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Deutfches Reich.

Der Fall Nieuwenhuis.

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Domela Nieuwenhuis   ist nun endlich, wie aus Köln   telegraphiert tvird, am Freitag aus dem Polizeigewahrsam entlassen und nach der niederländischen Grenze abgeschoben", nachdem die preußischer feits beantragte Uebernahmeerklärung der niederländischen Regierung eingegangen ist. Man hat ihn also polizeilich bis zur Grenze geschleppt 1 Die Polizei in Deutschland   voran!

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berlegung gegen den Reihstanzler und andere ihm Das bayerische Budget. vorgesezte Reichsbeamte und Erhebung leichtfertiger, böswilliger Die Kompottschiffel. Die Zulunft" verzeichnet ein angebliches Befchuldigungen gegen Beamte des Kolonialamtes. Der seit dem geordneten hat heute mit 130 von insgesamt 156 Stimmen bon München  , 29. September.  ( Telegramm.) Die Kammer der Ab Wort des Kaisers über die deutsche Sozialpolitik und die Arbeiter. 2. Februar 1904 vom Amte suspendierte Angeklagte verteidigte sich Orterer( 8.) zum ersten Präsidenten wiedergewählt. Zum Vize­Die Zeitschrift meint, der Kaiser glaube, die Entwickelung aufhalten felber; er ist ein hochgradig nervöser Mensch, der unruhig im präsidenten wurde Fuchs( 3) mit 127 von insgesamt 156 Stimmen zu können, und habe in einem sozialpolitischen Gespräch erklärt, er Saale   hin und Saale   hin und her läuft und etwas schwer hört. Er gewählt. Die Liberalen gaben bei den Präsidiumswahlen weiße habe Bülow gesagt, unn sei die kompottschüssel voll und vorläufig stellte sofort den Antrag, das Verfahren gegen ihn ein- Bettel ab. Bu Schriftführern wurden gewählt: Woerle( 3.), Prieger genug für die Arbeiter geschehen". zustellen, weil es ungefeglich eingeleitet sei. Was Bülow erwidert hat, wird nicht erzählt. Mindestens wird Reichskanzler, weil er nur als oberste Reichsbehörde zu gelten des Budget& für die 28. Finanzperiode zunächst seines Amis­Auswärtige Amt fei dazu nicht befugt gewesen, sondern der Freie Bgg.). Frank( 3.) und Frhr. v. Malsen( 8.). Finanzminister Pfaff gedachte bei der Vorlage ihm die Nachricht von der vollen Kompottschüssel überraschend er- habe. Der Gerichtshof lehnte den Antrag ab, weil das Auswärtige vorgängers, des Freiherrn   v. Riedel. Sodann betonte der Minister die schienen sein. Er mag stvar nicht hören, daß dank seiner Politik Amit auch jetzt noch als oberste Reichsbehörde zu betrachten sei. Der Notwendigkeit größter Sparsamteit, wenn auch die wirtschaftliche die Arbeiter die unerträglichste Vertenerung der nötigsten Nahrungs- Angeklagte stellte nun einen neuen Antrag auf Aufhebung des Ver- Depression im Schwinden begriffen sei. Aus der Uebersicht über die mittel erdulden müssen. Aber daß er der Arbeiterschaft die Kompott- fahrens, weil der Unterstaatssekretär v. Mühlberg, der das Verfahren Grübrigungen der früheren Jahre, über die Maßnahmen zur Deckung schüssel gefüllt habe, diese sozialpolitische Leistung war ihm selbst gegen ihn eingeleitet hat, nicht ausdrücklich von dem Minister und eines rechnerischen Fehlbetrages aus früheren Jahren, über die Ver­bisher unbekannt.­Staatssekretär v. Richthofen mit der Führung der Geschäfte wendung der Kreditreste, insbesondere auch zur Dedung der Matrikular­beauftragt war. Der Vorsitzende bemerkte dazu, daß der Unter- beiträge gehe hervor, daß das neue Budget ganz auf sich selbst an­staatssekretär v. Mühlberg der gefeßmäßige Vertreter des Staats- gewiesen sei. Im weiteren Verlauf wies der Minister nachdrücklich von den Geschäften zurückgezogen habe, fei b. Mühlberg zu zieller Beziehungen zwischen dem Reich und den Einzelstaaten hin; fetretärs sei. Als sich letzterer zum Studium der Handelsverträge auf die dringende Notwendigkeit der Gestaltung festgeordneter finan­dem zit feiner Vertretung besonders beauftragt worden. Das gegenwärtige Verhältnis mache die Führung eines geordneten Der Staatsanwalt wies dies später durch eine umgehend eingebolte Staatshaushaltes für die Einzelstaaten nahezu unmöglich. Sollten telegraphische Bescheinigung des Auswärtigen Amtes nach. Der für die 28. Finanzperiode ungedeckte Matrikularbeiträge hinzu Angeklagte beantragte indessen die eidliche Vernehmung des Staats- tommen oder gar die nur gestundeten Matrikularbeiträge nachträg­fekretärs v. Richthofen und zweifelt nach wie vor die Gefeßmäßig lich eingehoben werben, so würde nur die Aufnahme einer Anleihe feit der Vertretung an. Der Gerichtshof lehnte es ab, nachzuprüfen, oder die Erhöhung der direkten Steuer übrig bleiben. Jah ob der Unterstaatssekretär einen besonderen Auftrag hatte. Nun möchte den dringenden Wunsch aussprechen, daß die Reichsfinanz­stellte der Angeklagte einen dritten Antrag auf Bertagung der Ber   reform die finanziellen Beziehungen zwischen dem Reich und den handlung, weil er in der Voruntersuchung nur vom 20. bis 24. April Einzelstaaten in einer Weise regelt, welche die Einzelstaaten von der Beit gehabt habe zur Abgabe einer Erklärung. Diese Frist sei un- Verpflichtung zur Entrichtung ungedeckter Matrikularbeiträge wenn genügend bei einer so wichtigen Sache, zumal er infolge Ein- irgend möglich ganz entbindet, jedenfalls aber für diese Beiträge leitung des gwangspensionierungs- Verfahrens geistig eine äußerste Grenze fetzt. Ein solches Verlangen ist um so billiger, und körperlich unfähig geworden sei, sich so schnell zu als der Reichsgesetzgebung bereits die hauptsächlichsten ausbaufähigen äußern. Er beantrage eine erneute Boruntersuchung. Der Gerichts- Steuerobjekte überwiesen sind". Der Skandal hat auch im Auslande Erregung hervorgerufen. Hof lehnte auch diesen Antrag ab, weil die Frist zur Aeußerung Das Budget für die 28. Finanzperiode bilanziert mit 461 332 789, Die Rheinisch Westfälische Beitung", das Blatt der durchaus genügend war, zumal sich Poeplau lange vorher mit der das find 19 507 463 W. mehr als bei dem letzten Budget. Dieser Materie beschäftigt habe und eine bestimmte Frist gefeßlich nicht Abschluß war möglich ohne eine Erhöhung der direkten Steuern, Kohlen- und Schlotherren, also gewiß ein unverdächtiger Beuge, festgelegt sei. Nach Ablehnung seiner drei Anträge lehnte nun aber nur unter Forterhebung der zunächst nur für die 27. Finanz­läßt sich aus Amsterdam   berichten, daß die Berhaftung in Holland   mehr der Angeklagte den gesamten Gerichtshof wegen periode bewilligten Zuschläge zur Erbschaftssteuer und zu einzelnen Aufsehen gemacht hat"; Nieuwenhuis sei als ein höchst unschädlicher Befürchtung der Befangenheit ab. Er gibt der Meinung Gebühren, zweitens unter Nichteinstellung von Mitteln für Mensch bekannt", gehöre einer angesehenen Familie an, sei früher Ausdruck, daß die Richter mit dem Geheimen Legationsrat etwaige ungedeckte Matrikularbeiträge, drittens unter Vorschlag im Haag ein vielgehörter lutherischer Prediger gewesen und befizze v. König im Auswärtigen Amt  , der die Personalakten bearbeitet, einer Anleihe von 7892 400 Mark für Deckung einiger ein in Holland   troz seiner Eigentümlichkeiten manche Sympathien. Seine zusammengewirkt haben und läßt sich auch hiervon durch die Ermaliger Ausgaben, insbesondere für größere Bauten im Bereiche der Partei habe ein großes Protestmeeting angekündigt, wo die deutsche wärtigen Amit angehöre und daß der Vorsitzende Herrn v. König spricht fodann eingehend die drei großen Aufgaben, welche in den Klärung, daß kein Mitglied der Disziplinarkammer dem Aus- Justizverwaltung und des Kultusministeriums. Der Minister bes Regierung wohl einige Federn werde lassen müssen. Der Frankfurter Beitung" schreibt ein Korrespondent Der Gerichtshof erachtete sich nicht für befangen, worauf der eine durch greifende Steuerreform, über die dem Land= gar nicht fenne, nicht abbringen, sondern beantragte Beschlußfassung. nächsten Jahren an die Finanzverwaltung gestellt werden, erstens aus Amsterdam  :" In Holland   zerbricht man sich den Kopf darüber, Angeklagte den Einwand erhob, daß darüber nur der Reichs- tage eine Denkschrift vorgelegt werden wird, zweitens die Einführung was die weise deutsche   Polizei zu diesem Tatendrang gegenüber dem disziplinargerichtshof in Leipzig   entscheiden könne, er deshalb um einer regelmäßigen ausgiebigen Schuldentilgung, drittens alten Nieuwenhuis veranlaßt haben könne.... Die Idee, daß der Vertagung ersuche. Der Staatsanwalt erklärte, daß der Angeklagte die Schaffung eines Beamtengeseges mit höheren Bezügen ehrliche sanftmütige Domela Nieuwenhuis  , der sein Vermögen seinen den Antrag wegen Ablehnung des Gerichtshofes aus Befürchtung für die staatlichen Beamten, Bediensteten und Arbeiter. Der Ueberzeugungen geopfert hat, daß diese Apostelgestalt ein der Befangenheit vor Eintritt in die Verhandlung hätte stellen Minister führt weiter aus, daß die Schaffung eines Beamtengefetes Attentat begehen könne, hat in Holland   ein Lächeln hervorgerufen... zwar noch längere Jahre erfordere, immerhin aber schon für das Die Worte dieses ehemaligen Theologen mit dem schönen, von werden konnten und für zahlreiche Beamte, Bedienstete und Arbeiter neue Budget in allen Ressorts zahlreiche neue Stellen geschaffen weißen Locken umrahmten Stopf üben eine unwiderstehliche Wirkung eine Verbefferung ihrer ökonomischen Lage in Aussicht genommen auf die Massen aus. Zudem ist es gerade die Reinheit seines eigenen werden konnte. Im Bereiche der Zollverwaltung ergeben sich durch Lebens, die ihm diese Kraft verleiht..." die Neuorganisation der Zollbehörden größere Veränderungen. Der Minister geht schließlich die einzelnen Etats durch.

Am Donnerstag schrieb unser Korrespondent aus Köln  : Der Rechtsbeistand des holländischen Staatsbürgers Nieuwven­huis hat sich wegen dessen trotz der gerichtlichen Enthaftung an­dauernder polizeilicher Gefangenhaltung telegraphisch an den preußischen Minister des Innern gewandt, der in diesem unerhörten Polizeistück die eigentliche bewegende Hand ist.

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Den so geschilderten Greis dente man sich im dunklen Gefangenen­wagen zugleich mit einer Prostituierten transportiert, dann von der Faust eines Schußmannes geführt und in ein Gelaß im Gerichts­saale gesperrt, in dem man sonst mur Diebe, Nausbolde, Huren und dergleichen zu sehen gewohnt ist und man hat das Bild, wie es der preußische Büttelstaat in Köln   der gesamten Stulturwelt ge­boten hat.

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Immunität des Reichstags- Abgeordneten und Vorführung vor Gericht.

müssen und der Gerichtshof verkündete hiernach, daß mit der Ver­Gerichtsjaal verließ mit der Erklärung, er würde num der Berhand­handlung fortgefahren würde, worauf der Angeklagte oftentativ den tung nicht beiwohnen. Der Gerichtshof beschloß, ohne seine An­wesenheit zu verhandeln.

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Poeplau ist früher bei der Steuer an der Grenze tätig gewefen und hat dort schon durch sein exzentrisches Wesen viel von sich reden gemacht, so daß schon einmal gegen ihn ein Disziplinarberfahren Nach der Rede des Finanzministers gab der Präfident Dr. Ritter eingeleitet werden sollte, dem er durch seine Verfezung zum Aus- v. Drterer die eingelaufenen Anträge bekannt. Drei davon ver­wärtigen Amt entging. Hier glaubte er Ansprüche auf ein Gehalt langen ein neues Wahlgesek, zwei Hülfe gegen die Elementarschäden mit dem er abgewiesen wurde. Nun wurde er ein Querulant, der not vor. Die nächste Sizung wird am kommenden Mittwoch statt­für Beamte erster Klaffe zu haben und führte deshalb einen Prozeß, in der Pfalz  . Weiter liegt die Interpellation Segit über die Fleisch­in dem Geh. Legationsrat v. Rönig seinen heftigen Gegner fah. finden.- Dreimal wurde er deshalb im Jahre 1901/2 in Ordnungs­strafen von 150, 100 und 220 Mart genommen, auch leitete Das Zentrum auf Obstruktionspfaben. Jm Münchener mant gegen ihn die Zwangspensionierung ein, weil man Rathaus hat sich, wie uns geschrieben wird, am Donnerstag ein glaubte, er leide au Querulantenwahnsinn, doch Vorgang abgespielt, der einer gewissen Pifanterie nicht entbehrt. Das Urteil des Reichsgerichts in dem am 18. September wurde er nach ärztlichem Gutachten für geistig Bei der Stadtverwaltung sind zwei Rechtsratsstellen neu zu besetzen. verhandelten Prozeß gegen unseren Parteigenossen Reichstage- Ab- normal erachtet. Der Angeklagte fezte nun feine Tätigkeit Nun stehen die Gemeindewahlen vor der Tür und die Liberalen geordneten Redakteur Adolf Thiele in Halle   a. S. wurde am im Beschwerdeführen fort. Er hatte fich ein Schrift haben anscheinend einigen Grund zu der Befürchtung, daß fie bei Freitag verkündet. Das Reichsgericht hat die Revision des stück des Reichstanzlers v. Caprivi bom 14. April 1894 diefer Gelegenheit ihre bisherige Majorität im Gemeindekollegium Angeklagten aus folgenden Gründen verworfen:" Die Frage verschafft, worin dieser den Gouverneur v. Soden in Kamerun   um verlieren werden. Aus diesem Grunde pressiert es es ihnen auch war, ob die Vorführung des Angeklagten vor die erkennende Straf- vertrauliche Auskunft über den damaligen Landeshauptmann sehr stark mit der Besetzung der faum frei gewordenen Stellen, die fammer zu Recht erfolgt war oder ob sie mit Bezug auf Artikel 31 v. Buttkamer ersuchte. Ferner verfügte er über zwei die gleiche An- fie noch schnell zwei sicheren Liberalen zuschanzen wollen. Nun der Reichsverfassung zu Unrecht erfolgt war. Es war zunächst zu gelegenheit behandelnde Briefe des Gouverneurs b. Soden, erhebt aber das Zentrum und zwar nicht ganz mit Unrecht. untersuchen, wie die Strafprozeß- Ordnung sich das Verhältnis der die aus den Personalakten des Auswärtigen Amtes verschwunden Anspruch auf einen der beiden Posten. Die Liberalen wiesen beiden Rechtsinstitute, der Vorführung und Verhaftung, waren. Es hat darüber eine große Untersuchung geschwebt, doch jedoch diesen Anspruch kurzer Hand ab und wollten am Donners zueinander gedacht hat. Begrifflich verschieden ist ohne Zweifel die ließ sich nicht feststellen, wer die Schriftstücke, die bei einer Haus- tag schnell die Wahl vornehmen. Das wurde jedoch dadurch Haft und die Vorführung nach der Strafprozeß- Ordnung. Dafür suchung bei dem Angeklagten gefunden wurden, entwendet hat. verhindert, daß von den Ultramontanen so viele der Sigung spricht zunächst, daß beide Rechtsinstitute nicht an denselben Stellen Außerdem hatte Boeplau eine geheime Abschrift eines Berichts fernblieben, daß die erforderliche Anzahl von zwei Drittel behandelt werden, sondern in verschiedenen Abschnitten. Dafür spricht des Oberleutnants Grafen Rittberg über Miß- der Gemeindebevollmächtigten nicht anwesend war. Also aber auch die Vergleichung der§§ 134 und 229. Der§ 134, der handlungen des Hauptmanns v. Besser in seinem Obstruktion in aller Form! Das Zentrum gab überdies noch die von der Vorführung des Beschuldigten im Vorverfahren spricht, hat Befig, fowie eine Mitteilung aus seinem eigenen Zwangs- schriftliche Erklärung ab, es werde der Wahl der beiden Rechtsräte allerdings zur Voraussetzung, daß die Vorführung nur dann statt- pensionierungsverfahren, die der Dezernent Geh. Legationsrat dauernd fernbleiben, denn durch das Vorgehen der Liberalen werde finden kann, wenn ein Haftbefehl vorliegt. Jm§ 229 wird aber Schmidt- Daliz, in einer Mappe verschlossen im Bücherschrank auf der Wahlalt zu einer Parteikomödie gestempelt, die mit der Würde ausdrücklich der Haftbefehl entgegengestellt der Vorführung, so daß bewahrt hatte. Irgend jemand hat davon Kenntnis erhalten und freier Vertreter der Bürgerschaft unvereinbar sei. Die liberale also im Sinne des§ 229 und dem der Systematik der Strafprozeß den Angeklagten benachrichtigt. Dieser zeigte die Schriftstüde Majorität fuchte sich dadurch zu rächen, daß sie gegen die Stimmen Ordnung Vorführung und Haftbefehl etwas verschiedenes sind. Da- mehreren Berfonen und übergab fie fchließlich dem Reichstags- der sozialdemokratischen Vertreter beschloß, zehn unentschuldigt nach wird also zu sagen sein, daß die Vorführung im Gegensatz zum Abgeordneten Roeren, damit diefer im Reichstage fehlende ultramontane Gemeindebevollmächtigte in eine Geldstrafe Haftbefehl eine Zwangsmaßregel ist gegen einen unentschuldigt aus die Mißstände in den Kolonien aufdecke. Ms Roeren dies von je 20 M. zu nehmen, die im Wiederholungsfalle auf 45 M. gebliebenen Angeklagten. Da nun nach der Praris des Reichsgerichts a blehnte, schickte der Angeklagte das Material an den erhöht werden kann. Bei einem dritten unentschuldigten Fernbleiben Darüber kein Zweifel besteht, daß der Angeklagte Thiele im vor- Reichstagsabgeordneten Müller( Sagan), der es können die Betreffenden sogar aus dem Gemeindefollegium aus liegenden Falle nicht anders stand wie jeder andere Angeklagte, so dem Reichskanzler übermittelte. Bon letterem Abgeordneten ver- geschlossen werden. Wie man hört, sollen sich die Zentrumsführer war ihm gegenüber auch das Zwangsmittel der Vorführung ebenso langte Poeplau auch, daß seine politischen Freunde ihm bei seinem diesmal ihrer Leute gut versichert haben, daß sie auch standhaft in zulässig wie anderen Angelkagten gegenüber. Zu einem Disziplinarverfahren behülflich wären, sonst misse er sich an die der Obstruktion aushalten. Nun wird es sich zeigen, ob die Liberalen anderen Ergebnisse tommt man auch nicht, wenn man den Artikel 31 Sozialdemokraten wenden. Daß sich Boeplau diese Geheimschrift den Mut haben werden, die ihnen durch die Gemeindeordnung in der Reichsverfassung heranzieht. Daß sich dieser Artikel als ein stücke auf unrechtmäßige Weise verschafft habe, ließ fich die Hand gegebenen Machtmittel bis zur äußersten Konsequenz aus­Eingriff in das gemeine Recht darstellt und eine Ausnahmestellung nicht nachweisen, dagegen hat er, obgleich er mehrmals zur zunügen.- für die Reichstags- Abgeordneten schafft, darüber lann fein Zweifel Amtsverschwiegenheit durch Erlasse gemahnt wurde, diese Schrift sein. Ebenso unzweifelhaft ist es, daß bei diefer Sachlage diefe stüde anderen Personen ausgeliefert, um das Kolonialamt herab­Ausnahmestellung stritte zu interpretieren ist, dahin, wie sie bereits zufezen. An den Reichskanzler hat der Angeklagte am 15. Januar Aus Windhut wird amtlich gemeldet: Am 24. September nach dem Vorbemerkten nach der Strafprozeß- Ordnung zu inter  - 1904 eine Eingabe gerichtet, worin er um Prüfung seiner An- 1905 auf Patrouille bei Hardab nordwestlich Marieyhal: Gefallen pretieren war. Damit stimmt auch der Wortlaut des Artikels 31 gelegenheit binnen acht Tagen bat, sonst würde er sich an den Reichs- Reiter Albert Stremlau, geboren am 7. 2. 82 zu Bartenfelde, überein, insofern, und das entspricht auch der Rechtsprechung des tag wenden, ferner telegraphierte er bald darauf an den Reichskanzler Brustschuß. Verwundet: Unteroffizier Karl Rinkenberger, Reichsgerichts, aus dem 3. Absatz diefes Artikels eine authentische und bat um eine Audienz, sonst müsse er fich an die Presse wenden; geboren am 4. 1. 81 zu Wächtersbach  , schwer, Schuß rechten Ober­Interpretation entnommen werden kann und muß für den Ausdruck auch am 22. November 1904 richtete er eine Eingabe an den Reichs- arm und Oberschenkel; Reiter Johann Pelzer, geboren am Berhaftung oder Haft im ersten Abfaz, also darunter nicht zu ver- tangler mit der Mitteilung über schwere Berfehlungen der 18. 10. 83 zu Haaren, leicht, Schuß rechten Oberarm. stehen ist untersuchungshaft und was der damaligen Untersuchungs- Offiziere und Beamten in den Kolonien. An Typhus   sind gestorben: Neiter Wilhelm Schlarb, ge. haft gleichstand, Disziplinarhaft. Die berufene Instanz für die Er verlangte Reformation der Kolonialverwaltung boren am 7. 2. 72 zu Merrheim, am 23. September 1905 in Auslegung des Artikels 31, die vorzugsweise in Betracht kommt, an Haupt und Gliedern, da der Reichskanzler bisher nur schlecht Dawignab; Reiter Anton Hemete, geboren am 7. 10. 83 zu ist ja offenbar der Reichstag  . In keinem Abschmitte seiner unterrichtet sei. Im Reichstage würde die Sache erörtert Werl  , am 24. September 1905 im Lazarett Keetmanshoop  ; Reiter Berhandlungen über die Bedeutung des Artikels 31 und die Im- werden. In zwei Schriftsätzen beschuldigte der Angeklagte ferner Hermann Machler, geboren am 20. 8. 83 au Lissen, am 25. Sepa munität der Abgeordneten ist ersichtlich, daß der Reichstag von der den Geh. Legationsrat b. König, daß er als Beamter die straf- tember 1905 im Lazarett Windhut.- Auffassung ausgegangen wäre, daß die Vorführung im Sinne des rechtliche Verfolgung des Landeshauptmanns Grandeis von den

bleiben.

Bon den afrikanischen Kriegsschauplähen.

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§ 229 identisch sei mit der Inhaftnahme. Im Gegenteil lassen die Marschallinseln wegen Bernichtung amtlicher Urfunden unterlassen parlamentarischen Verhandlungen erkennen, daß da, wo man fich habe, und warf dem Geh. Legationsrat Schmidt- Dalit Parteilichkeit Nachrichten über eine weitere Ausbreitung des Auf Graf Gögen telegraphiert aus Dar es Salaam  , daß dieses Gegensatzes betwußt gewesen ist, man ohne Widerspruch zu der und Rechtsbeugung in seiner Zwangspenfionierungsangelegenheit standes nicht borliegen und daß das Bezirksamt Lindi ein Auffassung tam, daß beides auseinander zu halten sei. Wenn schließ vor. Wegen aller dieser Fälle beantragte der Staatsanwalt die Abflauen der Bewegung meldet. In den Matumbibergen dauert der lich auf die Entstehungsgeschichte eingegangen werden soll, so ist be Dienstentlassung gegen den Angeklagten. Der Gerichts- Sleinfrieg noch an, dagegen liefern im Bezirke Mohoro unterworfene kanntlich die Quelle dieser Bestimmung das preußische Gesetz vom ofertannte bemgemäß. Boeplau habe die Pflichten als Aufständische zahlreiche Gewehre ab. Langenburg   erscheint nicht 28. Juni 1848 über die Jmmunität der Abgeordneten. Auch aus dieser Quelle ist nichts zu entnehmen, was der von dem erkennenden Reichsbeamter gröblich durch Mißbrauch amtlicher Geheimstücke, unmittelbar gefährdet, da Leutnant Klinghardt von dort mit 50 Mann diefer Quelle ist nichts zu entnehmen, was der von dem erkennenden Senate vertretenen Ansicht widerspricht. Hinzu kommt noch, daß in durch Unehrerbietigkeit gegen seine Vorgesezten und haltlose Be- auf Songea marschiert ist. Marinedetachements bejegen Liwale, das Senate vertretenen Ansicht widerspricht. Hinzu kommt noch, daß in zichtigungen derselben verlegt und könne daher nicht mehr Beamter Hinterland von Lindi, die Matumbiberge, Mohoro und Morogoro  , der Literatur, wenn diese Auffassung überhaupt einer Prüfung unterlag, die Rechtsfrage im Sinne der eben geltend gemachten Er­wägungen entschieden worden ist."- Die Verständigung über Marollo. Flensburg  , 29. Geptember.( W. T. B.) Die hiesige Straf- Paris, 28. September. Die Blätter erörtern das deutsch  . Geheime Shriftstide des Kolonialamtes. tammer verurteilte heute den Landtags- Abgeordneten französische   Abkommen über баз Programm be Die Potsdamer Korrespondenz" berichtet: Redakteur H. P. Hanssen   und den Redakteur Andersen, treffend die Konferenz in der Maroffo- Angelegenheit in aus Die Verwendung von geheimen Schriftstücken der Kolonal beide in Apenrade  , wegen Beleidigung des Regierungs- und Land- stimmender Weise." Temps" fagt: Die Bilanz des heutigen abteilung des Auswärtigen Amtes gelangte am Donnerstag in rates Becherer in Hadersleben   und des Amtsvorstehers Valentin Abkommens besteht im Hinblick auf die marokkanische Angelegen­einer öffentlichen Verhandlung der Reichsdisziplinar Gtrybstorb, den ersteren zu drei Monaten Gefängnis, den letzteren heit allein darin, daß in Zukunft die weitere Entwickelung tammer zu Potsdam   zur Erörterung. Angeklagt war der am zu 300 M. Geldbuße. Veiden Beleidigten wurde die Publikations  - einer Politik des Einvernehmens offen steht und daß in 14. August 1867 zu Belgard in Pommern   geborene Geheime Sekretariats- befugnis zugesprochen. Beiden Beamten war in einem Artikel der der Gegenwart die wesentlichen wichtigsten Interessen Frank Assistent und Reserveoffizier Oslar Boeplan aus Berlin  , wegen Südjütischen Jahrbücher" der Vorwurf gemacht worden, daß sie reichs an der Grenzgegend anerkannt und außerdem die von Verlegung der Amtsverschwiegenheit, Achtung leine Berleitung zum Meineide versucht hätten.- Frankreich   für notwendie erachteten dringenden Reformen