Nr. 250. 24. Jahrgang.
Die Пebenregierung des§ 175.
10 Uhr.
Zweiter Tag.
Vorsitzender Amtsrichter Dr. Kern eröffnet die Sigung um Der Zudrang des Publikums ist noch größer als am gestrigen Tage. Der Zuschauerraum ist dicht gefüllt.
und werde auch nach keiner Richtung hin diesen Anträgen entgegentreten, da Herr Harden ja selbst das allergrößte Interesse hat, eine vollständige Klärung der ganzen Sache herbeizuführen. Wenn der Herr Graf Moltke nur den schönen Gedanken aussprechen wollte, daß die Ehe ohne Liebe im höchsten Grade verwerflich sei, so hatte Weise zu erklären, jedes Frauenzimmer sei für ihn er es in einer anderen Weise zu tun, als in ziemlich deutlicher nur ein klosett.
Harden: Im Interesse meiner Sicherheit und meines ist behauptet worden, der Generalleutnant Graf Kuno von Moltke Rufes tann ich auf einige weitere Beweise nicht verzichten. 1. Es habe von den Artikeln der Zukunft" erst verspätet Kenntnis bekommen, er habe den Sinn der Artikel erst später verstanden und deshalb könne von einer Verjährung keine Rede sein. Diese Behauptung des Privatklägers, die die Grundlage der ganzen Anklage bildet ist bewußt unwahr!
Justizrat Bernstein: Gegen diesen Antrag habe ich gar nichts einzuwenden. Je mehr die Sache beleuchtet wird, desto mehr wird der Kläger ins Dunkle gerückt. Eine weitere Aufklärung über die Aeußerung des Klägers:„ Wir haben einen Kreis um Seine Majestät gebildet usw.", ist doch interessant für das deutsche Volk.
Justizrat Dr. v. Gordon beantragt, außer dem Dr. Magnus Hirschfeld über das diesem zu unterbreitende Thema auch den Dr. Merzbach zu vernehmen, außerdem die Polizeikommissare darüber, lungen bekannt sind. daß ihnen von dem Privatkläger keinerlei homosexuelle Hand
Klage gezwungen ist, berufe ich mich eventuell auf den Fürsten von Harden: Zu der Behauptung, daß der Privatkläger zur Bülow und Herrn v. Hülsen- Haeseler.
Der Gerichtshof zieht sich zur Beratung über die Beweisanträge zurück. Der Beschluß des Gerichts geht dahin, daß die Beschlußfassung über die anderen Beweisanträge zunächst ausgesetzt werde, aber in die Beweisaufnahme darüber einzutreten, ob in dem Freundeskreise, zu dem Fürst Eulenburg, Graf Wilhelm Hohenau und der Privatkläger gehörte, Päderastie betrieben worden ist.
Für diesen Teil der Verhandlung wird die Deffentlichkeit ausgeschlossen,
den Vertretern der Presse und den Zuhörern aus dem Kreise der Juristen aber die Anwesenheit gestattet.
Zeuge B., ein früherer Gardetürassier, erklärt auf
Justizrat Dr. v. Gordon beantragt mehrere Beugen zu laden. Sie sollen darüber vernommen werden, daß Graf v. Moltfe den Verkehr mit edlen Frauen durchaus gesucht hat und er im Verkehr mit solchen Frauen sich in jeder Beziehung ritterlich benommen hat, daß er namentlich über Ehe und Familie stets cine tief ethische und hohe Auffassung bekundet hat. Bei seiner vornehmen, idealen Gesinnung sei es völlig unmöglich, daß er sich in bezug auf Ehe und Familie in so unglaublicher, zynischer, herabwürdigender Weise geäußert haben könnte, wie die Zeugin Frau Ich berufe mich auf den anwesenden Frhrn. v. Berger, der v. Elbe gestern behauptet habe. Ferner wird die Verlesung eines mit dem Privatkläger schon im November von dem einen Artikel geBriefes der Frau v. Elbe aus der Zeit, wo schon die Ehe getrennt sprochen und ihm vollständig in das Gesicht gesagt hat, was die war, beantragt. Aus diesem werde hervorgehen, daß die Aeuße- Sache bedeutet. 2. Der Chefredakteur Dr. Liman wird bezeugen, rungen, die sie hier über das Verhältnis zu ihrem Manne gemacht daß der Komplex der Tatsachen, die später geschildert worden sind, hat, unzutreffend sein müssen. In diesem Brief erkläre die Zeugin, Moltke zugespitzt ist, sondern auf den Fürsten zu Eulenburg. Ich in erster Reihe gar nicht auf den Generalleutnant Graf Kuno von daß sie große Reue über ihr ganzes Verhalten empfinde und bitte, Herrn Dr. Liman darüber zu hören, daß Fürst Bismard schmeichelnde, liebevolle Worte hinzufüge, die beweisen, daß es unmöglich wäre, daß eine Frau, die so schreibt, in der Weise be über den Fürsten Gulenburg in der trasfesten Weise den Vorwurf der Homosexualität ausgesprochen hat. Und handelt sein könnte, wie die Zeugin gestern geschildert. Der Sach- wenn der Führer dieser Gruppe, zu der der Graf von Moltke gewalter des Privatklägers beantragt schließlich noch die Verlesung hört, in solcher Weise vom ersten Beamten des Reiches der Homoeines Artikels aus der Zukunft". Justizrat Dr. Bernstein: In Interesse des Beklagten jegualität beschuldigt wird, so liegen doch die Rückschlüsse nahe. muß ich den Beweis führen, daß die Behauptung der Klage, nicht 3. Ich beantrage, beim Polizeipräsidium die Genehmi politische sondern andere Gründe hätten den Beklagten veranlaßt, uholen, darüber Auskunft zu geben, was sie über anderen Kameraden nach der am Heiligensee gegenüber den gung für die Dezernenten des betr. Ressorts ein= gemacht. Er sei darauf eingegangen und habe sich mit einem die Artikel zu schreiben, falsch ist. Ich nehme für den Beklagten den Fürsten Philipp zu Gulenburg, den Grafen Marmorpalais gelegenen Villa des Grafen Lynar begeben. Hier das, wofür die Klägerische Partei ihn bestraft wissen will, als ein willi Hohenau und den französischen Herrn feien in einem Saale mehrere Herren versammelt gewesen, daVerdienst um das deutsche Volk in Anspruch. Ich behaupte und will beweisen, daß der Beklagte mit diesen Artikeln Zustände be- iffen. Als diese Dinge in der Deffentlichkeit spielten, erhielt runter Graf Hohenau. Diese Herren hätten dann mit ihm Handkämpft hat, die des Bekämpfens wert waren, Männer als Politiker der Hand eines früheren Gesprächs mit mir eidlich erhärten könne. deren Wiedergabe sich aber verbietet. In dem Saale ich einen Brief des Kapitänleutnants v. Reventlow, wonach er an lungen vorgenommen, die von ihm genau geschildert werden, zu vernichten waren, und daß es sein Verdienst ist, wenn diese Männer feinen Daß ich von irgendwelcher tätlichen Verfehlung des Grafen v. Moltte habe meist Halb dunkel geherrscht und er, Zeuge, nicht genau nichts gesagt habe und aus welchen Motiven ich gehandelt habe. erkennen können, ob der Privatkläger sich in der Gesellschaft be= politischen Einfluß mehr haben, wenn diese Zustände nicht mehr Da der Privatkläger sich durch die Benennung" Der Süße" be- fand, er glaube es aber, wenn der Kläger jetzt auch weniger Haar bestehen. Ein Merkmal dieser Zustände war es und dafür leidigt fühlt, so würde ich mich auf die kompetenteste Persönlich will ich jetzt erst den Beweis erbringen ein Merkmal dieser feit, den habe. Im Regiment wurde viel über die Zustände war es, daß die Herren, welche die allerhöchste Person umgaben,
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Päderaften
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waren. Das hat nicht Herr Harden in seinen Artikeln gesagt, denn damals das zu sagen, war nicht notwendig, das jage ich jetzt. Die Gruppe, welche Herr Maximilian Harden bekämpft, und ich glaube mit Erfolg bekämpft hat, hat in der Eat Päderastie getrieben. Ich benenne dafür die Zeugen BoIIhardt, Ferenti, Krause, Liebmann, üde, Moldenhauer, Thielbart. Ich behaupte nicht, daß der Privatfläger sich aktiv an diesem Treiben beteiligt hat. Der Herr Privatfläger ist aber der einzige aus dieser Gruppe, von dem ich das nicht behaupte. Ich behaupte aber von dem Herrn Privatkläger , daß ihm die Qualität der anderen Herren faum entgangen sein kann und feine Angaben, von diesen Dingen nichts gewußt zu haben, taum glaubwürdig sind. Ich bemerke, was den Fürsten Eulenburg betrifft, so weiß ich im Augenblick noch nicht, ob Se. Durchlaucht an diesen
päberastischen Orgien
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Chef des Militärkabinetts, beziehen, der sich über den Privatkläger in Ausdrüden ergangen hat, die ich nur unter Ausschluß der DeffentTichteit wiederholen könnte.
Befragen, er sei im Jahre 1895 als Freiwilliger in das Regiment Garde du Corps eingetreten. Im Jahre 1896 habe ihn Graf Bynar, der seinerzeit Rittmeister war, einen
unfittlichen Antrag
geschlechtlichen Exzesse hoher Offiziere gesprochen und als solche sich homosexuell betätigenden Herren auch Prinz Friedrich Leopold , Prinz Friedrich Hein rich und der damalige Flügeladjutant des Kaisers Graf Moltke genannt.
Der Privattläger erklärt hierauf, daß er allerdings in dieser Zeit Flügeladjutant in Potsdam war. Er habe aber nie= mals die Villa des Grafen Lynar aufgesucht.
Justizrat Dr. v. Gordon: Glauben Sie den Privatkläger als einen der Teilnehmer an den Orgien wieder zu erkennen? Beuge: Ja, ich glaube, daß er es war, er hatte aber mehr Haare.
Justizrat Dr. v. Gordon: Wurde im Regiment nicht von vielen Offizieren gesprochen, daß sie mit Soldaten widernatürliche Unzucht treiben? Kamen solche Erzeffe nicht oft vor? Beuge:
icnige war, der dem Kronprinzen sagte:
Wir müssen hier fallen und die da... Das weiß doch jeder. Graf Lynar und Graf Hohenau waren also zweifellos an den Orgien beteiligt.
Graf v. Moltke: Es ist mir hier von Herrn Harden vorgeworfen worden, daß ich unwahr sei, daß ich verschiedene Spizen, die in den Artikeln enthalten waren, nicht als Spigen erkannt habe. Ich erkläre, daß ich von Anfang an diese Verdächtigungen und Spißen erkannt habe, ich habe aber bis zum Schluß gewartet, daß ich sie so erkennen konnte, um gegen Herrn Harden vorzugehen. Es wurde mir damals gesagt, es hätte gar keinen Zwed, Herrn Harden meine Sekundanten zu schicken. Es war dies derselbe Herr Baron von Berger, auf den sich Herr Harden bezieht. Dieser sagte mir, daß Herr Harden nicht mit der Waffe in der Hand für seine Handlungen eintreten werde. Ich weise es wiederholt mit aller Entschiedenheit zurück, daß in der Nähe Seiner Majestät ein Kreis von Personen existiert hat, welcher politisch zusammengewirkt Jetzt ist es ja verboten. hat und verderblich geworden ist. Dies ist lediglich eine Verdunke( Große Heiterkeit.) Ich meine, es ist jest berboten, lung der Tatsachen, denn zur Bildung eines solchen Kreises sind mit weißen Hosen und langen Stiefeln ausfich beteiligt hat oder nicht. Ein Zeuge oder vielleicht mehrere die Refforts bei uns viel zu streng geschieden. Ich habe die Ueber zugehen, früher war es erlaubt, das war gewissermaßen das wird Ihnen sagen, daß ein Herr diefes Namens fich zeugung, daß ich gestern nicht genügend energisch den Dingen gegen Erkennungszeichen und die Soldaten wurden in dieser Tracht meist an diesen Dingen und zwar sehr attiv beteiligt übergetreten bin, die hier von der Frau von Elbe gesagt worden viel von Männern belästigt. hat. Ich weiß nicht, ob es der intime Freund des Herrn Privat- sind. Es wird mir niemand verdenken können, wenn es mir unHarden: Mir sind von dem Zeugen am 15. Juni 1907 flägers oder ob es der Bruder des intimen Freundes gewesen endlich schwer wird, noch einmal die dunkelsten Tage meines Lebens detaillierte Mitteilungen zugegangen über Dinge, die ich meist ift. Aber ich bitte das Gericht, sich hierüber Gewißheit durch mir in die Erinnerung zurückzurufen. Es ist mir außerordentlich schon kannte. Die Herren Graf Lynar und Graf Hohenau sind ja Befragen dieser Zeugen zu verschaffen. Mein zweiter peinlich gewesen, diese Dinge nochmals aufzurollen. Ich schätze Beiveisantrag geht dahin, daß die Behauptung des Privatflägers, als alter Soldat ein frisches Wort in der Front, wenn man aber, wegen dieser Verfehlungen in der Schwadron zusammengebrochen. er habe von dem hier eben gekennzeichneten Treiben, insbesondere trotzdem ich Kläger bin, doch als Verdächtigter hier steht, so erstirbt Das ist ja bekannt ebenso wie die Tatsache, daß Graf Lynar derin bezug auf den Grafen Hohenau, nichts gewußt, nicht wahr einem das Wort. In einem sechsjährigen Prozeß sind alle diese ist. Als Zeugen dafür benenne ich die Herren General v. Kessel Anklagen gegen mich von acht Richtern geprüft worden, und nicht und Plazmajor v. Hülsen. Die weitere Behauptung, die gestern ein Schatten ist aufrecht erhalten worden. Ich bitte deshalb, bom Privatkläger aufgestellt wurde, daß ihm der Sinn der ersten eventuell dieses Erkenntnis zu verlesen, durch welches diese Affäre Artikel des Beklagten entgangen sei, daß er erst später diese Artikel ihren Abschluß gefunden hat. auf die Frage hin geprüft habe, ob darin Beleidigungen zu finden fcien, ist nicht wahr. Als Zeugen dafür benenne ich Herrn Baron v. Berger. Herr Dr. Liman benenne ich als Zeugen und Sachverständigen dafür, daß Herr Maximilian Harden als cin ernsthafter politischer Schriftsteller gilt und diese Artikel aus lauteren Motiven geschrieben hat, daß sie als politische aufgefaßt werden müssen und politisch gewirkt haben. Jch benenne den Grafen Reventlo i als Zeugen dafür, daß die Angabe des so daß der Angeklagte seine Angriffe aufgeben könne. 3euge: Ja, es wurde allgemein im Regiment da Beklagten, daß er nicht aus Gehässigkeit und unlauteren Harden: Von seiten des Herrn Gegners wird fortwährend von gesprochen, daß Graf Moltke dabei gewesen Motiven, sondern nur aus politischen Motiven geschrieben weiter bestritten, daß er schon von Anfang an Inhalt und Sinn sei. Es hieß auch, daß Graf Lynar nur der Unterhändler gewesen hat und daß es ſeine Absicht gewesen ist, von den ihm der Artikel gekannt habe. Er sagt, es wäre dies erst viel später ge- fei. Dieser suchte sich die Leute unter den Mann feit langem in bezug auf den Privatkläger und seinen Freunden schehen und zwar wie ich sage bekannten Dingen nicht mehr zu sagen als zu politischen Zwecken gewahrt blieb. Ich behaupte aber und stelle es durch Vernehmung einen früheren Unteroffizier, jebigen Dompteur, der auch jetzt als so spät, daß die Antragsfrist fchaften aus. Ich selbst habe im Auftrage des Grafen Lynar notwendig war. Ich benenne weiter Dr. Hirschfeld und jeden des Barons v. Berger unter Beweis, daß Graf Moltke von Anfang Beuge geladen ist, zu einem Besuch in der Villa eingeladen. sachverständigen Arzt dafür, daß die von dem Privatkläger bereits reitgestellten Tatsachen schon genügen, die Qualifikation des Privat; auch den Sinn zur Genüge verstanden hat. Auf Wunsch des Herrn und eingehende Auseinandersetzung darüber, ob der Fürst Philipp an über den Inhalt der Artikel sehr genau informiert war und Im Anschlusse an diese Aussage entwickelte sich eine lebhafte flägers in geschlechtlicher Beziehung, die ihm der Beklagte hat auteil Grafen hat ihm Herr v. Berger noch nähere Aufklärung gegeben Eulenburg sich an jenen Zusammenkünften beteiligt habe. Justizwerden lassen, vollkommen zu begründen. Ich behaupte, daß von und zwar mit den Worten:„ Können Sie denn irgendwie Zweifel rat Dr. b. Gordon erklärt, daß dies auf eine Personenverdiesen Männern der Wissenschaft rund und knapp erklärt werden haben, daß es Homosexualität ist, die Ihnen und Ihren Freunden wechselung mit dem jüngeren Grafen Friedrich wird: Kuno Moltte empfindet geschlechtlich abvorgeworfen wird." Ich behaupte nach wie vor, daß auf alle mög- Botho von Eulenburg zurückzuführen sei. normal. Für die Behauptung, daß Fürst Gulenburg und seine liche Weise versucht worden ist, mich zum Schweigen zu bringen. wegen einer derartigen Affäre aus dem Regiment ausscheiden Freunde dem Deutschen Reiche geschadet haben, bitte ich die Generale v. Refse I und v. Hülsen zu vernehmen. Ich behaupte durch Beauftragte ist mir sogar nahegelegt worden, nichts mehr mußte, ist bekannt. Harden wendet hiergegen ein, daß eine solche weiter, daß schon zu der Zeit, als Fürst Gulenburg in Wien war, dann eine Reise antreten und ihre politische Tätigkeit einstellen. kalender das Bild des Fürsten Philipp Eulenburg dem Zeugen B. über diese Affäre zu bringen, die beteiligten Personen würden Verwechselung unmöglich ist. Er habe aus dem Gothaer Hofallgemeine Gerüchte gingen über seine homosexuelle Beranlagung( Mit höchst erregter Stimme): Ich behaupte, daß Herr gezeigt, ohne dabei zu sagen, wen das Bild darstellte. die auch dem Privatfläger bekannt waren. Graf Moltte gezwungen worden ist, gegen mich Klage zu er= Bors. Amtsrichter Dr. Kern: Wollen Sie damit auch beweisen, heben. Nur durch Zwang hat sich der Kläger veranlaßt gefühlt, den Namen vorher gehört hatten, gesagt haben:" Das ist ja EulenJustizrat Dr. Bernstein: Sie sollen hierbei sofort, che Sie daß der Privatfläger davon Kenntnis gehabt hat? Justizrat Bernstein: Die Dinge find so fraß und haben das Gericht anzurufen, anderenfalls hätte er den Rock ausziehen burg , der war auch dabei. so lange gespielt, daß dem Privatkläger bei dem intimen Verkehr müssen. Deshalb flagt er jetzt. mit dem Fürsten Eulenburg dies unmöglich entgangen sein kann. bezüglich der Neigungen des Grafen Hohenau hat er diese Kennt nis ja wohl zugegeben!
Justizrat Bernstein äußert sich nochmals zu den Anträgen und Aeußerungen des Gegners, geißelt die Art und Weise, wie der Bribattläger als Generalleutnant den Ghrenhandel mit dem Angeklagten betrieben hat und bleibt dabei, daß dem Angeklagten nahegelegt worden sei, daß Fürst Gulenburg ja doch ins Ausland gehe und
feinen politischen Einfluß aufgebe,
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Justizrat Dr. v. Gordon: Das ist durchaus unzutreffend. Mein Mandant ist nicht gezwungen worden, es ist auch zu bezweifeln, ob die Anstrengung dieses Prozesses überall erwünscht war. Justizrat Dr. v. Gordon wendet sich im Anschluß an die Ausführungen des Privatklägers eingehend gegen die im Laufe der Grörterungen gemachten Andeutungen über den Ehescheidungsprozeß des Grafen v. Moltke, dessen Verlauf er so schildert, daß der Privatkläger dabei in keiner Weise schlecht weggekommen sei. Vorlegung der Ehescheidungsakter
und die Vernehmung des Justizrats Dr. Sello.
Vorsitzender Dr. Kern: Den Grafen Hohenau haben Gie alfo bei jenen Zusammenfünften ganz bestimmt erkannt? 3euge: Jawohl, mit aller Bestimmtheit. Borsißender: Haben Sie auch den Grafen Gulenburg, jebigen Fürsten Philipp Gulenburg, dabei gesehen? 3euge: Ich glaube es ebenfalls sagen zu können. Vorsitzender: Sie sagten vorhin, daß auch ein Moltke" dabei gewesen sei und dieser Flügeladjutant des Kaisers gewesen fei.
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Justizrat Dr. v. Gordon bemerkt hierzu, daß Graf Eulens Justizrat Dr. b. Gordon benennt wiederholt den Grafen burg schon 1871 aus dem Regiment ausgeschieden ist. Hohenau und den Grafen Lynar als Zeugen dafür, daß Fürst Eulenburg , den der Zeuge vor zehn Jahren im Dämmerlicht gesehen haben und nun doch nach dem Bilde erkennen will, nicht bei den Zusammenfünften beim Grafen Lynar war.
Justizrat Dr. b. Gordon: Mein Mandant hat gestern erfiärt, daß er von den Neigungen des Grafen Hohenau keine Ahnung hatte. Anders hat er sich wohl über Herrn Lecomte geäußert. Was Der Zeuge B. bleibt nach langen Kreuz- und Querfragen das neue Moment betrifft, daß Fürst Eulenburg schon in Berlin als homosexuell bekannt war. Homosexuell ist nicht dasselbe wie dabei, daß er nach dem Bilde, das ihm Herr Harden vorgelegt hat, räderastisch.( Zwischenruf Hardens.) Meine Anträge haben nicht Er beantragt eventuell die den Fürsten Eulenburg erkennen zu können geglaubt habe. Er den Zwed, festzustellen, daß Frau v. Elbe unzurechnungsfähig ist, habe sich seinerzeit infolge der Zeitungsartikel felbst an Herrn sondern zu beweisen, daß in ihrem Kopf sich die Dinge anders Harden gewandt und ihm mitgeteilt, daß er in der Lage sei, nalen, als sie sich abgespielt haben. Solche Sachen faßt jeder auf, Justizrat Bernstein tritt diesen Ausführungen entschieden ihm über die in der Villa des Grafen Lynar abgehaltenen Zuwie er sie empfindet, und daß eine in Ehescheidung liegende Frau entgegen und stellt seinerseits auch noch mehrere Anträge. Unter fammenfünfte interessante Mitteilungen zu machen. Darauf sei die Sache anders auffaßt, als sie bei nüchterner Betrachtung zu anderem beantragt er die Vernehmung des Sachverständigen Dr. er zu Herrn Harden beschieden worden und habe ihm diese Angaben bewerten ist, ist doch selbstverständlich. Den Antrag, Herrn Chef- Magnus Hirschfeld darüber, daß nach dem ganzen hier durch die gemacht. Herr Harden sei anfänglich mißtrauisch gegen ihn redakteur Liman und andere über die Tendenz der Artikel zu ber- Beweisaufnahme festgestellten Verhalten des Privatklägers auf gewefen. nehmen, halte ich für unerheblich. Mein Mandant steht homosexuelle Neigungen desselben zu folgern ist. Was die Kritik Graf v. Moltke: Jch habe von diesen traurigen Affären politischen Dingen vollständig fern, und die An- der Zeugin Frau v. Elbe betrifft, so spreche man immer von den absolut nichts gewußt. sichten darüber, was dem Deutschen Reiche zuträglich ist oder nicht. Einwirkungen des„ Trionals" auf diese Zeugin. Er dagegen sage sind ja auch verschieden. Politische Dinge sind doch wohl auch nicht nur immer„ Gemahl". Wenn die Frau jahraus jahrein unzurechvor dem Schöffengericht zu entscheiden. Was den Antrag betrifft, nungsfähig ist und ich bemerke es nicht, so bin ich selbst unzurechBeweis zu erheben, daß andere Leute Päderastie betreiben, so nungsfähig.( Seiterkeit.) mög er meinetivegen erhoben werden, dadurch wird aber nicht erwiesen, daß mein Mandant irgendwie auch zu solchen Leuten zu das Zeugnis Seiner Majestät zählen ist. Justizrat Bernstein: Ich bin den Beweisanträgen, die der darüber, daß Graf Molfte niemals feine Stellung benutzt hat, um Herr Gegner zuerst gestellt hat, mit keinem Worte entgegengetreten irgendwelche Wünsche politischer Art durchzudrücken
Justizrat Dr. v. Gordon: Jch berufe mich auch noch auf
Harden: Herr Zeuge B.! Sie sagen also aus, daß der dem General adjutanten Grafen Kuno v. Moltke innig befreundete und verwandte Graf Wilhelm Hohenau wiber
natürliche Unzucht getrieben hat? 3euge: Ja!
du Corps, erklärt, daß er nur dienstlich in der Villa des Grafen Der nächste Zeuge, ein Wachtmeister vom Regiment Garde Lynar gewesen sei. Im Oktober v. J. habe sich der Bursche des Grafen Lynar bei dem Zeugen gemeldet mit der Bitte, abgelöst zu werden, da der Graf Zynar zu liebenswürdig" gegen ihn sei.