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gerichtlichen Verantwortung gezogen werden. Beiden Blättern hat Bier feiner Arbeiter waren erkrankt und hatte die in Betracht rechtlich versehen zu haben. Donath war wegen Beihilfe angeklagt. Genosse Dittmann feinerzeit eine Berichtigung zugesandt, die sie kommende Ortskrankenkasse mehrere hundert Mark Unterstügungen Letterer ist der Drucker der Anarchistenzeitung, Revolutionär", Frau­aber nicht im geringsten veranlaßte, ihrerseits auch nur mit einem an die Erkrankten auszahlen müssen. Alle Mahnungen und Pfän- böse leitete die Expedition des Blattes. Er schickte eines Tages einen an Worte zuzugeben, daß sie ohne jeden Grund jemand schwer beleidigt dungen bei dem Unternehmer waren fruchtlos, weil die Frau Ve- Theo Heermann auf dem Gute Awetlyj in Rußland   adressierten Brief ab. hatten. Auch nach der Verurteilung der" Frankfurter Zeitung  " und fizerin des Vermögens ist. Endlich erstattete der Vorstand der Kasse In dem Briefe befand sich ein Stück der Nr. 8 des Revol." und ein Bülows moralisch erzwungenem Rückzuge haben sie das nicht für Anzeige. Vor dem Schöffengericht in Düsseldorf   machte der An- In dem Briefe befand sich ein Stück der Nr. 8 des Revol." und ein nötig gehalten. Sie dürften munmehr wohl durch die Gerichte dahin geklagte geltend, die Versicherung der Arbeiter wäre Sache seiner beigefügtes Schreiben betraf ein Manuskript des Adressaten, eine belehrt werden, daß auch in der liberalen Aera" Sozialdemokraten Boliere und Vorarbeiter, er mache in vielen Städten Pflasterarbeiten Geldsendung desselben und die fernere Zusendung des Blattes an noch nicht gänzlich vogelfrei sind. und könne sich um die Dinge nicht fümmern. Das Gericht tam zu ihn. Der Briefumschlag verzeichnete in Druckschrift als Adresse des einem Freispruch. Begründet wurde das Urteil damit, es Absenders: Sekretariat des Vereins zur Förderung der Kunst, habe nicht in der Absicht des Angeklagten gelegen, fich durch Zurück- Berlin C." Der Brief war in Rußland   unbestellbar und ging des behaltung der Krankenkassenbeiträge einen Vermögensvorteil zu halb an den Verein nach Berlin   zurück. Hier wurde aus dem Jn­verschaffen. halt des Briefes der Mißbrauch des Namens des Vereins festgestellt und- der Borsigende des Vereins stellte den Strafantrag wegen Berlegung des§ 14 bes arenzeichengefeges! Bei einer bei Frauböse abgehaltenen Haussuchung wurden noch 11 Briefumschläge mit der Firma des Vereins und 469 Umschläge mit anderen Namen vorgefunden.

wird."

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Soziales.

D

Mecklenburgische Armenschulen.

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Wodurch werden Bauunfälle herbeigeführt?

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Aus Industrie und Handel. Rheinisch- westfälisches Kohensyndikat.

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Zu der Polizeirazzia gegen die Ruffen.

Der am vorigen Freitag vertagte Prozeß gegen den 24 Tage in Untersuchungshaft gehaltenen russischen Gärtner Keire fand

Gegen die Besteuerung der Konfumvereine machen auch die christlichen Arbeiter mobil. Die ungerechte und mit dem Reichsrecht unvereinbare Besteuerung der Konsum- In Nr. 4 des Grundstein" vom 27. Januar 1906 wurde die vereine haben die Konsumbereine neben den Konservativen dem mangelhafte Baukontrolle in Buer   und der dadurch hervorgerufene Zentrum zu verdanken, also derjenigen Partei, zu der die christ- Bauunfall eines Dachdeckers einer etwas ironischen Kritit nnter lichen Arbeiter als der wahren Vertreterin der Arbeiterinteressen auf zogen, durch die sich der Amtmann de la Chevallerie be­schauen. Die Westdeutsche Arbeiter Zeitung" weist leidigt fühlte und gegen den Verantwortlichen vom Grundstein", Der Staatsanwalt beantragte gegen Frauböse 200 Mart hin auf die Gefahr der Ausnahmebesteuerung der Konsumvereine August Winnig Hamburg, Strafantrag stellte. Die Angelegen Geldstrafe ebent. 20 Tage Gefängnis, gegen Donath 50 Mart und stellt mit Bedauern fest, daß unsere Zentrumspartei  " die Hand heit gelangte am Sonnabendnachmittag vor der vierten Strafs Geldstrafe, event. 5 Tage Gefängnis. Frauböse bestritt in jeder dazu bietet, an diesem Unrecht mitzuwirken. Wann wird diese fammer des Hamburger Landgerichts zur Verhandlung. An den Be- Beziehung seine Schuld, da er die Benutzung eines solchen Brief­fonfumvereinsfeindliche Steuerpolitit endlich einmal aufhören?" richt über den Unfall, bei dem der Dachdecker schwere Verlegungen umschlages durchaus nicht für strafbar gehalten habe. Das Gericht fragt das Blatt und es schließt: Mögen unsere Abgeordneten davontrug, wird die Frage geknüpft, ob es teine Behörde in Buer   vermochte sich der eigenartigen Konstruktion der Antlage nicht an­nicht achtlos die Kundgebungen der Arbeiter in den Wind schlagen, gäbe, die zur leberwachung der Bauten verpflichtet sei. Diese Frage vermochte sich der eigenartigen Konstruktion der Anklage nicht an­manche ahnen nicht, welche Erbitterung es in Arbeiterfreifen wird bejaht:" Gewiß, die gibt es, ein Herr de la Chevallerie schwingt zuschließen. Es sprach beide Angeklagten frei. In den erzeugt, wenn man sieht, daß mit zweierlei Maß gemeffen bort den Amtmannssteden". Dann wird weiter gesagt:" Dieser Gründen wurde ausgeführt: der vorgeführte Tatbestand konnte nicht Herr habe alle Hände voll zu tun, die Wirte im Bügel zu halten, unter§ 14 des Warenzeichengesetzes subsumiert werden. Zunächst Auch in Versammlungen haben katholische Arbeiter gegen die die sonst am Ende gar im stande wären, ihre Lokale den freien fönne es dahingestellt bleiben, ob das Stück der Nr. 8 des Konsumvereinsbesteuerung protestiert, so der im April abgehaltene Gewerkschaften zu Versammlungen zu überlassen. Diese schweren Revolutionär" als Ware im Sinne des Gesetzes zu betrachten sei. Vertretertag der katholischen Arbeitervereine des Aachener Bezirkes, Amtspflichten lassen den Herrn Amtmann nicht dazu kommen, die Denn es sei nicht als Teil einer fortlaufenden Vers ferner eine Versammlung christlicher Arbeiter in hendt, die eine Bauten so zu überwachen, wie es wohl nötig wäre." Der Artikel sendung an einen Abonnenten, sondern nur als Belageremplar Resolution faßte mit dem Schlußfaze:" Gegen ein an den Mit enthält dann einige fritische Ausführungen, die beleidigender Natur für ein Honorar. Man tönnte es eher als eine Warenprobe auf­gliedern der Arbeitergenossenschaften begangenes Steuerunrecht sein sollen. Bei seiner fommissarischen Vernehmung hat err faffen, dagegen sprechen aber auch verschiedene Bedenken. Aber protestiert die Versammlung mit aller Entschiedenheit; fie will den be la Chevallerie unumwunden zugegeben, daß er felbst wenn eine Ware" hier vorliegen würde, müßte doch die Frei­Grundsay: Gleiches Recht für alle! anerkannt wissen." mehrere bon den Maurern geplante Versamm- selbst Daß die katholischen Arbeitervereine das jetzt einsehen ist recht lungen inhibiert habe, weil er der Ansicht war, es handle sprechung erfolgen, weil das Verfehen" mit einer wissentlich nett. Nur hätten sie dann sozialdemokratisch, nicht für das Zentrum sich um sozialdemokratische Agitationsverfamm- falschen Umhüllung nicht vorliege. Die Tendenz des Warenzeichen­wählen sollen. lungen. Wie aus den Beugenaussagen hervorgeht, daß von einer gesetzes gehe dahin, daß der Konsument vor Täuschungen geschützt Baukontrolle in Buer   keine Rede sein kann und daß infolgedessen werden solle. Die Ware ist in diesem Falle aber in ihrer Er­Volksschulen in der Bedeutung von Armenschulen, auch Frei- fogar die elementarsten Bauunfallvorschriften unbeachtet gelaffen scheinungsweise nicht geändert und der Empfänger sollte über die werden. Der Staatsanwalt beantragte daher nur" Ware gar nicht getäuscht werden, die Wahl dieser Umhüllung habe und Unterschulen genannt gibt's, schreibt die Korrespondenz des 300 Mart Geldstrafe, da der Angeklagte die Absicht gehabt habe, vielmehr nur den Zweck gehabt, die russische Verwaltungsbehörde zu deutschen Lehrervereins" jest wohl faum noch anderswo als in im Intereffe der Arbeiter zu wirken, wobei er aber übers Biel täuschen. Auf Grund des Warenzeichengefeges können die An­Medlenburg. Gründe für diese Einrichtungen find wohlfeil wie hinausgeschossen habe. Das Urteil lautet auf eine Geldstrafe von Brombeeren. Den Eltern fehlen die Mittel, das Schulgeld der 100 Mart, weil der Angeklagte in gutem Glauben und in geflagten nicht verurteilt werden, ebenso wenig wegen Beleidigung, Bürgerschulen und die nötigen Lehrmittel zu bezahlen; deshalb wahrung berechtigter Intereffen gehandelt, aber sich in der Form zu deren Verfolgung es überdies an dem nötigen Strafantrage fehlen haben die Kinder auf Bürgerschulbildung keinen Anspruch. Die vergriffen habe. würde. Da auch ein anderes Gesetz nicht in Anwendung zu bringen Eltern bedürfen der Kinder zeitweilig zum Mitverdienen, Tassen war, so war die Freisprechung geboten. ihnen infolgedessen nicht die Zeit zum ausgedehnteren Schulbesuch und zur Anfertigung der Schularbeiten. Die Kinder der Arbeiter­freise sind in der Entwickelung zurückgeblieben. Und als letter, schwerwiegendster Grund: Kinder armer Leute bedürfen einer besseren Schulbildung nicht. Daß diese Gründe mur Schein gründe find und durch Schulgeld- In der letzten Bechenbesizer- Versammlung des Rheinisch- west- gestern seinen Abschluß. Der Angeklagte betonte und der und Lehrmittelfreiheit, foziale Fürsorge und so weiter leicht fählischen Kohlensynditats erstattete der Vorsigende folgenden Be Striminalkommissar bestätigte diesen Punkt, daß innerhalb der Lese­beseitigt werden könnten, will man nicht einsehen. Deshalb richt: Die im arbeitstäglichen Durchschnitt erzielte Förderung von halle   noch ein dritter Beamter tätig war, der russisch   sprach. Als er Armenschulen um jeden Preis! Während die Bürgerschulen der Klein- 261 990 Tonnen blieb um 0,18 Proz. hinter den Ergebnissen des diesem seinen Paß vorzeigte, sagte der Beamte:" Der Paß ist städte sechsstufig find, sind die Armenschulen brei, zwei Monats April d. J. zurück. Einen erheblichen Rückgang hat der falsch!"- Tatsächlich ist aber gegen den Angeklagten ein Verfahren und sogar einstufig. Zwar schrieb Schulrat Meyer- Schwerin rechnungsmäßige Absatz erfahren, der sich im Berichtsmonat auf wegen Führung falscher Legitimationspapiere nicht eingeleitet schon 1833: Wie die Armut in Unwissenheit und Unfittlichkeit nicht arbeitstäglich 222 518 Tonnen stellte, was gegen den Monat worden. felten begründet ist, so wird sie damit verbunden am gefährlichsten. April ein Weniger von 1,81 Bros. ausmacht. Der Angeklagte erklärt, nicht gewußt zu haben, daß er es mit Und wahr bleibt boch: Bessere Zeiten kommen durch beffere Menschen, günstigere Berhältnis zwischen Förderung und rechnungsmäßigem Beamten zu tun hatte. Auf eine Frage des Vorsitzenden, ob sich und diese werden es durch besseren Unterricht und bessere Erziehung." Absatz im Monat Mai gegen April ist darauf zurück- denn nicht in der Lesehalle eine allgemeine Aufregung und Furcht Aber es gibt unter den Machthabern in den Städten immer noch zuführen, daß der Versand von den auf den Zechen lagernden Be infolge des Abverlangens der Legitimationspapiere bemerkbar ge gar zu viele, die nicht daran denten, daß die Armen sozusagen auch ständen im Berichtsmonat 62 901 Tonnen weniger als im April macht habe, erwiderte der Angeklagte: Wenn man sich gar Menschen sind und die in ihrer Kurzfichtigkeit und Verblendung die betragen und daß ferner für Lieferungen der Hüttenzechen an die nicht schuldig fühlt, warum soll man denn Furcht Gefahr nicht sehen, die in der Bollsverbummung, in der Künstlichen eigenen Hüttenwerte im Mai 29 582 Tonnen mehr als im Vorhaben?" Die Vorgänge in der Hamburgerstraße haben sich nach obbindung der Boltsbildung liegt. monat in Anspruch genommen wurden, wodurch sich auch das Darlegung des Angeklagten so abgespielt: Der Beamte fragte ihn: Verhältnis des Kohlenversandes zur Förderung im Monat Mai Hast Du Geld?" und faßte ihm dabei in die asche. Die zunehmende Proletarisierung des Wirteftandes wesentlich ungünstiger gestaltet als im Monat April. Bei annähernd Gr, der Angeklagte, habe das abgewehrt und selbst nach einem durch die auch in der Brauindustrie besonders start auftretende Kon gleicher Förderleistung ist der Gesamt- Kohlenverfand im Mai um uniformierten Schuhmann verlangt. Dem Beamten zentration des Kapitals spielte auf dem Bayerischen   Gastarbeitstäglich 2,33 Proz. und der Koblenversand für Rechnung des fortzulaufen, sei ihm nicht in den Sinn gekommen. Der Zeuge Ledi bleibt demgegenüber bei seiner früheren wirtstag in Würzburg   einen Gegenstand reger Diskussion. Syndilats um arbeitstäglich 2,94 Proz. hinter den Versandziffern Wie von allen Rednern dargetan wurde, hat der Eristenzkampf der im Monat April dieses Jahres zurückgeblieben. Noch erheblich Aussage, daß der Angeklagte einen Fluchtversuch gemacht, ihm auf Wirte infolge der Brauereisyndikate, der Fusionen usw. schreckliche ungünstiger stellt sich das Verhältnis zwischen der Förderung und den Arm geschlagen, und daß er, der Zeuge, die Hülfe eines Schutz­Formen angenommen, so daß die Wirte bald nichts weiter dem Stohlenversande, wenn die Ergebnisse des Monats Mai 1907 mit mannes in Anspruch genommen habe. Nach der Tasche habe er dem als Angestellte der Brauereien sein werden. In denen des gleichen Monats 1906 in Vergleich gezogen werden, da Angeklagten feineswegs gefaßt und auf dem Transport auch nichts als Angestellte der Brauereien sein werden. In Bayern   find nicht nur die Großbrauereien in Startellen zufammen der Kohlenverſand hauptsächlich infolge der starken Zunahme der zu ihm gesagt, ihn nicht nach Geld gefragt. Wenn in solchen Fällen Bayern   sind nicht nur die Großbrauereien in Kartellen zusammen Kofs- und Brifetterzeugnisse einen Rückgang im Gesamtverfande von Geld gebraucht werde, müsse der Beamte es auslegen. geschlossen, sondern auch die kleinen Betriebe haben den Zusammenschluß 1,41 Proz. und im Versande für Synditatsrechnung von 1,78 Proz. Zu den Widersprüchen zwischen den Aussagen des Angeklagten  ichon zu einem großen Teil durchgeführt. Infolgedessen wird der erlitten hat. Die Kols- und die Brifetterzeugung haben sich im Be- und des Beugen bemerkte der Vorsitzende, daß hier wohl ein Miß­Wirt immer mehr zum Spielball der Brauereien. Die Versamm­lung faßte eine Resolution, in der sie erklärt, daß sie in den richtsmonat auf annähernd dem gleichen Stande wie im April d. I. verständnis des Angeklagten vorliegen könne. Wenn hier ein Russe Brauereifartellen, Ringen und Kundenschutzverträgen das Wirts- gehalten. In der Lage des Kohlen- und Koksmarktes sind keine nach der Wache gebracht werde, tönne er auf Grund von Vor­gewerbe schwer schädigende Bestrebungen erblickt, weil sie lediglich ein enderungen eingetreten. Die rege Nachfrage nach Brennmaterialien fommnissen in feinem Heimatland eine Handbewegung des Beamten Versuch feien, durch willkürliche, einseitige Bestimmungen auf Kosten hat unvermindert angehalten. Während den Anforderungen in Rots leicht so auffassen wie der Angeklagte. Die Vernehmung des Kriminaltommiffars Groß der Wirte die durch ein unwirtschaftliches Konkurrenzgebaren der im allgemeinen genügt werden konnte, hat angesichts der schwachen Brauereien geschaffenen Folgen zu beseitigen und die Vertragsfreiheit Lieferungen der Zechen, die Kohlenknappheit noch immer zugenommen, brachte über die eigentlichen Gründe der Verhaftung Brauereien geschaffenen Folgen zu beseitigen und die Vertragsfreiheit so daß sich die Schwierigkeiten bei der Befriedigung des Bedarfs der feinerlei Aufklärung. Der Beuge hatte von seiner vorgesezten und Freizügigkeit des einzelnen Wirtes zu unterbinden. Von den Brauerei­Das Syndikat ist dazu über- Behörde Befehl erhalten, alle zu verhaften, die sich nicht genügend organisationen wird gefordert Anerkennung und Zuziehung der Wirte- Kundschaft noch verschärft haben. Korporationen bei Abschluß der Startellverträge, von der Gesetzgebung gegangen, die Lieferungsverpflichtungen im Auslande und in den legitimieren, oder sonst den üblichen Anforderungen nicht ensprechen wird verlangt, daß die gesetzlichen Bestimmungen dahin geändert deutschen Küstenplägen in größerem Umfange durch Einschiebung tönnten. Ueber die nähere Begründung der Ver­werden, daß sie auch dem Wirte als dem wirtschaftlich schwächeren englischer Stohle abzulösen. Der Eisenbahnversand wurde in der haftungen Aussagen zu machen, habe ihm die Auf die Frage, Kontrahenten gerecht werden und den Stand der heutigen Brau- zweiten Hälfte des Berichtsmonats durch Wagenmangel beeinträchtigt, vorgefeßte Behörde berweigert. technik berücksichtigen. Die Kartellpolitit der Brauereien, soweit sie indem die Wagengestellung um 5050 Wagen zurückgeblieben ist. worauf sich denn die gefeßliche Befugnis der Polizei zu dergleichen zum Schaden des Wirtsgewerbes führt, soll mit allen gefeßlichen Daneben hat sich fortgesetzt ein äußerst starter Mangel an Kots- Verhaftungen gegründet, tonnte er teine Auskunft geben, Mitteln bekämpft werden, und zu diesem Behufe will man sich nach wagen bemerklich gemacht, was die Befürchtung wachruft, daß in ebensowenig darüber, wie auf dem Präsidium festgestellt werden Kräften bemühen, alle Wirte in ihren Organisationen zu vereinigen. in der Wagengestellung au rechnen sein wird. Der Versand über auf der Durchreise befindet oder fich unangemeldet hier aufhält. den Herbst- und Wintermonaten wiederum mit größeren Ausfällen tann, ob ein Ausländer, der sich ausreichend legitimiert, sich wirklich Mit der Abhülfe der Dienstbotennot den Rhein   hat sich in regelmäßigen Bahnen bewegt.

Neugründungen Kapitalerhöhungen.

1907

Das 1111=

befaßte fich eine Hausfrauenversammlung" in Würzburg  . Die Damen meinten, an der Dienstbotennot sei der Umstand schuld, daß In den ersten fünf Monaten der Jahre 1906 und 1907 stellte die jungen Mädchen von den Hauswirtschaftlichen   Arbeiten nichts verstünden. Sie beschlossen deshalb, an den Magistrat eine Eingabe sich nach der F. Big." die Summe des neu investierten Kapitals zu richten, in der er ersucht wird, für die Mädchen das achte Schul- für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht jahr mit bauswirtschaftlichem Unterricht obligatorisch einzuführen. aufammen wie folgt in Mart: Gegen eine Verwirklichung des Beschlusses dürften auch von unserem Standpunkte Einwendungen kaum zu erheben sein. Aber der Dienst­botennot würde dadurch nicht abgeholfen sein. Dazu müßten die " Hausfrauen", die sich ihre Hausfrauenarbeiten von anderen machen Lassen, die Dienstboten beffer bezahlen und sich daran gewöhnen, in ihnen gleichberechtigte Menschen zu sehen und auf Aufhebung der Hörigkeitsordnungen, genannt Gesindeordnungen, zu bringen.

Eine tassierte Gewerbegerichtswahl.

Januar. Februar

März

1906

April. Mai.

147 908 500 97 559 400 107 999 325 207 915 000 93 349 600 Januar bis Mai 654 781 825

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135 488 900 112 169 700 154 519 700 121 878 000 113 402 100 637 458 400

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Der Staatsanwalt beantragte acht Tage Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft für verbügt zu erachten seien. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Liebknecht, plädierte für Freisprechung. Der Angeklagte sei verhaftet worden, ohne sich irgend einer strafbaren Handlung schuldig gemacht zu haben. Der Angeklagte habe glaubhaft angegeben, daß er sich auf der Durchreise befinde. Auch treffe es ja teineswegs zu, daß der Beamte, wie der Staatsanwalt annimmt, den Baß nicht lesen konnte. Das alles zeige, wie berechtigt die Errregung des Angeklagten war. Seine Freisprechung fönne als ein geringes Acquivalent für die 24 tägige Untersuchungshaft geltent.

Das Urteil des Gerichts lautete auf zwanzig Mark Geldstrafe, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt erachtet werden.

Bu bemerken ist noch, daß der Angeklagte bei den gestrigen Ver­Umwandlungen von Einzelfirmen befinden sich unter den Neu- handlungen seinen Baß noch nicht von der Polizei zur i d gründungen im Mai 47. Es wurden neun Firmen in Aftiengesell- handlungen id­Die ungültigkeitserklärung einer Gewerbegerichtswahl in vollem ichaften mit aufammen 22,76 Millionen Mart und 38 Firmen in erhalten hatte. Der Kriminalkommissar Groß hatte erklärt, der Amfange ist in Ingolstadt   erfolgt. Dort hatten bei der Gewerbegerichts- Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht mit zusammen 4,94 Millionen Angeklagte solle ausgewiesen werden. Das durch die Verhandlung bekundete Ver wahl die Christlichen über die freien Gewerkschaften gefiegt" unter Mart umgewandelt. Die Summe der im Mai registrierten Stapitals- fahren beweist klar, daß gefeglich gerechtfertigte Zuhülfenahme der ungeheuerlichsten Maschenschaften, die selbst der herabsetzungen betrug bei 2 Aktiengesellschaften 1,6 Millionen, bei Gründe für die Verhaftungen in der Lesehalle oberbayerischen Kreisregierung zu toll waren, so daß fie, auf den 7 Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht 3,26 Millionen, zusammen nicht vorlagen. Wenn der Angeklagte trotzdem wegen Wider­Protest des Ingolstädter   Gewerkschaftstartells hin, die Wahl also bei 9 Gesellschaften 4,86 Millionen Mark gegen 2,36 Millionen stands bestraft wurde, so beruht das auf der leider vom Reichs­annullierte.

Sitzgelegenheit, auf der Zuckerdose.

Mark im Mai 1906.

Gerichts- Zeitung.

Anarchisten unter der Anklage des Frevels gegen das- Waren zeichengeset.

gericht durchgeführten Praxis, daß man sich auch bei Durchführung einer an fich ungerechtfertigten Amtshandlung eines strafbaren Widerstandes schuldig machen könne, wenn die unberechtigte Ver­Eine Konfitürenhändlerin in Halle a. S. war vor dem Schöffen­haftung in Vollziehung eines Befehls eines Vorgesetzten erfolgt war. gericht angeklagt, weil fie für eine Verkäuferin im Laden nicht für ausreichende Sitgelegenheit gesorgt haben soll. Sie beantragte, durch Inaugenscheinnahme sich von der Hinfälligkeit der Auflage zu Der Vorstand des Berliner   Anwaltvereins hat, wie er seinen überzeugen und ließ eine große leere Zuckerdose in den Gerichtssaal Welch wunderbare Blüten die Anklagefabrikation gegen Mitgliedern befannt gibt, eine Sammelstelle eingerichtet zur fchaffen. Eine Berkäuferin faß Probe". Das Gericht erachtete Anarchisten geitigt, zeigte eine gestern vor der ersten Straflammer Sammlung und Verwertung derjenigen Beobachtungen über Wir­bie Siggelegenheit für Aushilfszwecke als ausreichend und sprach die des Landgerichts I   gegen den Tuchmacher Paul Frauböfe unb fungen, Mängel und Lücken unseres Rechts und feiner Anwendung, Die Sammlung des Händlerin frei. den Buchdruckereibefizer Artur Donath geführte Verhandlung. die die Anwälte in ihrer Praxis machen. Prämien für Kassenbetrüger? Frauböse wurde beschuldigt, im Februar d. J. wissentlich die Um großen und wertvollen Materials, so heißt es in der Bekanntgabe, das sich der Rechtsanwaltschaft bei ihrem steten Verkehr mit mit Ein Steinbruchbefizer und Tiefbauunternehmer aus Heerbt bei hüllung einer Ware, nämlich der anarchistischen Zeitschrift Rechtsuchenden aus allen Boltstlassen, Gerichten und aller Art bietet, wird Düffeldorf hatte die bei ihm beschäftigten Pflasterer nicht aur Revolutionär", und einen dieser beiliegenden Geschäftsbrief mit Behörden in Rechtsangelegenheiten Krantentasse angemeldet und teine Beiträge für dieselben gezahlt. dem Namen, Verein zur Förderung der Kunst" wider fich als wertvolle Quelle zur Erkenntnis der Einwirkung

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