Einzelbild herunterladen
 
a!5 Tischler, Lithograph, Friseur, endlich als Kaufm ann und Schreiber usw. Auch haben sich eine Anzahl Mädchen ge- ineldet. die eine Lehrstelle als Schneiderin. Putzniachenn. Buch­halterin. Verkäuferin, Maschinenschreiberin suchen, sowie auch solche, die bereit sind, Dienstboteustellen anzunehmen, in denen sie für den häuslichen Beruf ausgebildet werden. Die Vermittelung im städtischen Arbeitsnachweis Charlotteuburg, Kirchsir. S, in der Nähe der Luisenkirche, sowie in der Zweigstelle für weibliches Haus- personal am Wittenbergplatz 4, Ecke Bayreutherstr. 8. ist für beide Teile kostenlos. Lichtenberg  . Sein zweites Stiftungsfest feiert am 12. Januar der Bildckigs- verein für Frauen und Mädchen in den..Prachtsälen des Ostens', Frankfurter Allee löl 152. Unter anderen wirkt das- Berliner Ulk-Trio" mit. Billetts sind zum Preise von 30 Pf. für Damen und 50 Pf. für Herren inklusive Tanz bei den Vorstandsmitgliedern sowie in den mit Plakaten versehenen Geschäften zu haben. Freunde und Gönner des Vereins sind freundlichst eingeladen. Regen Besuch erwartet Der Vorstand. Neuenhagen  (Ostbahn). Am Sonntag, den 6. Januar, nachmittags 4 Uhr, findet im Lolal des Herrn August Wünsche   eine Versammlung des Gewerk- schaftskartells statt, in welcher der Genosse Borchardt über die be- vorstehende Reichstagswahl sprechen wird. Um zahlreichen Besuch bittet Der Obmann. Rüdersdorf  . Bei einem Silvestcrausfluge hat der Arbeiter Schöneberg   aus Rüdersdorf   seinen Tod gefunden. Er wollte sich nach den Kalk- bergen begeben, um das neue Jahr gemeinsam mit dort wohnenden Bekannten zu begrüßen. Unterwegs glitt Sch. aus, stürzte zu Boden und blieb besinnungslos auf der Chaussee liegen. Passanten, die den Arbeiter fanden, brachten ihn zu einem Arzte, der nur den ver- mutlich infolge Herzschlages erfolgten Tod des Schöneberg   konstatieren konnte. Berichts-Zeitung. Ein tödlicher Unfall beim Bau eines Schornsteins lag einer Strafsache zugrunde, die gestern die zweite Strafkammer des Landgerichts II   beschäftigte. Wegen fahr- lässiger Tötung waren der Bauunternehmer Bornemann und der Schornsteinbauer B a ch in a n n angeklagt. Auf dem Grund­stück eines Fabrikneubaues in Köpenick   hatte der Angeklagte Borne- manu den Bau eines 25 Meter hohen Fabrikschornsteins aus- zuführen. Als dieser fast vollendet war, stellte es sich heraus, daß etwa sechs Meter des Schornsteins wieder abgerissen werden mußten. Am 7. Mai gegen 3 Uhr nachmittags ereignete sich bei dieser Reparatur ein entsetzliches Unglück. Auf dem Gerüst, welches seinen Halt an dem Schornstein selbst fand, hatten mehrere Arbeiter, unter ihnen der Schornsteinbauer Möllner zu tun. Plötzlich ertönten allgemein laute SchrcckeiKschreie, denn das Gerüst begann hin und her zu schwanken und stürzte schließlich mit einem furchtbaren Getöse in sich zusammen. Unter den Trümmern wurde nach vieler Mühe der Arbeiter M. hervorgezogen, der durch einen schweren Schädelbruch den Tod er- litten hatte. Die übrigen Arbeiter waren, obwohl sie ans einer Höhe von 24 Metern herabgestürzt waren, mit nur leichten Ver­letzungen davongekommen. Die Anklage macht in der Hauptsache dem Angeklagten B o r n e m a n n den Vorwurf, daß er jenes Gerüst in nicht sachgemäßer Weise errichtet habe, insbesondere aber die Anlegung sogenannter Schorn- steinringe unterlassen habe, durch welche das Gerüst mit dem Schorn- stein durch Schrauben fest verbunden werde. Stach mehrstündiger Beweisaufnahme gelangte das Gericht nur bezüglich des Angeklagten Bornemann zu einer Verurteilung, während Bachmann, dem die Aufsicht über die Arbeiten obgelegen hatte, freigesprochen tvurde, Das Urteil gegen Bornemann lautete auf zwei Wochen G e f ä nig n i s. Der Staatsantvalt hatte einen Monat beziehungS- weife drei Wochen Gefängnis beantragt. Ist eigenmächtige Autofahrt Diebstahl? Eine interessante Rechtsfrage sehr aktuellen Charakters beschäftigte gestern die dritte Strafkammer des Land- gerichts I. Wegen schweren Diebstahls mußte sich der Chausseur Max K o ch a n vor dem Strafrichtcr verantworten. Der Anklage lag ein sehr einfacher Sachverhalt zugrunde, der jedoch in der recht- lichen Auslegung nnt einigen Schlvierigkeiten verknüpft war. Der bisher uubestrafte Angeklagte hatte als Angestellter einer hiesigen Z Automobilfabrik auf der letzten Aulvmobil- ausstcllung zu tun gehabt. Nachdem die Ausstellung abends geschlossen worden lvar, überkam ihn die Lust, mit einem Bekannten und einerDame" eine nächtliche Autofahrt zu unternehmen. Er zog eines der Automobile aus dem Schuppen heraus und fuhr mit dem noch im Reservoir befindlichen Benzin von bannen. Dies Iviederholte sich an mehreren Abenden. Auch mit dem Automobil des Rechtsanwalts Elsbach, welches in einer Garage in der Altonaer- straße untergebracht war. unternahm der Angeklagte ohne die Erlaubnis des Eigentümers wiederholt nächtliche Spritz- fahrten. Am nächsten Morgen stand dann das Fahrzeug blitzsauber lvieder in dem Schuppen. Um in diesen hinein zu gelangen, zog K. jedesmal mit einer Zange die Schloß- kramme aus der Tür. Dieses Treiben gelangte schließlich zur An- zeige. Die Staatsanwaltschaft erblickte in dem Tun des Angeklagten einen D i e b st a H l an dem Benzin, welches noch in dem Reservoir der Wagen sich befunden hatte. Gleichzeitig sollte der Diebstahl noch unter dem erschwerenden Umstände des ge-, waltsamen Eindringens verübt worden sein. Vor Gericht legte Rechtsanwalt B r u g s ch in längeren rechtlichen Ausführungen dar, daß in diesem Falle das Gericht zu einer Verurteilung nicht kommen könne, da ein Diebstahl an dein Benzin keinesfalls vorliege. Die Absicht des Täters wäre doch nicht auf die Aneignung des Benzins hinausgegangen, sondern lediglich auf die Benutzung des Wagens. Das sei aber ganz gleichbedeutend mit dem Schulfall eines kurtum usus<des Diebstahls durch Ge­brauch), der aber nicht mit dem Diebstahlsparagraphen des Straf- gesctzes identisch sei. Jener Schulfall handele von einer Petroleumlampe, die ein anderer widerrechtlich entzündet habe. Der unberechtigte Verbrauch des Petroleums sei aber nach Entscheidung des Reichs- gerichts in diesem Falle nicht als Diebstahl anzusehen. Eine Verurteilung de-S Angeklagten könne vielleicht nach Schaffung eines Son'dergesetzes eintreten, wie dies bezüglich der un- berechtigten Aneignung elektrischer Energie usw. bestehe. Durch dieses sei allerdings die Straflosigkeit eines turtum usus aufgehoben. Der Staatsanwalt hielt einen schweren Diebstahl für vor- liegend und beantragte vier Monate Gefängnis. Das Gericht schloß sich jedoch den RechtSausführungen des Verteidigers an. indem es annahm, daß die Absicht des Angeklagten gar nicht auf eine Aneignung des Benzins, sondern lediglich auf die Benutzung des Wagens gegangen sei, die aber straflos fei. Das Urteil lautete demgemäß auf F r e i s p r e ch u n g. Professor Ruhland atgewiesen. Zwei Privatklagen des in agrarischen Kreisen wirkenden Professors Dr. Gustav Ruhland gegen den Chefredakteur derBank- und Handelszeitnng" Dr. Walter Manke beschäfttgten gestern längere Zeit das hiesige Schöffengericht. Die Vorgänge, um die es sich dabei handelte, datieren schon einige Jahre zurück. Professor Ruhland hatte früher in der Schweiz   als Privat- unternehmen dieMonatlichen Nachrichten zur Regulierung der Getreidepreise" herausgegeben und begründete alsdann hier die ZeitschristGetreidemarkt', die von Dr. Manke als Konkurrenz- unternehmen gegen seine eigene, mit einer landwirtschaftlichen Bei- läge und den Notierungen über die Bewegung auf dem Getreide- markt ausgerüstete Zeitung angesehen wurde. Im Jahre 1002 stand im Kuratorium der Zentralstelle der preußischen Landlvirtschafts- kammer ein Antrag auf Unterstützung desGetreidemarktes G. m. b. H." zur Beratung. Zum Referenten über diese Angelegenheit war der Generalsekretär der Landlvirtschafts- kammer zu Danzig  , Oekonomierat Stein meyer, bestellt worden. Dieser wandte sich an Dr. Manke. der damals Sekretär der Zentralstelle der preußischen Landwirtschastskammern war, mit der Bitte, ihm doch Material zu unterbreiten, aus dem ersichtlich sei, ob eine Unterstützung des Prof. Ruhlandschen Unternehmens angebracht sei. Diesem Ersuchen kam Dr. M. nach, indem er betonte, daß er gewissermaßen Partei sei und eine Nachprüfung seiner Mit- teilungen anheimgeben müsse. Unter Beifügung verschiedener Zeitungsartikel kritisierte er das neue Zeitungsunternehmen sehr abfällig, nannte diesen einen spekulativen Don Quixote, den die Landwirtschaft baldmöglichst von sich abschütteln sollte, meinte, daß die Handelswelt Herrn Ruhland nicht mehr ern st nehme und die erste Nummer desGelreidemarktes" an der Börse als eine Art Witzblatt bettachtet worden sei, und verband damit noch eine Reihe weiterer Ansichten über die wissenschaftlichen und persön- lichen Qualitäten des Prof. Ruhland. Dieser erhielt hiervon Kenntnis gelegentlich eines anderen Prozesses, bei dem die Atten der Landwirtschaftskammer beigefügt waren, und stellte den Strafantrag. Sein Anwalt beanttagte nach längerer Be- Weisaufnahme neben einer Buße die Verurteilung und zwar zu Gefängnis, da nach seiner Meinung nicht nur Beleidigungen im Sinne des§ 185, sondern in zwei Fällen sogar Verleumdung im Sinne des§ 187 vorliege. Der Anwalt des Beklagten beantragte die Freisprechung des Angeklagten. Der Schutz des § 193 müsse zugebilligt werden. Der Angeklagte habe in seiner damaligen Stellung nur seine Pflicht erfüllt, als er auf eine amtliche Anfrage des Oekonomierats Steinmeyer ganz konfidentiell die Auskunst erteilte, die seiner Erfahrung und Ueberzeugung entsprach. Das Gericht erkannte nach kurzer Beratung auf Freisprechung und legte demKläger die Kosten des Verfahrens auf. In der zlveiten Privatklage handelte es sich um zwei von Dr. Mauke verfaßte, imLandwirtschasts- und Handelsanzejaer" veröffentlichte Artikel unter dem TitelGetteidepreis-Proguosen" undProfessor Ruhland". Bezüglich dieser Artikel erhob der Verteidiger den Einwand der Verjährung. Zur eingehenderen Prüfung dieser Verjährungsfrage vertagte der Gerichtshof die Ver- Handlung._ Gesundveten" ein steuerpflichtiges Gewerbe. Das Oberverwaltungsgericht hat in einem in derDeutschen Juristenzeitung" auszugsweise nntgeteilten Urteil anerkannt, daß das metaphysische Heilverfahren" steuerpflichtig ist. In den Gründen heißt es: ES ist unerheblich, ob die Ausübung des Heilverfahrens durch die Beschwerdeführerin als Ausfluß ihrer sogenannten christlichen Wissenschaft anzusehen sei oder nicht und ob sie dabei materielle oder geistige Mittel anwendet. Jedenfalls handelt es sich bei der von ihr gegenüber den einzelnen Patienten gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeit ugi eine solche Ausübung von Heilkunde oder Heilverfahren, welche nach § 4 Nr. 7 des Gewerbesteuergesetzes und der darauf bezüglichen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts nicht als steuerfreie Ausübung einer wissenschaftlichen Tätigkeit gelten soll. Es ist bedauerlich, daß aus dem Urteil nicht hervorgeht, wer diese Staatsstütze ist. die auf Grund derchristlichen Wissenschaft"(1) Leuten für den Firlefanz des Gesundbetens Geld abnimmt, diesen Unfugmetaphysisches Heilverfahren" nennt und sich von der Gewerbe- steuer drücken will. Glaubt der kuriose Gewerbetreibende an seinen Hokuspokus, dann betreibt er ein steuerpflichtiges Gelverbe und ist wegen seinesGlaubens" nicht strafbar. Ist der metaphysische Kur- panischer so einsichtsvoll, daß er selbst an die Heilwirkung seiner törichten Manipulationen nicht glauben kann, dann ist er wegen Be- truges strafbar und in solchem Falle steuerfrei. Unter allen Um- ständen haben die Dummen, die anGesundbeten",metaphysische Heilverfahren",christliche Wissenschaft" glauben, ihr Geld und, falls die irdische Natur trotz Gesundheulerei nicht heilte, auch die Krankheit verschlimmerte. So lange die Gesundbeterei und ähnlicher Aberglauben unentgeltlich geübt wird, mag man annehmen, daß die Geistesverfassung dermetaphysisch" Heilenden" absonderlich ist. Nehmen sie aber Geld, so dürften sie dringend verdächtig sein, an die von ihnen gepredigten Künste selbst nicht zu glauben. Klus der f rauenbewegung* Frauen und Mädchen des Kreises Teltow-Becskow-Storkow- Charlottenburg. Am 25. Januar findet die Wahl zum Reichstage statt. Auch wir Frauen haben die heiligste Pflicht, bei der Wahlagitation zu helfen, damit die Sozialdemokratie, als die einzige Partei, die für Frauen- recht und Menschenrecht eintritt, auf der ganzen Linie siegt. Wir Frauen sind politisch wohl rechtlos aber nicht machtlos. Proletarierinnen rüttelt die säumigen und lässigen Arbeiter auf, da- mit sie am 25. Januar nur dem Kandidaten der Sozialdemokratte die Stimme geben. Besucht in Massen die Volksversammlungen, helft bei der Flugblattverbreitung, stellt Euch am Wahltage den Parteigenossen zur Verfügung, helft im Wahlbureau, verteilt Stimmzettel, holt die säumigen Wähler heran, beteiligt Euch an den Geldsammlunge», seit überall wo Hülfe verlangt wird. Damit die Kräfte planmäßig ausgenutzt werden, wendet Euch an Eure Vertrauens- Personen, deren Adressen lamen: AdlerShof  , FrauSchindhelm, Bismarck- straße 17; Köpenick  , Frau Schubert, Kaiser Wilhclmstr. 13; Königswuster- Hausen, Frau Lorenz, Lnckenwalderstt.4; Banmschulenweg, Frau Kinzel, Marienthalerstr. 2; Britz  , Frau Voigt, Vürgerstr. 57; Mariendorf  , Frau Händel  , Blumenweg 3; Schöncbcrg, Frau Bäumler, Mariin Lutherstr. 50; Wilmersdorf  , Frau Tölle, Rachodstr. 15; Steglitz  - Friedenau  , Frau Dräger  , Ahvrnstr. 15; Zehlendorf  , Frau Hecking, Beerenstr. 16; Teltow  , Frau Keßler. Hohersleinwcg 7; Rixdorf, Frau Mohr, Wißmannstr. 10; Charlottenburg  , Frau Burkert, Brauhof- straße 2, Gartenhaus. Alle Anfragen und Geldsendungen sind zu richten an die Kreisvertrauensperson Frau Marie Thiel, Tempelhof  , Friedrich Wilhelmstr. 17._ Der Bund für Mutterschutz hält vom 1214. Januar hier in Berlin   seine erste Generalversammlung ab, die im Festsaal des Logenhauses, Joachimsthalerstr. 13, stattfinden wird. Die Tagung wird sich gliedern in die Behandlung zweier wichtiger Fragen: Zur Reform der konventionellen Geschlechtsmoral und die Frage Gesetz- gebung und Mutterschutz. Es sind zu den verschiedenen Themen sachverständige Redner gewonnen. So wird sprechen Professor Dr. Mayet über Mntterschaftsversicherung, Dr. Bor- giusb über Mutterschoftsrente, Direktor Dr. Böhmert- Bremen und Dr. Othmar Spann-Frankfurt a. M. über die Lage der unehelichen Kinder; über Heiratsbcschränkungeu Dr. Max Marcus« und Frau Adele Schreiber  , über die heutige Form der Ehe Dr. Helene Stöcker   und über das Thema Prostitution und Un- ehelichkeit der bekannte Gynäkologe Prof. Dr. Flesch. Der Kongreß ist für Mitglieder des Bundes gegen Vorzeigung der Mitgliedskarte frei. Für Nichwutglieder sind Karten zu haben für die Dauer der ganzen Tagung für M. 3,, für eine einzelne Vor- und Nach- inittagssitzuug M. 1,, vom 2. Januar ab bei Wertheini und Bote u. Bock, Leipzigerstraße. Verband der Friseurgehulfen Deutschlands  . Zweigvercin Berlin  und Vororte lZahlstclle Charlottenburg). Donnerstag, den 3. d. M-, abends O'/i Uhr, bei Martens, Krummestr. 43: Zahlavend. Vermischtes. Ein EisenvaHnzusaunneustoß ereignete sich vorgestern nachmittag zwischen den Stattonen Orlau und Reichstvaldau, wo zlvei Güter- züge zusammenstießen. Ein Lokomotivführer wurde schwer verwundet. Mehrere Waggons sind zertrümmert. Zum Eiscniahnunglück in Schottland  . Der Lokomotivführer des Eilzuges, der in Schottland   verunglückte, wurde vorgestern verhaftet und soll wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht gestellt werden. Unbekannte Mörder im luxemburgischen Niederkirn durchschnitten nach einer Meldung derFranks. Ztg." einem Ehepaar Dethier nachts die Kehlen und schnitten der Frau den Unterleib auf. Lüttich  , 2. Januar. Große Uebcrschwemmungen der Maaß werden wegen des gestem eingetretenen starken Tauwetters befürchtet'. Die Flußbehörden haben alle Maßregeln zur Verhütung von Un- fällen gettoffen. Weitere Hochwassergefahren werden aus Oesterreich   gemeldet. Nach einem Telegramm aus Wien   treffen aus allen Landesteilcn Nachrichten von einem rapiden Wettersturz ein. Die Temperatur ist von 10 Grad unter Null plötzlich"auf 10 Grad über Null gestiegen. Es besteht deshalb ernste Hochwassergefahr. Zehntausend Kronen stahlen unbekannte Täter nachts aus dem Gemeindehaus in Banffy Unyad sUngarn). Trotzdem dort die Polizei untergebracht ist, schleppten die Diebe die eiserne Gcnieindekasse fort. Mit hundcrtfünf Jahren noch schcidungslustig. In Salina  , einem kleinem Landstädtchen in Kansas  , erschien vor wenigen Tagen eine 105 Jahre alte Frau im Gerichtsgebäude, um sich von ihrem dritten Gatten scheiden zu lassen.Ich habe nieinen Mann aus dem Hause gejagt, als ich 97 Jahre alt war", sprach die würdige Matrone, gegen die die Kaiserin-Mutter von Chinä ein Lamm an sanftester Gemüts- art zu sein scheint,und jetzt will ich mich von ihm scheide» lassen. Ich bin erst 105 Jahre alt und habe keine Lust, den Namen dieses Mannes länger zu tragen. Ich möchte, daß mir gestattet wird, den Namen meines zweiten Gatten wieder anzunehmen." Die alte Dame erzählte, daß ihr jetziger Gatte, ein junger Mann von nur 90 Jahren, sie grausam behandelt habe, und daß es ihr unmöglich sei, mit ihm unter einem Dache zu leben. Der Richter willfahrte ihrer Bitte und die Greisin, die als Frau Hunt den Gerichtssaal betrat, konnte als Frau Merrill, so hieß ihr zweiter Gatte, den Ge- richtssaal verlassen. Die allmächtige Uniform In Konstantinopel   entstand nach einer Meldung derFrkf. Ztg." auf der weltberühmten, über das Goldene Horn" führenden Brücke am 31. Dezember während der stärksten Verkehrszeit eine Panik, die leicht zu einer Katastrophe hätte führen können. Zwei Zuaven der kaiserlichen Garde vor- sperrten mit gezückten Säbeln den Eingang und die Ausgänge der Brücke und drohten, jeden niederzumetzeln, der ihre Linie passieren wolle. Tausende von Menschen und hunderte von Wagen, darunter einige, deren Insassen Minister waren, wurden auf der Brücke zurückgehalten, die zusammenzubrechen drohte. Viele Leute ließen sich in dasGoldene Horn" hinunter. Ivo sie Barken aufnahmen. Truppenabteilungen wurden requiriert, wagten aber nicht, gegen die Zuaven einzuschreiten. Das geschah erst, als nach einer Stunde ein kaiserliches Jrade ihre Verhaftung anordnete. Berliner   Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen Marlthallen-Direktion.(Großhandel.) Ziindfleisch I» 7075 pr. 100 Pfd., IIa 5469, lila 5853, IVa 5056. Kalbfleisch, Doppelländer 120135, la 92100, Ha 8090, Ula 5578, Holl. 5662. Hammelfleisch la 6775, IIa 5265. Schweinefleisch 5665. Rehwild la per Psd. 0,600,75 IIa 0,400,58. Rotwild la 0,400,43, IIa 0,38, do. Kälber 0,400,45. Damwild 0,400,55, do. Kälber 0,50. Wildschweine 0,350,45. Frischlinge 0,65. Hasen per Stück 2,903,00, do. klein. und IIa 2,002,50. Kaninchen per Stück 0,700,90. Wildenten per Stück 1,25. Hühner, alte per Stück 1,502,25, do. IIa 11,40, do. junge per stück 0,801,50. Tauben per Stück 0,350,65, junge steine 0,00. ital. 0,85. Enten per Stück 2,202,65, Hamburger junge per Stück 3,60. Gänse, Oderbrucher, per Psd. 0,450,63, do. la per Stück 0,00, IIa 0,00. Hechte per 100 Psd. 7590, matt 0,00. Zander 0,00. Schleie unsortiert 8082, mittel 0,00, kleine 0,00. Bleie 4354. Aale, groß 0,00, mittel 0,00, klein 0,00, uns. 0,00. Plötzen 0,00. Karpsen, 25 30er 0,00, do. 30 35er 0,00, do. unsort. 0,00, Laus. 50 70 er 0,00, Schles. 0,00. Barse 0,00. Karausche» l>,00. Blci- fische 0,00. Weis 0,00. Bunte Fische 0,00. Amerika  ». Lachs la neuer per 100 Psd. 110130, do. IIa neuer 90100, do. Ula neuer 75. Seelachs 2025. Sprotten, Kieler, Wall 0,751,25, Danziger, Wall 0,600,80. Flunder», pommersche la, per Schock 0,00, do. pommersche IIa 0,00, Kieler, Stiege la 46, do. mittel der Kiste 23, Hanib. Stiege 45, halbe Kiste 1,502. Bücklinge, per Wall Kieler 3,505,00, Stralsunder 0,00. Aale, groß per Psd. 1,101,30, mittelgroß 0,801,00, klein 0,500,60. Heringe per Schock 45. Schellfische Kiste 4,00, do. '/., Kiste 2,00. Kabliau, p. 100 Psd. 20-25. Heilbutt 0,00. Sardellen, 1902cr per Anker 95, 1904er 95, 1805er 93, 1906er 7375. Schottische Pollheringe 1905 0,00, largo 40 44, füll. 36 38, med. 3542, deutsche 37 44. Heringe, neue Matjes, per To. 60120. Sardinen, russ.. Faß 1,501,60. Bratheringe, Büchse(4 Liter) 1,501,75. Neunaugen, Schocksaß II, kleine 56, Riesen- 14. Hummern, kleine, per Psd. 0,00. Krebse, per Schock, große 0,00, mittel 0,00, kleine 0,09, unsort. 4,50. Galizicr, groß 0,00, mittel 0,00. Eier, Land-, per Schock 4,00 5,00. Butter per 100 Psd. la 122-126, IIa 118-122, lila 114-117, absallende 90-105. Saure Gurken Schock 3,504,00, Pscffergurken 3,504,00. Kartosscln per 400 Psd. 0,00, magnum bonurn 2,102,25, Dabersche 2,102,25, Rosen 0,00, weiße 1,752,00, Salatkartofseln 4,006,00. Spinal per 100 Pfund 2025. Karotten per 100 Pfund 1012. Sellerie, hiesige, per Schock 4,005,00, do. pommersche 4,005,00. Zwiebeln große, per lOOPsd. 3,00 3,50. do. steine 2,002,25. do. hiesige(Perl-) 0,00. Charlotten 0,00. Petersilie, grün, Schockbund 2,00. Kohlrabi per Schock 0,00. Rettig, bahr., per Schock 2,404,80. Radieschen per Schockbuu'o 0,00. Salat, per Schock 0,00. do. Escarolc, per Mandel 0,00, do. Endivien 0,00. Mohrrüben per 100 Pfund 2,503,60. Tellower Rüben per 100. Psd. 810. Weiße Rüben, große 22,50, kleine 56. Rote Rüben 1,502. Blumenkohl Holl, per Kops 0,00. ital. per Kops-0,150,25. Wirsingkohl ver Schock 3,006,00. Rotkohl p. Schock 3,008,00. Weißkohl Schock 2,003,00. Rosenkohl p. 100 Psd. 2535. Grünkohl per 100 Psd. 512. Schnittlauch 12 Töpsc 44,50. Kohl» rüden, Schock 23. Kürbis 0,00. Birnen, per 100 Psd. hiesige 7 IG, böhmische 820. Aepscl, per 100 Psd., hiesige 320, Gravenstciner 0,00, Tiroler in Fässer» 0,00, Kiste 3280, Amcrik. 1530. Wallnüsse per 100 Psd. 0,00, do. rumänische 0,00, do. franz. CorneS 2225. Paranüsse 0,00. Haselnüsse lange 4042, runde 0,00, Zitrone», Messina  , 300 Stück 7,0010,00, 360 Stück 7,009,00, 200 Stück 711. Apselsinen, Jaffa  , per Kiste 814, Murcia 200er per Kiste 612, ho. 300cr 7-12, Valencia   420 er per Kiste 12-20, do. 714 er 18-23. WitternugSüberstcht vom 2. Januar 1907, morgens 8 Uhr. Wetter-Prognose für Donnerstag, den 8. Januar 1997. Etwas wärmer, veränderlich, vorwiegend trübe mit Niederschlägen und ziemlich starken südwestlichen Winden. Berliner   Wetterbureau. Wasserstand am 2. Januar. Elbe   bei Ausfig Meter, bei Dresden   1,74 Meter, bei Magdeburg 4- 0,89   Meter. U n st r» t bei Straußsiirt , Meter. O d e r bei Ratibor+ 1,24 Meter. Neiße­mündung+ 1,89 Meter. Oder bei Brieg  -s- 1,90 Meter. Oder bei Breslau Unterpegel 1,58 Meter,(Großfchissahrt geschlossen.)