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Eingegangene Druckschriften.

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Die Neue Zeit" erscheint wöchentlich einmal und ist durch alle Buch­Quartal zu beziehen; jedoch kann dieselbe bei der Post nur pro Duartal handlungen, Postanstalten und Kolporteure zum Preise von 3,25 M. pro abonniert werden. Das einzelne Heft tostet 25 Pf.

hat, als was jeber andere Briger Grundbefizer an der Rudowerstraße ihrer Mehrheit dem Antrage des Berichterstatters zu. Diese Vor­auch getan hätte. Genosse Weniger stellte den Antrag, daß Rigdorf statt lage zeitigte dann eine sehr ausgedehnte Debatte, in welcher 20 000 m., 30 000 m. zahlen soll; er wies darauf hin, daß Rigdorf, namentlich der Dauerredner der Versammlung, Justizrat Dr. Von der Neuen Zeit"( Stuttgart , Paul Singer) ift foeben das 34. Heft des 24. Jahrganges erschienen. Das Heft hat folgenden Inhalt: obgleich es bezüglich der Erstattung der Schulunterhaltungskosten Baumert in endlosen Wiederholungen immer ein und dasselbe ſagte. Die zuſſiſche Duma, Bon K. K. Mary' Kritit Ricardos. Von Gustav gegen Berlin ein obfiegendes Urteil erftritten hat, dennoch Brizz mit Wenn einer unserer Genossen sich erlauben würde, die Versammlung Eckstein. Die beiden Tendenzen in Holland und der Parteitag zu recht. feinen Ansprüchen an die Gerichte verwiesen hat. Redner bezeichnete mit einem solchen Redeschwall zu traktieren, die Mehrheit würde sicher Bon F. van der Goes.- Arbeiterbildung. Von Heinrich Schulz.( Schluß.) es als wünschenswert, alle Streitfragen auf dem Wege gütlicher durch laute Schlußrufe dagegen protestieren. Von diesem Herrn läßt Literarische Rundschau: Gustav Strakosch- Graßmann, Geschichte des Vereinbarung zu regeln und betonte die Notwendigkeit von 3wed man sich's aber ruhig gefallen, man verläßt höchstens, wenn es zu österreichischen Unterrichtswesen. Bon Ph. Dr. Markus Ettinger, Die verbänden, wodurch alle Unkosten gemeinsam getragen würden. viel wird, den Sigungssaal. Bei der Vorlage selbst handelt es sich Kartelle in Desterreich. Von Bius Julmann. um folgendes: Der Magistrat will, daß dem einzustellenden Re­Lichtenberg. gierungsbaumeister die Vertretung des Stadtbaurats übertragen verde, mit der Aussicht, bei einer Reorganisation der Bauverwaltung Mitglied des Magistrats zu werden. Der Berichterstatter und die Mehrzahl der bürgerlichen Stadtverordneten wollen dagegen, daß erstens ein Regierungsbaumeister für den Hafenbau und außer­dem noch ein solcher als selbständiger Magistratsdezernent angestellt verde. Genosse Bied wies darauf hin, daß diesmal die Rollen ver­tauscht seien; während der Magistrat nur einen Beamten verlangt, will die Versammlung zwei Beamte haben. Er empfiehlt die An nahme der Magistratsvorlage. Die Versammlung entscheidet sich schließlich dahin, die Vorlage zur nochmaligen Vorberatung an eine gemischte Kommission zu verweisen.

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Die Polizei als Agitator für den Metallarbeiter Verband" Tautete das Thema, über welches Genosse Düwell in einer imposanten Versammlung im Schwarzen Adler" referierte. Sowohl das Referat, wie die sich daran schließende Diskussion gestaltete sich zu einer scharfen Verurteilung der gegen die Arbeiterorganisation angewandten Polizeiwillkür . Sämtliche Redner forderten zur un­ermüdlichen Agitation für Organisation und Presse auf. Fräulein Meinhardt ersuchte die anwesenden Frauen und Mädchen, sich den Bildungsvereinen anzuschließen. Mit einem Mahnwort des Vorsitzenden, in dem die Versammlung beherrschenden Geist weiter zu arbeiten, erreichte die Versammlung ihr Ende.

Friedrichsfelde .

Die übrigen Nummern der Tagesordnung waren von geringerer Bedeutung und wurden meist debattelos erledigt.

Gerichts- Zeitung.

0,44.

Probenummern stehen jederzeit zur Verfügung.

bis 3,40. Gänse, junge, per Pfd. 0,88-0,95, per Stüd 4,50-6,00. Hechte

Martthalen- Direktion. Rindfleisch Ia 62-66 pr. 100 Bfund, IIa 51-62, Berliner Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen IIIa 49-52, IVa 40-46, engl. Bullen- 0,00, dän. Bullen- 0,00, holl. Bullen- 0,00. Stalbfleisch, Doppelländer 105-120, Ia 82-92, IIa 68-80, IIIa 54-66. Hammelfleisch Ia 60-70, IIa 54-60. Schweinefleisch 56-62. Kaninchen 0,20-0,75. Hühner, alte, Stüd 1,40-2,10, junge, per Stüd 0,75-0,90. Tauben, junge 0,36-0,50, alte Enten, prima, per Stüd 1,75-1,80, Hamburger per Stüd 2,25 71-100. Schleie 81-84. Bleie 0,00, matt 0,00. Aale, groß 100-104, mittel 97-108, flein 67, uns. 70-90. Plößen 00,00. Flundern, pomm. I, p. Schod 3,00-7,00. Stieler, Stiege Ia 4-6, do. mittel, per Siste 2-4, do. flein , per Rifte 0,00. Büdlinge, holl. per Wall 0,00. Sieler 1-2,50, Stralf. 3,00-3,50. Male, groß, p. Bfd. 1,10-1,30, mittel 0,80-0,90, II. 0,50 bis 0,60. Sprotten, Kieler, 2 Wall 0,00, Elb- per Stifte 0,00. Sardellen, 1902er, per Anker 76,00, 1904er 74,00, 1905er 70,00. Schottische Bollheringe 1905 0,00, large 40-44, full. 36-38, med. 33-35, deutsche 37-44, Bezeichnend für Mängel in der sächsischen Verwaltung war das Heringe, neue Matjes, per ½ To. 60-120. Hummern, Ila, 100 Bib. 0,00. Krebse, per Schod, große 00,00-00,00, mittelgroß 14-19, fleine 0,00-0,00, am Sonnabend zu Ende geführte Disziplinarverfahren gegen den seit unsortiert 14-19. Eier, Lands, per Schod 3,00-3,25, frische 0,00-0,00. 1904 vom Amte suspendierten Direktor des Dresdener königlichen Butter per 100 Pfund, Ia 114-118, IIa 110-113, IIIa 106-108, ab­zoologischen, anthropologischen und ethnographischen Museums Ge- fallende 103-105. Saure Gurten, Schod 3,50-4 M., Pfeffergurten 3,50-4 m. heimen Hofrat Dr. Meyer. 30 Jahre lang war Meyer Staats- Kartoffeln per 100 Bfd. magn. bon. 2,10-2,35, rote Daberfche 2,00-2,20, beamter. Er hat eigene Werke dem Museum verkauft, als Verkäufer runde weiße 1,80-2,00. Wirsingkohl, holl., per Schod 0,00. Weiß­aber andere Personen bezeichnet und durch" Belege" beurkundet. Kohl, bän., per Schod 0,00-0,00, Rotkohl, holl., per Schod 0,00. Etwa 5000 Mart sind in seine Taschen allein für Werke geflossen, Stohlrüben, per Schod 0,00. Grünkohl, per 100 pfd. 0,00. Rüben, weiße 0,00, Zeltower 0,00.

aus dem Dienst entlassen.

Witterungsübersicht vom 21. Mai 1906, morgens 8 1hr.

Die hiesige Fortbildungsschule hat es einem Teil der hiesigen Handwerksmeister angetan. Wiederholt hat man seinen Unwillen gegen diese Einrichtung öffentlich zum Ausdruck gebracht; so auch verschiedene Male in der Gemeindevertretersizung. Einige Herren sagten offenherzig: Was wir von der Fortbildungsschule erhofft Museumsdirektor Geheimer Hofrat Professor Dr. Meyer( Dresden ) haben, ist nicht eingetreten; die jungen Leute sind heute noch ebenso unbotmäßig wie vordem. Das Kuratorium der Fortbildungsschule hatte sich in jeder Sigung mit Beschwerden und Befreiungsgesuchen zu befassen. Bis März d. J. dauerte die Unterrichtszeit von 7 bis 912 Uhr abends. Als Berlin die Pflichtfortbildungsschule einrichtete, wurden die Schulstunden von 6 bis 8 Uhr abends festgesetzt. War die frühere Unterrrichtszeit vielen Lehrherren unangenehm, so die jetzige erst recht. Als nun im vorigen Jahr das Kuratorium für die Schüler des letzten Schuljahres pro Woche je eine Stunde Gesetzes­kunde und Buchführung einführte und dadurch ein Schulabend mehr die ihm von Schriftstellern geschenkt waren und die er dann so an nötig wurde, kannte der Unwille der Lehrherren keine Grenzen mehr. die Bibliothek verkaufte". Ferner verwendete er unter anderm In einer gemeinsamen Eingabe forderten sie, daß der vierte 1000 Mart, die ein Hamburger Museum für ein Stelett Unterrichtsabend fortfallen folle. Die Antragsteller, in der an das Dresdener sendete, der an das Dresdener sendete, für sich und so weiter. Von Mehrzahl hiesige Tischlermeister, führten in ihrer Begründung an, Museumslieferanten hat M. Provisionen in Höhe von vielen tausend daß es nicht mehr möglich sei, den Lehrlingen das richtige Maß für Mark bezogen, ferner ließ sich der Geheimrat Reverse über 10 Broz. Stationen ihr Handwerk beizubringen, da die Fortbildungsschule an den vier und noch mehr vom Bezugswerte der gelieferten Gegenstände auss Abenden zu viel Zeit wegnähme; im übrigen sei der Lehrherr für stellen und versprach als Aequivalent dafür, die betreffenden Firmen die Ausbildung verantwortlich, nicht der Lehrer. Als Beispiele der zu empfehlen. Einmal hat er einer Firma, die Schwierigkeiten bei Begründung dienten u. a. folgende: Der Drechslermeister M. ist der Provisionsauszahlung machte, gedroht, sie aus dem Museums- Swinemde. 754 D 4 bededt 9 Petersburg 752S in Karlshorst , um mit Hülfe seines Lehrlings Treppengeländer auf- tataloge zu streichen. Die vorliegenden Fälle führten am Sonn- Hamburg 754 NND Berlin 753 NND 14 Scilly zustellen. Der Lehrling muß, da er um 6 Uhr Schule hat, um abend zur Bestätigung des auf Dienstentlassung lautenden Frankj.a.M. 753 GD 11 Aberdeen 4 Uhr(!?) die Arbeit verlassen. Der Meister konnte allein nichts Erkenntnisses erster Instanz. Schwer gravierend muß der München 754 S 6 Paris beginnen, mußte also auch nach Hause gehen." Daß aber Sachverhalt für den Beamten und für den Mangel Bien 754 WNW 3Regen 8 auch Mitgefühl für das leibliche Wohl" dem Antrag zu Grunde lag, an ausreichender Kontrolle bei den höchsten Staatsinstanzen Wetter Prognose für Dienstag, den 22. Mai 1906. geht aus einem anderen Beispiel hervor: Der Lehrling des Schlosser gewesen sein. Anders läßt sich schwer erklären, weshalb der Biemlich fühl, vorherrschend wolkig mit leichten Regenfällen und mäßigen meisters B. wohnt in Kaulsdorf bei seinen Eltern, woselbst er auch Dresdener Disziplinarhof die Deffentlichkeit bei den Verhandlungen nördlichen Winden. ißt und schläft. Da er mittags fein warmes Essen bekommt, vier- und bei der Urteilsbegründung ausschloß. Dieser Ausschluß ber­mal abends aber zur Schule muß, kann er an diesen vier Abenden hindert auch, zu erkennen, weshalb gegen die hohe Staatsstüze sein warmes Essen, das einzige tagsüber, erst um 9 Uhr zu sich strafrechtliche Anklage bislang nicht erhoben ist. nehmen." Es erübrigt sich, diesen scheinbaren Besorgnissen etwas hinzuzufügen. Die Begründungen zeigten nur, wie bildungsfeindlich diese Krämer sind, wenn ihr Profit um etwas geschmälert wird. Viesdorf.

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Eine folgenschwere Brunnenreparatur unternahm am Sonntag früh auf der Biesdorfer Kolonie der Bäckermeister Weihrauch. Der­felbe befizt in Straße 17 ein Grundstück und stieg in den Brunnen­schacht. Kaum war er hineingestiegen, so hörte man schon ein Stöhnen. Auf Anrufen der Bekannten erfolgte keine Antwort. Man nahm nun bestimmt an, daß Herr Weihrauch durch Stickluft betäubt worden ist. Die Angehörigen versuchten ihn nun hochzuziehen, wo­bei der Aermel seines Jacketts zerriß und er zwei Meter tiefer in den Brunnen stürzte. Indessen war auch die Biesdorfer Feuerwehr erschienen. Ein Feuerwehrmann fletterte hinab, um den Ver­unglückten heraufzuholen; taum war er unten, als auch er keinen Laut mehr von sich gab. Man zog ihn an die Oberfläche und fand ihn in ganz bewußtlosem Zustande wieder. Erst einem zweiten Feuerwehrmann gelang es, den Verunglückten zu fassen; beide wurden schnell hochgezogen. Aber auch dieser brach, als er mit dem Verunglückten an der Oberfläche war, bewußtlos zusammen. Nach bieler Mühe der Samariter gelang es, den leblosen Eigentümer Weihrauch wieder zum Bewußtsein zu bringen. Auch die beiden Feuerwehrleute erholten sich wieder und wurden somit drei Menschen­leben vor dem Tode gerettet.

Friedersdorf( Kreis Teltow- Beeskow ).

· Presfreiheit und Beröffentlichung ausländischer Lotterien.

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Nach§ 6 des preußischen Lotteriegefebes wird mit Geldstrafe Arbeiter- Raucher- Bund

bis zu 50 Mart bestraft, wer Gewinnergebnisse von in Preußen nicht zugelassenen Lotterien in einer in Preußen erscheinenden Beitung veröffentlicht oder durch öffentliches Auslegen, Ausstellen oder Aushängen bekannt gibt. Die Lotteriepost", eine zweimal im Monat erscheinende Zeitschrift, hatte in der Nummer vom 10. August 1905 in einer Notiz mitgeteilt, auf welche Nummer der Hauptgewinn der großen Pariser Breßlotterie gefallen sei und wer ihn erhalten habe. Nur dieser eine Gewinn war mitgeteilt worden. Gleichwohl wurde der Redakteur des Blattes auf Grund des§ 6 des preußischen Lotteriegefeßes angeklagt. Das Landgericht Berlin I sprach ihn frei, weil der§ 6 auf seinen Fall nicht zu­treffe. Das Rammergericht hob das Urteil auf und verwies die Sache zu nochmaliger Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurüd: Der§ 6 des preußischen Gesetzes sei rechts­gültig. Er verstoße nicht gegen§ 1 des Reichspreßgefezes, der vor­schreibt:" Die Freiheit der Bresse unterliegt nur denjenigen Be­schränkungen, welche durch das gegenwärtige Gesez vorgeschrieben oder zugelassen sind".

Es würden nicht der Presse besondere Beschränkungen auf­erlegt, sondern, was jedermann verboten sei, werde auch der Presse verboten. Es genüge ferner zur Anwendung des§ 6 schon die Mitteilung eines einzelnen Gewinnergebnisses. Wie die Motive ergäben, habe auch das verboten werden sollen.

Aufgelöst wurde eine für Sonntagnachmittag einberufene Bolts- widerspricht dem flaren Wortlaut des Gefeßes. Das preußische Die Auslegung des Reichspreßgesezes durch das Kammergericht versammlung, in der Genosse Hans Weber- Berlin über Die Forde- Gesetz legt der Presse die Beschränkung auf, über den Ausfall einer rungen der Sozialdemokratie" fprechen wollte. Die Versammlung war am Donnerstag ordnungsgemäß durch eingeschriebenen nichtpreußischen Lotterie Mitteilungen zu bringen. Das ist ein Brief bei dem Amtsvorsteher, Forstmeister Gedert, angemeldet worden. Das Erscheinen zweier Gendarmen spricht dafür, daß der Amts­vorsteher diesen Brief auch erhalten hat. Unverständlich ist es daher, daß die Auflösung erfolgte, weil feine Bescheinigung über die Anmeldung vorlag. Wir nehmen natürlich nicht daß der Amtsvorsteher den Gendarmen die Weisung zur Auflösung gegeben hat, da diese Weisung sich als Amtsmißbrauch, wie das Obertribunal in einem früheren Falle entschieden hat, darstellen würde. Jedoch meinen wir, daß bei den engen Beziehungen zwischen Amtsgewalt und Gendarmerie die letztere leicht von der ordnungs­Gegen die mäßigen Anmeldung unterrichtet werden konnte. ungesetzliche Auflösung der Versammlung wird Beschwerde eingelegt. staat nach dem Reichspreßgesez ebensowenig gestattet, wie etwa ein Spandau .

Die Stadtverordnetenversammlung am Freitag war von der sozialdemokratischen Fraktion wegen der Beerdigung des Genossen Paul Schwarzer nur schwach besucht. Ehe die Versammlung in die Beratung der nicht allzu umfangreichen Tagesordnung eintrat, fand es der konservative Stadtverordnete Rechtsanwalt Justizrat Dr. Baumert für angemessen, sich von einem in der letzten Sigung ihm gemachten Vorwurf, er habe die Stellung eines Antrages bezüglich der landhausmäßigen Bebauung des Radelandes persön liche Interessen verfolgt, au reinigen. Ob ihm diese Reinigung voll­ständig gelungen, darüber kann man geteilter Meinung sein.

Bei Beratung der Magistratsvorlage, die 14. Jahresversammlung des Verbandes deutscher Elektrotechniker am 24., 25., 26 und 27. Mai zu Stuttgart durch den Betriebsleiter und zwei Deputations mitglieder zu beschicken, vertraten die Genossen Schmidt I und Bied den Standpunkt, daß sie eine Beschickung durch Deputations­mitglieder nicht für erforderlich erachten. Die hohen Reisekosten ständen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen, welche Laien von dem Besuch einer solchen Versammlung haben. Sie beantragten deshalb, daß nur der Betriebsleiter abgeordnet werde. Die Bersammlung zeigte sich in ihrer Mehrheit jedoch reiselustig und stimmte der Magistratsvorlage zu.

offenbarer Widerspruch zum Reichsgesetz. Das Verbot des§ 6 de preußischen Gesezes beruht auf dem rein fiskalischen und wenig das Bestreben des preußischen Staates zu erleichtern, Steuern von moralischen Bestreben des preußischen Dreiklassen- Gesetzgebers, denen die nicht alle werden, aus der Hoffnung, zu gewinnen, herauszuschlagen. Mit anderen Worten: es stellt das Verbot, ausländische Gewinnliſten zu publizieren, einen preußisch- gesetzlich privilegierten unlauteren Wettbewerb zugunsten der preußischen Mietenverkäufer dar. So wenig öffentliches Interesse auch die Gewinnlisten der ausländischen Botterien nach unserer Ansicht haben, ihre Veröffentlichung zu untersagen ist einem Bartikular­preußisches Verbot, mitzuteilen, wie viel billiger die Nahrungs­mittel in zollfreien Ländern sind als in Deutschland . Das fammer­gerichtliche Bestreben, die schon so geringe Preßfreiheit in Deutsch­ land noch mehr zu verkümmern, muß als ein verfassungswidriger Eingriff in die Reichskompetenz befämpft werden.

Berlins und Umgegend. Nachruf.

Temp. n. G.

5°.= 4° N.

Hiermit zur Nachricht, daß unser Bundesmitglied

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8 Haparanda 744 SS 2Regen 761 NNW

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2Regen

Berliner Wetterbureau.

Dr. Schünemann

Spezial- Arzt für Haut- und Harnleiden, Frauenkrankheiten. Friedrichstr. 203, Ecke Schüßenstr. 10-2, 5-7, Somnt. 10-12 Uhr. Dr. med. Ad. Schlesinger, pr. Naturarzt und

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aus Klub storben ist.

Regalita ber­

Ehre seinem Andenken!

Der Vorstand.

Todes- Anzeige.

Am

wohnt jetzt 29619/ 9* Belle- Alliancestr. 5

nahe Hallesches Tor( Spr. 11-2, 5-7) Telephon Amt 6a, 14914. Mitglied des Vereins der freigewählten Kassenärzte.

Rim 19. Mai er. verftarb mein Das beste Mittel

guter Mann, der Maler

Franz Schroedter

nach langem, schwerem Leiden an der Proletarierkrankheit.

Wwe. Schroedter geb. Lehmann.

Die Beerdigung findet heute Dienstagnachmittag 5, Uhr von der Leichenhalle des Schmargen­dorfer Gemeindefriedhofes( Mitte Schmargendorf) aus statt.

Am 19. Mai, abends 9 Uhr, entschlief nach langem, schwerem Leiden mein lieber Mann und guter Bater 19616

Richard Bartlewski

im 46. Lebensjahre. Dies zeigen betrübt an

Die Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 24. Mai, nach­mittags 4 Uhr, von der Leichen­halle des Simeons- Kirchhofes aus statt.

Danksagung.

Für die herzliche Teilnahme bei der Beerdigung meiner lieben Braut, unserer guten Schwester und Schwä

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Formalien bei Polizeiverordnungen zum Arbeiterschuh. Die Bremsbahn in einem Steinbruch war zur Beförderung von Menschen benutzt worden, entgegen einem Verbot der Polizei­verordnung vom 1. März 1901, welche für den Regierungsbezirk Stöln erlassen ist. Der Geschäftsführer Lenz von der Steinbruchs gerin gesellschaft wurde dafür verantwortlich gemacht und vom Land- Pelagia Kicinski gericht Köln in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe ber- agen wir allen Bekannten, ins­urteilt. Das Kammergericht hob das Urteil am Donnerstag besondere dem Verein gewerblich auf und verwies die Sache zu nochmaliger Verhandlung an das tätiger Frauen und Mädchen Rir­Landgericht zurück. Zur Begründung wurde ausgeführt: Esdorfs, den Kollegen der Rahmen­komme hier der§ 120e der Gewerbeordnung in Betracht, da es sich fabrit Gebr. Röhlich und den Mit­um Maßnahmen zur Durchführung von Grundsäßen im Sinne gliedern des Statklubs" Grand", der Arbeiterschutzbestimmungen der§§ 120a bis 120c der Gewerbe- unseren herzlichsten Dank. ordnung handele.§ 120e schreibe aber vor, daß vor dem Erlaß solcher Anordnungen und Polizeiverordnungen den Vorständen der beteiligten Berufsgenossenschaften oder oder Berufsgenossenschafts­Sektionen Gelegenheit zu einer gutachtlichen Aeußerung zu geben sei. Diese Bestimmung sei zwingender Natur. Die Polizei­berordnung, die an sich vom Regierungspräsidenten hätte erlassen werden können, wäre darum nur gültig, wenn jene Anhörung der Berufsgenossenschaft erfolgt wäre und das aus dem Wortlaut der Verordnung selber hervorginge. Da dies nicht der Fall sei, fo 19625 wäre die Berordnung ungültig. Dasselbe treffe auf ihre Bor: Dr. Simmel, zen Die nunmehr folgende Vorlage: Bewilligung von 6000 M. zur gängerin, die Verordnung vom Jahre 1898, zu, nicht aber auf Annahme eines königlichen Regierungsbaumeisters", sollte nach einem eine dasselbe Gebiet betreffende Verordnung von 1882, da damals Antrage des Berichterstatters, Stadtverordneten Bender, erst am die fraglichen Bestimmungen der Gewerbeordnung noch nicht in Schluß der öffentlichen Tagesordnung beraten werden, um, falls Kraft gewesen wären. Die Verordnung von 1882 bestehe noch zu Personenfragen dabei besprochen werden, diese in geheimer Sizung Recht, wenn sie auch durch die spätere Verordnung ersetzt werden vornehmen zu können. Genosse Pied wandte sich ganz energisch sollte, denn eine gültige Polizeiberordnung fönne nicht durch eine gegen diesen Antrag, indem er den Standpunkt der sozialdemofra ungültige, die zu ihrem Ersatz bestimmt sei, aufgehoben werden. tischen Fraktion dahin verirat, daß alles in breitester Deffent- Auf die Verordnung von 1882 müsse jetzt das Landgericht zurück­lichkeit verhandelt werde. Die Versammlung stimmte jedoch in greifen,

Ein zweiter Nachtrag zur Ordnung für die Erhebung einer Gemeindesteuer beim Erwerbe von Grundstücken wurde von der Mehrheit der Versammlung zur weiteren Beratung an die betreffende Kommission zurückverwiesen. Die Herren Spekulanten scheinen ver­suchen zu wollen, in diesen Nachtrag noch günstigere Bedingungen für sie hineinzubringen.

Th. Bernards, Jakubowski und Frau. Für die herzliche Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes Gustav Hanau sage ich allen Bekannten sowie den Formern der Firma Rösener u. Stühnemann, Eichel u. Bachmann meinen herzlichen Dant. Die trauernde Witwe Frida Hanau.

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