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Nr. 299. 22. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Gerichts- Zeitung.

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freitag, 22. Dezember 1905.

Ein voll

übersichtskarte eingetragen werden kann. Von der Beendigung der Berliner Straßenbahn selbst bearbeitet und enthalten alle Schürfarbeiten ist dem Bergrebierbeamten ebenfalls Anzeige Neuerungen, die erst in allerletzter Zeit festgestellt sind. Der zu machen. Der Schürfende hat Tabellen zu führen, woraus Wegweiser" enthält ferner die Fahrpläne der Berliner Ostbahn, das Oberbergamt das Resultat erkennen kann. Die Tabellen der Siemens u. Halskeschen Bahnen Groß- Lichterfelde- Steglitz Eingriff in die Breß- und Gewerbefreiheit. Der Versuch, durch sind auf Verlangen dem Bergrevierbeamten vorzuzeigen 2c. und Steglitz - Dahlem - Grunewald , sowie die Fahrpläne sämt Bolizeigefeße die reichsgesetzlich gewährleistete Breßfreiheit und Ge- In einem Strafverfahren gegen den Herrn Koop bon licher Omnibuslinien, nach amtlichen Materialien aufgestellt. In werbefreiheit zu untergraben, nimmt in Sachsen eine immer größere der Internationalen Bohrgesellschaft erfolgte in allen Instanzen übersichtlicher Weise reihen sich hieran die Fahrpläne des Berliner Ausdehnung, nachdem kürzlich das Dresdener Oberlandesgericht er- Freisprechung von der Anklage, jene Vorschriften übertreten Eisenbahn- Verkehrs, Stadt, Ring- und Vorort- Züge sowie die flärt hat, in einem solchen Eingriff nichts Ungefeßliches finden zu Urteil des Landgerichts Naumburg , der zweiten Instanz, eingelegte it än 5 iges Straßenverzeichnis mit Hinweis auf ben zu haben. Das Kammergericht verwarf fürzlich die gegen das wichtigsten Verbindungen mit deutschen Großstädten. fönnen. Es hat nunmehr auch die Amtshauptmannschaft Grimma ständiges folgende gegen die Neichsgeseze verstoßende und deshalb ungesetzliche Revision der Staatsanwaltschaft und führte aus: Die angezogenen beigelegten Plan enthält bei jeder Straße und jedem Plaz Angaben, Verordnung erlassen: Polizeiverordnungen des Oberbergamts feien ungültig, von welcher Straßenbahn- Linie dieselben durchfahren oder gekreuzt Wer es unternimmt, den Gewerbebetrieb eines anderen da- weil ihr Zwed lediglich der sei, der Bergbehörde die Kontrolle zu werden, oder falls beides nicht zutrifft, welche Linie in un Polizeiverordnungen nur zu diesem Zweck seien unmittelbare Nähe der durch zu stören oder zu beeinträchtigen, daß er öffentlich vor einer erleichtern. Straße An führt. Stelle des Menschenmenge durch Verbreiten von Schriften oder zulässig. Es wäre nicht zulässig, daß eine Behörde einen Privat- bisherigen Planes ist ein ganz neu bearbeiteter, δας Breßerzeugnissen oder in einer Zeitung oder durch mann, der an sich gestattete Arbeiten vornehmen lasse, zwinge, ganze Weichbild der Residenz und die wesentlichen Vororte um öffentlichen Anschlag dazu auffordert bezw. darauf hinwirkt, in bestimmte Tätigkeiten lediglich zu dem Zweck vorzunehmen, daß die faffender zweifarbiger Pharusplan beigegeben. Der Plan umfaßt einem bestimmten Gewerbebetriebe feine Waren zu bestellen oder zu Behörde sehen könne, was geschehen sei. das gesamte Gebiet innerhalb der Ringbahn und kaufen oder in den Näumen eines bestimmten Gewerbetreibenden sämtliche näheren Vororte, wie Charlottenburg , Halensee , nicht zu verkehren, wird, soweit er sich nicht nach anderen gejeglichen der Schlosser Wilh. Mezger gestern von der ersten Straffammer Stralau, Weißensee. Aus der Berufungsinstanz. Von ungerechter Verurteilung wurde Wilmersdorf , Schmargendorf , Schöneberg , Friedenau , Rigdorf, Bestimmungen strafbar macht, mit Geldstrafe bis zu 150 Mart oder des Landgerichts II befreit. Der Angeflagte ist seinerzeit vom Straßenbahn zum Preise von 25 Pf. zu haben. Das Büchlein ist bei allen Schaffnern der Haft bis zu 14 Tagen bestraft." Den sächsischen Reichsgesetzfeinden ist jetzt ein Eideshelfer in der weil er einem Menschen, den er für einen Straßenräuber hielt und Schöffengericht zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden, Die gestohlenen Kunstschätze. Ueber die von uns bereits ge­Person des Herrn Dr. Nomen erſtanden. Dr. Romen, zur Zeit mit dem er ins Handgemenge gekommen war, einen Messerstich ver- meldete Entwendung von Kunstgegenständen aus dem Reſidenzschloß Striegsgerichtsrat und Mitarbeiter des Tag", bestreitet selbstver ständlich, daß die sächsischen Anordnungen in ihrer ober- egt hatte. Der Angeklagte war eines Nachts in Gemeinschaft mit in Weimar teilt das großherzogliche Hofmarschallamt folgendes mit: einem andern jungen Manne namens Wolff über den Wittenberg - Fünfzehn wertvolle Zeichnungen und Aquarelle sind entwendet Landesgerichtlich approbierten Anwendung gegen Preßfreiheit plag gekommen, als sich ihnen zwei Bassermannsche Gestalten worden. Es sind die folgenden: Hosemann: Jahrmarktszene, F. Dict: und Gewerbefreiheit verstoßen. Nach dem klaren Wortlaut des näherten, von denen der eine, ein Arbeiter Hildebrandt, den Berstörung Heidelbergs , v. Werner: Bemooſter Bursche zieh' ich aus, Reichspreßgesetzes unterliegt die Presse nur reichs gesetz Angeklagten nach lichen Beschränkungen. Eine Verordnung, die einen Verleger oder Die Frage nach dem Wege gur Alvenslebenstraße fragte. Hammer: Landschaft, Graf Harrach: Sohlezeichnung, Geibel: Schlachten­war offenbar nur ein Vorwand zur An izene, Hummel: Aquarelle, v. Samede: Landschaft, Marshall: Tachtinis Redakteur einer Zeitung deshalb mit Strafe bedroht, weil er in näherung, denn wie sich später herausgestellt hat, wohnte Traum, Bause: Lauernder Hirsch, Professor Preller: Odysseus und der Zeitung mitteilt, in welchen Lokalen die Zeitung der eine der beiden verdächtigen Männer selbst in der Alvensleben- Bolyphem, Riedel: Gebirgslandschaft, Schent: Der Walchensee ; ferner ausliegt und in welchen nicht, bleibt ein sinnenfälliger Eingriff in straße, brauchte sich also nach dem Wege dorthin nicht zu erkundigen. zwei Originalzeichnungen von Daniel Chodowicki: a) der Kopf eines die Preß- und Gewerbefreiheit der Zeitung, auch wenn Dr. Romen Der Angeklagte und sein Begleiter hörten dann deutlich, daß der alten Bettlers( in Rotstein und schwarzer Kreide), 172 Millimeter dies nicht einsehen will oder kann. Daß gerade Dr. Romen zweite junge Mann sagte:" Drückt ihm doch ein Zehnmarkitück in hoch und 166 Millimeter breit, b) Lotte gibt dem Diener Werthers der fächsischen Polizei und dem fächsischen Oberlandesgericht die Hand!" worauf der Angeklagte, der sich über die Situation die Pistolen, der Amtmann fist am Tisch( Feder und Tusche), beitritt, iſt eine etwas harte Strafe für die fächsischen Behörden. nicht zweifelhaft war, laut fagte: Wir haben kein Geld!" und mit 303 Millimeter hoch, 224 Millimeter breit. Das großherzoglich Es haben wohl noch nie Ausführungen eines Regierungskommissars feinem Freunde weiter ging. Blöglich fam es zwischen ihm und fächstiche Hofmarschallamt warnt vor dem Ankaufe dieser Gegenstände fo allseitige Verurteilung erfahren wie die des Kriegsgerichtsrats dem Hildebrandt zu einem Handgemenge. Der Angeklagte behauptet, und erfucht um Mitteilung von etwaigen Verdachtsspuren oder dem Romen in den Sizungen des Reichstages vom 17. und 18. Februar von H. angegriffen worden zu sein und sich verteidigt zu haben, Auftauchen der Blätter. 1902. Damals suchte er die schweren Rechtsverstöße im Gumbinner Hildebrandt behauptet dasselbe von sich. Genug: der An Brozeß Marten- Hicel zu rechtfertigen. Sein totaler Mangel an Glückliche Gemeinden. Die Stadt Winterberg im Sauerlande, Erkenntnis des schweren Unrechts, das in jenem Prozeß begangen geklagte bieb mit seinem Stock, der ihm dabei entfiel, auf Bischofswerda in Sachsen , die Gemeinde Bracht( Regierungsbezirk seinen Gegner, dieser drang mit demselben Stock auf den Düsseldorf ) beziehen aus ihren Waldungen folch' bedeutende Eins wurde, macht sein jetziges Bekenntnis erklärlich: er berstehe nicht, Angeklagten ein. Nun zog lepterer ein dolchartiges Messer und ver- nahmen, daß dort keine oder doch nur ganz unbedeutende Abgaben worin die erörterten schweren Mißgriffe der Behörden gegen das ſetzte dem Hildebrandt zwei Stiche in die Seite. Er wollte dann Reichsgesetz verstoßen. zu entrichten find. entfliehen, wurde aber von Passanten, die auf den Hülferuf des H. Zum Umfang der Haftpflicht einer Straßenbahn. Das Kölner Bum Umfang der Haftpflicht einer Straßenbahn. Das Kölner berbeieilten, gestellt und von. noch mißhandelt. Die Folge diefer Oberlandesgericht hat, wie wir der Rheinischen Zeitung" entnehmen, nächtlichen Szene war, daß sowohl Mezger als auch Hildebrandt über die Frage der Haftung einer Straßenbahn ein weitere Streife sprach letzteren frei, weil es annahm, er habe sich in der Notwehr wollte ihr das Zählformular übergeben. Die Frau aber mißtraute interessierendes Erkenntnis gefällt: Am 16. April 1904 fuhr die befunden, verurteilte dagegen Mezger zu 6 Monaten Gefängnis. In dem feingekleideten, fremden Herrn und dem präsentierten Schein. Ehefrau H. als Fahrgast in einem elektrischen Straßenbahnwagen der Berufungsinstanz erhielt die Sache eine ganz andere Beleuchtung. Sie wies das Formular mit dem Bemerken zurück: Als ab, i zahl der Krefelder Straßenbahn. Sie bekam beim Anhalten des Wagens Der Belastungszeuge Hildebrandt wurde in Sträflingskleidern vor- nig." Der Zähler suchte ihr nun begreiflich zu machen, daß es sich an der Haltestelle Krahnes, wo sie aussteigen wollte, infolge des durch das Bremsen verursachten Stoßes im Wagen zu Fall und geführt. Denn er ist inzwischen wegen Straßenraubes zu nicht ums Bezahlen handle; die Frau aber schnitt jede Erklärung verlegte sich im Gesicht und an der einen Hand. Sie machte für zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Auch beschwor der Be- mit den Worten ab:" J hab Ihne schon e mol g'fagt, daß i nig gleiter des Angeklagten gleichfalls ein unbestrafter Mann, daß zahl. AIs ab." Eine hinzugekommene Hausbewohnerin erhie den ihr hierdurch entstandenen Schaden die Krefelder Straßenbahn­an dte Angehörigen ab­Attiengesellschaft zivilrechtlich verantwortlich und beantragte, diese tatsächlich der Angeklagte zuerst von Hildebrandt angegriffen worden nun den Auftrag, das Formular Die gute Frau geriet darüber erst recht aus im Wege der Klage zur Bahlung eines Schmerzensgeldes und einer fei und fich nur gewehrt und verteidigt habe. Hildebrandt und fein zuliefern. Bei dieser Sachlage gelangte bem Häuschen und rief der Hausbewohnerin zu:. hab Lebenslänglichen monatlichen Rente von 40 M. zu verurteilen. Das Bas Gericht zur Aufhebung des ersten Urteils und zur Frei- doch ded schon e paar mal g'fagt, daß i nix zahl. I zahl nig." Lebenslänglichen monatlichen Rente von 40 m. zu verurteilen. Das Freund beschworen das Gegenteil. Bei dieser Sachlage gelangte bem Landgericht zu Düsseldorf als erste Instanz hat auf

Humoristisches von der Volkszählung. Aus Grözingen bei Kam da der

Karlsruhe wird eine ergögliche Geschichte berichtet. wegen Körperverlegung angeklagt wurden. Das Schöffengericht Zähler in die Wohnung eines alten, schwerhörigen Mütterchens und

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Grund der Beweisaufnahme ein Verschulden des Wagenführers als prechung des Angeklagten, da Notwehr vorlag.

Verfammlungen.

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Witterungsübersicht vom 21. Dezember 1905, morgens 8 1hr.

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PG== 4° N.

Den ganzen Nachmittag befand sie sich in höchster Erregung wegen des vermeintlichen unheilvollen Bettels und erst am Abend, als ihr auch der Klägerin selbst für festgestellt erachtet und den Sohn von der Arbeit nach Hause kam und ihr die Bedeutung des Klageanspruch zu drei Vierteln feines Umfanges gerechtfertigt Formulars erklärte, gab sie sich zufrieden. Die gute Alte hatte eben erklärt, im übrigen die lage abgewiefen. Auf erhobene die Zählung mit einer Zahlung berwechselt und zahlen tut sie nicht Berufung hin wurde das Urteil des Landgerichts zu Düssel­gern. Ein anderes Humoristikum von der Volkszählung wird den dorf Surch Entscheidung des zweiten Zivilsenats des Ueber die Lohnbewegung der Töpfer erstattete die Lohnkommission Ginwohner hatte die Frage der Zählkarte nach dem Hauptberuf mit " Hamburger Nachrichten" aus Glückstadt mitgeteilt: Ein dortiger Kölner Oberlandesgerichts dahin abgeändert, daß der Klageanspruch zu seinem vollen Betrage dem Grunde nach als ge- am Mittwoch Bericht in einer Mitgliederversammlung des Verbandes dem Worte Korbmacher " beantwortet. Hinter der Frage Stellung rechtfertigt erklärt wird. Die Schadenersatzpflicht, so führt das der Töpfer. Wie aus der letzten Vertrauensmännerversammlung beim Hauptberuf" stand als Antwort: Wir fizen bei der Arbeit". Oberlandesgericht aus, ergibt sich aus drei Gesichtspunkten. Bu fannt ist, hat die Kommission der Arbeitgeber Lohnerhöhungen be= nächst aus dem Reichshaftpflichtgesetz, denn die Klägerin hat den Un- willigt, die bei den einzelnen Pofitionen des Tarifs 1 bis 2,50 M. Die Annahme einer Erbschaft von rund einer Million Dollar fall bei der Fahrt in einem Straßenbahnwagen, also bei einem betragen, und die Vertreter der Arbeitnehmer haben sich damit ein- hat ein Mann namens J. Gads How mit der Begründung ver Eisenbahnbetriebe erlitten. Die Haftpflicht der Bahnen aus dem verstanden erklärt. Die Versammlung der Arbeitgeber hat nach an- weigert, er habe das Geld nicht verdient. So wird Reichshaftpflichtgefeß ist feineswegs auf solche Unfälle beschränkt, fänglichem Sträuben diesen Abmachungen ebenfalls zugestimmt. aus New York gemeldet. How verbringt gegenwärtig täglich die sich allein bei einem Bahnbetriebe ereignen tönnen; es fommt Darauf konnten dann die Einzelberatungen des Tarifs erfolgen. 16 Stunden in dem armseligsten Viertel von St. Louis, wo er all­für die Anwendbarkeit des Haftpflichtgefezes an sich überhaupt nicht Dieselben find in der Hauptfache abgeschlossen, und zwar so, daß der gemeine Brüderlichkeit predigt. Er schläft in einem Heim der Heils­barauf an, ob bei dem Unfall ein der Eisenbahn eigentümliches, neue Tarif den vereinbarten Lohnerhöhungen entspricht. Ueber die armee und bereitet sich seine Mahlzeiten selbst auf einem Petroleum­sich von dem gewöhnlichen Transportgewerbe unterscheidendes Lohnfäße für Kochherde ist die Beratung noch nicht abgeschlossen. focher. Seinen Unterhalt erwirbt er sich durch Verkauf von Zeitungen Moment, das die Gefährlichkeit des Transportes erhöht, mitgewirkt Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitern und Unternehmern be- und durch Gelegenheitsarbeiten. hat, sondern darauf, daß der Unfall sich im Betriebe einer Eisenbahn stehen auch über die Festsetzung des Zeitpunktes, an dem der Tarif Wenn jeder nur das Geld erhielte, was er verdiente, so sähe cs ereignet hat. Die Frage der dem Eisenbahnbetriebe eigentümlichen abläuft. Die Arbeitgeber fordern, daß der am 31. Dezember ab- mit der kapitalistischen Gesellschaft recht windig ans, denn diese Gefährlichkeit kann nur für die Fälle Bedeutung gewinnen, in laufende alte Tarif noch bis zum 1. Februar gelten soll, weil die beruht darauf, den Mehrwert aufzuspeichern und ihn denen zu ent denen ein Zweifel bestehen tann, ob ein Ereignis in den zurzeit in Arbeit befindlichen Bauten noch zu den Säßen des alten ziehen, die ihn wirklich verdient haben. Bereich des Betriebes der Bahn überhaupt fällt. Niemals Tarifs übernommen seien. Ferner wollen die Arbeitgeber, daß aber fann ein Zweifel darüber bestehen, daß die bestimmungs- der neue Tarif bis zum 31. Dezember 1907 festgelegt werde. gemäße Beförderung auf den Bahnen zu deren Betriebe Die Arbeiter sind ganz entschieden gegen jede Verlängerung des gehört. Uebrigens würde sich hier als besonderes, gefährliches alten Tarifs, ebenso gegen die Festfeßung des Ablauftermine auf Moment die bei den gewöhnlichen Transportmittelu nicht zu er den 31. Dezember. Sie fordern vielmehr, daß der neue Tarif mit reichende Fahrgeschwindigkeit darstellen, die ihrerseits wieder die dem 30. September abläuft, die Kündigung also am 1. Juli zu Stärke der Erschütterung beeinflußt, die bei einem plötzlichen An- erfolgen hätte, weil diese Zeit für die Neuberatung eines Tarifs den halten der Wagen eintreten muß, und die für den Unfall der Arbeitern günstiger liegt wie die Zeit gegen Schluß des Jahres. Klägerin faufal war. Die Erfaßpflicht der Beklagten folgt zweitens Diese Forderung wurde in der Versammlung allgemein geltend ge aus dem zwischen den Parteien geschloffenen Transportvertrage. macht und die Lohnkommission verpflichtete sich, dieselbe bei den noch Stoinembe. 766 23528 3 Nebel Die Erschütterung des Wagens ist dadurch hervorgerufen worden, fortzuseßenden Tarifverhandlungen mit aller Straft zu vertreten. Damburg 767 S daß der Wagenführer, anstatt die Fahrgeschwindigkeit allmählich Folgende Resolution wurde angenommen: zu verlangsamen, rasch die Bremse start angezogen hat. Bei An­wendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte der Wagen führer die Möglichkeit erkennen können, daß durch dieses schmelle Anhalten Personen zu Fall kommen und dadurch verlegt werden fonnten. In der Handlungsweise des Wagenführers, dessen sich die Beklagte zur Erfüllung ihrer, der Klägerin gegenüber obliegenden Transportvertragsverpflichtungen bedient hat, liegt also eine dem Zentralverband der Dachdecker. Die Versammlung bei Feind Wagenführer zuzurechnende, schuldhafte Berlegung der genamten beschäftigte sich mit der Frage: Wie denken sich die Kollegen die Bertragsverpflichtungen, die die Beflagte gemäߧ 278 des Birger- fernere Verwaltung Berlins , wenn in Frankfurt a. M. ein zweiter Das Thema rief eine lange Debatte lichen Gesetzbuches ohne Rücksicht darauf, ob sie selbst ein Verschulden Beamter angestellt wird. trifft, in gleichem Umfange zu vertreten hat wie eigenes Ber- herbor, in welcher sich die meisten Redner dabingehend schulden. Die Handlungsweise des Wagenführers enthält nun auch, von äußerten, auch ferner einen Beamten in Berlin behalten zu jebem Verschulden abgesehen, in der durch sie hervorgerufenen wollen, jedoch jeden Zuschuß von der Zentrale abzulehnen. Der Berlegung der Klägerin, die der Wagenführer in Ausübung der Beamte darf jedoch nur für Berlin tätig sein. Die Gehaltsfrage ihm von der Beklagten aufgetragenen Berrichtung berübt hat, und ohne Erhöhung der Einzelbeiträge könne durch Erhebung derselben für dessen schädigende Wirkung die Beklagte als die Geschäfts- das volle Jahr hindurch sehr leicht geregelt werden. Herrin gemäߧ 831 B. G. B. auffommen muß. wenn sie nicht den Verbandsangelegenheiten stimmte die Versammlung einstimmig des Vorstandes zu, welcher den Kollegen Beweis erbringt, daß sie bei der Auswahl des von ihr angestellten dem Beschlusse Reger aus Worms wegen unfollegialen Vers Wagenführers die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet Georg hat. Dies ist der dritte Grund für die Haftung der Beklagten , haltens aus dem Verband ausgeschlossen hatte. Als Beisiger zum Gin tonfurrierendes Verschulden der Klägerin, daß der erste Richter Innungsschiedsgericht wurden Winstowski und darin erblickt hat, daß sie zur Zeit der Erschütterung des Wagens fich gewählt, als Stellvertreter Althaus und Kühn. Folgende erhoben hat und sich dabei nicht festgehalten habe, hat das Ober- Resolution wurde gegen 2Stimmen angenommen: Die heute in Berlin Landesgericht verneint, denn ein derartiges Verhalten sei allgemein tagende Filialversammlung des Zentralverbandes der Dachdecker ver­üblich und bei einem ordnungsmäßigen Anhalten des Wagens auch wirft auf das entschiedenste die Ansicht der Generalfommission, die feineswegs gefährlich; mit einem Rucke, wie er sich im vorliegenden fie dem Parteivorstande gegenüber eingenommen hat. Des weiteren Falle ereignet hat, braucht fein Baffagier beim Anhalten des schließt sie sich dem Artikel des Genossen Hoch im Fachorgan voll Wagens zu rechnen, sondern er darf erwarten, daß der Wagen, ständig an." wie es fich gehört, ohne jede stärkere Erschütterung zum Stehen ge­bracht wird.

Berlin

769 2

777 S

Die Versammlung erklärt sich mit den Beratungen der beider- Frankf.a.M. 775 SW feitigen Kommissionen, die von der Meisterversammlung an- München genommen sind, einverstanden und beschließt, daß der von den Wien beiderseitigen Kommissionen regulierte Tarif munmehr endgültig am 1. Januar in Kraft tritt.

Vermifchtes.

Unter

Manke

Ungültige Borschriften eines Oberbergamtes. Das Schürfen nach Im Pharns- Berlag ist soeben der Berliner Wegweifer" Salzen betreffen Polizeiverordnungen des Oberbergamts Halle von 1890 und vom 1. Oftober 1903. Sie schreiben vor: Wer nach Ausgabe 1900 erschienen, das einzige offizielle Gabrplanbuch jämt­Salzen schürfen will, hat dies vorher der Bergbehörde( Revier- licher Berliner und Bororts- Straßenbahnen. Die Fahrpläne dieser beamten) derart anzuzeigen, daß der Anjaypunkt in die Mutungs- Gesellschaften sind in der Oberverlehrsinspektion der Großen

5 bedeckt 2 bedeckt

4 Haparanda 745 23

2 helter

-6

5 Petersburg 757 SSW 2 Schnee-14 4 Scilly 772 Still- bedeckt

3 Aberdeen 760 WN 2 mollig

3 bedeckt

-0 Baris

86669

2 woltig 776 S2 2 bedeckt 775 23 4 heiter Wetter- Prognose für Freitag, den 22. Dezember 1905. Biemlich warm, vorwiegend trübe mit Regenfällen und lebhaften südwestlichen Winden. Berliner Wetterbureau.

Wasserstand am 20. Dezember. Elbe bei Wuffig+ 0,41 Meter, bei Dresden -0,81 Meter, bei Magdeburg +1,90 Meter. 11n strut bei Dder bei Ratibor Straußfurt+1,35 Meter. Breslau Oberpegel Meter, bei Breslau Unterpegel bei Frankfurt Meter. Weichsel bei Barthe bei Pofen+0,90 Meter.

+3,10 Meter.

1.

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meter.

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Eingegangene Druckfchriften.

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Meter, bei Meter, Brahemünde Nete bei

Dr. O. Streing. Die Regierungskunst. 126 Seiten. Manzsche t. u. Hof- Berlags- und Universitäts - Buchhandlung, Bien 1, Kohlmartt 20. Dr. J. Wolf. Zeitschrift für Sozialwissenschaft. Heft 12. Monatlich ein Heft. Preis viertelj. 5 M. Einzelheft 2 m. 12 Hefte bilden einen Band. Verlag G. Reimer, Berlin , W. 35.

Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung 1806. Mit einer geschichtlichen Einleitung von Prof. Dr. Nich. Graf Du Moulin Ecardt, München . Eleg. broschiert 1,50 9. Stuttgart : Frib Lehmann, Berlag.

Strieg mit Frankreich . Wohin mug die deutsche Marokkopolitik führen? 34 Seiten. Verlag B. Süßerott, Berlin , W. 30. S. Demte. 100 000 Schweinchen in städtischer Regie als Retter aus der Fleischnot. 20 Seiten. Preis 50 Pf. Thüringische Verlagsanstalt, Leipzig , Lindenstr. 20.

Dr. L. Frank. Die russische Revolution. 15 Seiten. Verlag Volks. ftimme", Mannheim . 3. Sandmann. Wie kann die heimische Stognalindustrie und der deutsche Beinbau gefördert werden? 43 Seiten. Berlag. S. Hermann, Berlin , SW. 19.. England in deutscher Beleuchtung. 3. Hest. Preis 90 Bf. Herausg. Dr. Th. Lenschau, Berlin , Berlag Gebauer- Schwetschte, Halle a. H.