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thn bewußtlos auf der Erde liegen. Sie trugen den Körper nach dem Stall. Der herbeigerufene Arzt konnte nur seinen Tod fest stellen. Ein Sachverständiger stellte die Diagnose auf innere Vers blutung, für das Vorliegen eines Schlaganfalles fehlte es an Meri­malen, Alkoholmißbrauch" des Gestorbenen sei ausgeschlossen. Die Fuhrwerksberufsgenossenschaft und das Schiedsgericht für Arbeiter versicherung für den Stadtkreis Berlin hatten die Zubilligung einer Hinterbliebenenrente abgelehnt, da der Nachweis eines Betriebs­unfalles nicht erbracht sei. Vor dem Reichsversicherungsamt wies ein Arbeiterjekretär, der der Witwe beistand, darauf hin, daß hin­reichende Wahrscheinlichkeit für einen Betriebsunfall vorliege, denn das charakteristische Zeichen eines Schlaganfalls, die bläuliche Ber­färbung, fehlte, die Lage der Leiche spreche dafür, daß er beim An­spannen der Pferde vielleicht infolge der herrschenden Glätte, viel leicht infolge eines Stoßes zu Falle gekommen und daß dann innere Blutgefäße geborsten seien. Wenn auch ein absolut zwingender Nachweis für das Vorliegen eines Betriebsunfalles nicht erbracht fei, so sei doch unter Berücksichtigung der gesamten Sachlage mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß der Tod infolge Unfalles bei der Ausübung der Betriebstätigkeit erfolgt sei. Der Anspruch der Hinterbliebenen wurde nach längerer Be­gründung mit folgenden Gründen auch vom Reichsversicherungsamt abgelehnt: Allerdings sci nicht widerlegt, daß der Verstorbene am 3. Januar 1906 gesund aus seiner Wohnung fortgegangen und auch vor diesem Tage niemals frank gewesen ist. Es sei erwiesen, daß der Tod auf der Betriebsstätte eingetreten ist. Indessen aus alle­dem folge noch nicht, daß der Tod auf einen Betriebsunfall, d. h. auf einen plöglichen, den Körper gewaltsam schädigenden Betriebs­borgang zurückzuführen ist. Vielmehr sei bei dem Mangel von Augenzeugen eines solchen Unfalles und bei dem Fehlen einer ärzt­lichen Leichenöffnung die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß der Tod durch innere, mit einem Betriebsunfall nicht in Verbindung stehende Vorgänge verursacht worden ist."

Danach verlangt das Reichsversicherungsamt einen so lückenlosen Beweis, wie er der Natur der Sache nach in den übermeisten Bes triebsunfällen unmöglich geführt werden kann. Dies Verfahren widerspricht dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung und den speziell für Unfallsachen gegebenen Vorschriften. Niemals hat das Reichsgericht für den Nachweis eines Betriebsunfalles so strenge Nachweisforderungen dem Kläger gegenüber erhoben. Und die für die Tätigkeit der Unfallbehörden von Dr. Böditer ausgearbeiteten kaiserlichen Berordnungen vom 5. Auguft und 2. November 1885 heben ausdrücklich hervor, daß nach der tatsächlichen Lage der Dinge und dem Geist der Unfallversicherungsgesetzgebung entsprechend man sich mit dem Nachweis einer Wahrscheinlichkeit für den Unfall und für den Zusammenhang des Unfalls mit dem Leiden begnügen müsse. Eine Erleichterung des Beweises, teine Erschwerung des Be­teises foll also für Unfallfachen eintreten. Nach dem oben ge­schilderten Fall, der leider nicht allein dasteht, geht das Reichs­bersicherungsamt den umgekehrten Weg. Die unsäglich traurigen Folgen solcher Rechtsprechung für die auf dem Schlachtfeld der Arbeit Verletzten und ihre Hinterbliebenen fordern dringend eine gefeßliche Abhülfe durch Reform der Unfallgefezgebung in dem seit Jahrzehnten von der Sozialdemokratie geforderten Sinne. geschäftsmäßige" Vertreter?

Arbeitersekretäre

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nach einer Mitteilung in den amtlichen Nachrichten des Reichs- Einführung der achttägigen Lohnzahlung, Erhöhung der Stunden­versicherungsamts" in zivei Entscheidungen aufgestellt und in dem löhne der Affordarbeiter, Lieferung von Handschuhen an die Arbeiter einen Fall folgendermaßen begründet: in der Bleiche werkstatt, Schaffung eines Raumes, wo die

Die Entscheidung über den Anspruch hängt davon ab, ob die Arbeiter ihre nassen Kleider trocknen können, Gewährung eines von dem Sohne des Klägers verwendeten 124 Marken in den Aufschlages für Ueberstunden und Sonntagsarbeit. Außerdem bor Quittungsfarten Nr. 5 bis 7 rechtswirksam sind. Daß diese Marken allen Dingen anständige Behandlung seitens der Vorarbeiter. nicht als Pflichtmarken gelten können, ist bereits ausgeführt worden. Es ist auch nicht zu beanstanden, wenn das Schiedsgericht tatsächlich Bestrafter Verleumder. feststellt, daß sie ohne Zutun und Wissen des Klägers von seinem Sohne verwendet worden sind. Diese Feststellung begründet aber Sorte, hatte vor einiger Zeit in einer Kritik des Jahresberichts des Die Dortmunder Zeitung", ein Scharfmacherblatt schlimmster nicht den vom Schiedsgericht gezogenen Schluß, daß die Marken nicht Bergarbeiterverbandes bemerkt, von etwa 2 Millionen Mark Aus­anzurechnen seien. Es ist grundsäßlich anzuerkennen, gaben seien nur etwa 400 000 Mart zugunsten der Arbeiter ver daß die Versicherung durch einen Dritten für den wendet worden. Die Führer der Vergarbeiter ließen sich gut bes Versicherten und an Stelle seiner wirksam borzahlen und verständen zu leben und zu genießen. Es wurde so hin genommen werden kann; es liegt hier ein ähnliches Ver- gestellt, als seien die Streitunterstützungen, Beiträge zu Arbeiter­hältnis vor, wie bei der Geschäftsführung ohne Auftrag im bürger- fetretariaten, Ortsvergütungen usw. nur Aufwendungen für die lichen Rechte. Der Regelfall wird allerdings der sein, daß der Ver- Agitatoren. Summarisch wurde dann von sozialdemokratischer Wirts sicherte um die Entrichtung der Beiträge weiß. Es liegt aber fein fchaftsweise geredet. Der Verbandsvorstand stellte gegen den ver gefeßlicher Grund vor, den ohne Wissen des zu Versichernden ent- antwortlichen Redakteur der Dortmunder Zeitung" Dabis Straf richteten Beiträgen die Rechtsgültigkeit abzusprechen. Die Voraus- antrag wegen Beleidigung. Merkwürdigerweise erfolgte in erster fegung ihrer Gültigkeit ist natürlich, daß der Versicherte die Ver- Instanz Freisprechung, weil dem Angeklagten der§ 193 zu Gebote tretung genehmigt. Diese Genehmigung ist schon darin zu finden, stehe. Die Dortmunder Straffanumer als Berufungsinstanz hob das daß der Versicherte sich zur Begründung eines Rentenantrags auf freisprechende Urteil aber auf und verurteilte den Dabis zu 50 Mark die von dem Dritten geleisteten Beiträge beruft. Es sind somit die Geldstrafe, auch wurde auf Publikationsbefugnis erkannt. Jener vom Sohne des Klägers entrichteten 124 Beiträge rechtswirksam." Lügenartikel ist damals von der gesamten Ordnungspresse verbreitet worden, ob sie nun auch die Verurteilung melden wird?

alle entschieden, in dem ein Magistrat ohne Beteiligung oder Zu In gleichem Sinne hat das Reichsversicherungsamt in einem Stimmung der Klägerin für fie 10 Beiträge auf Armenrechnung ge leistet hatte. Auch diese 10 Marken sind für anrechnungsfähig Der legtangeführte Fall dürfte zur Nachahmung Gemeinden zu empfehlen fein.

erachtet.

Gewerkschaftliches.

Drohende Metallarbeiteraussperrung in Rüsselsheim a. Main . Die Arbeiter der Nähmaschinen-, Fahrräder- und Motorwagen­ein. Die Hauptforderung ist: Herabfegung der täglichen Arbeiszeit fabrit Opel in Rüsselsheim reichten am 5. Oftober Forderungen von 10 auf 9 Stunden und entsprechenden prozentualen Zuschlag auf Lohn- und Stüdarbeit, um die Verdiensteinbuße wieder wett zu machen. Die Firma lehnte die Forderungen der Arbeiter rundweg ab und nachgesuchte Verhandlungen durch den Bezirksleiter des Christlichnationale Springprozession. Metallarbeiterverbandes blieben ohne Erfolg. Daraufhin reichten Nachdem die Christlichnationalen auf ihrem 2. Rongreß airta 220 qualifizierte Arbeiter ihre Kündigung ein. Dies hatte zur zunächst mit Worttaten die Arbeiterbewegung vorwärts" Folge, daß die Firma am Sonnabend fast sämtlichen Arbeitern fündigte. Diese Kündigung ist am 2. November abgelaufen. Kommt gebracht hatten, kamen zum Schluß die programmäßigen bis dahin keine Einigung zustande, so werden ungefähr 1500 Burüdhopfer. Herr Wiebers, der noch nicht dem hohen Rate Arbeiter von der Aussperrung betroffen und ents der Bentrumsfraktion angehört, durfte die Zuhörer mit lassen werden. einigen fräftigen Sprüchlein erfreuen.

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Sein Freund Giesberts, der schon etwas mit zemucü­Die Chriftlichen" und die Gelben". mischem Diplomatenöl gesalbt ist, trat erheblich- ahmer Bayrische Zentrumsblätter melden aus Immenstadt : Die Fabril auf. Er hopste rüdwärts. Von einer Achtstundenschicht für leitung der Bindfadenfabrik läßt neuerdings... neue Arbeiter. Feuerarbeiter redet er erst gar nicht, nur die Zwölfftunden wohnhäuser bauen. Tief bedauerlich bleibt es aber, daß chriftlich­schicht verurteilt er. Gegen die Pensionskassen, deren organisierte Tegtilarbeiter eine Fabritwohnungen erhalten und korrumpierende, demoralisierende Wirkung Wiebers betonte, mit den Sozialdemokraten auf die gleiche Stufe gestellt werden. wollte er nichts anderes sagen, als das die durch Beitrags- wird der Brauerstreit in Augsburg und der Boykott als aus. zahlung erworbenen Rechte nicht verloren gehen sollten. Bu fits los prophezeit, denn Augsburg sei für das Gelingen der Frage der Erhebung über die Arbeitsverhältnisse in den eines solchen Kampfes nicht der richtige Ort, weil sich die Herren Hüttenwerken meinte er: Der Reichstag werde den bean- Unternehmer schon seit einer Reihe von Jahren die christlichen und Das Gewerbegericht zu Jena hat am Dienstag den An- tragten Erhebungen über die Lage der Hütten- und Walz - die gelben Gewerkschaften gesichert haben." trag eines Beklagten, den Arbeitersetretär Otto erksarbeiter keine großen Schwierigkeiten machen, aber die Ausland. Günther als Vertreter des Klägers auf Grund des§ 31 Erhebungen würden sehr lange Zeit in Anspruch nehmen. Die Abstimmung der irischen Eisenbahner des Gewerbegerichtsgefetes nicht zuzulassen, in einer Wie harmlos der Mann doch geworden ist. Der Reichstag bemerkenswerten Entscheidung zurückgewiesen. Günther war aber Herr Giesberts gewährt gnädigst noch lange Beit vereine daran beteiligt. Hiervon stimmten 6 mit nein, 142 haben hat die Erhebung schon vor fast zwei Jahren gefordert zur Frage des Streits ist bereits beendet. Es haben sich 249 8weig­in der Lohnklage eines Tischlers gegen einen Möbelfabrikanten dafür. Damit kommt er anscheinend einem dringenden Be- einstimmig für den Streit votiert und 64 mit einer großen Majorität; für den Kläger erschienen. Den Einwand des Fabrikanten dürfnis entgegen. Schon vor einem halben Jahre bemerkte schließlich haben 37 dahingehend beschloffen, den Verbandsvorstand bat er abzuweisen, der Gesetzgeber habe durch die Vorschrift die Arbeitgeber- Beitung" in einer Polemik gegen den in allen Schritten, die er unternimmt, zu unterstützen. Nach dieser des§ 31 feineswegs Arbeiterfekretäre oder Gewerkschafts- Borwärts", die Erhebungen seien gemacht und das Resultat Abstimmung hat also der Hauptvorstand des Eisenbahnerverbandes beamte zurückweisen wollen. Eine solche Zurückweisung wäre spreche durchaus nicht gegen die Unternehmer. Anscheinend die überwältigende Majorität seiner irischen Zweigvereine hinter eine weder vom Gesetzgeber noch vom Gericht beabsichtigte find aber doch langwierige Frisuren notwendig, sonst hätte sich. Das Resultat auch in England und Schottland dürfte ein Beleidigung und Herausforderung der organisierten Arbeiter. man das Material längst unterbreitet. Nun hat man ja mit ähnliches sein. Das Gewerbegericht schloß sich dieser Ansicht an. Der Vorsitzende, Genehmigung des Herrn Giesberts noch lange Beit. giveiter Bürgermeister Dr. Wagner führte u. a.Jaus: Das Gesetz Infolge der Bemühungen der angesehensten Gewerkschafts- und Herr Effert, der Vertreter der Bergarbeiter, hat an- Barteiführer beschlossen die Vertreter der sonderbündlerischen Drga­hat nur Rechtsanwälte und Geschäftsagenten von der Verscheinend die Absicht, den Gelben Konkurrenz zu machen. nisation der Lokomotivführer und Heizer, während des Streits die tretung vor dem Gewerbegericht ausschließen wollen, nicht Er wünscht die baldige Herbeiführung der Einigkeit zwischen Solidarität zu wahren und ebenfalls die Anerkennung ihrer Orga aber auch die Verwalter von Auskunftsstellen, deren Ent- Werksbesitzern und Arbeitern. Sobald man bezüglich des nisation zu verlangen. Wird dieser Beschluß ausgeführt, so hat der stehung der Gesetzgeber nicht voraussehen konnte. Uebrigens Bochumer Knappschaftsstatuts eine Verständigung biete, die Verband gute Aussichten auf Erfolg. müsse auf diesem Gebiete etwas Toleranz, aber keine Schikane für die Arbeiter annehmbar sei, seien die Arbeiter bereit, an Die Beamten des Bahnbureaus beschlossen, sich dem Streit geübt werden. Die sehr zutreffende Entscheidung wäre allen Gewerbe- einer friedlichen und gedeihlichen Entwickelung mitzuarbeiten, nicht anzuschließen, aber auch jede Arbeit, die außerhalb ihres Be­gerichten zur Nachachtung zu empfehlen, kann aber von der woran die Induſtrie sowohl wie die Arbeiter ein großes rufes liegt, zu verweigern und fich nicht als Streifbrecher het­Notwendigkeit nicht entbinden, durch Gesetz Gewerkschafts. Intereſſe haben. Fräulein Groß befürwortet das Einfangen zugeben. beamte und Arbeiterfekretäre gegen die Möglichkeit einer Aus- der Arbeiterinnen für die christlichnationale Bewegung, damit fchließung als Arbeitervertreter durch mißlaunige oder schikanöse man die Jugend und damit die Zukunft für sich habe. Dann erklärte der Arbeiterkongreß, er sei nicht die kom Richter sicherzustellen. petente Instanz, um in der Frage des Landtagswahlrechtes Stellung zu nehmen; die pompös angekündigte Resolution, in der das Reichstagswahlrecht für Preußen gefordert wird

Die Mittagspause der Handlungsgehülfen.

Das Landgericht Nürnberg fällte ein wichtiges Urteil in Sachen

Der Handelsminister Lloyd George lud die Bahndirektoren auf nächsten Freitag zu einer Besprechung ein. Die Direktoren nahmen die Einladung an. Es ist möglich, daß es dem Minister gelingen werde, sie zu einer versöhnlicheren Haltung zu veranlassen.

ber 1stündigen Mittagspause, die durch die Gewerbeordnung für fiel unter den Tisch. Und das nennt sich Arbeiterintereffen Letzte Nachrichten und Depeschen.

Nach Annahme der übrigen vorliegenden Resolutionen

das faufmännische Personal vorgeschrieben ist. Ein Unternehmer vertretung! war angeklagt, weil er zugelassen hatte, daß ein bei ihm beschäftigter Handlungsgehilfe nur eine einstündige Mittagspause einhielt. Ob- schloß die Vorstellung mit einer Danksagung an die Reichs­der

Vom Finanzkrach in Amerika .

New York , 23. Oktober. ( W. T. B.)( Meldung der Associated

er hierzu nicht angehalten worden sei, sondern freiwillig seine Baufe regierung. Die gute Lehre des Ministers, sich in Bescheiden Breß.) Fünfzehn mit der Prüfung der Banken betraute Beamte,

abgekürzt habe, wurde der Unternehmer zu 8 M. Geldstrafe ber­urteilt.

Die festgestellte Kommunalwählerliste als unverrückbare Grenze

der Wahl.

Berlin und Umgegend.

die nach verschiedenen Teilen der Stadt ausgeschickt wurden, meldeten um 11 Uhr, daß nur auf die Trustkompagnie von Amerika ein An­sturm der Deponenten stattfand und daß die Zustände bei den anderen Banken und Trustfompagnien normal seien.

Pittsburg , 23. Oktober. ( W. Z. B.) Die Fondsbörse beschloß bis auf weitere Bekanntgabe den Berkehr zu schließen. New York , 23. Oktober. ( Meldung der Associated Preß .) Aus

Steinfeger und Rammer! Die Steinfegerinnung Steglit hat trog wiederholten Protestes des Gesellenausschusses in der Lehrlings­Da, wo auf Grund von Listen Wahlen stattfinden, ist jeder frage ein Verfahren eingeschlagen, das mit den diesbezüglichen tarif­in der Liste Aufgenommene wahlberechtigt, auch wenn ihm die lichen Bestimmungen in fraffem Widerspruch steht. Es wird sich mit Wahlfähigkeit fehlt. An diesem vom Oberverwaltungsgericht ständig diesen Vorkommnissen die morgen( siehe Inserat) in Schöneberg festgehaltenen, früher auch vom Reichsgericht vertretenen zutreffenden stattfindende Versammlung zu beschäftigen haben. Wir richten des guter Quelle verlautet, daß der Schatsekretär 10 Millionen Dollar Rechtsstandpunkt, von dem das Reichsgericht abwich, um eine Ver- halb schon jetzt an etwaige arbeitsuchende Kollegen das Ersuchen, die für die lokalen Banken hinterlegt hat. urteilung des Genossen Dr. Herzfeld wegen angeblicher Wahl- Beschlüsse dieser Versammlung( die im Vorwärts" veröffentlicht Die Ortsverwaltung. fälschung zu rechtfertigen, hat das Oberverwaltungsgericht auch in werden) zu beachten. einer am Dienstag getroffenen Entscheidung festgehalten. Die Ent­fcheidung betraf folgenden Fall:

Berliner Filzschuhwarenfabrik Rival u. Rosenthal. Mit Bezug­nahme auf unsere Notia in Nr. 247 über Lohndifferenzen bei der In Wattenscheid waren Wennbusch, Kästen und Stottgen zu genannten Firma behauptet diese uns gegenüber, fie babe lediglich Stadtverordneten gewählt worden. Die Wahlen wurden fünf Arbeiter wegen Mangel an Arbeit entlassen. Es sei einigen von Anhängern der Zentrumspartei angefochten. Unter anderm Leuten bemerkt worden, fie möchten eventuell in 14 Tagen wieder wurde gegen die Wahl Stottgens geltend gemacht, er habe mit nur um Arbeit anfragen. einer Stimme gerade die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten, nämlich von 241 Stimmen 121, und darunter Achtung, Metallarbeiter! Bei der Nähmaschinen-, Fahrräder­befinde sich die eines Richtpreußen. Dessen Stimme wäre un- und Motorwagenfabrit Opel in Nüsselsheim find Differenzen aus­gültig, weil nur Preußen wahlberechtigt wären. Rechne man diese gebrochen. Wir ersuchen, den Zuzug dahin fernzuhalten. Stimme ab, dann habe er nicht mehr die abfolute Mehrheit. Deutscher Metallarbeiter- Verband. Ortsverwaltung Berlin . Mindestens seine Wahl müßte darum tassiert werden. Deutfches Reich.

Maxim Gorkis Die Mutter ". Mosfau, 23. Oftober.( B. H. ) Gegen Magim Gorki und den Berleger Piatnikli wurde wegen Veröffentlichung des Romans Die Mutter " ein gerichtliches Verfahren eingeleitet mit der Be. gründung, daß derselbe zur Verherrlichung des Sozialismus viene. Ein flüchtiger Hirsch.

Bochum , 23. Oktober. ( B. S.) Der Kassierer des Hirsch Dunderschen Gewerkvereins der Maschinenbau - und Metallarbeiter der Ortsgruppe Dahlhausen ist mit der Kaffe des Vereins flüchtig geworden.

Grenztämpfe.

Der Bezirksausschuß wies jedoch die Klage ab und das Dberverwaltungsgericht bestätigte Bei der Gewerbegerichtswahl in Mes am Sonntag siegte die Athen , 23. Oftober.( W. T. B.) Nach hier eingetroffenen Dienstag bas Urteil. Es steht fest, hieß es in den Gründen, Liste der freien Gewerkschaften. Sie erhielt 428-433 Stimmen. Nachrichten hat eine starke bulgarische Bande, die wahrscheinlich daß der Nichtpreuße, der mitstimmte, in der Wählerliste stand Die Chriftlichen und die mit ihnen verbundenen Lokalorganisierten durch einige Einwohner des bulgarischen Dorfes Boufft unter­und auch nach ihrer gefeglichen Offenlegung darin verblieben war, erzielten nur 170-178 Stimmen. Die Wahlbeteiligung war schwach. stügt wurde, in der Nacht auf den 21. Oftober bas weil niemand feine Streichung damals beantragte. Die einmal Bon 2839 eingeschriebenen Wählern machten nur 612 von ihrem Dorf Rakovou, füdwestlich von der Stadt Monaftir, vollständig abgeschlossene Wählerliste sei aber die unanfechtbare Grund Stimmrecht Gebrauch. zerstört und zwar nach den Berichten der Behörden gegen Lage der Wahl und bilde ohne Rücksicht auf etwaige materielle 131 Häuser. Nur zehn Gebäude blieben stehen, alle Unrichtigkeiten deren rechtliche Grundlage. Somit habe auch die Ach tung, Fahrrad- Arbeiter! Die bei der Firma Geride be­wurden übrigen berbrannt. Bis jetzt ist bekannt, daß Stimme des Nichtpreußen als gültig mitzuzählen. schäftigten Dreher, Revolverdreher und Fräser find wegen fortfünf Männer und zwei Frauen umgekommen find. Die Dorfbewohner gesetter Maßregelung der Vertrauensmänner und wegen beabsich ergriffen voll Schreden die Flucht. Der griechische Konsul in Sind Klebemarken gültig, die ein Dritter flebt? tigter Attordreduktionen in den Ausstand getreten. Zuzug von Monastir reiste in Begleitung eines Dragomans fofort nach den Alters und Invalidenversicherungsbeiträge, Fahrrad- Arbeitern aller Branchen ist strengstens fernzuhalten. Deutscher Metallarbeiterverband, Verwaltung Bielefeld . Ortschaften ab, um Hülfe zu bringen. Eine andere bulgarische bie ein Dritter für einen Versicherten ohne Bande griff in der Nacht auf den 18. Oftober aus dem dessen Zustimmung entrichtet, sind rechts- Die Lederarbeiter der Firma Adler u. Oppenheimer in Linpols- Hinterhalt außerhalb der Drischaft Melenikon im Sandschat Serres wirksam, wenn der Versicherte die Entrichtung heim bei Straßburg find am Montag in den Ausstand ge- Griechen, die einen Transport Trauben begleiteten, an und töteten nachträglich ausdrücklich oder stillschweigend treten. Es handelt sich um 300-400 Arbeiter. Die Arbeiter ver- sechs davon. Seit dem 24. August wurden im Sandschak Serres im genehmigt. Diesen Nechtssag hat das Reichsversicherungsamt i langen in der Hauptsache: Erhöhung der Löhne um 10 Prozent, ganzen 18 Griechen getötet und 2 Bulgaren .

Berantw. Redakteur: Hans Weber, Berlin . Inferatenteil verantw.: Th.Glocke, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 3 Beilagen u. Unterhaltungsblats