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2. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 215.

Juli.

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Unterm nenen Kurs".

Mittwoch, den 14. September 1892.

1. Dresden . Genosse Diehl, Redakteur der S. A. 3tg.", wegen Lehrerbeleidigung 200 m. Geldstrafe.

Halle. Genosse Jähnig wegen Vergehens gegen das Vereinsgesetz 15 M. Geldstrafe.

Leipzig . Das gegen Genossen Lingweiler, Re­dakteur der Elberfelder Freien Presse", wegen Amtmanns beleidigung mit 14 Tagen Gefängniß ergangene Urtheil wird vom Reichsgericht ausgehoben und neue Verhandlung anberaumt.

2. Erfurt . Genoffe Hülle, Nedakteur der Thüringer Tribüne", in der Berufungsinstanz wegen groben Unfugs in drei Fällen zu je 15 M. Geldstrafe verurtheilt. 4. Braunschweig . Wegen Landfriedensbruchs anläßlich des Krawalles" nach Schluß einer Arbeitslosen- Versamm­lung wurden die vier meistbelasteten Theilnehmer vom Schwurgericht zu insgesammt 2 Jahren 7 Monaten Zucht baus und 1 Jahr 5 Monaten Gefängniß verurtheilt. 5. Leipzig , Auf die Anklage wegen Vorbereitung zum Hoch­ verrath , Majestätsbeleidigung, geheimer Verbindung ver­urtheilte das Reichsgericht die Anarchisten" Höfer zu 54, Rennthaler 62, Ruff 51/2, Winner 4 Jahren Butthaus.

Juli.

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9. Jahrg.

Kolleginnen für ein in der modernen Arbeiterbewegung immer freigesprochen.- Genosse Warsch to wegen Abhaltung mehr zur Geltung kommendes Kampfmittel zu erwärmen, durch einer angeblich nicht angemeldeten Vereinsversammlung welches bei allgemeiner Einführung wir einigermaßen in 15 M. Geldstrafe. der Lage find, unsere berechtigten Forderungen mehr zur Geltung. zu bringen. Wir meinen

25. Dresden . Hufschmiedegeselle Grosser aus Chemniß wegen Majestätsbeleidigung 7 Monat Gefängniß. 27. Dresden . Genosse Wetter, Redakteur der S. A.- 3tg." wegen Fabrikantenbeleidigung 30 M. Geldstrafe. Dortmund . Genosse Diederich, Redakteur der Westf. Fr. Pr." wegen Beleidigung eines Bechenbeamten 100 m. Geldstrafe. Natibor. Zigarrenfortirer Rampta wegen Aufforde­rung zum Ungehorsam gegen die Gesetze 3 Monate Ge­fängniß. 28. Saunover. Genosse Heinemann, vom Hamelner Landrath mit 30 M., vom Schöffengericht mit 20 M. Geldstrafe belegt wegen angeblicher Verlegung des Vereins­gesetzes, vom Landgericht zu Hannover freigesprochen. Elberfeld . Gen. Gewehr, Redakteur der E. Fr. Pr." von der Anklage der Verächtlich machung von Staats­einrichtungen freigesprochen. Hamburg . Gen. 28 i 11, Redakteur der Gerechtigkeit", wegen Aufreizung 4 Monate Gefängniß. 31. Crefeld . Genoffin Hartkopf wegen groben Unfugs 30 Mart Polizeibuße.

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Mülheim a. d. R. Zwei Genossen wegen unerlaubter Schriftenverbreitung 20 M. Polizeibuße. Insgesammt im Monat Juli: 22 Jahre 10 Monate Leipzig . Genosse Blume wegen unerlaubter Geld- Buchthaus, 7 Jahre 4 Monate 14 Tage Gefängniß und fammlung 50 M. Geldstrafe, Genosse Gaschütz frei- 1290 Mark Geldstrafe. gesprochen.

6. Magdeburg . Genoffe 253te wegen Beleidigung des Polizeipräsidiums und des Militärkommandos 14 Tage Gefängniß.( Am 17. Juni war Genosse Löste nach vier­wöchentlicher Untersuchungshaft von der Anklage der Majestätsbeleidigung freigesprochen worden. Staatsanwalts­Antrag 4 Monate Gefängniß.

Iserlohn . Genosse Raue, Redakteur der Märkischen Arbeiterzeitung" wegen Aufreizung 1 Monat Gefängniß. Staatsanwaltsantrag 8 Monate Gefängniß.

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Mannheim . Schlosser Hänsler wegen Polizei- und Gendarinenbeleidigung 50 M. Geldstrafe.

7. Weiden . Genossen Siebenbürger und Ehrhardt aus Nürnberg vom Bezirksamt und Schöffengericht Tirschenreuth wegen unerlaubter Rolportage zu je 100 m. Geldstrafe verurtheilt, vom Landgericht freigesprochen. Stendal . Genoffe Görges von der Anklage der Polizei verwaltungs- Beleidigung freigesprochen. Genosse Rom­me ct wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt 3 Wochen Gefängniß. 8. Freiberg . Wegen Zusammenrottung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt( anläßlich des Döbelner Former­streits) Klempner Uhlig 1 Jahr 5 Monate und Former Mühlberg 1 Jahr Gefängniß.

12. Oranienburg . Genosse Stadthagen aus Berlin wegen Beleidigung des Regierungspräsidenten zu Potsdam 300 M. Geldstrafe. Staatsanwaltsantrag 5 Monate Ge fängniß. Dresden .

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Genoffe Raben wegen Stadtraths- Be­leidigung vom Schöffengericht 200 M., vom Landgericht jetzt 50 M. Geldstrafe. » Berlin . Genossin Wabnih wegen wiederholter Majestätsbeleidigung und Religionsschmähung 10 Monate Gefängniß.

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Leipzig . Das Reichsgericht bestätigte das gegen Genossen Zubeil in Berlin wegen Uebertretung des§ 21 des Breßgesetzes in Sachen des sozialdemokratischen Liederbuchs gefällte Urtheil 100 m. Geldstrafe. Ebenso die gegen Tapezier Biester und Kommis Auerbach in Berlin wegen Aufreizung am 3. März ergangene Urtheil von 6, bezo. 3 Monaten Gefängniß.

» Halle . Wegen unerlaubter Kollekte( in einer Metall­arbeiter Versammlung) drei Genossen zu je 3 M. ver urtheilt.

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13. Düsseldorf . Gen. Möbius und Menzler wegen unerlaubter Schriftenvertheilung je 3 M. Geldstrafe. Ge­noffe Pecko freigesprochen.

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Torgau . Genosse Lux, Redakteur der Magdeburger Boltsstimme", wegen Richterbeleidigung 100 M. Geld­strafe.

14. Halberstadt . Genosse Tielsch, Verleger der Sonntag Beitung" von der Anklage wider§ 9 des Preßgesetzes freigesprochen.

» Brand bei Freiberg ( in Sachsen !) Wegen Tragens republikanischer Abzeichen( Maifestzeichen!) Genoffe Rrumbiegel 12 Tage, Böttger und Lichten berger je 1 Woche, A. Böttger und Timme je 5 Tage und Börner 3 Tage Hait. Krumbiegel außerdem 15 M. Geldstrafe, ev. 1 Woche Haft wegen groben Unfugs.

16. Saalfeld . Genosse Beder, Redaktur des Thüringer Voltsblatt", wegen Vergehens gegen§ 131 50 M. Geld­strase.

17. Deut. Drei Genossen von der Anklage unerlaubter Rol­portage freigesprochen.

18. Waldenburg. Die Streiftafsirer der Porzellanarbeiter je 3 M. Polizeibuße wegen Uebertretung einer Polizei­verfügung. Sie hatten ohne Erlaubniß am Eingang der Fabrik sich aufgehalten.

19. Frankfurt a. M. Genosse Schmidt, Redakteur der Volksstimme", wegen Werkmeister- Beleidigung 30 M. Geld­Strafe.

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Bielefeld . Genosse Robusch, Redakteur der Volks­wacht", wegen Fabrikanten Beleidigung 3 Monate Ge fängniß.

Halle. Wegen unerlaubter Vertheilung eines Flugblattes drei Genoffen je 3 M. Geldstrafe.

Bochum . Genosse Rutzbach, Redakteur der Gelsen­firchener Arbeiter- Beitung" wegen Polizisten Beleidigung 50 M. Geldstrafe.

20. Brandenburg . Genosse Ewald und Frau Restaurateur Menger von der Anklage der Uebertretung einer rechtlich unhaltbaren- Oberpräsidial- Verordnung frei­gesprochen.

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Frankfurt a. M. 15 Mitglieder von der Anklage der Polizeistunden- Uebertretung freigesprochen.

Bochum . Bergmann Kordt aus Langendreer wegen Gotteslästerung drei Monate Gefängniß.

21. Halle. Steinfeger Pötsch wegen Uebertretung des§ 1

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des Vereinsgefehes 15 M. Geldstrafe.

Magdeburg . Genosse Meyer, Berleger der Volks­flimme", wegen Bergehens gegen§ 21 des Preßgesetzes 50 M. Geldstrafe.

August.

22. Raffel. Genosse Hahn wegen groben Unfugs( Bierboykott)

2. Breslau . Genoffen Schmidt und Pache wegen Auf­forderung zur Theilnahme an der Maifeier angeklagt. In der Berufungsinstanz freigesprochen.

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3. Zwickau . Gladewiß, Redakteur des Glückauf", wegen Beleidigung eines Bergwerksbesizers 1 Jahr Gefängniß. Leipzig . Genoffe Mehnert wegen Tragens republik. Abzeichen( Kranz mit rother Schleife) 15 M. Geldstrafe bezw. 3 Tagen Gefängniß. Desgleichen wegen Redens am Grabe 10 M. beziv. 2 Tage Haft.

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die Einführung der Arbeiter Kontroll Marte resp. des Stempels deutscher Textilarbeiter. Durch das System der Arbeiter Kontrollmarken erlangt man Einfluß auf den Ronfum, d. h. auf die Absatzgebiete der Fabrikanten und damit auch auf die Produktion. Die großartige Macht, welche die arbeitende Klasse als Konsument besigt, muß in Anwendung gebracht werden und zwar dadurch, daß die auf­geflärte und zielbewußte Arbeiterschaft nur Waaren tonfumirt, welche in geeigneter Weise gekennzeichnet sind.

Zwar ist es richtig, daß das System der Arbeiter- Kontroll­marte resp. Stempel sich nicht auf alle Gewerkschaften ausdehnen läßt, daß es vielmehr noch verschiedene geben wird, die zum Streit als Waffe greifen müssen. Aber es dürfte auch Jedem einleuchten, daß diejenigen Gewerkschaften, welche durch Unter­stügung der Masse das neue Hilfsmittel in Anwendung bringen fonnten, die streifenden Gewerkschaften materiell viel thatfräftiger unterstützen können, unterstützen müssen, also dadurch die Kampfes= fähigkeit derselben bedeutend erhöht wird.

Es tönnte eingewendet werden, daß die Waaren durch das Marken- resp. Stempelsystem bedeutend vertheuert würden. Darauf ist zu erwidern, daß ein Grund zur Vertheuerung nicht vorhanden ist. Es dürfte auch einleuchten, daß es weit besser ist, für ein Stück Waare einmal etwas mehr zu zahlen, als auf der einen Seite dem Fabrikanten die Waare abzukaufen und auf der andern Seite seine ftreifenden Arbeiter zu unterstützen, namentlich wenn man bestimmt weiß, daß den Arbeitern der betreffenden Branche dadurch geholfen wird, was beim Streit leider selten der Fall ist.

Wenn man weiß, daß die in der Textil- Industrie ente wickelten technischen Hilfskräfte unsere Löhne zu wahren Hunger­löhnen in des Wortes vollster Bedeutung heruntergedrückt haben; desgleichen die Frau und das Kind ebenfalls als billige und ge fügige Objekte als Konkurrenten für die Männer auftreten, so ist es nicht zu verwundern, daß die Löhne, besonders in der 4. Magdeburg . Wegen Majestätsbeleidigung, Beschimpfung Wirkwaaren- Industrie, so traurige geworden sind, wie jetzt, wo firchlicher Einrichtungen, Aufreizung zum Klaffenbaß, be- ein vollbeschäftigter Arbeiter mit fünf bis sechs, höchstens acht gangen durch Verbreitung von Druckschriften, Genosse bis neun Mart wöchentlichem Verdienst vegetiren muß, wobei Königstedt 5 Monate, Genoffe Keil 3 Monate Ge- die Wirkungen der Krisen noch gar nicht in Betracht gezogen fängniß und der Denunziant, Kolporteur Willborn, find. Daß bei einem derartig ausgebeuteten Arbeiterstamm fast 5 Monate Gefängniß. Staatsanwaltsantrag je 3 Jahre alle Streifs verloren gehen mußten, ist selbstverständlich, und Gefängniß.- Königstedt war 20 Tage lang in Retten so wußten auch die Wirker und Wirterinnen von Chemniß und gelegt. Thalheim , als nach den letzten erfolglosen Streits zahlreiche Maß regelungen stattfanden, keinen anderen Rath, als die Produkte derjenigen Unternehmer, welche ihren Arbeitern bei menschlicher Behandlung auch einen besseren Lohn zahlten, durch eigens hierzu beschaffte Kontrollmarken zu kennzeichnen.

6. Benthen. 5 Genossen wegen Vergehens gegen das Vereins­gefet je 3 M. Geldstrafe.

8. Desfan. Genosse Welter wegen Gendarmbeleidigung 30 M. Geldstrafe event. 8 Tage Gefängniß. 9. Guben . Wegen Gotteslästerung in zwei Fällen Genosse Paul Jahn aus Berlin 9 Monate Gefängniß. Re­dakteur Bra un von der Anklage auf Beamtenbeleidigung vom Amtsgericht in Braunschweig freigesprochen. Der Amtsanwalt hatte drei Monate Gefängniß beantragt. Elsterberg i. S.Wegen Aufforderung zu einer nicht genehmigten Sammlung, Genosse Rohleder 10 M. Geld­Strafe.

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10. Dortmund . Genoffe Diederich, Rebatteur der Westf. Fr. Preffe", wegen Polizeibeleidigung 150 M. Geldstrafe. 11. Sagan. Wegen nicht sofortiger Folgeleistung auf die Aufforderung der überwachenden Beamten, den Saal zu zu verlassen, ein Arbeiter zu 30 M. Geldstrafe bezw. 6 Tagen Gefängniß.

12. Leipzig . Der Vorsitzende der Leipziger Buchdrucker- Tarif­tommission 35 M. Geldstrafe, weil er ohne polizeiliche Genehmigung einen Aufruf an sämmtliche Arbeiterblätter zur Unterstüßung der Leipziger Buchdrucker erlassen. " Harburg . Genosse Bär von der Anklage der Majestäts­beleidigung freigesprochen. 13. Zeit.

Redakteur Strzelewicz wegen Beleidigung 20 M. Geldstrafe. 15. Nürnberg . Der zwanzigjährige Zigarrenmacher Runge 3 M. Geldstrafe bezw. 1 Tag Hait, weil er trotz seiner Minderjährigkeit an einer Versammlung theilgenommen. 16. Halle. Maurer Franz Gericke in der Berufungsinstanz von der Anklage der Fabrikantenbeleidigung freigesprochen. 17. Sagan. 17 Parteigenoffen von der Anklage, bei der Maifeier durch Borantragen von rothen Drachen, groben Unfug verübt zu haben, freigesprochen.

Es ist aber selbstverständlich, daß diejenigen Unternehmer, welche höhere Löhne zahlen, von den profitwüthigen Rapitalisten unterdrückt werden, wenn die Waaren der Ersteren nicht von der gesammten Arbeiterschaft bevorzugt werden.

Deshalb rufen wir: Arbeiter und Arbeiterinnen! Wer für ge­gerechten Lohn und menschliche Behandlung eintritt, taufe nur Wirkwaaren, als: Strümpfe, Hofen, Jaden, Tritots, wollene Damenröcke, Hemden und Damenwesten, sowie alle gewirkten und gewebten Woll- und Baumwollwaaren mit der Kontroll­marte oder dem Kontrollstempel der deutschen Textilarbeiter. Schon der erhebende Gedanke, daß diese Waaren von freien Arbeitern, aber nicht von Strafgefangenen hergestellt find, muß jeden rechtlich Denkenden veranlassen, nur solche Waaren zu kaufen. Das Kapital selbst treibt uns zu diesem Boykott und an den Arbeitern liegt es, ob derselbe erfolgreich ist. Es ist von sehr vielen Unternehmern eine sehr beliebte Manipulation, die Waaren in Zuchthäusern für Spottlöhne herstellen zu lassen, ganz gleich, ob die Arbeiterschaft Deutsch­ lands dadurch physisch und moralisch zu Grunde geht. Gerade dadurch werden erst die Verbrecher großgezogen und weitere Arbeitskräfte in die Zuchthäuser gedrängt.( Dies ist der Zukunfts­staat der Kapitalherrschaft.)

Auch für alle anderen in der Textilbranche erzeugten Pro­bukte wird der Kontrollstempel zur Einführung gelangen. Schon bemühen sich die Weber, um für ihre Produkte dieselbe Einrich­tung zu treffen. Deshalb rufen wir nochmals:

Rauft nur Waaren mit Kontrollmarke oder Kontroll­Im Auftrage ber

stempel!"

Magdeburg . Genoffe Kater aus Barleben wegen Kommission für Kontrollmarte oder Stempel

Beleidigung des Magdeburger Schwurgerichts 2 Monate Gefängniß.

19. Hannover . Genosse Meister von der Antlage der Uebertretung des Vereinsgesetzes freigesprochen.

20. Mainz . Siebmacher Johann Heß aus Worms wegen Gotteslästerung 14 Tage Gefängniß.

20. Dresden . Der frühere Redakteur der Sächs. Arb.- 3tg.", Dergel, 60 M. Geldstrafe wegen Beleidigung.

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der deutschen Textilarbeiter: Karl Hübsch Berlin.

Versammlungen.

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Apolda . Genosse Baudert wegen Erregung öffent- leber Deutsch Ostafrika berichtete am 6. September im lichen Bergerniffes und groben Unfugs angetlagt, vom Leses und Diskutir Verein Proletarier" zu Echöffengericht freigesprochen. Pantow in Borchardt's Vereinshaus", Schulzestr. 28, Genosse 22. Düsseldorf . Der Vorstand der Filiale des Vereins Kalmus. Nach Erledigung des Kaffenberichts seitens des deutscher Schuhmacher wegen Uebertretung des Vereins- Kassirers und nachdem dessen Entlastung ausgesprochen war und gefeßes zu 6 M. Geldstrafe. der Verein beschlossen hatte, am Sonntag, den 9. Oftober, eine 23. Berlin . Der Redakteur des Der Redakteur des Sozialist" wegen Auf- Agitationspartie zu unternehmen, an welcher sich voraussichtlich reizung zwei Monate Gefängniß. Der Verleger frei­gesprochen.

24. Berlin . Genosse Geffroy von der Anklage Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten freigesprochen.

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der hiesige Gefangverein Echo" betheiligen wird, erhielt Genosse Kalmus das Wort zu seinem Referate. Auf Grund des Tages buches, das er über seine Reise nach Dar es Salam und über feine Erlebnisse und Beobachtungen während der Dauer seines 30. Zwickan. Wegen Beleidigung eines Geistlichen wurde Aufenthaltes daselbst geführt hatte, gab der Vortragende einen die Fabrikarbeiterin Knott zu 2 Monaten Gefängniß interessanten Einblick in die Verhältnisse und Zustände in der deutsch ostafrikanischen Kolonie. verurtheilt. Der Gang des Vortrages 31. Dessau. Genosse Schöp3, Redakteur des Volksbl. f. war ungefähr folgender: Seitens der Regierung sollten Anhalt ", wegen Lehrerbeleidigung 30 M. Geldstrafe event. im Jahre vorigen einige tüchtige Fachleute nach um Dar es Salam gefandt werden, einige 8 Tage Haft. daselbst Staßfurt , Genosse Heine- Halberstadt wegen Gendarmen- Häuser für die dortige Kommandantur und für eine Anzahl beleidigung zu 200 M. Geldstrafe verurtheilt. Derselbe Ober- und Unterbeamter zu erbauen. Genosse Kalmus( Maurer) hat den Gendarmen von der Seite angesehen. Genosse und mit ihm einige Kameraden hatten sich gemeldet; nachdem Große wegen angeblicher Ungebühr er trug bei dieser die nöthigen Kontrakte unterzeichnet waren, nahmen die Arbeiter Verhandlung eine rothe Uhrtette- 3 Tage Haft. von Familie und Freunden Abschied und traten die beschwerliche Jusgefammt im Monat August: 3 Jahre 7 Monate Reise nach Afrika an. Auf der Reise machte Redner die Beob achtung, daß in der schönen Stadt Lissabon die Häuser ganz 17 Tage Gefängniß und 764 M. Geldstrafe. Der Parteivorstand. besonders gleichmäßig, eines wie das andere", gebaut sind; bei Neapel bestieg er den Besuv, von dessen Krater und Thätigkeit er eine furze Beschreibung gab; im Rothen Meere beobachtete er fliegende Fische. Damit auch das heitere Moment zu seinem Rechte fam, mußten sich unsere Reisenden beim Passiren der Linie" der bekannten Taufe unterziehen, die jeder, der zum ersten Male den Aequator passirt, durchmachen muß. Redner be schrieb kurz die heiteren Einzelheiten dieser Prozedur. Am Bestimmungsort, in Dar- es- Salam , angekommen,

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Soziale Lebersicht.

Au die Arbeiterschaft Deutschlands !

10 M. Geldstrafe. Frankfurt a. M. Der Vorsitzende des Sozialdemokras Wenn wir uns heute mit einem Appell an die gesammte mußten die Arbeiter erst für sich selbst ein Wohnhaus bauen, da tischen Vereins wegen Uebertretung einer Polizeiverordnung deutsche Arbeiterschaft wenden, so geschieht es deshalb, um be- es für sie feine Wohnung gab. Die Eingeborenen( Neger) wohnen mit 15 M. Polizeibuße bedacht, von der Straftammer fonders die leider noch so große Bahl indifferenter Kollegen und lin finiteren Hütten und schlafen in denselben auf der Groe. Auch