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Ueber eine Behauptung des Bütower Anzeigers", daß Pastor Boetter Vater eines Kindes seiner 27jährigen Wirtin sei, wird unter Ausschluß der Oeffentlichkeit verhandelt. Die Verhandlung ergibt, daß dieses Kind nicht von Poetter, sondern von dessen Bruder, einem 19jährigen Gymnasiasten, erzeugt ist. Der Angeklagte Röhl nimmt daraufhin unter dem Ausdruck des Bedauerns seine auf die pastorale Unterschrift bezüglichen Be­hauptungen zurüd. Die Beweisverhandlung wurde am gestrigen Tage geschlossen. Ein Bericht über den Ausgang der Verhandlung ist für morgen zu enpolo eb us

erwarten.

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Der Administrator Pust bekundete, der Graf habe ihm un-| Da sie hier nicht erfüllt worden sei bis zum Beginn des Ver-| sonen Aufsehen, die, von einem Maskenball tommend, in Masken mittelbar nach der Unterredung erklärt, daß diese Forderung der fahrens, so habe die Verjährungsfrist zu dieser Zeit überhaupt noch kostümen durch die Straße zogen und allerlei Unfug trieben. Abbitte bestimmt gestellt worden sei. Graf v. Schwerin sagte weiter nicht ihren Lauf begonnen. aus, daß er eine schriftliche Erklärung an den Pastor Poetter taten so, als ob die ganze Welt ihnen gehörte und der Bürgersteig Die tatsächliche Feststellung des Vorderrichters", manchmal mit nur für sie da wäre. Vor einem Hause der Rostockerstraße stand gesandt habe, worin gesagt wurde, daß er niemals die Erlaubnis der Hinzufügung, die ohne erkennbaren Rechtsirrtum getroffene ein Mann, der infolge der Einwirkungen des Alkohols das körper­oder Benutzung des Briefes zur Veröffentlichung gegeben habe. Feststellung des Vorderrichters" ist die stereotype Wendung, hinter liche Gleichgewicht nicht recht herauszufinden wußte und deshalb den Der Verteidiger, Rechtsanwalt Pflanz- Stolp, erinnerte den der Pastor Meibauer daran, daß er früher etwas bestimmter in seiner des das Kammergericht insbesondere seit der Entfernung Heimkehrenden Nachtschwärmern im Mastenkostüm willkommenen An­Kammergerichtsrates Havenstein Aussage gewesen sei und gesagt habe, daß die Sache nur auf dem senat und seit der Einsetzung des jetzigen Präsidenten Linden- tamen, wurde einer von ihnen, der Arbeiter Lehmann, von aus dem Straf- laß zur Ausübung einer Heldentat" bot. Als sie bei ihm vorbei­Wege eines Ehrenhandels aus der Welt zu schaffen sei! berg den Mangel an Gründen für seine Ent einem anderen mit Pastor Meibauer bestritt, gesagt zu haben, daß sich Grafscheidungen deckt. Das hindert freilich denselben Senats- getrunkenen Menschen gestoßen, daß dieser in großem Bogen auf den folcher Gewalt gegen den an v. Schwerin binnen 24 Stunden bei dem Pastor Poetter einfinden präsidenten nicht, in juristischen Zeitschriften gegen Schwurgerichte Straßendamm flog und dort wehklagend liegen blieb. Wie sich sollte, um Abbitte zu leisten! Es sei dies eine Illusion des Grafen, deshalb zu eifern, weil die dieser sich aus dem Zusammenhang seiner Unterredung mit ihm Die Revision des Angeklagten an dieser Praxis, der tatsächlichen Fest- getragen, daß er sechs Wochen frank danieder gelegen hat und dann deren Urteile Gründe nicht enthielten. später ergab, hat der Bedauernswerte so schwere Verlegungen davon­konstruiert habe! Bras.: Die größere Wahrscheinlichkeit liegt stellung scheitern" zu lassen, gibt dem Revisionsgericht die bequeme noch drei Wochen lang arbeitsunfähig war. Die Brutalität erregte vielleicht darin, daß Sie sich nicht mehr so genau erinnern können! Möglichkeit, eine etwaige Revision gegen ein freisprechendes Urteil die Menschenmenge, die sich infolge dieses Maskenscherzes" in Graf v. Schwerin blieb mit Bestimmtheit bei dem bestehen, gegen einen konservativen Gesangverein, der Reaktion, Klassenjustiz immer größerer Zahl angesammelt hatte, aber die besonnenen Leute, was er ausgesagt hatte. Er erinnerte sich mit absoluter Sicher- und deren Träger anhocht, zu verwerfen. Von der Ansicht der Uns die den Erzedenten Vorhaltungen über ihr Betragen machen wollten, heit der Unterredung! Justizrat Dr. Sello fragt den Pastor Mei- verjährbarkeit einer hochnotpeinlichen Unterlassung der Mitglieders famen nicht nur bei diesen schlecht an, sondern wurden auch von bauer, ob er nicht gesagt habe: Ich habe den gemessenen Auftrag, anmeldung hatte sich das Kammergericht zu wiederholten Malen einzelnen Personen aus der Menschenmenge verhöhnt und bedroht. dies von Ihnen zu fordern." Zeuge Meibauer drückte sich zunächst unter dem Beisitz des Kammergerichtsrats Havenstein befreit. Desto Als ein herbeigeholter Schutzmann auf der Bildfläche erschien, war unbestimmt aus, bekundete dann aber, das Wort gemessen" habe hartnäckiger hält es nunmehr an der Unsterblichkeit polizeilicher die Menge schon auf 5-600 Menschen angewachsen, in deren Mitte er nicht gebraucht. Auch von einem stritten Auftrage habe er nicht Delikte, die in Unterlassungen bestehen, fest. die Maskenbrüder gesprochen. Hier steht also Eid gegen Eid. noch immer ihre Allotria trieben. Den Ungültige Gemeindevertreterwahl. In Wolmerswende( Pro- Aufforderungen des Beamten Ruhe zu halten, vinz Sachsen ) waren für den Korbmacher Berner bei der Wahl eines Folge geleistet. Der Beamte wurde vielmehr hart bedrängt, man Gemeindevertreters der dritten Abteilung von 33 als gültig aner- griff ihn tätlich an, und es blieb ihm nichts übrig, als seinen Säbel fannten Stimmen 18 abgegeben worden. Nach vergeblichem Ein- zu ziehen und sich damit die Angreifer vom Halfe zu halten. Die spruch fochten eine Anzahl Gemeindemitglieder die Wahl Berners Situation war nicht ungefährlich, denn die Menschenmenge nahm im Verwaltungsstreitverfahren an. Sie beriefen sich darauf, daß zum Teil eine feindselige Haltung gegen den Schußmann an, und ein wahlberechtiger Landwirt nicht in der ortsüblichen Weise, wie der Haupträdelsführer, Arbeiter Eigs, drang auf diesen immer die anderen Wähler, durch den Gemeindebiener zur Wahl einge- mit erneuter Wut ein. Als dann der Schußmann aus der nächsten Grundbesih wahlberechtigten Frauen lediglich deshalb zurückgewiesen festzunehmen. Das Schöffengericht verurteilte seinerzeit den am laden sei. Ferner wurde gerügt, daß die Vertreter von zwei durch Polizeiwache Suffurs erhielt, gelang es, Gigs und Lehmann wurden, weil die Namensunterschrift ihrer Vollmachten nicht be- schwersten belasteten Eig mit Rücksicht auf die Gröblichkeit des hördlich beglaubigt war. Das Ober- Verwaltungsgericht als letzte Erzesses, die damit verbundene schwere Gesundheitsschädigung eines Instanz erklärte die Wahl Berners für ungültig und führte aus: Menschen, die zumeist auf ihn zurückzuführen sei, und den Um­Folgendes tomme in Betracht: Es sei erwiesen, daß der Landwirt fang des nicht ungefährlichen Straßentumults zu Brachmann nicht in der ortsüblichen Weise zur Wahl geladen sei. Jahre Gefängnis. Lehmann, als der minder Belastete, Dann sei anzunehmen, daß der Wahlvorstand zu Unrecht die fam mit drei Monaten Gefängnis davon. Eigs hat seine Rückwärtsauslegung des Vereinsgesches durch das Kammergericht. Bevollmächtigten der ebenfalls in der Wählerliste aufgeführten Strafe angetreten, Lehmann legte dagegen Berufung ein. Für ihn Kami ein Arbeitergefangverein als politischer Verein" konstruiert Frauen Siebenrot und Grosse nur wegen Fehlens einer behördlichen machte der Verteidiger im gestrigen Termine mildernd geltend, daß werden? Läuft die dreimonatliche Frist versäumter Anmeldung Beurkundung der Vollmachtsunterschriften zurückgewiesen habe. Eine er unter den Nachwirkungen der durchschwärmten Nacht ohne seinen ewig? Beide Fragen hat das Kammergericht dieser Tage im Zurückweisung der Vertreter lediglich wegen des Fehlens einer eigenen Willen in die ganze Affäre hineingeraten fei, bei der An­Gegensatz zu feiner früheren Rechtsprechung solchen Beurkundung der Unterschrift wäre nicht zulässig. Rechne rempelung des so schwer Verlegten nicht aktiv mitgewirkt habe, bejaht. Der zur Aburteilung gestellte Fall war folgender. Der man nun die Stimmen Brachmanns und der beiden Frauen den sondern plötzlich gegen diesen geschleudert worden und auch dem Bergmann Rißler als Vorsitzender des Arbeiter- Gesangvereins Ge- insgesamt abgegebenen 33 Stimmen zu, so tämen 36 heraus, too- Schußmann gegenüber nicht aggressiv vorgegangen sei. Die mischter Chor" zu Langendreer war in zweiter Instanz wegen Ueber- bon Berner mit 18 Stimmen nicht die absolute Mehrheit ge- folossale Menschenanjammlung sei wohl auch weniger durch den tretung des§ 2 des Vereinsgesetzes zu einer Geldstrafe verurteilt habt hätte. Daraus ergebe sich die ungültigkeit der Wahl. Roheitserzeß, als durch den ungewohnten Anblick maskierter Leute worden, weil er seit längerer Zeit die Veränderungen Der seltene Fall, daß ein Angeklagter nach vorherigem hart- auf offener Straße hervorgerufen worden. Der Gerichtshof hob im Mitgliederbestande der näckigen Leugnen Schuldig das erste Urteil auf und änderte die Strafe in 100 Mart Das, Randgericht nochtete bolizei nicht angezeigt hattipruches burch die Geschworenen plöglich ein Geſtändnis ablegt, Geld ſtra fe um. Die ſchwere gegen Eigs erkannte Strafe founte Verein, der auf öffentliche Angelegenheiten einzuwirken ereignete fich gestern in einer Verhandlung vor dem Schwurgericht I. eine Abänderung nicht erfahren, weil dieser Berurteilte Berufung nicht bezwecke, und begründete dies unter anderem so: Die meisten Mit- Wegen Diebstahls und Fälschung einer öffentlichen Urfunde war der eingelegt hatte. glieder feien Sozialdemokraten, wie der Vorsitzende. Der Verein 25 jährige Graveur Otto Bauer angeklagt. In der Nacht zum habe sich torporativ an der Maifeier beteiligt, indem er fozialdemo- 31. März d. J. wurde in der Turmstr. 68 ein Schaufensterdiebstahl Straffammer begann gestern ein Beleidigungsprozeß. den die Leitung Zustände in einem Bergmannskrankenhause. Vor der Kottbuser fratische Lieder gesungen habe. Die Maifeier trage zweifellos sozial- verübt. Aus dem Schaukasten des Kaufmanns Heinze entwendete des den Bergwerksgesellschaften im Senftenberger Grubenrevier ge­demokratischen Charakter. Im vorliegenden Falle sei sie mit einem ein Unbekannter zehn fleinere Zentralfeuer- Revolver im Werte von hörenden Krankenhauses in Senftenberg , eines Aftienunternehmens, Hoch auf die Sozialdemokratie geschlossen worden. Nach einer An- etwa 100 M. Sturze Zeit darauf wurde der Angeklagte Bauer bei gegen 3 wei Mitglieder des deutschen Bergarbeiter­fündigung im sozialdemokratischen Blatt habe der Verein seine Mit- Verübung eines Schaukastendiebstahls in der Bülowstraße verhaftet. verbandes einzuleiten beantragt hat. Die Staatsanwaltschaft wirkung von vornherein zugesichert gehabt. Der Verein habe stets In seinem Besize fand man einen Revolver, welcher aus dem gab diesem Antrage statt. Der Gelegenheitsarbeiter versucht, sich vor einer leberwachung seiner Verhandlungen zu Schaukastendiebstahl in der Turmstraße herrührte, und drei Pfand- Eduard Bojarowski und der Grubenarbeiter Karl drücken. Eine Sitzung habe mun ein Polizeibeamter vom Fenster scheine. Zugleich ermittelte die Kriminalpolizei, daß ein gewisser Stichter haben sich nun zu verantworten. Die Beleidigung, aus belauscht. Da jei dem Knappschaftsältesten B. ausdrücklich Martin Fichtler" bei einem Pfandleiher in einem Pfandleiher in der Seraufen- deren sich die beiden Angeklagten schuldig gemacht haben das Wort dazu erteilt worden, die Anwesenden zu ermahnen, straße mehrere Revolver, die ebenfalls aus dem Diebstahl bei dem sollen, wird gefunden in zwei Reden, die sie in einer öffent­bei den Reichstagswahlen einig zu sein und für die Wahl eines Kaufmann Heinze herrührten, verfezt hatte. Die bei dem lichen Bergarbeiter Versammlung am 21. August 1904 Sozialdemokraten zu sorgen. Beim Stiftungsfest habe man die Angeklagten vorgefundenen Pfandscheine lauteten ebenfalls auf den Senftenberg gehalten haben. In diesen Reden schilderten, die neue, mit einer Freiheitsgöttin im roten Gewande bestickte Fahne Namen Martin Fichtler". Der Angeschuldigte selbst stellte indeffen beiden, in ihrem Berufe verunglückten Bergleute die eingeweiht, wobei die Worte gefallen seien, unter ihr möchten sich jede Schuld in Abrede. Die weiteren Recherchen ergaben, daß sich gesundheitsgefährlichen Zustände, die sie während ihres Aufenthalts die Strieger für eine gute Sache fammeln. Nach alledem sei flar, B. in den Besitz einer fog. Abrechnungsbescheinigung über eine im Senftenberger Bergmannsfrankenhause gefunden haben wollen. daß der Arbeiter- Gesangverein Gemischter Chor" unter dem Deck Invalidenfarte seiner Braut" Martha Fichtler" gesezt hatte. Diese Das Eisen soll total ungenießbar gewesen sein und franke Berg­mantel der Pflege der Gesangskunst bestrebt sei, die Sozialdemo- Starte wurde später bei ihm vorgefunden, jedoch nicht auf den Namen leute follen trotz ihres leidenden Zustandes zu allerhand zum Teil fratie, d. h. eine politische Partei zu fördern. Somit bezwede er" Martha&.", sondern auf" Martin F." lautend. Dem Angeklagten schweren Arbeiten herangezogen sein. Die Kranken eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten und unterfalle den wird nun zur Last gelegt, in dieser Karte durch eine Rajur das haben nach den Angaben der beiden Angeklagten ihre Wäsche Pflichten aus§ 2 des preußischen Vereinsgefeßes. Die Verände- Wort Martha" in" Martin" gefälscht und diese Urkunde beim Ver- selbst rollen und auch den Schmutz selbst auf Karren rungen im Mitgliederbestande hätten der Polizei nach§ 2 binnen fauf der von ihm gestohlenen Revolver als Legitimation benutzt abfahren müssen, wozu als letztes noch kam, daß Krankenhaus­3 Tagen angezeigt werden müssen. zu haben. Schon in der Voruntersuchung bestritt der Angeklagte infaffen sogar die Zimmer für das Aufsichtspersonal gereinigt haben Angeklagter legte Revision ein, bestritt, daß der Verein auf jede Schuld. Auch in der gestrigen Verhandlung beteuerte follen. der gestrigen Verhandlung beteuerte sollen. Die Kost soll nicht nur schlecht, sondern auch un­öffentliche Angelegenheiten einzuwirken bezwecke und machte Ver- B. himmelhoch seine Unschuld, trotzdem erdrückende Be= zureichend gewesen sein, so daß viele der doch wahrlich nicht jährung geltend. Die Verjährungsfrist beginne mit dem Ablauf weise gegen ihn vorlagen. Die Geschworenen bejahten nach vermögenden Bergleute aus ihrer Tasche Geld zulegen mußten, nur des dritten Tages nach Eintritt der Mitgliederveränderung zu furzer Beratung die Schuldfragen nach Diebstahl und Urkunden- um sich satt effen zu können. Mit der Besorgung des Essens für Laufen. Jede der gerügten Meldeunterlassungen liege aber viel fälschung. Durch den Vorsitzenden Landgerichtsrat Bauli wurde die Stranten soll einmal ein syphilitisch erkrankter weiter als drei Monate hinter dem Beginn des Verfahrens zurück. dem Angeklagten nochmals nahe gelegt, sein Gewissen durch ein Beamter betraut gewesen sein. Diese und andere Anklagen Der erste Straffenat des Kammergerichts verwarf jedoch die offenes Geständnis zu erleichtern und sich eine mildere Strafe haben die beiden Bergleute in jener Versammlung gegen die Revision mit folgender Begründung: Es sei ohne Rechtsirrtum dadurch zu sichern. Nach eindringlichen Worten des Borsitzenden Strankenhausleitung erhoben, die ihrerseits dann Strafantrag gestellt festgestellt", daß der Verein eine Einwirkung auf öffentliche An- legte der Angeklagte zu allgemeiner Ueberraschung plöglich ein hat. Die Anklagebehörde, die Staatsanwalt Color vertritt, hat zu gelegenheiten bezwecke, so daß er unter den§ 2 des Vereinsgefeßes offenes Geständnis ab und erklärte, in Not gehandelt zu haben. der Verhandlung eine große Anzahl Kreisärzte, Grubenärzte falle. Aber auch Verjährung sei nicht eingetreten. Nach Ansicht des Rechtsanwalt Dr. Broh bat mit Rücksicht auf das nunmehrige und Sachverständige geladen, die bekunden sollen, daß im Senften­Kammergerichts feien Uebertretungen des§ 2 des Vereinsgesetzes offene Geständnis um eine möglichst milde Strafe. Der Gerichtshof berger Krankenhause in ausreichender Weise für die Kranken gesorgt Dauerdelikte. Die Pflicht zur Erfüllung der Vorschriften erkannte auf sechs Monate Gefängnis. werde. Aber auch die Angeklagten sind nicht untätig gewesen. dieses Paragraphen( Einreichung des Mitgliederverzeichnisses und Ein Mastenscherz mit sehr trüben Folgen unterlag gestern der Etwa 70 Zeugen, fast sämtlich frühere Insassen des Senftenberger der Statuten, Anzeige der Aenderungen im Mitgliederbestande 2c.) Nachprüfung der 5. Straffammer des Landgerichts I . Am 5. Februar, Krankenhauses und mehrere mediziniiche Autoritäten sind auf Antrag dauern auch noch nach Ablauf der im§ 2 erwähnten drei Tage fort. morgens gegen 8 Uhr, erregten in der Rostockerstraße mehrere Per- des Verteidigers Rechtsanwalts Dr. Karl Liebknecht geladen.

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Unserem Programm gemäß beabsichtigen wir unseren Lesern die Nomandichtungen der ersten populären Schriftsteller auch anderer Nationen in gediegenen Uebersetzungen zu­gänglich zu machen. In dem vorliegenden Werke begegnen wir einem der beliebtesten Autoren der französischen Republik , dessen muntere Fabulierungskunst und tiefes psychologisches Wissen in seiner jüngsten Arbeit, welche sich mit einer kraftvoll und doch äußerst reizvoll geschilderten Episode aus dem ersten Kaiserreich befaßt, ein überaus dankbares Feld gefunden hat. Die Handlung liegt in den Lebensschicksalen der zwei letzten Sprossen eines uralten Adelsgeschlechtes der Normandie , die, vom Wirbelwind der Revolution zwar mit dem Leben verschont geblieben, aber ihres Familienbesitzes beraubt, auf dem halbverfallenen Stammschloß ihrer Väter der erwarteten Morgenröte des Königtums sehnsüchtig harren. Neben dem tiefen Ernst der Geschichte, die mit Spannung verfolgt wird, weiß der Autor die Saiten köstlichen Humors anzuschlagen. Reizvoll und anmutig sind die Figuren gezeichnet und über das Ganze ist der Hauch eines tiefen und edlen Gemütslebens ausgebreitet. Der Roman ist in seiner Bartheit berufen, das Lieblingswerk der heranwachsenden schwärmerischen Jugend zu werden, für welche er eine ganz empfehlenswerte gesunde Kost bringt. Er kann mit Recht als die reifste und schönste Schöpfung des berühmten Autors bezeichnet Dem Charakter des Textes entsprechend, bieten die eingestreuten Illuſtrationen, von genialer Künstlerhand geschaffen, ein selten annutsvolles Bild und gestalten die typographische Ausstattung besonders anziehend. Der Roman erscheint in vier Lieferungsbändchen. Komplett gebunden kostet derselbe im Buchhandel 2 Mart. Der Sunlicht Verlag liefert aber kostenlos und portofrei an sämtliche Käufer der Sunlicht Seife. Die Bezugsbedingungen sind aus den jedem Paket beigegebenen Erklärungen ersichtlich. Sunlicht Seife, die beste und ausgiebigste Haushaltungsseife, führen alle einschlägigen Geschäfte.

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