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unter Strafe zu stellen, foie ja heute schon die Behinderung jener Preisschleuderei mit Gefängnisstrafe bedroht ist. Wahrlich ein prächtiges Gegenstück zum Gesetz über den unlauteren Wettbewerb. Und der Spießer, der über Schmuzkonkurrenz jammert, mo­ralisch sich entrüstet, ordnungsstaatlich tobt, er ist nicht mal mit dem unbehinderten, durch§ 153 der Gewerbeordnung, durch Straßen­polizeiverordnungen und staatsanwaltliche Strebsamkeit geschützten unlauteren Wettbewerb zufrieden, für die Ware: weibliche Arbeits­traft hat er sich noch eine besondere Preisdrückerei gesichert und sucht er die verschärfte Schmuskonkurrenz auf diesem Gebiete für alle Zeit zu erhalten. Wohl donnert man los, wenn die Geschäfts­fonkurrenz, vielleicht ermöglicht durch Lohndruck, die Preise der Erzeugnisse herabjekt, aber die Lohndrückerei, des Uebels Ursache, wird nicht nur verteidigt, sie soll in ihrer verschärften Anwendung als Mittel dienen, den anderen auf dem eingeschlagenen Wege noch zu übertrumpfen und man holt sich die weibliche Arbeitskraft her. Den Teufel versucht man durch Beelzebub auszutreiben. Der Preis für dieselbe Ware, nur weil sie ein Weib verkauft, wird auf die Hälfte der Preise für männliche Arbeitskraft herabgedrückt. Dabei regt sich nicht nur fein moralisches Bedenken, man ruft Hosianna!" und freuzige ihn!" Den nämlich, der den Kampf aufnimmt gegen diese Art unlauterer, verderblicher, Volkskraft vergiftender und verschleudernder Schmußkonkurrenz. Wer ernsthaft und verständig den unlauteren Wettbewerb bekämpfen will, wohlan, der trete ein für den Schutz der Ware Arbeitskraft, der trete ein für Bekämpfung der Schmußkonkurrenz auf diesem Gebiete.

Hier ist die Quelle des Uebels! Wer den unlauteren Wett­betverb auf dem Arbeitsmarkt verteidigt, in schmutzig egoistischer Weise die weibliche Arbeitskraft gegen die männliche ausspielt, deffen moralische Empörung gegen unlauteren Wettbewerb ist nicht nur aus engherzigstem Klassenegoismus geborene Heuchelei, es ist auch ein Kampf gegen Boltswohlfahrt.

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Bersammlungen- Veranstaltungen.

einem der vornehmen Bororte von London wohnhaften Vater, den Charlottenburg . Mittwoch, den 16. Oftober, 8% Uhr, im Volts- Lord Henry Clifton, ein Telegramm absenden konnte. In Bes haus, Rosinenstraße 3, Generalversammlung. Vortrag:" Die gleitung des Schuhmanns begab sich der junge Engländer" in das Bausteine des Lebens." Wahl des Vorstandes. 19. Oktober Boftamt am Potsdamer Platz und gab von hier aus ein Telegrammi Stiftungsfest. an seinen Vater auf, in dem er um schleunige Uebersendung von Berlin . Dienstag, den 8. Oktober, 8% Uhr, im Neuen Klub- 1000 M. bat. Am nächsten Tage machte der Beamte dem hochwohl­haus", Kommandantenstraße 72, öffentliche Versammlung. Be- geborenen Lord, der in dem Hotel Stuttgarter Hof" in der Anhalt­richterstattung vom Essener Parteitag. Wahl der Delegier- ftraße wohnte, seine Aufwartung. Seine Hoffnung, die von ihm tinnen zum Preußentag. Neuwahl der Vertrauenspersonen. ausgelegten zwei Mark zurüdzuerhalten, erwies sich jedoch als trügerisch, denn in einem schauderhaften deutsch - englischen Sprach­gemisch teilte ihm der junge Lord mit, daß sein Vater noch kein Geld geschickt habe. Der Beamte bot sich freiwillig an, vorläufig den Unterhalt für Seine Lordschaft" zu tragen. Er legte für den jungen Menschen noch einige Goldfüchse aus. Bald verduftete der junge Gauner englisch ". Die Sache fam erst einige Zeit später zur Kentnis der Behörde, als der 15jährige Schreiber Leuschner wegen Bettelns inhaftiert war. Bei seiner Vernehmung vor der Kriminalpolizei räumte er ein, jenes Gaunerstückchen verübt zu haben. Der Staatsanwalt beantragte 3 Monate, das Gericht er­fannte auf 6 Monate Gefängnis und 1 Woche Haft, unter An­rechnung von einem Monat und der Haftstrafe auf die Unter­fuchungshaft.

Gerichts- Zeitung.

Ein begaunerter Schuhmann.

Ein originelles Gaunerstückchen, welchem ein Berliner Schuh­mann zum Opfer gefallen ist, lag einer Anflage wegen Betruges, Urkundenfälschung und Beilegung eines falschen Namens zu grunde, welche gestern den 15jährigen Schreiberlehrling Baul Leuschner vor die 2. Straffammer des Landgerichts I führte. Am 10. Juli d. J. stand der Schuhmann S. auf dem Potsdamer Plak Posten. Unter allen Anzeichen der höchsten Erregung trat plötzlich ein elegant gekleideter junger Mann an ihn heran und erzählte in einem fast unverständlichen Kauderwelsch, er habe soeben seine Brieftasche mit 2000 Pfund Sterling Inhalt verloren. Der junge Mann schien völlig ratlos zu sein, zumal er nicht einmal der deutschen Sprache genügend mächtig war. Da gerade die Dienst­zeit des Schuhmanns beendet war, so nahm er sich des Fremdlings, der sich als Lord Clifton aus London vorgestellt hatte, in einer Regung menschlichen Mitgefühls an und händigte ihm vorläufig zwei Mark aus, damit der junge Lord an seinen, angeblich in

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In Fürth war im Sommer ein Streit der Spiegelbelegerinnen. Der Schreiner W., der Mann einer der Streifenden, nannte die Arbeitswillige Fanny Wagner Streifbrecherin. Für diese Untat erhielt er eine Woche Gefängnis. Ob nun Fannys Ehre repariert ist?

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