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politische Weisheit sich darin erschöpft, unter allen Umständen eine Regierungstruppe zu sein und selbst solche Positionen noch zu der- leidigen, welche die Regierung selbst schon geräumt hat." Für die Stichwahl gibt, wie wir schon gestern meldeten, die «Germania " die ParoleFür Cuno!" aus, während dieKöln . Volksztg." vorläufig noch mit ihrer Ansicht zurückhält und lediglich die Schwierigkeit hervorhebt, die Zentrumswählcr für den freisinnigen Kandidaten mobil zu machen. Allem Anscheine nach ist jedoch die örtliche Zentrumsleitung in Hagen entschlossen, die Zentrumswähler- schast energisch aufzufordern, in der Stichwahl für den freisinnigen Kandidaten zu stimmen; wenigstens wird der katholischenMärkischen Volksztg." von einemKenner der Verhältnisse" aus Hagen ge- meldet: Es ist bombensicher, datz der weitaus größte Teil der Zentrumswähler ohne�weiteres geschlossen für Cuno eintreten wird, um den Sieg eines Sozialdemokraten zu vereiteln. Daran kann niemand etwas ändern, auch das Wahlkreiskomitee des Herrn Fus- angel nicht, der schon 1903 vergeblich versuchte, Eugen Richter einen Strick zu drehen. Man wird aber trotzdem mit der Möglichkeit zu rechnen haben, daß ein Teil der Zentrumswähler, durch die Person des Kandidaten zurückgestoßen und durch die Vorgänge in Altena -Jserlohn verschnupft, sich der Wahl enthält, und das würde gleich eine Gefahr für den Kandidaten der Ordnungsparteien bedeuten, zumal die Beziehungen der Freisinnigen zu den Nationalliberalen in diesem Wahl- kämpf eine direkte Erbitterung herbeigeführt haben. Der Wahlkampf zwischen diesen beiden Richtungen vollzog sich dieses Mal in Formen, die ein geschlossenes Eintreten der nationalliberalen Wählerschaft für den treisinnigen Kandidaten gänzlich ausgeschlossen erscheinen lassen, selbst wenn das Wahlkomitee noch so entschieden dazu auffordert." Da auch das nationalliberale Wahlkomitee nach den Aeußerungcn nasionalliberaler Blätter zur Stimmenabgabe für Cuno auffordern wird, hat unser Kandidat in der Stichwahl gegen eine Koalition sämtlicher bürgerlichen Parteien zu kämpfen. Fraglich erscheint nur, ob die Zentrumswähler der Direktive ihrer Parteileitung folgen oder sich nicht lieber der Stimmenabgabe enthalten werden. Die Erhöhung der Portosätze im OrtS- und NachbarortSvcrkchr wird auch in Bayern vom 1. August ab in Kraft treten. DerReichs- Anzeiger" bringt in letzter Nummer folgende von Kraetke in Ver- tretung deS Reichskanzlers unterzeichnete Bekanntmachung: Vom 1. August ab werden in Bayern für Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben sowie für zusammen- gepackte Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben des OrtS- und Nachbarortsverkehrs dieselben Taxen erhoben wie im Reichspost- gebiete. Von dem bezeichneten Zeitpunkt ab kommen im Nachbarorts- verkehr zwischen Orten der Königreiche Bayern und Württemberg die im Königreiche Bayern für derartige Sendungen gültigen er- höhten Ortstaxen in beiden Richtungen zur Anwendung. Zur Er- leichtcrung des Uebergangs wird bestimmt, daß für alle im Monat August 1906 eingelieferten Briefe, Postkarten, Drucksachen, Ge- schästspapiere und Warenproben sowie für zufammengepackte Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben des bayerisch- württembergischen NachbarortSvcrkchrs. die von den Absendern irr- tümlich nach den alten Taxsätzen frankiert sind, lediglich der Be- trag zn erheben ist, welcher an der neuen, erhöhten Franko- taxe fehlt. Ein verschwundener Soldat. Seit dem 11. d. M. ist aus Allenstein ein Soldat Dabrowsky verschwunden und trotz aller Recherchen noch nicht aufgefunden. Weshalb verschwand der Soldat? Uns geht darüber folgende Mit- teilung zu: Vor dem Verschwinden des Ferienkolonisten ereignete sich folgendes: Dem Soldaten war vom Vizefeldwcbcl Gorkow beim Fechten die Brust und der rechte Oberarm braun und blau ge- schlagen.. Am folgenden Tage wollte er sich krank melden. Der Vizcfeldwebel verbot ihm das aber. Dennoch meldete sich der Soldat beim Oberarzt und wurde von diesem ins Lazarett geschickt. Nach 13 Tagen wurde er aus dem Lazarett entlassen und erhielt noch eine Woche Schonung vom Außendienst. Nach Ablauf dieser Schonzeit in der er übrigens wiederholt zum Dienst herangezogen wurde meldete ihn der Vizefeldwebel wegen Nichtausführung des Befehls, sich nicht krank zu melden. Hierauf wurde nicht etwa gegen den Vizefeldwcbel ein Verfahren eingeleitet, sondern Tabrowsky wurde mit drei Tagen Mittclamst bestraft. Nach Ver­büßung dieser Strafe stellte ihn der Vizcfeldwebel darüber zur Rede, daß er nicht rasiert sei. Dann schlug er ihn rechts und links ins Gesicht, so daß Dabrowsky mit dem Kopf wiederholt gegen den Ofen flog. Dann befahl der Vizefeldwcbcl, Dabrowsky solle sofort zum Barbier gehen. Seitdem ist der Soldat ver» s ch w u n d e n. Die Soldaten mußten in Allenstein und Umgegend ausschwärmen, um ihn zu suchen. Die Suche war vergeblich. Dabrowsky ist dann vergeblich steckbrieflich und tclcgraphisch in Ostpreußen und in Rußland gesucht. Den Soldaten wurde be- fohlen, von der Affäre nicht? zu erzählen oder zu schreiben. Wahr- scheinlich hat sich der malträtierte Soldat das Leben genommen. Ist dem Kriegsministcr der Vorfall bekannt? Welche Schritte sind ergriffen, um gegen den Vizefeldwebel wegen Mißbrauchs der Amts- gcwalt, tätlicher Mißhandlung und intellektueller Anstiftung zur Desertion oder zum Selbstmord vorzugehen? Billigt der Kriegs- minister die Verhängung des MittclarresteS? Es mehren sich die Klagen über Ehrverletzungen und tätlicher Beleidigung durch Vor- gesctze in der deutschen Armee. Warum läßt der Kriegsminister die Soldaten über ihr Recht der Notwehr gegen Mißhandlungen und andere rechtswidrige Behandlungen nicht belehren und sorgt nicht dafür, daß ein wirkliches Beschwerderecht den Soldaten ein- geräumt wird? Mag der arme gequälte Soldat, dessen Leiden wir schilderten, desertiert sein oder sich ein Leid zugefügt haben Schuld an dem Unglück trägt unser militärisches System, in dem der untere Soldat sich rechtlos achtet. Verständlich, aber be- dauerlich ist cS, wenn ein Soldat, um der Rechtlosigkeit, den Peini- gungen und ferneren Brutalisicrung seiner Menschenwürde zu ent- gehen, sich das Leben nimmt. Noch mehr zu bedauern freilich ist, daß ein Soldat, wenn er zu solchem Schritt greift, nicht vorher einen oder einige seiner Peiniger auf seine Reise mitnimmt. Eine vorübergehende Erscheinung. Mit großem Theater- donner und unter beängstigender Inanspruchnahme vieler hölzerner und kupferner Zunsthumpcn ist vor zwei Jahren in Augsburg eine M i t t c l st a n d s p a r t e i gegründet worden, wobei die Liberalen im Glanzhut und weißer Binde die Patenstelle vertraten. Vor einiger Zeit nun sollte in derGeneralversammlung " der aus sechs Köpfen bestehende Vorstand neu gewählt werden, was aber um deswillen eine Unmöglichkeit war. weil bloß vier Männlein ver- gencralversammelt waren. Nun fuhr sie hinab in die Grube, die Mittclstandspartei, und die Liberalen standen wiederum im Glanzhut, aber mit schwarzer Binde, am Grabe und ihr Grab- gcsang klang aus in dem dumpfen Chor:«,.. Selig sind die Toten, wir folgen ihnen nach." ?Zuslancl. Oesterreich. Preuhen-Teutschland hinter Oesterreich . Daß Kinder konfessionsloser Eltern in der Schule nicht ge- zwungen werden sollten, am Religionsunterricht teilzunehmen, das mühte jedem halbwegs vernünftigen Menschen klar sein. Dem ge- wohnlichen Bürger ist das auch klar, nicht aber den deutschen Schul- behördeu und Gerichten. Jene besonder? üben bekanntlich auf dissi- dentische Eltern und Kinder einen ganz ungehörigen Gewissenszwang aus. Anders in Oesterreich . Zwar haben auch dort die Behörden die gleichen Versuche gemacht, kürzlich aber hat ein Genosse in Turnau , der. als Dissident, seine Tochter nicht in den ReligionS- Unterricht schicken wollte, die Streitfroge bis zum Landesschulrat durchgeführt. Kieser nun hat entschieden, tpß ein konfessionsloses Kind zur Teilnahme am Religionsunterricht nicht ang'ehalten werden kann. Im katholischen Oesterreich wenigstens! Neues Wahlreformkompromiß. Wien , 21. Juli. In der heutigen Sitzung des Wahlreform- auSschusses wurde der neue Kompromißvorschlag unterbreitet, durch welchen die bisherige Mandatszahl um 19 vermehrt bezw. die Ge- samtzahl auf 516 erhöht wird. Von den neuen Mandaten sollen entfallen auf Böhmen 5 deutsche und 3 tschechische, auf Mähren 1 deutsches und 2 tschechische, auf Galizien 4 slawische, darunter 1 ruthenisches, auf Tirol 2 deutsche und 1 italienisches und auf Steiermark 1 deutsches Mandat. Der Kompromißantrag, nach welchem die Mandatszahl für Böhmen auf 130 erhöht wird, wovon 75 Mandate den Tschechen und 55 den Deutschen zufallen sollen, wurde in namentlicher Abstimmung mit 28 gegen 19 Stimmen angenommen. Schweiz . Ueber die Vorkommnisse in den letzten Taaen sendet uns unser Korrespondent vorläufig folgende kurze Mitteilung: Das Militäraufgebot in Zürich ist nun doch gekommen und zwar gleich ein ganzes Regiment Infanterie und eine Schwadron Kavallerie. Außerdem ist noch ein weiteres Bataillon Infanterie in Bereitschaft. Damit sind die heißesten Wünsche der Scharsmacher und Arbeiterfeinde erfüllt. Den ersehnten billigen Borwand haben den Handlangern des Unternehmertums in der Regierung bubenhafte Aus­schreitungen unkontrollierbarer Elemente geliefert. Albis- riedener Bauern und italienische Anarchisten wetteifern ebenfalls miteinander in der Vollbringung gewalttätiger Handlungen; nicht minder ist wie immer die Polizei kopflos und exzessiv. So wurde bereits auf beiden Seiten scharf geschossen und zwei Polizisten sind von Italienern ver- letzt. Eine ebenso überflüssige wie lächerliche, zugleich aber auch verfassungswidrige Maßregel der Regierung ist das Ver- bot des Streikpostenstehens, das sich als eine empörende Partei- nähme zugunsten des Unternehmertums und zuungunsten der Arbeiter darstellt. In der Arbeiterschaft herrscht über das kopflose, gewalttätige und provozierende Vorgehen der Regierung die tieffte Erbitterung und es ist nicht unmöglich. daß die Züricher Arbeiterschaft mit dem Generalstreik ant- wortet. Frankreich . Dreyfus Ritter der Ehrenlegion. Paris , 21. Juli. DaS Amtsblatt" verössentlicht heute morgen das Dekret, durch welches DrcyfuS zum Ritter der Ehrenlegion ernannt wird. Heute nach- mittag 3 Uhr findet in der Militärschule. wo Dreyfus seinerzeit degradiert wurde, eine Parade statt, bei welcher Gelegenheit DreyfuS das Kreuz der Ehrenlegion überreicht werden wird. England. Parlamentsvertagnng. DaS Parlament wird in diesem Jahre eine Herbstsession abhalten. Das Unterhaus geht sofort nach An- nähme des Unterrichtsgesetzes in dritter Lesung, also wahrscheinlich am 30. Juli, in die Ferien. DaS HauS der LordS wird das Gesetz in der Zeit vom 31. Juli bis zum 3. August beraten. Die Herbst- session wird am 23. Oktober eröffnet werden. Sozialem Ein GewerbegerichtSvorsitzenber, wie er nicht sein soll. Wiederholt haben wir über das werkwürdige Verfahren berichten muffen, das der Vorsitzende des Wcißenseer Gewerbcgerichts Dr. Pape betätigt hat. Unsere Leser entsinnen sich, daß die Arbeitnehmer in Weißensee und ein beträchtlicher Teil der Arbeitgeber ihrem Un- willen über die Art der Verhandlung durch Dr. Pape öffentlich zum Ausdruck gebracht haben. Im Gegensatz zu dem freundlichen Ver- hältnis, das bei der übergroßen Mehrzahl der Gcwerbegerichte zwischen deren Vorsitzenden und den Beisitzern herrscht, ist das Ver- hältniS zwischen Dr. Pape und seinen Beisitzern seit der NichtWahl des Dr. Pape zum Gemeindevorsteher«in wenig erfreuliches. Zur- zeit schweben gegen Dr. Pape es ist das derselbe Herr, der der Ortskranlenkasse gegenüber den Grundsatz betätigt hat:wer gegen Alkohol wirkt, wird seines Amtes entsetzt" mehrere Klagen, von denen eine unS im allgemeinen Interesse besonder? erwähnenswert erscheint. Vor dem Gewerbegcricht klagte ein Schlosser eine Lohn- forderung von 4,50 M. ein. Dr. Pape fungierte als Vorsitzender mit zwei Arbeitgebern und zwei Arbeitnehmern als Beisitzern. Dr. Pape riet dem Beklagten, eine Widerklag« wegen eines angeblich vom Kläger entwendeten Feilklobens zu erheben. Beklagter lehnte die Erhebung einer Widerklage ab. da vom Kläger ja doch nichts zu bekommen wäre. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und ver- urteilte den Beklagten zur Zahlung der eingeklagten Lohnforderung in Höhe von 4,25 M. Dies Urteil publizierte jedoch der Vorsitzende nicht, redete vielmehr abermals dem Be- klagten zu, er solle doch Widerklage erheben, dann brauche er nichts zu zahlen. Nunmehr erhob der Beklagte Widerklage, und jetzt ver- kündete der Vorsitzende ohne neue Beratung, jede der Parteien werde zur Zahlung von 4,25 M. verurteilt! Die Arbeitnehmer- beisitzer protestterten, verlangten Beratung der Sache durch das Gericht und Protokollierung des Vorfalls. Dr. Pape kümmerte sich darum nicht. Nunmehr beantragten die Arbeiter, denen der Vorfall bekannt wurde, bei dem Regierungspräsidenten Entsetzung des Dr. Pape von seinem Amt wegen grober Verletzung seinerAmtspflichten sowie BestrafungdcsDr. Pape wegen Verbrechens aus§ 336 des Strafgesetzbuchs. § 336 des Strafgesetzbuchs lautet:Ein Beamter oder Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache vor- sätzlich zugunsten oder zum Nachteile einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft." Die Staatsanwaltschaft hat die Strafverfolgung abgelehnt, weil Dr. Pape einwendete, er habe sich nach links und rechts umgesehen und gemeint, das Urteil entspreche der Ansicht der Mehrheit des Ge- richtS, nämlich der der Arbeitgeber und der seinigen. Jedenfalls habe aber Dr. Pape nicht vorsätzlich einer Beugung des Rechts sich schuldig gemacht, da er daS Recht nicht bewußt und in der Weise ver- letzt hatte, daß seine Handlungsweise mit seiner eigenen Ueber- zeugung nicht im Einklang stand. Gegen diesen Bescheid ist Be- schwerd« eingelegt. Wir lassen dahingestellt, ob alle Kriterien des § 336 deS Strafgesetzbuchs auf den geschilderten Tatbestand zutreffen. Ausfällig muß es erscheinen, daß die Anklagebehörde die Frage nicht geprüft hat. ob nicht eine intellektuelle Urkundenfälschung durch Ver- kündung eines anderen Urteils als des vom Gericht beschlösse- neu Urteils begangen worden ist. Der Vorsitzende handelte rechts- widrig, als er ein Urteil als Urteil des Gerichts verkündete, das vom Gericht nicht beraten noch beschlossen war. Der Regierungspräsident hat folgenden Entscheid auf den Antrag auf Enthebung vom Amt erlassen: Durch die Untersuchung, welche die königliche Staatsanwalt- schaft«ingeleitet hat. ist die von Ihnen erhoben« Beschuldigung, daß der Vorsitzende des Gewerbegerichts zu Weißensee. Herr Dr. Pape, sich einer Rechtsbeugung, Vergehen gegen§ 336 des Straf­gesetzbuchs schuldig gemacht habe, nicht erwiesen und das Verfahren deshalb eingestellt Aber auch der von Ihnen erhobene Vorwurf. daß Herr Dr. Pape einer groben Verletzung seiner Amtspflichten schuldig sei. ist durch die eingeleitete Unter- suchung nicht bestätigt. Nur so viel scheint erwiesen, daß die Entscheidung auf den Widcrklageantrag ohne eine vorgängige Abstimmung im Beratungszimmer erfolgt ist. Ob die Annahme des Vor- sitzendeo. tvß a durch die vorhergehende Beogtung zu der Ler- kündüng einer solchen Entscheidung als ermächtigt anzusehen ge» Wesen sei, zutrifft, läßt sich bei den widersprechenden Zeugen» aussagen nicht mehr mit Zuverlässigkeit feststellen. Soviel ist mit Bestimmtheit anzunehmen, datz die Entscheidung, von deren Richtigkeit der Vorsitzende überzeugt war, der Auffassung der Mehrheit sd. h. des Vorsitzenden und der Arbeitgeber) entsprach und von ihr durchaus gebilligt wurde. Der Umstand, daß der Vorsitzende den Beklagten auf das Recht zur Widerklage hinwies, war im Hinblick darauf, daß der Beklagte die Sachlage nicht übersah, offenbar zulässig. Wenn den Vorsitzenden daher ein Vorwurf trifft, so kann es nur der sein, daß er der Erörterung des Widerklageanspruchs bei der Beratung nicht einen genügend breiten Raum gab. Dies findet aber seine Erklärung darin, daß die Verhandlung am Schlüsse einer langen und erregten Sitzung stattfand, die n a t urg emäßauch eine gewisse Abspannung mit sich brachte. Unter diesen Umständen ist der Vorwurf einer groben Verletzung der Amtspflichten nicht haltbar und ich habe keine Ver- anlassung, gegen Herrn Dr. Pape das Verfahren aus§ 21 Ab- satz 3 des Gewcrbegerichtsgesetzes einzuleiten." Gegen diese Antwort ist im Aufsichtswege reklamiert. Der Bescheid geht von der irrigen Voraussetzung aus, daß der Richter ein Urteil verkünden dürfe, das vielleicht der Ansicht der Mehrheit entspricht. Er irrt auch in der Annahme, daß der Ent- scheid von den Arbeitgebern gebilligt wurde. Die Beratung soll keine Farce sein, sondern die Grundlage für die Abstimmung der einzelnen. Im vorliegenden Fall durfte die Widerklage nicht zu- gelassen werden, weil der aus ihr abzuleitende Anspruch nicht auf dem Arbeitsverhältnis beruhte. Die Arbeitgeber hätten, falls beraten wäre, voraussichtlich die gleiche Ansicht geteilt und auf keinen Fall zur Zahlung von 4,25 M. für Entwendung eines Feil- flobens verurteilt, wenn sie bei der Beratung darauf aufmerksam gemacht worden wären, daß die Entwendung nicht feststand und daß der Wert des Feilklobens bei weitem nicht 4,25 M. erreichte. Wenn das durchaus ungesetzliche Verfahren des Dr. Pape keine grobe Verletzung einer Amtspflicht" ist welche Handlung ist es dann? Im Interesse des Ilnsehens der Gcwerbegerichte muß verlangt werden, daß solche willkürlichen Handlungen nicht un- gesühnt bleiben. War Dr. Pape sich der Rechtswidrigkeit seines Vorgehens nicht bewußt, so zeigt er gerade dadurch, daß er zum Amt eines Richters oder gar eines Vorsitzenden nicht paßt. Hiid Induftric und F)andeU Welthandelsflotte. Der soeben erschienene neueste Jahrgang deSNautikuS" enthält unter anderem stattstischen Material eine interessante Tabelle, die einen Ueberblick über die Entwickelung der Wclthandelsflotte während des letzten Jahrzehntes sowie über die in dieser Zeit eingetretenen Veränderungen in den Anteilsgrößen der einzelnen Schiffahrtsländer Sibt. Die Tonnage der gesamten Welthandelsflotte betrug nach den An- hreibungen des Bureaus Veritas, welche Dampfer unter 100 Register- tonnen und Segelschiffe unter 50 Registertonnen netto unberücksichtigt lassen, im Jahre 1894/95 19543000 Netto-Register-Tonncn. Sie umfaßt heute 25 420 000 Nettotonnen; der dem Welthandel zur Verfügung stehende Schiffsraum ist demnach in den letzten zehn Jahren um nahezu 30 Prozent gewachsen. Eine noch weit stärkere Zunahme ergibt sich bei einer vergleichenden Betrachtung der Qualitäten der Welthandelsflotte heute und vor zehn Jahren. Die in der Entwickelung nahezu sämtlicher nationalen Handels- flotten deutlich hervortretende Tendenz einer stetigen Zunahme der Dampfertonnage bei gleichzeitigem Rückgange der Segel- schifftonnage hat eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der Welthandelöflotte weit über das quantitative Wachsttim hinaus im Gefolge gehabt. Während 1894/95 10 Millionen Registertonnen auf die Dampfer und 9,5 Millionen Registertonnen auf die Segler entfielen, der Anteil beider an der Gcsamttonnage also ungefähr gleich war, umfaßt heute die Dampfertonnage 17,8 Millionen Tonnen, die Scglertonnage 7.6 Millionen Tonnen, das Ver- hältnis zwischen beiden ist also jetzt ungefähr 5: 2. Der Statistiker pflegt die Leistungsfähigkeit der Dampferregistertonnen dreimal so hoch zu veranschlagen als die der Segelschiffregister- tonnen. In Segelschifftonnen ausgedrückt betrug die Leistungsfähig- keit der Welthandelsflotte 1895/96 39,5 Millionen Registertonnen, heute stellt sie sich auf 61,0 Millionen Registertonneu. Sie ist also im letzten Jahrzehnt um 54'/z Proz. gewachsen. An der aufsteigenden Entwickelung, wie sie uns in den im Vorstehenden genannten Ziffern entgegentritt, haben sämtliche wichtigere Reedereiländer wenn auch in verschiedenem Maße teilgenommen. Relativ am gewaltigsten ist innerhalb des letzten Jahrzehntes die japanische Handelsflotte gewachsen. Ihre Transportleistungsfähigkeit ist nahezu um das Vierfache, um 391 Proz. gestiegen. Nächst ihr zeigt die russische Handelsflotte, deren Leistungsfähigkeit sich um 125 Proz. vergrößert hat, die größte relative Zunahme. An dritter Stelle steht die deutsche Handelsflotte mit einer Zunahme von 91,8 Proz. Ihr folgen nach dem Grade der Steigerung ihrer Leistungsfähigkeiten die Flotten von Schweden s90,0 Proz.), den Vereinigten Staaten (81,6 Proz.), den Niederlanden(65,1 Proz.), Italien (63,2 Proz.), Frankreich (61,0 Proz.), England(36,5 Proz.), Norwegen (30,5 Proz.) und Spanien (25,6 Proz)._ GewerkfcbaftUcbcö« Ein falsches Urteil über Arbeitermanieren. In Augsburg fand unlängst eine Versammlung der Tapezierer statt. U. a. erhielt auch der Tapezicrergehülfe Nenninger einen Handzettel, der eine in äußerst höflicher Form gehaltene Einladung enthielt. Darauf setzte sich dieser Nenninger hin und schrieb an den Einberufcr einen Brief voll gemeiner Beschimpfungen der Verwaltungs- Mitglieder des Tapeziererverbandcs. Diese Unverschämtheiten wollten die Beleidigten nun nicht ohne weiteres hinnehmen und sie stellten Privatbeleidigungsklage. Die Klage wurde aber abgewiesen bezw. der Briefschreiber wurde freigesprochen. In seiner Begründung gab der Amts- richtcr die Schwere der Beleidigungen zu, es sei dem Beklagten jedoch der Schutz des§ 193(Wahrung berechtigter In- teressen!!) zuzubilligen. Ferner seien der Bildungs- grab und die gesellschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten für die Freisprechung bestimmend. Die Ausdrucksweise(die Schimpfereien) seien in den Kreisen, in denen der Angeklagte lebe, mehr oder minder üblich. Erstens wird man vergeblich nach einem Grund suchen, warum auf die Gemeinheiten hin von Wahrung berechtigter Interessen gesprochen werden könne. Von dem Eingeladenen ist eine Antwort ja gar nicht gefordert worden; er hätte die Einladung unbeachtet lassen können, wie es leider viele andere auch machen. Zweitens mag man schließlich die Begründung: derbe Ausdrucksweise sei in Kreisen der Arbeiter(aber nicht bei allen I) üblich und der geringe Bildungsgrad des Beleidigers usw., gxlten lassen wo und wann aber ist diese Ansicht eines Richters schon einmal zutage getreten, wo organisierte, sozial- demokratische Arbeiter auf der Anklagebank saßen? Welch' fürchterliche Strafen werden ausgesprochen, wenn organisierte Arbeiter einem jener Sorte nur ein einziges unschönes Wort zurufen und dazu noch in berechtigter Auf- regung und unter ganz anderen Umständen! Doch, nach- dem das nämliche Gericht vor zwei Jahren zu Recht erkannte. daߣ>, Sie Rindvieh I" für einen Arbeiter keine Be-