Für den Inhalt der Jujerate übernimmt die Redaktion dem Bublitum gegenüber teinerlei Berantwortung.
Theater.
Freitag, den 4. Mai.
Anfang 7%, Uhr:
Opernhaus . Der Waffenschmied. Schauspielhaus. Othello, der Mohr von Venedig.
Deutsches. Der Tartüff. Vorher: Die Mitschuldigen.
Neues. Ein Sommernachtstraum. Kleines. Der Unverschämte. Hille Bobbe. Die Schlangendame.
Anfang 8 Uhr:
•
Weften. Gasparone . Lessing . Kater Lampe . Schiller 0.( Wallner Theater.) Weh dem, der lügt! Schiller N.( Friedrich Wilhelm städtisches Theater). Helden. Luifen. Geschlossen.
Komische Over. Die schwarze Nina.
Residenz. Liebeskunst.
Zentral. Das Narrenhaus. Luftspielhaus. Die von Hochsattel.
Trianon. Loulou.
Thalia. Hochparterre links. Metropol. Auf ins Metropol. Deutsch Amerikanisches.
Mädchen.
Arme
Kajino. Madame Bonivard . Apollo. Die amerikanische Burlest
Compagnie. Born und hinten. Carl Weiß. Sherlock Holmes Abenteuer.
Folies Caprice. Komiter Schnikel. Dalles u. Co. Spezialitäten. Wintergarten. Spezialitäten. Baffage. Spezialitäten. Belle Alliance. Spezialitäten. Reichshallen. Stettiner Sänger. Urania. Taubenstraße 48/49.
Abends 8 Uhr: Am Golf von Neapel.
Sternwarte, Invalidenstr. 57/62. Ferdinand Bonns
Berliner Theater.
Anjang 8 Uhr:
Urania Tauben.
Abends 8 Uhr:
str. 48/49.
Am Golf von Neapel.
Sternwarte
Z
Invaliden. str.57/ 62.
Schiller- Theater.
Schiller- Theater O.( Wallner- Theater).| Schiller- Theater N.( Friedr.- Wilh. Th.) Freitag, abends 8 Ubr: Freitag, abends 8 Uhr:
Weh' dem, der lügt. Lustspiel in 5 Aufz. v. F. Grillparzer . Sonnabend, abends 8ubr: Die Macht der Finsternis. Sonntag, nach m. 3 Ubr:
OOLOCISCHER Die Macht der Finsternis. CARTEN
Täglich nachm. 4 Uhr:
Großes
Militär- Konzert.
Eintritt 1 M., b. 6 Uhr ab 50 ẞf. Kinder unter 10 Jahren die Hälfte.
Theater. Köpenickerstr. 67/68. Deutsch - Amerikanisch. Heute Abend 815 Uhr:
ARME MÄDCHEN.
Von Adolf Philipp. Sonnt. nachm. 3 Uhr, halbe Preise
Zum letzten Male:
Ueber'n großen Teich. Aaends 815 Uhr: Arme Mädchen.
Metropol- Theater
Anfang 8 Uhr.
Helden.
Komödie in 3 Aufzügen von Bernard Shaw . Deutsch v. Siegfried Trebitsch . Sonnabend, abends 8 Uhr: Der Militärstaat.
Sonntag, nach m. 3 Uhr: Zapfenstreich. Sonntag, abends 8 Uhr: Der Veilchenfresser.
Sonntag, den 6. Mai, nachmittags 2%, Uhr: Metropol- Theater. Carl Weiß- Theater. 8./9. Abteilung
3./4. Abteilung
Die Frau vom Meere Der Meister.
Montag, den 7. Mai, abends 8, Uhr, 16./17. Abteilung im Carl Weiß- Theater:
Trauerspiel in 5 Aufzügen von G. E. Lessing .
16. Kunft- Abend im Rathause
Mittwoch, den 16. Mai, abends 812 Uhr.
Große Jahresrevue mit Gesang u. Tanz in 9 Bildern v. Jul. Freund. Musik von Viktor Hollaender. Rauchen überall gestattet.
8
765
Neues Programm!
Rezitation
-
Gesangs- und Klaviervorträge. Billetts a 30 Pfennig in den neun bekannten Zahlstellen. 228/18 Der Vorstand. I. A.: G. Winkler.
H
Geſamtgafifpiel des Neuen Operetten- TORTAJADA Die Retterin in
Anjang 7, Uhr.
Sin Sommernachtstraum.
Sonnabend: Erdgeist.
Sonntag: Ein Sommernachtstraum. Montag: Ein Sommernachtstraum.
Kleines Theater.
Anfang 8 Uhr.
Der Unverschämte. Hierauf: Hille Bobbe. Zum Schluß: Die Schlangendame. Sonnabend: Tragödie der Liebe.
Spanische Tänzerin u. Sängerin. Narrow Bros., komische Radfahrer. Desroches- Bianca, französ. Duett. Die Hartleys, Springer, Brésina, Pariser Excentr. Sängerin. Patty Frank- Truppe, Akrobaten. König Dollar, englisches Ballett.
Die Brittons, Neger- Sänger und Imro Fox, Illusionist.
De Dio, Phantasie- Tänzerin. Die Perseus , Kugelspieler. Der Biograph.
Tänzer.
Passage- Theater.
Anfang 8 Uhr.
Das neue
Theater des Westens Mai- Programm
( Station Zoolog. Garten), Kantstr. 12.
Freitag: 25. Borftell. im Freitags. 14 erstklassige Spezialitäten
Abonnement Gasparone . Frig Werner
a. G. Bolkstümliche Preise, in erster
Besetzung. Anfang 8 Uhr.
Sonnabend nachm. 3 Uhr feine
Preise: Frauenkampf.
Abends 8 Uhr: 1. Gastspiel Silvana falberti: Fedora.
Carl Weiß- Theater.
Gr. Frankfurterstr. 132. Abends 8 Uhr:
Sonntag nachmittag 3 Uhr, halbe Sherlock Holmes' Abenteuer
Breife: Der Waffenschmied.
Abends 8 Uhr: Schützenliesel. Friz Berner a. G. Bolkstüml. Breife. Montag: Leptes Gastspiel Silvano Salberti: Fedora.
oder: Die Jagd ums Leben. Englishes Sensations- Schauspiel mit Gesang und Tanz in acht Bildern von J. Fox.
Morgen: Dieselbe Vorstellung.
der Not.
Volksstück in 3 Aften von Reiflingen. Anfang 8 Uhr. Stasseneröffn. 7 Uhr.
Billett Vorverkauf von 10-1 Uhr an der Theaterkasse.
Sonntag, den 6. Mai: Die Retterin in der Not. Bei günstigem Wetter: Große Gartenvorstellung.
Kasino- Theater Lothringerstr. 37. Täglich 8 1hr. Madame
Vorher das bunte Programm. " Singvögelchen" 2c.
Sonntag 4 Uhr: Die Herren Söhne.
Trianon- Theater.
Anjang 8 Uhr: Loulou.
1.Straße 4a.
Dir. Wilhelm Reimer. Sonnt., Mont., Donnerst.: Hoffmanns
Norddeutsche Sänger
und Tanzkränzchen. Sonnt. Bg. 5, Wochent. 8 U. Nen! Neu!
Die Wahrsagerin.
Komische Oper. W. Noacks Theater. Das vorzügliche Mai- Programm!
Freitag, den 4. Mai, abends 8 Uhr:
Sonnabend: Hoffmanns Erzählungen . Sonntag nachm. 3 Uhr ermäßigte Breife: Hoffmanns Erzählungen .
Abends 8 Uhr: Hoffmanns Erzäh lungen .
Zentral- Theater. ( Operette.) 8 Uhr: Novität!
Das Narrenhaus. Lustspielhaus.
Alabendlich 8 Uhr:
Die von Hochsattel.
Residenz- Theater.
Direktion: Richard Hlexander.
Heute zum 7. Male:
Direftion: Rob. Dill. Brummenstr. 16. Heute geschlossen! Nächste Extra- Vorstellung: Sonnabend, den 5. Mai 1906:
Die Stiefmutter.
Lebensbild in 3 Aften v. R. Benedig. Vorher: Die Theaterprinzessin.
Folies Caprice
Budapester Possen- Theater Linienstr., Ecke Friedrichstr. Dalles& Co.
Vorher:
Morgen und folgende Tage nf. 8 Uhr Fröbels Allerlei- Theater
Novität!
Gastspiel Novität! der
Schönhauser Allee 148. Jeden Sonntag 4 Uhr: Garten Konzert
Theater, Spezialitäten
Im Saale Extratanz. Gr. Tanzmusit. Bei ungünstigem Wetter Borstellung im Saal. :
amerikanisch. Burlesk- Comp. Etablissement Buggenhagen
W. B. Urabtree.
Vorn und Hinten.
Burlest- Pantomime in 3 Bildern. Außerdem Debüts vou 10 neuen erstklassigen Spezialitäten. Nächsten Sonntag nachm. 3 Uhr er mäßigte Preife: Gr. Familien- Vorst.
Moritzplatz. Täglich im Garten bezw. in den unteren Sälen
Gottschalk Freikonzert
Mittwoch u. Sonnabend: Freitanz,
Auftreten
nur
erstklassiger Spezialitäten.
Neu eröffnet! Welt- AusstellungsBiograph-( St. Louis)
Theater lebender
Bei der Berechnung des Fahrgeldes ist maßgebend die der Wohnung des Are beitgebers nächstgelegene Bahnstation oder Haltestelle der Straßenbahn.
In Sachen des Ausstandes im Malergewerbe ist, b) Bei auswärtigen Arbeiten ist nach zuvor erfolgter Anrufung des das volle Fahrgeld zu zahlen. Bei Einigungsamtes durch beide Teile, in Entfernungen, wo die tägliche Hin dessen Sigungen vom 11. und 14. April unb Rückfahrt nicht stattfindet, ist 1906, awischen den Barteien vor dem außerdem eine tägliche Landzulage Gewerbegericht nachfolgender Tarif- von 3 M. zu entrichten, sofern nicht vertrag vereinbart worden: Soft und Logis gewährt wird. Lohn- und Arbeitstarif§ 8. Der Arbeitgeber hat auf Neufür das Maler- und Anstreichergewerbe bauten und bei größeren Privat der Stadt Berlin , deren Vororte und arbeiten für verschließbare Räume Umgebung. zum Aufbewahren der KleidungsAbgeschlossen zwischen dem Verband stücke des Arbeitnehmers zu sorgen, der Malereigeschäfte von Berlin und bei kleineren Privatarbeiten, soweit den Vororten Eingetragener Berein" es in seiner Macht liegt. Ebenso ist und der Vereinigung der Maler, dafür Sorge zu tragen, daß auf den Lackierer, Anstreicher usw. Deutsch - Arbeitstellen stets Seife und reine lands, Berwaltungsstelle Berlin . Gefäße zum Waschen vorhanden sind. Diese Waschgefäße sind als solche kenntlich zu machen.
§ 1. I. Die tägliche Arbeitszeit beträgt im Sommer, d. h. vom 1. März bis 1. Oftober 9 Stunden und zwar bon morgens 7 Uhr bis abends 51, Uhr mit einer stündigen Frühstückspause, bon 8 bis 9 Uhr, und einer 1stün digen Mittagspause von 12 bis 1 Uhr. a) Jm Winter soll die Arbeitszeit längstens dauern, in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. November 8 Stun den, vom 16. November bis 31. Jamuar 7 Stunden, vom 1. Februar bis Ultimo Februar 8 Stunden.
b) jede weitere Ausdehnung der Arbeitszeit gilt als Ueberstunde. e) Das Umkleiden der Gehülfen hat vor Beginn bezw. nach Schluß der Arbeitszeit zu erfolgen.
§ 9. a) Um den Bestimmungen dieses Tarifs bei den beteiligten Dr. ganisationen Geltung zu verschaffen, sowie Untlarheiten aufzuklären und eventuelle Streitfälle zu schlichten, wird die bisherige Lohnkommission als Tarifüberwachungskommission eingesetzt. Die Geschäftsordnung gibt fich die Kommission selbst.
b) Wird in der Tarifüberwachungs. tommission eine Einigung nicht er zielt, so ist das Einigungsamt innerhalb einer Woche anzurufen. § 10. Diese Arbeitsbedingungen gelten in: Adlershof , Baumschulen weg, Berlin , Borfigwalde, Briz, Chard) Bei voller Arbeitszeit ist an Sonn- lottenburg, Cöpenid, Dahlem , Dall abenden eine halbe Stunde; an den dorf- Wittenau, Deutsch- Wilmersdorf, Tagen vor Dftern und Pfingsten ist Friedenau , Friedrichsberg, Friedrichs zwei Stunden; vor Weihnachten eine felde, Friedrichshagen , Gr. Lichter felde, Grünau , Grunewald , Hafel Stunde früher Feierabend. Horst, Heinersdorf Hohen- Schön hausen, Johannisthal , Jungfernheide, Karlshorst , Lantiviz, Lichtenberg , Mariendorf , Marienfelde , Nieder Schöneweide , Pantow, Blößensee, Reinickendorf , Rigdorf, Rudow , Rum melsburg , Schmargendorf , Schöne berg, Schönholz, Steglit , Stralau, Südende, Tegel , Tempelhof , Treptow , Weißensee, Wannsee , Westend , Zehlen dorf.
Dirse Tage sind voll zu bezahlen. § 2. a) Der Lohn beträgt: ab 1. April 1906 für Malergehülfen 65 Pf., für Junggehülfen in den ersten zwei Jahren nach Beendigung der Lehrzeit und für Anstreicher 60 Pf. pro Stunde. Mit einem geringeren als dem vor genannten Lohn darf ein mit Maler und Anstreicherarbeiten Beschäftigter nicht entlohnt werden.
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b) Für Ueberstunden bis 10 Uhr abends wird 3, für Nachtarbeit Schließen sich noch andere Arbeitwerden des Stundenlohnes mehr geber- Bereinigungen diesem Vertrage und für Sonntagsarbeit der doppelte Stundenlohn bezahlt.
c) Als Nachtarbeit gilt die Zeit von abends 10 bis morgens 7 Uhr.
§ 3. Beim Anstreichen von Fassaden, Lichtschächten, Türmen, Bahnhofshallen und ähnlichen Arbeiten, soweit folche von Steh, Leiter- oder Hängegerüsten ausgeführt werden, ist ein Zuschlag von 5 Pf. pro Stunde zu
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§ 4. Affordarbeit ist nach Möglichfeit zu vermeiden; bei eventuell vortommender Affordarbeit ist mindestens der Stundenlohn zu zahlen, indes muß der Arbeitnehmer in diesem Falle die Arbeitszeit pünktlich ein halten.
§ 5. Die Auszahlung des Lohnes hat auf der Arbeitsstelle und zwar unmittelbar nach Schluß der Arbeitszeit zu erfolgen.
In Ausnahmefällen kann die Auszahlung auch in der Wohnung des Arbeitgebers stattfinden.
Im letteren Falle muß der Arbeit nehmer spätestens innerhalb einer Stunde nach Schluß der Arbeitszeit Längeres im Besitz des Lohnes sein. Warten gilt als Ueberstunde.
an, so gelten die Vorschriften desselben für die Bezirke der Vereinigungen und für die in diesen Bezirken liegenden Ortschaften.
§ 11. Dieser Vertrag tritt mit dem 1. April 1906 in Kraft und gilt bis Er läuft zum 31. Dezember 1908. immer auf ein Jahr weiter, so lange er nicht ein halbes Jahr vor Ablauf von der einen oder der anderen Seite gekündigt wird.
§ 12. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, diesen Vertrag in ihren Wertstellen an sichtbarer Sielle aus zuhängen.
§ 18. Bereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den in diesem Zarif niedergelegten Bestimmungen widersprechen, sind ungültig.
§ 14. Die Arbeit wird am. Dienstag, den 17. April 1906, wieder aufgenommen.
Maßregelungen anläßlich dieses Ausstandes und wegen Zugehörigkeit zur Organisation dürfen beiderseits nicht stattfinden.
u.
Berlin , den 14. April 1806. B. g. gez. von Schulz. G. Bernhard. Störsten. § 6. Eine gegenseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses findet nicht gez. 2. Naffe. Ad. Ritter. N. Silberstein. statt. Jedoch gilt der Tag als Einheit Emil Kruse. E. Linde. R. Gößler. H. Rosenberg. Otto und dürfen Entlassungen sowohl wie August Bopp. Niederlegung der Arbeit nur abends Wisogth. Emil Leske. Gustav Krüger . stattfinden, sofern nicht gesegliche N. Dölz. 2. Jakobeit. H. Miez. Gründe die fofortige Entlassung sowie Wilhelm Wende. Fr. Klok. Niederlegung der Arbeit rechtfertigen. Forderungen nach§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind ausgeschlossen. 87a) Das Fahrgeld ist nach allen Bororten zu zahlen; gleich viel ob der Arbeitnehmer durch Bermittelung des Arbeitsnachweises oder durch Anfragen auf der Arbeitsstelle eingestellt wird.
Reichshallen. Stettiner Sänger.
Zum Schluß:
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Borstehender Tarifvertrag wird auf Grund des§ 76 unseres Drts. statuts hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Berlin , den 28. April 1906. Der Vorsitzende des Einigungsamtes. gez. von Schulz.
3entral- Kranken- u. Sterbekaffe der Tischler
und anderer gewerbl. Arbeiter. Hamburg .
Oertliche Verwaltung Berlin F. Sonntag, den 6. Mai 1906, vormittags 10 Uhr, bei Rheinfarth, Swinemünderstr. 42:
Mitglieder- Versammlung.
Tages Ordnung:
1. Abrechnung vom 1. Quartal 1906. 2. Bortrag des Genossen Brückner über: Unfallversicherungsgeset".
3. Verschiedene Kaffenangelegenheiten. Regen Besuch erwartet 184/8
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