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Sanfte Fußtritte eines Lehrers.

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Russische   Beamtenuntreue in Mecklenburg  .

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Seilen die Gefahr vorliegt, daß die zusammengefügten Zeile aus, und fünf Jahren Ehrenrechtsverlust verurteilt worden. Er hatte| liebe bezeigte und dort ziemlich orientiert ist. Ende Mai hat einandergehen; wenn er das Seil nicht persönlich geprüft hat, so mit der Krankenschwester Käte Meher in Bad Wildungen intime fich Lütte in Ertner aufgehalten und war etwa acht Tage bei habe er fahrlässig gehandelt. In seiner Revision behauptete Beziehungen, welche zur Schwangerschaft führten. Mittels einer seinen dort wohnenden Eltern zu Besuch. Er hatte mehrere Kästen der Angeklagte, es sei nicht berücksichtigt worden, daß der zweite 50prozentigen Chlorzintlösung suchte er vergeblich die Folgen des foftbarer Juwelen und Geschmeide bei sich, zeigte diese jedem, der Offizier ihm gemeldet habe, die Spleißen feien gut. Das Verkehrs zu beseitigen. Am 28. September 1906 starb das sie sehen wollte und äußerte seinem Vater gegenüber, daß er, wenn Reichsgericht hob am Donnerstag das Urteil auf und verwies Mädchen, das noch tags zuvor gesund gewesen war. Die Re er noch einige Jahre den Juwelenhandel fortsebe, ein wohlhabender bie Sache an das Landgericht zurück. vision des Angeklagten wurde am Donnerstag vom Reichsgericht Mann werden müsse. Er war zu jener Zeit im Besize von Geld, berworfen. denn er schenkte der Mutter zu einer Badereise eine namhafte Summe. Das hinderte ihn aber nicht, anfangs Juni den Vater telegraphisch aus Monte Carlo   um 600 M. zu bitten, einem In dem Prozeß wegen Durchstechereien und Unterschlagungen Wunsche, dem auch unverzüglich entsprochen wurde. Aber auch Urteil gesprochen. Es lautet gegen den Angeklagten Schulz straße, von Paris   tommend, eintraf, dem alten Herrn, den er in der Frrenanstalt Sachsenberg   wurde Donnerstag abend das diesen Betrag ist er den Eltern nicht schuldig geblieben. Er hat am 28. Juni, als er abends 11 Uhr auf dem Bahnhof Friedrich­auf 4 Jahre Buchthaus, 3000 M. Geldstrafe bezw. 200 Tage nach diesent Bahnhof bestellt hatte, das Geld zurückerstattet. Dann Buchthaus, 5 Jahre Ehrverluft; die Bestechungsgelder fallen an die verabschiedete er sich, begab sich mittels Droschke zum Anhalter Staatstaffe. Ein Jahr soll als durch Untersuchungshaft verbüßt Bahnhof und fuhr nach Wien  , wo er den bekannten Coup bei dem angerechnet werden. Gegen Will auf 1 Jahr 6 Monate Ge fängnis, 1500 m. Geldstrafe, bezw. 150 Tage Gefängnis, Juwelier Herzl ausführte. 2 Jahre Ehrverlust; 6 Monate werden als durch die Untersuchungs- Ueber das rätselhafte Verschwinden des Bürgermeisters Dr. haft verbüßt angerechnet; gegen Berwald auf 500 M. Geld Bötsch aus Oppeln   wurde dieser Tage berichtet. Der vermißte ftra fe bezw. 50 Tage Gefängnis; gegen Wild auf 2 Jahre Herr- angeblich sollte ihm auf einer Reise von Oppeln   nach 6 Monate Gefängnis, 2000 m. Geldstrafe beziv. 200 Tage Berlin   etwas zugestoßen sein befindet sich wohlbehalten bei Gefängnis und 3 Jahre Ehrverlust. Die Angeklagten Müller, seiner Familie in Oppeln  . Er hatte einen Kongreß besucht und Brudigam und Hinzpeter werden zu je 6 Monaten Gefäng- ini Anschluß daran eine Gebirgsrundfahrt unternommen. Während nis verurteilt, die als durch die Untersuchungshaft verbüßt an- dieser hatte er seine Angehörigen drei Tage lang ohne Nachricht gerechnet werden; die Angeklagte Scharfenberg zu 8 Monaten gelaffen. Daraus glaubten die Verwandten schließen zu dürfen, Gefängnis und 300 M. Geldstrafe. Der Angeklagte Baad daß er im Strudel der Großstadt untergegangen sei und sandten zu 1700 M. Geldstrafe bezwv. 170 Tage Gefängnis, wovon eine dahingehende Notiz in alle Welt. 1200 m. beam. 120 Tage auf die Untersuchungshaft angerechnet werden. Die Kosten fallen sämtlich den Angeklagten zur Last.

Der Lehrer Gunia in Katenellenbogen bemerkte auf dem Wege nach der Schule, daß mehrere Schüler man dente das Verbrechen Das ist in Kazenellenbogen nämlich verboten. Da die Jungens an den Schaufenstern stehen geblieben waren. nicht schnell genug seinem Verbot folgten, erwartete sie der Herr Jugendbildner auf dem Schulhofe. Dem Jungen Faust schlug er mit den Fäusten mehrere Beulen an den Kopf. regulierte ihn mit Fußtritten; vorher hatte er Ohrfeigen ausgeteilt. Aehnlich auch mit einem anderen Jungen. Außerdem ist Gunia auch noch Lehrer in der Fort­bildungsschule. Den Bruder des Faust ohrfeigte er dort, angeblich wegen Unaufmerksamkeit. Und als der Fortbildungs­schüler aufstand, schlug ihn G. mit seinem Spazierstod auf den Rücken und rief dabei: Warte, ich schlage Dich tot. Die Ohrfeigen hielt das Landgericht in Wiesbaden   als in der Anwendung berechtigt und auch den Spazierstod für fein gefährliches Werkzeug. Es verurteilte G. jedoch wegen der anderen Roheiten: wegen Körperverlegung im Amt und Bedrohung in 3 Fällen zu-20, 30 und 10 M. Geldstrafe. Dagegen hatte Gunia eine, für einen Lehrer gewiß bezeichnende Revision eingelegt. In dieser führte er unter anderem aus, es gebe sehr fanfte Fußtritte gegen widerstandsfähige Körperteile. Da bei dem F. die Ohrfeigen nicht fruchteten, habe er zum Stod greifen müssen. Degegen bemerkte der Reichsanwalt, daß Fußtritte stets Aeußerungen der rohen Kraft und niemals Züchtigungsmittel feien. Nach seinem Antrage wurde Gunias des liebevollen Lehrers und ausgezeichneten Erziehers Revision vom I. Straf­senate des Reichsgerichts am Donnerstag verworfen.

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Straflose Kritik gerichtlicher Urteile.

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Milde Richter.

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Vermischtes.

Der frühere Bürgermeister Sarl Delmes hatte sich wegen verschiedener Bergehen vor dem Schöffengericht in M.- Glad­bach zu verantworten. Im März vorigen Jahres hatte Delmes durch Lärmen und Schreien auf der Straße in M. Gladbach groben Unfug verübt. Dann hatte er einem Poli­zeibeamten Widerstand geleistet, ihn durch Fuß­fritte mißhandelt und ihn durch die Worte Vom Landgericht Dortmund   ist am 5. Januar der Berg- emme und Feigling" beleidigt. Diese Straftaten mann Genosse Hermann Linke zu einer Geldstrafe von verübt zu haben, gab der Angeklagte zu, erklärte auch 50 m. verurteilt worden. Er hielt am 22. Juli v. J. im sozial- noch auf die Frage des Vorsitzenden, daß er die Beleidigung auf demokratischen Verein zu Huckarde einen Vortrag über die geltende recht erhalte. Gerichtsorganisation und unterzog dabei verschiedene Gerichts­Das Urteil lautete auf 66 Mart. In der Verhandlung urteile einer fritischen Würdigung. Bezüglich des Schwurgerichts- exzessierte der Bürgermeister wiederholt, er wurde deshalb in urteiles vom 14. Juli, durch welches der Polizeisergeant D. eine Ordnungsstrafe von 30 M. genommen. Würde wohl ein Ar­von der Anklage der Körperverlegung des Arbeiters S. mit töd- beiter, der ohne jeden Grund auf der Straße lärmt, tobt, schreit, lichem Erfolge freigesprochen worden ist, sagte er: Wenn einen Polizeibeamten oder gar einen Streifbrecher verhaut, mit der erschossene S. den besseren Ständen angehört hätte, ob dann Fußtritten bedenkt und mit den liebkosenden Redewendungen wohl das Urteil auch so ausgefallen wäre? Denke jeder, was er Memme und Feigling" erfreut, auch mit 66 M. davonkommen, will; ich denke mir das meinige!" In diesen Worten hat die insbesondere dann, wenn er sich vor Gericht ungebührlich benimmt? Straffammer eine Beleidigung des Schwurgerichts erblickt. In den Urteilsgründen heißt es: Der Angeklagte meinte offenbar, daß ein aus Arbeitern bestehendes Geschworenengericht anders geurteilt haben würde. Es ist sein gutes Recht, die Gerichts­organisation zu kritisieren. Er ging auch zweifellos nicht zu weit, wenn er einzelne Urteile als Fehlsprüche bezeichnete. Infoweit Kuno Fischer   t. Der Professor der Philosophie Kuno Fischer  ist ihm der Schutz des§ 193 zugebilligt worden. Er habe jedoch ist in eidelberg im Alter von 83 Jahren gestorben. Aus bewußterweise die durch§ 193 gezogene Grenze überschritten, in- Sandewalde in Schlesien   als Pfarrerssohn gebürtig, hatte sich dem er gegen die Geschworenen den Vorwurf bewußter Parteilich Fischer bereits 1850 in Heidelberg   habilitiert, einige Jahre darauf keit erhob. Er hatte also die Absicht, zu beleidigen, wie aus der wurde ihm indes die Lehrerlaubnis von dem reaktionären gewählten Form hervorgehe. Den Strafantrag hat der Land- Ministerium entzogen. Auch in Berlin   war der Hegelianer ver­gerichtspräsident in Dortmund   gestellt. Die Revision des fehmt, er fand dann in Jena   eine Wirkensstätte. 1872 wurde er Angeklagten gegen dies eigenartige Urteil, dessen Konsequenz wäre, nach Heidelberg   berufen, wo der nach äußeren Ehren sehr Be­Urteile jeder, auch der mildesten Kritik zu entziehen, wurde auch gierige es bis zur Erzellenz brachte. Fischer repräsentierte bis zu bom Reichsanwalt für begründet erklärt. Das Urteil fei einem gewissen Grade die deutsche akademische Philosophie der materiell und prozessual gänzlich unhaltbar. Bezüglich des§ 193 legten 50 Jahre, die wesentlich epigonenhaft und philologisch ge­müsse der Revision zugegeben werden, daß die Verwechselung des worden war und keine eigenen Gedanken und Systeme mehr Urteils von Form und Inhalt ganz eklatant sei. Wie folle der An- produzieren konnte. Seine Hauptleistung war eine geschichtliche: geklagte sich anders, milder ausdrücken, wenn er den Vorwurf der eine langstielige Geschichte der neueren Philosophie". Klassenjustiz erheben wolle? Der Strafantrag sei, wie das Urteil jekt liege, ebenfalls nicht ausreichend. Denn das Urteil bringe Zum Wiener Juwelendiebstahl wird berichtet, daß gestern der ganz klar zum Ausdruck, daß lediglich die Geschworenen beleidigt Untersuchungsrichter in Nürnberg   die Beschlagnahme sämtlicher fein sollen; vom Schwurgerichtshofe sei im Urteile nicht ein von Lütte verkaufter Juwelen bei den in Betracht kommenden einziges Mal die Rede. Dann aber sei der Landgerichtspräsident Firmen sowie der verfekten Schmudsachen in Pfandhäusern ber­gar nicht berechtigt gewesen, einen Strafantrag zu stellen, denn die fügt hat. Diese Verfügung hat seinen Grund darin, daß sich noch Geschworenen seien keine Beamten. Der Landgerichtspräsident fortwährend Gläubiger bei dem Nürnberger Gericht melden, so habe nur wegen Beleidigung des ganzen Schwurgerichtshofes Straf. daß, da natürlich ein Ronkurs nicht angemeldet werden kann, eine antrag stellen können, und es sei auch rechtlich möglich, darzulegen, Kontrolle von Gerichts wegen darüber angestellt werden muß, daß durch die Aeußerung des Angeklagten nicht nur bie Ge­schworenen getroffen werden sollten, sondern der ganze Gerichts­hof. Das Reichsgericht hob am Donnerstag das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurüd.

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tötete in der Ortschaft Niederkreibniz der in geordneten Verhält Ein Familiendrama. Nach einer Meldung aus Reichenberg nissen lebende Fabritarbeiter August Ferme aus Furcht vor einer ihm drohenden geringen Freiheitsstrafe seine Frau, seinen schul­pflichtigen Sohn und sich selbst durch Revolverschüsse.

Wieder ein Absturz in den Bergen. Die Wiener   Neue Freie Presse" meldet aus Innsbrud, am Schartschrofen westlich der roten Fluh in den Tannheimer Bergen sei ein führerloser deutscher Tourist abgestürzt. Die zerschmetterte Leiche sei mit Seilen aus den Feljen herausgezogen worden. Die Persönlichkeit des Toten konnte nicht festgestellt werden.

Die angesehenen Bürger. Großes Aufsehen erregt in Bozen  die Aushebung einer Lasterhöhle, in welcher fünfzig elf- bis dreizehnjährige Mädchen zu unsittlichen 3weden benutzt wurden. In die Affäre find angesehene Personen der Stadt Bozen   verwickelt.

gestern nachmittag während der Schießversuche im Militärlager  Krieg im Frieden. Nach Londoner   Meldung explodierte von Orchardmond eine Granate, wodurch ein Offizier, 2 Unter­offiziere und 2 Mann schwer verwundet wurden. Das Geschoß explodierte in dem Augenblick, wo es in den Geschüßlauf ein­geführt wurde; nach einer anderen Version soll die Granate explodiert sein, als Leutnant Manleh fie untersuchte. Der ver­lette Offizier wird wahrscheinlich das Augenlicht einbüßen. Die Verwundeten sind sofort nach dem Lazarett gebracht worden.

Junger Juwelendieb. Die Pariser   Polizei verhaftete gestern einen 18jährigen jungen Mann, Sohn eines Juwelenhändlers, der seinem Bater Juivelen im Werte von 200 000 Frank in der ver­gangenen Woche gestohlen hatte.

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Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, 7. Jult, vormittags 84 Uhr im Rathause, Eingang Jüdenstraße, Saal 109: Bersammlung: Freireligiöse Vorlesung. Vormittags 10%, Uhr in der Schule, Kleine Frankfurterstr. 6: Thana und Thriftus". Herren und Damen als Gäste sehr willkommen. Bortrag von Herrn Professor Dr. A. Gehrke über: Apollonius von nukung für jedermann, SW., Alexandrinenstr. 26. Geöffnet täglich von Oeffentliche Bibliothek   und Lesehalle zu unentgeltlicher Be 5-10 Uhr abends, an Sonn- und Feiertagen von 9-1 und 3-6 Uhr. In den Lesefälen liegen zurzeit 515 8eitungen und Zeitschriften jeder Art und Richtung aus.

Verein der Lehrlinge, jugendlichen Arbeiter und Arbeiterinnen Berlins   und Umgegend.( Abteilung VII und XVII.) Abends 8 Uhr im Restaurant Nix, Hagelsbergerſtr. 2: Bersammlung. Abteilung Char­ lottenburg  . Sonnabend, den 6. Juli, abends 8%, Uhr, im Boltshause, Rosinenſtr. 3: Bersammlung.

Briefkaften der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet Friedrichstr. 16, Aufgang 4, welche Ansprüche gerechtfertigt sind und auf wie hoch fich die eine Treppe( Sandelsstätte Bellealliance, Durchgang auch Lindenstr. 104) wochentäglich von 7 bis 9 1hr abends ftatt. Geöffnet 7 Uhr. Defraudationen belaufen werden. Es heißt, daß die Summen, Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ift ein um welche Lütte und Amborn, welch letzterer auch beteiligt ist, Buchstabe und eine Zahl als Werkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort ihre Gläubiger geschädigt haben, zirka 14 Millionen betragen. wird nicht erteilt. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Die Kriminalpolizei ist bemüht, den Aufenthaltsort der beiden J. S. Laffen Sie fich den Sonnentau im Botanischen Garten zeigen. Verschwundenen zu ermitteln; man ist der Ansicht, daß Lütte von Er wächst auf moorigem Boden. F. H. 999. Fragen Sie an bei G. 100. Lassen Sie es auf einen Prozeß einem seiner Freunde" berborgen gehalten wird und daß er erst& Kindler, Dranienstr. 15. Vom Landgericht Kassel   ist, wie unseren Refern erinnerlich eine gewisse Zeit verstreichen lassen will, um dann von Berlin   oder Ballspiel eine Scheibe zerworfen hat, besteht dann, wenn nach Ansicht des antommen. Eine Bahlungspflicht für den Bater des Kindes, das durch sein wird, am 11. Mai nach zweitägiger Verhandlung der Arzt einer anderen Großstadt aus das Ausland zu erreichen. Benach- Richters die Aussichtspflicht vernachlässigt ist und ohne diese Vernachlässigung Dr. med. Reinhard Röhrig wegen fahrlässiger Tötung und richtigt find in erster Reihe die italienischen Behörden, da der der Schaden nicht entstanden wäre. R. 1874. 1. Leider nein. 2. Durch Beihülfe zur versuchten Abtreibung zu drei Jahren Gefängnis| Defraudant stets für Italien   und Südfrankreich   eine große Vor- 1. erledigt. 3. Der Grad der verminderten Erwerbsfähigkeit ist maßgebend.

Abtreibung burch einen Arst.

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