Einzelbild herunterladen
 
  

armut und Altersschwäche erwerbsunfähig gewordenen entene Leichtsinniges Spiel mit Arbeiterleben. fpflege, Fürsorge, Vormundschaft wäre die Frau weit eher zur Auf­empfänger mit fast einem Biertel aller, nämlich 24,06 Proz.; hierbei In verschiedenen Abteilungen der Schudertschen Fabrit in ficht geeignet als der Mann. Nicht ohne Humor führte Genoffin kommen zum weitaus überwiegenden Teil die Alter mit 60 und Nürnberg   flagen die Arbeiter schon seit Jahren über ungenügende Wehl fürzlich in einer Berliner   Frauenversammlung aus, was mehr Jahre( 1245 Personen) in Betracht. An zweiter Stelle folgt Raumverhältnisse, die zuweilen lebensgefährliche Zustände im Gee denn ein Mann davon verstehe, wie ein Gäugling gepflegt, genährt die Gruppe der Lungentuberkulose mit 12,96 Broz. aller Fälle. folge haben. Alle Hinweise darauf und Forderungen um Abhülfe und gewickelt werden muß. Nötig ist es aber, daß alle fozia­Hier find es ganz besonders die jüngeren Altersklassen, die durch werden von der Direktion nicht beachtet. Im Juni ereignete sich, liftischen Frauen sich intensiv dem Befreiungskampfe widmen und Lungentuberkulofeerkrankungen in den Vordergrund treten. Sie als dirette Folge dieser Nachlässigkeit, ein schwerer Unfall. Es energisch für ihre Rechte eintreten, nur dann kann der Erfolg ein betragen für die 20er Jahrgänge 53,84 Proz.; für die 30er Jahr wurde eine Dynamomaschine zerlegt, die einzelnen Teile, bis zu sicherer und glänzender sein! gänge 36,28 roz. und für die 40er Jahrgänge noch 24,90 Prog. 18 Bentner schwer, wurden durch Krane transportiert. Auf An­aller Fälle in den betreffenden 10 Jahrgängen. Die dritte Stelle ordnung des Werkmeisters wurde diese Baft auf eine ausgemauerte, Auf dem Arbeiterinnen- Rongreß in London  , der fürzlich unter nimmt mit 10,59 Prog. der Fälle die Gruppe der Erkrankungen des nur mit dünnen Bohlen bedeckte Grube gelegt; über diese Brüde den Auspizien der Nationalen Vereinigung von Arbeiterinnen" Herzens und der größeren Blutgefäße ein. Dann folgen an bierter mußten alle Arbeiter gehen, da die Halle vollständig mit Maschinen, tagte, hielten bürgerliche Frauen gar schöne Reden und sie wußten Stelle die Gruppe der Gelenkrheuma mit 7,97 Proz. der Fälle. An Material und Menschen vollgepfropft ist und fein anderer Weg zu erzählen von dem furchtbaren Elend der Heiminduftrie, von fünfter Stelle folgt dann die Gruppe der Lungenerkrankungen übrig blieb. Als ein Arbeiter die Brüde mit einer 83 Pfund ben Hungerlöhnen und von den Leiden der Kinder, die schon in ( Lungentuberkulose ausgeschlossen) mit 7,90 Broz. der Fälle und schweren Winde passierte, brach diese zusammen und riß ihn und früher Jugend um ihr Stückchen Brot arbeiten müssen. Eine Frau an sechster Stelle folgt endlich die Gruppe der Nervenkranken mit noch zwei andere Arbeiter mit hinab in die Tiefe. Der eine wurde Cadbury sprach davon, daß es in London   allein 300 000 bis 400 000 von den nachstürzenden Maschinenteilen sofort germalmt, die beiden ohnungen gibt, die diesen Namen faum berbienen; eine solche Die Anstalt Brandenburg   hat ihren engherzigen Standpunkt anderen teils schwer, teils leicht verlegt. Der Wertmeister Wohnung stellt nur einen Raum dar und Arbeiterfamilien in bezug auf die Gewährung von Bahnersatz zur Verhütung und der Monteur hatten sich nun wegen fahrlässiger müssen darin hausen. Sie meinte, da brauche man sich nicht zu der Invalididität in etwas gebessert. Insgesamt wurde für Bahn- Tötung vor dem Landgericht Nürnberg au verantworten. Es wundern, wenn man von schrecklichen Strankheiten, von Trunksucht erfaß die Summe von 20 556,25 M. aufgewandt, hiervon leisteten wurde erwiesen, daß das Holz der Brücke nicht start genug war, und allen möglichen Lastern unter den Armen höre, wenn die die beteiligten Krankenkassen 6014,39.; non den Versicherten um eine solche Laft zu tragen, aber das Gericht erachtete die An- Kinderfterblichkeit erschreckend anwachse. Da müsse etwas ge­5372,77 M. und 9169,09 m. von der Anstalt selbst. Trotzdem die geklagten nicht für schuldig und sprach fie frei. Die wahren schehen, fo erflärte fie ganz entfeßt. Es sei die Pflicht des Staates Bersicherten selbst mehr als ein Viertel der für Zahnerfaß auf Schuldigen fiben allerdings an höherer Stelle. Weshalb werden und der Arbeitgeber, hier. helfend einzugreifen. Wenn gewendeten Summe aufbringen mußten, ist es doch als ein Fort- fie nicht gefaßt? schritt zu bezeichnen, daß es endlich gelungen ist, den früheren Standpunkt der Anstalt Brandenburg  , den einer grundsäglichen Verweigerung des Bahnersatzes, etwas zu ändern.

3,95 Proz. der Fälle.

Für das Heilverfahren wurden einschließlich der Lungenheil stätte Nottbus und Des Genesungsheime Hohenelse 941 641,12 m. ausgegeben( darunter 643 654,14 M. an andere entfallen 575 018,22 M.; auf die Angehörigenunterstützung 56 442,27 M. und auf außerordentliche Leistungen( Gewährung höherer Angehörigen­unterſtüßung) 11 555,67 M.

An Rentenbeträgen wurden 5 072 765,54. berausgabt. Bei dem Bericht über das Genesungsheim Hohenelse fällt besonders die ungenügende Zahl des Pflegepersonals auf. In dem Genesungsheim waren im Berichtsjahr 385 Pfleglinge stationiert. Als Pflegepersonal tamen dagegen nur 4 Pfleger, 1 Hülfspfleger und eine Pflegerin in Betracht. Daß diese Zahl des Pflege­personals entschieden zu gering ist, haben wir wiederholt betont. Die Zahl von 6 Pflegern ist völlig unzureichend. Dem Zweck des Genesungsheims widerspricht auch, daß die Aerzte nur neben­amtlich" an dem Genesungsheim" wirken und die Leitung aus schließlich einem Laien übertragen ist. Daran fann auch der Umstand nichts ändern: daß die beiden Aerzte zu einer be stimmten Tageszeit abwechselnd an jedem Tage erscheinen und nachts sogar durch Telephonanschluß von Rheinsberg   nach Hohen­else gerufen werden können". Diese Unzulänglichkeiten in Ver­bindung mit der berühmten Hohenelser Hausordnung erflären es, daß so ungeheuere Mißstände fich herausbilden, wie sie im Sommer dieses Jahres an dieser Stelle über das Genesungsheim Hohen­else besprochen worden sind.

21

Nicht unerwähnt mag bleiben, daß 65 688 Starten, das sind 27,77 Proz. aller fontrollierten Karten beanstandet werden mußten, weil die Arbeitgeber Marken niedrigerer Lohnklaffen verwendet hatten, als es zulässig war. Nicht weniger als 92 530,39 Mr. find dadurch der Anstalt zugeführt.

Zum Achtuhr- Ladenschluß.

In Magdeburg   ist durch Anordnung des Bolizeipräsidenten auf Grund§ 139 f der Gewerbeordnung der sogenannte Achtuhr Ladenschluß eingeführt. Ausgenommen ist nur die Nahrungs­und Genußmittelbranche. Der Inhaber zweier Papierwaren­handlungen, Oehler, war angeflagt worden, weil er aus dem einen Geschäft noch nach 8 Uhr Hefte entnahm und sie einem auf der Straße wartenden Mädchen gab, das fie schon vor 8 Uhr gekauft, aber nicht mitgenommen hatte. Der Angeklagte hatte nämlich das Mädchen wegen einer Mappe, die in feinem Laben nicht war, zu seiner Frau nach dem anderen Geschäft geschickt. Inzwischen war es 8 Uhr geworden. Die Schülerin befam auf das schon vorher gezahlte Geld 20 Bf. heraus. Das Landgericht fprach frei. Es erachtete für entscheidend, daß das Kaufgeschäft schon vor 8 Uhr abgeschlossen gewesen sei und der Angeklagte die Hefte nur aufbewahrt habe. Das Kammer: gericht hob jedoch in der vergangenen Woche bas Urteil auf und verwies die Sache zu nochmaliger Entscheidung an das Landgericht zurüd. Bei Anordnungen nach§ 139f der Gewerbeordnung handele es sich immer unt das Gefchloffensein der offenen Berkaufsstelle für den geschäftlichen Verkehr". Dagegen habe aber Angeflagter gefehlt. Der gefchäftliche Verkehr im Laden mit Bezug auf den Bapier- und Schreibwarenhandel sei eben nicht beendet gewesen, wenn nach 8 Uhr der Angeklagte beziehungsweise deffen Tochter die Sefte aus dem Laden holte. Daß die Käuferin auf der Straße stand, sei ganz gleichgültig.

-

wir Menschen uns als Brüder und Schwestern betrachten möchten, würde es ganz anders auf der Welt bestellt sein.­

Ja, wenn es mit frommen Wünschen getan wäre-! Die gute Frau, die selbst der besißenden Klasse angehört, vers schließt die Augen gegenüber der Tatsache, daß diefelben Arbeit­geber, an welche fie appelliert, die entschiedensten Gegner jeder ernsten und durchgreifenden sozialen Reform find. Diese Arbeit­geber steden im Banne des Kapitalismus, der Profit um jeben Breis und zwar auf Kosten des Wohlergehens der Arbeiter und Arbeiterinnen erzielen will. Solange dieses System nicht ange­griffen wird, ist alle Entrüftung, aller Unwille und alles Beklagen über die Folgen des Systems der überall herrschenden Ausbeutung sehr billig. Und der appell an den Staat ist ebenso wir­fungslos! Der Staat ist in den Händen der Ausbeuter und sie be­nuken ihn als ihre Schuzwehr! Diese Grundlagen muß man antasten; fie dürfen nicht als unberleblich gelten, wenn notwen bigen Reformen der Weg geebnet werden soll. Davor scheuen dic Damen aber zurüd. Mitleid und berauschende Reden sind schließ­lich schädlicher denn nüßlich, weil sie die Selbstwehr der Lohn­arbeiterschaft lähmen.

Versammlungen Veranstaltungen.

Rummelsburg  . Sonntag, den 3. November, nachm. 5% Uhr, bei Tempel, Alt- Borhagen 56. Vortrag. Herr Georg Davidsohn  : " Heinrich Heine  ." Nach dem Vortrag gemütliches Beifammen fein.

Gerichts- Zeitung.

Wie Dienstmädchen behandelt werden. fich die unverehelichte Klossowsti, v. d. Heydtstr. 14, und ihr Wegen schwerer Mißhandlungen eines Dienstmädchens hatten Berhältnis, der Hauseigentümer Rentier Rudolf Frädrich, Koch­ftraße 58, vor dem hiesigen Schöffengericht zu verantworten. Die Anflage ging dahin, daß beide das Dienstmädchen Laabs, die bei der Kloffowski in Dienst stand, im April gemeinschaftlich, sowie mittels Stocks, Feuerzange und Schlagrings mißhandelt haben. Die Angeklagte loffotosti gab zu, mit einem Stock geschlagen zu haben. Der Angeklagte Frädrich bestritt jede Straftat. Zu ihrer Entschuldigung führte die Klosowali an, sie hätte sich in einer Art

In einer zweiten Straffache wegen Uebertretung des Achtuhr.or Ladenschlusses war der Tatbestand folgender: Reben Papiertaren verlauft der Angeklagte Dehler auch Sigarren und Zigaretten. Tabat. und Zigarrenhandlungen find nun in Magdeburg   aus geschlossen vom Achtuhr- Ladenschluß. Die Staatsanwaltschaft ver trat jedoch den Standpunkt, daß für bas Geschäft der Achtuhr. An Beiträgen vereinnahmte die Anstalt Brandenburg  vereinnahmte die Anstalt Brandenburg Ladenschluß allgemein gelten müffe, weil Bigarren und Bigaretten 9 500 259,39 M., au Zinsen für Wertpapiere usw. 2056 820,27 Mt. ganz nebenbei verkauft würden. Deshalb erfolgte Anflage, nach 9 500 259,39 Mr., an Zinsen für Wertpapiere usw. 2056 820,27 Mt. bem Dehler einem draußen stehenden Arbeiter nach 8 Uhr, wenn An Renten dagegen wurden nur 5 172 765,54 2. gezahlt; demnach auch vor 9 Uhr, Bigaretten aus dem Laben verkauft hatte. Er ist etwas mehr als die Hälfte des Martenerlöfes und weniger als wurde freigesprochen und das Kammergericht verwarf in diefem die Hälfte der Einnahmen überhaupt als Rente für die Versicherten alle die Revision, ba Angeklagter ben Laben zum Zwede bes gezahlt. Es scheint demnach der Grundsatz bei der Anstalt Branden  . Bigarren- und Zigarettenverkaufes bis 9 Uhr hätte offenhalten burg zu sein, nur Vermögen aufzufpeichern. Das Vermögen be­trägt gurgeit 60 274 927,41 t.

Ais Quintessenz auch des amtlichen Berichtes tritt uns ent gegen: die soziale Fürsorge" für die Versicherten, für die fie schweres Geld zahlen müssen, insbesondere das Resultat der In­balidenversicherung stellt auch im Bezirk der Versicherungsanstalt Brandenburg nicht einmal eine Suppe, geschweige denn eine " gefüllte Kompottschüssel" für den versicherten Arbeiter dar.

-

dürfen.

Aus der frauenbewegung.

Frauen in öffentlichen Aemtern!

Notwehr befunden, weil die Laabs ihr und des Mitangeklagten achtjähriges sind geschlagen habe.

Die umfangreiche Beweisaufnahme, in der das Dienst mädchen, ein früherer Dienstherr desselben, ein

Portier,

Beinahe wären die Angeklagten völlig frei bavongekommen. Der Staatsanwalt hatte nämlich die Strafanzeige des so roh miß­handelten Dienstmädchens zunäcbft abgelehnt! Erst auf Be­schwerde des Vertreters des Dienstmädchens, des Rechtsanwalts Theodor Liebfnecht, ordnete der Oberstaatsanwalt beim Rammergericht die Erhebung der Anklage an.

Kinderverwüster.

Rein vernünftiger Fortschrittsmann wird heute noch behaupten eine Portierfrau und das achtjährige Kind der Angeklagten ver­fönnen, ohne sich dem Fluch der Lächerlichkeit auszusehen, daß di nommen wurden, ergab, daß die Angeklagte zu Gewalttätigkeiten Frau infolge ihrer psychischen und physischen Beschaffenheit und neige. So ist ein sans bewohner mit Revolverfchießerei wie sonst noch die ausgetretenen Gemeinpläge aller Bopfmänner bedroht worden, ebenso ein Hausdiener, der Bezahlung Neberschreitung des Büchtigungsrechts des Lehrers. lauten mögen, nicht zur Ausübung irgendwelcher öffentliche oder Rückgabe der Waren verlangte. Dem Dienstmädchen ist ohne Aemter geeignet sei. Ein Blid in bas gesellschaftliche Getriebe jeglichen auch nur entschuldigenden Anlaß arg mitgespielt. Wit Der Voltsschullehrer Wonneberger zu Oberstreit   in Schlefien zeigt uns, daß in fommunalen, gewerblichen, pädagogischen und Schimpfworten wurde sie belegt, mit der Faust ins Gesicht ge­ärgerte fich eines Tages über eine jüngere Schülerin, weil sie mehrere anderen Inftitutionen die weibliche Mitarbeit vorhanden ist und schlagen, mit einem Spazierstod, einer Feuerzange und einem Male hintereinander ein Wort falich las, obwohl fie darauf hin außerordentlich fruchtbringend gewirkt hat. Wie in allen Neuerun: Schlagring über die Arme geschlagen, so daß beide Arme gewiesen worden war, wie es richtig ausgesprochen werde. Er nahm gen, zahlreiche blutunterlaufene Stellen aufwiesen und das Halsstarrigkeit an und wollte sie deshalb züchtigen. Da er einen gen, ging auch in der Frage der weiblichen Betätigung auf öffent­lichem Gebiete der entscheidende Stoß von den demokratisch ange. Stock nicht zur Hand hatte, parte er sie am Bopf und stieß sie mit steckten füddeutschen Bundesstaaten aus. In der muffigen Junker Mädchen über eine Woche lang arbeitsunfähig war. A1: dem Kopf auf das Buch. Als die Mutter zu Hause die Böpfe löfte, atmosphäre Russisch- Preußens freilich sträubte man sich lange gegen diefer Nobeit beteiligten sich beide Angeklagten. Von dem blieb ein Büschelchen Haare in ihren Händen. Ein Arzt untersuchte das die Einführung derartiger staatsgefährdender Einrichtungen. früheren Dienstherrn wurde dem Mädchen das beste Zeugnis aus­Mädchen und stellte auf dem Stopfe drei fahle Stellen von der Größe eines Selles Entfeßen padte die Kraut und Schlotjunker, als der Abg gestellt. Das Urteil gegen die wüsten Raufbolde lautete auf Behnpfennigitüde fest, die nach feiner Meinung von einem gewalt- irsch im preußischen Landtag beantragte, einen Versuch in dieser 200 bez. 150 Mart Geldstrafe.. Das Gericht fah mit Rücksicht auf samen Herausreißen der Haare herrührten. Der Arzt äußerte weiter, Richtung nach dem Beispiel der übrigen Bundesstaaten zu unter die bisherige Unbestraftheit der Angeklagten von einer Freiheits­ein folches Verfahren fei geeignet, eine nachteilige Einwirkung auf nehmen. Es wurden denn auch im Laufe der Zeit bier weibliche ftrafe ab. den Gesundheitszustand des Kindes hervorzurufen. Eine solche Assistentinnen felbständige Beamtinnen zu ernennen, bavor Einwirtung auf den allgemeinen Gesundheitszustand ließ sich hier fchredten die ängstlichen Herren zurüd- angestellt, die sich nach später nicht feststellen. Von den Eltern wurde Strafantrag gegen allgemeinem und auch sachverständigem Urteil trefflich bewähri den Hauptlehrer Wonneberger gestellt und die Staatsanwaltschaft haben. Selbst ein Minister Möller mußte bestätigen, bab bie erhob auch Antlage wegen Körperverletzung. Die Regierung in Leistungen der Affiftentinnen vortrefflich feien, daß fie fich mit Breslau   erhob jedoch zugunsten des Lehrers den Konflikt und ber- großem Takte benehmen und sich mit erheblicher Sachfenntnis in langte die Einstellung des Verfahrens, weil sich der An- the Amt eingearbeitet haben". Aber auch anderweitig trifft dies getlagte im Nahmen bes ihm zustehenden Büchtigungsrechts au. So gibt Genosse Wurm im 15. Jahrgang der Gleichheit" ein. gehalten habe und eine Ueberschreitung feiner misbefugnisse umfassende Busammenstellung der Reichsberichte über die Gewerbe­nicht nachgewiesen fei. Es erscheine ja schlimm, wenn inspektion, aus denen sich besonders Württemberg vorteilhaft ab­von brei kahlen Stellen gesprochen werde. Vor der dritten Straffammer des Landgerichts   I stand gestern Gs fei aber au hebt. Dies wird dadurch noch wirksam erhöht, daß es daselbst die beachten, daß die Mutter selbst zu dem Angeklagten gefagt Gewerbeinspektion vernünftigerweise für zweddienlich erachtet, der 58jährige Maler Wilhelm Roschlau, der in der Choriner­habe, die Haare des Mädchens wären spröbe und gingen leicht aus. Fühlung mit der Gewerkschaftsbewegung zu nehmen und somit straße sein Gewerbe als Stubenmaler betreibt, unter der Anklage Diese Behauptung des Lehrers fei nicht widerlegt worden. Das ihrer Aufgabe in hohem Maße zu nüßen. Kann man diese mehrfacher Verbrechen gegen 10-12jährige Mädchen, die er durch Kind habe sich nach dem Vorfall auch gar nicht ungeberdig be- fchüchternen Bersuche nun auch mit Freuden begrüßen, fo follen Gelbgefchente und Süßigkeiten an fich gelodt hatte. Der gemein nommen, wie es doch der Fall gewesen sein würde, wenn ein gewalt- ie selbstverständlich nur eine Stappe fein auf dem Wege weib gefährliche Mensch erhielt zwei Jahre Zuchthaus. fames Herausreißen erfolgt wäre. Als ber vernehmende Michterlicher Mitarbeit auf fogialem Gebiete, als ein Beichen gefunden nach sechs Wochen das sind sah, habe er auch keine fahlen Stellen Fortschrittes und nicht minder der Gleichberechtigung der Frau Dentist ein Titel? mehr gefunden. Es bestehe feine Berordnung, wonach den Lehrern im öffentlichen Leben. Vor allen Dingen muß darauf gedrungen beimer beigelegt haben, indem er sich auf einem Geschäftsschitz Einen arztähnlichen Titel follte sich der Zahntechniker Burch. das Baufen an den Haaren verboten wäre. So tönne man nicht werden, diese Bertrauenspersonen in der Gewerbeinspektion auf etwa sagen, daß durch das bloße Baufen an den Haaren vom An- ben Reihen der gewerblichen Arbeiterinnen zu nehmen. Die Dentist nannte. Er wurde deshalb wegen Uebertretung des§ 147 getlagten fchon gegen eine ihm durch seine Inftruftion gegebene bürgerlichen Damen, die heute mit diesen Bosten ausnahmslos Nr. 8 der Gewerbeordnung angeflagt. Das Landgericht sprach ihr Berordnung gefehlt worden fet. betraut werben, mögen ben beften willen, die ehrlichste Abficht, frei, weil Dentist" tein aratähnlicher Titel fei, fondern nur jemand Diese amtliche Beschönigung eines Prügelrechts gegen Kinder, das redlichste Streben mitbringen, nie werben sie die Psyche der bezeichne, der sich mit der Behandlung von Zähnen befaffe.- Das bas unter allen Umständen vertoerflich, eines Kulturstaates unwürdig Arbeiterin so gründlich studieren, nie werden sie die Schäden, die ammergericht wies biefer Tage die gegen dies Urteil ein­ist und beffen Anwendung für die Unfähigkeit der Anwender zur Folgen der Ausbeutung, das innerste Wesen des Fabrillebens fo gelegte Revision als unbegründet ab. Ausübung der Lehrtätigkeit geugt, ging felbst dem Oberverwaltungs: blißscharf erkennen wie eine Frau, die das fapitalistische Arbeits. gericht zu weit. Aus dem bor dem Oberverwaltungsgericht fyftem jahrelang prattisch am eigenen Leibe erprobt hat, Genoffin erstatteten Referat ergab sich, daß noch mehr als den Lehrer die Betkin verlangt, daß Aerztinnen zur weiblichen Fabritinspektion Schulverwaltung die Schuld trifft. Denn Wonneberger hat, wie es im herangezogen werden sollen, eine Forderung, die man im Intereffe Referat hieß, feit geraumer Zeit alle drei Klaffen der Schule in des Beltswohls nicht freudig genug begrüßen kann. Oberstreit   allein zu unterrichten, weil fein anderer Lehrer da war, Aber auch auf anderem Gebiete waltet die Frau heute fchon und ist wohl infolge diefer Ueberlastung etwas nervös geworden. mit Erfolg ihres Amtes. In vielen Orten finden wir weibliche Das Oberverwaltungsgericht verwarf den Konflikt der Regierung Mitglieder im städtischen Armen- und auch im Waisenrat mit als unbegründet und entschied, daß bem Strafverfahren gegen den Siß und Stimme. Frauen amtieren in den Kommiffionen ber Lehrer Fortgang zu geben sei. Es wurde ausgeführt: Wenn feine Bolts- und höheren Mädchenschule. In den Vorständen und Auf anderen Vorschriften bestanden, fo fämen die allgemeinen Vorschriften fichtsräten der Gesundheitstommiffionen, Krankenhäuser und zur Anwendung, die in ber Kabinettsorber vom 14. Mai 1825 ges Wöchnerinnenafyle fowie auch im Genoffenschaftswesen walten geben seien. Danach dürfe die Büchtigung nicht zu einer Frauen pflichtbewußt und gewiffenhaft ihres Amtes. Genft, Bu Mißhandlung ausarten, bie der Gesundheit auch nur im berlässigkeit und Umsicht wird ihnen überall nachgerühmt, Selbst entferntesten schädlich werden könne. Nach der Auffaffung des Senats als tranfenfontroleusen verfehen fie wader und mutig ihren handle es sich um eine derartige Mißhandlung. Gleichgültig wäre, Dienst. So sind seit 1905 in Berlin   Frauen als Affiftentinnen ob Vorfag vorlag oder Außerachtlaffung der pflichtmäßigen Sorg an der Stadtbibliothet tätig, a weitere funktionieren in der falt. Es müffe für festgestellt erachtet werben, daß W. das Mädchen städtischen Voltsbibliothet. In demselben Jahre wurben faut Be fo gezauft habe, daß eine fingerftante Strähne herausgerissen wurde. Nach dem ärztlichen Gutachten fet auch bebententos anzunehmen, daß eine derartige Mißhandlung bei dem fleinen Mädchen ge eignet gewesen sei, fchäbigend auf die Gefundheit au wirken. Daß eine folche Schädigung nicht eintrat, fei nicht entscheidend.

fchluß ber Berliner   Stabtverordnetenversammlung 4 Hülfs arbeiterinnen bes statistischen Amtes als Gemeindebeamtinnen an gestellt. Andere Beispiele ließen sich noch aufführen. Diefer furge Ueberblid beweist zur Genüge, daß es nicht nur das Recht, sondern auch die Notwendigkeit erheischt, bie Frau zu öffentlichen Aemtern zuzulassen. In mancher Hinsicht, zum Beispiel in ber Waifen

Wer ist der wirklich Schuldige?

Vor der britten Straftammer des Landgerichts   I stand gestern die 24 jährige Rödin life O. unter der Antlage, ihr eigenes jieben Tage altes Kind in hülflofer Lage ausgefest zu haben. Der Vater des Kindes ist ein Buchhalter in Neuftrelig, beffen Name aus dem uns zugegangenen Bericht leider nicht hervorgeht. Das junge Mädchen schenkte den Liebesbeteuerungen und Eheberfprechen diefes Mannes Glauben. Als der intimere Verkehr nicht ohne Folgen blieb und fie auf Ginlösung des Eheverfprechens drang, og sich der junge Mann von ihr zurück. Aus Furcht, daß ihre Eltern, wohlhabende Schlächtermeister in einem fleinen Stäbchen, nahe bei Neustrelit, ihren guftand entdeden würden, ging die Angeklagte nach Berlin  und fand bier in der Kantstraße einen Dienft als höchin. Als ihre schwere Stunde nabte, begab jie sich in die Charité. Dort gab fie einem Stinde das Leben. Schon nach 7 Tagen mußte sie die Anstalt wieber vertaffen. Die Kinderwalde, die ihr in der Anstalt zur Verfügung gestellt war, wurbe 10 bei ber Ontlaffung abgenommen, fodaß die Whiterit am 4, Juni mit ihrem nadien Stinde auf dem Urme bie Charito verließ, ohne zu wissen, wovon fie und ihr Stind leben sollten. Begwanbte, bie fic auffuchen wollte, waren nicht au Saufe. In ihren Bergweiflung feste fte das Kind in einen Blätterhaufen im Zieraarten aus.