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Terufsb'ereinsgesetz ohne Polizeicharatter, gesetzliche Sicherung des Koalitionsrechts der Arbeiter, den Zehnstundentag für weibliche Arbeiter und ein Pensionsgesetz für die Privatbeamten. Für diese Forderungen wäre die Majorität unter allen Umständen vor» Händen. (Lebhaftes Sehr richtig! links und im Zentrum.) Wahr- scheinlich würde auch auf dem Gebiete der Heimarbeit und der Wohnungsfrage sich dieselbe Mehrheit zusammenfinden. Wenn man dem Reichstag vorwirft, das; er keinen festen sozialpolitischen Kurs hat, so scheint mir festzustehen, daß nicht der Reichstag Schuld ist, sondern der andere Faktor der Gesetzgebung, der Bundesrat.(Lebhaftes Sehr richtig! links und im Zentrum.) Wenn Herr Trimborn sagt, der Vertreter des Reichsamts des Innern sei daran unschuldig, andere Faktoren trügen die Schuld, so sage i ch: Das ist eine interne Angelegenheit des anderen Faktors der Gesetzgebung! Die Tatsache, mit der die auf Sozialpolitik wartende Bevölkerung zu tun hat, ist einfach die, daß der Reichstag eine sozialpolitische Mehrheit hat und dast der Bundesrat nicht die Neigung hat, auf die sozialpolitischen For- derungen dieser Mehrheit einzugehen. Alle Anerkennung der hohen persönlichen Vorzüge des Staatssekretärs im Reichsamt des Innern kann keine Entschädigung sein für den unbeachteten Majoritätswillen des Parlaments. Will man an irgend einer Stelle die Schwäche des deutschen Parlamentarismus handgreiflich vor sich haben, so zeigt sie hier die Tatsache, datz es eine Majorität auf sozialpolitischem Gebiete gibt und dah diese Majorität Jahr für Jahr bittend vor derselben Tür des Bundesrats erscheint. Die Macht ist zwischen den beiden Faktoren der Gesetzgebung u n gleich verteilt. Wenn die Mehrheit des Bundesrats eine Frage für lebensnotwendig hält, so appelliert sie von einem gewesenen Reichstag an einen neuen Reichstag. Es ist aber der Mehrheit des Reichstages versagt, wenn sie eine bestimmte Gesetze gebung für lebensnotwendig hält, von diesem an einen anderen Bundesrat zu appellieren.(Heiterkeit.) Wir können in dieser Hinsicht nur der Bevölkerung diesen Sachverhalt so eindringlich klar zu machen suchen als irgend möglich.. Auf die Frage, warum der Bundesrat sich sozialpolitischen Forderungen gegenüber ablehnend verhält, wird gesagt: Die Ar beitSkräfte reichen nicht! Das mag richtig sein vom Standpunkt der einzelnen Beamten. Aber zur Erledigung der Frage im ganzen ist es nicht genügend. Wer wird bei neuen Schiffs bauten diesen Gesichtspunkt gelten lassen? Da heißt es einfach Die notwendigen Werften müssen eben gebaut werden!(Sehr richtig!) Unter der Quantität von Forderungen, die als einhcit licher Besitz der sozialpolitischen Mehrheit des Hauses zu gelten hat, befinden sich Sachen, die längst keine neuen großen Vorarbeiten brauchen, z. B. das RrichsvereinSgesetz. (Sehr gutl links.) Da braucht man nur den Vertreter von Württemberg zu bitten, das dortige Vereinsgesetz hier vorzulegen Das Gesetz wäre fertig vorhanden, und die Majorität dafür ebenso Für das Koalitionsrecht ter Arbeiter liegen ausgearbeitete und ziemlich gleichlautende Entwürfe der Parteien vor. Umständlich sind immer nur un- liberale Gesetze; denn bei ihnen werden Ausnahmebestimmungen und Beschränkungen ineinander geschachtelt und übereinander ge- baut; liberale Bestimmungen gelten für jeden Staatsbürger und sind daher ihrer Natur nach durchsichtig. Aber nicht formale, sondern sachliche Gründe bestimmen den Charakter der ganzen Periode. In einer Zeit, wo die Großindustrie sich ausdehnt, wo die Syndikatszusammenfassung gewaltige Fortschritte macht, wo die Fusionierung der großen Unternehmungen die Führung des Ar- beitsprozeffcs in immer weniger Hände hineinbringt, wo Deutsch- land eigentlich erst ein großindustrielles Land wird, in dieser Zeit haben wir eine Sozialpolitik, die an s i ch gut ist, aber immer nur sich sozusagen auf den Außenforts bewegt; denn die eigent liche Kardinalfrage, die Frage der Arbeitsverfassung der großen Industrie, wird von der Sozialpolitik nicht in Angriff genommen. In den Erlassen von 1890 wurde das Problem, um das es sich in der Großindustrie handelt, klar herausgeholt. Aber wenn ich be- trachte, was in den 10 Jahren, in denen Graf Posadowsky das Reichsamt des Innern vertritt, auf sozialpolitischem Gebiete g e- fchehen ist, so scheint mir das Wesentliche zu sein, daß die Arbeitsversicherung und Arbeiterschutzgesetzgebung, deren Grundlage vorher geregelt war, in erfreulicher Weise auf einen weiteren Kreis von Personen ausgedehnt ist und daß eS sich um die Einbeziehung neuer Gebiete in die Sozialreform handelt. Aber das eigentliche Zentrum der Sozialpolitik, eben jene Frage der Arbeitsverfassung in der zentralisierten Groß Industrie, ist in dieser Zeit liegen geblieben. Dreimal hat das sozialpolitische Rad dieses Problem berührt. Zuerst bei der Zucht> Hausvorlage, dann bei der Frage, ob die Frage der Arbeiter- ausschüsse in den Bergwerksindustrien vom Reichstag oder vom preußischen Landtag zu behandeln sei, zuletzt bei der Vorlage betreffend die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine. Von diesen Vor- lagen, die sich mit dem Kernproblem der Sozialpolitik beschäftigen, find zwei verflossen, und eine ist vom Landtag erledigt. In fast allen kleineren Betrieben hat sich die Organisation der Arbeiter durchgedrückt, und die Arbeitgeber rechnen auch damit, datz sie organisierte Arbeiter haben. In Wirklichkeit fehlt heute die freie Organisation der Arbeiter nicht dort, wo jene zahlreichen Tarifverträge vorhanden sind, sondern dort, wo die modernste Form der Massenindustrie vorhanden ist. An dieser Stelle ist die Freiheit am geringsten. Wir haben vom Abg. Raab Darstellungen gehört über die bedauerliche Abhängigkeit der Angestellten großer Reedereien; ähnlich ist es in den Bergwerken, im Stahlwerks- verband(Zuruf links: Auch im Staatsbetrieb I), in Spinne. reien und Webereien. Von dem alten liberalen Prinzip, der einzelne Mensch könne seine Arbeit verkaufen, ist in diesen Niesen- betrieben nicht mehr die Rede; heute heißt es: ein Platz ist frei, eine Nummer.(Sehr richtig!) Man muß das Koalitionsrecht gesetzlich fixieren, so daß strafbar ist, wer dem Staatsbürger dieses Recht kürzt. Heute gibt es nicht mehr einen Arbeitsvertrag des einzelnen in den Großbetrieben, sondern einen Kollektivvertrag oder überhaupt keinen. (Sehr richtig!) Das Problem der Organisierung der Arbeit in den Großindustrien hat an dieser Stelle anzufangen. Jeder Aufbau von weiter oben wird immer wieder an dem Mangel eines Unter- baues.auseinandergehen. So mutz in der Frage der Errichtung von Arbeitskammcrn, die schon ein sehr fortgeschrittenes Glied im Aufbau einer gewerblichen Verfassung bilden, meines Erachtens zunächst eine Organisierung der Interessengruppen in sich erfolgen: die Unternchmerkammer auf der einen, die Arbeiterkammer auf der anderen Seite. Wenn man nun Arbeitskammern einrichtet, so wird sich zeigen, daß die Arbeiterschaft ohne gewerkschaftliche Vereinigung unfähig für die Besetzung oer Stellen ist; Arbeits- kraft. Verstand, Elastizität ist dann nicht vorhanden. Man muß jene Koalitionsfreiheit schaffen, die es den Unternehmern un- möglich macht, die Verbände der Arbeiter überhaupt zu verhindern oder auf einem so niedrigen Niveau zu halten, daß aus ihnen nichts herauskommen kann. Man muß von unten reformieren, um so bis zu einem JndnstrieparlamentarismuS zu gelangen, bis zu einem System der Mitwirkung der Angestellten und Arbeiter an der Verfassung der Industrien im ganzen. Daß dieses Problem einmal kommt, dafür können wir die Augen nicht verschließen. Wie vor 100 Jahren bei der Bauernbefteiung, so besteht in der Industrie heute die Frage, ob es die Möglichkeit gibt, verfassungsmäßig einen Zustand herbeizuführen, wie er im Staatswesen vielleicht noch nicht vollständig im Laufe der letzten 100 Jahre von Stein-Hardenberg an gekommen ist, wo aus Untertanen Bürger gemacht wurden. So heißt es auch für die Industrie, aus Judustrieuntertanen Industrie b ü r g e r zu schaffen. In diesem Bestreben bildet die Koalitionsfreiheit das Grundproblem. Die Staaten, in denen die liberale Gesinnung am tiefsten in die Volkssitte hineingegangen ist, stehen am gesichertsten da.(Sehr richtig! links.)' Am schwankendsten sind die Staaten, in denen liberale Regungen mit Gewalt unterdrückt werden. Für den Staat sind am gefährlichsten diejenigen Elemente, die nichts zu hoffen haben; erst die Organisation auf dem Boden der Freiheit wird unserem Staatswesen eine Hülfe werden bei der bevorstehenden Auseinandersetzung zwischen Staat und Syndikaten. Gerade in diesen Tagen, wo unser Kollege Auer aus seiner langen Tätigkeit abgerufen ist, erinnert man sich seiner Rede bei der Auseinander- sctzung über die Frage des Zukunftsstaates in den 90er Jahren: Ist es möglich, daß die Produktion im ganzen geregelt wird? Das, was bei dieser Gelegenheit als Marxismus , als Illusion, als brutaler Eingriff angesehen wurde, das ist verwirklicht von Händen, die feinere Handschuhe haben als diejenigen, die zuerst glaubten, s i e könnten die Sache regeln. In den Syndikaten er- steht eben jene zentrale Macht, die eine Steucrfähigkeit hat, die über die Steuerfähigkeit des Staatswesens hinausgeht; denn es ist leichter seitens der Syndikate 00 Millionen aufzubringen als seitens des Staates, und ebenso verstehen eS die Syndikate besser als der Staat, hochbegabte Beamte an sich zu ziehen. Es scheint im Staatsinteresse zu liegen, die Kräfte, die imstande sind, die zentralisierte Herrschaft jener großindustriellen Minderheit in gemessenen Grenzen zu halten, nicht zurückzustoßen, sondern zu st ä r k e n. Aber jetzt scheint es das Programm der entscheiden- den Stellen zu sein, ocn Uebergang vom Judustrieuntertanen zum Jndustricbürger h i n a u s z u s ch i e be n ,da es in der Gegenwart schwierig ist, die notwendigen gesetzlichen Schritte zu tun. An der Majorität des Reichstages für Sozialpolitik werden die elementaren sozialen Forderungen nicht scheitern; was nicht vorhanden ist, ist die Mitwirkung des anderen Faktors der Gesetzgebung, de Bundesrats.(Beifall links, im Zentrum und bei der Wirtschaft lichcn Vereinigung.) Staatssekretär Graf Posadowsky: Sie werden den Ausführungen des Herrn Vorredners mit dem größten Interesse gefolgt sein, denn es war eine philosophische Rede, das Programm eines Philosophen. Aber wenn man in der Praxis des Lebens steht, sehen die Dinge nüchterner aus.(Lebhafte Zustimmung rechts) und wenn wir diese Bestrebungen aus dem Gebiete der Sozialpolitik, die mit Recht erhoben werden, unter- stützen wollen, müssen wir die Dinge nüchterner anfassen. Wenn ein Ausländer die Rede des Vorredners gehört hätte, so würde er zu dem Schlüsse kommen müssen, daß Deutschland zurücksteht gegenüber anderen Staaten, die nach der Auffassung des Vor rcdncrs eine wesentlich liberalere Verfassung haben. Dem gegen über verweise ich auf zwei Tatsachen aus der neuesten politischen Geschichte: In Frankreich , einer Republik, bemüht man sich seit Jahr- zehnten, eine progressive Einkommensteuer einzuführen i�dort ist eine Reihe von Ministerien über diesen Punkt gestürzt.(Sehr richtig! rechts.) Und in Preußen und anderen deutschen Staaten be- trachten wir eine progressive Einkommensteuer, die erhoben wird nach der Größe des Einkommens, als etwas ganz Sclbstver- ständliches. In England, dem liberalen Musterland, will man jetzt eine Jnvalidenpension für die Arbeiter einführen, und man will ungefähr das machen, was Frhr. v. Stein-Hardenberg vor 100 Jahren in Preußen gemacht hat. nämlich Staatsmittel zur Ansiedelung kleiner Bauern zu verwenden, und ein Führer der englischen Liberalen nennt diese Matzregeln etwas Revolutionäres und Umstürzlerischcs.(Hört! hört! rechts.) Also, mein verehrter Herr Abgeordneter, wenn Sie einmal in die Vergleiche der euro - päischen Staaten hineinsteigest, so werden Sie finden, daß Deutsch land noch immer verhältnismäßig günstig abschneidet. Meine Sozialpolitik ist besonders in letzter Zeit von den der- schiedensten Seiten scharf angegriffen worden. Das ist natürlich denn der Schutz der Schwachen fordert immer gewisse Eingriffe der Gesetzgebung in die wirtschaftliche Sphäre des Einzelnen, die mehr oder minder den Charakter der Bevormundung tragen Wenn die Menschen einmal so edel sein würden, wie es die Sozial- demokratie für den Zukunftsstaat voraussetzt, dann brauchten wir natürlich keine Gesetzgebung der Bevormundung mehr. Dann ge- schieht alles wie in der eisten christlichen Gemeinschaft: aus der Liebe zum Nächsten, aus Liebe zur allgemeinen Wohlfahrt. Aber lesen Sie einmal die Berichte der Gewerbeinspektoren, lesen Sie die Strafverzeichnisse wegen Ucbertretung der Arbeiterschutzgesetze. und Sie werden zu der Ueberzeugung kommen, wie weit wir von diesem Zustande noch entfernt sind. Eine kräftige Staatsmacht muß da sein, um die Gesetze durchzuführen und Ruhe und Ordnung im Lande zu erhalten. Ich bin jetzt 20 Jahre praktischer Verwaltungsbcamtcr und mußte als solcher sehr oft in die privat rechtliche Sphäre des Einzelnen eingreifen und den Staats bürgern Lasten auferlegen. Ich habe nie gefunden, daß ich damit Gefühle der Erleichterung und Befriedigung ausgelöst habe. Wem Lasten auferlegt werden, der wird niemals das Gefühl der Be- friedigung haben. Auf der letzten Tagung der Steuer- und Wirtschaftsrcformer hat ein Redner verlangt, man solle den Ar beiter exproletarisieren. In derselben Rede hat er bedauert, daß das alte Verhältnis zwischen Herr und Knecht aufgelöst sei. Da- ur habe ich kein Verständnis.(Heiterkeit.) Sie sehen aber, wie verschieden die sozialpolitischen Auffassungen sind. Gegenüber diesen rein theoretischen Betrachtungen haben die verbündeten Re- gierungen die Pflicht. Schritt für Schritt mit der Gesetzgebung vorzugehen. Es ist überraschend, wie oft man gewisse Kreise klagen hört über das rasche Tempo unserer sozialen Gesetzgebung. Das liegt daran, datz gleichzeitig so viele und so weitgehende özialpolitische Forderungen gestellt werden, datz kein Staatswesen >er Welt sie realisieren könnte ganz abgesehen von der gesetz. geberischen Arbeit. So etwas muß doch durchdacht und formuliert werden von der Regierung und vom Parlament. Aber durch die Redereien, die ewigen sozialpolitischen Debatten wird die Bevölkerung nervös und glaubt, daß ihr viel schwerere Opfer auferlegt sind, als es tatsächlich der Fall ist. Die Annahme, daß der Bevölkerung Deutschlands seit der letzten Reform der Sozialgesetzgebung 1891 neue sozialpolitische Lasten auferlegt worden seien, ist durchaus falsch. Nur durch die vielen Anträge und Debatten überschätzt das Land, was sozialpolitisch geleistet wird. Und daraus erwächst der Negierung viele Gegnerschaft. Die vielen Anträge zu gleicher Zeit bedeuten ein hohes Maß von Zersplitterung und letzten Endes einen Hemmschuh, der es verschuldet, wenn wir auf diesem Gebiete nicht weiter und nicht schneller vorwärts kommen. Gegenüber den Ausführungen des Vorredners und den vielen Anfragen von anderer Seite, die ich sonst Punkt für Punkt be- antwortet hätte, will ich heute nur ein Bild von dem geben, was meines Erachtcns im Laufe der nächsten Jahre oder des nächsten Jahres geschehen soll. Ich darf zunächst daran erinnern, daß noch vier Gesetze aus der vorigen Session allein vom Ressort des Rekchs- amts des Innern rückständig sind. Darunter die Maß- und Ge- Wichtsordnung und zwei sozialpolitische Gesetze: das Gesetz über den Untersttttzungswohnsitz(Lachen links), allerdings ein sehr wich. tigcs sozialpolitisches Gesetz(Sehr wahr! rechts), und das Gesetz über die freie» Hülfskassen, das unbedingt wiederkommen muß, um den Mißbrauchen im Hülfskassenwesen mit kräftiger Hand entgegenzutreten. Dann wird in der nächsten Session vorgelegt werden das Gesetz über die Herstellung von Zigarren in der HauS- industrie. Die Verhältnisse in der Hausindustrie liegen so vcr- Schieden, daß an eine einheitliche Regelung gar nicht zu denken ist; ur schrittweise, durch Spezialgesetze, können wir vorgehen. Fertig gestellt ist- weiter das Gesetz über den kleinen BefähigungS- Nachweis.(Bravo ! rechts.) Endlich daS Gesetz, das, wenn Sie wollen, auch sozialpolitisch wichtig ist, in so weit eS die Ernährung der Bevölkerung betrifft, betreffend die Unterdrückung der Viehseuchen. Weiter arbeite ich an einem Gesetz über die Vereins- und Versammlungsfreiheit» daS der Reichskanzler ja schon angekündigt hat. Man hat mir den Vorwurf gemacht, daß ich nicht zunächst das Vereinsrecht geregelt und dann den Gesetzentiourf über die Berufsvereine eingebracht hätte. Gerade umgekehrt hatte man es von mir in den letzten Jahren gefordert, und das BerufsvcreinSgcsetz enthielt in vieler Beziehung weitgehende Konzessionen an Ihre Wünsche. Ich bin überzeugt, daß, wenn der Reichstag nicht aufgelöst wäre, Sie das doch genügend erkannt hätten und das Gesetz noch zustande ge- kommen wäre. Jetzt allerdings hat sich die Lage verschoben. Der Reichskanzler hat ein Reichs-Vereins- und Versammlungsgesetz an­gekündigt, da halte auch ich es für praktisch, dieses in den Vorder- grund zu stellen. Wenn das Gesetz die Gestalt hat, die es meines Erachtens haben muß, wenn es in diesem hohen Hause überhaupt auf Annahme rechnen soll, so wird es dann eine Kleinigkeit sein, mit einigen Paragraphen das Bcrufsvereinsrecht lediglich nach der privatrechtlichen Seite hin zu regeln, denn die öffentlich- rechtliche Seite wäre ja schon geregelt durch das Vereins- und Ver- sammlungsrecht.(Sehr richtig! links.) In bezug auf das Ver- eins- und Versammlungsrecht sind wir vielleicht etwas zu eng» herzig. Wir haben noch manche Erbschaft aus dem Rüstzeug deS alten Polizeistaatcs, der sich nicht mehr beleben läßt.(Sehr wahr! links.) Der verstorbene Reichskanzler Fürst Hohenlohe hatte bei der Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Gesetz in AuS- ficht gestellt, durch das das Vcrbindungsverbot zwischen politischen Vereinen aufgehoben werden sollte. Ich war als Ressortminister danach verpflichtet, vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetz» buchcs ein solches Gesetz im Bundesrate zur Annahme zu bringen und dem Reichstage vorzulegen, und habe diese Verpflichtung ein» gelöst. Welche Angriffe sind damals gegen mich erhoben worden in der Presse, in diesem hohen Hause und auch noch an anderer Stelle!(Große Heiterkeit links, Zurufe: Wo?) Wo? Herr Ab­geordneter, das ist eine sehr neugierige Frage!(Große Heiter- keit.) Welche Gefahr für Staat und Reich sagte man von diesem Gesetze voraus! Nun frage ich: Was in aller Welt hat sich seitdem geändert? Längst standen die Vereine durch Telephon und Tele» graphen mit einander in Verbindung, und nur ein ganz alt- modisches Dekorationsstück ist abgeschafft.(Heiterkeit und Beifall links.) So steht es auch mit unserem Vereins- und Versammlungs- recht. Es hat noch eine Reihe überlebter Bestimmungen, die tat- sächlich gar nicht mehr ausführbar sind, der modernen EntWickelung gar nicht mehr entsprechen, gar keinen politischen Zweck haben und nur das Publikum ärgern.(Vielfaches Sehr wahr! links.) Trotz aller Angriffe, die gegen mich gerichtet werden, halte ich mich noch immer für einen konservativen Politiker.(Anhaltende große Heiterkeit.) Ja, wirklich, meine Herren, aber man soll doch nicht glauben, gewisse Volksstimmungen und Regungen der öffentlichen Meinung durch die polizeilichen Vorschriften eines Vereins- und Versammlungsrechts totmachen oder unterdrücken zu können. lSehr wahr! links.) Die großen Bewegungen richten sich nach viel tiefer gehenden Gedanken und Gefühlen, als solche geschaffen und unterdrückt werden können durch äußere Polizeimatzregeln. Des- halb bin ich allerdings der Ansicht, daß, wenn überhaupt ein Vereinsgesetz geschaffen werden soll, eS den modernen Verhältnissen entsprechen muß. Will man das Vereinsgesetz auf dieser Grund- läge nicht aufbauen, so tut man besser, man unterläßt es ganz. (Lebhafte Zustimmung links.) Der Ansicht bin ich allerdings nicht, daß man etwa das württembergische Vereinsgesetz einfach auf das Reich übertragen könnte. Die Verhältnisse im Deutschen Reich, mit aller ihrer Verschiedenheit von der französischen bis zur russischen Grenze, gebieten denn doch andere Gesichtspunkte als in einem Einzelstaat.(Unruhe links.) Meines Erachtens mutz sich das Gesetz auf zwei entscheidenden Gesichtspunkten aufbauen: Das Vereinsgesetz muß so aufgebaut werden, daß unter allen Um- ständen und zu allen Zeiten die bürgerliche Ordnung, Ruhe und Sicherheit aufrecht erhalten bleibt, das ist eine Forderung der Staatsordnung.(Lachen bei den Sozialdemokraten.) Ich denke, Sie(zu den Sozialdemokraten) wollen alle Ihre Ziele auf fried- l i ch c m Wege erreichen? Wie kann Sie da ein Gesetz stören, das nur die bürgerliche Ordnung sichert? Die zweite Grenze ist, daß das Vereinsrecht nicht Vereinigungen zulassen darf, in denen ver- brecherische Handlungen vorbereitet werden. Das sind die beiden festen Grenzlinien, innerhalb deren eine ganze Reihe unnützer Polizeivorschriften, wie schon der verstorbene Frhr. v'. Hammerstein zugesichert hat, ohne weiteres fallen können. Unsere zweite große Aufgabe ist die Zusammenlegung der sozialpolitischen Bersicherungszweige. DaS Krankenversicherungsgesetz hat von vornherein nur den Charakter eines Notgesetzes getragen, deshalb muß jede Reform ganz von unten anfangen. Tie Stellung der Aerzte und Apotheker zu den Kassen, das ganze Kassenwesen muß ein festes, klares Gerüst bekommen, aber die Krankenversicherung läßt sich in so bedeutender Weise nicht reformieren, ohne daß auch gewisse Bestimmungen der beiden anderen Versichcrungsgesetze geändert werden; dazu sind ihre Beziehungen zu vielfach. Ich habe nun immer nur von einer Zu- sammcnlegung der drei VersicherungS gesetze gesprochen, nicht der VersicherungS zweige. Die kann man wohl auf dem Papier zusammenlegen. Aber in Wirklichkeit würde eine so automatische Behandlung der Frage den allergrößten Schwierigkeiten begegnen. Wir haben da große selbstbewußte Korporationen, große Kranken- lassen und Berufsgenossenschaften mit eigenem Vermögen, Knapp- schaftskassen usw. Das alles bureaukratisch, schematisch in einen Topf werfen, wäre sehr falsch. Wir müssen nicht niederreißen, sondern das Vorhandene nach den Bedürfnissen aufbauen und die ganze Gesetzgebung vereinfachen. Wenn wir deshalb an diese Reform gehen, ist es die erste Notwendigkeit, den Unterbau zu verbreitern. In diesem mangelhaften Unterbau liegt eine ungeheure Gefahr für die Fortführung der sozialpolitischen Gesetz- gebung überhaupt, auch eine ungeheure Gefahr auf finanziellem Gebiete. Ich bin verpflichtet, hier einmal auf die landwirtschaftlichen Be» rufsgenossenschaften d«S näheren einzugehen. Im Abgeordneten- hause ist der Vorschlag gemacht worden, die kleinen Renten bis zu 20 und 25 Proz. zu streichen; insbesondere der Abg. Schröder ist sehr lebhaft dafür eingetreten. Jüngst hat er als Landrat aber ausdrücklich erklärt, er habe sich überzeugt, daß dieser Weg nicht gangbar, ja sogar schädlich sei. Nur Toren und Fanatiker halten an versteinerten Grundsätzen fest; kluge Leute ändern ihre Ansicht. ES macht dem Abg. Schröder Ehre, datz er eine Ansicht, die er so leb- hast im Parlament verteidigt hat, nachträglich selbst für einen Irrtum erklärte.(Sehr wahr! bei den Nationalliberalen.) Aber woher kommt denn eine solche Forderung? Sie muß doch objektive wirtschaftliche Gründe haben. Da habe ich nun eine Berechnung aufstellen lassen, die ergibt, daß, wenn die Rentenbelastung der Landwirtschaft so zunimmt wie bisher, im Beharrungszustande, der iir die Unfallversicherung zu zahlende Betrag ausmachen würde in der Provinz Posen 133 Proz. der Grundsteuer(Hört! hört! rechts), in der Provinz Brandenburg 130 Proz., in der Provinz West- preußen 148 Proz. und in Ostpreußen 170 Proz. der Grundsteuer (Vielfaches Hört! hört!), im Durchschnitt des Reiches 105 Proz. Solche Verhältnisse sind nicht absolut notwendig, sondern auch daraus zurückzuführen, daß ich muß das im Interesse der Land- Wirtschaft sagen bei der Rentengewährung nicht mit der Sorg- alt und Gründlichkeit vorgegangen wird, wie es nötig wäre, wenn man dem Bürger eine öffentliche Last auserlegt. Ich wünsche ge- wiß, dah jeder Verletzte seine Rente so schnell wie möglich erhält, aber es wirkt democalisiereftd, wenn Leute infolge mangelhafter Untersuchung Geld bekommen, das sie nicht zu bekommen haben. (Sehr wahr! rechts.) Also einerseits bessere Vorbereitung der Rentenanträge, andererseits vermehrte Unfallverhütungs- Vorschriften, die leider manche landwirtschaftliche Berussgenossen- 'chaften noch immer nicht haben, könnten verhindern, daß die Last i>er Landwirtschaft in so erschreckendem Maße anwächst. Kehren wir zur Reform der sozialpolitischen Gesetze zurück. Wir müssen Maßregeln treffen, daß die unteren Instanzen besser organisiert werden und sorgfältiger prüfen können; wir müssen die Schiedsgerichte anders gestalten und den Instanzenweg Wesens lich abkürzen. Wenn wir die Krankenversicherung reformieren, würden wir auch die Heimarbeiter, die landwirtschaftlichen Arbeiter und die Dienstboten einbeziehen.(Zustimmung/) Sollte es sich ermöglichen lassen, mit einer Reform der materiellen Bestimmung zugleich eine Kodifikation der sozialpolitischen Gesetzgebung herbei. .uführen, so wäre das sehr nriinschenSwert. Alles würde klarer, ver- ländlicher werden, und die Unmasse von Zwistigkeiten und Prozessen zwischen den großen sozialpolitischen Organisationen würde ver- mieden. Bei einer Kodifikation würde in das Gesetz wohl auch d'e Witwen- und Waisenversicherung hineinkommen, die nach dem Zoll- tarisgqctz bis 1910 jn Kraft treten muß. Ich habe erklärt, daß ich