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exponierten Posten auszufüllen hätte, würde ich genau so handeln. Jeder Beamte, der es nicht tut, würde sich des MißbranchS der Dicustgewalt schuldig machen. Ich glaube nicht, das; Bebel 1830 aus eigener Phantasie die Beschuldigungen vorgebracht hat. Er hat unter dem Schutze der Immunität nur leichtfertig gehandelt. England hatte schon lange ein Auge auf das Kiliinandscharogebict geivorfen, daS die Perle von Osta'frika ist. Im Jahre!89l plante man den Bau der Ugandabahn. Den Widerstand der Muschileute führe ich im wesentlichen auf die Verhetzung englischer Missionare zurück. Ich habe mich damals auch über diese Missionare beschwert und der Missionar Smilhyes schickte seinerseits eine Beschwerde über mich fort, in der schon damals die Beschuldigung enthalten war, ich hätte einen Diener und seine Konkubine hingerichtet. Man wollte damit offenbar den Verdacht von dem eigenen Waffenschmuggel, den man betrieb, ablenken, oder man wollte, wie schon 1886, versuchen, mich als einen mißliebigen Grenzkoinmissar, der die deutschen Interessen vertrat, zu beseitigen. Ich blieb aber Konimissar und das Kilima- ndscharogebiet blieb deutsch  . Die Engländer haben längst diese alten Verleumdungen fallen gelassen. Dagegen haben sie meine eigenen Laudöleute aufgegriffen. Ich bin von London   hierher gekommen, um vor einem deutschen Gericht Schutz gegen solche Verleumdungen zu suchen. Meiner Tätigkeit ist es im wesentlichen zu danken, daß diese« wertvolle Gebiet Ostafrikas Deutschland   wirtschaftlich erhalten geblieben ist. Auf den Dank meines Vaterlandes erhebe ich schon lange keinen Anspruch mehr. Aber ich erhebe Anspruch darauf, daß nur als Staatsbürger mein Recht wird. Entgcgnnngeu und Frage». Rechtsanw. Dr. R o s e n t h a l glaubt, daß er Herrn Gruber nicht zu antworten braucht, um dei» Eindruck der Petersschen Dar­legungen nicht abzuschwächen. Bert. Rechtsanw. Bern   heim: Ich möchte den Kläger fragen, ob er aufrecht erhält, daß er der Durchpeitschung der Weiber nicht beigewohnt hat? Dr. P e t e r S: Ich war nicht dabei, ich saß auf der Veranda. Verl. RechtSantv. B e r n h e i m: Ist es aber richtig, daß im Disziplinarurteil das Gegenteil festgestellt ist? 7- RechtSantv. Dr. St 0 s e n 1 h a l: Ich bitte, den Beklagten zu fragen, ob er das Disziplinarurteil gelesen hat. Bert. RechtSanw. Bernheim: Herr PeterS braucht ja auf meine Frage nicht zu antworten. Dr. P c t e r S: Ich will aber darauf antworten. Ich saß ans der Veranda und habe gelesen. Der Durchpeitschimg zugesehen habe ich nicht. Was in dcni Urteil steht, werde ich später sage», vielleicht aber auch nicht. Ich möchte nur die Gegenpartei fragen, ob sie weiß, waS in dem Urteil steht? Verteidiger Rechtsanw. Bern  » heim: Tie Frage beantworte ich nicht. Kann der Kläger   Auskunft über die Herkunft der Weiber geben? Dr. PeterS: Zwei Weiber stammten von Malamia, andere von Marialia, andere Weiber sind Geschenke von Häuptlingen, die ich jetzt nicht weiß. Nach der Anschauung der Schlvurzeu gehörten die Weiber uns, nach unserer Anschauung waren sie Dienerinnen. Der Ausdruck,sie sind au-Sgerückt", ist nicht ganz korrekt, möchte sagen,sie sind aus- gekniffen", sie sind weggelaufen mit Hülse befreundeter Häuptlinge. Wir mußten sie cinfaugcii, da wir bcfllrchtcn mußten, daß sie Konspirationen mit anderen Häuptlingen einleiteten. DaS sexuelle Moment hat gar nichts damit zu tun. Ich inußte die ganze Frage Pom prinzipiellen Standpunkte aus betrachten. Ich war binausgeschickt, um die Einverleibung des Kili- mandscharogebicteS vorzubereiten. Ich hatte die volle Gerichtöbar- keit in Händen, war nicht der Beauftragte des Gouverneurs, sondern ihm gleichgeordnet. Vert. Rechtsanw. Vernheim stellt nunmehr den Antrag, den Dr PeterS zu veranlassen, die beiden Urteile im Disziplinarverfahren gegen ihn dem Gericht vorzulegen. Er hätte sich ursprünglich iin Auftrage seines Klienten an das Auswärtige Amt gewandt und die Vorlegung der Akten erbeten. Das Auswärtige Aint habe aber die Akte» nicht herausgegeben, weil dadurch das Au- sehen des Deutsche» Reiches geschädigt werden könnte. Das Auswärtige Amt machte jedoch daraus aufmerksam, daß es dem Gericht sreistehe, dem Dr. PeterS die Vorlegung des Disziplinarurteils aufzu- erlegen. Rechtsanw. Dr. R 0 s e n t h a l bittet, den Antrag abzu- lehne». Uns kann kein Mensch zumuten, daß wir die Akten heraus- geben sollen und dadurch dem Gegner noch Material in die Hände liefern. Wenn Dr. PeterS vorgeworfen wird, daß er kein Wieder- anfnahmeverfahre» beantragt hat, so ist darauf zu erwidern, daß das Disziplinarverfahren kein Wiederauffcahmeverfahren kennt. Nach längeren Auseinandersetzungen beschließt das Gericht, aus prozessualen Erwägungen heraus erst in einem späteren Stadium der Verhaudlung hierüber Beschluß zu fassen. Weiter stellt Verteidiger Rechtsanw. Bernheim den Antrag, die durch Krankheit am Erscheinen verhinderte Wittve des Kolonial- dircktorö lha y s e r kommissarisch zu vernehmen. RechtSanw. Dr. R 0 s e n t h a l: Dieser Vernehmung müßte ich unbedingt bei- wohnen. Wenn hier wiederholt von einer PeterSclique die Rede ist, so erkläre ich, daß eS dies nicht gibt. ES gibt nur Leute, die verhindern wollen, daß ein Justizmord weiter besteht. Aber cS gibt eine Auti-Pcterscligue und diese muß man sich sehr genau ansehen. Das Gericht setzt auch die Beschlußfassung über diesen Antrag aus, bis feststeht, ob Abg. Dr. Paasche, der über die Vorgänge Auskunft geben kann, die sich zwischen Kavser einerseits und Dr. Arendt und Dr. PeterS andererseits abgespielt haben, vernommen wird. Es wird festgestellt, daß die Photographie, die Dr. Kayser dem PeterS geschenkt hat, im Mai 13St geschenkt wurde. Es folgt nun die Bcrnchimmg der Sachverständigen. Max Frhr. v. Pechmann, Oberleutnant a. D. und Kunst- ?Naler aus Berchtesgaden   erklärt ans Befragen des Vorsitzenden, daß er mit PeterS in freundschaftlichen Beziehungen stehe. Er wird als Zeuge und Sachverständiger vernommen und gibt an, daß er seit 1391 in Ostafrika   tätig gewesen sei, aber nicht in die Schutz- tnippe, sondern in PeierS Privatdienst eingetreten sei. Er habe diesen auf der Expedition nach dem Kilimandscharo   begleitet. Die Expedition sei mißlich verlaufen, denn nian habe viel mit den Feind- seligkeiten der Eingeborenen zu tun gehabt. Der Aburteilung des Mabruk und derHJagodja habe er beigewohnt. Leutnant Bronsart v. Schellcndorf habe nur die V 0 l l st r e ck u n g der Todesurteile abgelehnt, aber niemals das Urteil selb st als un- g e r e ch t b e z e i ch n e t. Er erinnere sich sogar, daß später einmal Herr v. Schellcndorf sagte:Den Kerlen ist ganz recht geschehen, nun sehen die Schwarzen endlich einmal, dag sie sich den Weißen gegenüber nicht alles erlauben dürfen." Es mag nun nicht besonders liebenswürdig sein, Weiber auszupeitschen. Aber das ist nun einmal da unten so Sitte. Vors.: Worin bestand das Auspeitschen? Zeuge: Sie be- kommen mit einem Stock ö 19 Hiebe. Vert. Rechtsanw. Vern­heim: Nur mit dem Stock? Zeuge: Mit dem Stock oder was sonst vorhanden ist. Vors.: Wohin wird denn ge- schlagen? Zeuge: Auf das Gesäß. Ich weiß aber nicht, womit die hier in Frage kommenden Weiber geschlagen wurden. Ich wohnte der Exekution nicht bei, ebensowenig Dr. PeterS. Wir waren auf der Veranda, etwa 7990 Schritte entfernt. Vert. Rechtsanw. Bernhei m: Haben Sie nicht 1897 auf die Frage des Präsidenten des Disziplinargerichtshofes, ob Dr. Peters der Hinrichtung bei- gelvohnt hat, mit Ja geantwortet. Zeuge: Jawohl, aber ich habe hinzugefügt, daß eS ein zufälliges Beiwohnen war, es geschah nicht, weil Dr. Peters Vergnügen an der Auspeitschung empfand, denn es ist kein Vergnügen, einem so blutigen Schauspiel beizu- wohnen. DaS Auspeitschen wurde überhaupt von keinem Weißen, sondern von einem schwarzen Unteroffizier vorgenommen. Daß die entflohene Jagodja wieder eingcfangen wurde und daß an ihr die Todesstrafe vollstreckt werden mußte, war Dr. Peters sichtlich unangenehm. Ich sagte ihm aber, es ginge nicht anders und am nächste» Tage wurde die Jagodja hingcrichlet. Vors.: Geschlecht­liche Dinge haben also bei dem' Urteil nicht mitgespielt? Zeuge: Nein. Vors.: Hat die Tötung der Jagodja und des Mabruk etwa den Hintergrund gehabt, daß die Jagodja dem Dr. PeterS untre» geworden ist? Zeuge: Das muß ich mit Entschiedenheit bestreiten. Vors.: Hat Mabruk vielleicht den Einbruch verübt, um zu den Weibern zu gelangen? Zeuge: Das weiß ich nicht. Sachverständiger Wirkt. Stat Dr. Friedl-Martin: Wo haben denn in jener Nacht die Mädcbcn geschlafen? Zeuge: DaS iveiß ich nicht! Eine war bei mir.(Heiterkeit.) Dr. Friedl-Martin: Geschah das jede Nacht? Zeuge: Jawohl.(Erneute Heiterkeit.) Dr. Friedl-Martin: Hat Mabruk der Gerichtssitzung, in der er verurteilt wurde, beigewohnt? Zeuge: Nachdem die Jagodja gesagt hatte, daß Mabruk den Diebstahl begangen hatte, wurde er hereingerufen und gestand dann auch ein. Vert. Rechtsanw. Bern  - heim: Welches Verhältnis bestand zwischen den Weibern und Dr. Peters? Sie haben vor dem Disziplinargerichtshof eine Schilderung gegeben, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig ließ. Zeuge: DaS können Sie sich doch denken. Aber über diese Dinge will ich nicht als Zeuge, sondern als Sacbverständiger Auskunft geben.(Heiterkeit.) Vert. RechtSantv. B e r n h e i m: Sie sollen uns als Zeuge hier nur Tatsachen anführen. Zeuge: Da kann ich nur sagen, daß ei» intimer Verkehr bestand. Vert. Rechtsanw. Vernheim: Haben Sie nicht Gelegenheit gehabt, zu"bemerken, daß Weiber von Peters ausgepeitscht wurden, und zwar bei solchen Gelegenheiten? Ein Zusammenstoß.- Rechtsanw. Dr. Rosenthal(erregt aufspringend) bittet, daß diese Frage zu Protokoll genommen wird. Vors.: Die Frage soll wohl nur dahin gehen, daß Dr. Peters die Weiber selbst aus- gepeitscht hat, und zivar auS sadistischen Neigungen. Rechtsanw. Dr. Rosenthal: Ein solcher Vorwurf ist bisher trotz aller Feind- schaft nicht erhoben worden. Ich frage Herrn Gruber, auf welche Tatsachen er sich dabei stützt. Rechtsanw. Dr. B e r n h e i m: Von uns wird die Behauptung aufgestellt, daß die Weiber fortgelaufen sind, weil sie der fortgesetzten Miß- Handlungen des Dr. PeterS überdrüssig waren. Rechtsanw. Dr. Rosenthal: Es ist aber behauptet worden, daß diese Mißhandlungen auS Sadismus erfolgt sind. Zeuge v. P e ch m a n n: Ich kann mich keines solchen Falls erinnern. Hin und wieder habe ich zwar selbst einem Weibe, wenn sie nicht parierte, eine Ohrfeige gegeben(Zeuge macht eine entsprechende Handbewcgung), weiter aber nichts. Dr. Peters: Ich will hier ein- für allemal erklären, daß es eine ganz unverschämte Lüge ist, zu behaupten, ich hätte ein Frauen- zimmcr in Afrika   gemißhandelt. Abgesehen von dem einen hier bereits zur Sprache gekommenen Fall ist das niemals vorgekommen. Rechtsanw. Dr. B e r n h e i m: Ich bitte Herrn Dr. Peters in die Schranken zurückzuweisen. V 0 r s.: Ich fasse diese Aeußermig ebenso wie schon frühere so auf, daß Dr. Peters sich nur gegen die tuträger der Gerüchte wendet. RechtSanw. Dr. R 0 s e» t h a l: Zas würde würde wokst Herr Gruber sagen, wenn man ihm sadistische Neigungen nachsagen würde Vert. RechtSantv. B e r n h e i m: Ich verstehe Ihre Aufregung nicht. Sie haben Klage erhoben und wir stellen hier tatsächliche Fragen. Durch Ihr Gepolter wird gar nichts be- wiesen. Sachverständiger Dr. Friedl-Martin: War nun Mabruk bei dem Urteil anwesend? Der Zeuge hat vorhin eine ausweichende Antwort gegeben. Zeuge v. P e ch m a n n: Mabruk ist gehört worden und hat gestanden. Dr. Friedl-Martin: Ist er über den Ziveck wincs Einbruches befragt worden? Zeuge: Das weiß ich nicht, es ist ein Protokoll aufgenommen. Rechtsanw. Dr. Rosenthal protestiert dagegen, daß der Sachverständige dem Zeugen vorgeworfen hat, er weiche mir seinen Antworten auS. Dr. Friedl-Martin: Ich soll hier ein Gutachten abgeben und da die Borlage des Urteils verlveigert wird, bleibt mir nichts anderes übrig, als auf die Aussagen der Zeugen einzugehen, wenn ich mir ein klares Bild von der Sache machen will. Auf eine Bemerkung des RechtSanw. Bern   he im, daß der SekreiärJahukc weiter nichts als ein willen­loses Werkzeug des Dr. PeterS gewesen sei, erwidert Dr. PeterS: Pcchmann und Jahnke waren Beamte des Gouvernements am Kilimandscharo   und wurden von diesem bezahlt. Vors.: Sie waren also Zivilbeamte? Dr. Friedl-Martin! Die Sache kann ja ganz einfach entschieden werden(zum Zeugen v. Pechmann): Haben Sie den Diensteid geleistet? Z e u g e: Nein. Dr. Peters: Natürlich haben sie keinen Diensteid geleistet. Sie waren ja meine Beamten. Rechtsanw. Dr. R 0 s e n t h a l: In welchem Ruf stand Dr. PeterS bei den Negern? Galt er als streng und gerecht? Zeuge v. P e ch m a n n: Diese Frage beaniworte ich dahin, daß ich nur wünsche, daß jeder, der nach Afrika   geht und eine Expedition unternimmt, ebenso verfahren möge wie Dr. Peters. Rechtsanw. Dr. Vernheim: Sie stehen also auf dem Stand- Punkt, daß an Dr. Peters ein Justizmord begangen ist? Zeuge: Jawohl. Vert. RechtSanw. Dr. B e r n h e i ni fragt Dr. PeterS, ob eS richtig ist, baß vor dem DiSziplinargerichtShos zwei Briefe dcS Gouverneurs v. Soden an den Reichskanzler verlesen worden seien, in denen es unter anderem hieß, Peters habe sich von einem Häuptling ein Mädchen schenken lassen, das von ihn, aber nichts wissen wollte und geflüchtet sei. Peters habe sie nachher hängen lassen und angesichts dieses Um- standcs müsse Peters der gute Glaube abgesprochen werden. Ferner hieß es in den Briefen, daß eS doch mindestens naiv sei, zu glauben, daß die Weiber mit dem Feinde nun plötzlich Konspirationen ansangen. Dr. Peters: Ich weiß nicht, ob ein solcher Brief verlesen worden ist. Sollte es geschehen sein, so würde eS mir um Herrn v. Soden Leid tun, ich kann nicht glauben, daß er solches Zeug geschrieben hat. Bert. Rechtsanw. B e r n h e i in: Es geht in dem Briefe noch weiter, es wird die Frage aufgeworfen, ob es sich nicht empfiehlt, ein gerichtliches Verfahren gegen PeterS einzuleiten, und Herr v. Soden gibt seinen Bedenken Ausdruck,einem solchen Bursche 1» wieder eine so verantwortlicheStellung einzuräumen". Afrilaforscher Eugen Wolf bezweifelt, daß die Veranda von der ExekutionSstelle 79 Schritte entfernt sei. Zeuge v. Pech>» a n n: Dan» bedauere ich, daß wir nicht in Afrika  sind, denn sonst könnte ich die Entfernung genau messen.(Heiterkeit.) Der NcichSlügenvervandSgencral. Hierauf erbittet Sachverständiger ReichstagSabgeordnetcr v. Liebert das Wort zu einer Erklärung: ES ist heute hier ein Sittenbild aus unseren Kolonien entworfen worden, das wahrscheinlich von der Sozialdemokratie ausgebeutet werden wird, um auf diese Weise die nicht unbeträchtlichen Kosten dieses Prozesies wieder ein- zubringen. Vert. Rechtsanw. Beruheim: Ich bemerke, daß der Herr Generallcutenant v. Liebert Borsitzender des Reichsverbandes zur Bekämpfung der Sozialdemokratie ist. Ich halte es nicht für zulässig, daß er hier an GcrichtSstelle politische Vorträge hält. Der Voesitzende ersucht hierauf den Sachverständigen, das, waS er zu sage» hat, in seinem Gutachten vorzubringen. Es wird dann nochmals die Frage der Vorlegung deS Urteils des Disziplinargerichts vom Vorsitzenden angeregt, und die Parteien geben längere Er- ilärungcn ab. Rechtsanw. Dr. R 0 s« n t h a l: DaS Urteil beruht auf sälschen Feststellungen und ist von einem troa zusammen- 'etztcn Disziplinargerichtshof erlassen. Kein Mensch kann uns dock zumuten, daS Urteil dem Gegner auszuliefern. Dem Gericht werden wir das Urteil gern unterbreiten, aber nicht derMünchener Post", zumal nach der KampfeSart, die sie zuletzt eingeschlagen hat. Niemanden wäre eS erwünschter, daß das ganze Aktenmaterial hier vorgelegt wird, als Dr. PeterS, aber die ganzen Akten, nicht bloß das Urteil. Nachdem das Auswärtige Amt auf Grund des 8 99 die Herausgabe der Akten verweigert hat, erscheint eS dem Dr. PeterS als eine Pflicht der Loyalität, auch seinerseits die Vorlegung des Urteil« abzulehnen, denn er hat keine Veranlassung, gegen daS Auswärtige Amt   Stellung zu nehmeit. Rechtsanw. Dr. B e r n h e i m: DaS ist ein n, e h r als merkwürdiger Standpunkt. Dr. PeterS erklärt, er sei un- chtildig verurteilt worden und will unS nun nicht das ergangene Urteil vorlegen. Wenn er behauptet, er ist unschuldig verurteilt worden, dann muß er das Urteil vorlegen und beweisen, daß diese oder jene Feststellung auf falscher Grundlage beruht. Ich behaupte, daß in dem Urteil festgestellt ist, daß bei der Hinrichtung der Jagodja und deS Mabruk sexuelle Momente mitgespielt haben. Wir haben auf die Vorlegung des Urteils gerechnet und deshalb keine Anträge gestellt. Die Gegenseite will einfach durch die Vernehmung des früheren Verteidigers des Peters als Zeugen auf dem Urteil herum- trainpeln lassen. Rechtsanw. Dr. R 0 s e n t h a l: Der Angeklagte spricht immer von dem Material, das er hat. Er meint damit wohl das Material derKölnischen Zeitung". RechtSanw. Bern   he im: Dann wären wir ja in keiner schlechten Gesellschaft.(Heiterkeit.) Der Vorsitzende stellt anheim, ob Dr. Peters beim Kolonial- amt nicht anfragen wolle, ob es Bedenken gegen die Auslieferung deS Urteils habe. Dr. P e t e r S erwidert darauf, daß er sich eine Erklärimg darüber vorbehalte. Rechtsanw. B c r n h e i m regt an, dann lieber direkt von Gerichts wegen beim Auswärtigen Amt   an- zufragen, ob Bedenken gegen die Vorlegung deS Urteils vorhanden sind. Dr. Peters'wendet sich gegen eine Aeußermig des Rechtsanwalts Bern.  heim, die dahin ging, daß der Abg. v. Kar- dorff von Peters beeinflußt worden sei. Herr v. Kardorff sei im Parlament aus eigener Initiative für ihn eingetreten. Vors.: Ich glaubte, daß die Vorlegung des Urteils auch im Interesse des Klägers liege, da sonst der Beklagte immer würde einwenden können, daß' der Kläger   ja das Urteil nicht herausgegeben habe. Rechtsanw. Dr. Rosenthal: Gewiß, aber das Urleil ist ja nur ein Torso. Es wird dann in der Zeugenvernehmung fortgefahren, und zwar stellt Rechtsanw. Dr. Rosenthal den Antrag, sämtliche Vorstandsmitglieder desNeuen Vereins" zu ver- nehmen, da dieMünchener Post" behauptet habe, es habe sich bei dem Vortrag Dr. Peters' um ein abgekartetes Spiel der Arendt, Kardorfi und Konsorten gehandelt. Schriftsteller Rüderer- München bekundet als Zeuge, daß derNeue Verein" sich an Peters gewandt habe, weil er eine hervorragende Persönlichkeit sei. Zu gleicher Zeit habe der Verein auch den französischen  soziali st ensührer I a u r s S eingeladen. Dieser aber habe abgelehnt, weil er in einem nichtsozialistischen Verein nicht spreche. Bei der Einladimg deS Dr. Peters sei auch sein BuchEngland und die Engländer" maßgebend gewesen. Dr. Arendt und Herr v. Kardorff hätten in keiner Weise einen Ein- fluß auf denNeuen Verein" ausgeübt. Zeuge Redakteur Fuchs von denMüiichener N. Nachr." bestätigt diese Aussage. Man habe auch beabsichtigt, den englischen Sozialisten Shaw ein- znladen. Es habe sich damals darum gehandelt, die kulturelle Au- iiäherung mit England zu fördern. Die Einladung an Dr. Peters sei schon im Sominer erfolgt und eS sei ein reiner Zufall, daß er gerade am Tage nach der RcichStagSwahl in München   gesprochen habe. Bei deii Vorverhandlungen über den Vortrag habe Peters gesagt, er komme gern nach München  , da Lenbach einer leiner besten Freunde sei. RechtSanw. Dr. Rosenthal ergänzt diese Mitteilungen dahin, daß Lenbach sogar ein Duz- bruder des Dr. PeterS sei. Rechtsanw. B e r n h e i m: Wir sind in der Lage, durch Zeugen festzustellen, daß Prof. Lenbach in ziemlich deutlicher Weise seine Antipathie gegen Dr. PeterS zum Ausdruck gebracht hat. Eine Kiste. KommissionSrat Karl v. d. H a y d t- Berlin bekundet als Zeugs» daß er mit Peters zusammen in Afrika   war. PeterS habe die Dentsch-Ostafrikagesellschaft mitbegründet und damit das Wirtschaft- liche Fundament zu dieser Kolonie gelegt. PeterS habe bei seiner Firma eine Kiste mit Aktenstücken deponiert Und gab den Auftrag, sie ihm nachzusenden. Die Deutsch  -Ostafrikagesellschast beauftragte damit einen Spediteur. Nach einiger Zeit stellte eS sich heraus, daß die Kiste nicht in den Besitz des Dr. Peters gelangt war. ES wurden Recherchen angestellt, und schließlich erinittelte die Polizei, daß die Kiste in der Wilhelm st raße in Berlin   stand, und zwar war sie geöffnet worden. Es stellte sich heraus, daß der Spediteur die Kiste versehentlich nach der Wilhelm« stratze transportiert hatte, allerdings nach einem ganz anderen Teile als dem des Auswärtigen Amtes. Rechtsanw. Dr. R 0 s e n t h a l: Dr. Arendt hat die Kiste genau untersucht und festgestellt, daß alle Wertstücke noch darin vorhanden waren, daß aber die gesamte Originalkorrespondenz zwischen Dr. Peter« einerseits und Dr. Kayser, Dr. Arendt und v. Bülow andererseits fehlte. Zeuge v. d. H a y d t: Wir hatten kein Bordercau über den Inhalt der Kiste. Vors.: Ist es möglich, daß die Kiste durch eine Intrige in die Wilhelmstraße gelangt ist? Zeuge: DaS kann ich natürlich nicht sagen. Möglich ist ja, daß die Angaben des Spediteurs falich waren. Vert. Rechtsanw. B e r n h e i m: Wurde Ihnen die Kiste im verschlossenen Zustand übergeben? Zeuge: Ja. Zeuge Pensionist Wiest war Lazarettgehülfe in Ostafrika   und hatte die Hinrichtungen zu beaufsichtigen. Er kam nach Ostafrika  , als Mabruk sich bereits rn Haft befand. Irgend welcher Einzelheiten kann sich der Zeuge aber nicht mehr entsinnen. Auch über das gegen die Jagodja ergangene Urteil kann der Zeuge keine Aussagen mehr machen. Vors.: Haben Sie bielleicht gehört, daß man Dr. Peters den Vorwurf gc- macht hat, er habe die Jayodja, weil sie seine Geliebte sei, hängen lasten, da sie ihm untreu geworden war? Zeuge: Auch das weiß ich nicht. Der Zeuge weiß ferner nicht, ob die Jagodja mit einer Nilpferdpeitsche oder mit einem Stock geschlagen worden ist. Vert. RcchlSanw. Vernheim: Erinnern Sie sich, daß bei der Jagodja die Exekution unterbrochen wurde und das Mädchen dann von Ihnen behandelt werden mußte? Zeuge: Es ist üblich, daß, wenn sich bei einer Auspeitschung Wunden einstellen, die Exekution unterbrockien wird. Die noch fehlenden Schläge werden dann später verabfolgt. Ob die Jagodja später noch Schläge be- kommen hat, weiß ich nicht. Vors.: Wissen Sie, daß Dr. Peters auch andere Weiber geschlagen hat oder hat schlagen lassen, nur ans Wollust heraus? Zeuge: Nein. Vors.: War Peters grausam? Zeuge: Er ivar im Dienste sehr streng, aber auch gerecht. Mit den Schwarzen kam er immer gur aus. Die Leichen der beiden Gehenkten blieben, wie das so üblich ist, als abschreckendes Beispiel einen Tag hängen. Vert. Rechtsanw. B e r n h e i m: Ist Ihnen nicht bei einer anderen Hin« richtung, bei der des Negers Askari, nahegelegt worden, nichts davon in die Oeffentlichkeit zu bringen? Der Zeuge erinnert sich nicht. Vert. Rechtsanw. Beruheim: Haben Sie nicht bei einer früheren Vernehmung so etwas ausgesagt? Zeuge: Ich weiß es nicht mehr. Beruheim: Sind Sie gefragt worden, ob Sie mit der Hinrichtung einverstanden feien? Dr. Peters hat näm- lich behauptet, sämtliche Europäer wären mit der Hinrichtung einverstanden gewesen. Zeuge: Ich kann mich auf nichts m e h r b e s i n n e n. Ich kann nur sagen, daß eS durchaus richtig lvar, die Sache da unten nicht so leicht zu nehmen. Wir haben cS ja dann später am 11. Juni d. I. sehen müssen, al« Herr v. Bülow fiel. Jagodja hatte sich schuldig gemacht, sie war fortgelaufen und nmßte bestraft werden. Vert. RechtSanw. B e r n h e i m: Ist das eine Nilpferdpeitsche?(Er zeigt bei diesen Worten ein solches Instrument.) Zeuge: Ja, aber der Knoten Ivar nicht dran und die Schnur auch nicht. Vert. Bern  - heim: Wie lange war die Jagodja bei Ihnen in Behandlung, wochenlang? Zeuge: DaS weiß ich nicht mehr. Wenn beim Durchpeitschen das Blut kommt, wird aufgehört. Nach einigen Tagen. trennt sich von den Wunden die Haut ab und dann sieht die Sache viel gefährlicher aus als unmittelbar nach der Exekution. Rechts- anw. R 0 s e 1, t h a l: Weiß der Zeuge, daß die Fälle Mabruk und Jagodja in irgend welchem Zusammeilhang stehe»? Zeuge: Ich weiß nichts davon. Der nächste Zeuge ist der RrichStagSabgeordnete v. Bollmnr. Rechtsanw. Bernheim: Herr v. Vollmar soll mitteilen, Wik. er die Sache im Reichstag zur Sprache gebracht hat, welche Unter- redungen er mit dem verstorbenen Herrn Kolonialdirektyr Kayser gehabt und welche Versuche von den Petersfreunden Arendt und v. Kardorff gemacht worden sind, um PeterS Ivieder in den Reichs- dienst zu bringen. RechtSantv. Dr. R 0 s e n t h a l: Ich weiß nicht, was die letzte Frage mit den sadistischen Neigungen deS Herrn