Nr. 21. 23. Jahrgang.
Am Bundesratstische: Graf Bosadowsky.
beraten.
von den statistischen Gebühren befreit werden sollen.
die statistischen Gebühren erheben.
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großen Kosten des zweiten Verfahrens zu tragen haben. Die Kom- drücklich bestimmt werden, daß vorzunehmende Nachbildungen mission der vorigen Tagung hat ja auch ausdrücklich den Grundfah in ihrer Art stets von der Zustimmung des Künstlers abhängig sind. anerkannt, daß die Gebühren nur die Selbstkosten decken sollen. Heute sind meistens alle Arten der Reproduktion auf einmal ver 28. Sigung vom Donnerstag, den 25. Januar, Steht dieser Grundfas fest, so muß er auch überall durchgeführt geben, das ist doch nicht zu billigen. Man kann diesen Zustand nachmittags 1 hr. werden. Ueber diese Finanzfragen müssen wir hinweglommen, wenn das umsoweniger für gut halten, als Stupferstiche, Radierungen und Gesez zustande kommen soll. Ich bitte Ste deshalb, der durchaus Holzschnitte unter Umständen den größten Wert haben. Sie und die so hergestellten Zunächst wird die Einstellung des Privatflagever die Einstellung des Privatflagever- gerechten Auffaffung der Einzelstaaten Rechnung zu tragen. Eine fönnen galvanisch reproduziert werden stehen dann dem Original an Wert nicht fahrens gegen den Abg. Legien( Soz.)( wegen Beleidigung) andere Frage ist meines Erachtens, ob man gewisse Uebergangs- Stupferplatten stehen bestimmungen treffen kann.( Beifall.) nach. Nicht recht verständlich erscheinen die Bestimmungen, ohne Debatte beschlossen. Abg. Stolle( Soz.): Unserer Forderung, daß zum Schuße der die sich auf die Zeitschriften beziehen. Soll bei diesen in Sodann werden die Gesetzentwürfe betreffend die Statistit Bergarbeiter die Förderwagen geeicht werden müffen, der Tat das Urheberrecht nur ein Jahr dauern? Der Wunsch, des Warenverkehrs und die Wertbestimmung der weil sonst die Bergleute nicht wissen, bis wieweit sie die Gefäße mit daß Abbildungen von Fassaden usw. mindestens einen zweijährigen Einfuhrscheine im Zollverkehre in dritter Lesung Kohlen füllen müssen, damit ihnen die Arbeit nicht genullt wird, hat Schutz genießen, erscheint mir nicht unberechtigt. Man kann auch Abg. Ofel( 8.) stellt eine Anfrage in Bezug auf die Statistit der Graf Posadowsky entgegengehalten, daß die Bergleute gegen das zugeben, daß gerade auf dem Gebiete der Baukunst ein großer Abg. Ofel( 3.) stellt eine Anfrage in Bezug auf die Statistik ungerechte Nullen schon durch den§ 8 des preußischen Berggefeßes Raubbau mit fremden Ideen getrieben wird. Trozdem erscheinen von Kunstgegenständen auf Ausstellungen: Aus dem Entwurfe geht nicht flar hervor, ob alle Kunstgegenstände oder nur die zollfreien geſchüßt wären. Aber leider ist die Fassung dieses Paragraphen die Forderungen der Architekten, die soweit gehen, daß sie verlangen, durch das preußische Dreiflaffenparlament so verschlechtert daß ihre Rechte ins Grundbuch eingetragen werden, nicht zwedUnterstaatssekretär Wermuth: In bezug auf die Anmeldungen worden, daß er keinen genügenden Schutz der Bergleute mehr mäßig. Das wird ihnen nichts nügen. Ein 15jähriger Schuß für bringt. Es wäre also unverantwortlich von uns, wenn wir Photographien scheint angemessen. Mit der Beratung der Vorlage von Kunstgegenständen bleibt es bei den Bestimmungen des 300 nicht hier im Reichstage die Gelegenheit benutzen würden, in einer Kommiffion von 21 Mitgliedern find wir einverstanden. Abg. Dr. Müller- Meiningen ( frs. Vp.): Der Entwurf hat vollen in das Heimatsland zurückgehen, sondern in den freien Verkehr ein- Rullen zu schüßen. Ich wundere mich, daß die Regierung, deren Erfolg bei dem Bestreben erzielt, das Urheberrecht mit den Antreten, unterliegen sie den allgemeinen Bestimmungen. gute Anfichten vom preußischen Dreiflaffenparlament bereitel worden forderungen einer guten Volkskunst zu vereinigen. Nur scheint mir Abg. Diel( 3.) hält es für einen Mißstand, daß wegen der find, nicht mit uns in dem Wunsche übereinstimmen, durch Reichs- eine genaue Präzisierung des Paragraphen notwendig, wie weit das wenigen Bilder, die im Inlande bleiben, sämtliche übrigen unter scharfer Stontrolle bleiben müssen, ob sie auch wieder aus dem Lande gefeßgebung nach Möglichkeit die Mängel der preußischen Berggefeß- Recht auf freie der Einwilligung des Abgebildeten nicht begebung wieder gut zu machen. Ich bin erstaunt, daß Graf Posadowsky. dürfende Abbildung geht. Besonders erfreulich sind die in den hinausgehen. Lieber soll man doch von vornherein von allen Bildern Beffen gute Absichten, den Arbeitern zu helfen, ich ohne weiteres annehme, beiden Kernpunkten der Vorlage erzielten Fortschritte. Im ergegen die Eichung der Förderwagen Einwände erhoben hat, die nicht weiterten Schutz der Bauwerke sind wir endlich dem Auslande nachUnterstaatssekretär Wermuth: Die Ueberwachung geschieht nicht ichhaltig find. Er meinte namentlich, daß der Betrieb dadurch gestört gekommen. In der Tat läßt sich die Baukunst von der Bildhauerwäre, aber ich glaute nicht, daß der Betrieb dadurch auch nur funst gar nicht trennen. Auch die Gleichstellung der angewandten Abg. Dfel( 3.) bleibt bei seiner Ansicht, da ſeine praktischen Er- eine Stunde gestört würde.- Auch für das Textilgewerbe mit der reinen Kunst hätte längst durchgeführt werden müssen. fahrungen dafür sprächen. müssen wir verlangen, daß die Maße, nach denen die Arbeits- Jch begrüße das Gesetz als einen Ansporn zu weiteren Fortschritten in Leistung der Arbeiter bemessen und bezahlt wird, geeicht in der deutschen Kunst und Kultur. ( Beifall links.) werden. Uns ist entgegengehalten, worden, daß schon von selbst Abg. Lattmann( Antis.): Das vorliegende Gesez wird vor allem B- neue Meßmaschinen für die Arbeitsleistung eingeführt seien. Tat- mit großer Genugtuung begrüßt werden von den Architekten. Die fächlich sind aber diese Meßmaschinen lange nicht in allen Betrieben Baukunst war bisher fast schußlos. Der Schutz für die Werke der Abg. Dr. Bärwinkel( Natl.): zu begrüßen ist das Bestreben, zum eingeführt. Was die ganze Vorlage anlangt, so freuen auch wir Photographie ist auf 15 Jahre nach dem ersten Erscheinen festgeſetzt. ersten Male auf diesem Gebiete ein einheitliches deutsches Recht zu uns, daß jetzt eine Einheitlichkeit der Maß- und Gewichtsordnung Es wird in der Kommission zu prüfen fein, ob der Abstand dieses schaffen. Doch ist es sehr zu bedauern, daß die Eichung den Ge- für das Reich eingeführt wird. Auch wir bedauern es aber, Schutzes von dem für Werke der bildenden Kunst, der erst 30 Jahre meinden vom Staate genommen werden solle. Als Grund wird angegeben, daß die Kontrolle schärfer sein müsse als bisher. Aber daß den Gemeinden das Eichungsrecht entzogen werden soll. nach dem Tode des Urhebers endigt, nicht zu groß ist. Die Gründe, welche die Regierung dafür anführt, daß nämlich Staatssekretär Graf Bosadowsky: Das geistige Eigentum ist das hätte sich auch auf andere Weise erreichen lassen. Durchschlagend sonst dem Staate die hohen Kosten der Nacheichung, einzelnen Ge- ein moderner Begriff und es war nicht leicht, den Schutz des war für die Regierung offenbar nicht dieser verwaltungstechnische meinden aber große Einnahmen aus anderen Teilen des Eichungs- geistigen Eigentums, soweit ihn der Künstler verlangen fann, zu Grund, sondern der finanzielle.( Sehr richtig! links.) wesens zufließen sollen, erscheinen mir nicht stichhaltig, denn wenn gewähren und andererseits ihn nicht soweit auszudehnen, An und für fich würde eine Eichung der Kohlenförderwagen durch der gute Wille vorhanden wäre, so würden sich diese kosten schon daß dadurch nicht eine Art zunftmäßiger Zwang entſtand und das Gesez vorgeschrieben sein. Eine derartige Eichung nach dem durch irgend welche Maßnahmen gleichmäßig verteilen lassen, ohne die Wirkungen von künstlerischen Reproduktionen auf unser Kulturleben Rauminhalt wäre aber technisch ganz undurchführbar. Deshalb daß die Gemeinden ihr bisheriges Recht verlieren. Zum Schluffe zu sehr beschränkt wurden. Man sollte nicht weiter gehen als die muß hier eine Ausnahme ausdrücklich festgelegt werden. Dem Abg. muß ich sagen, wenn die von ims verlangten Verbesserungen des Borlagen und namentlich auf dem Gebiete der Architektur nur die Stolle muß ich entschieden bestreiten, daß die Textilfabrikanten das Gefeßes, namentlich seine Ausdehnung auf die Förderwagen, nicht Nachbildung wirklich fünstlerischer Schöpfungen verbieten. An dem Garn absichtlich zum Nachteil der Arbeiter falsch bemessen. In den noch von der Kommission in das Gefeß hineingenommen werden, so Baragraphen, der für amtliche Zwecke die Nachbildung ohne Ervon ihm erwähnten Crimmitschauer Fabriken wird ganz wird es unserer Partei unmöglich sein, für das Gesetz zu stimmen. laubnis verlangt, bitte ich nichts zu ändern. Wir alle wissen, genau automatisch gemeffen. Im Interesse des Klein( Beifall bei den Sozialdemokraten.) welch' wichtiges Mittel für die Strafjustiz die Photographie ist. Die verkehrs müssen die/ und Pfundgewichte unbedingt Frage des Rechts am eigenen Bilde ist in der Vorlage in durchaus beibehalten und nicht der starren Konsequenz in der Durchführung liberalem Sinne geregelt worden. des deladischen Systems geopfert werden. Bir stimmen im übrigen der Ueberweisung des Gesezentwurfes an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu.( Bravo ! bei den Nationalliberalen.)
wegen der statistischen Gebühren, sondern wegen des Zolls.
Hiermit schließt die Debatte. Die Gesetzentwürfe werden dritter Lesung angenommen.
Hierauf wird die erste Beratung des Entwurfes einer Ma und Gewichtsordnung fortgefegt.
P
Abg. Hug( 3.) tritt dafür ein, daß die kommunalen Eichungsämter bestehen bleiben und stimmt der Einsetzung einer Kommission von 21 Mitgliedern zu.
Herrenbaus.
nachmittags 1 Uhr.
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Abg. Dr. Lucas( natl.): Die Berliner Konvention regelt nur die Abg. Hoffmeister( frf. Vp.) spricht sich gleichfalls gegen die Ber - internationale Gesetzgebung für Werke der bildenden Kunst, nicht staatlichung der Eichungsämter aus. Die Gemeinden haben bewiesen, aber für gewerbliche Erzeugnisse. Wenn wir jetzt die gewerblichen Abg. Merten( frf. Bp.) stimmt dem Gefeßentwurf im all- daß sie die geeignetsten Träger der Verwaltung dieser Aemter find. Erzeuguiffe einbeziehen, so bedeutet das für die internationale Recht gemeinen zu und ist vor allem damit zufrieden, daß die Nacheichung Abg. Dasbach( 8.): Ich muß besonders die Bestimmung der sprechung eine gewisse Gefahr. Wir müssen danach trachten, diese fünftig periodisch zwangsweise vorgenommen werden soll. Er führt iweiter aus: Einige kleinere Wünsche von uns betreffen die Vorlage bekämpfen, daß den Kommunen nur widerruflich das Eich- Schwierigkeiten zu beseitigen. Besonders für das graphische GeEinige Kleinere Bünsche von uns betreffen die recht belaffen bleiben soll, wo sie es ausgeübt haben. Ferner halte werbe müssen Uebergangsbestimmungen geschaffen werden. Endlich Aufnahme einheitlicher Abkürzungen für die Maß- und Gewichts- ich mit den Sozialdemokraten eine Eichung der Fördergefäße in will ich noch betonen, daß sich auch eine Regelung des Verlagsbezeichnungen in das Gefes und die Regelung der in den Apotheken Bergiverksbetrieben für nötig. rechts nicht ad calendas graecas bertagen läßt.( Beifall bei den anzuwendenden Maße und Gewichte. Sehr bedauerlich ist das Fortbestehen eines bayerischen Reservatrechtes auch auf diesem Gebiete. Die Vorlage geht an eine Kommission von 21 Mit Nationalliberalen.) Abg. Henning( f.) begrüßt die Vorlage im Interesse der Die schwersten Bedenken ruft der§ 16 hervor, der den Gemeinden gliedern. Baukunft. das Eichrecht nimmt. Es soll dieses ja scheinbar unbedeutende Stück Es folgt die erste Beratung des Gefeßentwurfs betreffend das Abg. Dove( frf. Vg.): Auch ich erkenne an, daß die Vorlage Ser Selbstverwaltung leichthin beseitigt werden. Es entspricht das Urheberrecht an Werfen der bildenden Künste brauchbar ist. Der§ 28, der von den Rechten am eigenen Bilde ja ganz dem Geifte der Zeit. Einen solchen Entwurf könnte man und der Photographie. Nach der Vorlage soll der Schutz handelt, gehört eigentlich nicht in das Gesetz, denn kein Mensch is dem preußischen Landtage zumuten, der soeben die Selbstverwaltung an einem Werke der bildenden Kunst 30 Jahre nach dem Tode des ber Urheber seines eigenen Aeußeren.( Heiterkeit.) Es mag ja gut der Gemeinde in der Schulverwaltung eng beschränken will. Aber Urhebers, an einem Werke der Photographie 15 Jahre nach dem sein, daß man nicht jeden Menschen als Paris darstellen darf. man sollte dem Reichstage nicht zumuten, einen solchen Entwurf Tode des Urhebers aufhören. Bildnisse sollen nur mit Einwilligung Wenn aber der Reichskanzler in einer Karikatur als anzunehmen, der in der Bevölkerung große Beunruhigung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden Baris dargestellt wird( Seiterkeit), so soll man das zulaffen. Möge und Besorgnis hervorgerufen hat.( Sehr wahr! links.) dürfen. Pluch die finanziellen Folgen für die Gemeinden werden recht erheb- Abg. Dahlem( 3.): Die Vorlage ist im ganzen und großen als das Gesetz den guten Richterstand finden, den es gebraucht, dann liche sein. Nun sagte ja der Herr Staatssekretär, es werde eine eine Erfüllung der Wünsche der betreffenden Streife anzusehen. Zu wird es sich als Segen erweisen.( Beifall.) Die Vorlage geht an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Entschädigung der Kommunen durch die Einzelstaaten in Erwägung bedauern ist, daß auch das Verlagsrecht nicht gleichzeitig neu geDas Haus vertagt sich. gezogen. Das wäre ja immerhin etwas, aber wir hoffen, daß man regelt wird. Aber es sind ein Teil der Sachverständigen allerdings Nächste Sigung: Freitag 1 Uhr.( Novelle zur Gewerbeordnung, noch dazu kommt, den Städten die volle Selbstverwaltung der der Ansicht, daß man erst einmal die Wirkungen des vorliegenden Gefeßentwurf betreffend Abänderung mehrerer Reichstagswahlkreise, Eichungsämter zu überlassen. Will man etwa behaupten, daß die Gesezes abwarten muß. Eichung durch staatliche Institutionen sorgfältiger erfolgen werde, Abg. Diek( Soz.): Auch wir bedauern, daß das Verlagsrecht Gesetz über Unterſtügungswohnsiz, Hülfskaffengefes. Schluß 64 Uhr. als durch Gemeindebeamten?( Geheimrat v. Jonquières nicht zu nicht gleich mitgeregelt ist. Die meisten Künstler versäumen es, stimmend.) Ich werde ja abwarten, wie man diese Anschauung in Verträge mit den Verlegern, die das Reproduktionsrecht übernehmen, der Kommission begründen will. Die Kontrolle über die Hand- abzuschließen. Teils aus Mangel an Geschäftsfenntnis, teils aus habung des Gesezes hat ja der Staat auch jezt. Wir werden daher Rot und teils aus Mangel an einer ordentlichen Berufsorganisation. um Interesse der in Frage kommenden Gemeinden und im Interesse Es gibt zwar solche Drganisationen, aber diefe sehen die Hauptdes Publikums dem§ 16 nicht zustimmen. Wir hoffen, daß an aufgabe der Vereinigung im Abhalten von Festen und nicht in diesen Bestimmungen das Gesetz nicht scheitert, sondern daß es in der Wahrung der materiellen Interessen der Künstler. Und die 6. Sigung vom Donnerstag, den 25. Januar 1906, der Kommission gelingt, unsere Bedenken zu beseitigen.( Bravo ! Masse läuft mit Knurren und Murren dem Leithammel in links.) den Vereinen nach. Dabei könnten die Künstler etwas lernen aus Abg. Bachnicke( fr. Vg.): Das Gesez bringt zweifellos Vorteile, dem bereits bestehenden Verlagsrecht. Die meisten Bestimmungen indem für die Gewichte eine gewisse Freizügigkeit innerhalb des dieses Verlagsrechts sind auch anwendbar auf das Verlagsrecht Das Haus erledigt zunächst einige Denkschriften durch Reiches gewährt wird. Gegen die Benennungen wird sich faum der bildenden Künste. Und wenn jenes Verlagsrecht an Werken der Kenntnisnahme. etwas einwenden lassen, nachdem der Vorschlag Neuzentner" statt Literatur auch nur wenige zwingende Bestimmungen enthält, so doch Es folgt die Interpellation Graf Find zu findenstein Doppelzentner" von der Regierung selbst fallen gelaffen ist. einige, die immerhin einen ganz guten Fortschritt für die Schrift- und Genoffen betreffend Bekämpfung der Sozialdemokratie. Wenn auch für die kommunalen Eichämter es in Zukunft ſteller bedeuten. Ich erinnere an den langwierigen Streit zwischen Die Interpellation hat folgenden Wortlaut: wird Ueberschüsse zu erzielen, unmöglich sein wird, von dem Akademischen Schutzverein und dem Börsenverein, der über die„ Erscheint es der Staatsregierung möglich, die baterlandsfinanziellem Gesichtspunkte aus faum noch etwas gegen die Bücherpreise entstand. Der Börsenverein ging gegen den Schutz- feindlichen Unternehmungen der Sozialdemokratie mit den Mitteln Verstaatlichung einzuwenden sein. Es gibt aber auch noch andere verein vor, der Bücher direkt an Studenten verkaufte und trieb die der bestehenden Gesetzgebung erfolgreich zu bekämpfen?" Bedenken gegen eine Verstaatlichung. Man denke zum Beispiel an Sache bis zum Reichsgericht. Dies entschied, die Autoren hätten Zur Begründung der Interpellation erhält das Wort: So die Schwierigkeit, wenn Bierfässer erst weit über Land transportiert nach§ 26 des Verlagsgesetzes recht. fönnen auch die Graf Eulenburg- Prassen: Wir erkennen an, daß in der letzten werden müssen, um staatlich geeicht zu werden. Zum mindesten Künstler durch Verträge sich ihr Recht wahren, wenn sie günstige Zeit eine Aenderung in der Haltung eingetreten ist, die die Staatsmüßte die Regierung Garantien geben, daß genügend Eichämter Berträge abschließen. Was von berühmten Künstlern leicht erreicht regierung seit dem verfrühten Ableben des Sozialistengesetzes gegengeschaffen werden. Ferner sollten wohl auch die Viehwagen, die in wird, wird Anfängern nicht so leicht werden. Nicht jeder fann es über der Sozialdemokratie einnahm. Der Dank für diesen Umder Landwirtschaft gebraucht werden, revidiert werden. Die Fleischer machen wie der verstorbene Professor Menzel. Dieser hatte auch schwung gebührt in erster Linie dem Fürsten Bülow. Troßdem hielten flagen über große Ünregelmäßigkeit.( Beifall links.) einen Verleger, der seine Sachen photographisch reproduzierte. Dieser wir es für nötig, dieie Jnterpellation einzubringen. Immer dreiſter Abg. Ofel( 8.): In die Vorlage ist der Buchstabe der bahrischen Verleger soll angeblich sehr unregelmäßig, teilweise gar nicht ab- erhebt die Umsturzpartei ihr Haupt, fie scheut sich nicht, die Hülfe Eichgefeßgebung aufgenommen worden. Aber ich fürchte, der bayrische gerechnet haben. Professor Menzel ging zu ihm und sagte:" Ich des Auslandes gegen das eigene Vaterland in Anspruch zu nehmen, Geist( Heiterfeit.) ist nicht darin. Auch fürchte ich, es besteht teine möchte meine Steine sehen, ich will Storrekturen machen." Als dann fie feiert die Mordtaten der russischen Revolution und stellt sie als Sicherheit dafür, daß der Geist des Grafen Posadowsty noch die Steine vorgelegt wurden, zertrümmerte sie Menzel. Der Ver- nachahmenswerte Beispiele hin. Staatsbürgerliche Pflichten sind das 50 Jahre über der Ausübung des Gesezes schweben wird. Die leger foll ein recht verdustes Gesicht gemacht haben. Er hat aber Korrelat staatsbürgerlicher Rechte. Indem die Sozialdemokratie die Stommission wird also noch Garantien in das Gesetz hineinbringen nicht Klage erhoben, jedenfalls weil er ein schlechtes Gewissen hatte. Pflichten leugnet, erklärt sie sich selbst der Rechte verlustig. Die müssen. Freilich werden aber die Fraktionen bald austnobeln dürfen, Der Entwurf ist im großen und ganzen eine recht tüchtige Arbeit, die Regierung weiß, daß fie beim Stampfe gegen die Sozialdemokratie welches Mitglied in mehr als drei Sommiffionen geschickt werden muß. man anerkennen kann. Er bringt sehr viele Fortschritte. Bedenfen an dem Herrenhaus einen treuen und nie verfagenden Bundes( Heiterkeit.) Daß die Förderwagen im Bergbau nicht geeicht werden bestehen vielleicht gegen die§§ 2, 4, 11, 15 und 22. Nach dem Wort- genoffen hat. Wir haben ausdrücklich in der Interpellation Unter sollen, ist sehr bedauerlich. Ich hoffe, daß in dem Gesetz Vorsorge laute des§ 2 gehören in das Gesez auch gewerbliche Erzeugnisse, nehmungen" statt" Bestrebungen" gesagt. Der letzte Sonntag ist ja Die hätten also ein ruhig verlaufen dank der getroffen wird, daß die Wassermesser nicht der Eichung unterstellt soweit sie fünstlerische Zwede verfolgen. trefflichen und wohlererwogenen doppeltes Recht, den Musterschutz, der 15 Jahre währt, und das Maßregeln der Behörden und auch dank der Vorsicht der sozialAbg. Raab( Antif.): Die Besetzung des Hauses zeigt, daß für Urheberrecht bis 30 Jahre nach dem Tode des Künstlers. Nehmen demokratischen Führer, die eine sehr begründete Abneigung gegen ( Sehr gut!) Aber dieser Sonntag hat auch die Beratung der Vorlage nicht alle 397 Abgeordnete nötig sind, wir an, ein solches Erzeugnis ist durch Musterschutz geschützt, diefer Pulverrauch haben. daß diese vielmehr in der Kommiffion fortgesetzt werden kann. Ich erlischt und jemand glaubt, daß er es nun nachbilden kann. wieder die fast unumschränkte Macht der Führer über die Maffen begrüße die Vorlage und freue mich, daß zahlreiche frühere An- Das würde strafbar sein, wenn das Erzeugnis zugleich den gezeigt. Wir wollen von der Regierung nur wiffen, ob fie glaubt, regungen der Kommiffion berücksichtigt find. Urheberschuß hat. Ich meine, man sollte nur einen Schutz, entweder mit den bestehenden Machtmitteln auszukommen. Kann fie damit Leider können die Erfolge, Staatssekretär Graf Pojadowsky: Jch bitte Sie zu berücksichtigen, den Urheber- oder den Musterschutz für dasselbe Erzeugnis julaffen. auskommen um so besser! daß ein dringendes Verkehrsbedürfnis die zwangsweise Nacheichung Originale in der Skulptur werden bei uns nur sehr selten gekauft. die mit der Bekämpfung der Sozialdemokratie auf für ganz Deutschland erforderlich macht, nicht etwa Finanzgründe. Sie verfallen meist später den Kunsthändlern und Kunstauktionen. dem Boden der bestehenden Gesetzgebung erzielt hat, Das Wild, das- um Unzweifelhaft entstehen durch die Nacheichung den Einzelstaaten ganz Daß so lächerliche Summen für die Originale gezahlt werden, liegt nicht gerade optimistisch stimmen. erhebliche finanzielle Laften, während auf der anderen Seite die zum Teil daran, daß unseren reichen und bemittelten Ständen das mich jägermäßig auszudrücken die antifozialdemokratischen Vereinzelnen Gemeinden aus der ersten Eichung recht erhebliche Ueberschüsse rechte Empfinden für den Wert dieser Werke fehlt. Das Werk bat einigungen zur Strecke gebracht haben, ist sehr gering. Gewiß foll haben. Ich glaube, es ist eine logische Folgerung der Finanzverwaltungen aber noch einen anderen Wert, der in der Reproduktion liegt. die Regierung zunächst mit aller Rüdsichtslosigkeit die bestehenden der Einzelstaaten, wenn sie fordern, daß die Gemeinden diefe Eins Diese Reproduktionen find spielend leicht zu verkaufen. Die Geseze anwenden; erachtet sie aber Aenderung der Gefeßgebung für nahmen aus der ersten Eichung, die ihnen nicht zugedacht waren, Künstler verkaufen sie oft ohne fich vollkommen darüber klar geboten, so wisse sie, daß sie das Herrenhaus auf ihrer Seite hat, tünftighin den Organen zukommen lassen, welche die ungeheuer zu fein, welche Rechte sie preisgeben. Es müßte deshalb aus sowie alle, die Gott lieben und ihren König ehren.( Beifall.)
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