Einzelbild herunterladen
 
  

der Arbeiter zu intervenieren.

Itur

Rämpfe würden feltener, die gewerkschaftlich organisierten Arbeiter| Beweisaufnahme habe den befohlenen Hinauswurf" aber ganz Mit dem Fall Winter hatte es folgende Beivandtnis. Der Ternten einsehen, daß die mit Hülfe der Organisation allmählich anders dargestellt als der Artikel es schilderte. ehemalige Pastor Jacobsen und der Hotelier affen errungenen fleineren Vorteile besser seien als die sozialdemokratischen Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Elsas warf die Frage auf, erklärten seinerzeit zeugeneidlich, daß der damalige, jezt verstorbene Utopien und sie verzichteten dann auf diese. Auf jeden Fall aber wie es gefommen sei, daß anderweitige, viel schärfere" Staats- Amtsvorsteher Winter an sie im amtlichen Auftrage des würde die Regierung nicht mehr gedrängt werden, in den Arbeits- anwaltschaften, als unsere einheimische es wäre( Heiterkeit), diesen Landrats Becherer die Zumutung gestellt habe, einen gewissen vielfach abgedruckten Artifel nicht für strafbar gehalten hätten, und kämpfen gegen den Herrenstandpunkt" der Unternehmer zugunsten jooge hier in Stuttgart   fich jemand gefunden hätte, der den Greißen durch Inaussichtstellung einer Summe von 2000 r. zu Im übrigen sei ja bewiesen, daß der Angeklagte den Artikel nicht Stöllerei gleichfalls unbequemen gewiffen Timmermann als Optanten König von Sachsen fragte, ob eine Strafverfolgung eintreten folle? einer Aussage zu veranlassen, die die Möglichkeit gebe, einen der getannt habe, mithin feine vorsägliche Beleidigung vorhanden sei. über die Grenze zu ſpedieren. Auf ablehnenden Bescheid habe Das Reichsgericht habe aber auch entschieden, daß ein Redakteur Winter erklärt: Ganz egal, Greißen solle straflos bleibe, wenn durch besondere Umstände" seine Täterschaft schwören! Landrat Becherer behauptete diesen Aussagen ausgeschlossen sei. gegenüber gleichfalls zeugeneiblich, daß gerade umgekehrt Jacobsen ob bei Majestätsbeleidigungen der Wahrheitsbeweis zulässig sei, bejaht, Materiell habe in der Sache die Staatsanwaltschaft die Frage, und Lassen ihm zur Gewinnung des Zeugen Greißen 2000 M. zur indem sie selbst die sächsischen Bolizeibeamten geladen habe. Die Beweis. Verfügung hätten ſtellen wollen. aufnahme habe ergeben, daß in der Tat von einer Abschiebung" An diese widerspruchsvollen Zeugenaussagen knüpfte sich dann gesprochen werden konnte. Gewiß: In liebenswürdiger Form" habe im August dieses Jahres in der Flensburger Lokalpresse eine der Polizeikommissar Unger die Gräfin aufgefordert, mit ihm ins heftige Polemit zwischen Landrat Becherer und Pastor Jacobsen. Hotel Bellevue zu gehen. Liebenswürdig" habe er sich dort mit Jacobsen erklärte, er habe Winters Ansinnen seinerzeit fofort als ihr und sie sich mit ihm unterhalten.( Heiterkeit.) Liebens- unwürdige Zumutung mit Entrüstung zurückgewiesen und zwar würdig" sei der Polizeipräsident Röttig in einem zweiten Wagen burch einen Brief an den Landrat Becherer. Da er Liebens­

Diese im deutschen Unternehmertum bisher in dieser Weise offiziell noch nicht verfochtenen Ansichten scheinen allerdings noch aus besonderen Jnteressengegensägen innerhalb des Unternehmertums zu entspringen. Es deuten mehrere Umstände darauf hin. Die Arbeit­geber- Zeitung" bemerkt nämlich, daß der kleinere Unternehmer dem Angriff der Arbeiterfoalition meist nicht gewachsen fei, daß er dann Hülfe suche durch Zusammenschluß mit Berufsgenossen; der ganz große Unternehmer jedoch könne immer noch allein Wider stand leisten. Es scheint, daß aus der Arbeitgeber- itung" mehr die Interessenvertretung der nicht ganz großen Unternehmer spricht. Damit stimmt auch überein, daß Herr Bueck, der Geschäftsführer des Zentralverbandes der Industriellen, mit großer Lebhaftigkeit gegen die Arbeitgeber- Zeitung" auftritt und den Rat, mit den Arbeiter­

"

"

"

organisationen zu verhandeln, für die Organisation der Oberscharf würdig" habe er sich von ihrer Abreise überzeugt( Erneute teine Antwort erhalten habe, habe er nunmehr gegen den Amts­

macher entschieden zurückweist.

Heiterkeit) und Trotzdem sind die Ausführungen der Arbeitgeber- Zeitung" in gefahren, wo fei liebenswürdig" mit ihr nach Leipzig   vorsteher Winter bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Verfuches ebenso liebenswürdig" der dortige Polizei der Verleitung zum Meineide erstattet. Wenn also die von Becherer sofern symptomatisch, als sie das Zugeständnis der tatsächlich vor präsident bereits auf sie gewartet hätte.( Stürmische Heiterkeit.) erhobene Anschuldigung, daß er, Jacobsen, Winter zur Verleitung handenen Macht der Arbeiterorganisationen durch ein offizielles Wenn man hinter dieser liebenswürdigen Form nicht den Charakter zum Meineide habe bestimmen wollen, richtig sei, so hätte doch sicher Organ der Unternehmer darstellen. Das ist auch in den Artikeln des einer nackten polizeilichen Abschiebung erkenne, dann gäbe es über 2 inter bei dem gegen ihn geführten Ermittelungsvers Blattes ausgesprochen. Die Unternehmer, so sagt das Blatt, haben es haupt keine! Der Vorwurf der Gesetzesverletzung schließe teine fahren, das seltsamerweise später niedergeschlagen worden thatsächlich mit den Arbeiterorganisationen zu tun und sie müssen Beleidigung des Königs ein, da er nicht gegen den König, sondern sei, seine, Jacobsens, Bestrafung wegen falscher Denun darum eine geeignete Form finden, sich in möglichst vorteilhafter gegen seine Regierung erhoben worden sei. Es sei auch keine Beiation beantragt! Nichts davon sei jedoch geschehen! Beise mit ihnen auseinanderzusetzen. Wir halten uns an dieses leidigung des Königs, wenn man ihm eine Tugend, den Edelmut, 8iation beantragt! Nichts davon sei jedoch geschehen! Trotz der widerspruchsvollen Zeugenaussagen und trotz Jacob­abspricht. Im Märchen schließe alles edel und gut, sei gesagt. In Anerkenntnis und sehen ab von den Erwartungen, die das Unter- Dresden aber habe es an dem Edelmut, der zur Versöhnung führe, sens späterer Preßerflärungen hat sich bis jetzt scheinbar noch immer nehmerblatt an die Befolgung dieser von ihm und auch von der gefehlt. Mangel an Ghrlichkeit sei gewiß ein Vorwurf, denn ehrlich kein Staatsanwalt gefunden, der irgend etwas zur Aufhellung der Nordd. Allg. Zeitung" so genannten neuen Arbeitgebertaftit" Inüpft. folle jeder Mensch sein. Aber Edelmut sei nicht ohne weiteres mehr als blamablen Angelegenheit unternommen hätte! Wäre es Was die deutschen Gewerkschaften sind, das sind sie im härtesten bei jedem vorauszusetzen, mithin sei Mangel an Edelmut" denn nicht mindestens ebenso wichtig, den Landrat Becherer gegen Kampfe gegen das Unternehmertum und gegen die organisierte auch keine Beleidigung. Der Mangel an Edelmut sei ja auch tat- Jacobsens Anschuldigungen in Schutz zu nehmen, wie gegen Staatsmacht geworden; die Unternehmer handeln nur ver- fächlich erwiesen, da der König die gegen die Gräfin getroffenen die Angriffe Hansens, der doch nur gutgläubig nacherzählte, was nünftig, wenn sie die tatsächlich vorhandenen Mächte an- Maßnahmen ausdrücklich gebilligt hätte. Es sei wohl nicht zweifel­erkennen. Auch die größten Unternehmer werden noch auf haft, daß bei einem etwaigen Widerstand der Gräfin die Polizei Frau Hansen und ihr Sohn selbst kolportiert hatten?!- organe auf Grund des§ 123 des Str.-G.-B.( Hausfriedensbruch) die eine oder die andere Weise dazu gezwungen werden, die Organi- gegen sie vorgegangen wären. Die hier von den Beamten wieder­sation als berechtigte Vertretung der Arbeiter anzuerkennen. Wenn gegebene Instruktion, in der der Fall eines Widerstandes der Gräfin sie die Nichtanerkennung jezt noch nicht erzwingen können, so mangelt nicht vorgesehen sei, fei offenbar lückenhaft. Die auf die Gräfin es ihnen nur noch an der nötigen Kraft. Bei den Arbeitern liegt es, ausgeübte Breffion, ihr Gesuch um zeitweises Wiedersehen ihrer das gesamte Unternehmertum mit der Zeit zur Anerkennung der Kinder nur unter der Bedingung befürworten zu wollen, daß sie Dresden  Arbeiterorganisation zu zwingen. Das schließt gleichzeitig die An- fofort verlasse, sei zwar fein physischer, sondern etwa ein polizeilich erkennung des Koalitionsrechtes in sich. Wir sehen die Betrachtungen diplomatischer Zwang gewesen, der in dem Artikel ganz zutreffend charakterisiert worden sei. Der Privatvertrag, der der Gräfin, die der Arbeitgeber- Zeitung" von dem Gesichtspunkte an, daß fie zeigen: fächfifche Staatsbürgerin sei, den Aufenthalt in Sachsen   verbiete, sei je mehr Bedeutung die Organisationen durch Umfassung immer ungefeßlich und von keinem Gericht anzuerkennen. größerer Arbeitermassen erlangen, um so näher kommen sie der tat­fächlichen Anerkennung der Organisation als berechtigter Vertreterin der Arbeiter durch das Unternehmertum und damit auch dem tat­fächlichen, als öffentliches Rechtsgut anerkannten Stoalitionsrechte.

Der Stuttgarter   Königsprozeß. Stuttgart  , 2. Oftober 1905.( Eig. Ber.)

-

Der gegen den Redakteur der Schwäbischen Tagwacht", Ge­noffen Seil, angestrengte Prozeß wegen Beleidigung des Königs von Sachsen   endete, wie schon gestern berichtet wurde, mit einer tompletten Niederlage der Staatsanwaltschaft.

Im wesentlichen seien die Anschuldigungen des Artikels als wahr zu bezeichnen. Wäre das nicht der Fall, so hätten die Dresdener   Behörden wohl rechtzeitig etwas gegen diesen vielfach verbreiteten Artikel unternommen. Das sei nicht geschehen. Erst als die Anfrage aus Stuttgart   fam, habe man in Dresden   den Strafantrag gestellt.

Der Oberstaatsanwalt erwiderte, daß es die Pflicht des hiesigen Staatsanwalts gewesen sei, nachdem er einmal eine Straf­barfeit im Artikel gefunden habe, die bezügliche Anfrage nach Dresden  zu richten.

"

Glänzendes Resultat parlamentarischen Kolonialbummels. Die Hamburger Nachrichten" melden: Die von der Studien­fahrt nach Afrika   zurückgekehrten Abgeordneten richteten bei ihrer Ankunft in Hamburg   folgendes Telegramm an Herzog Johann Albrecht   zu Mecklenburg, Präsidenten der Deutschen  Solonialgesellschaft:

Seiner Hoheit Johann Albrecht   zu Medlenburg,

Schloß Wiligrad  . Bei der Rückkehr nach Deutschland   sprechen die unterzeichneten Mitglieder des Reichstages Euerer Hoheit ihren Dank aus für Wir die Veranstaltung der Reise nach Togo   und Kamerun  . hoffen, daß die Erfahrungen, die wir auf unserer Reise sammeln fonnten, für unsere Kolonieen und damit für deren Mutterland von Segen sein werden. Wir fehren mit der freudigen Zuversicht aus den deutschen   Kolonicen zurück, daß diese am Beginn einer glänzenden Entfaltung stehen.

betrieben wird!

Dr. Arendt, v. Böhlendorf, Goller, v. Richthofen, Storz. einer glänzenden Entfaltung zu prophezeien! Wie glänzend" sich Die Herren sind so vorsichtig, wenigstens nur den Beginn Der Angeklagte eit führte aus: Wenn die Geschworenenbant bisher Kamerun   und Togo   entfaltet" haben, mögen einige Zahlen mit den Staatsanwälten aus Mannheim  , Kiel  , Erfurt  , Königs- beweisen. Die deutsche Einfuhr nach den beiden Kolonicen Der Angeklagte fagte bei seiner Vernehmung zunächst aus, daß berg usw. besetzt wäre, hätte er eine Garantie für seine Freisprechung hatte 1904 einen Gesamtwert von 6 442 000 M., die Ausfuhr der­er den inkriminierten Artikel nicht selbst verfaßt habe. Der Artikel( Heiterkeit); dem selben nach Deutschland   von 6 634 000 M. Für diesen Handel zahlte diese ja Staatsanwälte haben diesen das Reich einen Barzuschuß von 5 980 000 M. Ein glänzendes sei von einem auswärtigen Korrespondenten eingesandt worden und Artikel, von dem sie beruflich Kenntnis genommen haben, am gleichen Tage auch in einer großen Zahl anderer Blätter in für straflos gehalten und nicht verfolgt. Um so weniger aber Geschäft! Unter der Einfuhr figurieren die Spirituosen mit 2711 000 m. beinahe an erster Stelle! Da sich in beiden Solonicen Deutschland   erschienen, so in Elberfeld  , Offenbach  , Kiel  , Mannheim  , fönnten nunmehr Richter aus dem Volfe ein Schuldig Karlsruhe, Königsberg   usw. und unter anderem auch in Stuttgart   im darüber aussprechen. Leider fei der Staatsanwalt zusammen nur 899 Weiße befinden, ergibt sich, daß die Kultur auch hiesigen Wochenblatt" Schwäbischer Volksfreund", ohne sonst irgend auf die Frage, welche hiesige Stelle die Initiative hier hauptsächlich durch Verbreitung der Schnapspeft wo zu einem Strafverfahren geführt zu haben. Im übrigen sei in zu dem Strafantrag ergriffen habe, nicht ein­jenen Tagen gerade Personalwechsel in der Redation der Schwäb. gegangen. Es möge ihm allerdings nicht angenehm sein, mit Tagw." gewesen und er habe den neuen Redakteur des württem- diefer unangenehmen Affäre, die er von seinem Vorgänger über­bergischen Teils in sein Amt einführen müssen, so daß er sich um nommen habe, sein Amt anzutreten. Im übrigen meine er, daß das die Fertigstellung des politischen Teiles, für den er verantwortlich Mindeststrafmaß im Falle der Bejahung der Schuldfrage in teinem zeichnete, nicht hätte fümmern fönnen, zumal er an diesem Tage Verhältnis zu dem Schaden stehe, den der Artikel angerichtet habe. noch mit Arbeiten, die seiner aus Tätigkeit als Landtagsabgeordneter Der Schaden einer Verurteilung wäre im Gegenteil viel erheblicher, entspringen, überlastet gewesen sei. Er habe von dem Artikel daher denn eine solche müsse das Rechtsbewußtsein des Volkes verwirren, erst nach seiner Drucklegung Kenntnis erhalten. Diese Darstellung welches es sich nicht würde erklären können, weshalb z. B. in Magde­wurde im späteren Verlauf der Verhandlung durch die Beugen burg  , wo vor einiger Zeit ein Majestätsbeleidigungsprozeß mit der aussagen des Reichstagsabgeordneten Dr. Lindemann, des Redakteurs Strafe von drei Jahren Gefängnis ausgegangen sei, diefer gleiche Sauerbed und des Metteurs Arend bestätigt. Artikel unverfolgt geblieben ist, während er hier zur Bestrafung gelangte.

Der Programmentwurf für die Marokkokonferenz, welcher zivischen Teutschland und Frankreich   vereinbart worden ist, wird jetzt im Wortlaut amtlich bekannt gegeben. Er lautet:

II. Die

Die beiden Regierungen sind übereingekommen, dem Sultan  den folgenden Programmentwurf vorzuschlagen, der gemäß den im Schriftivechsel vom 8. Juli angenommenen Grundsätzen ausge­arbeitet iſt: I. 1. Jnternational zu vereinbarende Einrichtung der Polizei außerhalb des Grenzgebiets. 2. Reglement zur Ordnung der Ueberivachung und Unter­Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Dr. v. Plieninger, drückung des Waffenschmuggels. Im Grenzgebiet soll die An­ging sodann den Artikel im einzelnen durch und bemängelte dabei Nach einer ausführlichen Rechtsbelehrung dauerte die Beratung wendung dieses Reglements ausschließlich Sache Frankreichs   und bereits die lleberschrift Die Königin auf dem Schub". Die Gräfin der Geschworenen nur wenige Minuten. Sie beantworteten die Marokkos   bleiben. Montignoso sei ja niemals Königin gewesen. Der Ausdruck Auf Schuldfrage mit einem glatten Nein! Daraufhin erfolgte die Frei­Finanzreformi. Finanzielle Unterstüßung des dem Schub" habe etwas verächtlichmachendes an sich und eine versprechung und Uebernahme der sämtlichen Kosten auf die Staatstaffe. Maghzen durch Errichtung einer mit Emissionsrecht ausgestatteten triebene Gemahlin" sei die Gräfin auch nicht, denn sie habe sich ja Damit ist dieser jüngste und hoffentlich auch letzte Versuch, die Staatsbank, welche die Aufgaben des Schatzwesens zu beforgen von selbst aus Salzburg   mit ihrem damaligen Verehrer heimlich schwäbische Justiz auf die Höhe sächsischer und preußischer Gewohn- und die Münzprägung zu vermitteln hat, deren Erträge dem entfernt. Reil erwiderte, daß nach den vorgelegenen Nachrichten heiten hinaufzuziehen, fläglich gescheitert. Die Berater des Stönigs Maghzen zufallen. überall, auch an der Grenze, auf die Gräfin aufgepaßt worden sei, von Sachsen  , die in den hohen Hof- und Staatsämtern fizzen, find Die Staatsbank wird die Gefundung der Münzverhältnisse in um fie an der Betretung Sachsens   zu hindern, und das käme doch durch den Verlauf dieses Prozesses aufs tiefste bloßgestellt.- die Hand zu nehmen haben. einer Vertreibung" gleich. Die dem Maghzen eröffneten Strebite werden zur Ausrüstung und Besoldung der Polizeitruppen und zu gewissen dringenden öffentlichen Arbeiten, besonders zur Verbesserung der Häfen und ihrer Anlagen, zu verwenden sein.

Verständliche Vorsicht.

Der Vorsitzende erörterte sodann die Stelle des Artikels, die dem König groben Mißbrauch der Staatsgewalt vorwerfe. Er ver­Las die Scheidungsurkunde, welche die Gräfin als den allein Vor dem Flensburger   Landgericht wurde am 29. September schuldigen Teil erklärte, und meinte, daß jeder einzelne, ob König oder einfacher Bürger, berechtigt sei, gegenüber der geschiedenen gegen den Landtags- Abgeordneten Hanssen und den Redakteur Gattin von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Die staatlichen Andersen wegen Beleidigung zweier Beamten verhandelt. Organe seien auch nicht nur zur Verfolgung bereits begangener, handelte sich um dieselbe Angelegenheit, derentwegen im Juli d. J. fondern auch zur Verhütung erst beabsichtigter Straftaten da. Mit der Redakteur Ivers von der Schleswig- Holst. Volksztg." zu hin sei es kein Mißbrauch der Staatsgewalt, wenn der König die drei Monaten Gefängnis verurteilt worden war: um das durch eine Bolizei beauftragte, den von der Gräfin geplanten Besuch des Bitive Hansen und ihren Sohn verbreitete Gerücht, daß ihnen durch Schloffes zu verhüten. Die Gräfin habe nach den geltenden Gesetzen den Landrat Becherer und den Amtsvorsteher Balentiner 2000 m. wohl ein Recht auf den Verkehr mit den Kindern", der aber vom zuständigen Vormundschaftsgericht zu regeln sei. Dieses wäre für den Fall in Aussicht gestellt worden seien, daß durch ihr im vorliegenden Falle auf Grund des sächsischen Hausgesetzes der Beugnis der mißliebige Deutsch  - Däne Finnemann zum Optanten König selbst. Von ihm also hätte die Gräfin die Erfüllung ihres gemacht und daraufhin ausgewiesen werden könne. Rechts beanspruchen und im Falle der Verweigerung hätte sie das lautete dahin, daß die beiden Hansen zwar in der Tat das Gerücht Gericht anrufen müssen, nicht aber den Weg strafbarer Selbsthülfe verbreitet hätten, daß aber der Wahrheitsbeweis für diese Be mittels Hausfriedensbruchs beschreiten dürfen. hauptung nicht erbracht sei, weshalb Hanssen zu drei Monaten Keil bezweifelte demgegenüber stark, daß einem einfachen Gefängnis und Andersen zu 300 M. Geldstrafe zu verurteilen Bürgersmann die polizeilichen Organe in einem gleichartigen Falle gewesen seien. auch in der gleichen Weise zur Verfügung gestanden hätten. Das Das Bemerkenswerte an der Verhandlung war jedoch, daß der zahlreiche Personal der königlichen Hofhaltung hätte wohl bereits als genügender Schutz gegen einen befürchteten Hausfriedensbruch Gerichtshof diesmal die Vorsicht beobachtete, den ähnlich gelagerten angesehen werden können. Die Verlegung des Rechtsweges durch Fall des Amtsvorstehers Winter von Ablersflügel, der in die Gräfin sei wohl mit einer leicht begreiflichen Gefühlsaufwallung dem Prozeß gegen den Gentoffen Jvers eine so pifante Rolle gespielt zu erklären. Das Gefühl der Mutterliebe werde schließlich von jedem hatte, aus der Verhandlung völlig auszuscheiden. Gleich von vorn normal veranlagten Menschen anerkannt werden müssen.

Das Urteil

herein erklärte der Vorsitzende, daß falls von irgend einer Seite der Die Zeugenaussagen der drei sächsischen Hof- refp. Polizei Verfuch gemacht werde, Fragen zu stellen, die auf politisches Gebiet Beamten timmten im wesentlichen übereit. Sie schilderten die abschweifen oder auf irgend welche anderen Vorkommnisse auspielen, Borgänge bei der Ankunft der Gräfin Montignoso am 22. De­zember 1904 in Dresden   und vor dem Schloß sowie die Nötigung fo würde er derartiges unter keinen Umständen durchgehen lassen. zur sofortigen Abreise, wobei man sehr höflich und liebenswürdig Wir sind hier nicht in einer öffentlichen Versammlung, sondern in einem Gerichtshof." Alles was nicht direkt zu der unter Anklage vorgegangen sei. Oberstaatsanwalt Faber plädierte für die Bejahung der stehenden Sache gehört, wird nicht zugelassen. Schuldfrage. Das Reichsgericht hätte in einer Entscheidung die Und nach dieser Richtschnur verfuhr der Gerichtshof denn auch. Einrede, daß der Redakteur feine Kenntnis von dem aufgenommenen Die wiederholten Versuche der Angeklagten und ihrer Verteidiger, Artikel gehabt hätte, als bedeutungslos bezeichnet. Steil hätte aber den Fall Winter anzuschneiden, wurden unerbittlich zurückgewiesen. auch nicht gesagt, daß er den Artikel, wenn er ihn gekannt, ab­Verstand es aber auch der Gerichtshof in nur zu gebotener

gelehnt hätte. Er unterlasse es, einzelne beschimpfende Stellen des

Artikels besonders hervorzuheben, sondern lege den Hauptwert auf Vorsicht, die Behandlung des unerquicklichen Gegenstandes fern­die allgemeine Tendenz des Artifels. Diese gehe dahin, dem König zuhalten, so ist es umsomehr die Pflicht der Presse, den Fall die Verachtung für seine unedle Handlungsweise auszusprechen und Winter immer wieder der Vergessenheit zu entreißen, und seine ibm widerrechtliche Vergewaltigung der Gräfin vorzuwerfen. Die Klarstellung dringend zu fordern.

III. Prüfung der Frage eines besseren Ertrages der Steuern und der Erschließung neuer Einkünfte.

IV. Verpflichtung des Maghzen, keinen Ziveig des öffentlichen Dienstes zum Vorteil von Sonderinteressen aus der Hand zu geben. Grundsatz der Vergebung der öffentlichen Arbeiten im Wege Buschlags ohne Ansehen der Staatsangehörigkeit. Geschehen zu Paris  , den 28. September 1905. L. S.( gez.) Radolin. L. S.( gez.) Rouvier." Bürgerlicher Verdruß.

Die Berliner   Bolts- 8eitung" veröffentlicht folgende

Zuschrift:

Sehr geehrter Herr Chefredakteur! Der Radikalismus meiner politischen Gesinnung ist Ihnen zu gut bekannt, als daß Sie glauben könnten, ich beabsichtigte mit den nachfolgenden Zeilen in einer Zeit, in der die reaktionären Kräfte in unserem Staatsleben täglich mächtiger werden, der Sozialdemokratie bei der oft nüßlichen Erfüllung ihrer Arbeit in den Rücken zu fallen. Onein; ich habe lange gezögert, Ihnen das nachfolgende Histörchen zu unterbreiten und mich erst dazu entschlossen, als ich aus dem Studium der Presse, insbesondere der fezialdemokratischen, die Ueberzeugung gewonnen hatte, daß die wenig glückliche Resolution, die der diesjährige sozialdemokratische Parteitag über das sogenannte Literatengezänt" gefaßt hat, einer völlig schiefen Auffassung begegne. Sicht es doch nach dem Wort­laut der Resolution und den daran geknüpften Breßerörterungen Heimlichkeit fast so aus, als hätten in der Geheimkommission ist aller Laster Anfang die Uebersozialisten Mehring und Kautsky   ihre Gegner mit wuchtigen Keulenschlägen zum Tempel des Sozialismus hinausgejagt und mit leuchtenden, lampfes frohen Mienen die Eisner und Genossen zu Boden geschreckt.

Ganz so siegesheiter sahen die Gralshüter des allerreinsten Sozialismus nicht während der ganzen Dauer der Geheimnis­fizung aus, wenigstens nicht während jener Minuten, da sich die nachfolgende reizende Szene abspielte, beren Kenntnis ich einem den führenden Streisen der deutschen Sozialdemokratie an gehörenden Manne verdante, und die ich Ihnen meines Erachtens nicht vorenthalten darf:

Sigung des hohen sozialdemokratischen geheimen Behmgerichts: