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Br. 174. 23. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Aus der Frauenbewegung.

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Ein Gegenvorschlag. Der Aerger mit den Dienstmädchen" ist nach den Klagen der " Herrschaften" oft gar zu groß. Damit die gnädige Frau" sich etwas mehr Erholung gönnen fann und das Verhältnis zwischen Dienstboten und Herrschaft ein besseres werde, schlägt die Rational 3eitung" im lebten Sonntagsblatt vor, daß an jeder Küchentür die Gefindeordnung angeheftet werden solle, denn die Vorschriften darin seien so klar und verständlich, daß sie jedes Dienstmädchen leicht verstehen könne. Ueber viele Pflichten feien die Mädchen noch schlecht unterrichtet, z. B. sei der Miets­taler" bon größerer Bedeutung, als die Mädchen gewöhnlich an­nehmen. Ferner rechnen die Geschenke während eines Jahres mit zum Lohn und die Herrschaft könne sie wieder in Abzug bringen, wenn das Mädchen vor Ablauf eines Jahres den Dienst verläßt. So gibt es noch manches von den Pflichten der Dienst boten und den Rechten der Herrschaften, woran er­innert werden muß, aber man braucht nur einen Blick auf die Gesindeordnung an der Küchentür" zu werfen, und gleich weiß man guten Bescheid. Die National- Zeitung" hat vielleicht keine Ahnung davon, daß neuerdings unter den Dienstmädchen eine Bewegung fich bemerkbar macht, die gerade auf die Abschaffung dieser Ge­findeordnung gerichtet ist. In ihrer Organisation sowie in der Zeitung für Hausangestellte, welche sie herausgeben, will man von der Gesindeordnung nichts wissen. Dort heißt es: Mehr Rechte den Dienstboten!". Gerade in der jüngsten Zeit regt es sich unter den Dienstmädchen in einer ganz anderen Weise, als die Herrschaften es wünschen, auch zu dem Zwede, ein besseres Berhältnis zu den Arbeitgebern herzustellen. Aber die Dienst­mädchen verstehen darunter etwas anderes als die Herrschaften! Die Mädchen erstreben eine Loslösung von dem Zwange, unter welchem jetzt ihre persönlichkeit leidet, und weit mehr leidet, als dies bei der gewerblichen Arbeiterin der Fall ist. Die Mädchen fühlen sich den Herrschaften nicht mehr so tief untergeordnet wie ,, in der guten alten Zeit", wovon auch so manche Dame eifrig zu erzählen weiß, wenn sie anfängt, über die Dienstmädchen von heute" zu klagen. Die Mädchen erstreben eine Höherstellung ihres Berufes gegen früher; fie erheben Anspruch auf größere Rechte und Freiheiten und sind mit der alten Gesindeordnung gar nicht mehr einverstanden. Ja, es besteht sogar die Absicht, den Herrschaften einen bestimmten Arbeitsvertrag vorzulegen, unter welchem die Mädchen in ein Dienstverhältnis eintreten wollen. Dieser neue Arbeitsvertrag, der den modernen Zeit­berhältnissen etwas mehr Rechnung tragen wird, könnte an Stelle der Gesindeordnung an jeder Küchentür angeheftet werden, damit auch die Herrschaften wissen, was sie den Dienstboten schuldig sind. Das wäre ein passender Gegenvorschlag zu dem Rat, den die National- Zeitung" den Herrschaften gibt. Schwerlich wird er viel Gegenliebe finden, denn so verhaßt die alte Gesindeordnung den Dienenden ist, so lieb ist sie den sogenannten Herrschaften. Und doch würde der neue Arbeitsvertrag einen Weg zeigen, wie die bekannte Dienstbotennot zu heben wäre, nämlich durch höhere Löhne, eine geregelte Arbeitszeit, bessere Schlafräume und Ge­währung größerer persönlicher Freiheiten,

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Verfammlungen.

,, Unfallverlegung und deren Folgen"

Sonntag, 29. Juli 1906.

Urteil über die Mangelhaftigkeit ärztlicher Gutachten in feiner Weise widersprechen könne. Er selbst habe Gutachten gesehen, deren man sich als Arzt schämen müsse. Ein Gutachten müsse zunächst eine Schilderung des Unfalles selbst, dann den klinischen Befund, und dann die gutachtliche Bewertung der Verlegung und ihrer Folgen enthalten. Statt dessen enthielten die Gutachten Er wägungen von Möglichkeiten und dergleichen mehr. Es gäbe eben Aerzte, wie es Handwerker gäbe, die was gelernt hätten, und es gäbe Pfuscher auf allen Gebieten. Wenn aber schlechte Gutachten abgefaßt würden, so liege das nicht immer am Mangel von gutem Willen und Kenntnissen, sondern oft auch daran, daß besonders die Kassenärzte so sehr überlastet seien, daß sie statt ärztlicher eigents lich nur noch Schreiberarbeit verrichteten. Von Aerzten selbst werde jetzt auch versucht, für eine bessere Fortbildung der Berufsgenossen, besonders mit Rücksicht auf die Sozialgefeße, zu sorgen.( zwischen­ruf: Es ist auch höchste Zeit."). Gegenüber der Meinung eines Diskussionsredners, daß ein Arzt zur Begutachtung der Unfall­felgen nicht der Aften über den Fall bedürfe, erklärte der Referent, daß die Akten zu gründlicher Beurteilung des Zustandes wohl unentbehrlich seien. Ueber verschiedene in der Diskussion anges führte Einzelheiten äußerte er teils andere Ansichten als die der Diskussionsredner, teils erklärte er, daß eine gründliche Prüfung notwendig wäre, um die Sachlage zu beurteilen. Im übrigen ver­sprach der Referent, später einen Vortrag über die wichtigsten Er­krankungen, die als Folgen von Unfällen auftreten, halten zu wollen, was mit Dank angenommen wurde.

Die Versammlung beschloß auf Antrag des Vorstandes, daß die regelmäßigen Vereinsversammlungen in Zukunft statt an jedem ersten an jedem vierten Donnerstag im Monat stattfinden follen.

war das Thema eines Vortrages, den Dr. Leibholz ant Donners­tag in einer Versammlung des Arbeitervertreter vereins hielt, die im Gewerkschaftshaus stattfand. Der Redner wies zunächst darauf hin, wie unentbehrlich die Mitwirkung der Aerzte bei der Durchführung der Sozialgesete ist, gab dann eine Definition des Begriffes Betriebsunfall und zeigte an verschiede­nen Beispielen, wie schwierig manchmal die Unterscheidung zwischen Gewerbefrankheit und entschädigungspflichtigem Unfall ist, und von welchen Umständen es mitunter abhängt, ob der Tod eines Ver­lehten, ob der Verlust oder der teilweise Verlust der Arbeitsfähig­feit als eine Folge des Betriebsunfalles angesehen wird und an­geschen werden kann. Unter anderem bemerkte der Redner, daß auch Selbstmord eines infolge eines Betriebsunfalles geistesfrank gewordenen Verletzten die Entschädigungspflicht mit sich führt, ebenso unter Umständen Elementarereignisse, wie bei einem durch Blitz schlag getöteten Forstarbeiter. Als Hauptaufgabe des Arztes bei Verlegungen durch Betriebsunfälle bezeichnete der Redner die Be­gutachtung und Schäßung der Erwerbsfähigkeit. Hierbei sei es notwendig, daß der Arzt auch wisse, welche Ansprüche an die Leistungsfähigkeit der Arbeiter in verschiedenen Gewerben gestellt werden. Es sei durchaus verkehrt, ein Schema aufzustellen, wo­nach die und die Verletzung eine Verminderung der Arbeitsfähig feit um so oder so viel Prozent mit sich bringt. Es werde in der medizinischen Bresse gegenwärtig darüber gestritten, ob es an­gebracht sei, daß der Arzt in seinem Gutachten überhaupt einen Prozentsatz der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit angebe, oder Der Verein der Droschkenführer Berlins   beschäftigt sich seit ob nicht statt dessen eine Schilderung des Zustandes des Verletzten gegeben werden solle. Gr, Redner, sei der Meinung, daß diese Art einiger Zeit mit der Frage des Anschlusses an den Zentralverband der Begutachtung sehr wohl durchzuführen sei und an Stelle des der Handels-, Transport- und Verkehrsarbeiter. Kürzlich ist die Prozentjazes treten müsse. Im übrigen müsse die Entwickelung ben, die sich größtenteils für den Anschluß entschieden haber. Am Frage in den Bezirksversammlungen des Vereins beschlossen wor= dahin führen, daß Arzt und gewerbliche Eachverständige zusammen- den, die fich größtenteils für den Anschluß entschieden haber. Am wirken, um über die Frage zu entscheiden, wie weit ein Unfall- Donnerstag beschäftigte sich eine außerordentliche Generalversamm­verlegter noch arbeitsfähig ist. Der interessante Vortrag gab lung des Vereins mit der Angelegenheit. Nach längerer Dis= viel Stoff zur Diskussion. Mehrere Redner schilderten auf Grund fussion, die sich hauptsächlich um den Abstimmungsmodus drehte, ihrer Erfahrungen die schweren Mißstände, die bei der Begut- wurde der Vorschlag der Vertrauensmännerversammlung gutge­achtung und Entscheidung über Unfallsachen zutage treten, und heißen, der dahin geht, daß in nächster Zeit eine abstim mung mittels Karten in den Bezirken stattfinden soll, durch welche richteten verschiedene Fragen an den Referenten. Besonders wurde in der Diskussion hervorgehoben, daß die Gutachten der Aerzte sowohl über den Anschluß wie über die Frage der Beitrags­nur zu oft alles zu wünschen übrig ließen und so schwankend und erhöhung endgültig entschieden wird. Den Tag, an dem die Ab­Nach den gepflogenen übervorsichtig abgefaßt seien, daß sie für eine sachgemäße Beur- stimmung erfolgt, bestimmt der Vorstand. teilung der Unfallfolgen geradezu unbrauchbar sind. Oft hänge Diskussionen scheint es kaum zweifelhaft, daß die Abstimmung zu­es von einem Worte im Gutachten des Arztes ab, ob der Ver- gunsten des Anschlusses ausfallen wird. lehte oder die Hinterbliebenen der bittersten Not überantwortet fussion betont, daß die Einheitlichkeit der Organisation der leitende werden, oder die Entschädigung erhalten. So erwähnte ein Redner, Gedanke für den Anschluß sei und daß alle anderen damit in Ver= wie ein Arbeiter nach einer schweren Quetschung des Brustkorbes bindung stehenden Fragen erst in zweiter Linie ständen. plöhlich von der Tuberkulose in höchstem Grade befallen wurde. Nach dem Gutachten eines Arztes war kein Zusammenhang zwischen dem Unfall und dieser Krankheit vorhanden, nach dem Urteil eines anderen Arztes war der Zusammenhang" möglich". Hätte er wahrscheinlich" geschrieben, so wäre wohl die Ent­schädigungspflicht anerkannt worden, so aber wurde der Anspruch abgewiesen. Es werde in solchen Fällen den Vertretern der Ar­beitnehmer fast stets unmöglich gemacht, ihnen durchaus berechtigt 2 M. Drud u. Verlag G. Reimer, Berlin   W. 35. erscheinende Anträge der Verletzten Geltung zu verschaffen, da die Arbeitgeber sich immer auf die Seite des Arztes zu stellen pflegten. - Der Referent führte in seinem Schlußwort aus, daß er dem

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