Justizrat b. Gor7on: Der Kläger wollte bielleicht mit dieser übertriebenen Schwärmerei die Befürchtungen der Frau Hinsicht- lich der Männerfreundschaft ins Lächerliche ziehen. Schon vor der Hochzeit war das Verhältnis zwischen dem Kläger und der Zeugin unhaltbar geworden und nur den Bemühungen der Frau b. Danlelmann gelang es, die Ehe doch zusammenzubringen. Frau von Tankelmann hat sich deswegen Selbstvorwürfe gemacht. Das Ver- Balten der Zeugin ihrem Manne gegenüber war derartig, daß kein Mann der Welt mit ihr hätte glücklich sein können. In der fürchter- lichsten Erregung hat sie ununterbrochen die Dienerschaft und ihren Mann gequält."Die Nächte waren ausgefüllt durch Szenen so furchtbarer Art, daß Graf Moltke oft flüchtete. Die Zeugen werden bs- künden, daß dem Grafen oft von seiner Frau die Achselstücke von der Uniform gerissen und das Gesicht zerkratzt wurde. Der Kläger war bei diesen Szenen immer vornehm und ruhig. Ich be- nenne Fräulein Mille als Zeugin dafür, dqß die Zeugin sie be- auftragt hat, in französischen Journalen ihren Gatten zu der- leumden. Vors.: Frau Zeugin, haben Sie bielleicht in dem Ehe- fcheidungsprozeß aus prozessualen Gründen unrichtige Angaben über den ehelichen Verkehr mit dem Grafen Moltke gemacht? Der Herr Graf behauptet zum Beispiel, er habe bis zum Februar 1893 mit Ihnen in einem ehelichen Verkehr gestanden. Zeugin: Der eheliche Verkehr hat, wie ich schon fesagt habe, tatsächlich nur zwei Tage gedauert. Der pätcre„Verkehr", von dem der Herr Graf spricht, hat lediglich darin bestanden, daß wir der Leute wegen in gemeinschaftlichen Zimmern wohnten. Nach längeren Auseinandersetzungen zwischen den beiderseitigen Prozeßvertretern über diesen Punkt bat die Zeugin v. Elbe noch- mals umS Wort: Ich bin so angegriffen worden in meiner Ehre als Frau und vor allen Dingen als frühere Gemahlin des Grafen Moltke. Ich kann nur sagen, ich bin vor dieser unglücklichen Ehe »«cht Jahre glücklich verheiratet gewesen und bin jetzt wieder seit vier Jahren ebenfalls sehr glücklich verheiratet. Justizrat b. Görden erklärt, daß dies doch nicht, wenigstens nicht in der letzten Zeit der ersten Ehe, der Fall gewesen sei. Justizrat Bernstein führt dagegen ins Feld, daß der erste Gatte sehr schwer krank gewesen sei, aber stets mit der Zeugin glücklich gelebt habe. Die bielfachen Einwendungen gegen die Glaubwürdigkeit, die von dem Grafen Moltke gemacht werden, veranlassen mich zu folgender Erklärung: Wenn der Herr Privat- kläger sich nicht veranlaßt fühlt, zu erklären, daß er seine frühere Gattin keinesfalls für meineidig hält, so mag er, wenn er es für gentlemanlike hält, alles tun, um die Aussage der Zeugin für unglaubwürdig zu machen, um den für ihn vernichtenden Eindruck der Aussage zu verlöschen. Gelingen wird es ihm wohl nicht. . Graf Moltke, vom Vorsitzenden befragt, erklärt, daß er nicht behaupten wolle, daß seine Frau hier vor Gericht bewußt die Un- Wahrheit gesagt habe. DaL Bild der Ehe werde aber von ihr ver- zerrt. Er habe über 1% Jahre ehelichen Verkehr mit der Zeugin gehabt, diese habe aber durch ihr ganzes Verhalten und die vielen bösen Szenen, die sie aufführte, es dahin gebracht, daß schließlich jede» Gefühl für sie erloschen war. Bei der Zeugin haben Tempera- mente und Stimmungen gewechselt, sie war bald himmelhoch- jauchzend, bald zu Tode betrübt.— Vert. Justizrat B e r n st e i n: Ich verweise darauf, daß im Juli 1898 der Vater der Zeugin seiner Tochter geschrieben hat. sie möge sich überlegen, ob sie es über sich gewinnen kann, nach dem Wunsche des Grafen Moltke als schönes Märchen an seiner Seite dahin zu schweben. Ich frage außerdem die Zeugin, ob es richtig ist, daß Graf Moltke, um allen Annähe. ruugen von ihrer Seite aus dem Weg zu gehen, sich oft an- gekleidek ins Bett gelegt hat.— Zeugin: Ja.— Graf b. Moltke bestreitet dies entschieden.— Zeugin: Der Graf b. Moltke ist mit Unterbcinkleidcrn und Strümpfen ins Bett gegangen und hat manchmal neben sich eine Schüssel kaltes Wasser gehabt.— Graf v. Moltke : Ich habe zur Linderung meiner Nervenschmerzen, die ich infolge eines im Jahre 1870 erhaltenen Schusses habe, manchmal kalte Umschläge machen müssen. Justizrat Dr. b. Gordon stellt nunmehr eine Reihe von Be- Weisanträgen. ES sollen zahlreiche Zeugen darüber vernommen werden, daß die unglückliche Gestaltung der Ehe des Grafen die Schuld der Zeugin gewesen sei, die oft recht häßliche Lärm- und Strcitszenen aufgeführt und die Fortsetzung der Ehe unmöglich ge- macht habe. Der Gerichtshof lehnt diese BeweiSanträgc qb. Justizrat b. Gorbon stellt nunmehr den«eiteren Antrag, den �Klo st erprob st v. Moltke darüber zu/ vernehmen, was der Angeklagte ihm in der mit ihm gepflogenen Unterredung mit Bezug auf die Artikel gesagt hat. Ebenso sollen nach dem Antrage des Sachwalters die Kriminalkommissare b. Trcsckow und Dr. Kopp darüber vernommen werden, wie in den weitesten Kreisen die Tendenz der Artikel aufgefaßt worden ist. Horden: Ich widerspreche grundsätzlich nicht jeder beliebigen Beweisaufnahme. Ich wiederhole aber, daß ich all das, was, hier zur Sprache gekommen ist und noch viel mehr seit fünf Jahren ge- nau kenne, und wenn ich trotzdem mich so beschränkt und so wenig angedeutet habe, so ist cS doch wohl überflüssig, noch Beweise darüber zu erheben, welchen Zweck ich verfolgte. Ich habe keinerlei Skandal machen wollen, sondern nur den Zweck verfolgt daß die beiden Freunde Für st Eulenburg und Graf Moltke aus dem Lichtkreise des deutschen Lebens verschwinden. Ich kann deshalb wohl sagen: causa finita! Ter Gerichtshof lehnt auch die neueren Beweisanträge des Privatklägers ab. Wegen vorgerückter Zeit wird hierauf die weitere Verhandlung auf Donnerstag 10 Uhr vertagt. Selbe Smeririchatten find zu belilimpfeu. Dem Generalsekretär deS Verbandes der Industriellen Bucck gebührt das unfreiwillige Verdienst, daS Potsdamer Landgericht zu dem Anerkenntnis gebracht zu haben, daß ein Gewerkschaftsbeamter durch den Kampf gegen die Gelbe» berechtigte Interessen wahrnimmt. Bucck hatte gegen den Genosse» Former Zernicke, Gauleiter des Verbände? der Metallarbeiter, wegen Beleidigung geklagt, weil dieser in einer Versammlung am 1ö. Februar zu Brandenburg Worte als von Bueck gesprochen zitiert hatte, von dcncii Zernicke annahm, Bueck habe sie gesprochen, die aber Bneck in dieser Form nicht gebraucht hatte. DaS Brandenburger Schöffengericht sprach dem An- geklagten den Schutz des§ 103 Stt.-G.-B. ab und verurteilte ibn zu ö0 Mark Geldstrafe. In der Benlfungsinstanz vor der P o t S d a m e r Strafkammer machte Z e r n i ck e und sein Ver- teidiger, Rechtsanwalt Dr. Heinemann, mit. Erfolg geltend, daß die Voraussetzungen des 8 193 Str.-G.-B. in völlem Maße vorliegen. Die Strafkammer sprach Zernicke frei. Die UrteilSgründe legen in einer über den Einzelfall hinausgehenden Weise dar, weshalb t ernicke der Schutz der Wahrnehmung berechtigter Interessen zukomme. S wird im Urteil ausgeführt: „In Brandenburg a. H. sollten von den dortigen Fabrikanten der Metallindustrie aus den Arbeitern ihrer Fabriken sogenannte „Fabrikvereine" oder„gelbe Gewerkschaften" ins Leben gerufen werden, um auf diese Weise möglichst viel Arbeiter den sogen. fteien, mehr oder minder in sozialdemokratischem Fahrwasser segelnden Gewerkschaften zu entziehen. Es war deshalb auch die Mitgliedschaft in den Fabrikvereinen durch den Austritt aus den sozialdemokratischen Organisationen, dem Deutsche » Metallarbeiterverband, bedingt. Diese Fabrikvereine stehen unter dem besonderen Schutz der Fabrikanten. Insbesondere ist der Zeuttalvrrband deutscher Industrieller bemüht, diese Fadrikvrreine »u firderu. Selbstverständlich fühlte sich der Deutsche Metallarbeiterverband durch ein solches Vorgehen bedroht. Der Angeklagte ging als Gauleiter des Verbandes nach Brandenburg , uin für den Verband gegen die Fabrikvereine einzutreten. Als führendes Mitglied des Verbandes war der Angeklagte nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, den Verband und die Mit- ? lieber vor Schädigungen zu bewahren, sie über drohende Ge- ahren aufzuklären. Wenn der Angeklagte also in der Gründung von Fabrikvereinen eine Gefahr für den Verband und dessen Mitglieder erblickte, konnte und mußte er darauf hinweisen. Wenn er nun sagen sollte, worin— von seinem Stand- punkte aus— das Gefährliche dieser Neugründungen für die Arbeiter zu finden sei, lag für ihn nichts näher, als auf die Abhängigkeit dieser Fabrikvcreine von den Fabrikanten, vom Zenlralverband der Industriellen, zu kommen. Die Arbeitnehmer, insofern sie den sozialdemokratischen Gewerkschaften angehören, stehen den Arbeitgebern, namentlich insoweit sie sich im Zentral- verband deutscher Industrieller geeinigt haben, unversöhnlich gegen- über. Vom Standpunkte deS Angeklagten aus war es natürlich, vor dem Eintritt in diese. Fabrikvereine mit dem Hinweis auf die angebliche Arbeiterfeindschaft in diesen Arbcilgeberkreisen zu warnen, die den Mitgliedern dieser Fabrikvereine in Aussicht gestellten Wohltaten und Vor- teile als Danaergeschenke zu kennzeichnen. Der Zentralverband ist dem Angeklagten der Inbegriff auöbcutcrtschcn Kapitalismus. Wollte er die dielen Verband nach seiner Meinung beherrschenden arbeiterfeindlichen Gefühle in besonderer Weise verdeutlichen, mußte er darlegen, daß diejenigen Persönlichkeiten, die im Zentral- verband die Leitung hatten und anf deren Entschließung die Gründung der Fabrikvereine oft zurückzuführen ist, vor allem der BerbandsgeschästSführcr Bueck gewisiermaßen-die Triebfeder des Ganzen, der selbstverständlich m jeder Hinsicht die Anschauungen des Verbandes vertritt, einen arbeiterfeindlichen Standpunkt ein- nehmen. Der Angeklagte hatte daher Grund genug, sich mit der Person des Herrn Bueck zu befassen. Es war sein gutes Recht, die Arbeiterfeindschaft deS Herrn Bueck. wenn möglich, aus dessen eigenen Worten zu beweisen. ES erschien das den Umständen nach sogar geboten. Da der Angeklagte sich lediglich auf diese? Zitat beschränkte und sich weiter mit der Person des Herrn Bueck nicht beschäftigte, da ferner die Aeußerung in einer Gewerkschaftsversammlung, also von einer berechtigten Instanz geschah, konnte auch weder aus der Form der Aeußerung, noch aus den Umständen, unter welchen der Angeklagte sich äußerte, auf daS Vorhandensein einer Be- leidiguug geschlossen werden." Es isi erfreulich, über ein Urteil in Deutschland berichten zu können, das dem Begehren des Verbandes der Industriellen und seines Gewaltigen nicht stattgegeben hat, einen Arbeiter deshalb zu strafen, weil er die Arbeiter vor der großen Gefahr warnte, die ihnen von feiten der gelben Gewerlschaftcn drohen. Freilich sollte ein gerechtes Urteil in einem„RechtSstant" eigentlich selbstverständlich sein. Generalsekretär Bucck scheint anderer Meinung zu sein: er hat bei dem Kannnergericht Revision eingelegt. Glaubt er in der Tat, daS Kammergericht werde die klaren RcchiS- grundsätze, die das Potsdamer Landgericht entsprechend der Judikatur in Prozesien, die nicht gegen Arbeiter gerichtet sind, angewendet hat, als„Reichsirrtümer" erklären, weil der Kläger die Interessen der Industriellen, der Beklagte die der Arbeiter vertritt? Fünfter Verbnlidstng des Zetlnnnnsverdandts. In der Sitzung vom Montagnachmittag setzte der Vorsitzende seinen Geschäftsbericht fort und behandelte zunächst die Frag.« der Beschäftigung von Chinesen und Farbigen auf deutschen Schiffen. Auf die Stellungnahme deS internationalen Kongresses zu Stuttgart bezüglich der Auswanderer- frage verweisend, hob Redner hervor, daß diese Frage nicht unter dem Gesichtswinkel deL Rassenhasses, des Rassenkampfes oder der Rassenverdrängung betrachtet oder erörtert werden dürfe. Dagegen sei die Frage berechtigt, ob nicht ein großer Teil der deutschen Großreeder nur deshalb Chinesen. Malayen, Laskaren, Hindus, Neger usw. heranzieh«, um mit ihrer Hülfe die Lebenshaltung der deutschen bczw. europäischen Seeleute herabzudrückcn und ins- besondere den deutschen Seeleuten ihr Bestreben auf Besserstellung ihrer sozialen und rechtlichen Lage unmöglich zu machen. Soweit speziell Hainburger und Bremer Großreeder in Betracht kämen, müsse diese Frage bejaht lverden. Nicht auö humanitären Gründen oder weil sie in tropischen Gewässern widerstandsfähiger seien, oder weil ein Mangel an deutschen Seeleuten vorhanden sei, würden Chinesen und Farbige beschäftigt, sondern weil sie sich gefügiger ausbeuten ließen. Fingen diese billigen Ausbcutungsobiekte an, Kulturmenschen zu werde» und höhere Ansprüche zu stellen, dann würden die..humanitären" und sonstigen„Gründe" aufhören, man würde sie einfach nicht mehr beschäftigen. Durch Erhebungen der SeeberufSacnossenschaft zum Zwecke der Vorbereitung der Witwen- und Waisenversicherung sei festgestellt, daß im Jahre 190S auf deutschen Schiffen 44 780 Seeleute fuhren, darunter 4328 Chinesen, Malayen, LaSkaren usw. Man habe alle Ursache, auf der Wacht zu sein, zumal auch die Junker und Schtatbarone solch billiges und loilliges Arbeitsmaterial einführen möchten. Wenn wir im Interesse der deutschen Arbeiter unsere Stimmen erheben, so werde dadurch die internationale Solidarität der Arbeiter nicht berührt; aber man dürfe dieses hehre Prinzip nicht zur Phrase ausarten lassen. Da der Zweck der Kulibeschäftigung auf Niederorückung der Lebenslage der einheimischen Arbeiter abziele, dürfe man dem nicht mit Ge- wehr bei Fuß zusehen. Die Ansichten des Redners sind in einer längeren Resolution niedergelegt, deren Schluß lautet: „Gegen diese Gefahren erhebt der b. VerbandStag des See- mannSvcrbandeS entschieden Protest und forbert Regierung und Reichstag auf, in Rücksicht auf die vielseitigen Interessen der deutschen Seemannschaft, die hier in Frage stehen, aber auch in Rücksicht auf die Sicherheit der Schiffahrt, Leben und Gut auf dem Meere, die durch die Bemannung der Schiffe mit farbigen Mannschaften, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, um deutsche Kommandos an Bord verstehen zu können, arg gefährdet sind, die Bemannung deutscher Schiffe mit Chinese.n, Malayen. Laskaren und Negern nur insoweit zu gestatten, als dieselben der deutschen Sprache mächtig sind und sowohl in wirtschaftlicher als auch rechtlicher Beziehung mit den deutschen beziehungsweise europäischen Seeleuten gleichgestellt lverden. Der VerbandStag hält ein sofortiges Einschreiten der Re- gierung besonders in solchen Fällen für geboten und möglich, wo vom Reiche subventionierte bezw. vertraglich verpflichtete Ham- burger und Bremer Schiffe— Ostafrika-Linie, Norddeutscher Lloyd und Hamburg-Amerika-Linie — in Frage kommen. Der Zentralvorstand wird beauftragt, nach dieser Richtung die erforderlichen Maßnahmen alsbald an zuständiger Stelle zu ergreifen." Redner verlangt sodann den weiteren Ausbau der sozialen Ge- sctzgebung für Seeleute und die Revision der Seemannsordnung, sowie die Festsetzung der Ticfladelinie und der Zahl der Be- mannung der Schifte, dabei bemerkend, daß die Resolution des Reichstags vom 26. April 1902 immer noch nicht durchgeführt fei. Der Reichstag müsse an diese Resolutlvn erinnert werden, dem nationalen„Block" ivcrde somit Gelegenheit geboten, seine Ar- beitersreundlichkeit zu bekunden. Es liegen Anträge vor. die unter anderem die Herausgabe eines kleinen Lexikons für die seemännische Gesetzgebung, die Beschickung von gewerkschaftlichen Unterrichtskursen, die unentgeltliche Ver- abfolgung des Verbandsorgans an die Mitgliedschaften zu Agi- tationszwecken, die Einführung von lokalen Bücher- und ZcitungS- lorrespondenzcn in Verbindung mit Schiffsbibliotheken usw. ver- langen. Tic Kassen-, Revisions- und Ausschußberichtc geben zu keiner Ausstellung Anlaß. Die Debatte drehte sich in der Hauptsache um die Frage des JndustrieverbandeS. Die Gegner des Zusammenschlusses der vier Organisationen äußern Weniger prinzipielle Bedenken, sondern halten btc_ Sache für noch nicht spruchreif. In längerer Rede plädierte S ch m a l fe l d t- Bremerbaven für den Zusammenschluß, weil die Situation im Schiffahrtsbetriebe so liege, daß, wenn die eine Branche in den Streik trete, die Reeder sich immer zu helfen wüßten. Die Transportarbeiter zu Wasser und zu Lande müßten Hand in Hand arbeiten, was nur in einer Organisation mög- lich sei.* Hamburg , 22. Oktober. Die Debatte über den Vorstandsbericht und die zu diesem so- wie dem Punkte„Organisation und Agitation" vorliegenden An- träge wird fortgesetzt. Wie in der gestrigen, so wurde auch in der Vormittagssitzung hauptsächlich die Frage des Jndustrieverbandcs eingehend behandelt. Im allgemeinen ist man mit dem Vorschlage, wie er vom Zentralvorstande in der mitgeteilten Resolution nieder- gelegt ist, einverstanden. Döring Vertreter der Hafenarbeiter, und S cb u m a n n, Vertreter der Transportarbeiter, treten warm für den Zusammenschluß auf der vorgeschlagenen Basis ein. Letzterer betonte, wenn behauptet werde, daß durch den weiteren Ausbau der Unterstützungseinrichtungen 0er Kampfcharakter der Gewerkschaften verwischt werden könnte, so werde die Behauptung durch die Er- fahrung seines Verbandes aci absurdum geführt. Im letzten Jahre habe sein Verband für wirtschaftliche Kämpfe 62, für das gesamte Unterstützungswesen dagegen nur 48 Proz. ausgegeben. Also dieser Einwano sei nicht stichhaltig. Der Zusammenschluß werde die Zerrissenheit beseitigen und den zusammengefügten Gruppen eine größere Schlagsertigleit verleihen; eine innere Gliederung im Ver- bände nach Gruppen müsse beibehalten werden, eine ganz starre Zentralisation in dem Sinne, daß alle Gruppen in einander auf- gehen, halte er für nicht ersprießlich. Für den Seemannsberuf tämen so viele Sonderfragen, Spezialgesetze usw. in Betracht, daß diese jetzt noch nicht in einem Organ behandelt werden könnten. Die Interessen der Seeleute könnten in einer Beilage zum Zentral- organ gesondert behandelt werden. In der Nachmittagssitzung ging Müller auf einige im Laufe der Debatte erhobene Einwände gegen die Haltung des Verbands- organs„Der Seemann " hinsichtlich der Maifeier, der Stellung der sozialdemokratischen Fraktion zu den gesetzgeberischen Forderungen der Seeleute und der Frage des Generalstreiks ein. Die Maiseier- frage bezeichnet Redner als undiskutabel für die Seeleute, und zu Erörterungen von Doktorfragen fehle es ihm auf diesem Verbands. tage an Zeit. Er habe in seinem Organ nur Anwürfe gegen die Leiter der Gewerkschaften und gegen diese selbst zurückgewiesen, wie er es für seine Pflicht erachte. Obwohl, sich der Abgeordnete Dr. Herzfeld an den Seemannsverband gewandt habe zwecks Zu- stellung von Material, daS ihm auch zugestellt worden sei, und ob- wohl Verhandlungen mit der Fraktion stattgefunden hätten, sei nichts von feiten der Fraktion geschehen. Die Fraktion habe sich mit einigen nichtssagenden Redewendungen entschuldigt, waS er kritisiert habe. Bürgerliche Abgeordnete seien es gewesen, die mit ihrer Kritik zugunsten der Seeleute einsetzten und damit den sozial« demokratischen Abgeordneten d'en Wind aus den Segeln nahmen. In vorzüglicher Weise habe der Abgeordnete Raab das rigorose Vorgehen der Hamburger Reeder gegen den Verein der Kapitäne und Offiziere an den Pranger gestellt. Das alles habe er refe- rierend im„Seemann " dargestellt und er sage, wenn die sozial. demokratische Fraktion ihre Schuldigkeit nicht tue, dann müßten wir uns, damit unsere Leiden gehört und unsere Forderungen er- hoben werden, an bürgerliche Abgeordnete wenden. Die Haupt- fache sei doch, daß die Leiden der Seeleute zur Sprache kämen. Be- vor er diese Erklärung veröffentlicht, habe er mit den in Betracht kommenden Instanzen Rücksprache genommen; er habe mithin nicht eigenmächtig gehandelt. Was die Generalstreiksidee anlange, so herrsche ja jetzt Ruhe über den Gewässern, was auch sehr vernünftig sei. So wenig man über den Antimilitarismus reden, sondern im entscheidenden Moment handeln solle, so auch beim General- streik. Redner ersucht um die Annahme der Resolution und der diskutierten Anträge. Der Gcsamtverwastung wird einstimmig Decharge erteilt. . Die Resolution betreffs Gründung eines JndustrieverbandeS wird mit einigen Abänderungen unwesentlicher Natur einstimmig angenommen. Ebenso findet die Resolution zur Frage der Beschäftigung von Chinesen und Farbigen auf deutschen Schiffen Annahme. Zur Frage der sozialen seemännischen Gesetzgebung wird folgender Resolution zugestimmt: „Die praktische Anwendung und Auslegung der Bestim» mungen der Seemannsordnung vom 2. Juni 1902, sowie ihrer Nebcngcsetze und Ansführungsbestimmungen haben hinlänglich be- wiesen, daß dieser Teil unserer heutigen seemännischen Sozial- gesctzgebung weder den berechtigten sozialen und rechtlichen An- fordcrunaen der seemännischen Arbeiterschaft noch den heutigen Verhältnissen unserer modernen Schiffahrt- entspricht und Rechnung trägt. Unter Bezugnahme auf die Resolution des Verbandstages vom Jahre 1903 und die Resolution des Scemannsschutz. kongrcßes in Berlin 1906 erklärt der fünfte Verbandstag des SeemannSverbandes eine baldige, erneute, durchgreifende Re- Vision der Seemannsordnung und ihrer Nebengesctzc für dringend erforderlich und beauftragt den Zentralvorstand, alsbald bei den Arbcitervektretern im Reichstage dahin vorstellig zu werden, daß sie gelegentlich der nächsten Etatsberatung im Reichstage die Regierung auffordern, diesbezügliche Schritte zu unternehmen. Für die Beschaffung des erforderlichen Materials hat der Zenttalvorstand Sorge zu tragen. DeS weiteren nimmt der Verbandstag Bezug auf die Re- solution des Reichstages vom April 1902, in der der Reichstag Gesetzcsvorlagen über die Bemannung, Verproviantierung, sowie behördliche Kontrolle der Schiffe und eines TiefladeliNicgesetzcs fordert. Auf diese Resolution des Reichstages hat die Regierung bisher weder praktisch reagiert, noch hat der Reichstag später auf die Erfüllung seiner Forderungen gedrungen. Der Ver- bandStag hält es für die Pflicht des Reichstages, erneut auf die Anerkennung dieser seiner Forderungen vom April 1902 bei der Regierung zu dringen, weil diese Forderungen im Interesse deS Schutzes für Leben und Gesundheit der seemännischen Ar- bester heute noch genau so berechtigt und begründet sind, wie im April 1902." Zur Annahme gelangen ferner folgende Anträge: „Der Zentralvorstand hat statt des Kommentars zur See- mannsordnung, wie aus dem Verbandstage 1906 beschlossen, ein kleines Lexikon für seemännische Gesetzgebung in eigenem Verlage herauszugeben." „Der Zentralvorstand wird ermächtigt, zu prüfen, ob und in- wieweit unsererseits eine Beschickung der gewerkschaftlichen Unter- richtskurse notwendig und möglich ist; stellt sich die Notwendigkeit und Möglichkeit heraus, hat sie der Zentralvorstand anzuordnen und die Zahl der Schüler für die nächsten zwei Jahre zu be- stimmen." „Die Kontrollkarte ist alljährlich in veränderter Farbe aus- zuwechseln". „Das Ueberstundenkontobuch ist in kleinerem Format un- entgeltlich an die Mitglieder abzugeben." «Sämtliche Zahlstellen des Verbandes sind halbjährlich im „Seemann " zu veröfscntlichcn." „Der„Seemann " erscheint ständig sechs Seiten stark. Das AbonnementSgcld beträgt vierteljährlich 76 Pf. und haben sämtliche Abonnenten daS Organ ab 1. Januar 1903 durch die Post zu be- ziehen." „Um dem Bedürfnis nach bildender und aufklärender Lektüre der seemännischen Arbeiter Rechne?!,« zu tragen, wird der Zentral- Vorstand ermächtigt, in Gemeinschaft mit den örtlichen Ver- waltungcn lokale Bücher- und ZeitungSkolportagen in Verbindung mit Schisfsbibliotheken einzurichten." Zu Punkt 4:„Reorganisation des SeemannSverbandes", wird als Korreferent Drescher- Bremerhaven bestimmt. Nach beiden Referaten findet eine Generaldebatte statt, worauf die gesamte Materie einer Kommission von sieben Personen zur Beratung über- wiesen werden soll,
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