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Arbeiterinnen für dem Fußboden hockten. Im Winter konnten diejenigen Prozeß, welcher gegen den sozialdemokratischen Redakteur und Arbeiter, || Finder, welche neben bem Ofen faßen, es vor Hige nicht Redner Heinrich Beus wegen Majestätsbeleidigung angestrengt lohnung, sowie Anerkennung der Arbeiterschutz- Bestimmungen froren. Sämmtliche Zeugen waren darin einig, daß die Zustände erregt hat, beschäftigte heute zum zweiten Male den dritten anerkannt werden würde. Dem Genoffen Kohlhardt wurden an der Lögener Boltsschule unhaltbar feien. Dagegen wurde Straffenat des Reichsgerichts. Bekanntlich hatte das Magde ebenfalls Vorwürfe gemacht, gegen die er sich vertheidigte und durch die Beweisaufnahme dargethan, daß die in dem Artikel burger Landgericht den Angeklagten wegen Beleidigung des die weniger von Belang find. Betreffs der Vorwärts"-An aufgestellten Behauptungen in betreff des Aussichtsthurms nicht Königs von Preußen zu 2 Jahren Gefängniß und in Ver- gelegenheit wurden gegen zwei Stimmen folgende Anträge an der Wahrheit entsprachen. Der Thurm war von dem dortigen fennung der gesehlichen Vorschriften außerdem noch zu zwei genommer:" Der Borstand wird beauftragt, e Verein zur Erleichterung des Fremdenverkehrs auf den jährigem Ehrverlust verurtheilt. Nachdem das Reichsgericht zahl Firmen, welche die aufgestellten Forderungen nafurischen Seen" gebaut worden, die Stadt halte nur wegen dieses Rechtsirrthums das Urtheil aufgehoben und füllen, dem Parteivorstand ant dann teine enderung eintritt, den Platz und 100 Mart dazu gegeben. Staats- die Sache an das Landgericht Stendal zurückverwiesen hatte, falls anwali Reßler gab zu, daß die Zustände an der Lögener fand am 28. September d. 3. vor dem legtgenannten Gerichte die Parteitag zu gehen."" Auf Grund der heutigen Diskussion Bolksschule erschreckender Natur seien, burch die daran geknüpften neue Hauptverhandlung gegen Beus statt. Derselbe wurde aber erwartet die Bersammlung vom Parteivorstand, daß er vom Bemerkungen habe der Angeklagte sich aber der einfachen Be- mals schuldig besunden, aber zu einer weit niedrigeren Strafe Buchbruckereibesitzer Bading verlangt, eine eigene Buchbindere leidigung schuldig gemacht, aus der Form gehe unzweifelhaft die verurtheilt. Es handelt sich hierbei um eine Rede, die Beus am einzurichten, in welcher die aufgestellten Forderungen anerkannt beleidigende Absicht hervor. Er beantrage hierfür 75 M. Geld- 26. Oftober 1891 in einer Versammlung des allgemeinen Urbeiter- werden." Strafe. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Moffe, plädirte nicht nur vereins in Magdeburg über das reine Gewissen der Sozial-( Bu diesen Anregungen und Resolutionen haben wir für Freisprechung, sondern beantragte, sämmtliche Kosten den demokratie" vor etwa 500 Arbeitern gehalten hatte. merken: Eritens die von der Buchhandlung Vorwärts" reip. Strafantragstellern aufz erlegen. Der Gerichtshof schloß sich den Er hatte darin darzulegen gesucht, daß die Bestrebungen der Firma May Bading bezahlten Preise an die von diesen Ge Ausführungen des Staatsanwalts an und erkannte auf 100 m. der Sozialdemokratie bie besten und edelsten feien schäften mit Aufträgen versehenen Buchbindereien sind derart Geldstrafe. und ausgeführt, daß der Krieg das scheußlichste Verbrechen sei normirt, daß sie von jedem Fachmann als anständig bezeichnet und daß das Zödten im Kriege als Mord bestraft werden müsse, werden müssen. Eine Preisdrückerei findet nicht statt. Das Aus einem Berliner Miethsvertrag. Die Härten eines endlich daß es ganz gleich fei, ob man deutsch oder franzöfifch die genannten Firmen anderseits auch nicht im stande sind, i Berliner Miethsvertrages traten recht deutlich in einer Berhand- sei und daß der wahre Patriotismus international fet. Dann die Buppen hinein zu bezahlen, wird schon aus dem Umstand lung zu Tage, welche gestern vor der vierten Straftammer des tam er auf das Königthum zu sprechen und meinte, die Be- tlar, daß die Kunden, wie die diversen Parteitags- Beschlüsse Landgerichts I stattfand. Der Omnibuskutscher Lück hatte sich seitigung desselben sei kein Verbrechen, wer König werden wolle, zeigen, die Preise der Parteiliteratur noch viel niedriger gefest wegen strafbaren Eigennutzes zu verantworten. Lück hatte im der folle die Fähigkeit dazu nachweisen. wiffen wollen, als dies jetzt schon der Fall ist.- Was zweitens Hause Streligerstr. 15 von dem Eigenthümer Linton eine kleine Dann endlich sprach er von den Herren Königen", die Einrichtung einer eigenen Buchbinderei betrifft, so scheitert Wohnung für den monatlichen Zins von 18 M. 50 Pf. gemiethet. mit denen man schon fertig werden" wolle, wenn fie dieses Verlangen an der Art unseres Geschäftsbetriebes. Unfere In dem von ihm unterschriebenen Miethskontrakte befand sich nur in die Nothwendigkeit versetzt würden, Bernunft Buchhandlung muß in den Stand gesetzt sein, binnen folgender Paragraph: Wird dieser Kontratt, mit Inbegriff der anzunehmen." Das Landgericht Stendal hatte ebenso wie das wenigen Zagen hobe, hobe, in die Behntausende gehende barin enthaltenen Hausordnung und den etwaigen Nachbestim Magdeburger Landgericht angenommen, daß der Angeklagte diese Auflagen, nach Beendigung des Druces versandtfertig zu haben mungen von feiten des Miethers nicht in allen Bunften erfüllt, an sich von keinem bestimmten Könige handelnden Worte nur ge- Ein Beispiel davon bietet das jetzt in der Herstellung befindliche so ist derselbe von ihm gebrochen, und dies gewährt dem braucht habe, um in feinen Zuhörern die Vorstellung hervor zu Barteitags Protokoll, an dessen Fertigstellung fünf leistungsfähige Vermiether das Recht, von dem Miether die sofortige Räumung rnfen, daß er den König des Landes meine. Dann wurde feft- Buchbindereien zur Zeit betheiligt find. Ist diefer Auftrag er der Wohnung, ohne vorausgegangene Kündigung, bei Vermeidung gestellt, daß die in Unführungszeichen wiedergegebenen Worte ledigt, so treten wieder Pausen ein, wo die laufenden Buchbinder der Exmiffion zu verlangen, der Miether ist aber verpflichtet, höhnisch und spöttisch gemeint seien und ben, auf ben sie an- arbeiten durch ein paar Gehilfen geschafft werden können. Aus noch vor der Räumung die Miethe für die folgenden 3 Monate gewendet werden, verkleinern, also beleidigen müßten. Hinzugefügt diesem Wechsel ergiebt sich von selbst, daß die Einrichtung einer zu zahlen." Zu den Bestimmungen der Hausordnung gehörte es wird im Urtheil noch, der Angeklagte fei in seiner Rede mehrfach durch großen Buchbinderei und um eine solche tönnte es sich nur u. a. auch, daß in der Küche nicht gewaschen werden durfte. Beifall belohnt worden und dadurch angefeuert, die intriminirten handeln ausgeschlossen bleiben muß. Hiergegen beging die Ehefrau des Angeflagten an einem Junitag Aeußerungen auszusprechen. Ausdrücklich wurde auch festgestellt, Zum Schlusse tönnen auch wir den von der Buchhandlung einen Verstoß, fie hatte in ihrer Küche einige Stückchen Kinderwäsche daß er sich bewußt sein mußte, feine auf einer niedrigen schon wiederholt leider bisher ohne Erfolg gewaschen. Der Wirth ließ die Miether ohne Gnade ermittiren. Bildungsstufe stehenden Zuhörer würden die Worte auf ihren Wünsche uns nur anschließen, die Buchbinder- Organisation moge Der Angellagte zog aus und ließ nur diejenigen der besten Sachen König beziehen.- Die Revision des Angeklagten, welche diejenigen leistungsfähigen Firmen bezeichnen, in denen die vor zurück, die auf Abzahlung entnommen waren. Die Miethe bis noch von dem früheren Rechtsanwalt Arthur Stadthagen verfaßt der Gehilfenorganisation aufgestellten Forderungen bewilligt find zum ersten Juli war zwar bezahlt, aber der Wirth ftüste fich ist, bebauptete, ein Angriff gegen die Monarchie fönne unmöglich Sobald dies geschieht, ist es selbstverständlich, daß Partei- Arbeiten auf den vorerwähnten Paragraphen des Kontraktes und verlangte als Majestätsbeleidigung angesehen werden; fie rügte ferner, nur mehr an diese Firmen gegeben werden. R. d. B.) noch die Miethe für drei weitere Monate. An den Sachen, die daß dem Angeklagten die sämmtlichen Kosten, auch die dem Abzahlungsgeschäft gehörten, stand ihm ein Pfändungsrecht der ersten Revisionsverhandlung, die zu seinen Gunsten Rigdorf. Eine Volksversammlung, welche biet nicht zu, er strengte die Zivilllage an und der arme Omnibus- ausgefallen war, auferlegt worden feien. Herr Reichs futscher wurde auch verurtheilt, die 8 Monate Miethe mit insanwalt Schumann erklärte die Revision, soweit sie sich 8am Sonntag stattfand, nahm den Bericht der Delegirten des gesammt 55 M. 50 Pf. und die Kosten zu zahlen, was denn die Auslegung der inkriminirten Säße bezog und dieselbe tag entgegen. Da Genosse Wernide- Charlottenburg, be auch geschehen ist. Außerdem wurde er wegen strafbaren Gigen- fritisirte, für gänzlich unbegründet, da es sich hier nur um that dritte Delegirte, Umstände halber nicht erscheinen konnte, theilter, nutes verurtheilt, weil er dem Wirthe keine Deckung für die drei sächliche Feststellungen handle, die als unanjechtbar gelten. Was sich die Genossen Labjuhn- Lichterfelde Monate Miethe hinterlassen hatte. Im gestrigen Termine führte aber die Kosten der ersten Revisionsverhandlung betreffe, so feien Adlershof in die Berichterstattung. In großen Bügen führten der Staatsanwalt aus, daß der Angeklagte sich durch Unterschrift diese dem Ungeflagten mit Recht auferlegte, weil für die Aufer- sie den Bersammelten die Verhandlungen und Beschlüsse bes verpflichtet habe, die in dem Kontratte enthaltenen Bestimmungen legung der Kosten nur das legte Urtheil den Ausschlag gebe. Parteitags vor Augen, und erläuterten ihre persönliche Stellung zu erfüllen, er müſſe nun auch die Folgen tragen. Er beantragte Gemäß diesen Ausführungen erkannte das Reichsgericht auf dazu, Das Gesammtresultat des Arbeitertages bezeichneten gegen ihn eine Geldstrafe von 10 M. Der Gerichtshof fällte Verwerfung der Revision.
aber ein freisprechendes Urtheil. Bei dem geringen Bildungsgrade des Angeklagten habe der Gerichtshof nicht annehmen fönnen, daß derselbe sich der Ungefeglichkeit seiner Handlungsweise bewußt gewesen sei, die Entscheidung des Zivilrichters tönne für den Strafrichter nicht von Einfluß sein.
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Es ist ja bekannt, daß sich jeder Miether, sobald er den be rüchtigten Kontrakt unterzeichnet hat, mit Leib und Seele, Haut und Haaren, dem Hauswirth verschrieben hat. Wenn lehterer die Schlinge zuzieht, ist der arme Miether gewöhnlich um Hab und Gut gebracht. Ein solcher Paragraph, wie der hier oben bezeichnete, sollte aber eigentlich die Staatsanwaltschaft berechtigen, gegen den Hauswirth wegen strafbaren Eigennuges vor zugehen.
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als ein gutes; Pflicht der Rirdorfer Genossen sei es daher, Sinne der gefaßten Beschlüsse rastlos weiter zu arbeiten. Die Debatte, welche sich an die Berichterstattung schloß, wurde eine fehr lebhafte. Es sprachen die Genossen Neumann, Regerau, Gaßmann, Schent, Thomas, Röppen, Sonneberg Obit, Steinmar, Fifchöter. Ertlärten fich alle dieje Redner im Allgemeinen auch mit den Beschlüssen des Parteitags einverstanden, so gingen doch ihre Ansichten über Ginzelnes, le Eine Generalversammlung des Fachvereins der z. B. den Beschluß betreffend der Maifeier, auseinander. Buch, Papier und Leberarbeiter und Arein Unabhängiger, Namens Sch u Is, ließ sich vernehmen, ben beiterinnen berieth am 19. Dezember über Anträge, welche selbe brachte jedoch nichts Neues vor. Die Genoffen ließen th dem nächsten Verbandstage zur Beschlußfassung unterbreitet werden ruhig aussprechen und gingen dann über ihn zur Tagesordnung sollen. Die vom Vorstand des Vereins gestellten Anträge be- über. Folgende Resolution wurde einstimmig angenommen: zwecken, die Grundlage zu schaffen für eine demnächstige Union Die Versammlung erklärt sich mit den Beschlüssen bes aller Organisationen der in den graphischen Gewerben thätigen Parteitages einverstanden. Die Anwesenden verpflichten fich Wegen Vergehens gegen§ 137 des Reichsstrafgeset Personen. Der erste Antrag will, baß der 3. 3. bestehende Werband nicht nur die politische, sondern auch die gewerkschaftliche buches stand dieser Tage der Hestaurateur Rach vor Gericht. von in sich abgeschlossenen Vereinen in einen Verband von Mitgliedern wegung fräftig zu unterstüßen. Dieselben sprechen außerdem Der§ 137 lautet: Wer Sachen, welche durch die zuständigen umgewandelt werde, wo dann die Mitglieder eines Ortes eine ihre Befriedigung mit dem Verhalten der Delegirten aus. Behörden oder Beamten gepfändet oder in Beschlag genommen Bahlstelle bilden. Den einzelnen Orten foll dabei möglichste Be Hierauf gaben die Vertrauensleute ihren Rechenschaft worden sind, vorfäglich bei Seite schafft oder in anderer Weise wegungsfreiheit gelassen werden. Der 2. Antrag des Vorstandes bericht. Hervorzuheben ist daraus, daß Genoffe Köppen a der Vollstreckung ganz oder theilweise entzieht, wird mit Gefäng lautet:" Die Anbahnung einer engeren Verbindung des graphischen freiwilligen Beiträgen 873,70 Mart einnahm. Bu diefer niß bis zu einem Jahre bestraft. Es handelte sich um folgenden Gewerbes ist auf der Grundlage des in Nummer 26 der Buch- Einnahme famen Ueberschüsse von Thatbestand: Am 9. September Morgens 4 Uhr tam ein Herr binder- Zeitung" veröffentlichten Entwurfs zu einem graphischen Lassalleseier, so daß nach Abzug aller Ausgaben in das Lokal des Angeklagten, erfundigte sich nach dem Geschäfts- Kartell vorzunehmen. Die Versammlung erwartet vom Ver- allgemeine gang, bestellte einen fleinen Schnaps und fezte sich an den Tisch, bandstag, daß auf welchem die Zeitungen auflagen. Er fah dieselben durch, das Kartell in das Leben nahm die Nummer 209 des Vorwärts" und trat mit den den anwesenden Vertretern Der verschiedenen Worten zuin Wirth: Die soll konfiszirt werden. Der Wirth er daß fie in denselben für die
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Union
wirken."
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der Maifeier und
für
und örtliche Parteizwecke, sowie für Unter er endgiltig den Tag festsett, an dem stüßungen sich ein Bestand von 201,45 Mark in Röppen's bas Leben treten soll. Sie hofft von Händen befindet. Genosse Sonneberg , der zweite Vertrauens Vereine, mann, nahm an freiwilligen Beiträgen 203, 30 M. em, auf Liften Nach für den Parteitag 35,80 M. und eine fleine Summe, die auf widerte: Zeigen Sie doch mal her, was damit los ist. Als der erfolgter Begründung dieser Anträge durch das Vorstands Listen vom vorigen Jahre nachträglich einfam. 120,70. fteben Herrein Kriminalbeamter dem Wirth die Zeitung über mitglied Wietrisch entspann sich eine sehr lebhafte Distusfion, aus, ein Theil davon seit 1891. Zu Revisoren dieser Abrechnung So, jezt ist das Blatt mein Eigenthum, das ich nicht so ohne Steindrucker und Lithographen, der Buchbruckerei- Hilfearbeiter Thomas und Ihrum. Man beschloß, für das nächste Jahr weiteres heraus gebe. Der Beamte entfernte fich bald darauf. und der Arbeiterinnen an Buch- und Steindruck- Schnepreffen nur eine Berson zur Zeitung der Parteigeschäfte in Rigdorf gleitung zweier Beamten, und hielt eine Haussuchung nach dem eines graphischen Kartells aus. Es wurde der Wunsch laut, daß die gewählt. Mit einem Hoch auf die internationale Sozialdemo Gegen Mittag erschien der Kriminalkommiffar Schöne in Betheilnahmen. Man sprach sich allgemein für die Herbeiführung wählen. Nach einer furzen Debatte wurde öppen wieder
verbotenen Blatt ab. Gefunden wurde dasselbe nicht. Darauf vom Vorstand zur Ausarbeitung eines Statuts eingefeßte Kommission tratie ging die Bersammlung auseinander. erfolgte die Anklage auf Grund des§ 187. Der Angeklagte die Arbeitslosen- Unterstüßung mit ins Auge faffe, sowie eine behauptete, daß der Beamte sich erst legitimirt habe, als er ihm Reise- Unterstützung nach Kilometern. Schließlich nahm die Ver
In einer öffentlichen Volksversammlung, die am Somm die Zeitung bereits eingehändigt hatte. Der als Zeuge ver- fammlung die obigen Anträge an. Außerdem wurde befchloffen, tag zu Rummelsburg stattfand, sprach der Genosse Robert nommene Kriminalschuhmann bestritt dies. Einer der Entlastungs- die Delegirten zu beauftragen, auf dem Verbandstage die Schmidt über„ Die Ursachen der wirthschaftlichen Krifen" zeugen des Angeklagten wurde nicht vernommen, der Aussage Arbeitslosen- Unterstützung von Verbands wegen anzuregen; Redner entrollte ein getreues Bild des in allen Industrieländer der Schwester desselben, welche den ganzen Vorfall mit angesehen ferner, daß das Statut möglichst den Statuten ber Organifationen vorherrschenden wirthschaftlichen Niedergangs. Schuld fei daran hatte, fein Gewicht beigelegt. Der Staatsanwalt beantragte eine anderer graphischer Gewerbe angepaßt werde, um das Bufammen die wahnwigige Spetulation, wie von Seiten der Kapitaliften Ge ängnißftrafe von 4 Wochen. Der Gerichtshof erkannte auf gehen zu erleichtern. Der zweite Punkt der Tagesordnung: Die betrieben wird, die Fabrikanten, welche heute alle für den Welt getlagte der Zeitung auf niederträchtige und hinterlistige Art und rief eine ziemlich erregte Debatte hervor. Die Herren Wietrisch sehen. Jeder produzire, so viel er nur irgend tönne, der größte 5 Tage Gefängniß mit der Begründung, daß sich der An- Berhältnisse, unter denen unfere Parteifiteratur hergestellt wirb", markt produziren, feien nicht im stande, die Produktion zu über und Riefe, welche zu dieser Angelegenheit das Referat hatten, Theil der Bevölkerung fei aber durch die Arbeitslosigkeit ob zu Gewaltthätigkeiten hatte sich gestern der Schriftsteller Teiftler mann herstellen laffe, die betreffs ihres Verhaltens zu den Ar Die Letztere werde von den Unternehmern wieder ausgenut fritisirten, daß die Berlags- Buchhandlung des Vorwärts" einen boch schlechten Löhne nicht in der Lage, diese Waaren au fon vor der 7. Straffammer hiesigen Landgerichts I zu verantworten. beitern zu den schlechtesten zäble. Es werde den Gehiljen ein die Löhne nur noch mehr zu kürzen. Andere neue Absatzgebiete Wegen Anfreizung verfchiedener Bevölkerungsklassen Theil ihrer Buchbinder- Arbeiten in der Buchbinderei von Wei fumiren, und dadurch entstehe die Ueberproduktion, die Krije
Weise bemächtigt habe.
welche aus einer franzöfifchen und einer amerikanischen Zeitung nicht einmal den ganzen Tag beschäftigt, so daß nicht das zum Industriestaaten sich entwickeln. entnommen waren. Entgegen der Ansicht des Rechtsanwalts Leben Nöthige verdient werde. Ebenso ungenügend seien die Dann beschäftige Weimann Schaden der großen Massen aufrecht erhalten würden. Wreschner I fam der Gerichtshof zu der Ueberzeugung, daß das Altordlöhne der Arbeiterinnen. inkriminirte Bergehen vorliege und verurtheilte deshalb den An- auch schulpflichtige Kinder über die gesetzlich vorgeschriebene längeren Ausführungen wies er nach, daß die Bestrebungen geflagten zu 3 Monaten Gefängniß. Zeit hinaus; um die Arbeiterschutz- Gesetze timmere Antisemiten wohl erklärlich seien, aber keineswegs dazu beitragen
theils erfunden waren, melbeten. Der Staatsanwalt hielt diese
Vorwärts" thätig
werden fönnten. Aus technischen
Der Referent betonte weiter, wie die Schuhsölle nur zum
ga
ber
unb
Bon
Extrablättern das„ Allerneuefte" aus alten Zeitungen auszugraben Vorwärts" in Verbindung gesezt und das Versprechen erhalten, feitigung einzelner Kapitalisten, sondern des heutigen Wirthschaft pilegt, beschäftigt jezt vielfach die Gerichte. Gestern unterlag/ daß die Arbeit zu den von ihm geforderten Bedingungen ver- systems und Uebergang zur genossenschaftlichen Produktionsweise Der Druckschriften- Händler Hecht, der in seinen berüchtigten er sich nicht. Der Vorstand habe sich mit der Buchhandlung des würden, die allgemeine Kalamität zu beseitigen; nicht durch Be Jeine Geschäftspraxis wiederum der Prüfung der 6. Straftammer geben werden folle, wenn er danach sich richtende, leistungsfähige tönne eine Verbesserung der Zustände herbeigeführt werden. hiesigen Landgerichts I. Das Schöffengericht hatte f. 3. ben Angeflagten Buchbinderei- Juhaber der Buchhandlung nachweiſe. Dies thun Dem mit großem Beifall aufgenommenen Bortrag, folgte wegen mehrerer Fälle des groben Unfugs und wegen versuchten zu dürfen, dazu beanspruche der Vorstand die Zustimmung der kurze Diskussion, an welcher sich die Genossen Kretschmann Betruges zu 8 Monaten Haft und 2 Monaten Gefängniß ver- Berjammlung. Genosse Bruns, der in der Buchhandlung des Wirsig betheiligten. ist, gab das erwähnte Versprechen Bu Bunft 3 berichtet der Vertrauensmann Forgbert. urtheilt, gegen dieses Urtheil war vom Angeklagten und von der nochmals ab, bezweifelte aber, daß derartige Geschäfte ihm wurden im Laufe des Jahres 5 Bersammlungen einberujen Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt worden. Es handelte nochmals ab, bezweifelte aber, Gründen die einen Ueberschuß von 42,30 M. ergaben. Die Einnahmen an fich wieder um die Ausrufung von Extrablättern, welche graufige fei Weimann bis jeht berücksichtigt worden; er habe aber große Parteigeldern beliefen sich auf 864,50 M. Ueberschüsse von Fe Unfälle und andere sensationelle Ereignisse, die theils antiquirt, Aufträge selten bekommen. Ein Redner wies darauf hin, daß lichfeiten u. f. m. 200 M., das Wahlkomitee führte 50,80 m. ab Extrablatt- Seuche für so gemeingefährlich, daß er ein Jahr Ge. es dem Vorstand unmöglich sein dürfte, auch nur eine Firma Dieſe Summe im Betrage von 657,60 m. wurde zu Agitation fängniß in Antrag brachte. Der Gerichtshof beurtheilte Herrn nachzuweisen, die ihre Arbeiter zu den vom Fachverein auf awecken, Broschüren und namentlich zur Unterhaltung der Pre Hecht weit glimpflicher. Er war der Meinung, daß das Ausrufen gestellten Bedingungen beschäftige; es gäbe in Berlin gar feine benugt. Es fei nöthig, die Preffe im ausgiebigsten Maße folcher Extrablätter einen groben Unfug überhaupt nicht darstelle, Derartige Firma. Hierzu sprachen noch die Herren Bibter, unterstüßen gerade hier in Rummelsburg . Bier Agitation glaubt Herrn Hecht auch, daß er in den meisten Fällen von der 3 ans, Gieside, Wunscheck, Solberg, Marwig, touren haben in dieser Zeit stattgehabt. Zu Revisoren gewählt wesen sei und verurtheilte ihn nur in einem Falle zu 1 Monat jammt schnelle Abhilfe. Verschiedene von ihnen schlugen vor, Schwabe. Als Vertrauensmann wurde der Genosse Forgbert Richtigkeit der von ihm veröffentlichten Nachrichten überzeugt ge- Tilgner, P. Schneider, Semetana. Sie forderten alle wurden die Genossen Rosenkranz, Philipp, Weigel, Dantulate un daß der Buchdruckereibefizer Bading fich eine eigene Buch- wiedergewählt. Unter Berschiedenem wurde von vielen binderei, wie fie so viele andere Buchdruckereien haben, Seiten die bei der legten Agitationstour au Tage getretene Reichsgerichts Enteinrichten möge. Die Forderungen des Vorstandes: 91/ estündige Willkür der Gendarmen gerügt, welche Schriften beschlagnahm 19 M. Mindestwochenlohn für lund Sistirungen vorgenommen hätten, woju fie durchaus night
Gefängniß.
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