Nr. 241. 23. Jahrgang.
Achtung!
An die Arbeiterschaft Berlins !
Gewerbegerichts- Wahl
am Sonntag, den 21. Oktober 1906, von 12 Uhr mittags bis 5 Uhr nachmittags.
Mit dem Ablauf dieses Jahres scheidet auf Grund des vom Magistrat festgesetzten Verteilungsplanes ein Drittel der Gewerbegerichts- Beisitzer aus. Die Ergänzungswahl findet infolgedessen für die nachstehenden 16 Wahlbezirke statt. Zu wählen sind 70 Beisiker.
Wahlberechtigung.
Zur Zeilnahme an der Wahl ist berechtigt, wer das 25. Lebensjahr vollendet und in Berlin Wohnung oder gewerb liche Beschäftigung hat.
Darunter ist zu verstehen, daß jeder Arbeiter, wenn er auch nur einen Tag am Drte wohnt oder beschäftigt ist, wahlberechtigt ist. Personen, welche nicht in Berlin wohnen, aber ihre Beschäftigung hier haben, wählen im Bezirk ihrer Beschäftigung, dagegen die in Berlin wohnenden Personen in ihrem Wohnbezirk. Eine Auswahl für die letzteren zwischen Wohn- und Beschäftigungsbezirk ist unzulässig. Personen, welche auswärts arbeiten und in Berlin wohnen, üben ebenfalls im Wohnbezirk ihr Wahlrecht aus.
Hausgewerbetreibende sind wahlberechtigt und wählbar als Arbeiter, sofern sie nicht selbst mindestens einen Arbeiter regelmäßig das Jahr hindurch oder zu gewissen Zeiten des Jahres beschäftigen und nicht gemäߧ 14 der Gewerbeordnung den selbständigen Gewerbebetrieb angemeldet haben.
mitzunehmen.
der bürgerlichen Ehrenrechte oder Fähigkeit zur Be- Jedoch empfiehlt es sich, im letzteren Falle einen Ausweis fleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; d) welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind, und
e) die Mitglieder der Innungen, für welche ein Schiedsgericht in Gemäßheit des§ 81b Nr. 4 und der§§ 91 bis 91b der Gewerbe- Ordnung errichtet ist, sowie die von denselben beschäftigten Arbeiter.
Wahllegitimation.
Für die Arbeiter werden keine Wahllisten zum Zwecke der Wahlen angelegt, es genügt vielmehr, für dieselben ein Zeugnis ihres Arbeitgebers oder der Polizeibehörde( Polizeirevier des Wahlbezirks), durch welches ihm bestätigt wird, daß er zurzeit innerhalb seines Wahlbezirks in Arbeit steht oder wohnt.
Diese Zeugnisse oder Wahllegitimationen werden vom Magistrat herausgegeben und sind vom 10. Oktober an in allen Verbandsbureaus, im Bureau der Berliner Gewerkschaftskommission, Engel- Ufer 15, 2. Eingang, 11-1, 6-8 Uhr, im Nicht wahlberechtigt und nicht wähl- städtischen Wahlbureau, Poſtſtr. 16, Zimmer 57, während der Dienststunden, 9-3 Uhr, und in den nachstehenden Parteibar sind solche Personen: Lokalen zu haben.
a) welche nicht Angehörige des Deutschen Reiches sind; b) welche die bürgerlichen Ehrenrechte infolge strafrechtlicher Verurteilung verloren haben;
Am Tage der Wahl ist die Wahllegitimation vor der Ahgabe des Stimmzettels dem Wahlvorsteher oder einer von ihm beauftragten Person zu übergeben.
Die Wahl.
Die Wahl ist unmittelbar und geheim und erfolgt mittels Stimmzettel. Auf dem Stimmzettel dürfen nicht mehr Namen enthalten sein als im Bezirk zu wählen sind. Die Vervielfältigung der Stimmzettel erfolgt seitens der Berliner Gewerkfchaftskommiſſion. Die Kandidaten sind von den in Betracht kommenden Gewerkschaften vorgeschlagen und sind gewerkschaftlich wie politisch organisiert.
Die Agitation.
Es empfiehlt sich für alle Vertrauenslente der Gewerkschaften, in ihren Werkstätten usw. festzustellen, wieviel Wahlberechtigte dort arbeiten, alsdann für diese die nötige Anzahl Wahllegitimationen zu beschaffen, die Ausfüllung zu überDie Formulare enthalten vier Fragen. Diese sind von wachen und die Abstempelung zu veranlassen. Desgleichen ist in Arbeit stehenden Personen sämtlich, von Arbeitslosen nur es notwendig, am Tage vor der Wahl die Wahlberechtigten an Frage 1 und 2, auszufüllen und alsdann dem Arbeitgeber oder ihre Pflicht zu erinnern. c) gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Ver- der Polizei zur Unterschrift oder zum Stempeln vorzulegen. Organisierte Arbeiter, welche am Tage der Wahl helfen brechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung Die Behörden sind angewiesen, diesem Wunsche nachzukommen. wollen, können sich in untenstehendem Bureau melden. Um jeden Irrtum auszuschließen, haben wir nachstehend die weitgehendste Aufstellung der 16 Wahlbezirke und der dazu gehörigen Stadtbezirke, in denen gewählt wird, gemacht. Wir ersuchen deswegen, dieses Blatt bis zur Wahl aufzubewahren. Alle diesbezüglichen Anfragen werden im Gewerkschaftsbureau ,,, Gewerkschaftshaus", Engel- Ufer 15, 2. Eingang, von 11-1 und 6-8 Uhr beantwortet.
Aufstellung
der
J. V.: A. Körften.
16 Wahlbezirke und der dazu gehörigen Stadtbezirke, in denen gewählt wird.
1. Wahlbezirk, enthaltend die Stadtbezirke 1-10.
1. Stadtbezirk: Bischofstr. 2-26, Burgstr. 1-11, Heiligegeistftraße 23-33, Hoher Steinweg, Jüdenstr. 1-11 und 55-60, stönigstr. 1-25 und 41-69, Marienkirchhof 5-11, Molfenstr. 8 und 9, Nikolaikirchplatz 1-3 und 12-14, Boftstr. 1-15 und 21-31, Kleine Boststraße, Brobststraße, Rathausstraße, Sieberstr. 3-18, Spandauerstr. 18-39 und 47-63a.
2. Stadtbezirk: Eiergasse, Großer Jüdenhof , Jüdenstr. 12-54, Klofterstr. 47-59, Am Krögel, Moltenmarkt, Moltenstraße, ausschließlich 8 und 9, Nikolaikirchplatz 4-11, Barochialstraße, Poststr. 16-20a, Spandauer straße 40-46, Stralauerstr. 15-46.
Diese Aufstellung ist aufzubewahren.
Zu wählen 4 Beisitzer:
1. Reinho 15 Faustmann, Schneider, Sebastianstr. 86.
2. Adolf Sulz, Schneider, Alte Jakobstr. 147.
3. Richard Ehrhardt, Schneider, Eiergasse 2. 4. Friz öde, Hausdiener, Nigdorf, Reuterstr. 52. Bahllegitimationen sind zu haben bei J. Boß. Kloster
straße 101.
4. Wahlbezirk, enthaltend die Stadtbezirke 31-39, 45-46. 3. Stadtbezirk: Alexanderstr. 18, Neue Friedrichstr. 1-20 und 31. Stadtbezirk: Bellevuestr. 1-10 und 11a- 22, Eichhornftr. 1-5 83-109, Grunerstraße, von der Dirdsenstraße bis Neue Friedrichstraße, und 8-12, Königgräberfte. 1-12, Königin Augustaftr. 6-16, Lennéstraße, Klosterstr. 30-46 und 60-78, Stönigit. 26a, Schicklerstraße bis Neue Lintstr. 45 mnd 46, Margarethenstr. 9-11, Botsdamerplatz 1-2, Potsdamer Friedrichstraße, Sieberstr. 1 und 2, An der Stralauerbrüde, Stralauers straße 1 a, 1-23a und 124-141, Schellingstraße, Bittoriaftr. 21-23. ftraße 1-14 und 47-58, Seleine Stralauerstraße, Waisenstraße. 32. Stadtbezirk: Bellevitestr. 11, Semperplaz( südliche Seite), und 65-82, Gontardstraße, Staiser Wilhelmstr. 10-15 und 22-32, Stalands- ftraße, Regentenstraße, ausschließlich 11a, Sigismundstraße, Tiergarten4. Stadtbezirk: Bischofstr. 1, 27 und 28, Neue Friedrichstr. 21-42 Königin Augustaste. 17-29, Margarethenstr. 1-8 und 12-20, Matthäifirch gaffe, Klosterstr. 1 und 2, 4-29 und 79-101, Königsfolonaden, Königstr. 26 straße 1-9a, Biftoriastraße, ausschließlich 21-23. und 27-40, Marienkirchhof 12-23, Neue Gasse, Panoramastraße, Roch 33. Stadtbezirk: Bendlerstraße, Hildebrandtstraße, Hohenzollernftraße 7-14, Spandauer Brüde 1-3 und 10-16, Stadtbahnhofstraße, Kaiserin Auguftaftr. 54-69, Stemperplatz( nördliche Seite), Sönigin Alexanderplat". Augustastr. 30-53a, Regentenstr. 11 a, Tiergartenstr. 10-37, der südöstliche 5. Stadtbezirk: Burgstr. 12-30, Neue Friedrichstr. 43-64, inter Teil des Tiergarten, begrenzt im Norden von der Charlottenburger Chaussee, der Garnisonkirche, Heidereutergasse, Heiligegeitgasse, Heiligegeistraße, im Besten von der Hoffäger Allee, einschließlich dieser Allee und der Chaussee. ausschließlich 23-33, Staifer Wilhelmstr. 1-9 und 33-49, Selosterstr. 3, Zu diesem Bezirk gehört das Gärtnergrundstück an der Großen Quer- und Marienkirchhof 1-4, Neuer Martt, Stieine Präsidentenstr. 6 und 7, Rene Bellevue- lllee. Bromenade 9 und 10, Rosenstraße, Spandauerstr. 1-17 und 64-81, Stadt- 34. Stadtbezirk: Corneliusstraße, Drafestraße, Friedrich Wilhelmstraße, bahnhof Börje", Stadtbahnbogen 148, St. Wolfgangstraße. von der Heydtstraße, Herkules- llfer, Sisigstraße, Kaiserin Augustaftr. 70-82, 6. Stadtbezirk: Breitestraße, Brüderstraße, Friedrichsgracht 51-62, Lichtenstein- Allee, Rauchstraße, Stadtbahnbogen Nr. 488-506, Stülerstraße, Gertraudtenstr. 1, Kleine Getraubtenstr. 2, Am Rustgarten, Am Mühlen - Tiergartenufer, der südwestliche Teil des Tiergarten, begrenzt im Norden graben, Neumannsgasse, Museumstraße, Seleine Museumstraße, Betriplat, von der Charlottenburger Chaussee, mit Einschluß derselben und im Osten Scharrenstraße, An der Schleuse, Das Königl. Schloß, Schloßfreiheit, Schloß - von der Hofjäger- Allee, diese ausgeschlossen. plak, Spreestraße, An der Stechbahn, Stadtbahnbogen 169-176. 35. Stadtbezirk: Burggrafenstraße, Gartenufer, Keithstraße, Sur 7. Stadtbezirk: Fischerbrüde, Fischerstraße, Friedrichsgracht 1-16, fürstendamm 1-9 und 246-264, Sturfürstenstr. 72-96, Landgrafenstraße, Köllnischer Fischmarkt, Kölnischestraße, Mühlendamm, einschließlich Schleusen- Lüßowufer 20-39, Nürnbergerstr. 70-71, Wichmannstr. 1-20. Zu diesem gebäude und Mühlenweg, Schornsteinfegergasse 1-3 und 5-8. Bezirk gehören Zoologischer Garten und das Hippodrom( Wasserwerke im 8. Stadtbezirk: Friedrichsgracht 17-50, Gertraudtenstr. 2-27, Kleine Tiergarten). Gertraudtenstr. 1 und 3-5, Grünstraße, Petristraße, Rittergasse, Roßstraße. 36. Stadtbezirk: Buchenstraße, Derfflingerstr. 2-29, KurfürstenSchornsteinfegergasse 4. straße 49-71, Rübowplay, ausschließlich 1, Maaßenstr. 1-4 und 31-37, Schillstraße, Ulmenstraße, Wichmannstr. 21.
9. Stadtbezirk: Kleine Jägerstraße, ausschließlich 1, Kreuzstraße, Rurftr. 14-26 und 30-40, Seleine Sturstr. 1-8 und 10-12, Alte Leipzigerftraße, Niederwallstr. 5-23 und 26-38, Oberwasserstr. 10-14, Rauleshof, Unterwasserstr. 9a.
37. Stadtbezirk: Derfflingerstr. 1 und 30, Dörnbergstraße, Genthinerstraße, ausschließlich 31, Kurfürstenstr. 47-48, Lützowplak 1, Lützowstraße 33-78, Lüßowufer 1-19b.
10. Stadtbezirk: Adlerstraße, Falloniergasse, Am Festungsgraben, 38. Stadtbezirk: Genthinerstr. 31, Magdeburgerplak, Magdeburger Französischestr. 33b- 33e, Hinter dem Gießhause, Hausvoigtei- Blab, Holzstraße 9-27, Botsdamerstr. 35-48 und 104-115 a, Stegligerstr. 25-63. gartenstraße, Jägerstr. 32-44, Kleine Jägerstr. 1, Jerufalemerstr. 23-24, 39. Stadtbezirk: Blumeshof, Starlsbad 1, 2üßowstr. 24-32 und An der Kommandantur, Kurstr. 1-13 und 41-51, Mohrenstr. 37a- 40, 79-91 a, Magdeburgerplat 1-8 und 28-36, Botsdamerstr. 24-34, Mollersgasse, Niederlagstraße, Niederwallstr. 1-4 und 39, Oberwallstraße, 116-120 und 122-123 a, Schönebergerufer 26-48. Brinzengaffe, Schinkel- Plaz, Taubenstr. 23b, Unterwasserstr. 1-9, Werderscher Markt, Werdersche Rosenstraße, Werderstraße, Am Zeughause, Hinter dem Beughause, Blaz am Zeughause.
45. Stadtbezirk: An der Apostellirche, Frobenstr. 1-4 und 23-31, Sturfürstenstr. 29-46 und 139-152, Potsdamerstr. 49-56 und 97-103a, Bietenstr. 25-28. 46. Stadtbezirk: Bülowstr. 8-26 und 85-100, Frobenstr. 5-10 Wahllokal: Turnhalle der 21./24. Gemeindeschule, Sinter und 13-22, Potsdamerstr. 57-67 und 89-96 b, Schwerinstr. 1-19, BietenDer Garnisontirche 2. ftraße 18-24
Wahllokal: Turnhalle der 107. Gemeindeschule, Genthinerstr. 4.
Zu wählen sind 4 Beisiger:
1. Franz Hoyer, Buchdrucker, Lindenstr. 69.
2. Albert Faber, Buchdrucker, Elßholzstr. 11.
3. Wilhelm Hänlein, Photograph, Kleine Andreasstr. 20. 4. Karl Reinte, Schneider, Friedrichstr. 238. Wahllegitimationen sind zu haben bei A. Ridert, Stein
megstr. 35.
7. Wahlbezirk, enthaltend die Stadtbezirke 54, 55, 57-63. 54. Stadtbezirk: Nordseite der Barutherstraße, Belle- Alliance ftraße 1-12 und 91-107, Blücherplaz 1-2 und Hallische Kirchhöfe, ftraße 12-37 und 38a- 62, Tempelhofer Ufer 7-24. Lantißstraße, Teltowerstraße 1-11 und 63-65, Tempelhofer Ufer 1-6a. 55. Stadtbezirk: Großbeerenstraße 10-18 und 77-85, Teltowers straße 1-14 und 16-29. 57. Stadtbezirk: Großbeerenstr. 19-27a und 63-76, Wartenburg . 58. Stadtbezirk: Hornstraße, ausschließlich 14, Wartenburgplat, Yorkstraße 1-14 und 80-90. und 43-62, Hagelsbergerstr. 1-16 und 41-57, Yorkstr. 79. 59. Stadtbezirk: Belle- Allianceftr. 13-26, Großbeerenstr. 28-41 60. Stadtbezirk: Hagelsbergerstr. 17-40, Mödernstr. 73a- 92, Yorkstr. 15-23 und 66-78. 61. Stadtbezirk: Dreibundstraße von Mödernstraße bis zur Weichbildgrenze, Gylauerstraße, Kazbachstraße, Kreuzbergstr. 26-59, Mödernftr. 63 bis 73 und Mödernstraße von Kreuzbergstraße bis zur Weichbildgrenze ( Westseite), Monumentenstr. 15-30, Yortstr. 57–65.
62. Stadtbezirk: Belle- Allianceftr. 27-52, Dreibundstraße von Mödernstraße bis zur Belle- Alliancestraße, Großbeerenstr. 42, Am Kreuzberg, Streuzbergstr. 1-25, 60-78 und Bittoriapart, Lichterfelderstraße, Mödern straße von Streuzbergstraße bis zur Weichbildgrenze( Oftseite), Kleine Partstraße, Wilhelmshöhe . 63. Stadtbezirk: Belle- Allianceftr. 53-90, Fidicinstr. 1 und 45, Gneisenaustr. 1, Am Tempelhoferberg( Westseite). Wahllokal: Turnhalle der 108./116. Gemeindeschule, Hagelsbergerstraße 34.
Zu wählen find 4 Beifizer:
1. Otto Bonisty, Buchdrucker, Drantenstr. 119. 2. Dstar fidweiler, Gürtler, Admiralstr. 3. 3. Jojef Hartmann, Drüder, Wienerstr. 46. 4. Albert 3ander, Schneider, Naunynstr. 38. Bahllegitimationen sind zu haben bei Sarl Berner, Hagelsbergerstr. 2.
10. Wahlbezirk, enthaltend die Stadtbezirke 76-78. 76a. Stadtbezirk: Camphaufenstraße, Fichtestraße, Fontane Bromenade, Freiligrathstraße, Gräfeftr. 43, Hafenheide 39-60, Urban ftraße 25-30.