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Nr. 10. 23. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Eine Flugblattverbreitung

fbird morgen, Sonntag, in Berlin   und den Kreisen Teltow  - Beeskow  und Niederbarnim vorgenommen werden. Es versteht sich von selbst, daß kein organisierter Genosse bei dieser Arbeit fehlt. Bei jeder Flugblattverbreitung ist die Arbeit eine ganz geringfügige, wenn alle Parteigenossen erscheinen und eingreifen. Ueberläßt man es aber, wie so oft, einer kleinen Anzahl arbeitsfreudiger Männer, die Bezirke zu belegen, so werden diese Freunde überlastet. Das muß vermieden werden. Wir hoffen, daß bei der wichtigen Aktion, welche durch das Flugblatt eingeleitet wird, jedermann, der sich Genosse nennt, zur Stelle ist, dann wird die Verbreitung spielend bewältigt werden. Die Genossen wollen sich an folgenden Stellen einfinden: im 1. Kreis bei Seiler, Neue Friedrichstr. 20,

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im 2. Areis

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im 3. Kreis

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im 4. Areis

B

im 5. Areis

Weihnacht, Grünstr. 21.

B Glaue, Krausenstr. 18.

Radtke, Flensburgerstr. 24. Maertins, Mittelstr. 48. Weifert, Krausenstr. 30.

den bekannten Stellen.

Schnieber, Admiralstr. 31.

Krüger, Naunynstr. 54.

Zacharowsky, Brandenburgstr. 49.

Dundel, Simeonstr. 25.

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Stramm, Ritterstr. 123.

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Höhlte, Dranienstr. 113/114. Schneider, Sebastianstr. 7.

Moschinski, Michaelfirchplatz 9.

Biberstein, Adalbertstr. 61.

Radtke, Neue Jakobstr. 1.

Sonnabend, 13. Januar 1906.

Aufruf der Sache nicht anwesend gewesen und die Berufung bares Elend vieler Frauen und Mädchen, die sich leider einer ,, weisen deshalb verivorsen sei. Unmittelbar darauf erschien Frau" anvertraut hatten, dann schwer frank geworden, monatelang der Angeklagte in Begleitung seines Verteidigers wieder und in der Charité behandelt sind und aus der Charité auf die Anklage­Nechtsanwalt Dr. Liebknecht versuchte, unter Darlegung des bank fommen. Die Aussagen der Charitéärzte mögen rechtlich Sachverhalts und da sämtliche Zeugen noch anwesend waren, zulässig sein, weil den Aerzten das Bewußtsein fehlt, daß die Mit­lichen. Es gelang ihm aber nicht, es verblieb vielmehr bei der sie berechtigt, das Zeugnis nach§ 52 Str.-Pr.-D. abzulehnen. furzerhand eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu ermög- teilung des ihnen Anvertrauten unbefugt ist. Aber zweifellos find Entscheidung des Gerichts. Der Vorgang erregte in den Streifen der Macht ein Arzt von diesem Recht feinen Gebrauch, so ist es durchaus Anwälte begreifliches Aufsehen. R.-A. Dr. Liebknecht wird es am Blaze, ihn als Sachverständigen abzulehnen. Solcher nun vorbehalten sein, durch einen schriftlichen Antrag auf Wieder Arzt zeigt durch die Bereitwilligkeit auszufagen, feine Befangenheit. einfegung in den vorigen Stand den Verfuch zu machen, dem An- Auch hier trifft der Mangel einer Wahrung des Berufsgeheimnisfes geklagten doch den Instanzenzug zu wahren. Zumal das Gericht in dem vom Gefeß gewünschten Sinne wesentlich die ärmere Klasse. außerordentlich selten die Termine zur Terminsstunde aufruft, so ist Die Bekundungen der in Abtreibungsprozessen gegen die armen stunde anwesend, auch beim Aufruf im Gericht ist, sich nur entfernt minder wohlhabende Mädchen und Frauen, deren Mittellosigkeit fie es im höchsten Grade unbillig, einen Angeklagten, der zur Termins Opfer der Abtreibung auftretenden Aerzte treffen fait ausschließlich hat, weil er glaubt den Anwalt benachrichtigen zu müssen, so wie nötigte, ein Krankenhaus aufzusuchen. Handelte es fich um geschehen zu behandeln. Wohlhabendere längst hätte die öffentliche Meinung fich gegen den geringen Umfang des Gebrauchs gewendet, das Beugnis zu

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verweigern.

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Verfammlungen.

Körperverlegung mit tödlichem Ausgang. Zu lebhaften Er­örterungen über den Begriff der Notwehr tam es gestern vor dem Schwurgericht des Landgerichts I   bei der Verhandlung einer An­flage megen Störperberlegung mit tödlichem Aus. gange. Angelingt war der Maurergeselle Karl Kühne aus Sachsenhausen   bei Oranienburg  . Am Abend des 17. September Der Verband der Schneider hielt am Dienstag in Buggen­fand in dem Staßnerschen Schanklokal zu Sachsenhausen ein Tanz- hagens Etablissement eine stark besuchte öffentliche Versammlung bergnügen statt, an dem auch der Angeflagte mit seiner Ehefrau ab, woselbst die Quertreibereien der Organisations. teilnahm. Ein gleichfalls dort anwesendes Dienstmädchen, Elise feinde in der Orts. und Innungsfrankenkasse Franke, traf dort ihren früheren Liebhaber, den Schiffsbauer des Berufs ausführlich erörtert wurden. Ritter verwies in Hönow  , der mehrmals mit ihr tanzte und fie gern nach Hause seinem Referat unter anderem auf die letzten Erfolge des Ver= bringen wollte. Die Franke lehnte jedoch dies Anerbieten ab und bandes bei den Delegiertenwahlen. Nun ist aber auf Grund recht­setzte sich an den Tisch des Angeklagten. Als Hönow   dann die lich nur wenig stichhaltiger Beschwerden die am 14. November v. J. Franke noch zweimal zum Tanze engagierte, erhielt er jedesmal erfolgte Wahl von Bertretern zur Generalversammlung der Sierüber erregt, rief er der Franke einige Drohungen Innungskasse, bei der die Liste des Verbandes siegte, tassiert den bekannten Stellen des Ostens und des zu, so daß diese sich fürchtete und den Angeklagten und dessen worden und die Neuwahl auf den 18. Januar d. J. festgesetzt. Südostens. Frau bai, auf dem Heimwege sich ihnen anschließen zu dürfen. Ebenfalls sind 28 Proteste gegen die lehte Delegiertenwahl zur Der Hönow   tam hinter ihnen her und riz mit den Worten: Play! Ortsfrankenkasse der Schneider, bei welcher die Verbandsliste eine Weg hier, sonst passiert hier etwas!" die Franke von dem An- Zweidrittelmehrheit erzielte, bei der Aufsichtsbehörde eingegangen. geklagten weg. Es tam zu einem Wortwechsel und zu Tätlichkeiten, Ob auch diese Wahlen für ungültig erklärt werden, steht noch dahin. die nach dem Zeugnis aller Augenzeugen zuerst von Hönow   be. Jedenfalls ermahnte der Referent sowie sämtliche Diskussionsredner gonnen wurden. Die Streitenden famen dann wieder auseinander; die Anwesenden, dafür Sorge zu tragen, daß auch die Neuwahlen Hönow  , der angetrunken war, verfolgte aber den Angeflagten und augunsten der Organisation ausfallen mögen, damit den Quer­begann abermals mit Tätlichfeiten, die der Angeflagte zunächst mit treibern des Reichsverbandes gegen die Sozialdemokratie", die einem zugeflappien Messer abgewehrt haben will. In einem ge- hier zweifellos ihre schmutzigen Hände im Spiel haben, gründlich gebenen Augenblick hat er aber mit dem geöffneten Meffer au- das Handwerk gelegt werde. Folgende Resolution gelangte hierauf gestoßen und seinen Gegner durch einen Stich in die Herzgegend so zur einstimmigen Annahme:

Rausch, Winsstr. 12. 1. Abt.

Winter, Georgenkirchstr. 24. 2. Abt. " Tuscher, Georgenfirchstr. 48. 2. Abt. Knözich, Hirtenstr. 10. 3. Abt.

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4. Abt.

Wohlfarth, Rosenthalerstraße 57.

Wirth, Auguftstr. 51. 5. Abt.

Wittchow, Elsafferstr. 68. 6. Abt. Beier, Luisenstr. 26. 7. Abt.

Hof,

im 6. Kreis den bekannten Stellen. In Teltow  - Beeskow   und Niederbarnim   treffen sich die Genossen an den ihnen schon bekannt gegebenen Stellen. Folgende Orte suchen uns um besondere Bekanntgabe:

Nieder- Schönhausen. Flugblattverbreitung am Sonntag, den 14. Januar, 128 Uhr, bei Düder, Eichenstr. 70. Alle Parteigenossen haben pünktlich zu erscheinen.

Tegel  . Vormittags 8 Uhr treffen sich die Genossen im Restaurant Gehlhaar, Berlinerstr. 92.

Neuenhagen  . Die Ausgabe des Materials erfolgt am Sonn­abend abend 8 Uhr im Lofal von A. Wünsch. Bahnhofstr. 27.

Ort stellen.

einen Storb.

Die am 9. Januar bei Buggenhagen tagende öffentliche Schneiderversammlung hat von den Vorgängen, die sich in letzter Zeit in der Orts- und Innungstrantentasse unseres Gewerbes abgespielt haben, Kenntnis genommen.

Ausgehend von der Erwägung, daß die praktische Durch führung der sozialpolitischen Arbeiterversicherungsgeseße einen Teil der Aufgaben der gewerkschaftlichen Organisation bildet, macht es die heutige Versammlung jedem Kollegen und jeder Kollegin zur Pflicht, sich an den kommenden Vertreterwahlen für die Kaffen zu beteiligen.

Die Versammlung richtet im weiteren das Ersuchen an die politisch und gewerkschaftlich organisierte Arbeiterschaft anderer Berufe, ihre weiblichen Angehörigen, die in der Schneiderei be. schäftigt sind, auf die Wichtigkeit solcher Wahlen im Sinne der modernen Arbeiterbewegung hinzuweisen.

wer verletzt, daß hönow sehr bald zusammenbrach und auf der er- hauptete, daß er sich nur der Angriffe des Hönow   zu erwehren Straße verstarb. Der Angeklagte bestritt seine Schuld und be. bemüht gewesen sei und zu diesem Zwecke das peöffnete Meffer vor sich hingehalten habe. Hönow   müsse in dasselbe hineingelaufen sein. Auf Grund der Beweisaufnahme beantragte ber Staats. anwalt gegen den Angeflagten das Schuldig unter Zubilligung mildernder Umstände. Wenn auch zuzugeben sei, daß der Angeklagte der zuerst angegriffene Teil war, fo sei er doch später in der Er­regung über die Tätlichkeiten feines Gegners feinerseits zum An­griff übergegangen und habe dem hönom borsäglich den Messerstich Waidmannsluft und Umgegend. Sonntag 8 Uhr für Borsig- fprechung des Angeklagten für unbedingt geboten, da hier ein beigebracht. Der Verteidiger hielt dagegen die Frei. walde bei tube; Wittenau   bei Müller, Dranienburgerstr. 14; ellatanter Fall der Notwehr vorliege. Der Angeklagte sei wieder. Waidmanns Iust an der bekannten Stelle; Hermsdorf   bei holt von dem Hönow   angegriffen worden und wenn er sich schließ­Dimte; Hohen Neuendorf   bei Herrmann, Stolperstraße 6; fich feiner Haut wehrte und mit dem Messer denjenigen zu vers Des weiteren befaßte sich die Versammlung mit der Be Schönfließ bei Zimmerer Behrend; Bergfelde   bei Auguft treiben suchte, der ihm nächtlicher Weile auf der Straße den Weg triebsmerfstättenfrage. Sierzu führte tunae aus, baß Wilfe. Jeder Ort muß selbst die Kräfte für die Verbreitung am bertrat, fo tönne er dafür nicht bestraft werden. Die Ge auf das Borstelligwerden der Organisationsleitung hin mehrere schworenen verneinten jedoch das Vorliegen der Notwehr, Firmen, darunter Beek u. Kloppenburg und Thiéry u. Siegrand, Weißenfee. Die Flugblattverbreitung für den Drt Beißen Staatsanwalt beantragte ein Jahr Gefängnis, der Gerichtshof bie bislang eine Werfftatt hatte, ihren Arbeitern zu Weihnachten billigten dem Angeklagten aber mildernde Umstände zu. Der jetzt Werkstätten errichtet haben. Dagegen hat die Firma Gerson, see findet am Sonntag früh 28 Uhr von den bekannten Abteilungs- erkannte auf 9 Monate Gefängnis unter Anrechnung von ganz unvermittelt erklärt, daß die Werkstatt mit dem 1. Januar Lokalen aus statt. Für die Verbreitung in den ländlichen Be- 3 Monaten auf die Untersuchungshaft. Der Angeflagte wurde aufgehoben würde und die Schneider eben sehen müßten, wo sie zirken ist der Treffpunkt morgens 1/28 Uhr beim Genossen Schmuß, aus der Haft entlassen. mit der Arbeit blieben. Verhandlungen waren bisher resultatlos. Königs- Chaussee 38. Der Vertreter der Firma hat in ziemlich unverbindlichen Aeuße rungen nur leichthin die Wiedereinrichtung einer Betriebswerkstatt für die nächste Zeit" in Aussicht gestellt. Demgegenüber verlangte die Organisationsleitung bis zum 15. Januar eine bestimmte Ant­wort, ob die Firma gewillt sei, die Werkstatt in mindestens ihrer bisherigen Größe bis spätestens zum 1. Februar wieder zu era öffnen. Ein Bescheid ist bisher von der Firma noch nicht ein gegangen. Es wurde hierzu nachstehende Resolution angenommen: Die Versammlung nimmt Kenntnis von den Vorgängen im Hause Gerson und den hierauf seitens der Organisation ges troffenen Maßnahmen. Ferner nimmt die Versammlung Kenntnis von der abgegebenen Erklärung des Vertreters des Hauses Gerson, in fürzester Zeit wiederum eine Betriebs­merfitatt einzurichten. Sie faßt diese Erklärung dahin auf, daß das Welthaus Gerson angesichts der in nächster Woche statt. findenden Heimarbeitsausstellung, in der die Hausindustrie mit thren üblen Begleiterscheinungen für die Arbeiterschaft zum Auss brud fommen wird, eine bedeutend größere Werkstatt, als sie bisher unterhält, mit allen hygienischen Einrichtungen eröffnen wird. Sollte die Firma Gerson der abgegebenen Erklärung nicht nachkommen, so erklären die Versammelten sich schon jetzt bereit, ihre Kollegen bei Gerson mit allen zu Gebote stehenden Mitteľn im Stampfe um eine Werkstatt zu unterstüßen.

Grünau  . Die Flugblattberteilung findet vom Lokal des Genoffen Franz( Grüne Ecke"), Köpeniderstr. 88, aus statt. Königs- Wusterhausen  . Die Genoffen werden ersucht, sich am Sonntag an der Flugblattverbreitung recht zahlreich zu beteiligen. Mariendorf  - Marienfelde  . Der Treffpunkt für die sich an der Flugblattverbreitung beteiligenden Genossen ist für Mariendorf   bei Reichardt, Chauffeeftr. 16, für Marienfelde   bei Friz Greulich, Berliner­straße 78. Jn beiden Ortschaften um 18 Uhr.

Stralau. Die Genossen wollen sich zur Parteiarbeit am Sonn­tag im Lotale B. Schöps, Alt- Stralau 17, zahlreich einfinden. Wilhelmsruh  . Achtung! Bur Flugblattverbreitung am Sonn­tag haben alle Genoffen zur Stelle zu fein bei Barth, Prinz Heinrich straße. Beginn 1/10 Uhr.

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Berschwiegenheitspflicht des Arztes. Die Frage der Berechtigung zur Ablehnung eines ärztlichen Sachverständigen fam zur Erörterung in einer vor dem Schwurgericht verhandelten Anklagefache gegen eine Wafchfrau wegen Verbrechens gegen§ 218 Str. G. B. Ju einer hiesigen Klinik war eine Frau gestorben und der behan deinde Arzt Dr. A. hatte Verbrechen gegen das Leben" in den Totenschein geschrieben. Er wurde dann gerichtlich vernommen daß sie bei der Angeklagten verfucht habe, die Folgen eines Fehl gab an, daß ihm die Verstorbene anvertraut habe, trittes zu beseitigen. Die Verstorbene hatte ihm dies nach vielem Bögern anvertraut, weil er ihr gesagt hatte, daß es für die Be­handlung und eventuelle Erhaltung ihres Lebens notwendig für ihn fei, zu wissen, welches der Verlauf der Dinge gewefen. In der schwurgerichtlichen Verhandlung gegen die Waschfrau, die sich energifch gegen die Beschuldigung wehrte und behauptete, daß sie mit der Verstorbenen nie etwas zu tun gehabt habe, lehnte darauf der Bankow. Die Flugblattverbreitung am 14. d. M. findet morgens Berteidiger den Dr. U., der als Sachverständiger 28 Uhr von den Bezirkslokalen aus statt. Die Genossen, welche und Zeuge geladen war, a b. Er begründete dies damit, daß nach Berpenschleuse und Groß- Schönebeck   fahren, treffen sich 128 Uhr Dr. A. über seine eigene Behandlung nicht als Sachver morgens bei Wolf, Wollantstr. 23. ständiger fungieren fönne, andererseits, weil er ihn Schöneberg  . Zu der am Sonntag früh stattfindenden Flugblatt- für be fangen hielt, da er Amtsverschwiegenheit verbreitung wollen fich die Parteigenossen in folgenden Lokalen au beobachten habe. Er sei zwar berechtigt, einer Behörde einfinden: Lehmann, Nollendorfstr. 39; Schilling, Kyffhäuser  - gegenüber auszusagen, es liege aber die Verschwiegenheit im Intereffe straße 16; Krüger, Worbergstr. 9; Döring, Merseburgerstr. 7 nicht sagen dürfte, wenn es nicht sicher fei, daß die betreffenden am Sonntag bei Batt, Dragonerstraße 15, um zu dem Unglüdsfall des Publikums, das sonst Aerzten in kritischer Lage die Wahrheit Obst, Meiningerstr. 8; orlemann, Kaiser Friedrichstr. 8; Aerzte das ihnen anvertraute Geheimnis ebenso forgfam hüteten in der Bärwaldstraße Stellung zu nehmen. Das Referat hatte Baul Griese, Siegfriedstr. 3; Reimer, Hobenfriedbergstr. 26; wie der Geistliche das Beichtgeheimnis, es sei denn, daß Strunk übernommen. Redner führte aus, daß, falls die Deputa­Weltner, Gothenstr. 51; Knobloch, Sedanstr. 53; off- fie von der Verschwiegenheit entbunden wurden. Dr. A. tion resp. der Magistrat nicht baldigst andere Vorkehrungen trifft, mann, Marstr. 25, Ede Ebersstraße; Maro, Menzelstr. 4. erflärte, daß er Verschwiegenheit nur für den Fall zugesagt habe, diese bedauerlichen Unglücksfälle fich tagtäglich wiederholen können.

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Die Angestellten der städtischen Badeanstalten versammelten fich

Treptow   Baumschulenweg  . Die Flugblatt Verbreitung findet daß die Patientin mit dem Leben davon käme, worauf der Ver- Der Stadt sei der Vorwurf nicht zu ersparen, daß sie in diesem morgen( Sonntag) früh 8 Uhr von folgenden Lokalen aus statt: teidiger erklärte, daß ohne besondere Erlaubnis der Arzt nach dem Falle die eigentliche Schuldige sei. Infolge der Sparsamkeits­Für Treptow   bei Mohlau  , Kiefholzstraße, Ede Elsenstraße, und Gefeße ihm Anvertrautes nicht weitergeben dürfe. Der Staats- politik und der Beschäftigung der Badewärter mit allen möglichen bei Breuß( Neu- Tivoli), Neue Krug- Allee 59. Für Baumschulen- anwalt beantragte, den Sachverständigen als solchen beizubehalten und unmöglichen Arbeiten werden derartige Fälle sich wiederholen. und ihm die Anwesenheit zu gestatten. weg: 1. Bezirk bei Schäfer, Baumschulenstr. 7; 2. Bezirk bei ratung verkündete das Gericht: Nicht aus dem ersten vom zurüdzuweisen, sei es ihre erste Aufgabe, der Oeffentlichkeit bekannt Nach längerer Be- Um aber den Vorwurf, der eventuell die Angestellten treffen könne, Christ, Marienthalerstr. 13; 3. Bezirk bei Misle, Baum- Verteidiger geltend gemachten Grunde, wohl aber aus dem zweiten zu geben, wen in Wirklichkeit die Schuld an diesem bedauerlichen schulenstr. 84; 4. Bezirk bei Kleinschmager, Baumschulenstr. 67. Grunde ist von der Vernehmung des Dr. A. als Sachverständiger Unfalle treffe. Wäre in der Schwimmhalle neben dem Bademeister Bei der großen Wichtigkeit dieses Flugblattes, ist es Ehrenpflicht der abgesehen. Im öffentlichen Interesse sei der Arzt immerhin zur noch eine Aufsichtsperson angestellt, wie es in der Charlottenburger  Parteigenoffen, fich an der Verbreitung zu beteiligen. Verschwiegenheit verpflichtet, eine Entbindung von dieser Pflicht liege Anstalt der Fall ist, so wäre eventuell dieser Fall verhütet worden. nicht vor und deshalb sei der Ablehnungsantrag des In der Diskussion sprach sich ein Redner noch eingehend darüber Verteidigers begründet. Darin liege kein Ausdruck aus, ob der Todesfall durch Herzschlag infolge des Ertrinkens oder des Mißtrauens gegen den Arzt, sondern es entspreche nur Grtrinkens infolge des Herzschlages eingetreten sei. Mit Herz­dem Gefeß. In der Sache selbst wurde weitere Beweisaufnahme schlag, sei wohl jede Erftidung zu bezeichnen. Er hält es für beschlossen und die Angeklagte aus der Haft entlaffen. wünschenswert, wenn uns mal ein Fachmann, also ein Arzt, in einer Versammlung darüber Aufschluß gebe. Folgende Resolution wurde einstimmig angenommen:

Gerichts- Zeitung.

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Formales Recht auf die Spike getrieben. Nach§ 870 der Straf Der Gerichtsbeschluß entspricht durchaus dem Gesetz.§ 300 des prozeßordnung ist, wenn der Angeklagte bei dem Beginne der Haupt- Strafgefeßbuchs bedroht Aerzte und Hebammen mit Strafe berhandlung nicht erschienen und das Ausbleiben nicht bis 1500 Mart oder mit Gefängnis bis zu drei genügend entschuldigt ist, feine Berufung zu ber Monaten, falls sie unbefugt Privatverhältnisse offenbaren". Die werfen. In außerordendtlich rigoroser Weise ist diese Bestimmung Berfolgung tritt nur auf Antrag ein. Die Strafprozeßordnung be in einem Falle am Freitag vom Landgericht II angewendet worden. rechtigt im§ 52 Aerzte, ihr Zeugnis in Ansehung dessen zu ver­Der Angeklagte war wegen Körperverlegung vom Schöffengericht zu weigern, was ihnen bei Ausübung ihres Berufes anvertraut ist". sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden und hatte gegen das Danach ist zweifellos ein Arzt berechtigt und unter allen Um­Urteil Berufung eingelegt. Er war schon einige geit vor ständen, falls ihm der behandelte Patient nicht von der Pflicht der der Terminsstunde vor dem betreffenden Gerichtsaale erschienen und Berschwiegenheit entbunden hat, zum mindesten moralisch ver­wartete auf den Aufruf seiner Sache. Als dieser erfolgte, war der pflichtet, fein Zeugnis abzulehnen. Das Zeugnisverweigerungsa Angeklagte nicht gleich zur Stelle. Die anwesenden Zeugen, ein recht und die Strafandrohung im§ 300 des Str.-G.-B. ist im öffent­schließlich des Verlegten, teilten dem Gerichtshofe mit, lichen Intereffe vom Gesetzgeber geschaffen, damit nicht durch Verbergung daß der Angeklagte aur Stelle gewesen sei und sich nur einen von Krankheiten usw. noch größere Mißstände dem Einzelnen und Augenblick entfernt habe, um seinen Verteidiger, den Rechtsanwalt dem Gemeinwesen erwachsen. Das Reichsgericht hat das Zeugniss Dr. Karl Liebknecht, aus dem Anwaltszimmer herbei- verweigerungsrecht auch stets anerkannt, aber gemeint, ein zuholen. Der Gerichtshof unter Borsiz des Landgerichts- Arzt, der von Behörden, z. B. der Staatsanwaltschaft, in Abtreibungs­rats Sellwig wartete jedoch sein Wiedererscheinen fachen befragt werde, handele nicht unbefugt, fönne wenigstens an nicht ab, tonstatierte vielmehr, daß der Angeklagte beil nehmen, nicht unbefugt zu handeln. Die Folge diefer Pragis ist ein furcht­

Die heute am 7. Januar 1906 bei Patt, Dragonerstraße 15 bersammelten Angestellten der städtischen Badeanstalten sprechen ihr Bedauern über den Unglücksfall in der Bärwaldstraße aus. Sie erklären, daß, falls nicht sofortige Aenderungen im Schwimm hallendienst eintreten, derartige Unglüdsfälle, die feineswegs das Ansehen der Stadt Berlin   fördern, tagtäglich eintreten können. Aus diesem Grunde fordern die Angestellten, daß neben dem Bademeister mindestens drei, statt der üblichen zwei Wärter zum Dienst in der Schwimmhalle ständig herangezogen werden müssen. Aus diesen drei Wärtern ist ein ständiger Bosten an den Sprungbrettern nach Muster der Charlottenburger Bade anstalt einzurichten. Dieser darf unter feinen Umständen seinen Boften vor erfolgter Ablösung berlassen. Die Aufgabe dieses Aufsichtspostens foll nur einzig und allein darin bestehen, mit dem Bademeister gemeinsam den Ueberwachungsdienst des Schwimmbaffins zu bersehen. Bu anderen Arbeiten darf der felbe auf keinen Fall herangezogen werden. Des weiteren wird