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Zurüdzahlung von Beamtenversicherungsgeldern auf Grund der

Städteordnung vom Jahre 1898.

Ein interessanter Stechtsstreit wegen angeblich zu Unrecht be= zahlten Krankenkassengeldern entspann sich zwischen 21 Bureau­beamten der Stadt Cassel gegen die Städtische Betriebs­frantentasse zu Cassel. Die Kläger sind Angestellte des Magistrats und waren bis auf fünf schon vor dem Jahre 1898 in der jeweiligen Anstellung. Im November 1904 beschloß der Magistrat die jeßigen Kläger auf Lebenszeit anzustellen und wurde vamit die Versicherungspflicht der Kläger   gemäß dem Betriebs­Tranfenfassengeseh aufgehoben. In dem jeweiligen Rechtsstreit behaupten die Kläger   aber, daß sie auf Grund der im Jahre 1898 in Kraft getretenen Städteordnung von diesem Zeitpunkt an als Iebenslänglich Angestellte zu betrachten seien. Die hierauf bes züglichen Bestimmungen gehen dahin, daß diejenigen Gemeinde­

Ueber die letzte Bautenkontrolle machte der Vorsigende Schulz folgende spezielle Angaben für die Puzzer:

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141 Bauten

Am 7. August wurden kontrolliert 171 Bauten: Gearbeitet wurde auf. Die Arbeit ruhte auf Zum Anfangen waren fertig

Angetroffen wurden

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18 12 Insgesamt 171 Bauten 786 Außenputer 925 Innenpuger . 1711 Puter

zu melden haben, und daß die Unterstützung vorläufig einen Tarifvertrag abgeschlossen, in dem 9½stündige Arbeitszeit noch fortbesteht, bis eine demnächst einzuberufende Versammlung und Mindestlöhne vereinbart waren. Der Tarifvertrag ist am endgültig darüber entscheidet." 12. August abgelaufen. Die Gehülfen riefen das Einigungse amt an, hier gaben die Unternehmer die Erklärung ab, daß sie dem Metallindustriellen Verband angehören, der den Abschluß von Tarifverträgen nicht gestattet. Als diese Verhandlungen sich zerschlugen, bemächtigte sich der Scharf macherverband der Angelegenheit, der für Montagvormittag Ver. handlung anberaumte. Die geforderte neunstündige Arbeitszeit sowie die verlangten Mindestlöhne wurden von den Scharfmachern rundweg abgelehnt, dagegen den Arbeitern 944stündige Arbeitszeit( bisher 9% Stunden) sowie Lohnaufbesserungen von 3 beziv. 2 Pf. zugestanden. Eine start besuchte Versammlung der beteiligten Arbeiter lehnte diese Zugeständnisse ab; auf 9 stündige Arbeitszeit getadelt und die Lohnkommission be in einer mit 240 gegen 24 Stimmen angenommenen Resolution wurde die Lohnkommission wegen ihres Entgegenkommens in bezug lung zu treten. Die Verhandlungen fanden am Dienstagvormittag auftragt, nochmals mit dem Industriellenverband in Unterhand­im Kunstgewerbehaus unter dem Vorsiz des Oberscharfmachers Dr. Guggenheimer Augsburg   statt. lehnten jedes weitere Entgegenkommen brüst zurück, sodaß die lehnten jedes weitere Entgegenkommen brüst zurück, ſodaß die Betracht kommenden Arbeiter wird die weiteren Schritte beraten. Verhandlungen scheiterten. Eine weitere Versammlung der in Zuzug von Gürtlern, Metallgießern und Schleifern nach München  ist fernzuhalten.

Kontrolliert wurden

beamten, die nicht lediglich zum vorübergehenden Dienst berufen ergibt zusammen 2588 Pußer für Groß- Berlin. Am Sonnabend, Bur Streitkontrolle meldeten sich am 7. August 877 Putzer, das sind, zu den lebenslänglich Angestellten gehören. Die Kläger   ver- den 10. August, meldeten sich 895 Buzzer, am Montag, den langten deshalb die von 1898 bis 1904 gezahlten Krankenkassen  - 12. August, dagegen nur 835 Buber in den 12 Kontrollstellen. Auf beträge von der Kasse zurück und stützten ihren Klageantrag be- den angefangenen Bauten ist noch zu puzen außen: 27 Bauten sonders auf ungerechtfertigte Bereicherung nach§ 812 des Bürger- 1 Woche, 36 Bauten 2 Wochen, 14 Bauten 3 Wochen, 18 Bauten lichen Gesetzbuches. Die beklagte Städtische Betriebskrantenfasse 4 Wochen, 11 Bauten 5 Wochen, 8 Bauten 6 Wochen, 1 Bau leugnet vor allen Dingen die nach einer Reichsgerichtsentscheidung 7 Wochen, 9 Bauten 8 Wochen. Innen zu pußen ist auf 23 Bauten bei einer Haftbarmachung des§ 812 erforderliche Voraussetzung 1 Woche, 25 Bauten 2 Wochen, 21 Bauten 3 Wochen, 16 Bauten der unmittelbaren Verschiebung der Vermögenslage der Kläger  , 4 Wochen, 12 Bauten 5 Wochen, 6 Bauten 6 Wochen, 2 Bauten da sie gemäß der Leistung der Kläger   auch zur Gegenleistung in 7 Wochen. Krankheitsfällen verpflichtet gewesen sei.

Bis zu das

Die Fliesenleger und Hülfsarbeiter

noch.

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Husland.

Die Industriellen

Das Landgericht Tassel berneinte eine unrechtmäßige Be­reicherung der beklagten Kasse, da diese während der ganzen Zeit haben ihre zum 1. Oftober ablaufenden Tarifverträge gekündigt und war es gelungen, in dem Städtchen Dettweiler i. E. die für Schuhmacheraussperrung zu Dettweiler i. E. Nach vielen Mühen Das Versichertsein gewährt habe, und somit eine gleichwertige find sich die in Frage kommenden Organisationen Bereinigung Unternehmer meist in Heimarbeit beschäftigten Schuhmacher dem Gegenleistung bestanden hätte. Infolgedessen wies es die Kläger der Fliesenleger Deutschlands  , Ortsverein Berlin  , Verband zuzuführen. Alsbald setzten aber auch die Gegenbewegungen mit ihrer Klage ab. Dahingegen tam auf die Berufung der Abteilung 1 und 2", Zentralverband der Maurer der Unternehmer ein und sie forderten von den Arbeitern die Unter­Kläger das Oberlandesgericht Tassel zur Verurteilung der be- Deutschlands  , Sektion der Fliesenleger Berlin  " zeichnung eines Reverſes, daß sie nicht mehr der Organisation an flagten Betriebskrankenkasse zur Zahlung der seit 1898 unrechterband der christlichen Bauhandwerker" und gehören. Da dies nicht geschah, wurden mehrere Arbeiter gemaß mäßig eingezogenen Kassengelder. Das Oberlandesgericht führte" Verband der baugewerblichen Sülfsarbeiter, regelt. Aber auch dies schüchterte die Arbeiter nicht ein. Jezt haben aus, daß nach der Städteordnung die Kläger als lebenslänglich Zweigverein Berlin  " dahin einig geworden, diesmal geschlossen nun die Fabrikanten Roth, Zimmermann, Vogel und Angestellte vom Jahre 1898 zu gelten haben und von diesem Zeit in den Kampf zu ziehen und einem einheitlichen Tarife für Levy die organisierten Arbeiter ausgesperrt. Buzug ist fern­puntt an auch ihre Versicherungspflicht erloschen sei. ganze Gewerbe Gültigkeit zu verschaffen. Die be= diesem Zeitpunkt hätten Kläger   gefündigt bekommen fönnen. Wenn teiligten Verbände haben zuhalten. eine Tarifberatungskommission ein­dies aber nicht geschehen sei, so hätten sie dann auch in ihre vollen gesetzt, welche ihre Vorarbeiten eben beendet hat. Der den Rechte eingesetzt werden müssen. Sie seien dann aber nicht mehr Unternehmern der Branche bereits zur Kenntnisnahme eingefandte Der Telegraphistenstreit in Amerika  . verpflichtet gewesen, Raffenbeträge zu zahlen und stünden ihnen Tarifentwurf sieht gegen den alten Vertrag namhafte Verbesserungen deshalb die Ansprüche auf Rückforderung zu. Es bestehe allerdings vor. Es wird in erster Linie die a cht stündige Arbeitszeit bei Union  ) in Montreal   und Toronto   weigern sich, mit nichtorganisierten Die Telegraphisten der Great Northwestern Company( Western fein unmittelbarer Zusammenhang zwischen ihren Zahlungen und einem Stundenlohn von 95 Pfennig gefordert. Die in die Branche Telegraphisten in New York   und Chicago   zu arbeiten und haben der Kasse, jedoch werde derselbe durch den materiellen Zusammen- eintretenden Gesellen haben eine Starenzzeit von drei Monaten hang begründet, indem ihre Gelder der Kaffe zugeflossen seien.( früher zwei Jahre) durchzumachen, doch darf während dieser Zeit die deshalb die Arbeit eingestellt. Die Canadian Pacific Company iſt Ebenso sei auch durch die Geltendmachung der Kasse nicht der Tat- Entlohnung nicht niedriger sein, als der jeweilige Maurerlohn. von dem Ausstand nicht betroffen. Der Kabeldienst funktioniert bestand des§ 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verneinen. Es als Arbeitszeit gelten die Stunden von 7% Uhr früh bis läge hier keine direkte Leistung der Kasse gegen die jedesmal ge- 5 Uhr nachmittags und ist eine halbstündige Frühstücks- und eine zahlten Beträge der Kläger bor. Gegen dieses Urteil hatte die beklagte Betriebstrantentaffe Stunde und an den Arbeitstagen vor den Weihnachts-, Oster- und einstündige Mittagspause vorgesehen. An Sonnabenden soll eine mit vollem Erfolge Revision beim Reichsgericht eingelegt. Und Pfingstfesten drei Stunden früher Arbeitsschluß eintreten und muß war ertannte der VII. Bivilsenat des höchsten Gerichtshofes für die Lohnzahlung vor Beendigung der Arbeit erfolgt sein. Unter Aufhebung des oberlandsgerichtlichen Urteils und Zurück- dem alten Tarife hat sich ein erheblicher Mißstand bei der Be­weisung der Klägerischen Berufung gegen das landgerichtliche zahlung des Fahrgeldes herausgestellt und verlangt der neue Ent­Urteil, wodurch das die Kläger   abweisende Urteil des wurf die Regelung dieser Frage derart, daß bei allen Bauten, die Landgerichts Cassel wiederhergestellt wurde. Der 1 Kilometer vom Spittelmarkt entfernt liegen, Fahrgeld ge­erfennende Senat führt hierzu aus, daß für die Kläger   eine Bezahlt werden muß. Bei Arbeiten, die auf außerhalb der Ringbahn nachteiligung bisher noch gar nicht feststehe, da ihnen immer noch liegenden Baustellen ausgeführt werden müssen, soll auch die Klage gegen den Magistrat auf Bahlung ihres vollen Gehaltes die Laufzeit nach halben und ganzen Stunden bezahlt werden. ( also Nachzahlung der Abzüge) zustehe. Sodann liege aber auch Außerdem muß für Arbeiten auf Baustellen, die außerhalb des eine unmittelbare Verschiebung der Vermögensverhältnisse nicht Borortverkehrs liegen, pro Tag 3,50 M., bei Gewährung von Kost vor. Infolgedessen ist die Anwendung des§ 812 des Bürgerlichen   und Logis 1,50 M. Buschlag gezahlt werden.- Ueberstunden, Nacht Gesetzbuches nach einer früheren Reichsgerichtsentscheidung aus- und Sonntagsarbeit sollen möglichst vermieden werden. Ist dies nicht geschlossen, da nach dieser Entscheidung eine direkte Verschiebung angängig, so ist für die Zeit von 5-8 Uhr abends ein Buschlag von der Vermögenslage gefordert wird. 25 Proz., für Nacht- und Sonntagsarbeit ein solcher von 100 Broz. zu zahlen. Afford darf nicht gearbeitet werden. Des weiteren fieht der Entwurf Bestimmungen vor über das vom Unternehmer zu Sachen auf jedem Bau einen verschließbaren Raum. In den Wintermonaten haben die

Gewerkschaftliches.

Wie das Unternehmertum Arbeiter ehrt"!

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Der nationale Vollzugsausschuß des Telegraphistenverbandes fannt gegeben, der Ausschuß werde dem Verbandsvorsitzenden bei hielt in Chicago   eine Versammlung ab. Nach derselben wurde be­seiner Ankunft in Chicago   empfehlen, daß der Generalstrek sofort proflamiert werde.

M

Der Sekretär des Eisenbahntelegraphisten Ver. bandes hat den Mitgliedern dieses Verbandes erklärt, fie müßten ihre Verträge mit den Eisenbahngesellschaften achten und ihre Pflicht erfüllen wie vor der Proklamation des Ausstandes. ebenfalls in den Streik getreten. Auch in anderen großen Städten Die Messenger Boys der Postal Telegraph Company find der Oststaaten sind die Messenger Boys ausständig geworden. lärt, daß ihre Lage sich gebeffert habe. Die Gesellschaften Von beiden Parteien im Telegraphistenausstand wird er lärt, daß ihre Lage sich gebeffert habe. Die Gesellschaften behaupten, daß sie in vergangener Nacht genügend Ersak. fräfte erhalten hätten, um den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb aller Bureaus in allen Teilen des Landes aufrecht erhalten zu können. Die Telegraphisten erklären, daß der Zuwachs an noch Schwankenden anderer Bureaus veranlaßt

liefernde Handwerkszeug und verlangt für die Arbeiter zur Unter- Ausständigen Bewegung anzufchließen.

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elle

bereit erklärt.

Die kaiserliche Oberpostdirektion zu Berlin   gibt bekannt, daß

Anläßlich der letzten großen Metallarbeiteraussperrung Unternehmer dafür zu sorgen, daß in Räumen, to Fliesenarbeiten Ein Mitglied des, New Yorker Staatsdepartements hat den in München   hat der dortige Metallindustriellen- Verband Ver- ausgeführt werden, die Fenster verglast sind. Zur Beilegung von Leitern der Western Union   und der Postal Telegraph Company dienstmedaillen" gestiftet, die alljährlich an solche Arbeiter Streitigkeiten ist eine Schlichtungskommission vorgesehen, die von seine Vermittelung zur Beilegung des Etreites angeboten, aber berliehen werden sollen, die 25 Jahre und länger es fertig Arbeitgebern wie Arbeitnehmern von je 7 Mann beschickt wird. Als die Antwort erhalten, daß es nichts zu schlichten gäbe. Der Vor­brachten, bei einem und demselben Arbeitgeber zu fronden. Am Borsigender soll ein Gewerberichter fungieren. Die Gültigkeit des fißende der New Yorker Telegraphisten- Vereinigung erklärte dem Sonntagvormittag wurden im Münchener   Rathause ca. 100 Bertrages foll vom 1. Oktober 1907 bis 1. Juli 1909 laufen, doch Betreffenden, die Telegraphisten seien bereit, sich einer ernst ge= Arbeitsveteranen mit der silbernen und goldenen Medaille ſoll am 1. Juli 1908 eine Lohnerhöhung von 5 Pf. pro Stunde meinten schiedsgerichtlichen Entscheidung zu unterwerfen. Die eintreten. Für die Hülfsarbeiter wird ebenfalls die achtstündige dekoriert. Der Großbrauereibefizer Gabriel Sedlmayer Arbeitszeit bei einem Stundenlohn von 70 Bf. gefordert. Die Telegraphengesellschaften haben sich aber bis jetzt noch nicht hierzu begrüßte die zahlreichen Prämiierungen als ein gutes Beichen Rarenzzeit soll ebenfalls drei Monate, der während dieser Zeit zu für das schöne Einvernehmen zwischen Arbeitnehmern und zahlende Lohn nicht unter 60 Pf. betragen. Für Säurearbeiten ist Arbeitgebern. ein Zuschlag von 25 Proz. zu gewähren. Im übrigen gelten für infolge des im Bereiche der Nordamerikanischen   Landtelegraphen Wie dieses gute Einvernehmen" aussieht, das mußten die Hülfsarbeiter dieselben Bestimmungen wie für die Fliesenleger.  - 5 Arbeiter der Hackerbrauerei, die 9 Proz. Dividende verteilt, In der am Dienstag abgehaltenen von Mitgliedern aller in gesellschaften ausgebrochenen Streiks Telegramme nach allen erfahren. Die Arbeiter, die der Firma zu einer solch billigen Frage kommenden Organisationen besuchten Versammlung wurde Orten der Bereinigten Staaten von Amerika  - außer New Reklame verhalfen, mußten nämlich am Tage ihrer Aus- Regelung des Fahrgelbes so zu verlangen, daß innerhalb des Stadt- Ihre Annahme bei den hiesigen Bostanstalten erfolgt daher bis auf nach einem einleitenden Referat von Buttlig beschlossen, die Vork( Stadt) und Boston  - Verzögerungen unterworfen sind. zeichnung früh morgens antreten und bis 8 Uhr ringes 20 Bf. pro Tag, im übrigen nach den Bestimmungen des weiteres nur auf Gefahr des Absenders. chanzen. Erst dann konnten sie schweißtriefend nach Hause Entwurfes das Fahrgeld gezahlt werden muß. Ebenfalls wurde be­eilen, sich in den Sonntagsstaat werfen, nach dem Rathause schlossen, in den Entwurf eine Bofition aufzunehmen, wonach bei eilen, um sich hier mit hungrigem Magen für ihre Verdienste Arbeiten, die von Leiterrüstungen aus gemacht werden müssen, ein für das profitgierige Unternehmertum mit der Silbernen" Buschlag von 50 Broz. zu zahlen ist. Buttlig teilte mit, daß sich dekorieren zu lassen. die Firma Rosenfeld u. Co. als Vermittlerin bei den Tarif berhandlungen angeboten hat. Die Versammlung beschloß, mit allen Machtmitteln dem abgeänderten Entwurf Geltung verschaffen zu

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Erst der Profit und dann die follten die Altbewährten" denn auch wissen.

Berlin   und Umgegend.

Dekoration, das

Die Bewegung im Baugewerbe.

wollen.

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Achtung, Kleber und Bauhandwerker! Der Unternehmer Schade, Rigdorf, Kaiser Friedrichstr. 52- Bauten: Böhmischestr. 8, Nichtbezahlung der Tarifpreise gesperrt. Die dort arbeitenden Kleber berrichten Arbeitswilligendienste, und bitten wir die Bau handwerker, dieselben auf ihre Pflichten aufmerksam zu machen. Freie Vereinigung der Tapezierer.

Eingegangene Druckschriften.

bandes der Steinfeger, BPflasterer und Berufsgenossen Deutschlands  , abge Protokoll über die Verhandlungen des 7. Berbandstages des Ber. halten in Leipzig   vom 17. bis 23. Februar 1907. Verlag des Verbands­borstandes. Berlin   NW.   21, Wiclefftr. 16.

Jahresbericht des Vorstandes des sozialdemokratischen Vereins für den achten und zehnten schleswig- Holsteinischen Reichstagswahlkreis für den Zeitraum vom 1. Juli 1906 bis zum 30. Juni 1907. Verlag: C. Heinrich, Hamburg  .

Letzte Nachrichten und Depefchen.

Ein schwerer Sünder.

Frankfurt   a. M., 14. Auguft.( B. H.  ) Nach einer Meldung der" Frankfurter Zeitung  " aus Wilhelmshöhe   erregte heute auf Wilhelmshöhe   einiges Aufsehen, als zwei Posten mit aufgepflanztem Seitengewehr einen Verhafteten begleiteten. Es war indessen nur ein lebermütiger, der sich den Anordnungen der Bostenkette nicht

Die Sektion der Bußer vom Zentralverband der Maurer   hielt Schubong 48 und Donaulje am Dienstagabend im großen Saal der Brauerei Friedrichshain" eine Mitgliederversammlung ab, in der Thöns über die gegen wärtige Situation Bericht erstattete. Er beleuchtete die Aus­führungen der bürgerlichen Bresse und erklärte, daß die Arbeiter gar nicht daran denten, einen neuen Vertrag ohne das Bureau und Arbeitsnachweis: Schützenstr. 18/19, Kel. I, 8090. Zugeständnis einer Verkürzung der Arbeitszeit ab­zuschließen. Wenn der Verband der Baugeschäfte offen zum Wort­Achtung, Dachdecker Berlins  ! bruch aufgefordert habe, wo Verträge abgeschlossen worden sind, so Wegen Nichtinnehaltung des Tarifvertrages ist die Werkstelle werden die Organisationen um so eifriger darüber zu wachen von E. Muschid, Kreuzbergstr. 10, von jedem organisierten Dachfügen wollte. haben, daß die errungenen Vorteile nicht wieder verloren gehen. decker zu meiden. Thöns besprach die letzte Bautenfontrolle und erklärte die Not­wendigkeit einer Aenderung der Tattit. Dem Verhalten der Buzer im Kampf zollte er volle Anerkennung.

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In der Dis

Zentralverband der Dachdecker. Verwaltungsstelle Berlin  . Achtung, Friseurgehülfen! Wegen Differenzen gesperrt: fuffion zeigten sich viele Redner unbefriedigt von dem bisherigen Drescher, Groffenerstr. 14 und Frant, Huffitenstr. 18. Verband der Friseurgehülfen, Rosenthalerstr. 57. J. A.: Paul Liere. Deutfches Reich.

Großen

60 Häuser eingeäschert.

Herbstein  , 14. Auguft.( W. T. B.) Im Hause eines hiesigen Bäders brach in der letzten Nacht Feuer aus, das sich über einen großen Teil des Ortes ausbreitete. Es sind ungefähr 60 Häuser abgebrannt. Die Kirche, das Amtsgericht, die Bezirkssparkasse, welche bedroht warer sind gerettet, dagegen ist die Schule und das katholische Pfarrhaus eingeäschert. Die Entstehungsursache des Feuers ist unbekannt, da die Bewohner beim Ausbruch des Brandes mit Feldarbeiten beschäftigt waren. Das Feuer war heute gegen abend eingedämmt und jede weitere Gefahr beseitigt. Es konnte nur wenig gerettet werden. Folgenschwerer Zusammenstoß.

Ausgang der Dinge, einige gaben zu bedenken, daß man den Affordmaurern gegenüber mit mehr Klugheit vorgehen müsse und ihnen die Hand bieten sollte, denn viele seien darunter, die nur der Aufklärung bedurft hätten, um gewonnen zu werden. Beifall erntete ein Redner, der erklärte, daß die Berliner   Maurer In der Osnabrücker Gasuhrenfabrik von Kranschröder find, nicht zurückweichen dürften, sondern ihr Ziel, die Verkürzung der wie schon telegraphisch gemeldet, die Arbeiter am Dienstag, den Arbeitszeit, fest im Auge behalten müßten. Thön& betonte in 13. August, in Streit getreten. Die Arbeiter forderten in der feinem Schlußwort, daß man nicht versäumt habe, mit den Akkord- Hauptsache eine fünfprozentige Attorderhöhung, zehn Prozent Zu­maurern Fühlung zu suchen, aber ohne bisher Erfolge erzielt zu lage für die Lohnarbeiter und vor allem Abschaffung von Miß­haben. Der Kampf würde mit Energie fortgesetzt werden, wenn ständen, außerdem Einführung eines Arbeiterausschusses. Die London  , 14. Auguft.( B. H.  ) Infolge eines Zusammenstoßes auch die Unternehmer schon über ihren Sieg jubeln. Die folgende Fabrikanten, welche in der nationalliberalen Partei die erste Geige eines Automobils und einem mit Ausflüglern besetzten Wagen sind Resolution wurde einstimmig angenommen: spielen, lehnten alles brüst ab, insbesondere die Einführung des 10 Personen schwer verlegt worden. Die Versammlung der Sektion der Buzer nimmt Kenntnis Arbeiterausschusses. Es liegt die Möglichkeit vor, daß die Firma bon dem gegenwärtigen Stand der Bewegung im Baugewerbe und versuchen wird, bei anderen Firmen Streitarbeit herstellen zu die Versammelten erklären, daß sie sich vollauf bewußt sind, in lassen. Insbesondere wird sie es in Kopenhagen   oder in ihren dem Kampfe ihre Schuldigkeit getan zu haben; sie sehen die Not Filialen von Brüssel, Zwolle  ( Holland  ) und Königsberg   ber­wendigkeit ein, daß die bisherige Kampfesweise von den Maurern suchen. Der Zuzug nach Osnabrück   ist unter allen Umständen fern und Bauarbeitern in andere Bahnen gelenkt wurde. Es wird zuhalten. Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um Abdrud beschlossen, daß es auch unseren Kollegen gestattet sei, auf den gebeten. Bauten Arbeiten anzunehmen, wo die Forderungen der bes teiligten Gruppen nicht bewilligt sind. Ferner wird beschlossen,

Tarifbewegung in der Münchener   Gelbmetallindustrie.

Rorruption.

Chicago  , 14. Auguft.( W. T. B.) Der Richter hat die Prüfung der Anklage gegen die Chicago  - und Alton- Eisenbahn wegen Ges währung von Rabatten an die Standard Dil GCompany durch die Groß- Jury bis zum 3. September aufgeschoben und erklärt, der Grund der Aufschiebung sei eine Mitteilung des Chefs des Justiz departements Bonaparte, nach welcher festgestellt ist, daß der frühere Distriktsanwalt Beamten der Eisenbahn Straflosigkeit für ihre Sülfe bei Erlangung von Beweismitteln gegen die Standard Dil Gompany zugesichert habe.

daß unsere Kollegen, welche arbeitslos geworden sind, sich von Die in den Metallgießereien, Gürtlereien und Schleifereien morgen, den 14. August, ab täglich einmal in ihren Kontrollstellen beschäftigten Arbeiter Münchens   hatten mit ihren Unternehmern Verantw. Redakteur: Hans Weber, Berlin  . Inferatenteil verantw.: Th. Glocke, Berlin  . Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin   SW, Hierzu 3 Beilagen u. Unterhaltungsblatt