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Nr. 104. 28. Iahrgaug. 2. Stüaflt desöstniirts" Kcrlim DolMlii. Sovvtag, 6. Mai 1900. Ein musterhafter Amtsvorsteher. Der in der Gemeinde Kaputh seit Jahren tobende Kampf zwischen dem dort wohnenden praktischen Arzt Dr. Hartwig und dem Amtsvorsteher v. Thüm en und dessen Stellvertreter Thurley beschäftige gestern die fünfte Strafkammer des hiesigen Land- unter Borsitz J)es Landgertchtsrat» N e u e n f e l d. Der Kassenarzt nach Kaputh gekommen. Im Anfange hat er mit dem wegen Beleidigung angeklagte Dr. Hartwig ist ini Jahre 1894 als apenarzt nach Kaputh gekc'' Amtsvorsteher v. Thümen in den besten Bezsehungen gestanden. Dr. Hartwig war dahinter ge- glaubte Schließlich trat aber ein Riß ein. kommen, daß Thurley seine Amtspflichten verletzte. Er zuerst, daß Herr v. Thümen nichts davon wisse, er will dann aber bemerkt haben, daß die Pflichtwidrigkeiten des Thurley mit Wisien des Amtsvorstehers begangen würden. und|mm ging daS gute Verhältnis zwischen dem An- geklagten und dem Herrn v. Thümen in die Brüche. Als er dem letzteren Mitteilungen über seine Wahrnehmungen machte, erhielt er die Antwort, er sollte sich nicht um Sachen bekümmern, die ihn nichts angehen. Er wandte sich darauf Beschwerde führend an den Minister. Dieser ordnete Erhebungen an und die Folge war die Einleitung eines Verfahrens gegen Dr. Hartwig. Der Landrat stellte den Dtrafantrag. Die Erhebungen führten dazu, daß der Landrat den Strafautrag wieder zurücknahm. Nun drehte Dr. Hart- wtg den Spieß um und stellte gegen Herrn Thurley Straf- antrag wegen wissentlich falscher Anzeige und Unterschlagung, gegen Herrn v. Thümen wegen Begünstigung. Es fanden Erhebungen statt und der Angeklagte erhielt von dem Staatsanwalt den Bescheid, daß keine Unterlage für die Straf- anzeige vorhanden sei. Gegen diesen Bescheid erhob er Beschwerde, es fanden umfangreiche Ermittelungen statt. Dr. Hartwig wurde aber mit seiner Anzeige wiederum abgewiesen. Er wandte sich dann noch beschwerdeführend an den Oberstaatsanwalt, ohne Erfolg zu er- zielen. Zwischendurch erstatteten Herr v. Thümen und Thurley Anzeige gegen Dr. Hartwig bei der Disziplinarkammer des arztlichen Ehrengerichts. Diese stellte sehr umfang- reiche Erhebungen über die in der Anzeige enthaltenen 7 Punkte an. Letztere enthielten die schwersten Vorwürfe gegen Dr. Hartwig. Thurley beschuldigt ihn des Alkoholismus und des Morphinismus, der schwersten Vergehungen bei Ausübung seines ärztlichen Amtes usw. Herr v. Thümen war diesen Beschuldigungen beigetreten, in- dem er fle mit dem Bemerken unterzeichnete:er müsse den Angaben deS Thurley als völlig begründet beitreten." DaS ärztliche Ehrengericht hat auf Grund der veranstalteten Zeugenverneh- mungen die Beschuldigungen für unbegründet erklärt und daS Verfahren eingestellt. Dr. Hartwig bekam Abschrift deS Bescheides der Aerztekammer und richtete nun sein Schreiben an den Landrat von Tschirschky, das ihm nun wieder eine An- klage wegen Beleidigung der beiden Amtsvorsteher zuzog. In dem Schreiben wurde unter Hervorhebung von Pflichtvernachläffigungen und Uebergriffen deS Thurley die Behauptung aufgestellt, daß sowohl er. als Herr v. Thümen in Geld- und Ehrensachen diejenige Zuverlässigkeit habe vermisten lassen, die man von preußischen Beamten verlangen könne.> DaS Potsdamer Schöffengericht verurteilte, wie wir seinerzeit ausführlich berichteten, den Angeklagten am 81. Mai 1905 zu 20 M. G e l d st r a f e. Das Gericht hielt den Wahrheits» beweis bezüglich des Thurley ganz, bezüglich deS Herrn v. Thümen tm wesentlichen für erbracht, billigte dem Angeklagten an sich auch den Schutz des§ 193 zu, hielt aber durch die Form die Absicht der Beleidigung für dargelan. Auf die so wohl von der Staatsanwaltschaft als dein Angeklagten eingelegte Berufung änderte das Landgericht in Potsdam   das erste Urteil ab und verurteilte den Dr. Hartwig zu 200 M. Geldstrafe event. 40 Tage Gefängnis. Gegen dieses* Urteil wurde Revision eingelegt. Das Kammergericht hob das Urteil auf. Werl   es bezüglich des Herrn Thurley nicht ausdrücklich die Freisprechung festgestellt hat und weil nach Ansicht selbst de« ttammergerichtS bezüglich deS Herrn v. Thümen das Potsdamer Landgericht das Beweisergebnis mit Bezug auf die Anwendbarkeit deS§ 198 nicht richtig gewürdigt habe. DaS Kammergericht ver wies die Sache an das L a n d g e r i ch t B e r l i n EL In der gestrigen Verhandlung bestritt der Angeklagte die Absicht der Be leidigung. Er habe den Landrat nur dazu bewegen wollen, nun- mehr seinerseits gegen die beiden Beamten vorzugehen und zwar nicht nur wegen deren Eingabe an das ärztliche Ehrengericht, sondern auch wegen der sonstigen Unregeb Mäßigkeiten, die er an einer Reihe von Fällen nachwies. Herr v. Thümen habe durch zu geringe Energie und mangels hafte Kontrolle die Ungehörigkeiten des Thurley begünstigt. In " nämbch im August 1905 hat Herr v. Thümen, ein "~ rr.freiwillig" sein Amt nieder- urley der Fall, gegen den ein ziplinarverfahren schwebte, das mit Geldstrafe und Verweis endete. In der gestrigen Beweisaufnahme handelte es sich im Wesentlichen nur noch um die Stellung des Herrn v. Thümen zu den Ungehörigkeiten seines Stellvertreters. Unter den einzelnen, durch Beweis behandelten Fällen, die llar zeigten, daß Herr v. Thümen bezw. sein Stellvertreter ein sehr patriarchalisches, mit den Gesetzen keineswegs stets zu vereinbarendes Regiment führten, interessierte besonders ein Fall F r o b e r g. Der Bruder eines Kaufmanns Froberg war ertrunken und die Leiche hatte einige Zeit in der Wohnung des Thurley gelegen. Nach der Beerdigung hatte Bruder des Erttuntenen dein Thurley 75 M.zur Verteilung die Armen" übergeben. Thurley hatte dies dem Herrn vasie»roniroue oic ungeuoligieuei, ua der Zwischenzeit, nämlich im August Ii 78jähriger, äußerst schwerhöriger Herr, gelegt. Dasselbe ist mit Herrn Thür der an m W m W.. v. Thümen mitgeteilt und das Geld dann als Entschädigung für feine eigenen Aufwendungen behalten, nachdem Herr V. Thümen ihm ge­sagt, Herr Froberg würde ihm daS Geld wohl in diskreter Forni zu diesem Zweck gegeben Mien. ES kamen sodann Fälle zur Sprache. in denen Thurley bei Eintreibung von Strafgeldern in abgekürztem Verfahren entgegen den Vorschriften deö Ge« setze» vorgegangen war. Leuten, die bei Uebertrettingen abgefaßt waren, wurden ohne Erteilung von Strafmandaten und ohne Quittung Sühnegelder abgenommen. Ein abgefaßter mufi- zierender Zigeuner wurde gegen eineAbfindungssumme" ohne weiteres raufen gelassen, Unrrgelniäßigkeiten bei der Verteilung der Einquartierungögelder/ sind begange» worden und in einem Falle ist ein Posten zu viel bezahlter Steuern inehrere Jahre hindurch zurückbehalten worden und erst infolge Klageandrohung ist die Summe zurückgezahlt worden. Herr v. Thümen wies gestem darauf hin, daß e r für d,e Inkorrekt- heilen, die Thurley begangen, nicht verantwortlich sei. Denn dieser habe die Stellvertretung in dem von ihm ausgeübten Umfange unter Billigung der vorgesetzten Behörde übernommen. Der Neben« kläger hat übrigens, wie festgestellt wurde, sowohl im Falle Froberg. als auch sonst etwa sich herausstellendes Manko ohne weiteres ersetzt. WaS die Anzeige gegen Dr. Hartwig bei dem Ehrengericht betrifft, so habe er nur einen einzigen der in der Anzeige vorgebrachten Fälle auS persönlicher Erfahrung gekannt und sich im übrigen auf die Versicherungen deS Thurley verlassen, der seine Mitteilungen von zuverlässigen Leuten empfangen haben wollte. Herr v. Thümen gab zu. daß es nicht vorsichtig von ihm war. deS Thurley alsvöllig wenn er sick der Straianzeige begründet" anschloß. Zur Sprache kam nock, daß eine Frau, die unbefugt aus einer Wiese des Herrn v. Thümen eine Kiepe GraS abgeschnitten hatte, letzterem S Mark habe zahlen müssen. Zeuge V. Thümen gab zu. daß die Kiepe Gras S M. nicht wert ser Er habe aber nach Besprechung mit Thurley diese Summe festgestellt, um auf diese Weise zu warnen, weil er sehr oft bestohlen wurde. Er wäre ja berechtigt gewesen, Strafanzeige zu erstatten, unter Zustimmung der Frau unterblieb diese aber gegen Zahlung von 3 Markll Staatsanwalt G r a ß h o f würdigte die Ergebnisse der Beweis- aufnahm« im wesentlichen zuungunsten des Angeklagen. Dieser habe allgemein behauptet, daß Herr v. Thümen in Geld- und Ehrensachen ein ganz unzuverlässiger Beamter sei. Das sei eine Wortbeleidigung und, soweit tj 186 in Frage stehe, seien die einzelne» in Frage stehenden Fälle nicht peeigncl. den schweren Vorwurf gegen einen alten, 30 Jahre im Amte stehenden Beamten zu rechtfertigen. Die Bestrafung sei zu Recht erfolgt, denn der Angeklagte� hätte den schweren Vorwurf nicht in der Allgemeinheit erheben dürfen. Der Staatsanwalt beantragte, den Angeklagten in dem Falle Thurley freizusprechen und ihn wegen Beleidigung des Herrn v. Thümen zu 150 M. Geldstrafe eventuell 30 Tagen Gefängnis zu ver- urteilen. Der Verteidiger kam zu dem Antrage auf Freisprechung, weil tatsächlich der Wahrheitsbeweis in dem vom Kammergericht ge- wünschten Umfange gelungen sei und dem Angellagten der Schutz des§ 193 vollauf zur Seite stehe. Der Gerichtshof kam zu einer Freisprechung deS An- geklagten. Er nahm an, daß in den von dem Angeklagten an- geführten Einzelfällen, insbesondere im Falle Froberg, im Falle der Einquartierungsgelder, in den Fällen, wo Strafgelder ein- gezogen, nachher aber als Schadensgelder gebucht sind, wo Straf gelder ohne Erlaß von Strafbefehlen eingezogen sind, von Herrn v. Thümen nicht mit genügender Subtilität verfahren und von diesem dabei nicht die Gewissenhaftigkeit gezeigt worden ist, die mcui von einem preußischen Beamten verlangen muß. Der Gericht» hos verkannte keinen Augenblick, daß die Unterlastungen unter den obwaltenden Umständen menschlich verzeihlich find. Aber der alte Herr muß es sich gefallen lasten, daß das strenge Maß, mit welchem der preußische Beamte gemessen wird, auch an ihn angelegt wird. Dem Angeklagten ist daher der Wahrheits« beweis gelungen, er ist auch in der Form nicht über die Schutzgrenzen de« K 193 hinausgegangen. Es erfolgt daher die Freljprechung unter Auferlegung sämtlicher Kosten auf die Staatskasse. Festgestellt find demnach eine Reihe Taten, begangen Von dem Amtsvorstehcr und seinem Stellvertreter, die mit schweren Strafen bedroht find, falls den Beamten das Bewußtsein der Strasbarkeit beiwohnte. ES wurden jedoch nicht die Beamten unter Anklage ge- stellt, sondern der, der die Wahrheit sprach. Das jedes Gerechng- keitsgefühl beleidigende Verfahren ist, wie der Antrag deS Staats- anwaltS auf Bestrafung erweist, für Deutschland   nur insofern auf- fallend, als es mit der Freisprechung des Unschuldigen und nicht init seiner Verurteilung endete. Zu wieviel Jahren Gefängnis wäre wohl ein Arbeiter verurteilt, wenn er ähnliche Handlungen wie der Amtsvorsteher und sein Stellvertreter vorgenommen hätte! Gericbts�eitung. Betrügerische Annoncen. Der Verantwortliche des Inseratenteils deSBerliner LokalanzcigerS", Herr Pieniak, und Herr Wedmore als Ber  - liner Geschäftsführer einer englischen Firma waren vom Land- gericht I zu Berlin   wegen Uebertretung der Polizeiverordnung vom 21. August 1903 zu Geldstrafen verurteilt worden. Es handelte sich um die Veröffentlichung von Inseraten, in denen John Eraven BurleighS Haarwuchsmittel gegen Kahlköpfigkeit empfohlen worden war. Und zwar nahm das Landgericht an, daß die Be- stimmung des§ 4 Absatz 1 übertreten sei, welche unter anderem ver- bietet, zur Heilung von menschlichen Krankheiten bestimmte Mittel in einer Weise öffentlich anzukündigen, daß daS Publikum durch di. Art der Anpreisung belästigt wird. DaS sollte hier durch die, wie daS Gericht sich ausdrückte, ausfallende, prahlerische und marktschreierische Art der Ankünduna und An- preisung geschehen sein. DaS Kammergericht hob am Donnerstag das Urteil auf und verwies die Sache nochmal an das Landgericht. Begründend wurde ausgeführt: ES brauchte hier nicht entschieden werden, ob Kahlköpfigkeit eine Krankheit sei. Die An- preisung des Mittels als Heilmittel sei schon deshalb als ge- nügend festgestellt anzusehen, weil der Vorderrichter feststelle, daß beabsichtigt gewesen sei. das Mittel anzupreisen zur Heilung d«S kranken Haarbodenö. der nicht mehr in der Lage sei, Haare zu produzieren. Aber die Verurteilung der Angeklagten lasse sich auf die angezogene Bestimmung der Polizeivcrordnung deS Obcrpräsidenten nicht stützen, wonach Annoncen ausgeschlossen werden sollen, die daS Publikum belästigten. Diese Bestimmung sei ungültig. Sie gehe über den Rahmen des polizeilichen Ver- ordnungSrechts hinaus. Es sei noch keine Gefahr für daS Publi- kum, wenn sich einige Leute beim Zeitungslesen ärgerten. Das Landgericht müsse indessen nachprüfen, ob nicht die Bestimmung des 8 4?lbsatz 2 anwendbar sei, die«S mit Strafe bedrohe, wenn in einer öffentlichen Anlündigung einem Heilmittel Wirkungen bei- gelegt würden, die über feinen wahren Wert hinaus- gingen. Die Entscheidung deS KammergcrichtS stimmt mit der all- gemein bestehenden Judikatur übercin. Auch ist vom Kammergericht und Reichsgericht stets angenommen, daß in der Aufnahme einer betrügerischen Annonce nicht nur ein Verstoß gegen eine Polizei- Verordnung, sondern auch ein Verstoß gegen§ 263 St. G. B.(Be- trug) liegen könne.___» Zum Plakatwesen. Die Hallesche Stadtbahn(Inhaberin A. E. G. zu Berlin  ) und die Hallcsche Straßenbabngescllschaft hatten polizeiliche Verfügungen erhalten, die in und an ihren elektrischen Straßenbahnwagen zu Halle angebrachten Plakate zu entfernen. DaS Ober-VerwaltungSgericht erklärte am 4. Mai die Verfügungen soweit für berechtigt, als die Entfernung der außen a n den Straßenbahnwagen angebrachten Plakate ge- ordert worden war. Bezüglich der Ausforderung, auch die i m n n e r n der Wagen angebrachten Plakate zu entfernen, wurden die Verfügungen aufgehoben. DaS Gericht ging davon aus, daß die auS verkehrSpolizeilichcn Gründen erlassene und darum rechts- gültige Hallesche Plakatverordnung die polizeilichen Verfügungen soweit rechtfertige, als sie sich auf die außen an den Wagen an- gebrachten Plakate beziehen. In Betracht kommt die Bestimmung der Halleschcn Polizeivcrordnung vom 3t. August 1880. welche sagt: Ocffentliche Anzeigen auf öfsentlichen Straßen und Plätzen dürfen nur an den zu diesem Zwecke bestimmten Vorrichtungen(zurzeit ..."M"«' angeheftet 8 allein angeschlagen beziehungsweise werden." Bemerkt wurde noch in der Publikation: Die grundlegende Polizeiverordnung von 1880 regele das öffentliche Plakatwesen. Sie treffe deshalb wol nicht aber die i n den' die gen. lakate an den elektrischen Wagen, Blutschande entrollte eine Verhandlung, die gestern vor der 3. Strafkammer des Landgerichts I   stattfand. Wegen schweren Sittlichkeitsvcrbrechens war der 43jährige Glaser Gustav Kr e ß l e r in Gemeinschaft mit seiner Lvjährigen Tochter Frida K. angeklagt. Wie die Anklage behauptet, soll der Angeklagte seit dem Jahre 19l Durch Drohungen wurde daS unglückliche Mädchen von ihrem Vater obendrein gezwungen, anzugeben, daß sie sich mit. anderen Männern eingelassen habe. Dasselbe Ereignis trat im Jahre 1904 nochmals ein. Auch hier verschwieg die nunmehr 18jährige Tochter den wahren Sachverhalt. Durch Streitigkeiten in der Familie ge- langte dieses schändliche Verhältnis zur Kenntnis der Verwandten, die unverzüglich Anzeige erstatteten. Der Gerichtshof verurteilte Frida K. zu einer Woche Gefängnis, den verbrecherischen Vater zu 3 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust» Mocken-Spielplan der Berliner   Cheater. Opernhaus. Sonntag: Robert der Teufel.(Ans. 7 Uhr.) Montag. mittag 12 Uhr: Smsonie-Matinee. Abends: Sinfonic-Konzeit der königl. Kapelle. Dienstag: Orpheus   und Eurydile. Mittwoch: Bajazzi. Coppelia. Donnerstag: Ricnzi. Ansang 7 Uhr. Freitag: Der Freischütz. Sonn- abend: Der Waffenschmied. Sonntag: Mignon. Montag: Der fliegende Holländer  . Schauspielhaus.. Sonntag: Götz von Berlichinaen.(Ansang 7 Uhr.) Montag: Wie die Alten sungen. Dienstag: Die Ouitzows. Mittwoch: Wilhelm Tell  . Donnerstag: Der Erbförstcr. Freitag: Othello. Sonn- abend: Goldfische. Sonntag: Die Ouitzows. Montag: Sappho  . Neues Königl. Operntheater. Sonntag: Der Schwur der Treue. Montag bis Freitag gelchloffen. Sonnabend und Sonntag: Alpenköntg und Menfchenseino. Montag: Matth  «. Leising-Theater. Sonntag nachmittag 3 Uhr: Die verlunkene Glocke. Abends: Der Biberpelz. Montag: Die Weber. Dienstag: Nora.(Anfang VI, Uhr.) Mittwoch: Und Pippa tanzt. Donnerstag: Kater Lampe  . Freitag: Die Weber. Sonnabend: Der Biberpelz. Sonntag nachmittag 3 Uhr: Die versunkene Glocke. AbendS: Kater Lampe  . Montag: Und Pippa tanzt. Deutsches Theater  . Sonntag: Der Kaufmann von Benedtg. Mon- tag: Der Tartüsf. Die Mitschuldigen. Dienstag und Mittwoch: Der Kauf- mann von Venedig  . Donnerstag: Der Tartüsf. Die Mitfchuldtgen. Freitag bis Montag: Der Kaufmann von Benedtg. Schiller- Theater O.(Wallner- Theater.) Sonntag nachmittag 3 Uhr: Die Macht der Finsternis. Abends: Romeo und Julia. Montag und Dienstag: Weh dem, der lügt. Mittwoch: Die Macht der Finsternis. Donnerstag: Helden. Freitag: Weh' dem, der lügt. Sonnabend: Der Militärftaai. Sonntag nachmittag 3 Uhr: Di« Macht der Finsternis. Abends und Montag: Weh' dem, der lügt. Schiller-Thrater Zl.(Fnedrich-WIIHcttnstSdtifcheS Theater.) Sonntag nachmittag 3 Uhr: Zapfenstreich. Abends: Der Ncilchenfresser. Montag: Der Vogel Im Käfig. Dienstag: Helden. Mittwoch: Zwei glückliche Tage. Donnerstag: Der Militärstaat. Freitag! Helden. Sonnabend: DaS Lumpengesindel. Sonntag nachmittag 3 Uhr: Zapfenstreich. Abends Und Montag: Da« Lumpengesindel. Berliner   Theater. Bis aus wettere» täglich: Die lustige Witwe. Kleines Theater. Sonntag nachmittag 3 Uhr: Nachtasyl. Abends und Montag: Der Unverschämte. Hille Lobbe. Die«ochlangendamc. Dienstag: Tragödie der Liebe. Mittwoch: Der Unverschämte. Hille Bobbe. Die Schlangendame. Donnerstag: Kinder der Sonne. Freitag: Der Un- verschämte. Hille Bobbe. Die Schlangendame. Sonnabend: Tragödie der Liebe. Sonntag: Der Unverschämte. Hille Lobbe. Die Schlangen- dame. Montag unbestimmt. LustsPtelhauS. Sonntag nachmittag 3 Uhr: Der Famlllentag. Abends und bis auf weitere» täglich: Die von Hochsattcl. Sonntag, den 13. Mai, nachmittag 3 Uhr: DI« Logenbrüder. Neues Theater. Sonntag. Montag und Dienstag: Ein-sommer- nachtStraum. Mittwoch: Cäsar und Cleopatra. Donnerstag: Ein Sommer- Nachtstraum. Freitag: Cäsar und Cleopatra. Sonnabend, Sonntag und Montag: Orpheus   tn der Unterwelt. Komische Oper. Sonntagnachmittag 3 Uhr, sowie abend» und Montag: Hoffmanns Erzählungen Dienstag: Don Pasquale  . Mittwoch: Der Colregidor. Donnerstag: Figaros Hochzeit  . Freitag: Die Boheme. Sonnabend, Sonntag nachmittag 3 Uhr und Abend«: Hoffmann» Er- zählungen. Montag: Unbestimmt. Theater des Westens  . Sonntag nachmittag 3 Uhr: Der Waffen- fchmicd. Abends: Schützeniicsel. Montag: Fedora. Dienstag und Mit- woch: Schützenliesel. Donnerstag: Don Juan  . Freitag: Opernaussührung. ('Anfang VI, Uhr.) Sonnabend: Die Fledermaus. Sonntag nachmittag 3 Uhr: Undinc. Abends: Schützenliesel. Montag: Die vier Grobiane. Trianon-Theater. Bis auf weiteres täglich: Loulou. Refideiiz-Theater. Bis auf weiteres täglich: LiebeSkunst. Earl Weist> Theater. Sonntag bis Freitag: Sherlock Abenteuer. Sonnabend und Sonntag: AuS altem Geschlecht. keine öffentliche Vorstellung. Zentral-Theater. Sonntag nachmittag 3 Uhr: Die Fiedcrmaus. Mends: Der Zigcuncrbaron. Montag: Der Bettclstudent. Dlenstag: Die Puppe. Mittwoch: Der Vogelhändler. Doimerstag: Die Fledermaus. Freitag: Boccaccio. Sonnabend: Die Glocke» von Cornevill«. Sonntag nachmittag 3 Uhr: Der Zigeunerbaron. Abends: Die Puppe. Montag: Bruder Straubtnger. Thalta-Theater. Sonntag nachmittag 3 Uhr: Opernaussührung. AbendS: Hochparterre links. Montag bis Sonnabend: Hochparterre links. Sonntag nachmittags 8 Uhr: Bis früh um Fünf«. Abends und Montag: Hochparterre links. Tentsch-NmerikanifcheS Theater, vis auf weiteres täglich: Arme Mädchen. bolmeS Aontag afino< Theater. Sonntag Zlbends: Madame Bonivard  . Monta, Sonntag nachmittag 4 Uhr: Arbett Madame Bonivard. ftolies Capricr. Allabendlich: Apollo. Theater. Allabendlich: Spezialitäten. 4 Uhr: Die Herren Söhne. bis Sonnabend: Madame Bonivard. händet nicht. Abends und Montag: Komiker Sl Vorn und ,el. inten. Dalles u. Co. Humbsti-Bumbstt. peztamaren. Passage- Theater. Allabendlich: Spezialitäten. Wintergarten. Spezialitäten. Rrichshallrn- Theater. Stettiner Sänger. Hansa-Theater  . Wunderkind. Familie Bernstein w Ostend» Meiropol. Theater. Aus ins Metropol I Uranta Theater. Taubenstraße 4S/4S. Sonntag und Montag> km Golf von Neapel. Berliner   Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht ber städtischen Markthallcn-Dircktion. Rindfleisch la 6266 pr. 100 Pfund, IIa 5262, [IIa 4852, IVa 4049, engl. Bullen- 0000, dän. Bullen- 0000, oll. Bullen- 00-00. Kalbfleisch, Doppclländer 105-120, 1» 80-90, a 66-78, lila 52-64. Hammclsleisch la 60-70, Na 54-60. ''..................... alte, Stück 1,50 8,25, 83. Tauben, junge ., W»_ 2,803,00, per Pfd. 0000, Hamburger per Stück 3,004,00. Gänse, junge, per Psd. 0,851,00, >er Stück 4,00-6,00. Hechte 90-113. Schleie, 102-108. Bleie 00-00.' matt 238. Aale, groß 95-106. mittel 107-114, klein 67-69, uns. 81-100. Rotzen 4966. Flundern, pomm. I, p. Schock 48, Kieler, Stiege la r-1, do. mittel, per Kiste 24, do. klein, per Kiste 0000. Bücklinge, schweb, per Wall 0,00, norw. 0,00, holländ. 11,50, Kieler 13, Stralsundce 3,501. Aale, groß, per Psd. 1,101,30, mittel 0,80-0,90, Nein 0,50-0,60. Sprotten, Kieler, 2 Wall 11,50, Elb- per Kiste 0,000,00. Sardellen, 1902er, per Anker 76,00, 1904er 74,00, 1905er 70,00. Schottische Vollherlngc 1905 00-00, large 40-44, füll. 38-38, med. 83-35, deutsche 37-44. " ennge, neue Matje«, per'/, Tonnen 60120. Hummern, Ila� 100 Psd. ........" elgr' 0 00. Krebse, per Schock, 15-17, mittelgroße 13,50, Nein« 4,00, unsortiert 6,608. Eier, Land-, per Schock 0000, friste 3,003,15. Butter per 100 Pfund, la 116, Na 110-111, INa 107-110, ad- fallende 105108. Saure Gurken. Schock 3,504 M., Pseffergurken 3,504 M. Kattoffeln per 100 Psd. maga. von. 8,102,35, rot« Daberschc 2,002,20, runde weiße 1,802,00. Wirfingkohl, Holl., per Schock 8,0024,00. Weiß- kohl, dän., per Schock 7,009.00, Roikohl, Holl., per Schock 00,0000,00. Grünkohl, per 100 Psd. 00-00. Rüben, weiße 00-00, Teltower 00-00. Kohlrüben, per Schock 2,504,50. Holl., 56. Wttternngsüderfickit vou, 5. Mai 1906,«argen» 8 tth«. kwtnembe 767 NO 1 Nebel 768 Still-bedeckt 767 Still wollenl 767 iRD 2 wolkig 766 SW 4 Halb bti. 767 Still-bedeckt Wetter. Prognose für Ziemlich heiter und warm oder unerhebliche Niederschläge. aparanda 772S etrrsburg 772 OSO dlly elberdeen Pari» 765 SSW 764 SSW 770, K 2 wölken! 1, bedeckt »bedeck» llvolkenl 2, bedeckt Sonntag, den 6. Mai 1906. bei schwachen westlichen Winde«: keine Berliner   Wetterbureau. Wasserstand am 4. Mai. Elbe  Dresden   1,02 Meter. Straußsnrt «i'- bei + bei Magdeburg  bei Aussig+ 0,45 Meter,»ei 1,67 Meter. Unftrut bei