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Gerichts- Beitung.
Blöglich 803 er einen Revolver und schoß sich in den Mund. Aus diesem Konflikt entstand eine Anklage wegen Rörperverlegung| gekauft worden ist; 2) eine vollständige Plüschgernitur, die er Dann filate er mit einem Aufschrei zusammen und war alsbald gegen Wegner. In der Verhandlung vor dem Schöffengericht auf Abzahlung getauft; 3. einen Wagen, den er vorläufig nur eine Zeiche. Während der leblose Körper bei Seite geschafft war von mehreren Augenzeugen bekundet worden, daß der gemiethet und nicht gekauft haben will; 4. 2 2 hrbücher über wurde, fchritt nunmehr die Kommiffion zur Versiegelung der Swift zu einer Rauferei ausgeartet wäre, in welcher der Anatomie und die Goldsachen seiner Frau, die er versetzt hatte Otto'schen Geschäftsräume. Darauf mußte fle ihren Heimweg Gisenbahnbeamte, den man gewaltsam verhindert habe, fich und über welche er deshalb das Verfügungsrecht verloren zu antreten. Am gestrigen Donnerstag erschien fie zu weiteren Maß zu entfernen von dem Birthe, dem Sohne deffelben haben glaubte, ferner 2 Bettstellen und Matrazen ind noch einige nahmen. In Oranienburg befindet man sich über das Greigniß und bem Klavierspieler arg mißhandelt woorden fei. fleinere Sachen, Handtücher u. s. w. Als Entschi Idigungsgrund in unbeschreiblicher Erregung. Nur die beiden jezigen Angeklagten, welche gleichfalls als Beugen giebt der Angeklagte an, der Gerichtsvollzieher he be ihm gesagt, vor dem Schöffengerichte vernommen wurden, behaupteten, daß sie diese Sachen brauche er nicht mit anzugeben. Das von ihm ge Handfuchung. Am Mittwoch fand in der Buchdruckerei von einer Mißhandlung des Sachert seitens thres Brotherrn taufte Haus ist, nachdem er zwei Mal die Zinsen nicht bezahlt, von Sillier, Janiszewski u. Co., hier Haussuchung statt. Be- nichts gesehen hätten. Trotz aller Verwarnungen vor dem Mein- zur Versteigerung und so wieder in den Besitz des Dr. Thilo geschlagnahmt wurden 1200 Exemplare des Sozialdemokratischen eide beschworen beide Mädchen diese ihre Aussage, während nach langt. Sierauf entfernte fich der Angeklagte von Nortorf , ging Liederbuchs", die dort hergestellt sein sollen. Eine gleichzeitig in den Befundungen der übrigen Zeugen beide während der längere zunächst nach Hamburg , Hannover , Magdeburg , Baden- Baden und den Wohnungen der Besitzer des Geschäfts vorgekommene Durch Zeit andauernden Mishandlungen in dem betreffenden Schant Rarlsbad, wo seine Verhaftung auf Requisition der hiesigen suchung verlief refultatios. zimmer sich aufgehalen haben sollten. Der Widerspruch, in Staatsanwaltschaft am 17. April 6. J. erfolgte. Nach ge10 Beamte, unter Leitung des Kommiffars Schöne, waren bei welchen sich die beiden Mädchen mit ihren beschworenen Aus- fchloffenem Beweisverfahren stellt der Vorsitzende die Schuldfragen diefer Razzia betheiligt. fagen zu denen fämmtlicher übriger Zeugen setzten, war ein so dahin zusammen, ob 1. der Angeklagte durch die Beilegung des Bei der Cholera Rontrollstation in Oderberg wurde großer, daß der Gerichtshof damals beide wegen dringenden Titelspraktischer Arzt" gegen§ 147, 8 der Gewerbe Ordnung auf dem von Stettin nach Berlin fahrenden Kahne des Schiffers Berdachts, einen Meineid geleistet zu haben, in haft nahm. In verstoßen, 2. feinen am 26. September 1891 in der Straffache Beyer aus Neu 8ittau bei Eriner der 48jährige Bootsmann der gestrigen Verhandlung, dem Schwurgericht ver- gegen Gibson geleisteten Zeugeneid und 3. den ihm zugeschobenen blieben beibe Angeklagte, die fich Johann Ludwig, welcher hinter Hohenfaather plöglich erkrankte, Cappalie unglücklich gemacht haben, bei der Behauptung, daß anwalts wird den Geschworenen noch die Frage vorgelegt, ob, wegen einer solchen Offenbarungseid falsch geschworen habe. Auf Antrag des Staatsfür choleraverdächtig erklärt und nach der Cholerabaracke ge- nie von Mißhandlungen nichts gesehen und Sachert sich eine als der Angeklagte fich des wiffentlichen Meineipes fchuldig bracht; die bakteriologische Untersuchung der Gyfremente des schwer Leidenden ist noch nicht beendet. Die übrigen drei In- Hauptverlegung wahrscheinlich selbst zugefügt habe, da er Herrn machte, durch die Angabe der Wahrheit gegen ihn selber eine faffen des Rahnes, welche sofort unter ärztliche Beobachtung ge- sei. Die Zeugen stimmten darin überein, daß die Angeklagten geleitet werden konnte(§ 157 d St.-G.-B., wonach in diesem Wegner mit einem Bierseidel bedroht habe und lehteres zerbrochen Verfolgung wegen eines Berbrechens oder Vergehens einflelt wurden, find bis jetzt noch gesund. die Mißhandlungen hätten fehen müssen. Falle die verwirkte Strafe bis auf die Hälfte oder Polizeibericht. Am 19. d. M. Mittags schlug aus Anlaß Der Staatsanwalt beantragte das Schuldig im Sinne der ein Viertel ermäßigt werden soll). Die Geschworenen eines Wortwechfels ein Hausdiener vor dem Hause Große Frant- Anklage. Die Bertheidiger Rechtsanwalt Wühle und finden den Angeklagten in allen drei Fällen für schuldig, furterstr. 21 einem Arbeitsburschen mit einer Branntweinflasche reschner erachteten aus der Beweisaufnahme feineswegs für beantworten aber auch die zuletzt in bezug auf§ 157 ins Geficht und fügte ihm bedeutende Verlegungen zu. Abends dargethan, daß die beiden Angeklagten, welche in den ver gestellte Frage mit Ja. Der Antrag des Staatsanwaltes lautet versuchte ein unbekannter, etwa 20 jähriger Mann, in einer schiedenen Räumen des Restaurants ab- und zugingen, die Miß- hierauf für den wiffentlichen und den fahrlässigen Meineid insDroschte während der Fahrt in der Oranienburgerstraße sich zu handlungen gesehen haben müssen. Die Geschworenen gaben gesammt 1 Jahr 8 Monate Zuchthaus und Verlust der bürgertödten, indem er sich drei Rugeln in den Kopf schoß. Er wurde ihr Verdikt auf Nichtschuldig ab, worauf die Freisprechung der lichen Ehrenrechte auf 3 Jahre, wegen Gewerbepolizei- Uebernoch lebend nach der Charitee gebracht. Im Laufe des beiden Angeklagten erfolgte. Dieselben wurden alsbald aus der tretung 800 Mark Geldstrafe oder 30 Tage Haft. Der Vertheidiger Tages und in der darauffolgenden Nacht fanden vier fleine Haft entlassen. plädirt für Gefängnißstrafe und Anrechnung der UntersuchungsBrände statt. haft. Unter Bewilligung mildernder Umstände, weil der AnKiel, 19. Oktober. Sensationeller meineid 3- getlagte bisher unbescholten war und sich in einer Nothlage be= prozeß. In der am Dienstag abgehaltenen Sigung des hiesigen funden und auch noch nicht gewußt habe, ob ihm die ministerief.e Schwurgerichts erschien der nationalliberale Dr. med. Fris Erlaubniß zur nochmaligen Zulassung zur Prüfung ertheilt worden Prager aus Nortorf auf der Anklagebant, und zwar wegen fei oder nicht, ferner weil der Angeklagte bei Ablegung des wiffentlich falsch geschworenen Beugeneides, fahrlässig falsch ge- fahrlässig falschen Offenbarungseides fich in einer Aufregung leisteten Offenbarungseides und wegen unbefugter Führung des und Gesetzes untenntniß befunden habe, wird er verurtheilt Titels praktischer Arzt" vor den Geschworenen. Der Angeklagte zu zehn Monaten Zuchthaus , die Strafe aber in fünfzehn Um ein höchst gefährliches Ausbeutungssystem von it 1862 zu Berlin als der Sohn israelitischer Eltern geboren, Monate Gefängniß umgewandelt, von der vier Monate für Geldbedürftigen handelte es sich in einem umfangreichen Bebesuchte das Gymnasium zu Wittstock und studiate Medizin auf die erlittene Untersuchungshaft in Anrechnung gebracht werden. trugsprozeß, der gestern vor der zweiten Straffammer des in letzterer Stadt von 1885 bis 1889. Da er aber ein leicht 150 M. Geldstrafe oder 15 Tage Haft zuerkannt. den Universitäten Berlin , Greifswald , Rostock und Marburg , Für Sie Führung des Titels„ praktischer Arzt" werden ihm Landgerichts I unter dem Vorsitze des Landgerichtsraths sinniges, verschwenderisches Leben führte, so wurde er auf An- überall Aufsehen erregende Prozeß, schreibt das Hamburger Dieser hier Grandite begann. Es hatten auf der Anklagebank Platz zu nehmen: 1. der Agent Eduard Borchert, 2. der Raufmann trag feines Vaters noch während seiner Studienzeit unter Scho", dem wir diesen Bericht entnehmen, hat auch für unsere Gustav Ehlen, 3. der ehemalige Fabrifant Georg v. Hoch wieder aufgehoben worden ist. In diesem Jahre erwarb Sozialistentödter, der, kaum in Nortorf warm geworden, oder Stuvatel gestellt, welcher Beschluß erst am 16. Mai 1889 Genoffen eine doppelte Bedeutung. Dr. Prager ist jener berg,. der Bortier Ernst Sauermann und 5. der Kauf- fich der Angeklagte in Jena das Doktordiplom, jel aber zum vielleicht zu dem Zwecke, dort warm zu werden und sich beliebt mann Friedr. Hahn. Die drei Erstgenannten sind Personen, die einst in guten Verhältnissen gelebt, aber mit dem Rückweiten Male mit der pathologischen Prüfung durch, weshalb er zu inachen, in dem Jahre 1891 mit feinem trenen Bundesgange ihrer Bermögenslage auch moralisch Schiffbruch er den Titel„ praktischer Arzt zu führen nicht berechtigt war. Er genossen, dem Sieler Lehrer Metger, eine allgemeine Sozialistenlitten haben, Borchert wurde bereits wegen ähnlicher gab sich aber dennoch als solcher aus, als er in demselben Jahre hat in Nortorf eröffnete, unsere Bersammlungen daselbst sprengte Bergehen, wie fie ihm jezt zur Laft gelegt werden, uebernahme von dessen Besitzthum und Praxis, wobei er aus wenn wir uns recht entsinnen, selber als Vorsitzender präsidirte. fich mit dem Dr. Thilo aus Nortorf in Verbindung setzte behuss und- einen anti- sozialistischen Verein gründete, dem er, mit zwei Jahren Gefängniß und 1440 M. Geldstrafe belegt, der brücklich zu demselben gesagt hat, daß er militärfrei und mit Es ist höchst charakteristisch, bas katilinarische Existenzen, wie Angeklagte v. Hochberg verbüßte gleichfalls eine mehrjährige affem fertig sei. Dies war den 7. oder 8. Februar 1889. Es dieser Prager, um mit dem heutigen Ausdruck des öffent= daß Gefängnißstrafe wegen Betruges und der Angeklagte Ghlen wurde wurde der Kaufpreis auf 19 500 m. vereinbart, mit 6000 m. lichen Anklagers au reben, sich der Sozialistenhag als Mittel früher wegen fahrlässigen Meineides, Unterschlagung und AnStiftung zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung zu Anzahlung; die Uebernahme sollte am 1. April erfolgen. Bor zum Zweck bedienen und in der honneten Gesellschaft überall vier Monaten Gefängniß verurtheilt. Die drei Personen sollen dieser Beit aber erhielt der heute als Beuge erschienene Dr. Abilo als glaubwürdige Männer gelten fönnen, obgleich eine einzige fich nach der Anklage zusammengethan haben, um sich auf Stoften einen Brief von dem Vater des Angeklagten, welcher dem Ber- Erkundigung bei der Heimathsbehörde genügt hätte, um feftihrer in Geldverlegenheit befindlichen Mitmenschen einen Gr- fäufer in feinem Briefe Vorwürfe machte, daß er seinem Sohne zustellen, daß der Herr Doktor unter Ruratel gestanden, jüdischer werb zu verschaffen. Die beiden letztgenannten Angeklagten, feine Stelle verkauft habe. Derfelbe tönne, wie ihm doch be: Religion und nicht berechtigt sei, die ärztliche Praxis auszuüben. die bisher unbescholten sind, spielen eine untergeordnete fannt geworden sein müßte, in Deutschland niemals praktischer Aber an der Ghrenhaftigkeit und Glaubwürdigkeit eines Doktors Rolle. Borchert veröffentlichte in den Zeitungen Annoncen, wo Arzt werden, da er laut Beschluß des Ministeriums sum zweifeln zu wollen, das hieße ja an den herrlichen" Zuständen nach er fich zur Hergabe und Vermittelung von Darlehnen erbot. Gramen nicht mehr zugelaffen würde; auch stehe er unter Ruratel. unserer jegigen Gesellschaft rütteln wollen, das sind sozialdemo Der Zuspruch war ein ungeheurer, denn es sind nicht wenige: Bei dem nächsten Erscheinen des Angeklagten in Nortorf stellte fratische Wuden. Wenn es aber gilt, die sozialdemokratische GeDer Zuspruch war ein ungeheurer, denn es sind nicht wenige der Verkäufer ihn über das von seinem Vater Erfahrene zur finnung eines ehrlichen Arbeiters auszufpioniren, dann wird als 89 Falle zur Kenntniß der Behörde gelangt, in denen ein Rede, erhielt aber die Beruhigung, daß er mit seinem Examen Simmel und Hölle in Bewegung gefeßt, um demselben jede Betrug nachzuweisen sein soll. Das Geschäft wurde in bekannter Weise betrieben. Der Geldbedürftige hatte zunächst zur Deckung reichen hoffe. Mit seinem Vater stehe er schlecht wegen des refpon dirt und Listen geführt, bis der arme Teufel, mit Weise betrieben. Der Geldbedürftige hatte zunächst zur Deckung nur noch eine Station habe und diese in 14 Tagen zu er Arbeitsgelegenheit abzuschneiden. Da wird geschnüffelt, forder Unfosten" eine Einlage zum Mindestbetrage von drei Mari zu machen. Er wurde dann vertröstet, bis die üblichen Erkundi früheren, aber jezt schon wieder aufgehobenen Kuratels. Im einem dicken Polizeistrich behaftet, wie uns die Thätigkeit Juni erfolgte die verabredete Anzahlung der 6000 m. und der des gungen über ihn eingegangen sein würden. Die Angeklagten Ehlen Bürgermeisters Reinhard Staßfurt zeigt, зи Arbeitsstätte wandert, bts und v. Hochberg belleibeten bei Borchert die Stellen der Rechercheure, Antritt des Angeklagten in die Stellung des Dr. Thilo, auf dessen gebens von Arbeitsstätte fie erhielten für jeden Gang eine Mart, während der übrige Theil Bermittelung er auch bei der Bahn als Bahnarzt angestellt er an der Landstraße verhungert ist oder als bettelnder fie erhielten für jeden Gang eine Mart, während der übrige Theil wurde. Die beiden hierüber ausgestellten Kontrakte hat er schon Bagabond der Polizei in die Finger läuft. Berwunderlich ist der von den Kunden geleisteten Cinzahlung in Borchert's Tasche der von den Kunden geleisteten Einzahlung in Borchert's Tasche mit der Bemerkung:„ Dr. Prager, prakt. Arzt", unterzeichnet. auch die Erscheinung des Zeugen Dr. Thilo in diesen Prozesse, floß. Die Anklage behauptet, daß ber lettere, der so mittellos war, daß er zu jener Zeit wegen rückständiger Miethe exmittirt Auch beim Kreisphyfitus Dr. Asmussen hat er sich bei seiner An- der troß der im Jahre 1889 vom Vater des Beklagten ihm geals meldung folcher ausgegeben. wurde, garnicht im ftande war, einem Geldbedürftigen zu helfen aussage beffelben hat er Nach der Zeugen wordenen Mittheilung, daß sein Sohn laut ministeriellen Beund auch garnicht die Absicht hatte, dies zu thun, daß er es Doktordiplom und seine Dissertationsschrift vorgelegt und das tönne, denselben ruhig fein Besigthum und feine Stelling anbei seiner Anmeldung fein schlusses niemals die ärztliche Praxis in Deutschland ausüben vielmehr nur auf die zu leistende Einzahlung abgefehen hatte. Behlen des Approbationszeugnisses damit entschuldigt, daß er es bei treten läßt, ferner denselben ruhig seine ärztliche Praxis jahre Die übrigen Angeklagten sollen Borchert's Berhältnisse gefannt und sich in vielen Fällen durch Beihilfe zum Be- feiner plößlichen Abreise nicht bekommen habe, es aber nach lang ausüben läßt und sich erst an den Ehrenrath wende, als truge strafbar gemacht haben. Es waren vierundneunzig tommen Glauben geschenkt and den Angeklagten als„ praktischen hierüber jeder Kritik, weil sie vollkommen überflüssig ist. So träglich einzusenden gebenke. Diesen Angaben hat der Zeuge voll- ihm feine Zinsen mehr bezahlt werden. Wir enthalten uns Zeugen geladen, die sich aus allen Berufsklassen zufammensetzten. Die Verhandlung findet im kleinen Schwur Arzt eingetragen, die Einforderung des fehlenden Zeugniffes wurde es ermöglicht, daß Dr. Prager in einer Strafprozeßfache gerichtssaale statt. Die Autlagebehörde vertritt Staats- aber später vergessen. Die wöchentlichen dienstlichen Meldungen ein Sachverständigen Beugniß unter Eid ablegte, wozu er anwalt Dieß, nur einer der Angeklagten, v. Hochberg, hat sich des Angeklagten an den Kreisphysikus find ebenfalls in der Weise nicht berechtigt war. einen Vertheidiger in der Person des Rechtsanwalts Dr. Coßmann erfolgt, daß dem Namen die Bezeichnung praktischer Arzt" bei- beschwor der Doktor in der Straffache gegen Gibson, der ihm in angenommen. Sämmtliche Angeklagte bestritten ihre Schulb. gefügt war. Bei der Frage nach der Religion antwortete er einer unferer Nortorfer Versammlungen etwas derb die Wahrheit Da die Fälle sich ähneln wie ein Gi dem anderen, so verläuft die mosaisch, vorbehaltlich des Uebertritts", was der Zeuge damals gesagt hatte und infolge dessen auf Betreiben des angeblich BeBeweisaufnahme naturgemäß einförmig. Sunächst wurden eine auch in die Bücher eingetragen hat. Ueber die jüdische Religion leidigten in Anklagezustand fam, daß er die reine Wahrheit geMenge Fälle verhandelt, bei denen Borchert allein betheiligt ist. hat er sich überhaupt häufig in abfälliger Weise geäußert und sagt habe, so wahr mir Gott helfe!" Und dennoch hatte er Die Zeugen befunden übereinstimmend, daß sie daß sie nach seinen Hund Moses " genannt. In der heutigen Sigung be- unter Eid absichtlich gelogen, gelogen zu dem kleinlich einfältigen erfolgter Einzahlung mit allerlei Ausflüchten hingehalten wurden streitet der Angeklagte, antisemitischen Gesinnungen gehuldigt zu Zwecke, um der Welt zu verbergen, daß er ein Jude sei. Was und schließlich zu der Ueberzeugung gelangten, daß fie geprellt haben, der Hund habe schon bei seinem vorigen Besiger Mofes" fann der Mann da nicht alles beschworen haben, wo es sich um Dennoch aber hat er feinen Glauben verweit ernstere Sachen handelte, die für ihn vielleicht weit größere waren. Der Angeklagte Borchert berief fich auf mehrere Fälle, geheißen. zwar vor Gericht. Am 24. Oftober 1889 Intereffen in sich schloffen. Nicht verständlich ist es für uns, in benen er thatfächlich Darlehen vermittelt habe. Der Geld leugnet, und geber sei ein gewiffer Hoffmann gewesen. In allen anderen hat ihn der Zeuge Amtsrichter Böge als Sachverständiger in wie man dem Prager feine Rechtsunkenntniß( bei Fällen feien die Darlehnsucher nicht treditfähig gewefen. einer Straffache vernommen, wo er auf die Frage: welche Re- einem studirten Manne!) als straf milbernd anrechnen fonnte. Für die Verhandlung sind mehrere Sigungstage in Aussicht ligion? geantwortet hat:" Evangelisch". Der Beuge entfinnt Welch' ein gewaltiger Unterschied thürmt sich ba bei einem Vergleich genommen. Das Endergebniß werden wir unseren Refern mit sich deshalb dieses Vorkommnisses sehr genau, weil Prager all- mit dem sensationellen Magdeburger Meineidsprozeß vor unseren gemein für einen Juden gehalten wurde. Ob er in diesem Augen auf. Dort Ruchthausstrafe gegen Sozialdemokraten, die Zermin sich auch unter Eid für einen praktischen Arzt ausgegeben mit Beharrlichkeit die Aussagen zweier Polizeibeamten bestreiten, Eine Anklage wegen Bestechung wurde gestern vor der hat, kann Beuge sich nicht mehr genau entsinnen, jedoch steht in hier Gefängniß gegen einen Sozialistentödter, der mit einer solchen vierten Straftammer des Landgerichts I gegen den Kaufmann dem von ihm geführten Protokoll diese Bezeichnung. Ein anderer Mißachtung der Bedeutung des Eides mehrfach geschworen. Die Leo Olpe in Ruhrort verhandelt. Der Angeschuldigte hat Benge, der den Angeklagten als Bengen in einer von ihm ver- etwa zu geringe Bestrafung der Person des Dr. Prager, der in einen Schwager, der bei einem hiesigen Truppentheil seiner anlaßten Klage gegen den Tischlermeister Karl Gibson wegen feiner jeßigen Lage viel eher unser Mitleid als unseren Haß Militärpflicht genügt. Im Mai d. I. wollte der Angeklagte öffentlicher Beleidigung vernommen bat, glaubt indeffen sich erregen faun, ist es nicht, die uns zu solchen Betrachtungen seinem Schwager gern einen Urlaub erwirken. Er schrieb zu genau entsinnen zu können, daß der Angeklagte unter Gid aus herausfordert, fie fann uns ziemlich gleichgiltig sein. Es ist aber biefem Brede an dessen Feldwebel and bat ihn, ein gutes Wort gefagt habe, daß er evangelisch und praktischer Arzt sei. unfere Pflicht, zu einer Zeit, wo man uns der Begünstigung des für seinen Schwager beim Hauptmanu einlegen zu wollen. Sein Diefes Protokoll, sowie sowie auch dasjenige der Borunter Meineides bezichtigt, folche Parallelen zu ziehen und das Urtheil Schwager habe wegen einer Erbschaftstheilung einen Termin fuchung gegen Gibson enthält diese Auszeichnungen. Gin Irr des Volkes, dieser höchsten Instanz, herauszufordern. wahrzunehmen. Der Feldwebel schrieb dem Angeklagten thum seitens der zu Protokoll vernehmenden Beamten, wie der zurüd, daß sein Schwager ein schlechter Solbat Jei und Angeklagte behauptet, ist deshalb ausgeschlossen. Außer diesen deshalb schwerlich auf Urlaub rechnen könne, sei deffen An- beiden falscheiblichen Aussagen wird der Angeklagte beschuldigt, wesenheit aber zu einem Termine nothwendig, so müsse man am 28. Oftober 1891 einen ihm zugeschobenen Offenbarungseid fich an das Regimentskommando wenden. Nun richtete der An- falsch geleistet zu haben. Der Altentheiler Rosenthal hatte ihm geflagte ein zweites Schreiben an den Feldwebel, worin er feine Geld geliehen und, als er dieses nicht zurückerhalten konnte, ihn Die Sachen mußten aber wieder Bitte wiederholte und gleichzeitig fchickte er an dieselbe Adreffe vertlagt und gepfändet. zvetlen Bigarren. Der Feldwebel erstattete Anzeige. Staats- freigegeben werden, da sie an die Schwiegermutter des Ange Die Ethische Gesellschaft hielt am 4. Oktober ihre General anwalt Dr. Benedig beantragte gegen den Angeklagten eine lagten für deren Forderung von 400 m. verkauft und dann Gefängnisstrafe von 14 Tagen; dem Bertheidiger, Rechtsanwalt wieder an diefen für 24 m. jährlich vermiethet waren. Der ihm Versammlung ab. Die vom Kassirer Bäder verlesene AbDr. Ivers, gelang es indessen, eine Geldstrafe, die der Gerichts- nun seitens des Gläubigers zugeschobene Offenbarungseid ist vor rechnung vom 3. Quartal ergab eine Einnahme von 414,46 m. dem Amtsrichter Böge geleistet worden, nachdem der Angeklagte und eine Ausgabe von 376 M., sodaß ein Kassenbestand von bof auf 150 W. bemaß, zu erzielen. Das erforderliche Vermögensverzeichniß eingeliefert hatte. In 88,46 m. verblieb. Der Kassirer erhielt Decharge. Zum Revisor Wie aus kleinen Ursachen oft große Folgen entstehen, diesem Berzeichniß hatte er aber sein Haus„ vergeffen", wes- wurde Herr Moldenhauer gewählt. Beschlossen wurde noch, zeigte wieder einmal eine Meineios Anflage, welche halb er noch am felbigen Abend den Amtsrichter in deffen sobald es die Kassenverhältnisse erlauben, der Arbeiter- Bildungs und dieses zu gestern gegen die Kellnerinnen Bertha Krause und Marie Wohnung aufsuchte zu Prototoll erklärte. fchule 50-100 M2. zu überweisen. Den Herren Jochen, Keibelaber ermittelt, straße 5 und Paul Salzwedel, Klosterstr. 88, wurde betreffs der Ebert vor dem Schwurgericht hiefigen Landgerichts I Durch die heutige Beweisaufnahme wird verhandelt wurde. Beide Angeklagte waren bei dem Restaurateur daß in diesem Berzeichniß noch mehr vergeffen" worden Flugblätter ein Tabel ertheilt und dann dem Arrangement des! Wegner in der Invalidenstraße in Stellung. In dem Schant ist, und zivar 1. 1 Waschtisch), 1 Chaiselongue, 1 stummer am 20. d. M. in der Ressource", Kommandantenstr. 57, statt, lofale hatte sich eines Tages der Eisenbahnbeamte Sachert ein Diener, 1 Kleiderschrank und 1 Bogelbauer, das einmal gericht findenden Stiftungsfestes ohne Debatte zugestimmt. Ferner gefunden, welcher sich mit dem Wirth Bier austrudelte" und lich versteigert und vom Bürgermeister Rohardt für den An- wurde eine von den Herren Adler und Schulz gegen den Borwegen der Bezahlung schließlich mit demselben in Swift gerieth. geflagten mit dem Vorbehalt des Eigenthumsrechts wieder auf- fizenden erhobene Beschuldigung von diesem wie von der Ber
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