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Parteien aufspielte, erinnerte die Münchener Bost" in mehreren| spätestens durch die Verteilung der Flugblätter und die Annoncen Artikeln Hängepeters über Kolonialpolitik" usw. an die Helden- im Vorwärts", also im Laufe des Monats April 1907, lernte ber

taten dieses Herrn. Peters lief zum Kadi und die gerichtliche Kläger die Forderungen der Schneider kennen. Wenn er sich ihnen Aus Induſtrie und Dandel.

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Bu b) spricht sich das Flugblatt ausdrücklich dahin aus, daß der Boykott sich auch gegen die Garderobenhändler wende, welche die in der als schädlich geschilderten Heimarbeit hergestellten Pro­dukte zum Verkauf gelangen lassen, und von denen deshalb die Errichtung von Betriebswerkstätten verlangt werde. Eine Täuschung des Publikums liegt also nicht vor, und daß es dem Kläger   un­möglich wäre, diesem Verlangen nachzukommen, behauptet er selbst nicht.

Konjunkturbewertung. Der Meinungsstreit über die Gestaltung des Wirtschafts

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Zu den optimistischen Beurteilern der Wirtschaftslage gehört die Arbeitsmarkt- Correspondenz". In ihrer letzten Wochenschau" schreibt sie:

Erörterung des Falles wird nun vor sich gehen. Schon das Vor- unterwerfen wollte, so hätte er bis zum Tage der Verhandlung verfahren hat sich in mehr als einer Hinsicht merkwürdig gestaltet. über den Widerspruch hinreichend Zeit gehabt, die ersten Ver= Mit Nüdsicht auf das Wohl des Reiches hat das Auswärtige Amt anstaltungen   zur Errichtung der Betriebswerkstätten zu treffen marktes geht lustig weiter; doch bricht immer mehr die Ansicht die Herausgabe der Disziplinaratten verweigert, dagegen dem oder zum mindesten seine Bereitwilligkeit, hierzu auszusprechen. durch, daß die schönsten Konjunkturtage vorbei sind und wir uns Gericht anheim gegeben, Dr. Peters zur Vorlage der ergangenen Dies hat er nicht getan. Zu der für die Frage der Rechtmäßigkeit bereits auf dem absteigenden Ast befinden. Und die Entwickelung Urteile zu veranlassen. Dr. Peters aber weigert sich, das zu tun der einstweiligen Verfügung maßgebenden Zeit der Verhandlung scheint auch die von uns vertretene Meinung vollständig zu recht­und hat nur einen seiner früheren Verteidiger, den Rechtsanwalt im Widerspruchsverfahren fann also den Beklagten jedenfalls nicht fertigen, daß nicht ein tatastrophenariiger Umschwung eintritt, Dr. Scharlach- Hamburg, fommissarisch als Zeugen bernehmen mehr entgegegengehalten werden, daß sie insofern sich unlauterer sondern daß durch ruhigen Uebergang die Industrie in eine Periode laffen. Dieser hat ausgesagt, daß sowohl der frühere Kolonial Mittel bedient hätten, als sie ohne vorherige Aufforderung zur flauen Geschäftsganges hineinkommt. direktor Dr. Kaiser wie auch der Reichskanzler, ia der Kaiser   Errichtung von Betriebswerkstätten ihn auf die Liste derjenigen felbst die dem Dr. Peters zur Last gelegten Handlungen schon zu gesezt hätten, die um Bewilligung dieser Forderungen erfolglos einer Zeit gekannt hätten, als noch Ordensdekorationen angegangen wären. empfangen habe. Das gehe auch daraus hervor, daß später der Kaiser den Verurteilten begnadigt habe. Auf diese Aussage ant­wortete die Verteidigung des Genossen Gruber, die in den Händen des Rechtsanwalts Dr. Bernheim München liegt, mit dem Antrage, den deutschen Kaiser hierüber als 8eugen zu vernehmen. Das Gericht hat diesen Beweisantrag aber ab­gelehnt, weil er zur Aufklärung des Sachverhalts nicht nötig fei. Im übrigen ist zu dem bevorstehenden Prozeß ein großer Zeugen- und Sachverständigenapparat aufgeboten worden. Am Zeugentisch werden erscheinen Fehr. v. Pechmann- Berchtesgaden  , die Reichstagsabgg. Bebel, v. Vollmar, Dr. Arendt und Liebert, der Kapitän a. D. v. Loßburg  - Berlin  , Justizrat Dr. Koffta- Berlin  , Geh. Legationsrat Hellwig, tgl. bayer. Rat Dr. Martin, ein früherer Bezirksamtmann in Kamerun  , Staatsminister und Gouverneur a. D. v. Soden- Stuttgart, Missionar Rommer, Ober­stabsarzt a. D. Becker- Berlin  , Kunstmaler Kuhnert- Berlin  , der mit Peters zusammen in Ostafrifa war, Bezirksamtssekretär Jahnke Berlin   u. a. Abg. v. Kardorff ist wegen seines hohen Alters vom persönlichen Erscheinen entbunden und kommissarisch vernommen iporden. Besonderes Interesse dürfte die Aussage der auf Antrag des Angeklagten geladenen Witwe des verstorbenen Kolonial­direktors Kayser erregen. Das Gericht hat das persönliche Er­scheinen beider Parteien angeordnet.

Der Boykott zur Beseitigung der

Heimarbeit vor Gericht.

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Am 23. Mai hob, wie wir seinerzeit mitteilten, das Landgericht die einstweilige Verfügung auf, die auf Antrag des Kaufmanns S. Böhm, Alleininhaber der Firma Konfektionshaus Böhm", gegen den Schneiderverband und die Vorwärts"-Buchdruckerei und Verlagsanstalt erlassen war. Die Verfügung hatte bei 500 Mart Strafe die Verbreitung des Boykottflugblattes und die Aufnahme der Boykotterklärung untersagt. In diesem Rechtsstreit ist jetzt das Urteil eingegangen. Wegen der grundsäblichen Bedeutung der Entscheidungsgründe drucken wir dieselben in ihren wesentlichsten Teilen nachstehend ab.

Die Gründe führen über die zulässigkeit des von den Bartei­und Gewerkschaftsgenossen über eine Anzahl Firmen, zu denen die Klägerin gehört, verhängten Boykotts aus:

Bei der Frage, ob in der Boykotterklärung, gegen die der Kläger   sich wendet, eine unerlaubte Handlung im Sinne des 8 823 Absatz 1 oder des§ 826 Bürgerlichen Gesetzbuches zu er= blicken fei, hat sich das Prozeßgericht den Ausführungen des Reichs­gerichts angeschlossen, das in dem Urteil vom 12. Juli 1906 ( Reichsgericht 64, 52) einen ganz ähnlich liegenden Fall, in dem es sich um einen Bäckerstreit in Kiel   handelte, entschieden hat.

Zu c) ist in dem Boykott des Klägers eine Ruinierung seiner Gristenz um deshalb nicht zu erblicken, weil er außer dem hier in Rede stehenden Geschäft noch ein zweites betreibt, über das der Boykott nicht verhängt ist, weil er ferner diesen jederzeit dadurch abwenden könnte, daß er den Forderungen der Schneider nachgäbe, wozu er offenbar, wenn auch vielleicht unter gewiffer petuniärer Schädigung, ebenso, wie viele seiner Berufsgenossen, in der Lage ist, möglicherweise auch schon dadurch, daß er solche Kleidungsstücke, die nicht in Heimarbeit hergestellt sind, anderweit bezieht. Gin fehr schwerer Gingriff in des Klägers wirtschaftliches Leben, der sich gegenüber seinem Verhalten auf das Verlangen der Schneider als eine unbillige Härte darstellt( Reichsgericht 57, 418), ist also jedenfalls nicht glaubhaft gemacht.

Das Vorgehen der Beklagten erscheint demnach auch nicht als ein Verstoß gegen die guten Sitten.

Wenn der Kläger fich ferner noch auf 8 824 Bürgerlichen Gesetzbuches beruft, so ist nicht abzusehen, welche unwahren Tat sachen die Beklagten behauptet oder verbreitet haben sollten, die Nachteile für ihn herbeizuführen geeignet wären. Die dem Boykott zugrunde liegende Tatsache, daß die von ihm verkauften Kleidungs­stücke nicht in Betriebswerkstätten hergestellt werden, bestritt der Aläger nicht, und auch die weiteren Behauptungen, daß er zur Errichtung solcher Werkstätten aufgefordert, hierzu auch in der Lage sei, find, sofern sie in diesem Zusammenhange überhaupt von Bedeutung sein fönnen, gleichfalls nicht für unwahr zu erachten, wie aus den vorhergehenden Grörterungen dargelegt. Endlich kann auch von einem Verstoß gegen§ 6 Unlauteren Wettbewerbsgesetzes keine Rede sein. Der Zweck der Beklagten bei ihrem Vorgehen war zwar der Geschäftsbetrieb des Klägers, falls dieser den Forderungen der Schneider nicht nachfäme, zu beeinträchtigen; sie wollten hierdurch aber nicht anderen Geschäfts­betrieben eine größere Ausdehnung und gesteigerte Einträglichkeit verschaffen, vielmehr die soziale Lage der arbeitenden Schneider verbessern, handelten also nicht zu Zwecken des Wettbewerbes. Gin Interessenkampf ist nicht notwendig im Wettbewerb im Sinne des Gesetzes( Reichsgericht 56, 277).

Der einstweiligen Verfügung fehlt mithin die materielle Grundlage, so daß ihre Aufhebung erfolgen mußte, ohne daß es einer Prüfung der von den Beklagten geltend gemachten formellen Bedenken bedurft hätte."

Aus der Partei.

Bublikationen des Internationalen sozialistischen Bureaus zu Brüssel  für den Internationalen Sozialisten- Kongreß zu Stuttgart  . 8um 1. Juli erscheint:

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Die Sozialistische Arbeiter Internationale".

Band I.

Wenn man auch annimmt, daß der vom Kläger   in der Staliberstraße eingerichtete und ausgeübte Betrieb eines felb ständigen Gewerbes ein Rechtsgut sei, dessen Verlegung nach§ 823¹ Bürgerlichen Gesetzbuches einen Anspruch auf Schadenersah und damit nach allgemeinen Rechtsgrundsäßen auch auf Unterlassung begründen fönnte, so fehlt es doch an der zur Rechtfertigung dieses Anspruches weiter erforderlichen Voraussetzung der Widerrechtlich­feit. Es kann nicht davon die Rede sein, daß eine Handlung schon deshalb rechtswidrig wäre, weil sie für den Ertrag des Gewerbebetriebes eines anderen nachteilig ist; eine solche Wirkung Berichte der sozialistischen   Organisationen der Vereinigten habe, und zwar unter Umständen in durchgreifendster Weise, auch Staaten, Kanadas  , Chiles  , Boliviens  , Argentiniens  , Australiens  , Handlungen, die Ausfluß der allgemeinen und speziell der Hand- Frankreichs, Deutschlands  , Großbritanniens  , Italiens  , Spaniens  , fungsfreiheit beffen, der sie vornimmt, sind und diesem in gleicher der Schweiz  , Bulgariens  , Hollands  , Böhmens, Dänemarks  , Schwedens  , Weise freistehen, wie dem geschädigten Unternehmer sein eigener Gewerbebetrieb. Zu den an fich erlaubten Handlungen gehören Norwegens  , Serbiens   usw. an den Internationalen Kongreß zu euch die Konditionen gewerblicher Arbeiter zur Erlangung Stuttgart   über ihre Tätigkeit seit dem Internationalen Sozialisten­günftiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, und die zur Erreichung Kongreß zu Amsterdam  . Vorrede von Emile Vandervelde.  diefes Zweckes von solchen Konditionen oder ihnen zur Seite Der 400-500 Seiten umfassende Band in französischer Sprache tretenden Perfonen ergriffenen Maßnahmen sind leineswegs schon tostet 2,50 Frant. deshalb rechtswidrig, weil durch sie bestehende selbständige Ge­werbebetriebe geschädigt werden". Auch gehen die im vorliegenden Falle von den Beklagten ins Werk gesetzten Maßregeln in feiner Weise über dasjenige hinaus, was in dem Lohn- und Klassenkampf Berichte der sozialistischen   Organisationen Rußlands  ( Sozial­zwifchen Arbeitgebern und Arbeitnehmern als statthaft anzusehen demokratie, Sozialisten- Revolutionäre, Jüdischer Bund  , Lettische ist, und auch in dem der erwähnten Entscheidung des Reichsgerichts Sozialdemokratie, Georgische Sozialisten, Armenische Sozialdemo zugrunde liegenden Fall angenommen worden ist; denn es be- fratie, Bolnischiozialistische Partei, Sozialdemokratie Finnlands  , gründet teinen wesentlichen Unterschied, daß in den Kundgebungen Sozialdemokratische Partei Bolens und Litauens  ), Desterreich­im Kieler Falle die Namen der Geschäfte, welche die Forderungen Ungarns  , Rumäniens  , Japans   usw. und einer Schlußbemerkung der Arbeiter bewilligt hatten, vorliegend aber die Namen der nicht des Sekretariats des Internationalen Sozialistischen Bureaus. Preis bewilligten Geschäfte aufgeführt sind; auch dort ist es den des Bandes( 500 Seiten) 2,50 Frank. Käufern ein Leichtes, die bontottierten Läden festzustellen.

Im Juli wird erscheinen: Die Sozialistische Arbeiter- Inter­nationale. Band II.

Enthält somit das Verhalten der Beklagten   teine Störung Zu Beginn des Monats August erscheint: des tlägerischen Gewerbebetriebes, die schon an sich als rechts­Referate und Resolutionsentwürfe der nationalen Organi­widrig erachtet werden könnte, so liegt eine unerlaubte Handlung fationen für den Internationalen sozialistischen Kongreß zu Stuttgart  , nach§ 823 Absatz 1 Bürgerlichen Gesetzbuches nicht vor. Das betreffend Militarismus und die internationalen gleiche gilt bezüglich des zweiten Absatzes dieser Gefeßesvorschrift. Sonflitte, die Kolonialfrage, die Arbeiter use Es ist nicht abzusehen, gegen welches dem Schutz eines anderen und Einwanderung, das Frauenwahlrecht, die Be bezweckenden Gesetz die Beklagten verstoßen haben sollten; der Kläger   selbst stellt auch bestimmt dahin gehende Behauptungen 8iehungen zwischen den politischen Parteien und den Gewerkschaften. 250 Seiten in 8 Sprachen. Preis 2 Fr.

nicht auf.

Wieder eine Wahllüge vor Gericht.

" Die Neigung, den wirtschaftlichen Horizont start bewölbt zu erblicken, ist gegenwärtig so groß, daß selbst günstige Verände rungen gar nicht erkannt oder doch in ihrer Tragweite nicht richtig gewürdigt werden. Der foeben bekannt gewordene Saatenstands­bericht für den Monat Juni zeigt eine ansehnliche Besserung gegenüber dem Bormonat: es haben sich Roggen, Weizen, Gerste und Hafer gebessert; Kartoffeln stehen in Breußen sogar besser als im Vorjahre. Auch im Auslande gestalten sich die Ernte­Für aussichten nach den vorläufigen Berichten günstiger. Ungarn   ergeben dies die neuesten Saatenstandsberichte selbst; für andere Länder, namentlich für die Vereinigten Staaten bon Amerika ist die Besserung zwar noch nicht offiziell zum Ausdruck gebracht, aber aus der Bewegung der Weizenpreise einigermaßen zu schließen. Die pessimistische Beurteilung der Ernte basierte eben, wie dies meist in Amerika   der Fall ist, auf starten Uebertreibungen der Spekulation. Den Befürch tungen einer direkt schlechten Welternte wird so der Boden immer mehr entzogen. Wenn die Grnteaussichten auch erst gerade als voll befriedigend bezeichnet werden können, so ist doch die Gefahr einer Mißernte beseitigt. Freilich derartige Erwägungen ber= mögen den zunehmenden Pessimismus, von dem namentlich die Börse beherrscht wird, nicht abzuschwächen. Die matte Stimmung der Börse hält nicht nur an, sondern sie nimmt fast von Woche zu Woche weiter zu. Mit nervöser lengstlichkeit verfolgt man die Nachrichten bom amerikanischen Eisenmarkt, von denen aber nur die ungünstigsten Eindruck machen. So vermochten am lebten Donnerstag einige au Stimmungszweden verbreitete Nachrichten aus Amerika   zahlreiche Kursrüdgänge an der Ber liner Börse hervorzurufen, während doch erst ganz vor kurzem der Stahltrust berichtete, daß die bei ihm gebuchten Aufträge um 20 bis 80 Pro3. größer seien, als zur gleichen Zeit des Vor­jahres. Auch nach der Auffassung des deutschen   Stahlwerks berbandes sind die Absatzverhältnisse für die Stahlwerte noch andauernd sehr günstig. Völlig unbestritten ist die glänzende Konjunktur, die nach wie vor am Kohlenmarkt herrscht. Aller­dings pflegt gerade der Kohlenbergbau immen derjenige Ge­werbszweig zu sein, der am spätesten von einem Rückgang der Konjunktur betroffen wird. Jedenfalls aber sind die Ansprüche an den Kohlenmarkt noch immer so umfangreich, daß es dem Kohlensyndikat nach wie vor schwer fällt, feine Abnehmer zu bea friedigen, ohne sich zu sehr auf die Unterstüßung durch englische Kohlen zu verlassen. Die Zechen des Kohlensyndikats sind eifrig bemüht, ihre Beteiligungsziffern zu erreichen, um aus der Kon junktur Nußen zu ziehen. Infolgedessen treten auch die Inter­effengegenfäße zwischen den Hüttenzechen und den reinen Zechen gegenwärtig weniger scharf hervor. Nach langem Kampf ist auch im Kalisyndikat endlich Ruhe eingekehrt insofern, als, nachdem der Sollstedtkonflikt schon vor einigen Wochen durch den Beitritt Sollstedts zum Syndikat erledigt war, nunmehr auch die Diffe renzen mit den Deutschen   Kaliwerken dadurch erledigt wurden, Daß Testere dem Syndikat beigetreten find. Mit großer Spannung sieht man auch den Verhandlungen wegen der Bildung eines Stabeisenverbandes entgegen. Es würde das Zustande tommen gerade eines Stabeisenverbandes viel dazu beitragen, die Lage des Eisenmarktes vor Ueberraschungen zu schüßen, wenn eine unfreundlichere Gestaltung des Bedarfes sich nicht mehr in einer zügellofen Entfesselung eines Preiskampfes äußern fönnte."

Westfälische Beitung" fällt. Das Blatt schreibt: Weniger spekulativ beeinflußt ist das Urteil, das die Rheinisch

Die Widersprüche, die in der Beurteilung des rheinisch­westfälischen Eisenmarktes heute vielfach zutage treten, finden wohl ihre Erklärung dadurch, daß wir uns in einer Uebergangsa zeit befinden und die Situation noch nicht geklärt ist. Die guten Ansichten stüßen sich auf den unbestreitbar noch immer großen Beschäftigungsgrad der Werke, besonders der des Stahlwerks. verbandes; die anderen legen den Begleiterscheinungen des Marktes eine tiefere Bedeutung bei und erblicken darin die un­trüglichen Zeichen eines Umschwunges. Der für die Beurteilung der Aussichten aber ausschlaggebende Konfum, und infolgedessen der Absatz der Verbrauchs- und marktgängigen Erzeugnisse der Eisenindustrie haben nachgelassen. Der Handel zeigt demzufolge feine Staufluft mehr. Als Konsequenz ergibt sich die Tatsache, daß der Auftragsbestand bei den Werken im Rüdgang begriffen ist, und heute nur noch für höchstens 3 bis 4 Monate reicht gegen durchschnittlich 7 Monate am Jahresanfang und daß die Preise für die Produkte bedenkliche Schwankungen nach unten zeigen. Die ungünstigen Momente werden durch die derzeitige Inbenturaufnahme verstärkt. Bei einigen fleineren Werke, namentlich bei den Blechwalzwerten, ist bereits Arbeitsbedürfnis vorhanden. Erfreulich ist das Fehlen von Spekulationsabschlüssen und langsichtigen Aufträgen, ferner der mäßige Preisstand der Fabrikate. Daher ist anzunehmen, daß der Niedergang weder bon einschneidender Natur noch vielleicht auch von besonderer Dauer sein wird, und die Möglichkeit ist nicht ausgeschlossen, falls der Geldmarkt auf die industriellen Verhältnisse nicht allzu lange drückt, daß recht bald wieder ein stärkerer Bedarf her bortritt."

Auch eine gegen die guten Sitten verstoßende Handlungsweise (§ 826 Bürgerlichen Gesetzbuches) kann in dem Vorgehen der Bea flagten nicht erblickt werden. Hierzu bedarf es teiner Prüfung, ob das Ziel, das die Beklagten erstrebten, nämlich die Einrichtung Bu Osnabrüd wurde der Polizeisergeant a. D. Garthoff vom Ob wirklich alle noch vorliegenden Aufträge aus dem Kon von Betriebswerkstätten, fachlich berechtigt gewefen ist. Die An- Schöffengericht zu 20 M. Geldstrafe verurteilt, weil er öffentlich nahme, daß das Verhalten der Beklagten wegen des von ihnen verbreitet hatte, der Genosse Robert Frig, der Vorsitzende des fum herausgekommen find, wird fich noch ausweisen, jedenfalls berfolgter Zwedes als wider die guten Sitten verstoßend anzu- fozialdemokratischen Wahlvereins, sei von den Zentrumsleuten mit fann man aber in einem mäßigen Preisstand der Fabrikate tein fehen sei, erscheint schon dann hinfällig, wenn sie die von ihnen 1500 M. bestochen worden, damit er dafür eintrete, daß die Sozial- günstiges Prognostikon für die Zukunft erbliden. Die Rohmateri angestrebte Renderung der Arbeitsverhältnisse der Schneider" als demokratie in der Stichwahl dem Zentrum zum Siege helfe. alienpreise stehen sehr hoch. Wie enorm die Aufschläge feit 1908 in deren Interesse geboten angesehen haben, und es tann auch den Natürlich fonnte der saubere Herr für seine perleumderische Be- find, zeigt folgende Zusammenstellung nach den Notierungen der Beklagten der Nachweis dafür, daß dies der Fall gewesen sei, nicht hauptung auch nicht den Schatten eines Beweises vorbringen. Düsseldorfer Börse: angesonnen werden. Dennoch wagte er Berufung einzulegen, die aber jetzt vom Land­gericht verworfen wurde.

Mark pro Tonne mehr i. 1907 15. 6. 1903 7. 6. 1907 gegen 1903 92-93

222

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25-26

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76 17-18,6

574-58,1 45,6-46,4 60.8-61,8 15,-15,4 80-82 14-16

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72--74 20-22

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66,50

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Nr. 3

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Stabeisen: " Schweißeisen

Roheisen: Ebensowenig fönnen die Mittel, mit denen die Beklagten ihe Spiegeleisen 10-12 Broz. Mangan Ziel zu erreichen fuchten, als eine unerlaubte und gegen die guten Sitten verstoßende Maßnahme betrachtet werden. Folgt im allge Unternehmerterrorismus vor Gericht. Der Stadtrat und Fabri- Weißftrahliges, rhein. westf. Marken. Siegerländer. meinen schon aus den obigen Grörterungen, daß der Boykott an fant Weise in 8ittau ließ bom dortigen Baumeister Pflüger einen Stahleisen fich eine folche Maßnahme nicht darstellt, so rechtfertigen auch die Neubau ausführen, auf dem auch Arbeiter beschäftigt wurden, die Thomaseisen, frei Verbrauchsstelle Umstand, daß die Beklagten sich mittels der Presse an das gesamte fcheinlich auch auf die schwarze Lifte gefeßt worden waren. Der Englisches Robeisen Nr. 3 ab Ruhrort  befonderen Berhältnisse des vorliegenden Falles, insbesondere der früher einmal in der Weiseschen Fabrit tätig gewesen und wahr- Thomaseisen, frei Verbrauchsstelle Buddeleisen, Luxemburger   Qual. Publikum gewandt haben, ebensowenig eine abweichende Be Stadtrat Weise hatte nun nichts Giligeres zu tun. als die Entlassung Lugembg. Gießereieisen Nr. 3 Luxemb. urteilung, wie dies in dem Kieler   Falle seitens des Reichsgerichts der Leute vom Baumeister zu fordern, obwohl es dessen Sache war, thehen ist. Der Kläger   weist freilich noch befonders darauf hin: zu bestimmen, welche Arbeiter et beschäftigen wolle. Der Bau- Deutsches Gießereieisen Nr. 1 a) daß man ihn ooykottiert habe, ohne ihn vorher zur Errichtung meister fügte sich aber dem Druck und entließ die vom Bannstrahl Hamälit von Betriebswerkstätten aufzufordern, b) daß er als Händler mit Weisescher Ungnade betroffenen Leute, obwohl er mit ihnen durchaus der Anfertigung der Kleidungsstücke nichts zu tun habe, c) daß er aufrieden war. durch den Boykott ruiniert werde. Dieses Verfahren hatte der Arme Teufel für die Oberlaufig" Gewöhnliches Stab- Flußeisen Bu a) ist aber durch die eidesstattliche Versicherung gekennzeichnet und den Stadtrat Weise als Terroristen ge ses Fr. Kunze glaubhaft gemacht, daß an den Kläger im brandmarkt. Dadurch fühlte der sich in seiner Ehre getroffen und Bleche: März 1907 ein Schreiben, enthaltend die Forderung der flagte. Vor dem Schöffengericht Zittau   erbrachte der angeklagte Gewöhnliche Bleche aus Flußeisen Schneider nach Errichtung von Betriebswerkstätten abgegangen Genoffe Schnettler als Verantwortlicher des Armen Teufel" durch Feinbleche ist, und der Kläger   mußte fich sagen, daß dies Schreiben, das mehrere Zeugen den Wahrheitsbeweis. Das Gericht war aber der freilich nur nach seinem Geschäft in der Kommandantenstraße ge- Ansicht, daß noch nicht voll erwiesen sei, daß der Stadtrat ein fandt ist, auch auf das jetzt boykottierte in der Stalizerstraße sich Terrorist sei und verurteilte den Genossen Schnettler zu 14 Tagen bezog. Es fann aber von dieser besonderen Aufforderung und davon, daß die Forderungen der Schneider durch die Presse all. Gefängnis, gemein bekannt geworden find, aana abgesehen werden. Denn

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110-112 146-150 36-38 120 165-170 45-50

: 130 140-145 10-15

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glänzend aus, wie man noch immer glauben machen will. Die Auch auf dem amerikanischen   Markt sieht es nicht mehr so Bahngesellschaften halten neuerdings mit Schienenaufträgen zu rüd. Angeblich, weil sich erwiesen hat, daß der Stahltrust schlechtes