tTuS dcn jetzt böiücgeu&cn Gtüubcn dcZ Oberlandes»Gerichts sei folgendes mitgeteilt:„Ter Standpunkt des Beklagten, daß der Geschäftsführer desArbeitsiialdtvciscS nach freiem Ermessen über die Einstellung oderNlichtcinstellung van?lrbeitern verfügen könne und nur dem Vee-bandsvorstandc Rechenschaft schulde, ist unrichtig. TaS Anftellungs-Monopol eines Verbandes resp. dessen Geschäftsführers begründetnach dem Erfordernis der guten Sitte die unabweislichc Pflichteiner sorgfältigen Prüfung..Ein einzelner Arbeitgeber magArbeitsuchende nach Belieben zurückweisen, ein Arbeitsnachweis, dergrößere Gebiete umfaßt, mißbraucht seine wirtschaftliche Macht undmacht sich eines Verstoßes gegen die guten Sitten schuldig, wenner ebenso verfahren würde. Die Frage ist also die. ob die wieder-l:olte Zurückweisung des Klägers durch den Geschäftsführer alsein Mißbrauch der Machtbefugnisse zu betrachten ist. TiefeFrage muß verneint werden. Sie war nach zwei Gc-fichtspunkten hin zu prüfen: zunächst ist zu prüfen, wie tief dieZurückweisung in das Erwerbsleben des Klägers eingegriffen hat,und ferner ist zu erörtern, ob der Geschäftsführer annehmen durfte,daß eine Zurückweisung des Klägers im Interesse des von ihm der-tretenen Verbandes liege. Es kann nicht angenommen werden, daßder Kläger in seiner Erwerbsmöglichkcit allzu hart getroffen wordenist. Es standen ihm nicht bloß die an der Unterlvcser bestehendenunorganisierten Betriebe offen, sondern er konnte, da erdamals noch nicht verheiratet war. einfach seinen bis-herigen Wohnsitz verlassen und sich anderswo inTeutschland Arbeit suchen. Was den zweiten Punkt betrifft, sokommt es nicht in Betracht, daß einzelne Vcrbandsmitglieder denKläger beschäftigen wollten, denn über dem Interesse des einzelnenVerbandsmitgliedcs steht das Gesamtinteresse des Verbandes. Wasaber hauptsächlich in Betracht kommt, ist die Frage, ob der Ge-schäftsführer sich in gutem Glauben befand, als er dem Kläger,den er für ungeeignet hielt, den Arbeitsschcin verweigerte. DieseFrage ist zu bejahen, denn er ist nach gewissenhafter Prüfung desSachverhalts zur Ucberzeugung gelangt, daß es im Interesse deSVerbandes liege, einen Mann wie den Kläger in den Betrieben, derVerbandömitglieder nicht zu beschäftigen."Der„gute Glaube" berechtigt also die Unternehmer und derenHandlanger zur Ausübung schlimmster Terrorismen, während um-gekehrt dieser gute Glaube bei Arbeitern in den meisten Fällenverneint wird. Man vergleiche mit diesem Urteil die gegen Ar-heiter gefällten Entscheidungen, bei denen recht sinnenfällig zuTage tritt, daß jeder Deutsche vor dem Gesetz— gleich ist. Wiewürde es einem Arbeiterführer ergchen, der in„gutem Glauben"über den Betrieb eines mißliebigen Oberscharfmachers die dauerndeSperre verhängen würde?Das Hanseatische OberlandcSgcrichtsurteil zeigt auf» neue,wie notwendig der Schutz der persönlichen Arbeitskraft durch aus-drückliche, gegen schwarze Listen /und ähnlichen Raub der Arbeits-traft gerichtete Vorschriften ist.,Was ist beharrliche Weigerung?Uin die Entscheidung dieser Rechtsfrage handelte es sich ineiner Streitsache, die am Sonnabend vor der 1. Kammer des Kauf-mannsgerichts zum Austrag kam. Der Lagerist Bruno K.war seit Oktober 1904 bei der Linolcumfirma Deutzen u. Beckertätig und hatte mit dem Prinzipal die Vereinbarung getroffen,daß er Sonntags nur in besonders dringenden Fällentätig zu fein brauche. Am 1. Februar d. I., einem Sonnabend,wurde dem Lageristen gesagt, er solle am nächsten Tage insGeschäft kommen. K. weigerte sich zwar anfangs, trat dann aberdoch am Sonntag um 8 Uhr an m,t der Absicht, bis 19 Uhr zuarbeiten. Kurz vor Eintreten der Kirchzeit wurde er nochmalsvom Chef darauf' hingewiesen, daß er um 12 Uhr wiederkommenmüsse, um biß 3 Uhr tätig zu. sein. K. erklärte aber, das könne ernicht, da er um diese Zeit wichtige private Arbeiten zu erledigenl/ätte. Der Prinzipal wiederholte daraufhin nochmals dieAufforderung, von 12 bis 2 Uhr nach dem Geschäft zu kommen,und drohte ihm gleichfalls für den Fall des Zuwiderhandelns diesofortige Entlassung an. K. leistete nicht Folge undwurde demzufolge am Montag entlassen. In der gestrigen Vcr-Handlung führte der Kläger aus, er habe die Zeit zum Offerten-schreiben ausnutzen wollen, während die beklagte Firma betonte,daß sie sich zur sofortigen Entlassung für berechtigt erachtete, dader Kläger seinem berechtigten Verlangen eine beharrlicheWeigerung entgegensetzte.Das Kaufmannsgericht erblickte in der mehrmaligen Auf-fordcrung des Prinzipals und jedesmaliger Ablehnung desVerlangens seitens de? Klägers in Verbindung mit dessen ein-maliger effektiver Gehorsamsverweigerung nicht das Tat-b e st a n d s m e r km a I der„Beharrlichkeit". Nur in einermehrmaligen tatsächlichen Verweigerung könne eine Be-harrung gefunden werden. Der Beklagte wurde demgemäßzur Zahlung des NcstgchaltS verurteilt.Zur Rechtlosigkeit der Dienstboten.Ein Fall von roher Dienstbotenmißhandlung beschäftigte amDonnerstag voriger Woche das Schöffengericht in Reinfeldbei Lübeck. Der Tatbestand, soweit er aus den Zeugen-aussagen hervorging, ist folgender: Zwei Arbeiter, die einesTages zu Anfang Februar auf der Hofstclle in Kl.-Schenken-berg mit dem Abladen von Steinen beschäftigt waren,hörten plötzlich einen furchtbaren Skandal: sie konnten wahrnehmen,wie jemand klatschende Schläge erhielt und vernahmen einlautes Jammern. Als die beiden Leute bald darauf ihre Arbeitbeendet hatten und im Begriff waren, ihre Pferde in den Stall zuziehen, sahen sie, wie die alte Dienstnragd Luise Müllermit einer Trage, an der sich zwei Eimer befanden, gegangen kam,gefolgt von der Dicusthcrri» Witwe Btöller. Plötzlich brach dieDienstmagd zusammen. Sofort sprang die Möller hinzu,hob der am Boden Liegenden die Rocke in die Höheund schlug mit einem fingerdicken Stock diverseMale auf da? Gesäß, dabei bemerkend, sie werde sie schonwieder hoch bringen. Aber die Luise Möller kam nicht wiederboch. Die Arbeiter beobachteten weiter, wie dann die Möllerdie mißhandelte Magd an beiden Armen packte undversuchte sie in? HauS*u ziehen. Vor der Tür rief die Möller ihreDienstmagd Viktoria. Mit Hülfe derselben wurde die Aennste nachihrer Kammer geschleppt. Dort ließ man sie liegen, ohne sich weiterum sie zu kümmern. Das war ungefähr nachmittags 6 Uhr. Abendsgegen Uhr wollte der eine Knecht, der um Häcksel zu holen beider Kammer der Luise Müller vorbei kam, das Mädchen durchSchütteln und Rufen ermuntern. Es nützte jedoch nichts, denn dieMagd war bereits tot. Das ist der Sackivcrbalt, wie ihn die Zeugenschilderten. Also erst wurde die Luise Müller mit einem fingerdicke»Stock mißhandelt und dann, als sie bewußtlos war. ließ nian sieverrecken wie einen räudigen Hund. Die Angeklagte mußteselbst zugeben, geschlagen zu haben, trotzdem erkannte das Gerichtauf Freisprechung.Die UrteilSgrllnde nehmen an. eS fei eine Mißhandlung mitteiseines gefährlichen Werkzeuges nicht erwiesen. Der für dieVerfolgung einfacher Körperverletzung erforderliche Antrag warnatürlich nicht gestellt. Ob Berufung zur Prüfung der Frage ein«gelegt ist, qb solche Roheit in der Tat nicht einmal strafrechtlicheSühne finden kann, entzieht sich unserer Kenntnis. Wie jammervollrechtlos müssen sich die Landarbeiter fühlen, daß sie da» roheschamlose Gebaren der Dienstherrtn zuließen.kommunal« Fürsorg« für Lungenkranke. In Würzburg beschloßder Magistrat auf Anregung des Bezirksarztes, eine Fürsorge- undAuSkunflstelle für Bekämpfung der Lungentuberkulose zu errichten,wo sich alle Personen, die lungenkrank sind oder sich dafür halten,kostenlos untersuchen lasten und Auskunft erholen können. Zuden Kosten leistet die untcrfränkische Versicherungsanstalt jährlich4900 M.Gevicdts-Leitung.Ter Boykott des„Fürstenhofs" in Zehlcndorf vor demKammergericht.Bekanntlich waren wegen dieses Boykotts zahlreiche Anklagenauf Grund von Stratzenpolizci-Verordnungen erhoben worden.Als damit die Zehlendorfer Gemeindeverwaltung und Herr Schweb-Helm, der Pächter des Fürstenhofs, wenig Glück hatten, wurden gegeneine Reihe Zehlendorfer Genossen Anklagen wegen„groben Unfugs"erhoben. Das Schöffengericht zu Groß-Lichterfelde, unter Vorsitzdes Gerichtsasscssors Jacobi verurteilte auch wirklich die GenossenWeber zu vier Wochen Haft, Treke und BvLert zu 2 Wochen. Schulzezu drei Tagen Haft. Die Strafkammer als Berufungsinstanz setztedie Strafe Webers auf 29 Mk.. die von Dreke, Völlert und Schulzeauf je 9 M. herab. Sie stellte fest, daß alle Zugangstürcn zum„Fürstenhof" mit Posten besetzt wurden, die jedem, der in das Lokalhineingehen wollte, mitteilten, daß das Lokal gesperrt sei.„DasAnreden! der Einzelnen ist," so sagt das Gericht,„in ruhiger undhöflicher Weise, ohne Geschrei oder Lärm geschehen. In rein fach-liehen Worte wurde di« Tatsache der Sperre mitgeteilt und hierandie Ausforderung geknüpft, von einem Besuch des Lokals abzu-sehen."Da nicht völlige Freisprechung erfolgt war, legten die Angeklagten gegen das Urteil Revision ein. In der Verhandlung vor demKaimnergericht erklärte ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Herzfeld,daß die Revision eingelegt sei, um eine grundsätzliche Entscheidungdes Kammorgerichts zu erwirken, ob der Lokalvoykott strafbar fei.Was die Angeklagten nach der Feststellung der Strafkammer getan,enthalte nichts als diejenige Betätigung, welche das Wesen einessolchen Boykotts ausmache und ohne ivclchc er überhaupt nicht durch-führbar sei. Wem ein Recht gegeben dem seien auch die Mittelgegeben, seine Ausübung zu ermöglichen, solvcit durch ihre An-Wendung die öffentliche Ordnung mcht gestört werde. Da da? Vcr-sammlungSrrcht gegeben, so könne der zur Ermöglichung seiner Aus-Übung angewandte Boykott nicht grober Unfug sein. Dies habe auchdas Reichsgericht bezüglich des StreikpostenstehenS zur Ermöglichungdes Koalitlons«chts anerkannt. Der Boykott sei das aus denKlassenkämpfen erwachsene zuerst von den Unternehmern gegen denArbeiter durch dessen Aussperrung gebrauchte Kampfmittel. Jetztsei seine Anweisung hüben und drüben alltäglich. Die Ausschließungder Zehlendorfer Arbeiterschaft von der Benutzung des„Fürsten-Hofs" zu VersammlungSzwccken sei nichts, als denen Boykott durchdie Gemeindeverwaltung. Personen, welche sich durch die höflicheund sachliche Mi�eilung eines Boykotts belästigt fühlten, könnteneinen Rechtsschutz dieser Belästigung nicht verlangen, da sie eineau» unseren wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen erwachseneund mit denselben verkrnndene Belästigung sei. Das habe das Reichs-aericht auch anerkannt, indem es SchadeuSevsatzforderungen wegenBoykott abgewiesen habe. Wollte das Gericht die Durchführungeine? Boykotts ohne jede Störung der öffentliche» Ordnung, wie erhier vorliege, für groben Unfug erklären, so stelle es sich damit imGegensatz zur wirtschaftlichen und politischen Enitvickclung, zumSchaden des Ansehens der RcchtSpftcge.Nach mehr als einstündiger Beratung hob dns Kammergerichtdas Urteil der Sirafkammer aus und verwies die Sache zur noch-maligen Verhandlung und Entscheidung an die Strafkammer zurück.ES könne dahin gestellt bleiben, verkündete der Präsident Käffka,ob der Boykott ein erlaubtes KämpfmiUel sei. Selbst ivenn mansich auf diesen Standpunkt stelle, so sei dock» kein Mittel zu seinerDurchführung erlaubt, welches groben Unfug darstelle. Ob hiergrober Unfug vorliege, fei nickst mit genügender Sicherheit fest-gestellt. Namentlich fei nicht genügend festgestellt, ob in den Hand-langen der Angeklagten ein« Gefährdung des äußeren Bestandes deröffentlichen Ordnung liegt. Eine solche Möglichkeit sei vorhanden,iDcnn wahllos jedermann angesprochen worden und dadurchKonflikte entstehen konnten._Freispruch auf Grund eines Wiederaufnahmeverfahrens.Eine fast vier Jahre zurückliegende Bluttat beschäftigte gesternim Wiederaufmihnicvrrfahren die 7. Strafkammer de» Land-gerich!» I. Am 17. Dezember 1993 stand der Kellner FriedrichScheffler unter der Anklage des versuchten Mordes vor dem Schwur-gericht des Landgerichts I. Die Geschworenen sprachen ihn damalsnicht deS versuchten Mordes, sondern der Körperverletzung mittelseiner Waffe schuldig und der Gerichtshof verurteilte ihn zu vierJahren Gefönanis. Ter Angeklagte beruhigte sich und verbüßte biszum 24. November 1994 einem Teil der Strafe in Plötzensce. EineReihe Sachverständiger begutachteten gestern, daß der Angeklagtezur Zeit der Tat sich in einem Zustaiide krankhafter Störung derGeistestätigkeit befunden habe, durch welchen seine frei« Willens.bestimmung nicht nur vermindert, sondern ausgeschlossen war.—Da hiernach§ 61 St.-G.-B. Platz greift, erkannte das Gericht, demAntrag des Staatsanwalts gemäß, gestern auf Frelsprrchuug desAngcklagten.�MVersammlungen.Die Ortdvcrwaltung I; deS ZcntralverbanbeS der Handels-,Transport- und VerkehrSarbciter(Verein Berliner Hausdiener}hatte am Dienstag eine große Versammlung mit Frauen be:Keller, Koppenstraße, einberufen, in welcher Genosse Ed. Bern»stein einen Vortrag hielt über:„DaS preußische Einkommen-steuergesetz und die dadurch geschaffene hohe Belastung deS niederenEtats der Berliner Hausdiener."Einleitend in seinen Ausfuhrungen der Geschichte der Steuer.gesctzgebung nachgehend, wies er darauf hin. daß sich die Ausgabendes preußischen Staates seit dem Jahre 1869 nahezu verdoppelthaben. Die Einführung des Einkommensteuergesetzes datiert ausdem Jahre 1861; es beruhte damals auf dem System der Selbst-einschätzung. Da dadurch nun speziell von den besitzenden Klassender Staat um ganz bedeutende Summen geprellt wurde, sah mansich gezwungen, diese Art Patriotismus insoweit etwas einzu-dämmen, als man die sogenannte Miquelfche Steuerreform imJahre 1891 einführte, wonach falsche Deklarationen unter Strafegestellt wurden. Im Volke sei trotzdem das Gefühl vorherrschend,daß die besitzenden Klassen zu wenig zur Aufbringung der Mittelfür die Ausgaben des Staates herangezogen werden. Wenn auchdie Einkommen unter 999 M. nicht versteuert werden, so wird dochdurch Auferlegung von hohen Zöllen auf die wichtigsten NahrungS-mittel deS arbeitenden Volkes durch indirekte Steuern das Ein-kommen desselben ganz bedeutend verringert. Wird cS nun schonals lästig empfunden, wenn die Arbeitgeber der Steuerbehördevon dem Einkommen ihrer Angestellten Mitteilung machen, wozusie ja allerdings laut§ 23 des Gesetzes verpflichtet sind, so mußcS noch mehr Unwillen erregen, wenn gerade die Arbeitgeber im.Handelsgewerbe dieser Pflicht mit einer wahren Wollust genügen.Von Resolutionen und Protesten sei jedoch nicht sonderlich vielzu erwarten; ein Wandel wird erst eintreten, wenn die große MassedeS arbeitenden Volkes diejenigen Männer in die Parlamenteentsendet, welche entschieden auf Abschaffung der indirektenSteuern und für Heranziehung der Besitzenden zur Vermögens-[teuer, die jetzt die lächerlich ßeringe Summe von 39 Millioneneinbringt, während der Ertrag in England au» derselben 369 Mil-lionen beträgt, wirken. Mit einem feurigen Appell, alles daranzu setzen, dieses Ziel zu erreichen, schloß der Referent seinen mitgroßem Beifall aufgenommenen Vortrag. In der nachfolgendenDiskussion wurde durch mehrere Redner speziell darauf hin-gewiesen, daß es sich mehrere Großfirmen in der Handelsweltnicht haben nehmen lassen, Trinkgelder, Weihnachts-gratifikationen usw. in den Angaben mit aufzuführen.Sogar die Uniformen, welche zu Reklamezweckeo ge-tragen werden müssen, habe ein großes Kaufhaus in nächster Rühedes königlichen Schlosses mit 69 M. bewertet. Die sogenanntenAbcndbrotSgelder. welche für Ueberstunden gezahlt werden und dieür zirka 4—6 Nachtstunden 69 Pf. bi» 1 M. betragen, habe manmit aufgeführt. Folgende Resolution wurde einstimmig an»genommen:„Die am 0. April in Kellers Festsälcn versammelten HauZ«diener und Berussgenossc» sind mit den Ausführungen dcSReferenten einverstanden. Sie erklären, daß durch da» neu«Einkommeustcucrgcsctz die Aermsten der Armen erheblich ge-schädigt iocrdcn. Ferner sprechen die Versammelten ihre größteEntrüstung darüber aus, daß der Staat stets bestrebt ist, dasProletariat doppelt zu belasten. Insbesondere protestieren dieHausdiener, Packer usw. gegen die Maßnahmen der Berliner:Kaufmannschaft, Welche nicht nur den tatsächlichen Lohn, son-der» unbestimmte Gratifikationen, Reklamekleidung, etwaigesAbendessen für unbezahlte Ueberstunden usw. der Behörde alssteuerpflichtiges Einkommen angegeben hat."Die Ablehnung der Teuerungszulage für die Angestelltt« einerOrtskrankenkasse.Die Dreizchncrkommisjion der Allgemeinen OrtSkrankcnkaffezu Berlin batte auf den 17. März eine Mitgliederversammlungnach dem„Englischen Garten" einberufen, in der„das Verhaltender Angestellten gegenüber den Beschlüssen der Generalversammlungvom v. Dezember 1998" auf der Tagesordnung stand. Die langeDebatte konnte in jener Mitgliederversammlung nicht zu Endegeführt werden und sie wurde in einer zweiten Versammlung, dieam 12. April in demselben Lokal tagte, fortgesetzt. Es handeltsich bei der Angelegenheit darum, daß die Generalversammlungder Kasse, das Verlangen der Angestellten auf eine einmaligeTeuerungszulage von 125 Mk. abgelehnt hatte, was dann seitensder Angestellten in die Presse gebracht und hier in einer für diemaßgebenden Körperschaften nicht gerade schmeichelhaften Weisekritisiert wurde. Es kam in beiden Mitgliederversammlungen zulangen und lebhaften Auseinandersetzungen. Die Vertreter derAngestellten und ihrer Organisation warfen dem Vorstand undden Delegierten Mangel an sozialpolitischem Verständnis bor,wogegen von der anderen Seite gesagt wurde, daß gerade dassozialpolitische Verständnis gebiete, aus die Interessen der Mitglieder, sowie darauf Rücksicht zu nehmen, daß die Kasse beiaußerordentlich hohen Beiträgen nur wenig zu leisten imstandesei. In der zweiten Versammlung erklärte schließlich Giebel,der Vertreter der Organisation der Angestellten, wie auch An»gestellte selbst, daß die Diskussion ihnen sachliche Aufklärung ge»bracht habe. Sie machten den Vorschlag, man möchte abwarten.bis die Kasscnangestellten sich nochmals über die Angelegenheitbesprochen haben; sie wollten dann dafür sorgen, daß die Vertreterder Kasse gerechtfertigt werden in der Oeffcntlichkett. DieserVorschlag wurde von der Versammlung aber abgelehnt und stattdessen folgende Resolution angenommen:„Die Mitgliederversammlung der Allgemeinen Ortskranken»kasse zu Berlin nimmt Kenntnis von dem Vorgehen der An»gestellten der Kasse. Die Versammelten verurteilen die HandlungS-weife der Angestellten aufs schärfste und weisen die Vorwürfe inder„Volkstümlichen Zeitschrift, im„Vorwärts", im„Korrespondentfür Deutschlands Buchdrucker" und in sonstigen Blättern, daß dieDelegierten der Generalversammlung vom 9. Dezember keinsozialpolitisches Verständnis hätten, mit Entschiedenheit zurück.Die Versammlung erklärt, daß den Angestellten vor ungefähranderthalb Jahre» erst eine Gehaltsausbesserung zuteil wurde,dagegen für die Mitglieder seit einer ganzen Reihe von Jahrennichts geschehen konnte, weil die Finanzlage der Kasse eine sehrungünstige war und dem Vorstand von der Aufsichtsbehörde eineErhöhung der Beiträge in diesem Fall angedroht wurde. DieVersammlung verkennt nicht die Verteuerung der notwendigstenLebensmittel, ist aber der Ansicht, daß die Besoldung der Angestellteneine solche ist, daß sie die der bcstentlohnten Arbeiter übertrifft.AuS diesen Gründen ist sie der Ansicht, daß die Ablehnung derTeuerungszulage nach Lage der Sache berechtigt war. Die Vcr»sammlung spricht dem Vorstand und den Delegierten der Kassefür die Ablehnung der gestellten Ansprüche der Beamten ihrvolles Vertrauen aus und erwartet, daß nicht nur die Interessender Beamten, sondern auch die der Mitglieder zu wahren find."Singegangene Druchrcbrlften.Roland. MonatSschrist für freiheilliche Erziebung im HauS und Schule.Heft 4. Herausgegeben von einer Vereinigung Bremischer Lehrer. Halb«iahe 2 M. Einzclhest 40 Pf. Verlag fil. Jaiissm, Hamburg.1. Geschäftsbericht des Arbeitersekretariats für den WahlkreisSorau-Forst. 61 Seiten. 1396/1906. Preis 10 Pf. Selbstverlag garst/Promenade 3.Otto Scherl'? neuer Deutsch-Amerikanischtr Verelnskalender 1907.194 Seiten. Verlag Otto Scherl, 335 Easd 19th Street, New York.Wegweiser durch da» neue bayerische Wahlrecht nebst Wahlkreis»etnteilung. Von Wilhelm Herzberg. Preis 15 Ps. Verlag Gcrisch u. Co.,LudwigSyascn a. Rh.William Gedwi» und die Anhänge de» Anarchismus. Von HeleneSaitzeff. Verlag O. Häring, Berlin SW. 29.Berliner Marktpreise. Aus dem amlNchen Bericht der stäblilchenMarklhallen-Direktion.(Großhandel.) Rindfleisch lo 66—70 pr. 100 Md.,Ha 60- 65, QU 50-59, Bullcnfleisch la 64—68, Da 54-02, Kühe, fett52—58, do. mager 42—50, Fresser 50—62, Bullen, dän. 60—62, de. Holl.00-00. Kalbfleisch. Doppelländer 105—130, Masttälbcr la 92-08, IIa82-90. lila 00-00, Kälber ger. gen. 58-72, do. Holl. 65-02, dän. 57— 04.Hamniclsteilch Mastlämmer 71—74, la 60—70, IIa 62—65, Schaff 55—60.«chweineslellch 44—60 Rehwild, plomb. per Md. 0,00. Rothirsch0,00. Rothirsch, Abschuß 0,40. Damhirsch 0,00. Wildschweine 0,00.Frischlinge 0,00. Kaninchen per Stück 0,00— 0,95. Hühner, alte, perStück 1.75—3,00, do. IIa 0,00, do. junge 0,00. Wolgahühner1,30—1,90. Tauben 0,50—0,70, italienische 0,00. Ente» per Stück0,00, dito Eis- per Stück 2,75, dito Hamburger per Stück 1,75bis 8,00, Gänse, Hamburger per Pfund 1,20—1,25. dito Et»- 0,55—0,60.Hechte per 100 Psund 00,0, groß 0,00, klein 0,00. Zander mittel 0,00,nnsorltcrt 9,00 do. matt 0,00. Schleie Holl. IIa 88—89, do. klein120—128. Aale, groß 00,0, klein 0,00, miltel 0,00, uns. 0,00.Plötzen, klein 0.09, do. groß 0,00, do. 9.00. Karpsen unsortiert0,00, do. 100er 72, do. 30er 9,00. Bleie matt 0,00. Aland 0,00.Bunte Fische 0,00. Bars« 0,00, do. matt 0,00. Karauschen 0,00. Siel»fische 0,00. Weis 0,00. Quappen 0,00. Amerikanischer Lach» I» neuerper 100 Pst). 110—130, do. Öa neuer 90—100, do. lUa neuer 75.Seelachs 20—25. Sprolle», Kleier, Wall 1,00—1,50, Danzigcr, Kiste 0,60—0,70.Flundern. Kieler, Stiege la 3—4, do. mittel per Kiste 2—3, Hamb.Siiege 4—6, Halde Kiste 2,00. Bücklinge, per Wall Kieler 3,00,Straliunber 3,00. Aale, arotz per Psd. 1,10—1,40, mitlelgrotz 0,80—1,00,klein 0,60—0,80. Heringe P.Vchock 5—9. Schellfische Stifte 2,50—3,60, do. Stifte2,00. Kabliau, geräuch. p. 100 Psd. 20—25. Heilbutt 0,00. Sardellen. 1902erper Anker 95, 1S04er 93. l90ber 80—85, 1906er 75. Schottische Vollhering,1905 0,00, larx» 40—48, füll. 38—40, med. 36— 42, deutsche 37—44.Heringe, neue Matje», per To. 60—120. Sardinen, rusi.. gas;1,60—1,00. Bratheringe, Büchse(4 Liter) 1,80— 1,75. Neunaugen,Schocksak 11, kleine 5—6. Riesen- 14. Eier, Land-, perSchock 3,99—3,30. Butlerper 100 Psd. la 100-103. IIa 103-195, lila 98-102. abfallende 90-95.Saure Gurten Schock 4,10—4,60, Pffssergurken 4,00—4,80. Kartoffelnper 100 Psund magnura vonum 2,75—3,00, Dabcrsch« 8,50-2,75,Rosen 0,00, weihe 2,26-2,75, Salalkariosffln 8,00. Spinatper 100 Psund 16—20. Karotten per 100 Psund 20—23. Sellerie,hiesige, per schock 4,00—10,00, do. pommcrsche 12,00—15,—. Zwiebelngroße, per 100 Psund 4,50-5,00, do. kleine 3,50-4,00. do. hiesige(Perl»)0,00. Charlotten 0,00. Petersilie, grün, Schockbund 1,00—1,50. Kohlrabiper Schock 0,00. Retllg, bayr. per Schock 2,40— 4,80. Mohrrüben per 100 Psund8.50-4,00. Teltower Rüben per lOO Psd. 8-10. Weihe Rüben, große0,00. kleine 0,00. Rote Rüben 0,00—0,00. Blumenkohl italper Korb 8,50—4,00. Kohlrüben per Schock 8,00—2,50. WirsingkohlSer 100 Psd. 0,00-0,00. Rotkohl per 100 Psd. 0,00—0,00.lelflkohl per 100 Pfd. 0,00—0,09. Rosenkohl per 100 Psd. 0,00.Grünkohl per 100 Psund 0,00. Rhabarber 100 Bund 6,00—15,00.Birnen, per 100 Psd. hiesige 0,00, bihm. 15-22, ital. 25—32. Aepsel, per100 Psd., hiesige 5-25, Tiroler. Kiste 0,00, Ealville. Kiste 50-110,Amerikanische in Fäss. 15,00-30,00, Ital, Kiste la 12,00—20,00, ertra 18,00bis 26,00. Zitronen, Meffina. 800 Stück 8,00—12,00, 360 Stück8,00-10,00, 200 Stück 8,00-16,00. Apfflfinen. Jaffa, per Kiste 0,00, Murela200 er Stifte 6—9, do. 300er 7—10, Valencia 420er Kiste 12-22,00,do. 714 er 15—28,50, Messina, lOOet 4,00—6, 150er 4,76-6, 10c er 8-43,00,LOOer 7,50—12, 300er 8—13, Blut- 100er 6—7,50, do, 150 er 0—8,00, 80 er6,00—8,00. Jlal. in Körben per 100 Psd. 0,00. Mandarinen. Kiste 0,00do. 100er. Kiste 4.09-6.25.