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Gerichts- Zeitung.

[ Taufenen Striemen Striemen bedeckt,

fo daß eine fährbende Behandlung sind verboten. Leider wurden weiße Stelle fichtbar war. Die Züchtigung war erfolgt, nur die gesperrt gedruckten Worte angenommen. Aber auch Germanisierungs- Nachtlänge vor Gericht. Eine Privatflage des weil der Lehrling den Meister wegen einer ganz geringfügigen nach diesem Wortlaute ist die Anwendung einer Hunde­Freiherrn von Sierstorpff- Cramm gegen den verant Sache belogen haben sollte, was der Lehrling aber bestritt. Der peitsche über den Rücken unter allen Umständen unzulässig. wortlichen Redakteur der Tägl. Rundschau beschäftigte das hiesige abgeordneten Rechtsanwalt Lidicke- Spandau. Auf dessen Antrag war ein läßt, ist überdies eine gesundheitsgefährende Roheit. Daß den Angeklagte wurde verteidigt durch den freikonservativen Landtags- Ein Schlagen, das die vom Arzt bekundeten schweren Spuren hinter­Schöffengericht. Die" T. R." brachte in ihrer Nummer vom 4. April Bolizei wachtmeister aus Nauen geladen, der den Lehrling Polizeiwachtmeister mehr Glauben als Sachverständigen über die eine Zuſchrift aus Bosen, in welcher mit Bezug auf den Verkauf des ant 25. November, also einen Tag nach der ärztlichen Besichtigung, Folgen der Prügelei geschenkt ist, als dem Arzt, ist charakteristisch. Gutes Alt- Kramzig im Kreise Bomst gesagt wurde: Das Deutschtum der Ostmark sei um eine tief beschämende Erfahrung reicher. Esärztlichen Atteste, daß die Verlegungen nicht so schlimm Gutachten von Unteroffizieren darüber heranziehen, ob eine gesund­sich angesehen. Dieser Zeuge bekundete entgegen dem Mit demselben Recht könnte man bei Militärmißhandlungen das wurde ferner lebhaft darüber geklagt, daß Frhr. v. Sierstorpff- Cramm waren. jenes Gut an den Vertrauensmann einer polnischen Parzellierungs- Striemen auf den Rücken des Lehrlings gesehen und es waren noch Berührung" stattgefunden habe. Wie würden Staatsanwalt, Rechts­Er habe etwa zehn bis zwölf blaue verblaßte heitsgefährdende Mißhandlung oder eine schmerzliche, ungefährliche bant losgeschlagen habe, und zwar in voller Kenntnis der Absicht viele weiße Stellen sichtbar. der Bank, das erworbene Gut an die angrenzenden polnischen Bauern 30 Mark Geldstrafe. Rechtsanwalt 2üdice plädierte für Frei- wenn ihre Kinder mit der Hundepeitsche so trattiert Der Amtsanwalt beantragte anwalt, Schöffen und der Vorsitzende wohl über die Roheit klagen, zu veräußern. Durch diesen Artikel fühlte sich Frhr. v. S.-C. sprechung, der Angeklagte habe sein Büchtigungsrecht nicht über- wären? Und das mit Recht. beleidigt und ließ durch Rechtsanwalt Dr. Alfred Gotthelf die Privatflage anstrengen. Der Angeklagte wurde durch Rechtsanwalt schritten, die lederne Hundepeitiae fei fein gefähr liches Werkzeug. Dr. Eel verteidigt. Nach ausführlicher Beweisaufnahme endete Es haben sich nach den Bekundungen des die Verhandlung mit der Zurücknahme der Klage auf Grund der Wachtmeisters nur einige Striemen vorgefunden und solche folgenden vom Angeklagten gegebenen Erklärung: Durch die statt- müssen eine Büchtigung. A. B. 1875. Frage I. Zentralfommission der Krankenkassen. II, III Cramm erhobenen Privatklage ist festgestellt worden, daß das Gut ihn Klage 54 Lehrlinge ausgebildet und nie jei über allen drei Fällen falsch angewendet. 2. In einzelnen Gegenden jener Pro­geführt. Das vom Frhrn. v. S.-Cr. an einen Deutschen verkauft und von dieſem peitiche für fein gefährliches Werkzeug. Bezüglich G. 51. Sehen Sie die Nr. 46 ein, da ist Ihre Frage beantwortet. Gericht hält die Hunde vinzen ja. 333. O. W. Jn Samen- und Drogenhandlungen. allerdings zum großen Teil an polnische Bauern weiter verkauft der Verlegungen habe der Arzt wohl übertrieben, da der billigenlei. a) 21. November 05. b) 20. Juli 05. c) Fragen Sie bei worden ist, daß aber beim Verkauf Frhr. v. S.-Gr. nicht gewußt wachtmeister die Verlegungen nicht so schlimm fand. Der der Redaktion der Neuen Zeit", Friedenau , Saarstr. 19, an. d) Durch hat, daß sein Käufer an Polen weiter verkaufen würde." Angeklagte habe aber fahrlässig sein Züchtigungsrecht über die Expedition des Vorwärts" zu beziehen. schritten. Behn Mark Geldstrafe werden für eine aus­reichende Sühne gehalten.

auch hinterlassen,

Briefkaften der Redaktion.

gehabte Beweisaufnahme in einer von dem Freiherrn v. Sierstorpff: habe schon wenn fie nachhaltig sein soll. Der Angeklagte und IV ersehen Sie unter" Juristischen Briefkasten". Karlchen. 1. In

Witterungsübersicht vom 6. März 1906, morgens 8 1hr.

Stationen

Barometer.

stand mm

richtung

Wind

Windstärke

776 S2

Wetter

4 bebeďt

Temp. n. C.

C. 4° R.

Stationen

Barometers

stand mm

Wind.

richtung

9 Haparanda 748 Still 7 Petersburg 753 10 Scilly 767 GSD 759 Still 773 S

7 lberdeen 3 Baris

Windstärke

Wetter

bedect

Temp. n. T.

50 G. 4° N.

-19

1 bedeckt 5 wolkig

10

bedeckt 4 1 Nebel 1

Schweinereien gegen Kinder. Ein Masoch( Mensch, der in dem Erleiden von Schmerzen geschlechtliche Wollustempfindungen findet) wurde gestern der neunten Straffammer des Landgerichts I in der Dies überaus milde Urteil ist nicht geeignet, Roheiten auf dem Person des in weiteren Kreisen namentlich im Westen bekannten Gebiete des Lehrlingswefens entgegenzutreten. Dem Lehrherrn Musiklehrers und Dirigenten eines Mandolinenklubs Reinhold steht freilich nach§ 127a der Gewerbeordnung das väterliche Vorpahl aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Die Verhandlung Büchtigungsrecht zu. Er überschreitet dies Recht, wenn er es nicht fand unter Ausschluß der Deffentlichkeit statt. Aus der Urteils zur Erreichung des Lehrzweckes verwendet. Dann übt er fein Züch­berkündung ergab sich, daß der Angeklagte wohl zwei Jahre hindurch tigungsrecht aus, sondern handelt widerrechtlich. Das, Reichsgericht verschiedene unzüchtige Handlungen an einem Knaben unter vierzehn ist auf diesem Gebiete im Gegensatz zum preußischen Kammergericht Swinembe 764 3 Jahren vorgenommen hatte. Bei Abmessung der Strafe erwog das Mißhandlungen entgegengetreten, die nur unter dem Vorwand er- Hamburg 767 5 bedeckt Gericht, daß das Kind an Leib und Seele schweren Schaden ge- folgten, dem Lehr- und Erziehungszweck zu dienen. Die Ver- Berlin 768 WSW 2 halb bd. 3 wolfig nommen hat, daß der Angeklagte eine nicht geringe Bildung befigt handlung legt nahe, daß im vorliegenden Fall die Züchtigung nicht Frankf.a.M. 774 SW 4 wolkenl und daß er aus einem großen Schülerfreise reiche Einnahmen bezieht. zur Erreichung des Lehrzwecks erfolgte und schon deshalb wider- München 774 WSW 4 wolfen! 10 Deshalb erscheine dem Gericht eine Strafe von zwei Jahren rechtlich war. Aber selbst wenn eine Büchtigung an und für sich zu­Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf fünf lässig war, so charakterisierte die unter Anklage gestellte Wetter- Prognose für Mittwoch, den 7. März 1906. Jahre angemessen. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Zuchthaus fich durch Art der Züchtigung als Etwas fühler, zeitweise heiter, aber unbeständig mit leichten Regen­beantragt. Verfehlung der dem Lehrherrn obliegenden Pflichten und als schauern und ziemlich frischen nordwestlichen Winden. Berliner Wetterbureau. eine rohe und unzulässige. Bei Beratung des§ 127 G.-D. war Roheiten gegen Lehrlinge. Der Schlossermeister und Fabrikant zur Steuerung des Uebermaßes von Prügelei gegen Lehrlinge vor­Paul Schmidt aus Nauen hatte sich am Freitag vor dem geschlagen, ausdrücklich die Vorschriften der Braunschweiger Kon­Wafferstand am 5. März. Elbe bei Auffig+2,20 Meter, bei Schöffengericht zu Spandau zu verantworten, weil er am 20. No- fiftorialverordnung von 1836 und der hessischen von 1874 über das Dresden 0,72 Meter, bei Magdeburg +3,04 Meter. 11 ft rut bei vember v. J. einen Lehrling Neubauer mit einer ledernen Büchtigungsrecht in Elementarschulen anzustreben: Ueber Straußfurt+ 2,80 Meter. Dder bei Ratibor +1,97 Meter, bei Hundepeitsche über Rücken und Arme gefchlagen. mäßige und unanständige Büchtigung, Schläge auf bei Frankfurt +1,71 Meter. Bieslau Oberpegel+5,12 Meter, bei Breslau Unterpegel-0,10 Meter, Weichsel bei Brahemünde Nach dem ärztlichen Attest, welches vom 24. November aus den Kopf, das Gesicht, den Rücken oder die Hände des Lehrlings,+3,24 Meter. War the bei Pofen+1,50 Meter. Neze bei gestellt, war der Rücken völlig mit blauen, blutunter- fowie jede die Gesundheit des Lehrlings ge- lusch+ 1,29 Meter.

Rohrer!

Mittwoch, den 7. März, abends 8 Uhr, im Englischen Garten ",

Alexanderstr. 27c:

Oeffentliche Versammlung sämtlicher Rohrer Berlins und Umgegend.

Tages Ordnung:

1. Vortrag des Genossen Fritz Kater . 2. Diskussion. 3. Wie stellen sich die Rohrer zu dem Tarif der Rohrdeden- Fabrikanten Berlins und Umgegend.

145/2

NB. Es ist Pflicht aller Kollegen, für diese Bersammlung zu agitieren. Die Fachkommission.

Vereinigung der Fliesenleger- Hülfsarbeiter

( Ortsverein Berlin).

Donnerstag, den 8. März, abends 8%, Uhr:

Mitglieder- Versammlung

bei Patt, Dragonerstr. 15.

289/6

Tagesordnung wird in der Versammlung bekannt gemacht. Mitglieds­buch ist mitzubringen. Auch werden neue Mitglieder aufgenommen.

Zentral- Verband

Der Vorstand.

der Töpfer.

Filiale Berlin .

Freitag, den 9. März, abends 6 Uhr:

Versammlung der Bau- Vertrauensmänner

im Englischen Garten, Aleranderstr. 27c.

Zages Ordnung:

1. Beschlußfassung über die Handhabung der Kontrollstation.

2. Bericht der Bau- Vertrauensmänner.

3. Verschiedenes.

Das Erscheinen aller Vertrauensleute, sowie sämtlicher Verbands.

unktionäre ist dringend erforderlich.

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45.-, 40.-, 33.-, 30.-,

Der Filial- Vorstand.

Zimmerer.

Zentral- Kranken- und Sterbekasse der Zimmerer

( Eingeschriebene Hülfskasse Nr. 2. Hamburg ). Dertliche Verwaltung Berlin .

Donnerstag, den 8. März 1906, abends 8 Uhr, im Gewerkschaftshause, Engel- llfer 15, Saal 7:

Mitglieder- Versammlung.

Tages Drdnung:

1. Abrechnung vom IV. Quartal 1905. 2. Wahl der Revisoren. 3. An­

träge zur Generalversammlung.

Mitgliedsbuch legitimiert.

259/4 Der Vorstand.

Deutscher Metallarbeiter- Verband.

Verwaltungsstelle Berlin .

Haupt- Bureau: Engel- Ufer 15, Zimmer 1-5. Fernsprecher: Amt IV 9679. Arbeitsnachweis Zimmer 34. Amt IV 3353.

Donnerstag, den 8. März 1906, abends 8 Uhr, im Volts­

haus, Rojinenstr. 3:

F Bezirks- Versammlung

113/16

für Charlottenburg und Umgegend,

15.- MK.

27.-, 24.-, 21.-, 18.­

15,- MK.

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Gr. Frankfurterstr. 20.

-

-

Alln.Deutsch . Gärtner- Verein

Ortsverwaltung Groß- Berlin.

Branche Landschaftsgärtnerei.

Donnerstag, den 8. März, abends 9 Uhr, im Königshof", Berlin W, Bülowstr. 37:

Oeffentliche Versammlung

der

Gärtnergehülf. u. Gartenarbeit. Tages Ordnung:

1. Die Antwort der Arbeitgeber auf unsere in Obst's Festsälen am 15. Fe­bruar gefaßte Resolution. 2. Freie Aussprache. 3. Beschlußfassung über unsere neuen Maßnahmen. 289/7

Die Kollegen werden um pünktliches Erscheinen ersucht.

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2. Diskussion. 3. Verbandsangelegenheiten.

Zahlreichen Besuch erwartet

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Heute, Mittwoch, abends 8 1hr, bei Feuerstein, Alte Jakobstr. 75; in Empfang nehmen.

Vertrauensmänner- Versammlung.

Bureau, Hirtenstr. 20

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Emil Lefèvre

Die Abteilung der Puzzer hält jeden Sonntag vormittag bei Fritz Wilfe, Brunnenstr. 188 Jede Firma muß vertreten sein. Stavten werden in der Bersammlung ihre Morgensprache ab und wird zugleich daselbst für sämtliche Buzer fassiert Berlin Oranienstr. 158. Der Obmann. und Arbeit vermittelt. Der Vorstand. Verantwortlicher Redakteur: Hans Weber, Berlin . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glocke, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW,

ausgeftellt.

[ 81/16]