AaWampf. Wähler! Seht die Wählerlisten ei»! Wie überzeugt man fich davon, ob man in der Wähler- liste eingetragen ist? In jedem Wahlbezirk sind von der Behörde Wählerlisten anzu- legen, in welche die zum Wählen Berechtigten nach Zu- und Vor- uamen. Alter, Gewerbe und Wohnort eingetragen werden. Diese Wählerlisten liegen in Preußen vom 28. Dezember ab mindestens 8 Tage lang, also bis zum 4. Januar 1907, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Einsprachen gegen die Listen sind binnen 8 Tagen nach Beginn der Auslegung, also bis am 4. Januar, bei der Behörde, welche die Auslegung bekannt gemacht hat, anzubringen und innerhalb der nächsten 14 Tage zu erledigen, worauf die Listen geschloffen werden. Sofort nach der Auslegung überzeugt man sich entweder dur-b persönliche Einsicht» ob man eingetragen ist, oder beauftragt einen anderen, nachzusehen. Stellt sich heraus, daß man nicht eingetragen ist, so erhebt man Einspruch, am besten schriftlich), zum Beispiel in folgender Form: Gegen die Wählerliste erhebe ich Einspruch und beantrage meine Aufnahme in die Wählerliste. Ich wohne �ausweislich des an- liegenden Mietsvertragcs oder wie bekannt sein dürfte oder wie Herr Schulze bezeugen wird) in Ruppin. Fritz Arbeitslos, Ruppin, Friedrichstr. 22. Zweckmäßig ist es, wenn der mit der Einsicht Beauftragte auf einen Bogen solchen Einspriuh schreibt, dann diejenigen untereinander unterschreiben läßt, die ihn mit der Einsicht beauftragen(Ort und Wohnung nicht vergessen!), hierauf Einsicht in die Liste nimmt und die Namen derjenigen ausstreicht, die in der Liste stehen und den Bogen der Behörde übergibt. Gut ist es, dem Einspruch den Mets- Vertrag oder die polizeiliche Anmeldung oder die letzte Steuerquittung oder die JnvalidenversicherungSkarte beizufügen, diese Urkunden also dem mit Einsicht der Listen Beauftragten zu übergeben. Was erfolgt, wenn der Einspruch zurückgewiesen wird? Dann läßt sich vorab nichts weiter tun, als das schleunigst dem sozialdemokratischen Wahlkomitee mitzuteilen: dies wird dann den Vorfall dem Reichstage zwecks Protestcrhebung zur richtigen Zeit unterbreiten. Vor allem nochmals: Versäume niemand, die Wählerliste zu kontrollieren! Kann man Abschristeu der Wählerliste erhalte«? Gewiß. Und zwecks Agitation ist der Besitz einer Abschrift der Wählerlisten sehr notwendig. Die Wahlkomitees wenden sich des- halb schleunigst mit einem Gesuch: .Hierdurch beantrage ich, mir Abschrist der Reichstagswählerlisten gegen Erstattung der Kosten erteilen zu wollen"', an die Behörde. Wird die Erteilung einer Abschrist abgelehnt, so merke man sich dies zwecks Wahlprotestes. Die Verweigerung ist insbesondere dann ein Protestgrund, wenn etlva anderen Parteien eine Abschrift erteilt ist. Außerdem versäume nian dann aber nicht, durch Notizen aus der Wählerliste sich selbst eine Abschrift zu fertigen. Wenn durch solche Notiznahme keine Unzuträglichkeitcn entstehen, muß sie ge- stattet werden. Die Weigerung kann als triftiger Protestgrund er- achtet werden.. Die nächste Pflicht ist also: SinsieM in die Wählerliste! Wer die Pflicht versäumt und nicht in der Wählerliste steht, kann am 25. Januar nicht wühlen. Hernach ist Hülfe unmöglich. Wer ist wahlberechtigt? Zum Reichstag wählen kann jeder Deutsche männlichen Ge- schlechts, welcher das 26. Lebensjahr am Wahltage zurückgelegt hat, also spätestens am 25. Januar 1881 geboren ist. Auch wer keine Steuern zahlt, ist wahlberechtigt. Mußder in Preußen Wählend e Preuße, der in Bayern Wählende Bayer sein? Keineswegs: er muß nur Deutscher sein. Ob er Preuße oder Sachse, Hamburger oder Badenser, Mecklenburger oder Lipper, Württemberger oder Elsaß-Lothringer ist oder welchen der 26 deutschen Vaterländer er sonst altgehört, ist für die Berechtigung zur Reichstagswahl ganz gleich. Welcher deutsche Mann ist vom Wählen ausgeschlossen, wiewohl er 25 Jahre und älter ist? Wahlberechtigt sind nicht: 1. Personen des Soldaten st andeS des Heeres und der Marine, so lange sich dieselben, bei der Fahne befinden; dennoch sind Zahlmeister und Gendarmen, nicht aber Zahlmeister-Aspiranten für wahlberechtigt erachtet. 2. Personen, welche unter Vormundschaft oder Kuratel stehen. 8. Personen, über deren Vermögen Konkurs gerichtlich er- öffnet ist, und zwar während der Dauer dieses Konkurs- Verfahrens. 4. Personen, welche eine Armen-Unterstützung aus öffentlichen oder Gcmeindemitteln beziehen oder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre, also seit dem 25. Januar 1906 bezogen haben. 5. Personen, denen infolge rechtskräftigen Erkennt- nisses der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte entzogen i st, für die Aeit der Entziehung, sofern sie nicht in diese Rechte wieder eingesetzt sind. Ist der Voll- genuß der staatsbürgerlichen Rechte wegen politischer Ver- gehen oder Verbrechen entzogen, so tritt die Berechtigung zum Wählen wieder ein, sobald die außerdem erkannte Strafe vollstreckt öder durch Begnadigung erlassen ist. Ob dieser letzte Satz noch praktische Wirksamkeit hat, ist bestritten. Was gehört nicht zur Armenunterstützung aus öffentlichen oder Gemeindemitteln? Steuerrückstände, Schulgeldreste, Erlaß von Schulgeld, unentgelt- liche Lieferung von Lehrmitteln, Ausnahme von Kindern in einer Freischule, Weihnachtsgeschenke an die �Kinder und dergleichen sind kein Gniub, einen Wähler vom Wahlrecht j auszuschließen. Auch ist es nicht als Armenunterftützung zu erachten, wenn jemand infolge eines außerordentlichen Unglücks, zum Beispiel Feuersbrunst, Miß- ernte, Ueberschwemmung eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhielt. Ebensowenig wird als Arinenunterstützung die Liebesgabe erachtet, die alljährlich in Höhe von Millionen infolge der enormen Zölle auf notwendige Lebensmittel oder durch die Branntiveinsteuer reichen Leuten zugeivandt wird. Als A r m e n u n t e r st ü tz u n g ist nur das einem Hiilssbedürftigen oder seilten Familienmitgliedern von dem Arnrcnverband oder der Gemeinde gewährte Obdach, der un- entbehrliche Lebensunterhalt, die erforderliche Pflege in Krankheits- fällen und die Beerdigung zu erachten. Ist beispielsweise ein krankes Kind', dessen Vater die erforderliche Pflege nicht beschaffen konnte, in eincin Krankenhaus aus öffentlichen Mitteln aufgenommen, so verliert der Vater das Wahlrecht, wenn die Aufliahme in der Zeit zwischen dem 25. Januar 1906 und >-4. Januar 1907 erfolgt ist. Private Wohltätigkeit, Zuwendungen auS StifUmgen, Darlehen und dergleichen sind keine Armenunterstützungen. Ebenso verliert jemand durch Gewährung des Armenrechtes zur Führung eines Prozesses sein Wahlrecht. Wo, an welchem Ort ist zu wählen? Das Wahlrecht muß in dem Wahlbezirk ausgeübt werden, in dem der Wähler zur Zeit der Wahl seinen Wohnsitz hat. Hat der Wähler mehrere Wohnsitze, so ist er in mehreren Wohnsitzen einzu- tragen, darfaber nurineinemOrtewählen. Wähle» kann aber nur der, der in der Wählerliste steht. Deshalb ist es für jeden notwendig, sich zu überzeugen, ob er in der Wählerliste ein- getragen ist. Insbesondere ist es wichtig für Personen, die zur Zeit der Wahl nicht in ihrem Heimatsort sich aufhalten, darauf zu achten, daß sie in die Wählerliste des Ortes eingetragen werden, wo sie arbeiten. Die Niederlassung an einem Orte mit der Absicht längeren Ver- weilens berechtigt nach wiederholten Entscheidungen der Wahlprüfungs- kommission zur Wahl an diesem Orte. Von diesem Grundsatz aus- gehend, hat die Wahlprüfungskommission ausgesprochen:„Kellner, welche in einem Badeorte für die Badesaison in Stellung treten, Saisonarbeiter, Feldarbeiter, welche die Woche hindurch außerhalb ihres Wohnortes arbeiten, den Sonntag aber am Wohn- orte zubringen, sind am Orte ihrer Beschäftigung wahlberechtigt und deshalb auch in die Wählerliste dieses Ortes einzutragen." Ebenso liegt es mit solchen Personen, die zwecks Heilung sich an dem Orte einer Heilanstalt, z. B. in Görbersdorf, Beelitz , Grabowsee, Rahnsdorf mit der Absicht längeren Vcrweilens aufhalten. Alle diese Personen tun gut, an dem Orte, wo sie wählen wollen, sich auch ausdrücklich vor Offenlegung der Liste, also vor dem 23., spätestens aber dem 28. Dezember polizeilich anzumelden; eine polizeiliche Abmeldung von dem früheren Wohnort, der auch beibehalten werden soll, ist nicht erforderlich; man kann mehrere Wohnorte haben. Die Wahl- berechtiguirg am Orte der Heilanstalt ist bestritten. Damit man, falls die Eintragung am Orte der Heilanstalt nicht erfolgt und die gegen Nichteintragung erhobene Beschwerde erfolglos geblieben ist, nicht des Wahlrechts auch an dem Hauptwohusitz verlustig gehe, sorge man dafür, daß auch die im Hauptwohnort ausliegende Liste rechtzeitig eingesehen werden kann. Wo wählt der, der nach dem 28. Dezember verzieht? Den durch die Vorschrift des Wahlgesetzes hierüber hervor- gerufenen Zweifel hat die Wahlprüfungskommission dahin entschieden: „Wechselt ein Wähler nach der Ausstellung der Wählerlisten/ den Wohnort, so bleibt er. in dem Ort, in dessen Wahlbezirk er ein- getragen ist, bis zur Stichwahl wahlberechtigt." Wer also beispiels- weise am 1. Januar von Berlin nach Brandenburg verzieht, bleibt in Berlin wahlberechtigt. Will er in Brandenburg wahlberechtigt werden, so muß er spätestens am 4. Januar in Brandenburg seinen Wohnsitz nehmen und Fürsorge treffen, daß er bis spätestens am 4. Januar in die Brandenburger Wählerliste eingetragen wird. «.' Der regierungsfromme Freisinn. Die freisinnige Bolkspartei hat Nunmehr ebenfalls ihre Wahlparole gesunden. Sie lautet in knapper Zusammen- faffung:„Für die Dernburgsche Kolonialpolitik und gegen das „schwarz-rote Kartell!" Der Wahlaufruf der Herren Wasserstiefler, die nun ebenfalls die höfischen Kniehosen angezogen haben, ist aufallend kurz und nichtssagend. Er besteht in einer Aufforderung zur energischen Ausnahme des Wahlkampfes,„um dem entschiedenen(!) Libera- lismuS die ihm gebührende Stellung im Staatsleben zu erringen". Er beteuert schließlich, daß der Kampf„im Geiste unseres dahin- geschiedenen großen Führers" geführt werde. Näheren Aufschluß über die vom ehedem„männlichen", jetzt politisch geschlechtslos gewordenen Freisinn geplante Wahltaktik gibt der Bericht über den am Abend des 13. Dezember abgehaltenen Parteitag der freisinnigen Volkspartei. In den auf diesem„Parteitag" gehaltenen Reden offenbarte sich der Charakter dieses Freisinns in voller Nacktheit. In allen Reden der Herren Wiemer. Cassel. Fisch- deck usw. bildete die abgeschmackte Phrase des Kampfes gegen das „schwarz-rote Kartell" den Hauptclou. Diese unsinnige, parlamentarische Zusammcnkoppelung der Sozialdemokratie mit dem Zentrum kennzeichnet die blöde Un- ehrlichkeit der freisinnigen Kampfesweise schon von vornherein. Der Freisinn weiß ganz genau, daß die Sozialdemokratie mit deni Zentrum nicht das geringste gemein. hat, er weiß, daß die Sozial- demokratie ihren Wahlkampf gegen das Zentrum mit der- selben unerbittlichen Schärfe führen wird, wie gegen den Freisinn, die Nationalliberalen und die Konservativen. Die Sozialdemokratie ist völlig frei von dem politischen Kretinismus des Freisinns. Der Freisinn bildet sich ein, das Glied eines Rcgierungsblocks werden zu können, dessen Mehrheit von Konser- vativen und Nationalliberalen, von Zoll Wucherern und scharfmacherischen Großindustriellen gebildet wird. Die Sozialdemokratie dagegen wiegt sich nicht einen Augenblick in der Illusion, zusammen mit dem Zentrum einen Block der Opposition bilden zu können. Sie weiß, daß sich gar bald die schönen Seelen von der Rechten und der Mitte in g e m e i r�- sanier Rcaktionspolitik wieder zusamtnenfinden werden. Die Sozialdemokratie kämpft für sich allein, für eine wirtschaftlich fortschrittliche und politisch freiheitliche Politik, für die der Frei- sinn mannhaft einzutreten längst verlernt hat! Daß die l i b e r a l e Parole des Kampfes gegen die klerikale Reaktion nichts ist als eine Seifenblase, hat ja ein links- freisinniges Blatt längst dargelegt. Die Berliner„Volks- Zeitung" hat überzeugend nachgewiesen, daß ein wirklicher anti- klerikaler Kulturkampf ohne die Sozialdemokratie ein völlig, aus- sichtsloscS und lächerliches Unternehmen fei! Nun, die Sozial- demokratie führt diesen Kampf, aber der Freisinn hat sich zur zoll- wucherischen, scharfmacherischen Reaktion geschlagen. Gemeinsam mit den Agrariern» den Antisemiten, den Alldeutschen und den Nationalliberalen macht er in ödester Kulturkampfpaukerei! Tie freisinnigen Redner behaupteten ferner, ihre Bewilligung des Südwestafrikaetats sei nur die Konsequenz ihrer bis- herigen Stellung zur Kolonialpolitik. Auch das ist Schwindel! Wie hat noch in den letzten Monaten gerade die„Frei f. Ztg." gegen die unsinnige Geldverschleuderung für die Kolonien, speziell für Südwcstafrika, gewettert! lind kurz vor Schluß der vorletzten Tagung des Reichstags stimmte gerade auch der Freisinn jenem von der Mehrheit des Hauses zum Beschluß erhobenen An- trag zu, in Südwestafrika Frieden mit den Hottentotten zu schließen, auch wurde die Notwendigkeit der Bahn Kubub— Keet- manshoop vom Freisinn verneint. Am Mittwoch aber kapitu- l i e r t e der Freisinn vor der Regierung, die die völlige Nieder- wcrfnng der Eingeborenen für notwendig erklärte, er bewilligte der Regierung die zu diesem löblichen Zwecke verlangte Truppcnzahl! Die freisinnige Volkspartei, die so furchtbar über die sinnlose koloniale Geldverschleuderung gestöhnt hatte, wgr bereit, der Re- gierung die Möglichkeit zu geben, auch im Jahre 1907«och weit über hundert Millionen für Wüst-West zu vergeuden! Das Tollste aber an Verdrehung der Tatsachen leistete sich Herr Müller-Meiningcn. der Herrn Dernburg nachrühmte, daß er„endlich mit dem elenden Vertuschungssystem gebrochen habe". Wobei denn? Etwa im Fall Peters? Oder wo sonst? Lassen wir ein Mitglied der Fraktion der freisinnigen Volkspartei selbst sprechen. Kein anderer als Herr Ablast erhob am 1. Dezember gegen Herrn Dernburg den Vorwurf, daß er in seinem Schreiben an W i st u b a eine Haltung eingenommen habe, die mit seinem angeblichen System der Säuberung nicht in Einklang gebracht werden könne. Dies Schreiben charakterisiere sich „als eine sehr merkwürdige Art» Miststände aufzudecken". Dieser Brief lasse erkennen, „dast auch Herr Dernburg von den Strömungen, die den weiteren Ausbau dieser Untersuchungen hintanhalten wollen» nicht ganz unberührt geblieben ist." So sieht es nach dem Zeugnis eines freisinnig-volksparteilichen Rcichstagsabgeordneten mit Herrn Dernburgs angeblichem Bruch „mit dem elenden Vertuschungssystem" aus! Mag der Freisinn sehen, wie weit er als Schrittmacher der Kardorff, Arevdt, Dernburg kommt! Die„erlösende Tat" der Basfermänner. Herr Bassermann, der Opcrettengeneral der jüngsten liberalen Kampagne gegen das„persönliche Regiment" erläßt namens der natioimllibcralen Rcichstagsfraktion einen Aufruf„an die deutschen Wähler", in dem die ReichstagSauflösung, dieser Akt des selbst- herrlichen Imperialismus, in den höchsten Tönen als„erlösende Tat" gefeiert wird. Natürlich. Herrn Baffermanns Sehnsucht ist ja durch die Entthronung des Zentrums in Erfüllung gegangen. Um waS eS sich für die Baffermänner handelte, haben wir ja bereits am 16. November im„Vorwärts" dargelegt: „Die englische Presse faßt also den Vorstoß der Bassermänner so auf, als habe es sich dabei wirklich um die Vertretung demo- kratischer Rechte gehandelt. In Wirklichkeit war aber diese Kam« pagne gegen das persönliche Regiment nur von fraktioneller Eifersüchtelei diktiert. Die Nationalliberalen mißgönnten den Junkern und vor allen Dingen auch dem Zentrum den Einfluß auf die Regierung. Konstitutionelle Grund- s ä tz e spielten dabei keine Rolle, sie konnten sie schon des- halb nicht spielen, weil ja die Konservativen und Ultramontanen schließlich eine weit größere Stimmenzahl hinter sich haben als die Nationalliberalen. Der Kampf gegen das persönliche Regiment drehte sich also nicht um eine Einengung der Rechte der Krone, sondern brachte lediglich die Eifersüchtelei in dem Wettkampf um die B e- e i n f l u s s u n g der Krone durch antidemokratische Momente zum Ausdruck!... Jede der miteinander rivalisierenden privilegierten Parteien und Klassen sucht die andere auszustechen und übers Ohr zu hauen. An die Durchsetzung wirklich konstitutioneller und demokratischer Zustände denkt keine dieser Parteien, da sie alle den gleichen Ab- scheu gegen ein System besitzen, das an Stelle der p r i- vilegierten Clique ck und Schichten die Masse des Volkes selbst mit der Leitung seiner politischen Geschiffe betrauen würde." Der Nationalliberalismus fühlt sich jetzt trotz alles persönlichen Regiments so wohl wie der Vogel im Hanfsamen. Die von ihm vertretenen Kapitalistenkreise, die Reeder, die hanseatischen Pfeffer- säcke, die Paiizcrplatteufabrikantcn usw., die bei der Weltpolitik ungezählte Millione n einsäckeln, schwimmen nunmehr, angesichts der Aera einer Weltpolitik der unbegrenzten Möglichkeiten, in eitzll Wonne I Das Volk mutz zahlen, und die weltpolitischen Interessenten halten vergnügliche Einfuhr! Den Nationalliberalen verflüchtigen sich in ihrer Seligkeit alle Parteiunterschiede. Sie umschlingen mit gleicher Inbrunst alle Helfer der kolonialen Beutepolitik von rechts und linls. In ihrem Aufruf heißt es: „Diese Auflösung ist nichts anderes, als das Bekenntnis der verbündeten Regierungen zu derjenigen Politik»«elcher unsere Partei von jeher zu dienen gesucht hat!... Indessen das Parlament soll düs Gesamtvolk vertreten, nicht nur zwei Richtungen im Volke, das Parlament soll nicht nur Zentrum und Sozialdemokratie fein.(!) Das gebildete Bürgertum, der deutsche Bauer, der Beamte, der Kaufmann, der Handwerker, der Arbeiter, kurz alle Stände, die kaisertreu, fich nicht nur nach kon- fessionellen Fragen und nicht nur nach Klaffen- i n t e r e s s e n zu ihren Parteien' bekennen, einerlei, ob fie kon- scrvativ, nntioiiallibcral oder frcisimiig wähle», sie alle haben den gleichen Anspruch daraus, in der Volksversammlung zu ihrem politischen Rechte zu konimen. Darum laßt Euch im kommenden Wahlkampfe durch kleinere Unterschiede nicht trennen! Halten wir alle zusauimc» gegen Zentrum und Sozialdemokratie, als freie Deutsche , die in der Zukunft ihres Volkes die Zukunft für sich und ihre Kinder erkennen." Was Brotverteuerung, was Fleischwucher, was Steuerausplünde- rung! Was Zuchthausgesetz und Arbeiterknebelung I Die„kleinen Unterschiede" in der Politik zwischen Rechts und Links ver- schwinden spurlos für den wackeren Liberalismus, sobald eS sich um das A und O der Bourgeoisie, die schamlose Bereicherung auf Kosten der Massen des Volkes handelt! Der RechtSliberalisnms spricht das offen aus, der Freisinn handelt nach der Devise und verbirgt seine wahre Gesinnung dürftig hinter geschwollenen Kulturkanipfphrasenl— Ein Handbuch der Kolonialkorruption! Der„Schles. Volksztg."(Breslau ) zufolge wird der Abgeordnete Erzberger auf Ersuchen der Zentrumöfrattion eine Broschüre über alle kolonialen Borkommuisse verfassen. Die Broschüre er- scheint noch im Dezember im Vorlage der GörrcSdrnckerei in Koblenz. _ Ein freisiimig'Nationallibrrales Kompromiß ist in Elberfeld zustande gekommen. Die Vorstände der Frei« sinnigen Bolkspartei und der N a t i o n a l l i b e r a l e n Partei beschlossen, den Parteigenossen des Wahlkreises Elberfeld - Barmen gemeinsames Vorgehen für die bevorstehenden Reichstags Wahle n vorzuschlagen. Unsere Genossen im Wuppertale werden dafür sorgen, daß der Liebe Müh' umsonst ist!_ Sozialdemokratische Kandidaturen. Im Wahlkreise Hanau - Gel nhausen-Orb wurde der Arbeitersekretär und Stadtverordnete Genosse Hoch aufgestellt.— Genosse Hoch hat den Wahlkreis schon in der Periode 1893—1903 im Reichstag vertreten._ Gegnerische Kandidaturen. Nationalliberalr. Für den 12. badischen Wahlkreis Heidelberg wurde der Vis- herige Mandatsinhaber Geh. Regierungsrat Beck(Bruchsal ) wieder aufgestellt. Zentrum.' Ballestrem und sein Fraltjonsgeiiosse Szmula haben angeblich die Absicht, nicht wieder zu kandidieren. Sowohl in Ballestrems Kreis(Lubliuitz-Tost-Gleiwitz) wie im Sznmlaschen <Stadt.Oppeln ) machen sich die Polen Hoffnungen.— In Essen- Ruhr soll Giesberts wieder kandidieren.
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