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Nr. 261. 22. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Dienstag, 7. November 1905.

Die Opfer der Millionen- Erbin

vor Gericht.

Ein umfangreicher Meineidsprozeß nahm gestern vor dem Schwurgericht des Landgerichts I seinen Anfang. Angeflagt sind die unverehelichte Helene Gröseling aus Tempelhof , der Diener Karl Voigt aus Sulzbach bei Saarbrüden und die Portiersfrau Pauline Tscherner in Berlin . Die Angeklagten haben in der Boruntersuchung zugegeben, daß fie objektiv falsche Eide geleistet haben und dazu durch Ueberredung einer Frau von Zimmermann ge­bracht worden sind. Auf Befragen des Vorsitzenden wiederholten sie dies Zugeständnis. Die Angeklagte Gröseling hat sich wegen zweier Meineide zu verantworten; den einen soll sie am 21. Novem­ber 1901 in der Disziplinaruntersuchung wider den 2and gerichtsrat Ehmde, den zweiten am 23. Juni 1902 vor dem Amtsgericht Charlottenburg geleistet haben. Voigt soll in der Untersuchungssache gegen den Landgerichtsrat Ehmde wegen Be­truges am 17. März 1902 vor dem Untersuchungsrichter Falsches beschworen und am 27. März 1903 eine falsche eidesstattliche Ver­ficherung abgegeben haben. Der Angeklagten Tscherner wird ein falscher Eid zum Vorwurf gemacht. Der sehr reiche frühere Fabritbesizer und sächsische Geheime Kommerzienrat v. Zimmermann verheiratete sich im Alter von 69 Jahren im Jahre 1889 mit der 29 Jahre alten geschiedenen Frau Rosa Schiemann, geborenen Scholz, die ihm seit dem im Jahre 1888 erfolgten Tode seiner Ehefrau die Wirtschaft geführt hatte. In der Familie sie wohnte Lennéstraße- verkehrte der damalige Landrichter, jezige Landgerichtsrat Ehmde, der den b. Zimmermannschen Eheleuten mit Rat und Tat zur Seite stand, werden sollte, entwarf, und in dem Testament des Herrn v. Zimmer­namentlich auch den Erbvertrag, durch den die Ehefrau sichergestellt Der Geheime mann zum Testamentsvollstrecker ernannt wurde. Kommerzienrat v. Zimmermann starb am 2. Juli 1901 im Alter von 81 Jahren. Schon einige Zeit vor dem Tode hatte sich das Verhält­nis des Landrichters Ehmde zu dem v. Zimmermannschen Ehepaare ungünstig gestaltet. Nach dem Tode gestaltete sich das Verhältnis zu Frau b. Zimmermann noch schlechter. Nach der Darstellung des Landgerichtsrats Ehmde ist die Aenderung darauf zurückzuführen, daß Frau v. Zimmermann einige Jahre vor dem Tode ihres Mannes die Bekanntschaft des Magnetopathen Professors" Willy Reichel ge­macht hatte, der zu ihr in intimere Beziehungen getreten sein soll. Am 3, August 1901 ging bei dem Präsidenten des Kammergerichts eine

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anonyme Anzeige wider den Landrichter Ehmcke

ein, in der diesem schwere Vorwürfe über die Art und Weise gemacht wurden, wie er den alten Herrn v. Zimmermann zum Abschluß des Vertrages mit ihm über die Testamentsvollstreckung bewogen haben solle. Einige Zeit später erstattete Frau b. Zimmermann gegen den Landrichter Ehmde eine

Anzeige wegen Betruges.

Auf Grund der aufgestellten Behauptungen wurde gegen den Land­richter Ehmde von dem Disziplinarsenat des Kammergerichts die Einleitung der Disziplinaruntersuchung unter gleichzeitiger Sus­pendierung von seinem Amte beschlossen und die Voruntersuchung wegen angeblichen Betruges, Bedrohung, Nötigung usw. eröffnet. In der Disziplinaruntersuchung handelte es sich zunächst um angeb liche Bedrohungen der Frau b. Zimmermann durch Landrichter Ehmde. Es wurde behauptet, daß er von der Frau Geld gefordert und, als dies verweigert wurde, eine turbulente Szene verursacht habe. Er habe sogar einen Revolver aus der Rocktasche gezogen und Frau v. Zimmermann bedroht,

daß fie,

Taut um Hülfe rufend, hinausgelaufen sei. Die Frau hatte sich zur Bekräftigung ihrer Dar. stellung bezüglich der Bedrohung auf das Zeugnis ihrer damaligen " Stüße" Fräulein Schüler berufen und trat dann mit einer eides stattlichen Versicherung ihres damaligen Dienstmädchens, der An­geklagten Helene Gröseling hervor, in der behauptet wurde, daß auch Diese drei- bis viermal entfeßliche Hülferufe der Frau Geheimrat ge= hört habe, und daß dieses immer nur geschehen sei, wenn der Land­Sie( die Gröseling) richter Chmde bei Frau v. Zimmermann war. habe jedesmal nachher mit Fräulein Schüler darüber gesprochen, und diese habe ihr darauf erzählt, der Landrichter Ehmde bebrohe jedes­mal das Leben der Frau Geheimrat. Helene Gröseling wurde darauf am 9. November 1901 als Zeugin bernommen und bestätigte unter ihrem Eide , daß sie während der Anwesenheit des Herrn Ehmake wiederholt Hülferufe der Frau Geheimrat gehört habe. Fräulein Schüler fei bei einem solchen Vorfall zu ihr gekommen und habe ihr gesagt, daß Ehmde die Frau v. Zimmermann mit dem Revolver be­droht habe.

unter dem hypnotischen Einfluß

des Professor" Reichel gestanden und daß dieser auch ihn selbst hypnotisiert haben könnte. Die Angeklagte Gröseling bestätigt auch ihrerseits, daß Frau v. Zimmermann ein so bestimmtes Wesen ge­habt und so drohend aufgetreten sei, daß man

"

Verfammlungen.

Es wurde die

Brief übergeben und zu ihr gesagt habe:" Hier, Fräulein, ist der Brief, von dem wir gesprochen haben. Tragen Sie ihn nach meinem Tode zur Erzellenz!" Voigt war so schwach, auch nach dem Diktat der Frau v. 3. einen Brief an Frau Tscherner zu schreiben und ihr Eine Versammlung der Fahrstuhlarbeiter, einberufen vom Ver­darin mitzuteilen, daß er selbst gesehen habe, wie der alte Herr band baugewerblicher Hülfsarbeiter, welche Sonntag in den Insel­b. Zimmermann dem Fräulein Schüler einen Brief übergeben und Festsälen tagte, hatte als Hauptpunkt auf der Tagesordnung: Die ihr die Weisung gegeben habe, ihn nach seinem Tode an eine hohe Affäre Rietsch- Böllmann und die Stellung der Kolonnenführer im Person abzugeben. Als der Brief des Angeklagten Voigt bei der allgemeinen". Referent war dazu Karl Heidemann. Bei der Angeklagten Frau Tscherner antam, hatte sich dort die Martha Affäre Rietsch- 3öllmann" handelte es sich darum, daß die Fahr­Schüler eingefunden und nahm den Brief, den der Portier Tscherner stublarbeiten auf dem Bau Wilmersdorferstraße 75 zu Charlotten­verbrennen wollte, an sich, indem sie sagte, den Brief müsse Frau burg durch das Verhalten des Vorarbeiters und Kolonnenführers b. Zimmermann erhalten. Frau v. 3. überreichte dann den Brief Böllmann von dem Fahrstuhlunternehmer Vallentin( Vertragsfirma) dem Untersuchungsrichter und daraufhin wurde der Angeklagte auf den Fahrstuhlunternehmer Rietsch( Nichtvertragsfirma) über­Der Zweigvereinsvorstand veröffentlichte darüber Voigt zu seiner nochmaligen Vernehmung als Zeuge vorgeladen. gegangen waren. Dabei hat dann Voigt unter seinem Eide in größter Ausführlichkeit im Vorwärts" vom 24. Oftober eine Annonce. wahrheitswidrig den angeblichen Vorgang erzählt usw. Voigt gibt Sperre über den Bau verhängt. Auch wurden gegen Herrn Rietsch zu, wahrheitswidrig nur das bekundet zu haben, was ihm Frau Vorwürfe in der Annonce erhoben. Da Herr Rietsch, statt einer Ein­b. Zimmermann geheißen habe. Er sei der Ueberredung seiner ladung zu der Versammlung am Sonntag zu folgen, in einem früheren Dienstherrin unterlegen. Diese habe einen unheimlichen Rohrpostbrief mitgeteilt hatte, er habe Alage wegen Beleidigung und Einfluß geltend zu machen verstanden und es auch an Drohungen Schadenersatz angestrengt, so verwies Heidemann als Referent nicht fehlen lassen, indem sie wiederholt gesagt habe: fie werde in der Sache im wesentlichen auf die demnächstige Erledigung der Er meint, seine Behauptungen bes jeden, der etwas gegen fie aussagen würde, ins Buchthaus bringen. Angelegenheit vor Gericht. Der Angeklagte Boigt brüdt sogar in verblümter Weise die Ver- weisen zu können. Darauf ging Redner auf die Frage der Stellung der Kolonnenführer oder Vorarbeiter im allgemeinen ein. Der mutung aus, daß die Frau v. Zimmermann Krebsschaden sei die Extrabezahlung der Kolonnenführer. So bilde sich eine Art Zwischenarbeitgebertum heraus zwischen dem Bau­unternehmer und dem Arbeiter. Das müsse aber verhindert werden, bezahlung der Kolonnenführer. Für besondere Versäumniſſe ſei ja und es werde am besten verhindert durch Abschaffung der Extra­im Tarif eine Entschädigung des Arbeiters durch den Unternehmer vorgesehen. Wenn der als Kolonnenführer fungierende Mitarbeiter. nicht als Kolonnenführer extra bezahlt werde, dann werde es auch aufhören, daß immer dieselben Personen den Solonnenführer machten. Und es würde auch die Praris des Gewerbegerichts erschüttert, wo­nach schon jetzt dem Stolonnenführer eine Arbeitgeberstellung einge räumt werde, weil er die Leute annehme". Das Gewerbegericht habe sogar schon entschieden, daß sich Kolonnenmitglieder an den Kolonnenführer zu halten hätten, wenn er das vom Unternehmer gegebene Geld nicht richtig verteile. Die Versammlung stimmte dem Redner zu. Im Laufe der Debatte verteidigte sich Böllmann , indem er unter anderem meinte, bei der Vertragsfirma Vallentin tämen auch mancherlei Differenzen vor. Eine solche Differenz habe ihn veranlaßt, die Arbeit für Rietsch weiter zu machen. Ein Ver treter der Firma Vallentin, teilte mit, daß göllmann zu ihm gesagt habe, er würde am Dienstag den Bau für Rietsch fertig machen, der hätte ihm 50 Mart versprochen. Heidemann faßte im Schlußwort sein Urteil über Vorkommnisse, wie auf dem Bau in der Wilmersdorferstraße, dahin zusammen, daß bei Differenzen mit einer Vertragsfirma auf jeden Fall erst unter Hinzuziehung der Verbandsleitung ein Ausgleichsversuch gemacht werden müsse. Das hätte auch Böllmann nicht unterlassen dürfen, zumal er damals noch Mitglied der Organisation gewesen sei. Erst wenn ein Einigungs­versuch scheiterte, hätte er von der Firma Vallentin weggehen dürfen. In der Diskussion war hervorgehoben worden, daß bei Rietsch niedrigere Preise gezahlt würden wie bei Vallentin. Die Versammlung erledigte nachher noch eine Reihe Verbands­angelegenheiten.

ihr gegenüber völlig willenlos

gewesen sei. Ihr selbst habe Frau v. 3. unmittelbar vor den Ter­minen immer noch genau eingebläut, was sie zu sagen habe und ihr Wein vorgefeßt, den sie auf ihr Geheiß immer austrinken mußte. Als sie sich einmal geweigert, eine ihr von Frau v. 8. vorgesagte Aussage zu machen, habe ihr Frau v. 3. gedroht:" Sie habe nun schon einmal einen falschen Eid geleistet und würde von ihr ohne weiteres angezeigt werden, wenn sie ihr nicht Folge leistete." Frau v. Zimmermann hat nach dem Tode ihres Mannes ber­schiedenen Angestellten und auch den Tschernerschen Eheleuten wiederholt gesagt, sie würden aus der Erbschaft etwas bekommen, den Tschernerschen Eheleuten hat sie auch eine Pension und die Ueberlassung von Möbeln in Aussicht gestellt. Erfüllt sind diese Versprechungen aber nicht. Erst im Mai v. J. erhielt der Portier Tscherner von Frau v. Zimmermann aus Los Angelos die ihm angeblich teftamentarisch ausgesetzte Summe von 600 M. übersandt. Der Angeklagte Voigt erhielt, wie schon erwähnt, 500 M. Die Angeklagte Gröseling hat bisher Geld nicht bekommen. Sie hat in ihren Aussagen in der Voruntersuchung u. a. behauptet, daß sie auf dem Wege nach dem Charlottenburger Amtsgericht von der Frau v. Zimmermann und der Frau Tscherner begleitet worden sei und beide in der Straßenbahn noch im flüsternden Tone ihr immer wieder vorerzählt haben, was sie aussagen solle. Als sie zu Frau Tscherner gesagt:" sie wisse noch nicht, was sie tun und ob sie nicht dech lieber die reine Wahrheit sagen werde, habe ihr Frau Tscherner geantwortet:" Das tun Sie um Gotteswillen nicht, sondern bleiben Sie bei Ihren bisherigen Aussagen,

sonst liegen wir alle drin!"

Der als Zeuge vernommene Untersuchungsrichter Landgerichts­rat oth gibt ein anschauliches Bild aller der Machinationen, die zu diesem Wirrsal auf Frau von Zimmermann zurückzuführen waren. Jns Rollen ist das Rad gekommen durch den anonymen Brief, in welchem dem Kammergerichtspräsidenten mitgeteilt wurde, daß Landgerichtsrat Ehmde unter allerlei Vorspiegelungen es ber­standen habe, sich von dem inzwischen verstorbenen Geheimrat bon Zimmermann, der ein ungeheures Millionenvermögen hinterlassen, zum Testamentsvollstreder einsetzen und sich dafür eine toloffale Bro­vision aussehen zu lassen. Im Anschluß an diesen Brief sei Frau von Zimmermann bei dem Vertreter des Landgerichtspräsidenten er­schienen und habe schwere Anschuldigungen gegen den Landgerichtsrat Ehmde erhoben, der einen Arrest gegen sie erwirkt, ihr

mit dem Irrenhause und mit Erschießen gedroht Auf Grund und von ihr verlangt habe, seine Frau zu werden. dieser Angaben sei dann die Disziplinaruntersuchung gegen den Landgerichtsrat Ehmde eingeleitet worten. Das Verfahren schwebe zur Zeit noch. Die jetzigen Angeklagten haben schließlich ein ganz umfassendes Geständnis abgelegt, daß sie unbewußterweise Mein­eide geleistet haben und durch die Ueberredungskunste, Versprechungen und Drohungen der Frau von Zimmermann dazu verleitet worden seien. Geheimer Kommerzienrat bon Zimmermann habe, als er im Alter von 81 Jahren starb,

etwa 14 Millionen Mark hinterlassen

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Auer der auf die Bedrohung bezüglichen eidesstattlichen Ver- und soll ein sehr bedeutender Industrieller gewesen sein. Er befaß Ausführungen Teilzahlungen geftattet) Dr. Schünemann, ficherung hatte Frau v. Zimmermann noch zivei weitere eidesstattliche Kinder aus erster Che und heiratete seine Wirtschafterin, die ihn in Versicherungen der Angeklagten Gröfeling überreicht, die sich auf das ettva zehnjähriger The recht liebevoll gepflegt haben soll. Frau von Berhältnis der Frau b. Zimmermann zu dem Magnetopaten Reichel Bimmermann sei eine sehr gewandte Dame, mit großer Energie und das Verhalten einer Frau Schuwardt bezogen, die Material zu des Willens, die sehr überzeugend und bestimmt spricht und fich bon Ferd. Krüger& Sohn, B gunsten des Landrichters Ehmcke zu sammeln fuchte. Die Angeklagte dem, was sie durchsetzen will, durch nichts abbringen lasse. Nach Gröſeling erflärte in ihren eidesstattlichen Versicherungen die Be- dem Eindruck, den der Zeuge von dieser Frau gewonnen, verstand sie hauptung, daß Frau b. Zimmermann schon zu Lebzeiten ihres Ehe- es sehr geschickt, durch raffinierte Versprechungen andere Leute zu mannes in intimen Beziehungen zu Reichel gestanden, für einfachen verführen. Er ist überzeugt, das Frau von Zimmermann in Klatsch. Sie habe nie den Reichel mit der Frau zusammen gesehen raffiniertester Weise die Leute systematisch verführt habe. Als der und nie gemerkt, daß er sich in den Zimmern der ersten Etage, wo die Verdacht rege werden mußte, daß ste Zeugen beeinflusse habe Frau Frau Geheimrätin wohnte, aufgehalten habe. Als dann der Unter- bon Zimmermann die Behauptungen der betreffenders Beugen sofort fuchungskommissar einen Termin zur Ortsbesichtigung in dem Hause ins Gegenteil umgedreht und sie als völlig unglaubturoig hinzu­Lennéstraße 8 anberaumte, haben Frau v. Zimmermann, die Stütze" stellen sich bemüht. Als sie merkte, daß das Sie unter ihr zusammen­Fräulein Schüler und die Angeklagte Gröseling die bei der Be- brechen würde, drohung mit dem Revolver von ihnen selbst und den anderen Per­fonen eingenommenen Standorte bezeichnet. Ferner hat sich die Gröseling ganz ausführlich darüber ausgelassen.

ist fie verschwunden.

Es ist ein Stedbrief wegen Meineides und Berleitung zum Mein­eide hinter ihr erlassen worden, sie hat es aber verstanden, sich nach Santa Catharina in Sicherheit zu bringen,

ist.

von wo eine Auslieferung wegen Meineides nicht erfolgt.

Die Angeklagte Gröfeling gibt jetzt unumwunden zu, daß sowohl ihre eidesstattlichen Versicherungen, als auch ihre eidlichen Aussagen falsch sind. Sie seien von ihr auf Anstiften der Frau b. Zimmermann Sie lebt dort mit einem Manne zusammen, der sich Koszkol von wider besseres Wissen gemacht worden. Die eidesstattlichen Ver­ficherungen habe sie auf Verlangen der Frau v. Zimmermann, die sie Bimmermann nennt und offenbar mit dem Reichel identisch zu sich bestellt habe, nach deren Angaben niedergeschrieben. Dabei Auch Fräulein Schüler soll dort weilen Frau von feien Fräulein Schüler und der" Professor" Reichel zugegen ge- Bimmermann sei zweifellos eine Person, die es verstehe, mit allen wesen, und alle drei hätten sie fortgesetzt bedrängt, die Versicherungen möglichen Neken jemand zu umgarnen. niederzuschreiben. Alles, was sie über die Bedrohung der Frau b. Zimmermann durch Ehmcke ausgesagt habe, sei unwahr; sie habe alle darauf bezüglichen Angaben

nur auf Anstiftung und nach Anleitung der Frau v. Zimmermann gemacht. Unwahr sei auch das, was sie über das Verhältnis der Frau v. Zimmermann zu dem Professor" Reichel ausgesagt habe In Wahrheit habe sie wiederholt bemerti, daß beide ein intimes Verhältnis unterhielten. Vor ihrer ersten Vernehmung habe ihr Frau b. Zimmermann eine goldene Uhr nebst Kette und mehrere Kleider geschenkt.

Gegen Frau v. Zimmermann und Reichel tann ein Verfahren wegen Anstiftung zum Meineide nicht durchgeführt werden, da beide Deutschland und überhaupt

Europa verlassen

Gerichtsarzt Medizinalrat Dr. Hoffmann erklärt, die An­geklagte Gröseling sei nicht geistestrant, aber wohl mehr lentbar und beeinflußbar, als man es sonst bei vollwertigen Menschen zu sehen gewohnt sei. Eine ganze Reihe von Fragen des Verteidigers des Angeklagten Voigt, Rechtsanwalt Dr. Jüngst, bezieht sich auf die etwaige Beeinflussung des Voigt durch Hypnotismus und

ob die

hypnotische Beeinflussung eines Menschen

möglich sei, ohne daß dieser etwas merkt. Medizinalrat Dr. Hoff­mann gibt letteres zu, steht aber den posthypnotischen Aufträgen etwas steptisch gegenüber; solche posthypnotischen Aufträge hätten doch auch immer eine zeitliche Grenze und es sei doch nicht an­zunehmen, daß hier davon die Rede sein könne, da ja doch die Tat des Voigt erst lange nach seiner Trennung von Reichel ausgeübt worden sei und er nicht einfach einen posthypnotischen Auftrag ausgeführt

haber und sich in Santa Catharina in Südamerika aufhalten sollen. sondern fich anfänglich geweigert habe, das zu tun, was man bon Der zweite Angeklagte, Diener Karl Voigt, war vom April ihm berlangte. Nachdem der Verteidiger noch darauf hingewiesen, bis August 1901 als Diener im b. Zimmermannschen Hause gewefen. daß Boigt glänzende Zeugnisse über seine Tätigkeit und feinen Dann ist er in die Dienste des Professor Reichel getreten. Frau Charakter aufzuweisen habe, wird die Beweisaufnahme geschlossen v. Zimmermann gab Weisungen, wie er sich vor Gericht zu ver- und die Sizung auf heute Uhr vertagt. halten habe und Voigt machte dann auch nach dieser Instruktion

wahrheitswidrige Aussagen vor Gericht und beschwor fie. Er sagte

aus: er wisse, daß Herr v. Zimmermann der Martha Schüler jenen

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