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tTuS dcn jetzt böiücgeu&cn Gtüubcn dcZ Oberlandes» Gerichts sei folgendes mitgeteilt: Ter Standpunkt des Beklagten, daß der Geschäftsführer des ArbeitsiialdtvciscS nach freiem Ermessen über die Einstellung oder Nlichtcinstellung van?lrbeitern verfügen könne und nur dem Vee- bandsvorstandc Rechenschaft schulde, ist unrichtig. TaS Anftellungs- Monopol eines Verbandes resp. dessen Geschäftsführers begründet nach dem Erfordernis der guten Sitte die unabweislichc Pflicht einer sorgfältigen Prüfung..Ein einzelner Arbeitgeber mag Arbeitsuchende nach Belieben zurückweisen, ein Arbeitsnachweis, der größere Gebiete umfaßt, mißbraucht seine wirtschaftliche Macht und macht sich eines Verstoßes gegen die guten Sitten schuldig, wenn er ebenso verfahren würde. Die Frage ist also die. ob die wieder- l:olte Zurückweisung des Klägers durch den Geschäftsführer als ein Mißbrauch der Machtbefugnisse zu betrachten ist. Tiefe Frage muß verneint werden. Sie war nach zwei Gc- fichtspunkten hin zu prüfen: zunächst ist zu prüfen, wie tief die Zurückweisung in das Erwerbsleben des Klägers eingegriffen hat, und ferner ist zu erörtern, ob der Geschäftsführer annehmen durfte, daß eine Zurückweisung des Klägers im Interesse des von ihm der- tretenen Verbandes liege. Es kann nicht angenommen werden, daß der Kläger   in seiner Erwerbsmöglichkcit allzu hart getroffen worden ist. Es standen ihm nicht bloß die an der Unterlvcser bestehenden unorganisierten Betriebe offen, sondern er konnte, da er damals noch nicht verheiratet war. einfach seinen bis- herigen Wohnsitz verlassen und sich anderswo in Teutschland Arbeit suchen. Was den zweiten Punkt betrifft, so kommt es nicht in Betracht, daß einzelne Vcrbandsmitglieder den Kläger beschäftigen wollten, denn über dem Interesse des einzelnen Verbandsmitgliedcs steht das Gesamtinteresse des Verbandes. Was aber hauptsächlich in Betracht kommt, ist die Frage, ob der Ge- schäftsführer sich in gutem Glauben befand, als er dem Kläger  , den er für ungeeignet hielt, den Arbeitsschcin verweigerte. Diese Frage ist zu bejahen, denn er ist nach gewissenhafter Prüfung des Sachverhalts zur Ucberzeugung gelangt, daß es im Interesse deS Verbandes liege, einen Mann wie den Kläger   in den Betrieben, der Verbandömitglieder nicht zu beschäftigen." Dergute Glaube" berechtigt also die Unternehmer und deren Handlanger zur Ausübung schlimmster Terrorismen, während um- gekehrt dieser gute Glaube bei Arbeitern in den meisten Fällen verneint wird. Man vergleiche mit diesem Urteil die gegen Ar- heiter gefällten Entscheidungen, bei denen recht sinnenfällig zu Tage tritt, daß jeder Deutsche vor dem Gesetz gleich ist. Wie würde es einem Arbeiterführer ergchen, der ingutem Glauben" über den Betrieb eines mißliebigen Oberscharfmachers die dauernde Sperre verhängen würde? Das Hanseatische OberlandcSgcrichtsurteil zeigt auf» neue, wie notwendig der Schutz der persönlichen Arbeitskraft durch aus- drückliche, gegen schwarze Listen /und ähnlichen Raub der Arbeits- traft gerichtete Vorschriften ist., Was ist beharrliche Weigerung? Uin die Entscheidung dieser Rechtsfrage handelte es sich in einer Streitsache, die am Sonnabend vor der 1. Kammer des Kauf- mannsgerichts zum Austrag kam. Der Lagerist Bruno K. war seit Oktober 1904 bei der Linolcumfirma Deutzen u. Becker tätig und hatte mit dem Prinzipal die Vereinbarung getroffen, daß er Sonntags nur in besonders dringenden Fällen tätig zu fein brauche. Am 1. Februar d. I., einem Sonnabend, wurde dem Lageristen gesagt, er solle am nächsten Tage ins Geschäft kommen. K. weigerte sich zwar anfangs, trat dann aber doch am Sonntag um 8 Uhr an m,t der Absicht, bis 19 Uhr zu arbeiten. Kurz vor Eintreten der Kirchzeit wurde er nochmals vom Chef darauf' hingewiesen, daß er um 12 Uhr wiederkommen müsse, um biß 3 Uhr tätig zu. sein. K. erklärte aber, das könne er nicht, da er um diese Zeit wichtige private Arbeiten zu erledigen l/ätte. Der Prinzipal wiederholte daraufhin nochmals die Aufforderung, von 12 bis 2 Uhr nach dem Geschäft zu kommen, und drohte ihm gleichfalls für den Fall des Zuwiderhandelns die sofortige Entlassung an. K. leistete nicht Folge und wurde demzufolge am Montag entlassen. In der gestrigen Vcr- Handlung führte der Kläger   aus, er habe die Zeit zum Offerten- schreiben ausnutzen wollen, während die beklagte Firma betonte, daß sie sich zur sofortigen Entlassung für berechtigt erachtete, da der Kläger   seinem berechtigten Verlangen eine beharrliche Weigerung entgegensetzte. Das Kaufmannsgericht erblickte in der mehrmaligen Auf- fordcrung des Prinzipals und jedesmaliger Ablehnung des Verlangens seitens de? Klägers in Verbindung mit dessen ein- maliger effektiver Gehorsamsverweigerung nicht das Tat- b e st a n d s m e r km a I derBeharrlichkeit". Nur in einer mehrmaligen tatsächlichen Verweigerung könne eine Be- harrung gefunden werden. Der Beklagte wurde demgemäß zur Zahlung des NcstgchaltS verurteilt. Zur Rechtlosigkeit der Dienstboten. Ein Fall von roher Dienstbotenmißhandlung beschäftigte am Donnerstag voriger Woche das Schöffengericht in Reinfeld bei Lübeck  . Der Tatbestand, soweit er aus den Zeugen- aussagen hervorging, ist folgender: Zwei Arbeiter, die eines Tages zu Anfang Februar auf der Hofstclle in Kl.-Schenken- berg mit dem Abladen von Steinen beschäftigt waren, hörten plötzlich einen furchtbaren Skandal: sie konnten wahrnehmen, wie jemand klatschende Schläge erhielt und vernahmen ein lautes Jammern. Als die beiden Leute bald darauf ihre Arbeit beendet hatten und im Begriff waren, ihre Pferde in den Stall zu ziehen, sahen sie, wie die alte Dienstnragd Luise Müller mit einer Trage, an der sich zwei Eimer befanden, gegangen kam, gefolgt von der Dicusthcrri» Witwe Btöller. Plötzlich brach die Dienstmagd zusammen. Sofort sprang die Möller hinzu, hob der am Boden Liegenden die Rocke in die Höhe und schlug mit einem fingerdicken Stock diverse Male auf da? Gesäß, dabei bemerkend, sie werde sie schon wieder hoch bringen. Aber die Luise Möller kam nicht wieder boch. Die Arbeiter beobachteten weiter, wie dann die Möller die mißhandelte Magd an beiden Armen packte und versuchte sie in? HauS*u ziehen. Vor der Tür rief die Möller ihre Dienstmagd Viktoria. Mit Hülfe derselben wurde die Aennste nach ihrer Kammer geschleppt. Dort ließ man sie liegen, ohne sich weiter um sie zu kümmern. Das war ungefähr nachmittags 6 Uhr. Abends gegen Uhr wollte der eine Knecht, der um Häcksel zu holen bei der Kammer der Luise Müller vorbei kam, das Mädchen durch Schütteln und Rufen ermuntern. Es nützte jedoch nichts, denn die Magd war bereits tot. Das ist der Sackivcrbalt, wie ihn die Zeugen schilderten. Also erst wurde die Luise Müller mit einem fingerdicke» Stock mißhandelt und dann, als sie bewußtlos war. ließ nian sie verrecken wie einen räudigen Hund. Die Angeklagte mußte selbst zugeben, geschlagen zu haben, trotzdem erkannte das Gericht auf Freisprechung. Die UrteilSgrllnde nehmen an. eS fei eine Mißhandlung mitteis eines gefährlichen Werkzeuges nicht erwiesen. Der für die Verfolgung einfacher Körperverletzung erforderliche Antrag war natürlich nicht gestellt. Ob Berufung zur Prüfung der Frage ein« gelegt ist, qb solche Roheit in der Tat nicht einmal strafrechtliche Sühne finden kann, entzieht sich unserer Kenntnis. Wie jammervoll rechtlos müssen sich die Landarbeiter fühlen, daß sie da» rohe schamlose Gebaren der Dienstherrtn zuließen. kommunal« Fürsorg« für Lungenkranke. In Würzburg   beschloß der Magistrat auf Anregung des Bezirksarztes, eine Fürsorge- und AuSkunflstelle für Bekämpfung der Lungentuberkulose zu errichten, wo sich alle Personen, die lungenkrank sind oder sich dafür halten, kostenlos untersuchen lasten und Auskunft erholen können. Zu den Kosten leistet die untcrfränkische Versicherungsanstalt jährlich 4900 M. Gevicdts-Leitung. Ter Boykott desFürstenhofs" in Zehlcndorf vor dem Kammergericht. Bekanntlich waren wegen dieses Boykotts zahlreiche Anklagen auf Grund von Stratzenpolizci-Verordnungen erhoben worden. Als damit die Zehlendorfer   Gemeindeverwaltung und Herr Schweb- Helm, der Pächter des Fürstenhofs, wenig Glück hatten, wurden gegen eine Reihe Zehlendorfer   Genossen Anklagen wegengroben Unfugs" erhoben. Das Schöffengericht zu Groß-Lichterfelde  , unter Vorsitz des Gerichtsasscssors Jacobi verurteilte auch wirklich die Genossen Weber zu vier Wochen Haft, Treke und BvLert zu 2 Wochen. Schulze zu drei Tagen Haft. Die Strafkammer als Berufungsinstanz setzte die Strafe Webers auf 29 Mk.. die von Dreke, Völlert und Schulze auf je 9 M. herab. Sie stellte fest, daß alle Zugangstürcn zum Fürstenhof" mit Posten besetzt wurden, die jedem, der in das Lokal hineingehen wollte, mitteilten, daß das Lokal gesperrt sei.Das Anreden! der Einzelnen ist," so sagt das Gericht,in ruhiger und höflicher Weise, ohne Geschrei oder Lärm geschehen. In rein fach- liehen Worte wurde di« Tatsache der Sperre mitgeteilt und hieran die Ausforderung geknüpft, von einem Besuch des Lokals abzu- sehen." Da nicht völlige Freisprechung erfolgt war, legten die Ange­klagten gegen das Urteil Revision ein. In der Verhandlung vor dem Kaimnergericht erklärte ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Herzfeld, daß die Revision eingelegt sei, um eine grundsätzliche Entscheidung des Kammorgerichts zu erwirken, ob der Lokalvoykott strafbar fei. Was die Angeklagten nach der Feststellung der Strafkammer getan, enthalte nichts als diejenige Betätigung, welche das Wesen eines solchen Boykotts ausmache und ohne ivclchc er überhaupt nicht durch- führbar sei. Wem ein Recht gegeben dem seien auch die Mittel gegeben, seine Ausübung zu ermöglichen, solvcit durch ihre An- Wendung die öffentliche Ordnung mcht gestört werde. Da da? Vcr- sammlungSrrcht gegeben, so könne der zur Ermöglichung seiner Aus- Übung angewandte Boykott nicht grober Unfug sein. Dies habe auch das Reichsgericht bezüglich des StreikpostenstehenS zur Ermöglichung des Koalitlons«chts anerkannt. Der Boykott sei das aus den Klassenkämpfen erwachsene zuerst von den Unternehmern gegen den Arbeiter durch dessen Aussperrung gebrauchte Kampfmittel. Jetzt sei seine Anweisung hüben und drüben alltäglich. Die Ausschließung der Zehlendorfer   Arbeiterschaft von der Benutzung desFürsten- Hofs" zu VersammlungSzwccken sei nichts, als denen Boykott durch die Gemeindeverwaltung. Personen, welche sich durch die höfliche und sachliche Mi�eilung eines Boykotts belästigt fühlten, könnten einen Rechtsschutz dieser Belästigung nicht verlangen, da sie eine au» unseren wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen erwachsene und mit denselben verkrnndene Belästigung sei. Das habe das Reichs- aericht auch anerkannt, indem es SchadeuSevsatzforderungen wegen Boykott abgewiesen habe. Wollte das Gericht die Durchführung eine? Boykotts ohne jede Störung der öffentliche» Ordnung, wie er hier vorliege, für groben Unfug erklären, so stelle es sich damit im Gegensatz zur wirtschaftlichen und politischen Enitvickclung, zum Schaden des Ansehens der RcchtSpftcge. Nach mehr als einstündiger Beratung hob dns Kammergericht das Urteil der Sirafkammer aus und verwies die Sache zur noch- maligen Verhandlung und Entscheidung an die Strafkammer zurück. ES könne dahin gestellt bleiben, verkündete der Präsident Käffka, ob der Boykott ein erlaubtes KämpfmiUel sei. Selbst ivenn man sich auf diesen Standpunkt stelle, so sei dock» kein Mittel zu seiner Durchführung erlaubt, welches groben Unfug darstelle. Ob hier grober Unfug vorliege, fei nickst mit genügender Sicherheit fest- gestellt. Namentlich fei nicht genügend festgestellt, ob in den Hand- langen der Angeklagten ein« Gefährdung des äußeren Bestandes der öffentlichen Ordnung liegt. Eine solche Möglichkeit sei vorhanden, iDcnn wahllos jedermann angesprochen worden und dadurch Konflikte entstehen konnten._ Freispruch auf Grund eines Wiederaufnahmeverfahrens. Eine fast vier Jahre zurückliegende Bluttat beschäftigte gestern im Wiederaufmihnicvrrfahren die 7. Strafkammer de» Land- gerich!» I. Am 17. Dezember 1993 stand der Kellner Friedrich Scheffler unter der Anklage des versuchten Mordes vor dem Schwur- gericht des Landgerichts I  . Die Geschworenen sprachen ihn damals nicht deS versuchten Mordes, sondern der Körperverletzung mittels einer Waffe schuldig und der Gerichtshof verurteilte ihn zu vier Jahren Gefönanis. Ter Angeklagte beruhigte sich und verbüßte bis zum 24. November 1994 einem Teil der Strafe in Plötzensce. Eine Reihe Sachverständiger begutachteten gestern, daß der Angeklagte zur Zeit der Tat sich in einem Zustaiide krankhafter Störung der Geistestätigkeit befunden habe, durch welchen seine frei« Willens. bestimmung nicht nur vermindert, sondern ausgeschlossen war. Da hiernach§ 61 St.-G.-B. Platz greift, erkannte das Gericht, dem Antrag des Staatsanwalts gemäß, gestern auf Frelsprrchuug des Angcklagten.�M Versammlungen. Die Ortdvcrwaltung I; deS ZcntralverbanbeS der Handels-, Transport- und VerkehrSarbciter(Verein Berliner   Hausdiener} hatte am Dienstag eine große Versammlung mit Frauen be: Keller, Koppenstraße, einberufen, in welcher Genosse Ed. Bern» stein einen Vortrag hielt über:DaS preußische Einkommen- steuergesetz und die dadurch geschaffene hohe Belastung deS niederen Etats der Berliner   Hausdiener." Einleitend in seinen Ausfuhrungen der Geschichte der Steuer. gesctzgebung nachgehend, wies er darauf hin. daß sich die Ausgaben des preußischen Staates seit dem Jahre 1869 nahezu verdoppelt haben. Die Einführung des Einkommensteuergesetzes datiert aus dem Jahre 1861; es beruhte damals auf dem System der Selbst- einschätzung. Da dadurch nun speziell von den besitzenden Klassen der Staat um ganz bedeutende Summen geprellt wurde, sah man sich gezwungen, diese Art Patriotismus insoweit etwas einzu- dämmen, als man die sogenannte Miquelfche Steuerreform im Jahre 1891 einführte, wonach falsche Deklarationen unter Strafe gestellt wurden. Im Volke sei trotzdem das Gefühl vorherrschend, daß die besitzenden Klassen zu wenig zur Aufbringung der Mittel für die Ausgaben des Staates herangezogen werden. Wenn auch die Einkommen unter 999 M. nicht versteuert werden, so wird doch durch Auferlegung von hohen Zöllen auf die wichtigsten NahrungS  - mittel deS arbeitenden Volkes durch indirekte Steuern das Ein- kommen desselben ganz bedeutend verringert. Wird cS nun schon als lästig empfunden, wenn die Arbeitgeber der Steuerbehörde von dem Einkommen ihrer Angestellten Mitteilung machen, wozu sie ja allerdings laut§ 23 des Gesetzes verpflichtet sind, so muß cS noch mehr Unwillen erregen, wenn gerade die Arbeitgeber im .Handelsgewerbe dieser Pflicht mit einer wahren Wollust genügen. Von Resolutionen und Protesten sei jedoch nicht sonderlich viel zu erwarten; ein Wandel wird erst eintreten, wenn die große Masse deS arbeitenden Volkes diejenigen Männer in die Parlamente entsendet, welche entschieden auf Abschaffung der indirekten Steuern und für Heranziehung der Besitzenden zur Vermögens- [teuer, die jetzt die lächerlich ßeringe Summe von 39 Millionen einbringt, während der Ertrag in England au» derselben 369 Mil- lionen beträgt, wirken. Mit einem feurigen Appell, alles daran zu setzen, dieses Ziel zu erreichen, schloß der Referent seinen mit großem Beifall aufgenommenen Vortrag. In der nachfolgenden Diskussion wurde durch mehrere Redner speziell darauf hin- gewiesen, daß es sich mehrere Großfirmen in der Handelswelt nicht haben nehmen lassen, Trinkgelder, Weihnachts- gratifikationen usw. in den Angaben mit aufzuführen. Sogar die Uniformen, welche zu Reklamezweckeo ge- tragen werden müssen, habe ein großes Kaufhaus in nächster Rühe des königlichen Schlosses mit 69 M. bewertet. Die sogenannten AbcndbrotSgelder. welche für Ueberstunden gezahlt werden und die ür zirka 46 Nachtstunden 69 Pf. bi» 1 M. betragen, habe man mit aufgeführt. Folgende Resolution wurde einstimmig an» genommen: Die am 0. April in Kellers Festsälcn versammelten HauZ« diener und Berussgenossc» sind mit den Ausführungen dcS Referenten einverstanden. Sie erklären, daß durch da» neu« Einkommeustcucrgcsctz die Aermsten der Armen erheblich ge- schädigt iocrdcn. Ferner sprechen die Versammelten ihre größte Entrüstung darüber aus, daß der Staat stets bestrebt ist, das Proletariat doppelt zu belasten. Insbesondere protestieren die Hausdiener, Packer usw. gegen die Maßnahmen der Berliner  : Kaufmannschaft, Welche nicht nur den tatsächlichen Lohn, son- der» unbestimmte Gratifikationen, Reklamekleidung, etwaiges Abendessen für unbezahlte Ueberstunden usw. der Behörde als steuerpflichtiges Einkommen angegeben hat." Die Ablehnung der Teuerungszulage für die Angestelltt« einer Ortskrankenkasse. Die Dreizchncrkommisjion der Allgemeinen OrtSkrankcnkaffe zu Berlin   batte auf den 17. März eine Mitgliederversammlung nach demEnglischen Garten  " einberufen, in derdas Verhalten der Angestellten gegenüber den Beschlüssen der Generalversammlung vom v. Dezember 1998" auf der Tagesordnung stand. Die lange Debatte konnte in jener Mitgliederversammlung nicht zu Ende geführt werden und sie wurde in einer zweiten Versammlung, die am 12. April in demselben Lokal tagte, fortgesetzt. Es handelt sich bei der Angelegenheit darum, daß die Generalversammlung der Kasse, das Verlangen der Angestellten auf eine einmalige Teuerungszulage von 125 Mk. abgelehnt hatte, was dann seitens der Angestellten in die Presse gebracht und hier in einer für die maßgebenden Körperschaften nicht gerade schmeichelhaften Weise kritisiert wurde. Es kam in beiden Mitgliederversammlungen zu langen und lebhaften Auseinandersetzungen. Die Vertreter der Angestellten und ihrer Organisation warfen dem Vorstand und den Delegierten Mangel an sozialpolitischem Verständnis bor, wogegen von der anderen Seite gesagt wurde, daß gerade das sozialpolitische Verständnis gebiete, aus die Interessen der Mit­glieder, sowie darauf Rücksicht zu nehmen, daß die Kasse bei außerordentlich hohen Beiträgen nur wenig zu leisten imstande sei. In der zweiten Versammlung erklärte schließlich Giebel, der Vertreter der Organisation der Angestellten, wie auch An» gestellte selbst, daß die Diskussion ihnen sachliche Aufklärung ge» bracht habe. Sie machten den Vorschlag, man möchte abwarten. bis die Kasscnangestellten sich nochmals über die Angelegenheit besprochen haben; sie wollten dann dafür sorgen, daß die Vertreter der Kasse gerechtfertigt werden in der Oeffcntlichkett. Dieser Vorschlag wurde von der Versammlung aber abgelehnt und statt dessen folgende Resolution angenommen: Die Mitgliederversammlung der Allgemeinen Ortskranken» kasse zu Berlin   nimmt Kenntnis von dem Vorgehen der An» gestellten der Kasse. Die Versammelten verurteilen die HandlungS- weife der Angestellten aufs schärfste und weisen die Vorwürfe in derVolkstümlichen Zeitschrift, imVorwärts", imKorrespondent für Deutschlands   Buchdrucker" und in sonstigen Blättern, daß die Delegierten der Generalversammlung vom 9. Dezember kein sozialpolitisches Verständnis hätten, mit Entschiedenheit zurück. Die Versammlung erklärt, daß den Angestellten vor ungefähr anderthalb Jahre» erst eine Gehaltsausbesserung zuteil wurde, dagegen für die Mitglieder seit einer ganzen Reihe von Jahren nichts geschehen konnte, weil die Finanzlage der Kasse eine sehr ungünstige war und dem Vorstand von der Aufsichtsbehörde eine Erhöhung der Beiträge in diesem Fall angedroht wurde. Die Versammlung verkennt nicht die Verteuerung der notwendigsten Lebensmittel, ist aber der Ansicht, daß die Besoldung der Angestellten eine solche ist, daß sie die der bcstentlohnten Arbeiter übertrifft. AuS diesen Gründen ist sie der Ansicht, daß die Ablehnung der Teuerungszulage nach Lage der Sache berechtigt war. Die Vcr» sammlung spricht dem Vorstand und den Delegierten der Kasse für die Ablehnung der gestellten Ansprüche der Beamten ihr volles Vertrauen aus und erwartet, daß nicht nur die Interessen der Beamten, sondern auch die der Mitglieder zu wahren find." Singegangene Druchrcbrlften. Roland. MonatSschrist für freiheilliche Erziebung im HauS und Schule. Heft 4. Herausgegeben von einer Vereinigung Bremischer Lehrer. Halb« iahe 2 M. Einzclhest 40 Pf. Verlag fil. Jaiissm, Hamburg  . 1. Geschäftsbericht des Arbeitersekretariats für den Wahlkreis Sorau  -Forst. 61 Seiten. 1396/1906. Preis 10 Pf. Selbstverlag garst/ Promenade 3. Otto Scherl'? neuer Deutsch-Amerikanischtr Verelnskalender 1907. 194 Seiten. Verlag Otto Scherl, 335 Easd 19th Street, New York  . Wegweiser durch da» neue bayerische Wahlrecht nebst Wahlkreis» etnteilung. Von Wilhelm Herzberg. Preis 15 Ps. Verlag Gcrisch u. Co., LudwigSyascn a. Rh. William Gedwi» und die Anhänge de» Anarchismus. Von Helene Saitzeff. Verlag O. Häring, Berlin   SW. 29. Berliner   Marktpreise. Aus dem amlNchen Bericht der stäblilchen Marklhallen-Direktion.(Großhandel.) Rindfleisch lo 6670 pr. 100 Md., Ha 60- 65, QU 50-59, Bullcnfleisch la 6468, Da 54-02, Kühe, fett 5258, do. mager 4250, Fresser 5062, Bullen, dän. 6062, de. Holl. 00-00. Kalbfleisch. Doppelländer 105130, Masttälbcr la 92-08, IIa 82-90. lila 00-00, Kälber ger. gen. 58-72, do. Holl. 65-02, dän. 57 04. Hamniclsteilch Mastlämmer 7174, la 6070, IIa 6265, Schaff 5560. «chweineslellch 4460 Rehwild, plomb. per Md. 0,00. Rothirsch  0,00. Rothirsch  , Abschuß 0,40. Damhirsch 0,00. Wildschweine 0,00. Frischlinge 0,00. Kaninchen per Stück 0,00 0,95. Hühner, alte, per Stück 1.753,00, do. IIa 0,00, do. junge 0,00. Wolgahühner 1,301,90. Tauben 0,500,70, italienische 0,00. Ente» per Stück 0,00, dito Eis- per Stück 2,75, dito Hamburger per Stück 1,75 bis 8,00, Gänse, Hamburger per Pfund 1,201,25. dito Et»- 0,550,60. Hechte per 100 Psund 00,0, groß 0,00, klein 0,00. Zander mittel 0,00, nnsorltcrt 9,00 do. matt 0,00. Schleie Holl. IIa 8889, do. klein 120128. Aale, groß 00,0, klein 0,00, miltel 0,00, uns. 0,00. Plötzen, klein 0.09, do. groß 0,00, do. 9.00. Karpsen unsortiert 0,00, do. 100er 72, do. 30er 9,00. Bleie matt 0,00. Aland 0,00. Bunte Fische 0,00. Bars« 0,00, do. matt 0,00. Karauschen 0,00. Siel» fische 0,00. Weis 0,00. Quappen 0,00. Amerikanischer Lach» I» neuer per 100 Pst). 110130, do. Öa neuer 90100, do. lUa neuer 75. Seelachs 2025. Sprolle», Kleier, Wall 1,001,50, Danzigcr, Kiste 0,600,70. Flundern. Kieler, Stiege la 34, do. mittel per Kiste 23, Hamb. Siiege 46, Halde Kiste 2,00. Bücklinge, per Wall Kieler 3,00, Straliunber 3,00. Aale, arotz per Psd. 1,101,40, mitlelgrotz 0,801,00, klein 0,600,80. Heringe P.Vchock 59. Schellfische Stifte 2,503,60, do. Stifte 2,00. Kabliau, geräuch. p. 100 Psd. 2025. Heilbutt 0,00. Sardellen. 1902er per Anker 95, 1S04er 93. l90ber 8085, 1906er 75. Schottische Vollhering, 1905 0,00, larx» 4048, füll. 3840, med. 36 42, deutsche 3744. Heringe, neue Matje», per To. 60120. Sardinen, rusi.. gas; 1,601,00. Bratheringe, Büchse(4 Liter) 1,80 1,75. Neunaugen, Schocksak 11, kleine 56. Riesen- 14. Eier, Land-, perSchock 3,993,30. Butler per 100 Psd. la 100-103. IIa 103-195, lila 98-102. abfallende 90-95. Saure Gurten Schock 4,104,60, Pffssergurken 4,004,80. Kartoffeln per 100 Psund magnura vonum 2,753,00, Dabcrsch« 8,50-2,75, Rosen 0,00, weihe 2,26-2,75, Salalkariosffln 8,00. Spinat per 100 Psund 1620. Karotten per 100 Psund 2023. Sellerie, hiesige, per schock 4,0010,00, do. pommcrsche 12,0015,. Zwiebeln große, per 100 Psund 4,50-5,00, do. kleine 3,50-4,00. do. hiesige(Perl») 0,00. Charlotten 0,00. Petersilie, grün, Schockbund 1,001,50. Kohlrabi per Schock 0,00. Retllg, bayr. per Schock 2,40 4,80. Mohrrüben per 100 Psund 8.50-4,00. Teltower   Rüben per lOO Psd. 8-10. Weihe Rüben, große 0,00. kleine 0,00. Rote Rüben 0,000,00. Blumenkohl ital per Korb 8,504,00. Kohlrüben per Schock 8,002,50. Wirsingkohl Ser 100 Psd. 0,00-0,00. Rotkohl per 100 Psd. 0,000,00. lelflkohl per 100 Pfd. 0,000,09. Rosenkohl per 100 Psd. 0,00. Grünkohl per 100 Psund 0,00. Rhabarber 100 Bund 6,0015,00. Birnen, per 100 Psd. hiesige 0,00, bihm. 15-22, ital. 2532. Aepsel, per 100 Psd., hiesige 5-25, Tiroler. Kiste 0,00, Ealville. Kiste 50-110, Amerikanische in Fäss. 15,00-30,00, Ital, Kiste la 12,0020,00, ertra 18,00 bis 26,00. Zitronen, Meffina. 800 Stück 8,0012,00, 360 Stück 8,00-10,00, 200 Stück 8,00-16,00. Apfflfinen. Jaffa  , per Kiste 0,00, Murela 200 er Stifte 69, do. 300er 710, Valencia 420er Kiste 12-22,00, do. 714 er 1528,50, Messina  , lOOet 4,006, 150er 4,76-6, 10c er 8-43,00, LOOer 7,5012, 300er 813, Blut- 100er 67,50, do, 150 er 08,00, 80 er 6,008,00. Jlal. in Körben per 100 Psd. 0,00. Mandarinen. Kiste 0,00 do. 100er. Kiste 4.09-6.25.