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Bir night eftimal die Stimmenzahl der Hauptbaht erreichten, sondern Da habe sie denn nicht widerstehen können und ihren Antritt zu Formgebung soll geschützt werden. Das Landgericht nimmt aber ein Minus von 6 Stimmen aufzuweisen hatten. Der Mieter- diesem Termin zugesagt.- Troß der größten Bemühung des Vor- nur Vorarbeiten für geistige Arbeit an, nicht aber die Formgebung, berein konnte also mit Unterstützung der Hausbefizer und des fizenden gelang es nicht, den Kläger zu einem Vergleiche zu be- die der Zettel darstellt. Vorarbeiten, selbst wenn sie große geistige Kommunalvereins einen ziemlich leichten Sieg erringen. Indessen wegen; er bestand hartnäckig auf seinem Schein und verlangte Tätigkeit erfordern, sind nicht durch das Urheberrecht geschützt. Es sogar trotz der Hülfe Urteilsspruch. Reichsberbandes", der sich durch Versendung eines Flugblatte den ur tommt lediglich auf die Verarbeitung an, die eine individuelle Das Urteil lautete: Die Dienstleistung der Beklagten beim geistige Schöpfung sein muß. Es war nicht die Absicht, Theater­der Rettung des Vaterlandes beteiligte mit einem Rückgang Kläger   bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses kann nach dem zettel ohne weiteres zu schüßen. Im alten Gesetze sind sie direkt vom bon 72 Stimmen abfinden. Vergleicht man die Stimmenzahl der Geseze nicht erzwungen werden, dagegen ist die Ver- Schuße ausgenommen; im neuen sind sie nicht genannt, aber nur, um jezigen Stichwahl mit der vom März, so ergibt sich, daß die Nichtspflichtung zu erzwingen, daß die Beklagte die Stellung bei überflüssige Kasuistit zu vermeiden. Die Reichstagskommission meinte, beteiligung bei der Nachwahl in bürgerlichen Streisen noch größerer neuen Firma aufgibt(§ 819 der Zivilprozeß- Ordnung). daß die Schußlosigkeit schon aus§ 1 folge.- Das Reichs­war als in der Arbeiterschaft. Denn während bei letzterer der Sie wird demgemäß zur Unterlassung der Dienst gericht hob das Urteil auf und sprach die An­Unterschied nur 87 beträgt, haben die Bürgerlichen einen Rüdgang Leistung bis Ende dieses Monats verurteilt und geklagten frei. Mit dem Reichsanwalte stimmte der Gerichts bon 226 Stimmen zu verzeichnen. Festgenagelt muß noch werden, hat für jeden Tag des Zuwiderhandelns eine hof darin überein, daß Theaterzettel nicht als Schriftwerke anzusehen daß der Mieterberein mit seiner noblen Kampfesweise", auf die Geldstrafe von fünfzig Pfennig verwirkt. feien. Eine Zurückverweisung der Sache zu dem Zwecke, noch zu er sich stets so viel zugute tut, bereits auf das Niveau des Reichs­prüfen, ob die hier fraglichen Zettel etwa durch die Beifügung von verbandes" herabgefunken ist, denn beide Flugblätter sind unter Inhaltsangaben zu Schriftwerken im Sinne des Gesetzes geworden zeichnet: Der Wahlausschuß" und empfehlen nicht etwa den Mieter" kandidaten, sondern nur" Herrn Templiner". seien, erwies sich als unnötig, da weder die Anklage noch der Er­öffnungsbeschluß von etwas anderem als den gewöhnlichen Theater­Weißenfee. zetteln handeln.

Die biefige Säuglingsklinik, von der in der Arbeiterschaft sehr wenig bekannt ist, da diese von Privatpersonen gegründet und ver­taltet wird, erläßt jekt einen Bericht über die Tätigkeit seit Gründung der Anstalt: Die Verpflegungstage betrugen 2342. Aufgenommen wurden 73 trante Säuglinge, von denen 43 als ge­heilt, 2 als gebeffert, 1 als ungeheilt entlassen wurden und 12 ge­storben find. 15 Patienten befinden sich noch in der Anstalt und zum größten Teile schon auf dem Wege zur Besserung. Die Sterb­lichkeit betrug also nur 16 Broz. und das trok der Aufnahme ohne Wahl, d. h. auch der allerschwersten Fälle. Dann heißt es weiter: Die Minit hat aber ihre Tätigkeit nicht auf die Unterbringung und Pflege franker und ficcher Säuglinge aus allen Schichten der Bevölkerung, den bemittelten sowohl wie den armen be­schränkt, sie gibt auch für Kinder außerhalb der Klinik der Indivi­dualität genau angepaßte und in der Anstalt selbst zubereitete, feimfreie und trintfertige Milch ab. Auch ist die Errichtung einer öffentlichen Fürsorgestelle für Unbemittelte, in der die Mütter über Haltung und Ernährung ihrer jüngsten Kinder Rat erhalten, sowie die Gründung einer Schwesternschule geplant, in der den Töchtern gebildeter Stände Gelegenheit geboten ist, sich einen schönen, für fich und andere nußbringenden Beruf durch ernste, methodische Ausbildung zu wählen.

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Der klagende Chef schien über seinen Sieg", der der Beklagten im schlimmsten Falle 1 M. 50 Pf. Schaden verursacht, nicht sonder lich erbaut zu sein. aden verursacht

Ein schwerer Bauunfall,

Eine patriotische Bäckermeisterin.

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Vermischtes.

der sich am 22. März auf einem Neubau der Moltkestraße in Tempel­ hof   ereignete, hat Veranlassung zu einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverlegung gegeben, die gestern den Architekten B. Weimar Weil anläßlich der Anwesenheit eines bayrischen Prinzen in den Werkmeister Gruneberg und den Maurergesellen Wenzel Augsburg ein in einer entlegenen Straße wohnender königlicher Be­bor die Strafkammer des Landgerichts II   führte. Der erste An- amter seine Fenster nicht dekoriert hatte, schrie eine Bäckermeisterin geklagte ist Mitinhaber der Firma Schmidt u. Weimar   in Char  - auf der Straße:" Da schauts nauf, a tönigliches Brot frißt er, aber lottenburg, Atelier für Architektur und Bauausführungen, bei welcher dekorieren tut er net, pfui Teufel!" Wegen Beleidigung erhielt der zweite Angeklagte Werkmeister ist. Die Firma ist ein Spezial- diese in Patriotismus überschäumende Volksseele einen Tag Gefängnis geschäft für Ausführung bon Decken und Neubauten, so- und weil der Beamte als Antwort hinuntergerufen hatte: Halt genannten Körtingschen Decken und hatte diese Arbeit auch auf Dein Maul, Drecksau!" wurde er zu 10 M. Geldstrafe verurteilt. einem Neubau in der Moltkestraße in Tempelhof   übernommen. Der Angeklagte Gruneberg hatte mit der Ausführung den dritten An­geklagten betraut, der ihm von einem Polier als dazu geeignet empfohlen worden war und hatte sich auch durch zweimaligen Augen­schein überzeugt, daß gegen dessen Arbeit nichts einzuwenden war. Der Maurer Wenzel war sich dann selbst überlassen geblieben. Am 22. März nachmittags gegen 4 Uhr begaben sich anläßlich der In Neubreisach ist der dortige Gemeindeschreiber Jttler wegen bevorstehenden Rohbau- Abnahme des Hauses der Bezirks bedeutender Unterschlagungen zum Nachteil der dortigen städtischen Schornsteinfegermeister Bumbte und dessen Geselle Neue Sparkasse, deren Verwalter er zugleich war, verhaftet worden. Der dorthin. Als sie sich auf dem Treppenpodest des vierten Stod- Mann hatte schon lange bedeutend über seine Verhältnisse gelebt, er wertes befanden, brach dieser plößlich zusammen, die schwere Stein war sonst sehr fromm und gottesfürchtig und ein eifriger Förderer und Mörtelmasse durchschlug alle Podeste bis zum Erd- katholischer Vereine; von den Sozialdemokraten hat er nichts wissen geschoß und riß die beiden Unglücklichen mit in die Tiefe. Beide wollen, denn das seien doch alles Lumpen. Die von dem Verhafteten haben erhebliche Verlegungen davon getragen. wurden nun die drei Angeklagten verantwortlich gemacht. Den weitem nicht aus, und viele arme Leute müssen ihre sauer erworbenen Für den Unfall geleistete Amtskaution reicht zur Deckung der Unterschlagungen bei beiden ersten wurden neben ungenügender Beaufsichtigung des Wenzel Ersparnisse einbüßen. ne Leute nüffen ihr auch Kunstfehler, wie zu große Spannweite der Kappen und unrichtige Mörtelmischung, dem letzten Angeklagten zu frühzeitige Aus­schalung und mangelhafte Abdeckung zum Vorwurf gemacht. Alle drei Angeklagte bestritten ihre Schuld. Nach einer längeren Beweis­aufnahme beantragte der Staatsanwalt gegen den Angeklagten Wenzel die Freisprechung, gegen die beiden ersten Angeklagten dagegen je 250 Mart Geldstrafe. Stationen - Justizrat Cohn bestritt eine Fahrlässigkeit der beiden ersten Eine aus acht Mitgliedern bestehende Einbrecherbande ist von Angeklagten und war der Ansicht, daß ein unglücklicher Zufall bei der Kriminalpolizei verhaftet worden. Die Einbrechergesellschaft dem Unfall obgewaltet habe.- Rechtsanwalt Th. Liebknecht hatte in den Stadtteilen an der Frankfurter Allee   und auch in war der Ansicht, daß von einer strafbaren Schuld des Angeklagten Swinembe. 755 S4 Regen Lichtenberg eine ausgedehnte Tätigkeit entwickelt. Als Spezialitätenzel feine Rede sein könne. Hamburg   758 WSW 7Regen Das Gericht sprach alle Berlin  betrieb sie Einbruchsdiebstähle in Restaurationen und Geschäfts- brei Angeklagte frei. 759 SW 4 Regen 4 bedeckt Frantj.a.M. 767 SW 8 Aberdeen lokalen. Auch auf dem Gebiete des Flatterfahrens" betätigte München   771 SW 6 bedeckt 4 Paris  fie sich. Häufig arbeiteten die Einbrecher zu gleicher Beit an ber­Wien 766 WNW 6 halb bd. 7 schiedenen Stellen. Bei einer nächtlichen Razzia ist jetzt die Ver­Wetter- Prognose für Freitag, den 30. November 1906. Haftung der Bande, die aus fieben Männern und einer Frauens­starten westlichen Winden und wenig veränderter Temperatur. Beitweise aufflarend, vorwiegend trübe und regnerisch bei ziemlich person bestand, erfolgt. Berliner   Wetterbureau

Aus Furcht vor einer polizeilichen Bernehmung hat sich der 33jährige Arbeiter Marquardt, Wilhelmstr. 28 wohnhaft, das Leben genommen. Gestern morgen wurde M. auf einem Grundstück in der Gartenstraße erhängt aufgefunden. Er muß den Selbstmord erst kurz vorher verübt haben, denn der Körper des Mannes war noch nicht erkaltet. Dennoch blieben die sofort angestellten Wieder belebungsversuche erfolglos. Bei dem Toten wurde eine Vorladung der Kriminalpolizei au einer Vernehmung vorgefunden. Lichtenberg  .

Ertner.

Einen gefährlichen Kampf mit einer Räuberbande bestand vor­gestern abend der Lehrer Stelter aus Erfner, welcher in der zwölften Nachtstunde auf dem Wege nach seiner Wohnung begriffen, in der Waldstraße plößlich von drei jungen Burschen angegriffen wurde, bie ihn mit Revolvern bedrohten. Der Lehrer, der ebenfalls eine derartige Waffe bei sich führte, machte turzen Prozeß und gab mehrere Schüsse auf die Angreifer ab, die nunmehr flüchteten und trop fofort aufgenommener Verfolgung auch entfamen. Schon in der vorigen Woche wurden auf derselben Stelle auf einen Maurer mehrere Revolverschüsse abgegeben. Am Sonnabend wurde ebenfalls in der Waldstraße ein Maurer R. überfallen, mit Revolvern bedroht und zur Herausgabe seines Wochenverdienstes, airka 40 M., gezivungen. Die Räuberbande ist möglicherweise mit den drei Burschen identisch, welche den bereits gemeldeten Raub­anfall in Lichtenberg   verübt haben.

Nowawes- Neuendorf.

Einer Brotverteuerung gleich kommt die neue Maßnahme der bereinigten Bäckermeister von Nowawes- Neuendorf. Nach einer Bekanntmachung derfelben in bürgerlichen Blättern sollen vom 1. Dezember die sogenannten" Bugaben" in Wegfall kommen; eine Begründung dieser Maßnahme haben sich die Bädermeister erspart, auch verlautet darüber nichts, daß an Stelle der Bugaben" größere Backwaren in Zukunft geliefert werden sollen, so daß das Vorgehen der Bäckervereinigung eine neue Belastung des Haushaltsetats der Konsumenten bedeutet. Hierzu wird uns geschrieben: Das Vorgehen der Bädermeister könnte für die Arbeiterschaft der beste Anlaß sein, fich dem Konsumverein anzuschließen und diesen in den Stand zu feßen, zur Eigenproduktion von Badwaren überzugehen.

Die Einrichtung einer Automobilomnibus- Linie zwischen Nowawes­Neuendorf und Potsdam   wird von einigen Unternehmern geplant; der Fahrpreis soll für die Strede von Rowawes bis zum Alten Markt in Potsdam   10 Pfennig betragen und der Verkehr ein halb­stündlicher sein. Für die hiesigen Einwohner dürfte eine derartige Berbindung mit Botsdam von großem Vorteil sein.

Witterungsübersicht vom 29. November 1906, morgens 8 Uhr.

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5°.= 4° R.

Stationen

Barometer.

stand mm

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Temp. n. 6.

8 Haparanda 738 23923 2 bedeckt-3 9 Petersburg 750 8 Scilly

770 WSM 3 bedeckt 754 WSW 4 wolfig 771 SW 3 bedeckt

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Ist der Droschkenkutscher zu Unmöglichem verpflichtet? Die Droschkenordnung für Berlin   bestimmt in ihrem§ 93, daß der Fahrpreisanzeiger einzuschalten und die Freifahne zu senken ist, wenn eine Droschte zur Fahrt angenommen wird oder von einer zweiten Person außer dem Kutscher   besetzt wird. Wegen Vorschrift Nichtbeachtung dieser war der Führer einer Wafferftand am 29. November. Ibe bei Ausfig Meter, bei Kraftdroschke, Gerlach, in zweiter Instanz an einer Geldstrafe Dresden  -1,37 Meter, bei Magdeburg+ 1,11 Meter. Unstrut   bet Dder bei Ratibor+ 2,40 Meter. Neiße  berurteilt worden. Das Kammergericht hob das Urteil Straußfurt   Meter. - Dder auf und verwies die Sache zu nochmaliger Verhandlung und Ent- mündung+1,52 meter. Ober bei Brieg  +1,96 Meter. scheidung an das Landgericht zurüd. Es wurde ausgeführt: Der bei Breslau   Unterpegel- 1,38 Meter. Angeklagte fei verurteilt worden, weil während einer Fahrt mit seiner Kraftdroschte jemand neben ihm auf dem Bock gesessen und Angeklagter gleichwohl den Fahrpreisanzeiger nicht eingeschaltet und die Freifahne nicht gesenkt habe. Der Angeflagte habe nun eingewendet, die Motordroschte fei nicht betriebsfähig gewesen, und der Monteur, der sie soeben repariert hätte, habe die Probefahrt mitgemacht. Im Gegensatz zum Landgericht müsse angenommen find folgende Schriften, die wir unseren Lesern bestens empfehlen: werden, daß die Verurteilung nicht gerechtfertigt wäre, wenn die Behauptung des Angeklagten autreffe. Der 98

§ 93

der Verordnung meine Droschten, die zur Fahrt brauchbar seien, die vom Publikum zur Fahrt angenommen werden fönnten. Wenn durch eine plößlich erforderliche Reparatur einer Motordroschke auf der Straße eine Probefahrt notwendig werde und der Monteur den Bod mit besteige, so könne nicht vom Führer die Senkung der Freifahne und die Einschaltung des Fahrpreis­Das Landgericht müffe deshalb die anzeigers verlangt werden. Richtigkeit der Angaben des Angeklagten nachprüfen.

Dürfen Theaterzettel nachgedruckt werden?

Neu erfchienen

für unfere Kinder! Weihnachtsbuch der Gleichheit".

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Franz Mehring  .

Die Schußwut für alles, was durch Druckerschwärze bekannt gemacht ist, geht weit über einen Schutz des geistigen Eigentums bem chein bes Schuges geistiger Arbeit ausgeübte höchst banaufische hinaus, ist häufig eine gegen das Allgemeininteresse gerichtete unter Tätigkeit, deren Wertung als geistiger" dem Urheberrecht unter­stehender Arbeit eine ungemein tiefe Wertschäßung geistiger Arbeit darstellt. Das Reichsgericht ist dieser Epidemie am Dienstag in einem Fall, dessen Inhalt durch die Ueberschrift angedeutet ist, wieder Geschichte der Kommune von 1871 von Lissagaray  . einmal entgegengetreten.

Jena   und Tilfit. Sin Kapitel ostelbischer Junkergeschichte von Geschichte des Sozialismus in den Vereinigten Staaten

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Bom Landgericht I in Berlin   find am 21. November b.: Die Lessing- Legende. Zur Geite und Stritit ses preußischen

der Redakteur Richard Hollstein und der Zeitungsverleger Czarnikow wegen Nachdruds im Sinne des Gesetzes betreffend

Um 10 Pf. im Preise gesunken ist plötzlich das Schweinefleisch. das Urheberrecht an Schriftwerken zu je 50 M. Geldstrafe verurteilt Die Ursache soll ein auswärtiger Schlächter, welcher vor einigen worden. Sie sind Mitinhaber einer offenen Handelsgesellschaft, Tagen 20 Schweine schlachtete und das Fleisch zu billigem pietje welche die Berliner   Theaterwelt und Konzertzeitung gelangt. Ziele und Wege. Bartsforderungenzialdemokratisch. Gegen

berkaufte, gegeben haben. Nicht nur die Frauen von Nowawes- Darin werden auch die Theaterzettel der königlichen Schauspiele Neuendorf, sondern auch von Potsdam   und andern umliegenden beröffentlicht, die das Blatt dadurch erlangt, daß jemand die Bettel Es bedurfte also erst der auswärtigen Konkurrenz, um die Schlächter Angeklagten diesen Nachdruck". Die Behauptung, daß die Direktion zur Verbilligung des Schweinefleisches zu veranlassen.

Braun, Hugo Lindemann, Max Süßheim  , Friedrich Stampfer  , Klara Zetkin  . Herausgegeben von Ad. Braun. Preis 20 Pf.

Orten haben von dem billigen Fleischangebot Gebrauch gemacht. an den Anschlagfäulen abschreibt. Seit 30 Jahren betreiben die Sozialdemokratie und Anarchismus von Wilh. Herzberg. Preis 20 Pf.

bsqaisins

Gerichts- Zeitung.

Die vertragsbrüchige Berkäuferin.

den Nachdruck gebilligt habe, ist für die letzte Beit widerlegt, denn Arbeiter- Notizkalender für 1907.

die Direktion hat die Bettel mit dem Aufdruck Nachdruck

Preis 60 Pf.

verboten" versehen lassen. Das Landgericht hat sich Blut und Eisen, Krieg und Kriegertum in alter und uener

bemüht. den Nachweis zu erbringen, daß ein Theaterzettel ein literarisches Erzeugnis sei. Es heißt im Urteile unter anderem: Ehe ein Theater­zettel niedergeschrieben werden kann, ist eine große geistige Tätigkeit erforderlich, um die Besetzung der Rollen, die Preise der Plätze, die Dauer der Vorstellung usw. festzusetzen. Wer einen Theaterzettel

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Die ganze Strenge des Gesetzes wollte der Papierwaren veröffentlichen will, muß mindestens die nötigen Erkundigungen ein­fabritant. B. gegen seine frühere Verkäuferin Anna G. anziehen, also eine geistige Arbeit vollbringen. Selbst wenn der gewandt wissen, gegen die er am Mittwoch vor der zweiten Kammer Theaterzettel als amtliches Schriftstück anzusehen wäre, würde er bes Kaufmannsgerichts Klage erhob. Die beklagte Ver- doch nicht zum amtlichen Gebrauch, sondern für das Publikum be­täuferin trat mit vierwöchiger Kündigungsfrist ein in sein Geschäft stimmt sein. Ein Gutachten der literarischen Sachverständigen­und fündigte ihm Anfang Oktober zum 1. Dezember, nach- tammer einzuholen, hat das Gericht nicht für erforderlich gehalten. dem er einen früheren Austritt verweigert hatte. Trotz ihrer In der Revision der Angeklagten wurde ausgeführt: Nicht bertraglichen Verpflichtung bis Ende November blieb die Be alles, was geschrieben ist, ist ein Schriftwerk. Die Ausführungen des flagte vom 1. November an fort. Sie trat an diesem Tage, Urteils über die geistige Arbeit haben mit dem Theaterzettel als wie der Kläger   erfuhr, in ein anderes Geschäft ein, das kein Schriftwerk nichts zu tun. Etwas anderes wäre es, wenn der Theater­Konkurrenzgeschäft des B. war. Der flagende Chef beantragt, die direktor ein Buch schriebe über die Besetzung der Rollen, die Preise bertragsbrüchige Angestellte in eine angemessene Geldstrafe der Pläge usw. Auch daß der Veröffentlicher sich erkundigen müsse, und außerdem zur weiteren Tätigkeit bei ihm bis gehe fehl, denn der Intendant setzt alles selbst fest, braucht Ende des Monats zu berurteilen. Und wenn es nur drei sich also nicht zu erkundigen. Der Reichsanwalt führte in Tage find, ich will, daß sie ihre Vertragszeit abarbeitet", fügte der Hauptsache folgendes aus: Das Wort Schriftwerk" tommt der Chef erklärend hinzu. Die Beklagte sette den Kaufmanns- zuerst im Gesetz vom 30. Juni 1870 bor. Es steht dort für richtern auseinander, daß fie glücklich war, durch eine literarische Erzeugnisse". Für das Zustandekommen eines Theater­andere Stellung ihre Lage wirtschaftlich und fozial berzettels ist sogar die geistige Arbeit mehrerer Personen nötig. Aber Heffern zu können, daß aber ihre neuen Chefs vom An- die Individualisierung des Gedankens durch tritt am 1. November ihr Enaaaement abhängig machten. Formgebung" ist das, was gefchüzt werden soll. Also nur die

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