Nr. 144. 23. Jahrgang.
Verfammlungen.
Gefehlicher Schuß den Bureauangestellten.
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Sonntag, 24. Juni 1906.
möglich aufrecht zu erhalten, um den entsprechenden Nutzen daraus Wie verhalten wir uns zu den letzten Vorkommnissen?" auf der zu ziehen. Tagesordnung stand. Es handelte sich hier hauptsächlich um den im Die Versammelten ersuchen deshalb die Reichsregierung, eine Sommer vorigen Jahres auf Veranlassung des Geschäftsführers Kommission einzusehen, die auch Auskunftspersonen, die von den Menzel gegen den Lagerhalter Stiller der Verkaufsstelle in der Berufsvereinen der Angestellten bezeichnet werden müßten, hört, Wiclefstraße geführten Prozeß wegen Beihülfe zum Einbruchsdamit die gesetzgebenden Körperschaften ein objektives Bild der diebstahl. Der Prozeß, der für den Angeklagten natürlich viel Ver. tatsächlichen Verhältnisse erhalten. druß und Widerwärtigkeit mit sich brachte, endete bekanntlich, da Da die Reichsregierung unter Berufung auf die einseitigen auch nicht der geringste Beweis zu erbringen war, mit gänzlicher und unzutreffenden Auskünfte der preußischen Anwaltskammern Freisprechung. Der Lagerhalter Stiller schilderte nun, in welcher bereits im Reichstage die Erklärung abgegeben hat, ein Bedürfnis Weise die Anzeige zustande gebracht worden war, sowie den ganzen zur gesetzlichen Regelung der Berufsverhältnisse fönne nicht an- Verlauf des Prozesses. In Uebereinstimmung mit seinen Auss erkannt werden, so erblicken die Versammelten in den jetzt in den führungen wurde auch in der regen Diskussion, die sich daran schloß. übrigen Bundesstaaten veranstalteten Erhebungen nur einen Ver- das Verhalten Menzels in der Angelegenheit scharf verurteilt. such, die vom Reichstage wiederholt geforderte gesetzliche Regelung Stiller, der seinerzeit sofort entlassen worden ist, berlangt nun sein der Berufsverhältnisse zu vereiteln. rückständiges Gehalt. Die Geschäftsleitung hat jedoch eine Gegenforderung für Außenstände und Mantos aufgestellt und bor geschlagen, die Angelegenheit einem Schiedsgericht zu überweisen. Stiller lehnte aber, nach Rücksprache mit dem Bezirksvorsitzenden des Lagerhalterverbandes, diesen Vorschlag ab und hat nun Klage beim Kaufmannsgericht eingereicht. Dieser Schritt wurde auch von der Versammlung allgemein gebilligt, in der Ueberzeugung, daß durch die Freisprechung Stillers die Berechtigung seiner Ge haltsforderung hinreichend bewiesen, und somit ein Schiedsgericht überflüssig sei. Wenn das Kaufmannsgericht sein Urteil gesprochen Von mehreren Rednern wurde darauf hingewiesen, wie leicht bei Diebstählen in den Verkaufsstellen der Konsumvereine ein bat, soll sich die Organisation nochmals mit der Sache befassen. schlimmer Berdacht auf die Lagerhalter fallen kann. wurden verschiedene Mängel der Anstellungsverträge der Lagerhalter erwähnt, die eine einheitliche Regelung durch Verhandlungen zwischen ihrer Organisation und den Vorständen der Genossenschaften notwendig erscheinen ließen. Bevor jedoch weiter zu dieſer Frage Stellung genommen wird, soll erst das Ergebnis des gegenwärtig in Stettin tagenden Kongresses des Zentralverbandes der Konsumbereine abgewartet werden.
Die Versammelten bitten deshalb den hohen Reichstag, auf seiner Forderung, auch den Bureauangestellten den in der Gewerbeordnung und im Handelsgesetzbuch gewährten gesetzlichen Schuß zuzubilligen, unter allen Umständen bestehen zu bleiben. Des weiteren bitten die Versammelten den hohen Reichstag, das an die Regierung gerichtete Grsuchen, auch die Arbeitnehmer über die Berufsverhältnisse zu hören, nach Möglichkeit zu unterftüben."
Diese Forderung wurde wiederum erhoben in einer öffentlichen Bersammlung, die der Zentralverein der Bureauangestellten für Donnerstag einberufen hatte. Der Referent Ba u er wies darauf hin, daß die Bureauangestellten schon seit einem Jahrzehnt dafür eintreten, daß gesetzliche Schutzbestimmungen, wie sie in der Ges werbeordnung den Arbeitern und im Handelsgesetzbuch den Handlungsgehülfen gewährt werden, auch den Angestellten in Anwaltsund sonstigen Bureaus zuteil werden. Der Reichstag hat bereits im Jahre 1899 einen Beschluß gefaßt, wonach die Regierung ersucht wird, tunlichst bald einen Gesezentwurf vorzulegen, der das Arbeitsverhältnis der Bureauangestellten in der Weise regelt, wie es das Handelsgesetzbuch für die Handelsangestellten tut. Aber noch heute warten die Bureauangestellten, obgleich sie ihre Forderungen mehrfach in Petitionen wiederholten, vergebens auf gefeßlichen Schuß, der doch gerade für diese Berufsklasse eine dringende Notwendigkeit ist, um so mehr, als ein Teil der Arbeitgeber selbst vor der rücksichtslosesten Ausbeutung der Angestellten nicht zurückschreckt. Alles, was die Regierung in der Richtung, die der Reichstag angab, getan hat, ist die Vornahme von Erhebungen über die Lage der Bureauangestellten seitens des preußischen Justizministers. Aber wie und Westenkonfektion hatten am 16. Juni in Dräsels Festsälen eine Die Zuschneider und Zuschneiderinnen der Herren-, Knabenfind diese Erhebungen veranstaltet worden! Nicht die Angestellten öffentliche Versammlung, um über ihre Stellung im heutigen Prohat man über ihre Lage befragt, sondern den Vorstand der Anwalts- duftionsprozeß und die Notwendigkeit der Organisation zu betammer. Die Arbeitgeber also sollten sich darüber äußern, ob die raten. Sabath als Referent schilderte ausführlich die Entvon ihnen beschäftigten Angestellten des gefeßlichen Schubes be- wickelung und das Wesen der Konfektion, sowie die Lage der Zudürfen! Diese Herren gaben ihr Gutachten, wie man es von ihnen schneider und Zuschneiderinnen. Die Arbeitsverhältnisse der Zunicht anders erwarten konnte, dahin ab, daß ein Bedürfnis nach ge- schneider und Zuschneiderinnen in der Konfektion haben sich danach setzlicher Regelung des Arbeitsverhältnisses der Bureauangestellten unter dem Einfluß verschiedener Umstände verschlechtert. Die nicht vorhanden. Gegen diese Art der Erhebungen hat sich bereits Konfektion wird immer mehr Saisongeschäft, der Andrang von im vorigen Jahre die Generalversammlung des Zentralverbandes Zuschneidern nimmt zu, es reißt die Sitte ein, die Zuschneider am der Bureauangestellten gewandt. Jetzt sollen auch in anderen deut- Schluß der Saison zu fündigen, statt sie durchzuhalten über die schen Bundesstaaten Erhebungen vorgenommen werden, bei denen flaue Beit hinweg, wie früher. Abgesehen von Ausnahmen, ist die wieder nur die Vorstände der Anwaltskammern gehört, die Vertreter Entlohnung keine besonders gute; es fommen bei den Männern der Angestellten aber gar nicht beachtet werden! Es ist selbstverständ- Löhne von 25 Mark vor, aber selbst mit 30 bis 36 Mart läßt sich lich, daß solche einseitige Vornahme von„ Erhebungen" kein zu bei dem teueren Leben in Berlin nicht viel anfangen. Der Lohn treffendes Bild von der Lage der Angestellten geben kann. Damit der Zuschneiderinnen sinkt bis unter 12 Mark und steigt bis 20 Mark die Verhältnisse so dargestellt werden, wie sie wirklich sind, fordern und etwas mehr. Für die Errichtung von Pruntpalästen haben die die Bureauangestellten, daß die Erhebungen in der Weise vor sich Könige der Konfektion Geld, nicht aber für die Aufbesserung der gehen, wie sie die Kommission für Arbeiterstatistik über die Lage der Lage ihrer Angestellten. Statt deffen wird eine strenge Kontrolle Arbeiter in verschiedenen Berufen vorgenommen hat. Die öffent- über die Menge des Zuschnittes eingeführt, damit ja mehr zuliche Meinung muß die Regierung zwingen, den Standpunkt aufzu- geschnitten werde als das verlangte Minimum. Ein Hinauftreiben geben, den sie bisher in dieser Frage eingenommen hat. Nach dem der Leistungen greift um sich. Nur eine gute Organisation kann mit allseitigem Beifall aufgenommenen Referat wurde die nach bessernd eingreifen. Die besser gestellten Kollegen dürften dabei stehende Resolution einstimmig angenommen: nicht fehlen. Ebenso müßten die Zuschneiderinnen hinein, die doch Die am 21. Juni bersammelten Bureauangestellten Berlins selbst ein großes Intereffe daran hätten, für gleiche Leistungen protestieren auf das allerentschiedenste gegen die auf Veranlassung den gleichen Lohn wie die Männer zu erzielen, womit dann auch der Reichsregierung unter Ausschluß der Oeffentlichkeit durch die die Möglichkeit für die Unternehmer wegfiele, die Löhne unter Hin- Swinemde. 761 8 Dem mit großem Beifall auf- Hamburg 763 NNW Berlin 762 WNW Justizministerien der Einzelstaaten veranstalteten einseitigen und weis auf die Frauen zu drücken. Frants.a. M. 764 SW ganz ungenügenden Erhebungen über das Arbeitsverhältnis der genommenen Vortrage folgte eine lebhafte Diskussion, in der alle Anwaltsangestellten durch Befragung der Anwaltskammern. Die Redner den Anschluß an die bestehende Zuschneider- Vereinigung München von den Anwaltskammern erstatteten Auskünfte über die Lage der zu Berlin ", der Einberuferin der Versammlung, dringend Bien Angestellten entsprechen nicht den Tatsachen, sie sind lediglich als empfahlen. die Meinung einer Partei anzusehen und diftiert von dem Bestreben, den jebigen, den Arbeitgebern außerordentlich günstigen Zustand völliger Schußlosigkeit der Angestellten so lange wie irgend
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Sodann wurde eine Notiz der neuesten Nummer des„ Genossens schafts- Pionier" verlesen, die von der Kündigung des Lagerhalters Girach und von dessen Klage vor dem Kaufmannsgericht in Lichtenberg handelt. Hierzu wurde bemerkt, daß der Redakteur Simon Maßenstein an der Aufnahme der Notiz unschuldig sei. Der Verfasser sei ein Buchhandlungsgehülfe und selbst Mitglied eines Kaufmannsgerichts.
Witterungsübersicht vom 23. Juni 1906, morgens 8 1hr.
Better
Stationen
HE
Stationen
763
762
Barometer.
stand mm
Wind
Bunipi
Windstärke
Wetter
Temp. n. T.
BRAKE.=° R.
17 Haparanda 760 N 14 Petersburg 755 D 15 Scilly 17 2lberdeen
4 heiter
13
1 molfen! 19
4 mollig 1 Mebel
1 moltig
4 bedeckt
2 bedeckt
1 bedeckt
3 bedeckt
16 Baris
761 DSD 764 GSD 764 DND
15
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2wollen! 18
2 wolfen! 20 Wetter- Prognose für Sonntag, den 24. Juni 1906. Der Verband der Lagerhalter und Lagerhalterinnen Deutsch- Bielfach heiter, am Tage etwas wärmer, bei mäßigen südwestlichen lands, Bezirk Berlin und Umgegend, hielt am Sonntag nachmittag Winden; feine erheblichen Niederschläge. im Gewerkschaftshause eine Versammlung ab, in der die Frage:
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