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hinterlassenen Schulden würden durch den Erlös aus der Wohnungs-| macht, und da haben die Ausführungen v. Elms in Düsseldorf nur von 3000 m. nebst einem Schreiben seiner Frau, in dem diese einrichtung gedeckt werden. Hausbewohnern war es seit mehreren reinigend gewirkt. Er persönlich stehe auf dem Standpunkt, daß erklärte, daß die Bücher zum Zwecke der Kaution hinterlegt Tagen aufgefallen, daß weder A. noch seine Frau etwas von sich die Organisation der Lagerhalter feine Kampfesorganisation sein werden und ihr Eigentum bleiben sollen. Das Geld sehen ließen. Man nahm aber schließlich an, die beiden seien ber- fönne, wie die der übrigen Gewerkschaften. Ueber den Sonntags: follte nur insoweit abgehoben werden, als ihr ladenschluß ließe sich viel reden, z. B. sei in Charlottenburg mit Mann durch Untreue, Unterschlagung usw. sich reist. Am Dienstag machte sich in dem Hause ein verdächtiger der Einführung des Sonntagsladenschlusses der Konsum erheblich fchuldig machen würde. Diese Bücher wurden nebst dem Verwesungsgeruch bemerkbar. Er drang aus der A.schen Wohnung zurückgegangen. Hier sei noch eine große Aufklärungsarbeit be- Schreiben angenommen. Der Verein beschloß später aber, heraus und da sich auf wiederholtes Klopfen niemand in der sonders der Frauen unbedingt notwendig. Die Forderung der daß S. keine Kaution stellen solle, und gab ihm die Bücher wieder Wohnung regte, benachrichtigte man die Polizei, welche die Tür Lagerhalter, pro Woche einen halben Tag frei zu geben, sei eine zurüd. S. hatte nun aber die Bücher für sich behalten und gewaltsam öffnen ließ. Im Schlafzimmer fand man dann die Forderung, die entschieden zu weit geht, ebenso steht es mit der das Geld von der Sparkasse abgehoben. Daraufhin Eheleute als Leichen auf. Entkleidet lagen sie beide im Bett. von 1 Proz. Mankogewährung. Die Gehaltsfrage jei zum Teil machte Frau S. den Leipziger Spar- und Bauverein für die A. hatte sich einen Schuß in die Schläfe beigebracht, während die berechtigt, denn man müsse mit einer Reihe kleiner Konsumbereine Herausgabe der Bücher an ihren Mann verantwortlich. Ihre Klage Frau einen Schuß in der Brust aufwies. Auf dem Tische lag rechnen, wie z. B. die des Eulengebirges, wo die Arbeiter als Mit- stügte sie darauf, daß der Verein mit ihr einen Vertrag eingegangen glieder dieser Vereine nur über ein sehr geringes Einkommen ver- fei, als er die Bücher behielt, und daß er sie deshalb auch nicht das bereits oben erwähnte Schreiben. Wie polizeilich festgestellt fügen. Man müsse die ganze Polemit nicht von dem Gesichts- hätte an ihren Ehemann zurückgeben dürfen, sondern nur gemäß des werden konnte, hat sich die Tragödie bereits am Abend des 19. Juli punkt betrachten, wie sie der Vorwärts" betrieben hat. Der Begleitschreibens an sie selbst. abgespielt. Daß der Ehemann im Einverständnis mit seiner Frau Vorwärts" müßte überhaupt eine andere Stellung gegenüber der Das Landgericht Leipzig tam zur Abweisung der gehandelt hat, ist zweifellos. Der Schuß in die Brust ist der Frau Genossenschaftsbewegung einnehmen und die Leser mehr für diese Klägerin. Es stellte fest, daß das in den Sparkassenbüchern einvon dem Ehemanne beigebracht worden. A. jagte sich dann selbst Bewegung aufrütteln. Im übrigen hoffe er von den Gewerk- getragene Geld nicht zu dem Vorbehaltsgut der Ehefrau gehörte. eine Stugel in den Stopf. In beiden Fällen hatte die Kugel den schaften, daß sie jetzt sich mehr begeistern für die Konsumvereine. Deshalb sei der Ehemann nach§ 1878 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fofortigen Tod herbeigeführt. Der Zustand der Leichen, die schon An der weiteren Debatte beteiligten sich die Genossen Iem berechtigt, die Bücher für die Ehefrau ohne ihre Zustimmung start in Verwesung übergegangen waren, war ein furchtbarer. ming und 2 au, die im Sinne des Referats sprachen und sich in Empfang zu nehmen(§ 1376 des Bürgerlichen Gesegbuchs). Auf Die Brust war bei A. bereits vollständig aufgebrochen. Nachdem gegen einzelne Ausführungen des Gen. Winter wandten, während die Berufung der Klägerin verurteilte das OberNachdem die übrigen Redner, die Gen. Fritsch, Grig, Kropf, Bade, landesgericht Dresben den beklagten Berein gemäß cine Gerichtskommission den Tatbestand aufgenommen hatte, Frau Bied und Richter, mehr den Ausführungen Winters bem Alageantrage. Es führt hierzu aus, daß es dahin wurden die Zeichen nach der Halle des Begräbnisplatzes gebracht. zuneigten. Wegen vorgerüdter Zeit mußte die Debatte vertagt gestellt bleiben könne, ob das Geld der Bücher zum werden. Unter Gewerkschaftlichem wurde vom Gen. Flemming Worbehaltsgut der Ehefrau gehörte oder nicht. Nach der dem Zwei Greise sind freiwillig in den Tod gegangen. Aus Furcht noch auf die ausgegebenen Listen für die streikenden Tabatarbeiter Verein überwiesenen schriftlichen Erklärung könne nur die vor dem Siechenhause aus dem Fenster gestürzt hat sich vorgestern aufmerksam gemacht. Weitere sind beim Gen. Joh. Scheible, Klägerin als diejenige angesehen werden, an welche die Bücher abend der 63 Jahre alte Schneider Chim Landau aus der Dra- Bismardstr. 35, zu entnehmen. Es fehlten die Fabritarbeiter, wieder zurückgegeben werden sollten. Hätte der Verein mit der gonerstr. 10a. Infolge einer Augenkrankheit war der alte Mann Fleischer, Friseure, Porzellanarbeiter und Steinseher. Klägerin nichts zu tun haben wollen, so hätte er die Annahme der Invalide geworden und er sollte in der nächsten Zeit in dem Wilmersdorf . Erklärung ablehnen müssen und die Sparkassenbücher nicht in städtischen Siechenhause untergebracht werden. Hiervon wollte der alte Mann aber nichts wissen. Er zog es vor, lieber in den Tod Empfang nehmen dürfen. Hat er dies aber getan, so sei er auch verpflichtet, die Bücher an die Frau wieder zurückzugeben. zu gehen, als in der Anstalt Unterkunft zu suchen. Vorgestern abend stürzte er sich aus der in der dritten Etage belegenen Wohnung aus dem Fenster auf den Hof hinab und blieb mit gebrochenen Schädel liegen. Kurz darauf frat bei dem bedauernswerten Manne der Tod ein. An einem Kachelherd erhängt hat sich der 60jährige Invalide Karl Beck, Waldstr. 49. Der Greis war in letzter Zeit von einem starken Nervenleiden geplagt worden und dies verleidete ihm die Lust am Weiterleben. Als vorgestern abend die Wirtsleute das Zimmer ihres Aftermieters betraten, fanden sie ihn am Kachelherd erhängt auf. Der Tod war bereits ein
getreten.
Auffehen und Empörung erregte die Art der Behandlung, die am Dienstag abend in der Göben- bezw. Bülowstraße einem Manne zuteil wurde, der sistiert werden sollte. Obwohl der Delinquent am Boden lag und zwei Schuhleute dabei standen, hatte der eine Beamte dem Manne den Knebel um das Handgelenk gelegt, daß er tief einschnitt. Erst auf die empörten Zurufe ber hinzukommenden Passanten über diese Behandlung ließen die Beamten den Knebel los. Die Wirkungen waren deutlich sichtbar, denn Hautfehen hingen am Gelenk. Jest padten die Beamten ihr Opfer, schleiften es ein Stück fort, rissen ihm Jackett, Weste, sogar teilweise das Hemd vom Leibe, so daß es nur mit den Hosen befleidet am Boden lag. Die Empörung des Publikums stieg immer höher, schließlich erschien der Leutnant mit noch zwei Beamten, welche den Mann fortschafften. Ob derselbe nicht gehen konnte oder wollte, konnte uns der Augenzeuge des Vorfalles nicht genau angeben. Die Ursache der Siftierung soll eine ganz nichtige gewesen sein.
Von einer fünf Zentner schweren Papierrolle zu Boden ge= schlagen und schwer verletzt wurde vorgestern der 23 Jahre alte Kutscher Walter Seifert aus der Aderstraße. Der junge Mensch hatte auf dem Anhalter Güterbahnhof große Zeitungspapierrollen im Gewichte von fünf Zentnern aufgeladen. Eine der Rollen stürzte dabei durch ein verhängnisvolles Versehen vom Wagen herunter und traf unglüdlicherweise den S. Der linte Unterschenkel wurde dem Bedauernswerten fast vollständig zerschmettert. Der Berunglückte fand im Krankenhaus Bethanien Aufnahme.
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Bom Dache gestürzt. Der 26jährige Dachdeckergeselle Her. mann Brumert stürzte gestern vormittag vom Dache eines Hauses in der Geselerstraße in Wilmersdorf , wo er mit Dachdeckerarbeiten beschäftigt war, in die Tiefe. Der Bedauernswerte, der schwere Verlegungen erlitten hat, wurde nach dem Krankenhause geschafft. Steglik.
Wegen väterlicher Vorwürfe hat gestern der Malerlehrling Paul Vogel aus der Schloßstraße in Steglitz Selbstmord verübt. Als der Vater gestern ahnungslos das Schlafzimmer betrat, wurde ihm ein erschütternder Anblid zuteil; an der Türklinke hing der cinzige Sohn als Leiche. Der Unglüdliche hatte sich erhängt.
Er
Dieser Ausführung trat der 3. 8ivilfenat des Reichs gerichts anläßlich der vom Leipziger Bau- und Sparberein eingelegten Revision nicht bei. vertrat vielmehr den Standpunkt des Landgerichts, daß das betreffende Geld zu dem eingebrachten Gut der Ehefrau gehöre und deshalb der Chentann berechtigt war, die betreffenden Sparkassenbücher in Befit zu nehmen. Infolgedessen hob das Reichs. gericht das oberlandesgerichtliche Urteil auf und stellte das auf Alageabweisung lautende landgerichtliche Urteil
wieder her.
Der angeführte Fall legt es Brautleuten und Eheleuten nahe, Einen gefährlichen Unhold hat die Kriminalpolizei in Steglih zweds Sicherung der Rechte der Ehefrau Dritten und ihrem Mann unschädlich gemacht. Der Buchbinder Wilhelm Thiele , der in der gegenüber einen Gütervertrag zu schließen, durch den Gütertrennung Potsdamerstraße eine Buchbinderei betrieb, stand schon lange unter unter gleichzeitigem Ausschluß des ehemännlichen Verwaltungsdem Verdacht, mit Knaben widernatürliche Unzucht zu treiben. und Nuznießungsrechts vereinbart, das eingebrachte Berber Ehefrau anerkannt und Der Unhold lockte Knaben im Alter von 8-10 Jahren in seine mögen feftgelegt wird, Wohnung und verging sich dort an ihnen. Gestern endlich konnte daß das durch gemeinsame Arbeit Erworbene gemeinsames seine Verhaftung erfolgen. Bei seiner Vernehmung legte er bor Eigentum der Eheleute werden foll. Ein solcher Vertrag mug notariell dem Kriminalfommissar ein umfassendes Geständnis ab. Der Ver- oder gerichtlich abgeschloffen werden und ist dann in das Güterrechtshaftete, der in das Moabiter Untersuchungsgefängnis eingeliefert register einzutragen. Die Koften für einen solchen Vertrag richten worden ist, wird sich wegen zahlloser Fälle des Vergehens und sich nach der Höhe des Objekts und find gegenüber den Nachteilen Berbrechens gegen die§§ 175 bezw. 176 zu verantworten haben. gering, die der Ehefrau und ihren Kindern sonst erwachsen tönnten.
Gerichts- Zeitung.
Zur Rechtsstellung der Ehefrau.
Ein dieser Tage vom Reichsgericht über die Tragweite des gefeßlichen Verwaltungsrechts des Ehemanns gefälltes Urteil legt Berheirateten und Heiratsluftigen nahe, einen Ehevertrag zu schließen. Der Wiedergabe der reichsgerichtlichen Entscheidung seien einige Bemerkungen über den ehelichen Güterstand vorausgeschickt. Wenn die Eheleute keinen Ehevertrag schließen, so gilt der fogenannte gefeßliche Güterstand". Das ist nicht Gütergemein schaft, sondern ein nicht ganz mit Recht Verwaltungsgemeinschaft genannter Rechtsstand. Dieser ändert die vermögensrechtliche Stellung des Mannes nicht, wohl aber die der Frau, deren Rechte infolge der Ehe verkürzt werden. Die Verwaltungsgemeinschaft, also der Rechtszustand, unter dem die Ehegatten leben, wenn sie feinen Vertrag geschlossen haben, unterscheidet zwischen dem ein gebrachten Gut und dem Vorbehaltsgut. Auf das eingebrachte Gut erstreckt sich die ehemännliche Nutznießung und Verwaltung, nicht aber auf das Vorbehaltsgut.
Ein falscher Referendar.
Der frühere Kellner August Kochs hatte sich gestern wegen einer ganzen Reihe von Straftaten vor der dritten Ferienstraftammer des Landgerichts I zu verantworten. Nach der Anklage soll Kochs unter dem falschen Namen Voigt bei Kiel und Ellerbe ein Fuhrwert gestohlen und Betrügereien berübt haben. Ferner foll er unter demselben falschen Namen in Berlin im Jahre 1904 sich der Suppelei, Buhalterei, des Betruges und der intellektuellen Urfundenfälschung schuldig gemacht haben. Der Angeklagte hat nach seiner Schilderung in der gestrigen Verhandlung ein abenteuerliches Leben hinter sich. In seiner Geburtsstadt Stonik erlernte er den Sellnerberuf, nahm dann in Berlin Stellungen an und bereiste dann die Schweiz , Italien , Holland , Aegypten , Ceylon, wo er in allen möglichen Berufen tätig war. Nach seiner Rüdfehr nach Berlin nannte er sich Voigt- SteinDer Berlierer des Portemonnaies mit den 36 M. Inhalt ist born und wohnte mietefrei bei verschiedenen Frauenzimmern, mit nicht Neuber, Rheinsbergerstr. 14, sondern Neumann, Swinemünderdenen er intim verkehrte. Aus diesem Berkehr resultierten die ftraße 14. Der ehrliche Finder wird gebeten, dasselbe an die Adresse Anflagen wegen Ruppelei und Zuhälterei. Bei der Beweiss abzugeben. aufnahme bekundeten aber die als Beuginnen vernommenen Feuerwehrbericht. Wegen eines großen Dachstuhlbrandes, Bräute" des Don Juans, daß sie ihn aus reiner Liebe unterstützt hätten, und daß von Zuhälterei oder Kuppelei keine Rede sein deffen Entstehung nicht aufgeklärt werden konnte, wurde der Zum Vorbehaltsgut gehören: die ausschließlich zum persön könne. Die Anklage wegen dieser Punkte wurde deshalb fallen 15. Zug gestern früh um 26 Uhr nach der Beuffelstr. 56( Moabit ) lichen Gebrauch der Frau bestimmten Sachen, insbesondere Kleider, gelaffen, ebenso die wegen der Kieler Straftaten, weil die tus an der Wittstockerstraße alarmiert. Als die Feuerwehr unter Leitung des Brandmeisters Hammer an der Brandstelle antam, Schmucksachen und Arbeitsgeräte( z. B. Nähmaschinen), ferner Ellerbed und Niel gekommenen Zeugen in dem Angeklagten den stand der Dachstuhl des vierstöckigen Wohnhauses schon in großer das, was die Frau durch ihre Arbeit oder durch den felbständigen Täter nicht wieder erkannten und deshalb Koche Angabe, er sei Ausdehnung in Flammen. Durch fräftiges Waffergeben gelang Betrieb eines Erwerbsgeschäfts erwirbt, außerdem das, was durch niemals in Stiel gewefen, Glauben fand. Ferner wurde dem An es schließlich, den Brand auf den Dachstuhl zu beschränken. In Chevertrag für Vorbehaltsgut erklärt ist. Bum Vorbehaltsgut ge- geflagten zur Laft gelegt, er habe bei Schuster und Schneider sich der Bernauerstr. 47a brannten nachts Gardinen u. a. Ferner hatte hört auch alles, was die Frau durch Erbfolge, durch Vermächtnis dadurch Kredit erschlichen, daß er sich Steferendar Aurt die Wehr in der Badstr. 66 und Beuthstr. 7 zu tun, wo im rechten oder als Pflichtteil eripirbt( Eriverb von Todeswegen) oder was ihr Voigt- Steinborn nannte. Eine Zimmervermieterin in der Seitenflügel das Dachgebält und in einem Keller Stofs usw. unter Lebenden von einem Dritten unentgeltlich zugewendet wird, Pallasstraße, bei der er unter dem gleichen Namen wohnte, borgte brannten. In der Stettinerstr. 16/17, Bellermannstr. 18 und ber- wenn der Erblasser durch legtwvillige Verfügung, der Dritte bei der er um 1000 m. an, wofür er einen Wechsel mit der Unterschrift schiedenen anderen Stellen hatte sie vorgestern nachmittag mit dem Zuwendung bestimmt hat, daß der Erwerb Vorbehaltsgut fein foll, Kurt Steinborn ausstellte. Bei seiner Verhaftung im Jahre 1904 Auspumpen von Wasser aus Lagertellern zu tun. Außerdem liefen endlich das, was die Frau auf Grund eines zu ihrem Borbehaltsgut gab er ebenfalls den falschen Namen Voigt an, darin erblickte die noch Alarme aus der Schillingstr. 32, Trebbinerstr. 7 und Zwinglis gehörenden Rechtes oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung Anklage die intellektuelle Urkundenfälschung. Kochs wurde nach ftraße 17 ein. Tiere befanden sich dort in Notlagen, aus der sie oder Entziehung eines zu dem Vorbehaltsgut gehörenden Gegen feiner Festnahme in die Jrrenanstalt Herzberge zur Untersuchung befreit wurden. Insgesamt wurde die Berliner Feuerwehr in standes oder durch ein Rechtsgeschäft erivirbt, das sich auf das Vor- seines Geisteszustandes übergeführt. Der als Sachverständiger bernommene Oberarzt der Jrrenanstalt Herzberge, Dr. Klippstein, diesem Monat 310 mal alarmiert, gegen 242 mal im Juli v. J. behaltsgut bezieht. Gegenüber einem weitverbreiteten Irrtum sei betont: dasjenige, befundete in der gestrigen Berhandlung, der Angeklagte sei geistig Diese Steigerung iſt auf zahlreiche Alarmierungen infolge von was durch gemeinſame" Arbeit beiber Eheleute erworben wird, gefund, aber moralisch minderwertig und in letzter Zeit hyſteriſch wird, falls fein Vertrag vorliegt, allein des Ehe- geworden. Es liege die Möglichkeit vor, daß er infolge der Ver. manns Eigentum, ist also weder Vorbehaltsgut, noch Eigentum der haftung bei der ihm zur Laft gelegten intellektuellen Urfunden Frau. Das, was nach dem Vorstehenden Vorbehaltsgut der fälschung nicht im Vollbesib seiner Geisteskräfte war. Der An. Frau ist, unterliegt feinerlei vermögensrechtlichem Eingriff des geflagte war geständig, den Betrug an der ZimmerEhemannes. Die Ehefrau kann über das Vorbehaltsgut genau so bermieterin berübt zu haben. Wie er dazu gekommen sei, sich einen verfügen, wie ein unbemanntes volljähriges Mädchen über sein Eigentum falschen Namen beizulegen, könne er sich selbst nicht erklären. Das berfügen fam. Anders liegt es mit der Verfügungsfähigkeit der Gericht erkannte wegen des Betruges gegen die Bimmer vermieterin auf 1 Jahr Gefängnis unter Anrechnung von 3 MoFrau über ihr eingebrachtes Gut. naten Untersuchungshaft. Der Betrugsfall gegen den Schneider meister wurde zweds weiterer Beweisaufnahme vertagt, in den übrigen Fällen erfolgte Freisprechung.
Wassersnot zurückzuführen.
Vorort- Nachrichten.
Mit eingebrachtem Gut" bezeichnet das Gefeß das Vermögen, welches die Frau in die Ehe einbringt und das Bermögen, welches sie während der Che erivirbt.
Eine entmenschte Mutter.
Mit dem 4. Genoffenschaftstag der deutschen Konsumvereine in Düsseldorf beschäftigten sich am Montag, den 29. d. Mts., die Delegierten der Charlottenburger Gewerkschaftskommission. Genosse Gebert als Referent legte dar, daß die Ausführungen sowie die angenommene Resolution v. Elms, inbetreff der Regelung der Lohnund Arbeitsverhältnisse der Angestellten in den Konsumvereinen, in An dem eingebrachten Gut steht dem Manne die Verwaltung der Partei wie in der Gewerkschaftspresse viel Staub aufgewirbelt zu. Er hat das Recht, das eingebrachte Gut in seinen Besitz zu haben. Das sei auch ganz berechtigt. Man müsse sich als Gewert- nehmen(§ 1378 B. G.-B.), auch für seine Erhaltung zu sorgen. Er Eine Rabenmutter stand gestern vor der ersten Ferien. schaftler wirklich wundern, wie Genosse v. Elm als hervorragender darf aber nicht ohne Zustimmung seiner Frau über das eingebrachte straffammer des Landgerichts III in der Person der unverehelichten Parteis und Gewerkschaftsgenosse eine solche Rede vom Stapel laffen Gut verfügen(§ 1375 B. G.-B.). Umgekehrt bedarf aber die Frau Wäscherin Bauline Ratschowski. Neben ihr faß auf der fonnte. Redner schildert des näheren an der Hand von gemachten zu einer Verfügung über eingebrachtes Gut der Einwilligung ihres Anklagebant ihr, Geliebter, der Kutscher Paul Adler . Beide Erfahrungen in seiner Eigenschaft als Leiter des Transportarbeiter- Ehemannes. Es kann also eingebrachtes Gut, z. B. ein Spind, gültig waren der schweren Körperverlegung angeklagt. Die Katschowski berbandes den mehr als rüdständigen Geist mancher Konsumbereine nur von beiden Eheleuten gemeinsam vertauft oder lebte in Karlshorst , später in Lichtenberg , mit dem Adler zusammen. und vertritt die Ansicht, daß Vereine, die auf die Ausbeutung der verpfändet werden. Aus einem früheren Liebesverhältnis hatte sie ein Mädchen im Arbeitskraft ihrer Angestellten aufgebaut sind, von der Bildfläche Trotz des im§ 1875 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Ehe- Alter von 1 Jahr 3 Monaten. Dieses hülflose Kind mishandelte verschwinden mögen. Aus den Ausführungen des Genossen v. Elm mann gegenüber ausgesprochenen Berbots, über das eingebrachte die Angeklagte fortgefeht mit einem abgebrochenen Beitschenwerden unsere Gegner Material schlagen gegen die gesamte Ge- Gut ohne Zustimmung der Ehefrau zu verfügen, bestimmen aber die stiel und in anderer das Leben gefährdender Weise und ernährte wertschaftsbewegung und das ist das Bedauerlichste an der ganzen§§ 1876 und 1877 des Bürgerlichen Gesetzbuchs , daß der Ehemann es schlecht. Dem Mitangeklagten Adler fonnten nur leichtere Der Staatsanwalt Sache. Redner unterbreitet am Schlusse seiner Ausführungen freilich nur zum Zwed ordnungsmäßiger Verwaltung des ein- Mißhandlungen nachgewiesen werden. cine Resolution, die sich stritt gegen die in Düsseldorf angenommene gebrachten Guts" ohne Zustimmung feiner Ehefrau über Geld Lindner beantragte für die Angeklagte Statfchowski 1 Jahr Resolution ausspricht und in der die betreffenden Instanzen auf- und andere verbrauchbare Sachen der Frau verfügen kann. Gefängnis, für den Angeklagten Adler 3 Monate Ge gefordert werden, diese Beschlüsse wieder rüdgängig zu machen; In dem eingangs erwähnten Urteil des Reichsgerichts fängnis. Das Gericht ging bei der Katschowski über den weiter spricht sich die Resolution für ein fräftigeres Eintreten der hat ein Ehemann feineswegs zum Zwede ordnungsmäßiger Antrag des Staatsantvalts hinaus und erkannte gegen das Scheufal Gewerkschaften für die Genossenschaftsbewegung aus. Berwaltung des eingebrachten Guts Spartaffenbücher, die auf 2 Jahre 6 Monate Gefängnis und fofortige Genoffe Bagel als erster Diskussionsredner stimmt den Aus- seine Frau einem Dritten zieds Staution hingegeben hatte, Berhaftung. Adler mußte leider freigesprochen werden, weil führungen Geberts vollinhaltlich bei und verweist auf die seinerzeit fich aushändigen lassen und für sich bersilbert. Trotzdem hat wegen der ihm nachgewiesenen einfachen Körperverlegung kein gehaltene Rede des Abgeordneten Oertel im Reichstage, in der das Reichsgericht zuungunsten der Ehefrau angenommen: Strafantrag gestellt war. dieser die schlechten Lohnverhältnisse und die Arbeitszeit der Kon- wenn in diefer Weise der Ehemann unredlich über das eingebrachte fumangestellten behandelte. Unsere rednerischen Parteigenossen be- Gut ohne Zustimmung der Ehefrau verfügt, so kann die Ehetämen wieder genug zu tun, um den von v. Elm uns zugefügten frau nach dem Gesetz dennoch Ersatz von dem Dritten nicht ver- Umfangreiche Rautionsschwindeleien beschäftigten geftern Schaden wieder gut zu machen. langen. Ueber den Tatbestand der so gefällten Entscheidung geht wiederum die dritte Ferienstraffammer des Landgerichts 1. Der Genosse Winter, Geschäftsführer des hiesigen Konsum- uns folgender Bericht zu: Stellenbermittler Franz Hoppe stand unter der Anbereins, betont zunächst, daß die Diskussion, die sich anläßlich der Der Staufmann S. war Angestellter des Leipziger Spar- flage des Betrugs in 25 Fällen. Soppe hat es verstanden, Rede v. Elms zett überall breit macht, nur förderlich für die Ge- und Bauvereins. Da man von ihm Raution forderte, übergab in der Zeit von 1904 zum Juni 1903- jungen Leuten unter falfchen noffenschaftsbewegung sein fönne. Gine Gewitterschwüle habe sich er eines Tages bem Vertreter des Vereins zwei Sparkassenbücher Verspiegelungen Summen im Gesamtbetrage vor etwa 20 000 m. schon seit geraumer Zeit in den Konsumvereinen bemerkbar ge- der städtischen Sparkasse auf den Namen seiner Frau im Betrage abzuschwindeln. Hoppe gründete im Jahre 1904 in der Brunnen
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Rautionsschwindler.