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Aus Industrie und Dandel.

Wer ist das Karnicel?

Gerichts- Zeitung.

Im Prozeß Böplau

fie doch Zwangsmittel, um die Kinder zum Gehorsam zu bestimmen. Der Anordnung solcher Nachsißestunden müsse Folge geleitet werden. Wer es nicht tue, der entziehe sich dem Unterricht, denn diese Stunden gehörten zum Unterricht, da die Kinder erstens in ihnen

weiteren

In den Unternehmerorganen wird zurzeit wieder lebhafte lage konnte die Verhandlung auch am Freitag nicht fortgesetzt werden, etwas lernten, ihre Kenntnisse vermehrten und verstärkten, und da geführt über unzureichende Versorgung des Marktes mit Brennweil der Angeklagte wieder nicht erschienen war, ihnen andererseits burch sie bekannt werde, daß sie nicht ihren Kopf material. Einmal heißt es, Wagenmangel sei schuld daran, dann als um 10 Uhr morgens seine Sache aufgerufen wurde. Der durchsetzen könnten, sondern Gehorsam schuldig seien. Wenn nun wieder müssen die Arbeiter den Prügeljungen abgeben. Die Köln . Borsigende Landgerichtsdirektor Langner verlas einen beim Gericht die Kinder auf Veranlassung oder mit dem Borwissen er Eltern, Boltsztg." behauptet, die Abnahme der Kohlenförderung in der eingegangenen Brief, in dem Herr Böplau mitteilt, fein Zustand Väter usw. an derartigen Arreststunden nicht teilnehmen( die hier ersten Hälfte des Februar habe seine Ursache in dem vielen Feiern habe sich nicht gebeffert, sondern sich noch verschlechtert. Durch die Ergänzungsunterricht genannt sind), so machten sich die Eltern, Väter wegen unberechtigter Versäumung des Unterrichts strafbar aus Anlaß der Reichstagsstichwahl und der Minderleistung als Anstrengungen der letzten Tage fei er fo herunterge auf Grund der Schulverordnungen, die sich gegen säumige Eltern Begleiterscheinung der Fastnachtstage. Dagegen schreibt die Rhein . tommen, daß es ihm vorläufig unmöglich sein werde, der wei- richteten und die Durchführung der Schulpflicht bezwedtem An­mei. auf Grund der Schulverordnungen, die sich gegen fäumige Eltern Westf. 8tg." folgendes: teren Verhandlung zu folgen. Er gebe anheim, das durch einen gesichts der Situation fei zu betonen, daß das Kammergericht so Nachdem die Wagengestellung für den Versand von Kohlen, Sachverständigen feststellen zu lassen. Staatsanwalt Lindow bean= schon vor Jahren entschieden habe. Die Verurteilung der Ange­Kots und Briketts im Ruhrrevier in der ersten Hälfte des laufenden tragte hierzu, den Medizinalrat Dr. Hoffmann mit der sofortigen tlagten fet gerechtfertigt. Monats eine etwas günstigere Gestaltung angenommen hatte untersuchung des Gesundheitszustandes des An= und den Anforderungen der Bechen wenn auch nicht in vollem geklagten zu betrauen. Sei Pöplau wirklich frant, so werde Die geheimnisvollen Milchuntersuchungen", Umfange, so doch in erheblich besserem Maße als in der zweiten bie Verhandlung selbstverständlich wiederum abgebrochen werden durch die vor zwei Jahren die famose Gesellschaft zur Be. Hälfte des Januar entsprochen werden konnte, hat sich in müssen. Der Gerichtshof faßte den Beschluß, den Medizinalrat tämpfung der Säuglingsterblichteit den letzten Tagen wieder ein heftiger Wagenmangel ein- Dr. Hoffmann zu beauftragen, den Angeklagten sofort und gestellt. um 4785 Wagen hinter der Anforderung und dem Bedarf zurück- berhandlungsfähig sei oder am folgenden Tage vernehmungsfähig beiden früheren Schriftführern dieser Gesellschaft, dem Dr. med. Am 16., 18. und 19. d. Mts. ist die Gestellung schnellstens in seiner Wohnung daraufhin zu untersuchen, ob er Streifen in recht unvorteilhafter Weise bekannt geworden ist, sollten am Freitag aufs Neue vor Gericht erörtert werden. Zwischen den geblieben, so daß dem Kohlenversande eine Menge von nahezu sein werde. Die Verhandlung wurde dann bis 12% Uhr mittags Engel und dem Tierarzt Bongert schwebt seit längerer Zeit 50 000 Zonnen entzogen worden ist. Am 20. Februar hat sich der vertagt. eine wechselseitige Beleidigungsklage, die aus dem Streit Wagenmangel nach den von verschiedenen Seiten eingegangenen Medizinalrat Dr. Hoffmann fehrt furz vor 1 Uhr zurüd um jene Milchuntersuchungen und aus der daran sich knüpfenden Klagen noch verschärft, so daß ein weiterer erheblicher Ausfall zu und berichtet: Er habe den Angeklagten frank im Bette borge- Breßfehde hervorgegangen ist. Im Mai vorigen Jahres wurde fie erwarten steht. Die ungenügende Deckung des Wagenbedarfs hat funden. Als er ihm den Zwed feines Kommens mitgeteilt, fei er in erster Instanz vor dem Schöffengericht verhandelt. Das Urteil dazu geführt, daß auf einer Reihe von Bechen die Belegschaft über aufgebrauft, habe sofort gesagt: man verfolge ihn, die ganze Ge- lautete damals auf Freisprechung des Betlagben haupt nicht einfahren konnte, auf anderen die Förderung vorzeitig richtsverhandlung sei eine Farce, er solle ruiniert werden usw. Er Engel wie des Wiederbeilagten Bongert, weil an unterbrochen werden mußte, was eine bedeutende Schmälerung des Ver erklärte weiter, nicht er, sondern ganz andere gehörten auf die An- genommen wurde, daß beide in Wahrnehmung berechtigter Inter dienstes zur Folge hat und in Anbetracht der ohnehin geringen Zahl der flagebant, der Reichskanzler müsse dahin und nicht er, der nur Ver- essen und nicht wider besseres Wissen die den Gegner beleidigenden Arbeitstage des laufenden Monats bei der Arbeiterschaft große Un- brechen und Vergehen zur Anzeige gebracht habe. Es sei nur dar- Aeußerungen getan hätten. Beide Parteien waren mit zufriedenheit hervorrufen muß. auf abgesehen, ihn aus der Welt zu schaffen. Sowie er aus dem diesem Urteil nicht aufrieden. So tam jest ihr Streit Hause gehe, werde er verfolgt, er habe fogar fein Dienstmädchen in der Berufungsinstanz vor der 8. Straffammer des Landgerichts I entlassen müssen, weil es spioniere. Medizinalrat Dr. Hoffmann zu erneuter Verhandlung. Der Versuch des Vorfißenben, eine suchte dem Patienten diese Ideen auszureden, er war aber unbe- Ginigung bezw. eine Zurüdnahme der Berufung herbeizuführen, lehrbar. Die förperliche Untersuchung ergab, daß der Patient wurde von Herrn Engel hartnädig zurückgewiesen, während Herr einen tolossal hohen Puls von 168 Schlägen in der Minute hatte Bongert sich entgegenkommender zeigte. Da teine Ginigung erzielt und da eine Gerichtsverhandlung seine Erregung noch steigern wurde, so mußte in die Verhandlung eingetreten werden, boch lam würde, so würde Lebensgefahr vorhanden sein. Der Angeklagte es vorläufignurzu einem Befchluß überdieneuen betonte wiederholt, daß er ein Interesse an der schnellen Beendi- Beweisanträge, die von den Parteien gestellt wurden. Wir gung der Sache habe und der Medizinalrat Dr. Hoffmann wies wollen abwarten, wieviel da wirklich bewiesen werden wird. Herr Engel stellt gegen Herrn Bongert die ungeheuerliche Behauptung auf, die Fortsetzung der Verhandlung ausgesetzt werden könne. Später dieser habe durch bewußte Fälschung den Irrtum herbeigeführt, müßte bie ganze Verhandlung von neuem aufgenommen werden. daß Milchuntersuchungen, die noch vor Gründung der Gesellschaft Der Angeklagte erhielt vom Gerichtsarzte ein Beruhigungsmittel zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit" von ihm selber aus­und versprach, morgen zu kommen, falls er nur irgend friechen geführt worden waren, später als Untersuchungen von Milch der fönnte. Er sagte, daß schon das lange Stehen förperlich feine durch die Gesellschaft empfohlenen Subställe angesehen und gegen Kräfte völlig absorbiere, und als ihm gesagt wurde, baß er sich ja die Gesellschaft ausgespielt wurden. Die Aufhellung dieser Be­seben fönne, erwiderte er: Auf die Anflagebant sebe ich mich nicht, hauptung liegt in bringendem öffentlichen Interesse. habe mich auch noch nicht gesetzt! Das Endgutachten des Medizinal. rats Dr. Hoffmann geht dahin: Heute besteht eine Berhand­Iungsfähigkeit nicht, ob es morgen der Fall sein wird, ist noch nicht zu beurteilen. Der Gerichtshof beschloß, noch den letzten Versuch zu machen und vertagte bie Verhandlung auf Sonnabend 12 Uhr.

Benn die Wagengestellung nicht den Anforderungen der Rechen entsprocher hat, wenn Feierschichten eingelegt werden mußten wegen Wagenmangel, dann kann doch das Feiern der Arbeiter nicht schuld sein an der Minderförderung. So sollte man meinen, die Bechen­gelehrten wissen's besser. Sie behaupten dies, fie behaupten das, sie behaupten, was gerade verlangt wird und für die Auftraggeber nüß­lich erscheint.

Ernte.

Von den bekannt gewordenen Dividendenerklärungen registrieren darauf hin, daß morgen der letzte Tag fein würde, bis zu welchem

wir weiter:

1905 1906

Krefelder Baumwollspinnerei Krefeld 72 10 Rammgarnspinnerei Stöhr u. Ro., Leipzig . 10 Gerresheimer Glashüttenwerke

81/

14

10

15

Norddeutscher Lloyd

7

Rhein. Nassauisches Bergwerk u. Hütten- G.. 24

26

Eisenwert Kraft

11

11

Handelsgesellschaft für Grundbesitz

4

8

Seftfellerei Stupferberg

19

19

Zuchfabrik A.-G. Aachen

6

8

7

10

12

15

11

27

271/2

. 2912

291

12

13

18

18

Papierfabrit Sebnig

Borzellanfabrik Triplis

Gelsenkirchener Bergwerk

Schaller Gruben

Aachener Hüttenberein

Braunschweiger Kohlenwerke

Königsberger Bellstofffabrik.

11 801

Die fetten Dividenden sind ein gutes Stärkungsmittel für natio- gemeinde über einen auf der Fischereistraße lagernden Steinhaufen nale Begeisterung.

Berliner Handelsgesellschaft. Der Abschluß für das letzte Ge Rhäftsjahr ergibt einschließlich des aus dem Vorjahre übernommenen totortreys bon 538 343,45 M. einen Rohgewinn von 15 250 575,10 M. Von den erzielten Gewinnen entfallen

auf Zinsen und Wechsel auf Provision

B

1906

1905

. 7829 120,85 7 077 044,70 8 341 928,25 8.166 956,20 8 541 187,55 3 535 977,35 auf Stonfortial- und Effektengeschäfte Die Verwaltungstoften haben 1788788,05.( 1905: 1806 614,70 Mart), die Steuern 668 475,15 92.( 1905: 607 861,70 9.), zusammen 2 402 258,20 M.( 1905: 2414 476,40 m.) betragen.

Nach Absezung dieser Posten bleibt ein Reingewinn von

berfügbar

Wann haftet eine Stadtgemeinde wegen mangelhafter Beleuchtung? Gegen die Stadtgemeinde Deutsch - Ghlau hatte der Privatsekretär 2. aus Deutsch - Ehlau Schadenersazansprüche gel­tend gemacht, weil er durch das Verschulden der genannten Stadt­gestolpert sei und sich dadurch einen Unterschenkelbruch zugezogen habe. Während Kläger behauptet, daß die Fischereistraße trop ber bort lagernden Stein- und Sandhaufen zur Beit des Unfalles nicht abgesperrt und auch nicht erleuchtet gewesen sei, bestreitet dies die Stadtgemeinde und führt aus, daß der Unfall turz nach 8 Uhr passiert set und zu dieser Zeit die Gegenstände noch zu erkennen gewesen wären. Nach dem Brennkalender wurden die Straßen­laternen zu der fraglichen Zeit zwischen 8% und 8% Uhr an­gezündet.

Das Landgericht G1bing, sotie das Oberlandes­gericht Marienwerder erachteten es nach der erfolgten Beweisaufnahme für erwiesen, daß an dem fraglichen Tage eine Absperrung oder eine Warnungstafel an der Fischereistraße nicht angebracht gewesen ist, wie sie auch annahmen, daß die Straße au der fraglichen Zeit noch nicht beleuchtet war. Da es aber nach den Beugenaussagen zu der Unfallszeit schon duntel war, tamen die Vorderrichter zur Verurteilung der Stadtgemeinde, indem sie noch das von der letteren geltend gemachte eigene Verschulden des Klägers verneinten.

12 848 816,90 m. gegen 11 724 507,70 M. im Vorjahre Auf Antrag der Geschäftsinhaber hat der Verwaltungsrat vor­behaltlich der Genehmigung durch die Generalversammlung die Dividende für das Kommandit- Kapital von 100 000 000 2. auf Gegen dieses Urteil hatte bie Stadtgemeinde Deutsch- Eylau 9 Proz.( neum bom Hundert) festgefeßt. Gs foll ferner aus dem Reingewinn 1 000 000. bem gefeglichen Referbefonds zugeführt evision eingelegt und erzielte bie Aufhebung des Ur. werden, so daß diefer fich auf 30 000 000 m. ftellen wird. Außerdem teils durch das Reichsgericht. Der erkennende VI. 8ivilfenat sollen auf das Bankgebäude 345 970,30 m. abgeschrieben werden. führt hierzu aus, daß es nicht hinreichend flar festgestellt sei, ob Der Pensionskaffe der Angestellten soll eine Zuwendung von 100000 m. ber Stadt ein Verschulden zur Last falle. Es hänge dies zunächst überwiesen werden, durch welche nach Abzug der auf die Zuwendung von dem Beweise ab, ob die Stadt verpflichtet war, zu einer Zeit zu entrichtenden 5 Broz. Reichssteuer deren Vermögensstand ein die Straße zu beleuchten, als der Unfall sich ereignete und ob sie schließlich der Vermögen der Stiftungen auf 2 726 515,40 M. gebracht dieser Pflicht genügte. Wenn aber ber Beginn der Beleuchtung wird. Der nach Abzug der sagungs- und vertragsmäßigen Tantiemen nach dem Brennkalender zwischen 8% und 8% Uhr ausgereicht verbleibende Restbetrag von 610 988,50 m. foll auf neue Rechnung haben würde, die Straße genügend zu erhellen, so habe sie den Unfall nicht verschuldet, wenn der Laternenanzünder wie be­vorgetragen werden. hauptet ein zuverlässiger und pflichtbewußter Mann war. Sie hätte dann ihrer Vorsicht genügt und sei deshalb dieser Umstand in einer neuen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht zu prüfen, wie auch das eigene Verschulden des Klägers hiermit in Zusammen­hang stehe.

Gemeinsame Intereffen. Wie die Stölnische Bollsatg." meldet, ist das Kölnische Stohlenkontor durch erzielte Einigung der belgischen Kohlenimporteure mit dem rheinisch westfälischen Syndikat nunmehr perfeft geworden. Am 28. Februar soll der Vertrag unterzeichnet

werden.

Fusion in der Holzindustrie. Zehn große Fabriken zur Er­zeugung gebogener Möbel in Desterreich haben sich vereinigt. Das Attientapital beträgt vorläufig 6 Millionen Kronen. Weitere öfter­reichische Möbelfabriken wollen sich anschließen.

Industrielle Gründungen und die Bautätigkeit in ben Vereinigten Staaten.

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Der Strafunterricht für die streikenden polnischen Schulkinder und Schulverfäumnisstrafe.

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Für die Schüler und Schülerinnen polnischer Nationalität, welche es ablehnten, im Religionsunterricht deutsch zu antworten, war von den Schulbehörden( Kreisschulinspektoren usw.) in den Ostmarten als Strafe ein sogenannter Ergänzungsunterricht an­geordnet worden. Die Vermehrung der wöchentlichen Schulstunden betrug für fie oerschiedentlich 6 Im Vergleich mit den vorhergehenden Jahren hat sich in den bis S. Bicle besuchten diesen Ergänzungsunterricht nicht. Die Vereinigten Staaten von Amerika eine ansehnlich größere Anzahl Eltern beziehungsweise Bäter, auf deren Veranlassung oder mit bon industriellen Unternehmungen im Laufe des Jahres 1906 in- derer Wissen es geschah, erhielten Schulstrafen auf Grund der forporieren lassen. Es entstanden an solchen Gesellschaften, die Regierungsverordnungen, welche Eltern, Vormünder usw., die nicht mit einem Sapital von mindestens 500 000 Dollar gegründet für den Schulbesuch der Kinder forgen, mit Strafe bedrohen. So wurden, allein 891, und das Gesamtkapital dieser Neu- Unter- war es Herrn Smolarkiwicz aus Bain und Herrn Gill aus einem nehmungen erreichte die Höhe von 2410 775 000 Dollar. Im Ort bei Schneidemühl ergangen. Ihre Bestrafung wurde in Jahre 1905 hatte es 774 derartige Gründungen gegeben, und ihr weiter Gerichts instanz gebilligt, die des Angeflagten Gesamttapital hatte 1 893 870 100 Dollar betragen, 1904 nur 407 S. von der Straffammer in Schrimm , die des Angeklagten Gill vom mit 1055 685 000 Dollar, 1903 840 mit 2 422 017 000 Dollar, 1902 Landgericht Schneidemühl. Sie legten Revision ein beim Gill machte befonders geltend, daß sich gar 1023 mit 3 755 984 400 Dollar und 1901 1090 mit 4 333 099 250 am mergericht. Dollar Gesamtkapital. Die bemerkenswerteste Erscheinung bei der sogenannte Ergänzungsunterricht in Wirklichkeit darstelle als den lektjährigen industriellen Gründungen ist die große Zahl der Arreststrafe dafür, daß die Kinder sich beim Religionsunterricht weigerten, deutsch zu antworten. Dazu habe er sie veranlaßt. Minen- Unternehmungen. Wenn er sie nicht zu dem Ergänzungsunterricht" gehen ließ, so Wider Erwarten lassen tros des stetigen Steigens der Ar- deshalb, weil er sich dazu nicht verpflichtet halte, für die Teilnahme beits- und Materialtoften sowie der Geldschwierigkeiten, unter an Strafunterricht zu sorgen und weil er als Bater darüber empört welchen die Bauspekulation in den Vereinigten Staaten bon gewesen sei, daß man die Kinder dafür bestrafe, daß Amerika , besonders in New York , leidet, die 1906 in den größeren ie ben bäterlichen Anordnungen Folge leisteten Städten des Landes auf Neubauten verwandten Kapitalien noch unb im Religionsunterricht nicht deutsch ant­insgesamt eine ansehnliche Zunahme im Vergleich mit dem vorher worteten. Für Kinder, die so handelten, einseitig den i ochent­gehenden Jahre, ersehen. Es sind im ganzen 591 283 571 Dollar lichen Unterricht von 22 beziehungsweise 24 Stunden auf im Jahre 1906, d. 5. 13 000 000 Dollar mehr bei der Bautätigkeit 30 Stunden im Laufe des Schuljahres herauf zu sehen, wäre auch berausgabt worden als im Vorjahre, und zwar trob eines Rüd unzuläsite. ganges in New York um etwa 25 000 000 Dollar. Es ergibt sich Der erste Straffenat bes Rammergerichts ver Daraus, daß bie Bautätigkeit des Landes sich mehr den geschäfte warf die Rechtsmittel beiber Angeflagten mit lichen Anforderungen anzupassen scheint, als dem sprungweisen folgender Begründung: Es komme hier darauf an, ob es zulässig und ungewissen Verlangen seitens der Spekulation. Allem An- sei, daß die Schulbehörde den Gehorsam gegenüber ihren Befehlen scheine nach ist für das laufende Jahr ein etwa gleiches, wenn erzwinge dadurch, daß sie besondere Unterrichtsstunden für die nicht noch besseres Resultat zu erwarten. Stinder feitjeße, bie den Befehlen zuwiderhandelten. Wenn man nun diese Stunden hier auch nicht Arreststunden nenne, so blieben

.

Sozialdemokratisch. Wahlverein

des

Sozialdemokratischer Wahlverein

für den

6. Berliner Wahlkreises. Bezirk Lichtenberg .

Todes- Anzeige.

Am 21. b. M. berstarb unser Mitglied, der Arbeiter

Karl Münch ( Prenzlauer Allee 216). Gleichfalls am 21. d. M. ber­starb unser Mitglied, der Schuh­macher

Karl Steinkopf

( Schwedterstr. 34). Ehre ihrem Andenken! Die Beerdigung des Genoffen Münch findet morgen Sonntag, mittags 1 Uhr, auf dem Friedhof der Bartholomäus- Gemeinde in Weißensee, Fallenberger Chauffee, statt.

Die Beerdigung des Genoffen Steinkopf findet Montag, nachmittags 4 Uhr, von der Halle des Städtischen Friedhofs in Friedrichsfelde aus statt.

Um zahlreiche Beteiligung ersucht 247/13 Der Vorstand.

Deutscher Holzarbeiter- Verband

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß der Kollege, Maschinenarbeiter Richard Adam

am 20. Februar nach furzer Krankheitsdauer verstorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonn­abend, den 23. Februar, nach­mittags 3, Uhr, von der Leichen­halle des Nixdorfer evangelischen Kirchhofes, Mariendorfer Weg, aus statt.

Um rege Beteiligung ersucht 81/3 Die Ortsverwaltung.

Zentral- Verband der Maurer Deutschlands .

Zweigverein Berlin. , Am Dienstag, den 19. Februar, abends 10 Uhr, verstarb unser Mitglied

Hermann Martin

im 56. Lebensjahre an der Lungen­Ichwindfucht.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 23. Februar, nachmittags 2 Uhr, von der Leichenhalle des St. Andreas­Kirchhofes in Neu- Hohen- Schön­hausen, Berlinerstraße, aus statt. Nege Beteiligung erwartet 186/20 Der Vorstand.

Todes- Anzeige.

Am 21: Februar berstarb plöß­lich am Herzschlag im Alter von 34 Jahren der Heizer

Alexander Karaus,

wohnhaft Memelerstr. 2, Berlin . Wir werden ihm ein gutes An­denken bewahren. 16376

Die blauen Brüder. Sanatorium Beelik.

Am Donnerstag verstarb an den Folgen eines Schlaganfalles unser Mitglied, der Gemeinde­bertreter, Restaurateur

Wilhelm Tieke.

Wir verlieren in dem Ver­storbenen einen allezeit opfer­willigen Parteigenossen.

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonntag, den 24. Februar, nach­mittags 4 Uhr, von der Leichen­halle des Lichtenberger Gemeinde­friedhofes in der Bornizstraße aus ftatt. 14/4 Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.

Verein der Droschkenführer

Berlins und Umgegend. Mitgliedschaft IV des Zentral­verbandes der Transportarbeiter, Den Mitgliedern zur Nachricht, daß der Kollege

Max Meier verstorben ist.

68/5

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonntag, den 24. d. Mts., nach­mittags 5 Uhr, von der Leichen halle des Elisabeth Kirchhofes, Wollantstraße, aus statt. 68/7 Um rege Beteiligung ersucht Die Ortsverwaltung Berlin IV.

Donnerstag abend verschied nach furzem, schwerem Leiden mein lieber Mann, unfer guter Bater und Schwiegersohn, der Gastwirt Wilhelm Tieke

im 52. Lebensjahr.

Dies zeigt mit der Bitte um stille Teilnahme tiesbetrübt an Antonie Tieke geb. Albrecht. Lichtenberg , Herzbergstr. 23, den 22. Februar 1907.

Die Beerdigung findet Sonn­tag, den 24. februar, nachm 4 Uhr, von der Leichenhalle des Lichtenberger Kirchhofes an der 16345 Bornißstraße aus statt.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes und Baters jagen wir allen Berwandten und Bekannten, insbesondere dem Zentralverband der Bimmerer, dem Raucherbund, dem Lotterieverein der alten Moabiter, sowie dem Wahlverein des 6. Streifes 40172 unferen herzlichsten Dant. Witwe Wichmann und Rinder, Havelbergerstr. 31.

Danksagung.

Für die zahlreiche Teilnahme, fotole die schönen Kranzspenden bei der Bes erdigung meines lieben Bruders und Schwagers, des Maurers Hermann Horlitz

fagen wir allen Verwandten, Freunden und Bekannten, sowie feinen Stollegen 40165 den innigsten Dant. Ferdinand Horlitz nebst Frau.