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nichts bekannt.

Bem Gelbe abgeben wollte?- 3euge: Ich glaube ja. 1Fabrik schon eine gewiffe Gewähr dafür boten, daß Kriegsministerium die gesammten Gewehre zur Verfügung Bräs.: Wissen Sie etwas davon, daß Drohbriefe an Herrn die Gewehre gewissenhaft hergestellt wurden. Haupt- stellt? Von einem solchen besonderen Bericht ist mir nichts bekannt, Löwe gerichtet worden sind?- 3euge: Nein, davon ist mir mann Klopfch, Direktor der königlichen Gewehrfabrik in Staatsanwalt: Der Oberfilieutenant v. Gößnih ist Danzig und Vorstand des Abnahme- Kommandos: Er bestreite, über diefe Angelegenheit ganz informirt. Die Behauptung des Präs.: Wer hat die eidesstattliche Versicherung zu Protokoll daß bei der ganzen Methode der Abnahme und Kontrolle be- Angeklagten ist nicht neu, er hat dieselbe auch schon in einent genommen? 3euge: Der Angeflagte. Er sagte, daß die trügerische Unterschiebungen wahrscheinlich sind, wenn dieselben Bortvage in Zwidau unter dem Jubel seiner Zuhörer auf­Sache dem Kriegsministerium unterbreitet werden sollte und er auch vielleicht möglich waren. Die Gewehre hätten den vertrags- gestellt.

-

unter anderem,

Ein

treffende Gewehr im übrigen auch gar nicht aus der Löwe'schen, sondern aus der Erjurter Fabrit stammt!

werden.

Rechtsanwalt Mundel erbietet sich zum Beweise, daß die Firma Löwe u. Co. ausschließlich Krupp 'sches Material bezog. Es folgt die Vernehmung der Buchhändler van Grooningen Komplott gegen ihn geschmiedet hätten, indem sie die Zeugen, und Leiser, von denen der Angeklagte behauptet, daß sie ein welche früher gegen Löwe ausgefagt hätten, durch Versprechungen bringen wollten. Zeuge van Grooningen befundet, daß in seinem von Geld und Arbeit jetzt von ihrer früheren Aussage zurück­Verlage mehrere Broschüren gegen Ahlwardt erschienen sind, neue Prophet." Mit den Herren Löwe und Rühne habe darunter auch die vom Rechtsanwalt Dr. Stein verfaßte: Der er bisher weder mündlich Er bestreite, daß sonst irgend etwas gegen Ahiwardt unternommen noch schriftlich verkehrt. Komptoir gekommen und habe sich zu Mittheilungen erboten. worden sei. Der Arbeiter Brettschneider sei eines Tages ins welcher Art diese Mittheilungen waren, wiffe der Beuge nicht fein Redakteur Lichtenstein habe die Auslaffungen des Brett schneider zu Papier gebracht.

Der Zeuge Leifer ist aus der Firma van Grooningen u. Go. ausgeschieden, er weiß nur von dem Erscheinen der Stein'schen Broschüre.

Material beschaffen solle. Der Zeuge erklärt weiter auf Bemäßigen Bedingungen bezüglich der Güte des Materials 2c. ent- Oberfilieutenant v. Gößni erklärt die Behauptung bezüge fragen, daß er für sein Zeugniß und für seine eidesstattliche sprochen. Zurückweisungen fehlerhafter Exemplare seien öfter lich des 24. Regiments für eine vollständige Fiktion und Mythe. Versicherung weder von dem Angeklagten, noch von anderer Seite vorgekommen. Die zurückgewiesenen Theile seien von ihm unter Das 24. Regiment fei vorwiegend mit Lowe'schen Gewehren be Geld oder Entschädigung erhalten habe. Nur einmal habe der Verschluß gehalten. Später fei von Den Fabrikleitern waffnet. Es sei selbstverständlich, daß in Garnisonen, die so Angeklagte ein Glas Bier für ihn bezahlt.- Staatsanw.: Der der Antrag an ihn gekommen, zu gestatten, daß sie nahe bei Berlin sind, thörichte Aeußerungen besonderen Wider­Zeuge hat bei seiner gerichtlichen Vernehmung in dem Vor- aus den Ausschußtheilen Gewehre zum Verkauf anfertigen hall finden und dort unendlichen Schaden anrichten. Wenn verfahren erklärt: er tönne feine Thatsache anführen, aus fönnen. Die Erlaubniß sei unter der Bedingung ertheilt, da mal ein Lauf springt und es handelt sich dann noch um ein welcher sich schließen lasse, daß die Leiter der Fabrik von etwa daß die Herstellung dieser Gewehre in ganz besonderen Gewehr Löwe'scher Herkunft, so erhebt sich gleich großes Wehe vorgekommenen Unregelmäßigkeiten, wie sie die Broschüre schil- Werkstätten geschehe. Er habe sich auch davon über gefchrei. Es handelt sich gar nicht um einen besonderen Bericht dert, Kenntniß gehabt haben. Der Zeuge fann auch jetzt in zeugt, daß diese Bedingung erfüllt werde und habe genaue Kon- des Kommandeurs des 24. Regiments, sondern um die all­dieser Beziehung nichts mittheilen, ebenso weiß er nicht, daß eine trolle über die Zahl der in dieser gesonderten Werkstatt gefertigten gemeinen statistischen Erhebungen über die Reparaturen. Dabei große Masse Gewehre ins Ausland gegangen sind, er weiß nur Gewehre ausgeübt. Die gefertigten Gewehre seien friegsbrauchbar hat der Kommandeur des 24. Regiments darüber geklagt, daß von einzelnen Gewehren, die Knauerhafe aus der Fabrit ge- gewesen und hätten den Gewehren anderer Fabrikanten nicht ein großer Theil der Schlößchen zum Bruch gegangen sind. Ins bracht hat. Der Zeuge versichert nochmals, daß er weder nachgestanden. Der Zeuge giebt zu, daß bei der Revision auch folge dessen ist die Angelegenheit durch den Major Wind ge Geld noch Versprechungen erhalten habe, er hat aber von dem Ent- Löwe'sche Arbeiter unter gehöriger Kontrolle hinzugezogen prüft worden und dabei hat sich nichts herausgestellt, was mit lastungszeugen Arbeiter Gans gehört, daß dieser 250 M. zur Etabli - wurden. Auf eine bezügliche Anfrage des Angeklagten erklärt ben jezigen Behauptungen des Angeklagten in Ginklang zu rung eines Geschäfts erhalten habe. Dem Angeklagten bestätigt der Major Hannig, daß, als in der Fabrik Arbeitseinstellungen bringen wäre. Es handele fich dabei wesentlich um einen une Zeuge, daß der Angeklagte ihn bei der Befragung wiederholt drohten, mit seiner Erlaubniß die Revisoren gegen Entgelt richtigen Härtegrad, der niemand aus der Löwe'schen Fabrik zur dringend ersucht hatte, fireng bei der Wahrheit zu bleiben und gearbeitet haben, um möglichst alle Stockungen zu vermeiden. Laft gelegt werden fann. Wenn die gesprungenen Theile erfekt nicht um ein Haar breit davon abzuweichen, auch vorher sich Oberstlieutenant a. D. Kühne ergänzt diese Aussage dahin: werden, so ist die Waffe nach wie vor kriegsbrauchbar. genau zu prüfen. Der Angeklagte habe auch gesagt, daß die Als der 1. Mai 1890 herantam und der Arbeiterfeiertag seitens Angefl.: Der fragliche Bericht des Kommandeurs ist mir von Sache erst ans Kriege ministerium gehen solle und daß, falls die der sozialdemokratischen Partei dekretirt wurde, sei seitens des einem Herrn aus der Behörde zugegangen, deffen Namen ich nicht Thatsachen der Deffentlichkeit übergeben werden müßten, Namen Krigsministeriums für die kgl. Fabriken angeordnet ge- nennen werde. Ich beantrage, den Bericht einzufordern.- nicht genannt werden sollten. Angel: Ich habe erst von wesen, daß jeder Arbeiter, der zum 1. Mai nicht zur Auch nach Ansicht des Majors Hennig handelt es sich nur allen Beugen die Wahrheit erforscht, dann die eidesstatt Arbeit erschiene, entlassen werde. Die Löwe'sche Fabrit um das Springen von Schlößchen, welches der Fabrit nicht lichen Versicherungen mir geben lassen und erst sehr sei aufgefordert worden, sich dem anzuschließen, und das zur Last zu legen ist. Solchen Zufälligkeiten sei jede Fabrit viel Später, als alle. die Entlastungszeugen absolut sei geschehen. Am 1. Mai streiften 460 Mann der ausgesetzt. Es folgt auf wiederholte Anregungen des Ange teine Arbeit bekommen fonnten und ich fah, mit besten Arbeiter, die er mit Mühe und großen Kosten angelernt tlagten die Erörterung zahlreicher technischer Fragen durch Oberst welchen Mitteln man diese Zeugen aus Berlin hinausbugfirte, habe, und es log die ausgesprochene Tendenz vor, die Fabrit Frhr. v. Brackel, Oberst v. Flothom, Hauptmann Kopfh habe ich, um diese Zeugen hier zu behalten, alles Geld, was ich in Verlegenheit zu bringen, da man glaubte, das Ersatz sich und Oberstlieutenant v. Glossing, welche den verschiedenen auftreiben konnte, hingegeben. So bat Gans nicht blos 250 M., nicht finden lasse. Bon all diesen Arbeitern fei feiner wieder Behauptungen des Angeklagten über die Kontrolle des Lauf sondern wohl an tausend Mark erhalten, auch Noack hat etwas in die Fabrit hineingelassen worden. Der Betrieb war aber beschusses, über den Bezug des Rohrmaterials 2c. widersprechen bekommen. Der Staatsanwalt fragt, was der Beuge mit ziemlich lahm gelegt, und unter diesen Umständen mußte jede und die Behauptung des Staatsanwalts bestätigen, daß die der in seiner eidesstattlichen Versicherung enthaltenen Be- Hilfe, namentlich die Hilfe der Revisoren, zu welcher die Er- Resultate des Beschusses Löwe'scher Gewehrläufe überwiegend hauptung gemeint hat, daß Gewehre heimlich" aus der laubniß ertheilt war, willfominen sein. günftiger sich gestaltet haben, als bei denen aus anderen Fabrit gebracht seien. Der Zeuge erklärt, es sei ihm Unter anderem erklärt Oberst von Flothow, Es schließt sich hieran die Verlesung von Tabellen über die Fabriken. daß Meister Stangenberg sich schließlich ge- Reparaturfosten an den in den verschiedenen Fabriken her baß die aufgefallen, Firma Löwe 21. Co. gar fein Intereffe weigert hatte, im Komtoir sich Passe ausstellen zu lassen, daß gestellten Gewehren, sowie die Verlesung von Gutachten des daran hatte, beim Beschuß der Läufe Unregelmäßigkeiten vorzu­der Portier an der Hinterpforte einen Arbeiter mit einem preußischen und Gewehre einmal angehalten und dieser gesagt hat, er wolle das eine Minderwerthigkeit sächsischen Kriegsministeriums, wonach nehmen. Platte ein Lauf beim Beschuß und war die Ursache der Löwe'schen Gewehre durch auf mangelhaftes Material zurückzuführen, so hatte der Lieferant felbe zum Büchsenmacher bringen und daß die Gewehre, die fich aus nicht nachweisbar ist. Die über die Reparaturen an- desselben den Echaden zu tragen. Das war die königliche Ge die Büchsenmacher zum Privatgebrauch angefertigt hatten, im gestellten Erhebungen haben für die Löwe'schen Gewehre der wehrfabrik in Spandau , von der die Firma Löwe u. Co. kontrakt­Kleiderschrank verschlossen aufbewahrt wurden. geftalt günstige Ergebnisse gehabt, daß die qu. Gewehre den lich die rohen Laufstäbe zu den Gewehrläufen zu beziehen hatte. Die Beweisaufnahme wendet sich sodann der Behauptung aus anderen Fabriken gelieferten nicht blos gleichstehen, sondern Im übrigen mußte das Material von Krupp in Essen bezogen der Broschüre zu, daß nicht nur in hochverrätherischer, sondern in mancher Hinsicht denselben überlegen sind. auch in betrügerischer Absicht minderwerthige Gewehre geliefert worden seien. Aus der Verlesung weiterer Gutachten und Aeußerungen des Der Borsitzende verliest hierzu zwei Urtheile, welche gutachtlich Kriegsministeriums und militärischer Sachverständiger ergiebt sich vom königlich fächsischen und königlich preußischen Kriegsministerium, Broschüre mitgetheilten Fälle der Verlegung von Soldaten daß sämmtliche vom Angeklagten in der welche übereinstimmend darin gipfeln, daß die von der Löwe- durch Springen der Gewehrläufe sich gar nicht auf Löwe'sche schen Fabrik gelieferten Gewehre den Gewehren aus anderen Gewehre, sondern auf solche anderer Fabriken beziehen. Fabriten in femer Weise nachstehen, sondern ebenso friegsbrauchbar Auch bei der erfolgten Nachprüfung, die infolge der Broschüre jind, wie diese. Zeuge Major Hannig, der längere Zeit kommandirt war mit mehreren Tausend Lowe'scher Gewehre stattgefunden hat, zur Abnahme bezw. Revision der Löwe'schen Gewehre, bekundet, haben sich dieselben als durchaus vollwerthig erwiefen. daß die erste Revision der einzelnen Theile Löwe'sche Sache war Dom Angeklagten angeführter Fall, der in Meß einem Gefreiten Schmidt paspirt ist, flärt sich nach Auskunft des Regiments­und dazu auch Löwe'sche Stempel benutzt wurden. Dazu traten tommandos dahin auf, daß das Springen des Gewehrs auf das dann militärischerseits Superrevisionen, bei welchen 1111= brauchbare Theile zurückgewiesen, bei anderen Monita geschlechte Beschaffenheit des Gewehrs zurückzuführen ist, das be­Gindringen von Sand und Erde in den Lauf und nicht auf zogen wurden. Die zurückgewiesenen Theile wurden durch Herausschlagen des Stempels unbrauchbar gemacht. Nach Fertig stellung des Gewehres wurde dasselbe vor dem Anschuß und nach dem Anschuß gestempelt und schließlich wurde das ganz fertig Gegenüber einer von der, Neuen Deutschen Zeitung" in Dresden gefreute Gewebe, nachdem es alle vievisionen pajfirt hatte, mu verbreiteten Nachricht: bei den Landwehrübungen in Königreich dem endgiltigen Stempel versehen. Da das Militarpersonal nicht Sachsen habe sich herausgestellt, daß die Lowe'schen Gewehre ausreichte, wurde allerdings auch Löwe'sches Personal zur Ab- fchamlos schlecht gearbeitet" liegt eine amtliche Erklärung des Der Angeklagte hat weiter behauptet, daß bei der 8. Kom­nahme hinzugezogen, welches jedoch unter militärischer Aussicht fächsischen Kriegsministeriums vor, welches die Behauptungen arbeitete. Jedes Gewehr hatte seine eigene Nummer, außerdem dahin richtig stellt:" Bei dem betreffenden Bataillon feien nicht pagnie des. 8. Regiments während der Landwehr- Uebung im eine Nummer im Schießbuch und es wurde beim Anschuß eine 150, sondern nur 15 Gewehre und zwar wegen meist ganz un- Mai und Juni sich ergeben habe, daß on 100 Löwe'schen Ge Die erheblicher Reparaturen zum Umtausch gelangt und unter den wehren schließlich nur 2 Stück funktioniet hätten. Der be genaue Kontrolle über jedes einzelne Gewehr geübt. eine Sprengung treffende Schießunteroffizier Remfe befundet: er habe weder Scheiben wurden durch Arbeiter der Fabrik eingestellt. Er verausgabten 4725 Gewehren sei weder halte es bei den strengen und praktischen Vorschriften nicht für noch ein Laufreißen, sondern nur eine Anjbauchung vorbei der Abnahme noch bei der Verausgabung der bei der Land­wahrscheinlich, daß hinter dem Rücken des Offiziers Durchstechereien gekommen. wehr- Uebung zur Verwendung gekommenen Löwe'schen Gewehre Bei den Schießproben, welche mit den aus den Spandauer bemerkt, daß dieselben schlecht funktionirt hätten. Klagen seien mit doppelten Scheiben getrieben worden seien. Ausgeschlossen fei die Möglichkeit ja nicht, unmöglich sei es aber nach seiner Gewehrbeständen blindlings herausgegriffenen Löwe'schen Ge- ihm auch nicht zu Ohren gekommen. Nach einer weiteren Behauptung des Angeklagten soll bei Meinung, daß dies in größerem Umfange hätte geschehen können, wehren angestellt worden, find aus den Gewehren je 120 bis da die Zeit dazu viel zu fnapp war. Ein Lieutenant Stolle habe 150 scharfe Patronen im Schnellfeuer verschossen worden, wobei dem Lübbener Jägerbataillon beim Standschießen von 18 Löwe sich einmal darüber beschwert, daß bei dem Einstellen der Scheibe ich die erforderliche Trefffähigkeit, abfolute Kriegstüchtigkeit und fchen Gewehren nur eins brauchbar gewesen sein. Der Angeklagte erklärt: Diese Behauptung sei auf einen Pferdebahnkutscher und Martiren der Schüsse durch einen Arbeiter der Löwe'schen dauernde Leistungsfähigkeit der Gewehre ergeben hat. Fabril Unregelmäßigkeiten vorgekommen seien. Die Bestrafung des Nach weiterer Behauptung der Broschüre sollen bei dem Richter zurückzuführen. Derselbe habe die Thatsache drei Arbeiters set beantragt worden. Gerade dieser Borfall zeige aber, 52. Regiment in Cottbus bei Gelegenheit der Landwehrübung Kriminalbeamten auf der Pferdebahn mitgetheilt und einer von daß der Kontrollapparat gut funktionirte und Unregelmäßigteiten bei Gebrauch eines Löwe'schen Gewehrs mehrere Unglücksfälle den letteren habe ihm die Sache mitgetheilt. Obgleich dieser sofort bemerkt wurden. Die Löwe'schen Gewehre waren von vorgekommen, infolge dessen vom Negimentskommandeur eine Richter in der Voruntersuchung gesagt hat, daß es fich gar genau fo guter Qualität, wie die anderen, namentlich auch der Untersuchung veranlaßt sei. Hierbei seien 400-500 Gewehre als nicht um Löwe'sche Gewehre hand t, soll Richter vorgeladen töniglichen Fabriten. Seines Wissens sei bei Gewehren Löwe'scher unbrauchbar zurückgestellt worden. Die Auskunft des Regiments- werden. Bezüglich des angeblichen Springens von 150 Gewehren, Fabrit nichts passirt, was nicht auch bei Gewehren anderer tommandos lautet:" Daß Gewehre bei der Landwehrübung nicht Fabriken vorfommt. Er tönne bezeugen, daß die Löwe'sche gesprungen seien und daß nur einmal ein Landwehrmann infolge welche sich nach der oben mitgetheilten Auskunft des sächsischen Fabrik der Bedingung, bestes Material für die Herstellung der Reißens einer Patronenhülse durch rückwärts ausströmende Kriegsministeriums auf 15 zusammenschrumpfen, behauptet der An Gewehre zu bearbeiten, stets nachgekommen ist. Der Beschuß Pulvergafe leicht verlegt worden sei; eine Kommiffion zur Unter- geklagte: Er habe mit dem Verlagsbuchhändler Glöß in Dresden f.3. amit starken Patronen habe den Zweck, Gewehre mit unsichtbaren suchung der Gewehre sei nicht angeordnet worden, und es sei uns eine Anzahl von Landwehrleuten vernommen, welche ihm be Fehlern zum Plagen zu bringen, ein solches Platen sei aber nur richtig, daß die Hälfte der Gewehre als unbrauchbar zurüdstätigt haben, daß bei der qu. Uebung 132 Gewehre gesprungen in nenigen Fällen vorgekommen. Der Zeuge hält es für aus gestellt worden sei. Seit Beginn des Gebrauches der Löwe'schen feien. Er beantrage, den Buchhändler Glöß zu vernehmen und geschlossen, daß, wie die Broschüre behauptet, nicht gut an- Gewehre, von denen das Regiment 1612 Stück befize, feien im demselben aufzugeben, die betreffenden Landwehrleute gleich Der Angeflagte beklagt sich weiter geschossene Gewehre in großer Anzahl an Stelle gut bewährter Ganzen 9 Läufe gesprungen, es sei dies jedoch auf das Vor- mitzubringen. handensein fremder Bestandtheile in dem Laufe( Sand, Schnee zc.) darüber, daß die meisten untergeschoben worden seien. von ihm vorgeschlagenen zurückzuführen. Seugen nicht geladen, dagegen andere Zeugen gegen ihn ins geführt sind, an welchen Der Angeklagte weist darauf hin, daß in den Gutachten Feld welchen er gar kein Intereffe Erster Staatsanwalt Drescher: Daß die Aussagen immer von den Läufen die Rede sei; er habe aber besonders habe. von Schloßtheilen der Gewehre gesprochen, und er müffe darauf der fachverständigen Militärs dem Angeklagten sehr unbequem bestehen, daß auch in betreff dieser Gewehrtheile militärische sind, ist glaubhaft. Daß nicht alle Zeugen des Angeklagten ge laden sind, liegt daran, daß ich nicht für eine und dieselbe Be Gutachten eingeholt würden. Oberst Freiherr von Bradel verweist auf das bereits hauptung immer gleich mehrere Zeugen vorzuladen für nöthig Es wird sodann der Oberst von Flotow, Inspektor der Er fönne nur wieder halte. Den Beweisantrag bitte ich abzulehnen, da er zu un Königlichen Gewehrjabriken, vernommen. Derselbe hat auch die verlesene Gutachten des Majors Windt. Oberaufsicht über die Kontrolle in der Löwe'schen Gewehrfabrit holen, daß Kontrollschießen bei sämmtlichen Gewehrfabriken bestimmt ist. Ich wiederhole nochmals: es unterliegt gar feinem gehabt. Er habe dort Ende August oder Anfang September v. J. Deutschlands in regelmäßigen Zwischenräumen stattgefunden Bedenken, daß Unregelmäßigkeiten und Pflichtwidrigkeiten in eine Revision vorgenommen und keinerlei Unregelmäßigkeiten dabei hätten. In der ersten Zeit, als die Fabritation noch nicht auf der Löwe'schen Fabrik vorgekommen sind, es fragt sich blos, wahrgenommen. Einen Theil der Gewehre habe er vor seinen der Höhe war, mußte manchmal zum Korntreiben gegriffen ob dieselben nicht gerade denjenigen Zeugen zur Last welche der Angeklagte in fonderbarer Vers Augen aufchießen lassen und gefunden, daß die Gewehre durch- werden, um die Leistungsfähigkeit einzelner Gewehre auf das fallen, weg triegstüchtig waren. Zunächst wurde der Lauf uneingeschäftet verlangte Maß zu bringen, später, nachdem die Fabriken erst einige blendung als klassische" Beugen bezeichnet. Ich bestreite, daß geprobt und die Anforderungen, welche man hinsichtlich der Beit in Thätigkeit gewesen waren, war das Erzeugniß genügend. die Unregelmäßigkeiten den Leitern der Fabrik zur Laft fallen Leiftungsfähigkeit an einen Gewehrlauf richte, feien bei uns viel Es sei bei teinem Gewehre bei dem Abschuß etwas vorgekommen und bestreite ferner, daß dieselben von Einfluß auf die Qualität Rechtsanwalt Mundfe I bittet strenger, wie in anderen Staaten. Beim Probeschießen herrsche und müssen die Gewehre aller Fabriten daher für gleichwerthig der Gewehre gewesen sind. eine außerordentliche strenge Kontrolle, aber trotzdem sei man erachtet werden. Durch die genaue Handhabung der Kontrolle, um Auskunft der militärischen Sachverständigen, ob Landwehr­gegen einen Betrug nicht gesichert. Der Zeuge hält es nicht für durch die Numerirung der Gewehre u. f. w. feien Durch Mannschaften in der Lage sind, Gutachten über die Qualität der Oberst v. Bradel hält es nicht für unmöglich, daß eine andere Scheibe hinter die Ziel- stechereien faum möglich. Was nun die Gewehrschlöffer an Gewehre abzugeben. scheibe gesteckt worden sei, aber ein Stenner werde den betreffe, so sei ein solches, welches einen fleinen Schaden auf möglich, daß ein Landwehrmann oder Unteroffizier genaue Auskunft Betrug leicht entdecken, der ein Schuß, in eine weise, noch feineswegs unbrauchbar. Früher ließ man fleine, darüber geben fanm, was bei fremden Kompagnien vorkommt. einzelne Scheibe eingeschlagen sei, mache einen anderen unbedeutende Risse unbeachtet, erst in neuerer Zeit hält man Der Angeklagte bittet dringend, alle seine Zeugen zu vernehmen, Eindruck, als ein Schuß, der zwei Platten zu durchbohren Reparaturen dieser kleinen Schäden für nöthig. Wenn jemand da der Autorität der Militärs gegenüber immer erst zehn bis hatte. Auf die Frage des Präsidenten bejaht der Zeuge die behaupte, daß ein derartiges Gewehr als unbrauchbar verworfen awölf Zeugen ins Gewicht fallen. Bors.: Sie werden doch bage, daß eine Scheibe noch einmal als Zielgegenstand dienen werden müsse, so müsse man ihm einfach Unkenntniß vorwerfen. nicht so thöricht sein, anzunehmen, daß für einen Gerichtshof e, nachdem die ersten Schüsse mit Blaupift umringelt worden G8 tomme ja Gott sei Dant selten vor, daß ein Gewehrlauf das Gutachter eines Droschtenkutschers oder irgend eines be waren. Das Umringeln wurde von Arbeitern besorgt, das Auge plate, geschehe dies aber, so habe in den meisten Fällen der straften Subjektes größeren Werth haben kann, als die Gutachten der höchsten militärischen Behörden und Sachverständigen. Solche des Ueberwachenden sei in dieser Beziehung aber so geübt, daß Träger die Schuld daran. Angell.: Ist dem Zeugen ein Bericht des Obersten vom Dinge fann nicht der Reftor irgend einer Schule entscheideil es auch vom Schießsiande aus leicht sehe, ob ein Schuß um­ringelt fei. Der Zeuge wird auch als Sachverständiger vereidet. 24. Regiment an das Kriegsministerium bekannt, in welchem fich ( Fortsetzung in der 1. Beilage.) Sein Gutachten gipfelt dahin, daß die Löwe'schen Gewehre allen derfelbe über die schlechte Beschaffenheit der Löwe'schen Gewehre Anforderungen entsprochen hätten, die man zu machen berechtigt beklagt und die gesammten Gewehre dem Ministerium zur Ver gewesen. Auf eine Frage des Justizraths Gerth( Rechtsbeistand fügung stellt? 3euge: Gerade diese Bemerkung zeigt, daß der Nebenkläger Löwe und Kühne) bestätigt Oberst von Flotow, der Angeklagte gar nicht orientirt ist. In welchem Staate soll daß die ganzen maschinellen Einrichtungen der Löwe'schen es denn vorkommen, daß der Oberst eines Regiments dem

Nach Wiederaufnahme der Verhandlung theilt der Erste Staatsanwalt dem Gerichtshofe mit, daß ihm soeben ein umfang reiches Schreiben zugegangen sei, worin behauptet werde, daß Ahlwardt Recht habe. Er halte sich nicht für verpflichtet, den Namen des Absenders zu nennen, sondern überreiche das Schreiben einfach dem Präsidenten zur Einsichtnahme.

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Verantwortlicher Redakteur: Wilhelm Schröder in Berlin Druck und Verlag von Mag Rading in Berlin SW., Beuthstraße 2,

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