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Ausland.

4.

der

Manto angestrengt hatte. Der Kläger , so wurde von dem Beklagten niederzulegen. Nunmehr entschloß sich der Unternehmer, den Pl. zu Betrage von neun Millionen Frank; der bösen und schlauen Tat ausgeführt, habe durch seine mangelhafte Geschäftsführung das entlassen. Dieser erhob auf Veranlassung seiner Organisation, der wird ein Pariser Krankenwärter beschuldigt. Ueber die Angelegen­Manko verschuldet, er sei Stadtverordneter, Vorsteher der Schöne- auf lokalem Boden stehenden Freien Arbeiter- und Arbeiterinnen- heit wird folgendes erzählt: berger Drts- Strankenkasse, Vormund 2c. und widme sich diesen vereinigung", Entschädigungsklage gegen den Bevollmächtigten, die Toison- d'Or ein schönes, prachtvoll eingerichtetes Haus bewohnte, Ehrenämtern mehr als den Geschäftsinteressen dienlich ist. aber abgewiesen wurde, da nicht nachgewiesen sei, daß die Entlassung begab sich im September des vorigen Jahres nach Paris , wo er im Ein Brüsseler Krösus, ein Herr 2...., der in der Avenue de la Bom Kläger wurde dagegen angeführt, daß ihn die Aemter nur nach Geschäftsschluß in Anspruch nähmen, des Pl. direkt gefordert wurde. jegt nach seiner Entlassung sei das Manko noch weit größer als bei Hotel du Louvre abstieg, um die Hülfe hervorragender Aerzte wegen ihm; das läge an dem von Fachleuten als ganz unkaufmännisch be­seines Gichtleidens in Anspruch zu nehmen. Es wurde ihm vor Die Aussperrung im Baugewerbe Amsterdams. Die christlichen allem geraten, einen Krankenpfleger zu nehmen, der Tag und Nacht zeichneten Geschäftssystem in der Konsumgenossenschaft. Das Kauf- Bauarbeiterorganisationen haben Anfang dieser Woche ihre Mitglieder um ihn sein sollte. Die Wahl fiel auf einen gewissen M. mannsgericht verurteilte die Konsumgenossen aufgefordert, die Arbeit bei den beiden Firmen, wo seinerzeit der Krankenwärter von Beruf war. schaft dem Antrag des Klägers gemäß auf Herauszahlung des Streit ausgebrochen ist, der die erste Veranlassung zur Aussperrung Acht Tage darauf verstarb der alte Herr L. Seine Gattin, die un­Dieser trat seinen Dienst an. einbehaltenen Geldes und Wiedergabe des Sparkassenbuches. Die gab, wieder aufzunehmen, nachdem sich die Unternehmerorganisation gefähr 80 Jahre alt war, hatte ihn nach Paris begleitet und ließ Behauptung, daß der Kläger durch seine Tätigkeit als Stadt- auf Vorschlag der Christlichen " bereit erk ärt hatte, die Aussperrung nun die Leiche nach Brüssel transportieren und im Familiengrabe zu verordneter, Krankenkassenvorsteher, Vormund usw. das Geschäft ver- aufzuheben, wenn die Bauten jener zwei Firmen wieder hinreichend Laeken bestatten. M. war in Paris geblieben; sein Anjuchen, im nachlässigt habe, sei zu allgemein gehalten, um auch nur entfernt mit Arbeitskräften besetzt sind. Eine von den neutralen Organi- Dienste der Witwe mit nach Belgien zu gehen, hatte diese abgelehnt. nachzuweisen, daß der Kläger dieses Manko verschuldet habe. Der fationen einberufene Versammlung von Maurern und Bauhülfs- M. wurde nicht müde, Briefe an Frau L. zu senden, in denen er Hinweis der Konsumgenossenschaft auf ehrenamtliche Tätigkeiten arbeitern, die am Mittwoch tagte, beschloß jedoch, im Ausstand zu immer wieder inständig bat, nach Brüssel kommen zu dürfen. Im eines ihrer Angestellten als Manko verursachender Berichuldungen beharren, ohne Rücksicht darauf, ob die Christlichen die Arbeit wieder März dieses Jahres gab Frau L. endlich den Bitten des Kranken­des Angestellten dürfte ohne Beispiel dastehen und wird es hoffent aufnehmen oder nicht. lich bleiben. wärters nach, und M. durfte sich in dem herrlichen Palais in der Avenue de la Toison- d'or niederlassen. Es gelang ihm bald, die willensschwache, kränkliche Dame vollkommen unter seinen Einfluß zu zwingen. Man sah ihn bald Ringe und andere Schmucksachen des verstorbenen Herrn 2. tragen. W. verhinderte den Verkehr seiner Herrin mit ihren Verwandten, angesehenen und einflußreichen Persönlichkeiten, und arbeitete darauf hin, von der Greisin als Wahlfälschung durch einen Gemeindevorsteher vor dem Reichs. Sohn adoptiert zu werden. Er suchte zu diesem Zweck einen hervor­vom Landgericht Stargard in Pommern wegen Wahlfälschung ver- gelegenheit ablehnte und M. sogar von der Sache abriet. Es gelang gericht. Der Gemeindevorsteher August Dähn in Ludwigshorst war ragenden hiesigen Notar auf, der aber die Uebernahme der An­urteilt. Das Gericht hatte festgestellt, daß Dähn bei der Leitung dem Erkrankenwärter, Frau 2. zu üerreden, mit ihm nach der der Wahl des Gemeindevorstehers und der vier Schöffen in französischen Riviera auzureiſen; die milde Luft würde ihr sehr wenigstens vier Fällen bei der Verlesung der Stimmzettel fälschlich gut tun, hatte er ihr unaufhörlich gesagt. Die Versuche der Ver­feinen Namen genannt hat. das verurteilende Erkenntnis auf und wies die Sache zur noch unterschlug auch alle Briefe, die an die alte Dame gerichtet waren. wandten von Frau 2., die keine Kinder hatte, sie in ihrer Villa in Das Reichsgericht hob am Mittwoch Südfrankreich zu besuchen, wurden jedesmal von M. vereitelt; er maligen Verhandlung in die Vorinstanz zurück, weil ein Beweis- Es heißt, daß M. es zuwege brachte, einen besonderen Segen des antrag zu Unrecht abgelehnt sei. Papstes für seine Herrin zu erlangen, und es scheint, daß er sich

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Vom Achtuhr- Ladenschluß. Gegen den kürzlich von über 4000 Leipziger Firmen beantragten obligatcrischen Achtuhr Ladenschluß für alle Branchen haben sich in furzsichtiger Weise dortige Zigarren­Händler gewendet. Eine vom Verein der Zigarrenhändler veran= laßte und mit 400 Unterschriften dem Rate der Stadt eingereichte Petition ersucht, die Zigarrengeschäfte vom Achtuhrschlusse auszus nehmen.

gleich beendet. Die Arbeit wurde wieder aufgenommen. Der Streit der Gasarbeiter in Malmö ist durch einen Ver­

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Gerichts- Zeitung.

Rentenquetschungsversuch des Eisenbahnfiskus vom Reichsgericht abgelehnt. Der Bergmann 28. verunglückte auf einer Fahrt von Eſſen nach Gelsenkirchen durch einen Sturz aus der Bahn. Er ver­You das linke Bein. Das Landgericht Eſſen verurteilte daraufhin den Eisenbahnfiskus zur Zahlung von 1000 M. Schadenersatz und 120 M. monatlicher Rente. Der Fiskus lieferte ein Holzbein und klagte nun auf Herabjegung der Rente auf 90 M. monatlich. Das Landgericht gab dem Antrage des Fiskus statt. Das Oberlandesgericht hob dies Urteil aber auf und wies die Klage ab. Wenn auch die jetzige Er­werbsfähigkeit etwa eine Mark pro Tag betragen mag, so habe der Wann ist ein Kassenarzt feig und handelt inkorrekt? Das Reichsgericht den Titel eines päpstlichen Grafen verschafft hat. Seinen Auf­Borderrichter übersehen, daß bei Bemessung des Schadenersatzes der verwarf dieser Tage die Revision des Schriftstellers Karl Schneidt enthalt in Südfrankreich hat er auch dazu benutzt, die Stellung volle Verdienst des Beklagten zu ersetzen sei, den er voraussichtlich gegen seine Verurteilung zu zwei Wochen Gefängnis wegen ver- eines Maire in dem Orte, in dem er mit seiner Herrin wohnte, zu nach dem gewöhnlichen Gang der Dinge als ohne den Unfall er- meintlicher Beleidigung des praktischen Arztes Dr. Baumann. Die ergattern. Als die Schwäche der Herrin in bedenklicher Weise zu­worben haben würde. Das sei etwa 120 bis 130 Mart schlesische Volkswacht" hatte den famosen Brief der gräflich Franken- nahm, veranlaßte M. sie, das Testament, das sie früher zugunsten monatlich als Bergmann und 25 bis 30 Mart in Neben- berg- Sierstorffschen Gutsverwaltung an ihren Kaffenarzt Dr. Baumann ihrer Neffen und Nichten errichtet hatte, umzustoßen und ihn selbst beschäftigung als Kellner. Dies Urteil griff der Fiskus an. veröffentlicht, In den Brief war dem Arzt bekannt gegeben, nur zum alleinigen Erben einzusetzen. Das Aftenstück wurde in gesetz­Das Reichsgericht verwarf aber die Revision, weil die Darlegungen einen schriftlichen diejenigen Personen zu behandeln, welche durch mäßiger Form von einem französischen Notar augefertigt. Sturze des Oberlandesgerichts durchaus den Grundsäßen des Bürgerlichen würden. Außerdem wird er ersucht, seine Besuche Reichenfeier zu Ehren seiner Wohltäterin und veröffentlichte sogar Ausweis ihm zugewiesen Zeit darauf verstarb Frau 2. M veranstaltete eine großartige Gesetzbuchs und des Haftpflichtgesezes entsprechen. unglückte nicht als Bassagier, sondern in seinem Beruf verunglückt, bei den Patienten einzuschränken und es wird am darauffolgenden Tage in einer Zeitung eine an die Teilnehmer so hätte seine Vollrente nach dem Unfallversicherungsgesetz höchstenso che viermal besucht habe. In dem Bassus einer diese er ließ die Leiche nach Belgien bringen und sie in Laeken beerdigen. gerügt, daß er die Frau eines Knechtes in einer gerichtete Danksagung. M. besitzt offenbar ein dankbares Gemüt; etta monatlich 90 Mart, die nach Lieferung des Holzbeins auf mindestens 75 Prozent herabgedrückte Rente gar nur 67,50 Mark abgrundtiefe Nächstenliebe behandelnden Kritik kam die Wendung M. hat während seines Aufenthaltes in Südfrankreich große Grund­betragen. Ueberdies wäre ihm kein Pfennig Schmerzensgeld gezahlt, bor : Stein Wunder wäre es, wenn Dr. B. den Brief an stücke dort angekauft. Die Familie hielt inzwischen in Brüssel Be­ungerechnet die weiteren mit der Gestaltung des Unfallversicherungs- sozialdemokratischen Hezern ihn finden mußte." In diesem Satz wäre. Durch einen Zufall erhielten sie vor einiger Zeit Kenntnis hätte, wo gerade einer von den ratungen darüber ab, wie Frau L. aus den Klauen M.3 zu retten gesetzes zusammenhängenden Nachteile. Diese ausnahmerechtliche Schlechterstellung des im Betriebe Verunglückten nennen die bürger- wurf erblickt werden könne, er habe nicht den Mut, der Gemeinde- Krankenwärters. Sie brachten den Fall zur Kenntnis des Gerichts. fand das Gericht eine Beleidigung des Dr. B., da darin der Vor- von dem Tode der Greisin und all den Taten des ehemaligen lichen Parteien Segen des Unfallgefeges". verwaltung gegenüberzutreten, sondern bediene sich der sozialdemo- das gerade am Tage der Ankunft M.s , der sein" Palais in der fratischen Presse als seiner Verteidigerin. Wegen der in dem Briefe Avenue de la Toison- d'Or besuchen wollte, Siegel anlegen ließ. liegenden Zumutung hat der gutsherrliche Kassenarzt nicht geklagt. Ebenso wurde ein Schloß bei Brügge von Gerichts wegen gesperrt. Die Möglichkeit, daß solches Ersuchen erging, weist auf die von Tag Die geschädigte Familie wird vor Gericht durch vier belgische An­zu Tag dringendere Notwendigkeit hin, für die ländliche Bevölkerung wälte vertreten sein. M. hat einem Brüsseler und zwei Pariser durch Strankenversicherungen zu sorgen, die auf der Grundlage freier Advokaten die Wahrung seiner Interessen anvertraut. Selbstverwaltung beruhen.

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Gewerkschaftliches.

Berlin una amgegend.

Wäre der Ver­

Die Kupferschmiede haben beschlossen, das Einigungsamt an­zurufen. Im Streit befinden sich 113 derselben. 24 find stehen geblieben, darunter 13 alte und schwache Leute.

Die Konditoren befinden sich in einer Tarifbewegung, die in einzelnen Betrieben zu ernsten Differenzen führt, da mehrere Arbeit­geber wohl die Forderungen des Tarifs bewilligen wollen, aber jede bindende Unterschrift verweigern. Das letztere beruht offenbar auf gemeinsamen Beschlüssen der Arbeitgeberorganisationen, welche sich der Anerkennung des Verbandes energisch widersetzen. Letzterer ist jedoch soweit erstarkt, daß er sich diese Anerkennung, wenn die Herren es durchaus nicht anders wollen, auch erkämpfen kann. Es Tommen zunächst die Betriebe Kurz, Kuzner u. Co.( Reinicken dorferstraße 28), Werkmeister 11. Werkmeister 1. Rezdorff( Markus­straße 35), Duclaud Nachfolger( Schulzendorferstraße 23), J. Schönborn( Köpenickerstraße 139), G. John( Urban­ſtraße 25), G. Gebel( Hochmeiſterſtr. 3), in Betracht, welche Verhandlungen vollständig ablehnten. In mehreren dieser Betriebe sind die Konditoren entschlossen, noch im Laufe dieser Woche die Arbeit niederzulegen. Da die meisten der angeführten Fabrikanten besonders für Warenhäuser und Konsumgenossenschaften liefern, so hat auch die Arbeiterschaft Veranlassung und Gelegenheit, den Konditoren ihre Sympathie tatkräftig zu beweisen, da ja zu der be­vorstehenden Weihnachtszeit die große Masse gleichfalls größeren Bedarf an den Produkten der süßen Kunst" hat. Die Konditoren und Angehörige verwandter Berufe werden ersucht, Stellung in Berlin überhaupt erst nach Verständigung mit der Drganisation anzunehmen.

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Achtung, Leistenvergolder! In der Goldleistenfabrik von Semmler 11. Gruhl in Magdeburg sind sämtliche Arbeiter ausgesperrt. Zuzug ist streng fernzuhalten.

Der Hauptvorstand des Verbandes der Vergolder Deutschlands . Deutfches Reich.

Die mitteldeutsche Textilarbeiter- Aussperrung. Das Komitee der Ausgesperrten in Greiz versendet folgenden Situationsbericht:

einer Stelle

Aus der Frauenbewegung.

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An die Arbeiterinnen und Genoffinnen Berlins ! Zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit sind vom Mai dieses Jahres ab zunächst vier städtische Fürsorgestellen die ganze Stadt umfassend für bestimmt abgegrenzte Bezirke eingerichtet worden, in denen bedürftige Mütter und Pflegemütter von Säuglingen ( Kinder des ersten Lebensjahres) sich unentgeltlich spezialärztlichen Rat über die Wartung und Ernährung der Säuglinge einholen können. Die Fürsorgestellen befinden sich:

Für den Norden: Elsasserstraße 27, Für den Osten: Blumenstraße 78, für den Südosten: Luiſen- Ufer 35,

Für den Nordwesten( Moabit ): Arminius - Plak. Markthalle.

Die Sprechstunden sind von 2-3 Uhr nachmittags. Die ärzt­lichen Leiter dieser Fürsorgestellen, die renommierten Kinderärzte: Sanitätsrat Dr. Kaffel, Privatdozent Dr. Neumann, Dr. Salge und Dr. Ballin, werden in erster Linie darauf hinzuwirken suchen, daß die Mütter der Säuglinge selbst stillen.

Soweit es notwendig erscheint, fann bedürftigen, in Berlin ortsangehörigen Müttern, um ihnen das Stillen zu ermöglichen, auf Antrag des Arztes eine Beihülfe gewährt werden.

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Die Wächter der Sittlichkeit in Amerika haben die Aufführung eines Dramas von dem berühmten englischen Autor G. Bernard Shaiv im Garrick Theater in New York verboten. Vorher wurde das Drama, Mrs. Warrens Profession", in New Haven im Staate Connecticut aufgeführt und auch dort von den Maralpfaffen ver­boten. Vor ausverkauftem Hause wurde es am Montag in New York gespielt. Spekulanten hatten viele Billetts aufgekauft und berlangten und erhielten bis 25 Dollar für einen Sitzplatz. Die Presse beschäftigte sich lebhaft mit dem neuen Drama und ver­urteilte es in moralischer Entrüstung." World"," Sun", Tribune", " American"," Times" erklärten, ein anständiges" amerikanisches Publikum könnte sich so etwas nicht ansehen. Am Dienstag morgen berhaftete die Polizei den Geschäftsführer des Garrick Theaters und stellte ihn unter Anklage wegen unordentlichen Betragens. Das Drama darf in New York nicht weitergespielt werden. ..Mrs. Warrens Profession" besteht darin, daß sie mit einem alten Lebe­mann zusammen Kuppelgeschäfte treibt und ihm auch ihre Tochter überläßt. Er versorgt die Alte mit dem Gelde, was sie braucht, um ihre unsauberen Geschäfte zu treiben und bewirbt sich dabei um die Junge. Das Stück wurde von der Berliner Freien Volks­ bühne " im vergangenen Jahre mit Beifall aufgenommen.

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Bernard Shawe Werk wurde vor einiger Zeit aus der öffent­lichen Bibliothek in New York als unsittlich verbannt, was all­gemeines Aufsehen erregte. Shaw richtete darauf einen Brief an Times" York , in welchem er erklärte, daß

Vernes has beetlichen Leiter der är medellen ermächtigt, zimezines at night wie der tie fich mit ihrer Dunderci

Milch oder andere Nährpräparate in der für den speziellen Fall Müttern, die nicht stillen können, oder Pflegemüttern zubereitete geeigneten Menge und Zubereitung bis zur Dauer von acht Tagen unentgeltlich abzugeben. Und zwar soll die Milch, dem Zustande des Kindes angepaßt, in Portionsflaschen fertig zubereitet, den Müttern zugestellt werden, damit nicht erst durch vieles Hantieren in der engen, meist elenden Häuslichkeit Staub und andere schädliche Stoffe der Milch beigemengt werden.

gar

freien Lande, in England, lebt, wo er nicht seiner Schriften wegen vor der ganzen Welt machen, daß er in einem verhältnismäßig eingesperrt werden kann, wie in den Vereinigten Staaten .

Der Gewaltakt der Unternehmer ist nun zur Ausführung ge­kommen. Es wurden am vergangenen Sonnabend in Greiz und Umgegend gegen 4000 Arbeiter und Arbeiterinnen der Weberei­branche aufs Pflaster geworfen. Von den Ausgesperrten sind gegen 70 Prozent im Deutschen Textilarbeiter- Verbande organisiert, außerdem kommen noch eine große Zahl in anderen Berufen Die Benutzung und die Gewährung der Nährmittel erfolgt nur organisierte in Betracht, als auch die im christlichen Textilarbeiter so lange, wie der ärztliche Leiter dies nach dem Gesundheitszustande Verbande vereinigten Arbeiter, so daß die Zahl der nichtorganisierten für notwendig erachtet und die Mütter sich der Kontrolle durch die dienste leisteten. Arbeiter eine verhältnismäßig sehr geringe ist, und somit der Wunsch Aufsichtsdamen in erster Reihe die weiblichen Mitglieder der der Unternehmer, daß sich am 6. d. M. recht viel zur Arbeit melden Gemeindewaisenräte unterwerfen. werden, zu Wasser wird. Die Stimmung unter den Arbeitern ist eine vorzügliche.

Die Zahl der Arbeitswilligen ist übrigens nicht, wie das Unternehmertum durch offiziöse Depeschen- Nachrichten zu verbreiten sucht, sehr zahlreich, sondern ganz unbedeutend und kommen diese gar nicht in Betracht.

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Ferner sollen, um die Not zu lindern, in welcher sich stillende Mütter besonders zur Zeit der Entlassung aus den Entbindungs­anstalten häufig befinden, geeigneten Vereinen Zuschüsse zum Pflegegeld gewährt werden, bei Anstaltspflege oder bei Unter­bringung in Familien.

Briefkaften der Redaktion.

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1781. Mein.

Albrecht Dürer . Wie Sie richtig argwöhnten, haben die Gelehrten Ueber den Zeitpunkt von acht Tagen hinaus soll eine der- des Lokal- Anzeiger" Ihre Anfrage vorbei verstanden. Die Sache liegt artige Abgabe der Regel nach nur gegen Erstattung des Selbst- nämlich wie folgt: Das berühmte Bildnis des Nürnberger Patriziers und fostenpreises erfolgen. Ausnahmsweise darf in Berlin ortsange- Senators Hieronymus Holzschuher vom Jahre 1526 wurde 1884 für hörigen Müttern oder Pflegemüttern auf Antrag des Arztes der 350 000 m. vom alten Museum zu Berlin angekauft. Es dürfte jetzt also Bezug von Milch und Nährmitteln länger als acht Tage unter/ Million Mark haben, wodurch die von ihnen ausgesprochene Annahme gewiß einen Wert von 400 000 M., sowie einen Liebhaberwert von zirka dem Selbstkostenpreise gewährt werden, wenn die Bedürftigkeit nahezu bestätigt wird. Postefel. Der Rosename rührt von dem Freiherrn durch Organe der städtischen Verwaltung nachgewiesen ist. Stumm von Halberg her, der seine" Post"-Pappenheimer so intim kannte, daß er den geradezu flassischen Ausdrud für Leute prägte, die darin eine solche Auszeichnung erblickten, daß sie unentwegt dem Stumm ihre Stuli­468. Mein. 731. Ja. Juriftifcher Teil. Die furistische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends von 7 bis 9%, lbr statt. Geöffnet: abends 7 lbr. Pieste. Nein: nur für den Fall der Invalidität oder zurüdgelegten 70. Lebensalters wird ein Anspruch erworben. W. 2. 15. Sie können Einspruch erheben. Verjährung liegt jedoch nicht vor. O. M. Ja. N. 2. 1. Ja. 2. Arbeitszeugnisse. D. P. 6. In der Regel ist die Die Fürsorgeeinrichtungen sind feine Armenunterstüßung, sondern Strantenfaffe J. B. 56. Ja, es muß aber zunächst geklagt werden. ein Recht, welches jede bedürftige Mutter in Anspruch nehmen soll. 2. B. 33. Da Sie nicht ordnungsmäßig aus dem Verein. ausgetreten sind, so find Sie zahlungspflichtig. 2. Buch. Klage Im Markranstädter Kürschnerstveit, an dem 43 Kürschner und Den Männern dieſer Frauen wie den Bätern dieser Säuglinge bätte leider sehr wenig Aussicht auf Erfolg, falls sie nicht nachweiſen 200 Fabrikarbeiter mit zusammen 283 Kindern beteiligt sind, hat können hierdurch politische Rechte nicht gekürzt werden. Genossinnen, Arbeiterinnen Berlins ! Ueberall, wo sich Ge- hebung des Anspruchs zurückgerechnet, bemerkbar geworden sind. könnten, daß die Unfallfolgen erst innerhalb längstens zwei Jahren von Er­eine von 600 Kürschnern besuchte Versammlung in Leipzig beschlossen, die vom Bürgermeister gemachten Einigungsvorschläge für unannehm- legenheit bietet, in der Arbeitsstätte, bei den Nachbarinnen, in Be- G. F. M. 1. uns nicht bekannt. 2. Nein. 3. Beide Staatsanwaltschaften Klemt. 1. Nein, sofern nicht bar zu erklären und die Streifenden weiter zu unterstügen, damit kanntenkreisen, macht auf diese Veranstaltungen aufmerksam, damit sind zuständig. 4. Nein. 5. Kronenſtr. 8. aus der bisherigen Gewohnheit auf stillschweigende Vereinbarung zu diese den Kampf bis zum Siege durchführen können. Die weiteren dieselben start in Anspruch genommen werden. Der durch jahrelange Agitation in der Oeffentlichkeit und durch schließen ist. 2 u. 3. Durch die Antwort zu 1 erledigt. 4 u. 5. Nein. Kreise der Arbeiterschaft sollen zur Unterstützung aufgefordert werden, zähen Kampf im Stadtparlament errungene Erfolg ist zwar winzig. n. 100, Lothringer, A. S. 92. Nein. A. 7. Eine Klage hätte keine Aussicht auf Erfolg. K. M., da der Streik sich u. a. bis zum Frühjahre hinziehen könne. Außer: Er schließt jedoch in sich die prinzipielle Anerkennung der sozial- beim Amtsgericht Klage auf Aufhebung des Vertrages erheben. dem erklärte die Versammlung, daß für eine Tarifrevision jetzt nicht demokratischen Forderungen auf Säuglings- und Mutterschutz. Nur straße. Es würde nur der Nachweis des Verkehrs mit anderen innerhalb die geeignete Zeit sei, zumal verschiedene Fabrikanten den Tarif durch durch Ausnutung des Erreichten und zähen Kampf für weitere ber fritischen, Beit durchgreifen können. M. R. N. Eine Stlage auf brochen hätten. Verbesserungen wird mehr erreicht, ja schließlich das Elend über- Herausgabe der Raten hat Aussicht auf Erfolg. Verjährung liegt nicht vor. wunden werden. Ernst 00. Leider würde Ihrer Schwester ein Recht in den drei von Ihnen dargelegten Beziehungen nur dann zustehen, wenn Sie vom Gericht einen Beschluß erwirkt, getrennt von ihrem Manne zu leben. In diesem Falle stände ihr auch ein Alimentationsanspruch zu.-P. 2. Potsdam.

Vermischtes.

Für Gewerkschaften interessant ist eine Entscheidung, die das Gericht in Fürth i. B. in einer Ziviltlage fällte. In der Hohlweg schen Spiegelfabrik war ein Arbeiter namens Plötzer eingestellt worden, mit dem die übrigen Arbeiter nicht zusammen arbeiten wollten, da er mehrfach Sperren, die der Glasarbeiterverband über Erbschleicherei von neun Millionen. verschiedene Firmen verhängt hatte, durchbrochen hatte. Auf ihre Prozeß wird sich demnächst in Brüssel abspielen. Die Vorfälle, die Ein hochinteressanter Intervention beim Bevollmächtigten des Verbandes begab sich dieser da an das Tageslicht gelangen werden, bilden den Kanevas zu einem zu dem Unternehmer, um die Sache in Güte zu schlichten. Er wurde Sensationsroman mit grellen Titeln und Untertiteln und zahllosen aber nicht gehört, worauf die Arbeiter Miene machten, die Arbeit Stapiteln. Es handelt sich um eine Erbschleicherei im beiläufigen

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99 N. R. Sie müssen Pflug

Eingegangene Druckschriften.

Dr. Heinrich Braun und Lily Braun . Verlag Berlin W. 15. Preis für das Neue Gesellschaft, Heft 31. Sozialistische Wochenschrift. Herausgeber Eingeseit 10 Bf., pro Monat 40 Pj., pro Vierteljahr 1,20 M. Geschäftsbericht der Brauerei Königstadt A.-G. für das Jahr 1904/05.