen gehabt und nicht die Absicht verfolgt, seinen unter einem psychischen Druck gehandelt, der für ihn eine unab­wendbare Notwendigkeit darstellt. Gegner zu töten. Es habe ihn

tief geschmerzt,

Die Rechtsanwälte Dr. Ivers und Hennigs führten aus, daß die übrigen Angeklagten freizusprechen seien, da bei ihnen eine strafbare Hülfeleistung nicht vorliege, sondern die gesetzlichen Merk­male sämtlich fehlen.

teilt werden.

Die furistische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends Portier 1903. Die Kündigung ist ungültig. Ihnen steht das Recht auf vollen Schadenersaz für die Zeit bis zum 1. Oktober 1906 zu. B. G. 86. Nigdorf. Haben Sie sich nicht zur Zahlung etwa verpflichtet, so würde eine Klage der Stadt wohl aussichtslos sein. F. B. 16, E. G. 178. Nein. F. 43. Der Bächter. 150. 2. G. Ein weiterer Anspruch auf Schadenersatz steht Ihnen leider nicht zu. Sie sollten soften einer Operation zahlen will. Eine solche ist aussichtsvoll, aber Sie mit der Berufsgenossenschaft darüber in Verbindung treten, ob diese die find nicht verpflichtet sich ihr zu unterwerfen. Zimperlich. Kostenfest­S. 598 des in den öffentlichen Bibliotheken ausliegenden Arbeiterrecht". 2. R. 29, F. 2. 40. Ueber Rechte oder Pflichten aus einem Bertrag fann Antwort ohne Kenntnis des vollen Wortlauts des Vertrages nicht er­P. L. Am Tage der Majorennität ist das Erbteil fällig. wieviel und unter welchen Voraussetzungen zu zahlen ist, ergibt die gericht­liche Erbauseinanderseßungs- Verhandlung. 3. 103. 1. Nein. 2. und 3. Sie hätten den Wirt auf Einrichtung des Ausbedungenen und auf Schadenersatz zu verklagen. P. 11. 58, O. B. Tempelhof  . Nein. J. K. 123. Auf Grund des Zahlungsversprechens tönnten Sie mit Aussicht auf Erfolg_flagen. B. B. Pf., Rigdorf. Verjährung liegt O. 08. Schildern Sie den Sie betreffenden Fall, insbesondere ob vor. es sich um ein von Ihnen gezeugtes, vor oder bei dem Eheschluß an erkanntes sind handelt. Die Rechtslage finden Sie S. 43, 44, 46 des dem Arbeiterrecht beigefügten Führers dargestellt. Das Buch liegt in den öffentlichen Bibliotheken aus. P. L., Charlbg. Der Vertrag ist un­gültig, weil der Käufer minderjährig ist. Antwort auf das Schreiben ist nicht erforderlich. Karl. 1. Sie können sich selbst weiter versichern. Sie fönnen aber einen Antrag stellen. 2. Ja. D. M. Ja. 50. Am Ersten. K. F. Helbra  . Nein, 3. A. 333 u. P. B. 5. Ein Ausländer( Nichtdeutscher) hat kein Recht A. D., Nügenerstr. 13, u. auf Naturalisation. Der Antrag ist an das Polizeipräsidium zu richten. wird ihm stattgegeben, so sind für die Naturalisationsurfunde 50 M. zu zahlen. Friedrichsfelde  . 1. Nein. 2., 3., 4.: Sie können auf Schadenersatz flagen. Weshalb Sie eine andere Wohnung gemietet berlangen, statt sie selbst zu mieten, ist nicht ersichtlich. 5. Die Kostenhöhe hängt in erster Reihe von der uns nicht bekannten Höhe des Objekts ab. M. N. 102. Sit des Strafgesetzbuchs, Ziffer 10. Ihre Frau volljährig, so ist der Vertrag für sie gültig. 1. Ja:§ 361 1893. 1893. M. 26. 1. Nein. 1001. In drei Monaten bis 2. Erledigt. 3. Wie Sie für richtig halten. Gerber. fünf Jahren: Sie müssen den Sie betreffenden Fall darlegen. Ihre Geburtsurkunde. R. P.   100. Die Grundsäße für die Berechnung der Markenhöhe find Seite 479, 480 des Arbeiterrechts" dargelegt. Konsum. Nur rechtsfähige Vereine. S. 2. 1905. 1. Sie haben sich

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an das Kaufmannsgericht zu wenden. 2. Zimmerstraße.- P. 2. Ohne Einsicht in den Vertrag und Kenntnis des Todestages ist ihre Frage nicht zu beantworten. P. St. 102. Etwa 15-33%, Broz. A. 3. Nein. daß er Herrn Zipplitt in die Leber getroffen habe und dieser noch an demselben Tage gestorben ist. Ihm wurde durch die Mit­Wafferstand am 25. September. Elbe   bei Aussig   0,17 Meter, bei Dresden  angeklagten bestätigt, daß er sich nach dem Befinden seines Gegners Um 24 Uhr ziehen sich die Geschworenen zur Beratung 1,58 Meter, bei Magdeburg  +1,02 Meter. Unstrut bei Straußfurt+ 1,20 Meter. Oder bei Ratibor  +0,97 Meter, bei erfundigt und sein tiefes Bedauern über den schrecklichen Ausgang zurück. Breslau   Oberpegel 4,50 Meter, bei Breslau Unterpegel 1,90 Meter, des Zweikampfes ausgedrückt habe. Die mitangeklagten Herren Die Geschworenen erklärten durch ihren Spruch den Angeklagten bei Frankfurt  +0,97 Meter. Weichsel   bei Brahemünde erklärten, daß alle Versuche zur Versöhnung gemacht und der Spruch v. Kobylinski des Verbrechens des Zweikampfes mit tödlichem Erfolge,+2,36 Meter. Warthe bei Posen+ 0,16 Meter. Ne te bei Usch des Ehrenrats in Gemäßheit der die übrigen Angeklagten, mit Ausnahme des Angeklagten Vogel-- Meter.

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Maximilian Böttcher  .

Wer kennt nicht den Namen des talentvollen Romandichters und Dramatikers Marimilian Böttcher, dessen Werke bereits zu den besten der neueren deutschen Romanliteratur gezählt werden? In dem vorliegenden Originalwerk Jugend­freunde", das soeben der Feder des Autors entsprungen ist, dürfte derselbe sozusagen das Meisterstück" seines Genies geschaffen haben. In dieser wahrhaft volkstümlichen, überaus spannenden und handlungsreichen Dichtung dokumentiert fich der zwar noch junge, aber bereits berühmte Verfasser als Größe ersten Ranges auf dem Gebiete feinsinniger psychologischer Beobachtung; er zeichnet die einzelnen Personen und Charaktere sicher und mit lebensvoller Wärme. Die eingeflochtenen Natur- Schilderungen besigen jenen seelisch anmutigen Reiz, der nur dem Schilderer eigen sein kann, welchem das Milieu sozusagen aus dem eigenen Herzen entsprungen ist, jede Zeile atmet Gefühl und pulsierendes Leben. Das Werk ist eine Perle der Erzählerkunst in höchster Vollendung und kommt in seiner besonderen Eigenart dem Charakter Gustav Freytags unvergänglichen Schöpfungen wohl am nächsten. Der Roman erscheint in 5 Lieferungsbändchen. Komplett gebunden kostet derselbe im Buchhandel M. 2.-. Der Sunlight Verlag liefert denselben aber kostenlos und portofrei an sämtliche Käufer der Sunlight Seife. Die Bezugsbedingungen sind aus den jedem Paket beigegebenen Erklärungen erfichtlich. Sunlight Seife, die beste und ausgiebigste Haushaltungsseife, führen alle einschlägigen Geschäfte.

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