Nr. 257. 24. Jahrgang.
Beiträge für das Auer- Denkmal.
fichten über geschichtliche Begebenheiten zur Folge haben müßte. und Feiertagen Tanzmusiken und Bälle vor 3 Uhr nachmittags nicht Derartige Gerichtsurteile, wie das wiedergegebene, zeigen deut- anfangen dürfen. Mit Recht sei W. verurteilt worden licher als dicke Broschüren, wie schädlich die Wirkungen des Militarismus in der Tat sein müssen, wenn gegen tabelnde zutreffende oder unzutreffende Urteile über den Zweck der Armee hinter verschlossenen Türen verhandelt und ungeheure Strafen verhängt
Bezirk 84/163. 6, Pachnelle durch Westfahl 4,50. Bezirk 217, Teil II d. Spielhagen 5,-.. K., Friedenau 10,- Arbeiter der Firma d. Pintsch, Andreasstr. 72 109,-. Sedfertasse CampbellBullich 8,-. Bauhülfsarbeiterverband Nowawes 5,-. Möbelfabrik werden. Otto u. No., Elbingerstr. 33, Werkstattkasse 5,-. Arbeiter der Firma Bechler und Paasche 10,-.. B. Rd. 10,-. Arbeiter der Lederfabrit Tucholski 1,75. Maschinenformer d. Firma Hugo Hartung , Wiclefstraße 9,15. Speicherarbeiter im Lagerhaus Süd- Ost, Pfühlstraße 5,-. Maler der Firma Kleinow 6,95. Möbelpolierer Firma Slug 10,-. Werkstatt Wisniewski, Romintenerstraße 11 5,-. 5. Kreis 421/22, Begirl 10,-.
Weitere Beiträge für das Auer- Denkmal sind zu richten an den Rassierer Emil Boeste, Verbandsbureau, Berlin SW. 68, 2indenstr. 69.
Schwerite Strafe zum Schutze
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des Militarismus.
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QUORO
Soziales.
Vermischtes.
Ein folgenschweres Eisenbahnunglück.
hat sich vorgestern abend auf der Brohltalbahn bei Oberziffen er. eignet. Nach einer Meldung aus Köln stürzte der lezte Zug mit sämtlichen Wagen vom Viadukt in die Tiefe. Eine eingehendere Mitteilung über das Unglück besagt: Der letzte Zug der Bahn von In der Zeit vom 1. Januar bis zum 1. Oftober 1907 find bei Kempenich nach Brohl entgleiste vorgestern abend bei der Station der Landesversicherungsanstalt Berlin nach den amtlichen Mit- Oberzissen an einer scharfen Sturve zwischen steilen Böschungen. teilungen der Anstalt im Vergleich zu den ersten drei Vierteljahren Der Zug saufte eine Brücke hinunter, die Lokomotive und die von 1906 die neu gestellten Invalidenrentenanträge von ersten Wagen bohrten sich in die Erde. Vorn befanden sich Personen4724 auf 4067 zurüd gegangen, demnach um rund 700 gefallen. wagen, hinten Güterwagen, die mit Steinen schwer beladen waren. Gleichzeitig haben die Neubewilligungen von Jnvalidenrenten Die Güterwagen türmten sich auf die Personenwagen auf und bon 3979 auf 2972 abgenommen, was einen Rückgang von 1000
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Den rückständigen Affordlohn in Höhe von 27,60 m. hat Kläger förster aus Stempenich, Weinhändler Mies aus Ahrweiler , ein geltend gemacht. Beklagter wurde berurteilt. Er hatte u. a. Behrer aus Handebach und ein Monteur aus Köln . Das einen Schadenersazanspruch wegen Vertragsbruch erhoben. Das Personal der 2okomotive rettete sich durch Abspringen. Gericht legt die Gründe wie folgt dar, warum fein Vertragsbruch vorliegt: Schiffsunfälle.
neuen Invalidenrenten gegen das Vorjahr bedeutet. Die Zahl der zerquetschten diese vollständig. Der Lokomotivführer und sechs von bewilligten Invalidenrenten nähert sich der aus den Jahren 1900 den 20 im Zuge befindlichen Passagieren wurden getötet, 14 schwer und 1901, während sie im Jahre 1904 für die ersten drei Viertel- verlegt. Sofort nach dem Unglück erschienen vier Aerzte an der Bei Fadelschein jahre rund 4400 betrug. Ganz erheblich sind in den letzten Unglüdsstelle und die Feuerwehr aus Brohl. Jahren die Ablehnungen gestiegen; für die Berichtszeit be wurden die Rettungsarbeiten die ganze Nacht hindurch fortgesetzt. Dieser Devise, die jest zum herrschenden Grundsatz der Justiz laufen sich dieselben auf 1012 gegen 851 in der gleichen Zeit des Die Toten und Verwundeten wurden zum Teil im Schulhaus von geworden zu sein scheint, ist ein Rebakteur des anarchistischen Vorjahres und 189 im Jahre 1900. Hauptsächlich erfolgte die Ab- Oberzissen und zum Teil im Krankenhaus von Niederzissen unterOrgans Der freie Arbeiter" zum Opfer gefallen. Der Redakteur lehnung wegen noch bestehender Erwerbsfähigkeit der Anwärter und gebracht. Die Leichen sind schrecklich verstümmelt. Einem Mann des genannten Blattes, Schlosser Friedrich Paar, hatte sich am wegen Erlöschens der Anwartschaft. Bei den Altersrenten aus Niederzissen wurden beide Beine abgefahren. Die Toten konnten Freitag vor der dritten Straffammer am Landgericht I zu ver- find gegen das Vorjahr keine nennenswerten Veränderungen zu ver- noch nicht refognosziert werden. Das Unglück entstand dadurch, ontworten. Unter Anklage stand ein Artikel und ein Bild in Nr. 8 zeichnen. des Freien Arbeiter". Durch diese Veröffentlichung soll der Andaß die Schienen durch den Regen schlüpfrig geworden waren. geklagte die Armee cine Staatseinrichtung verächtlich gcIst eine Abrede gültig, daß Akkordarbeiter vor beendetem Afford Der Materialschaden ist bedeutend; die Aufräumungsarbeiten macht haben. In einem anderen, in Nr. 16 des Freien Arbeiter" nicht fündigen dürfen? werden sehr lange dauern; der Bahnverkehr ist völlig unterbrochen. enthaltenen Artikel über die Bauernunruhen in Rumänien soll der Das Gewerbegericht Charlottenburg hat die oben gestellte Frage Nach einer späteren Meldung scheint die Entgleisung auf ein Tatbestand der Aufreizung zu Gewalttätigkeiten enthalten sein. in Uebereinstimmung mit der Rechtsprechung der meisten Gewerbe- Bersagen der Bremse im Viadukt oder auf ein gebrödeltes Eisenstück, Auf Antrag des Staatsanwalts, dem der Verteidiger, Rechtsanwalt gerichte im Gegensatz zu einer Berliner Entscheidung ber das man zwischen den Gleisen fand, zurückzuführen zu fein. Der Zug, Tr. Halpert, widersprach, wurde wegen Gefährdung der öffent- neint. Die Gründe der Entscheidung sind im Oktoberbeft des welcher aus der Lokomotive und 12 Wagen, vornehmlich Güterwagen, lichen Ordnung die Verhandlung unter Ausschluß der Deffentlich- Reichs- Arbeitsblatts" abgedruckt. Wir geben das wesentlichste der bestand, stürzte die 25 Meter hohe Böschung hinab. feit geführt. Der Staatsanwalt beantragte wegen Berächtlich- Entscheidung nachstehend wegen der praktischen Tragweite des in Gin Tagelöhner sprang ab und brach beibe Beine. Beim Absturz kam machung der Armee 6 Monate und wegen Aufreizung 4 Monate, Betracht kommenden Streitfalls wieder: zusammen 9 Monat Gefängnis. Das Gericht ging noch über Der Kläger war beim Beklagten von Ende Mai 1907 ab gegen ein Personenwagen unter Güterwagen zu liegen und wurde zer den Antrag des Staatsanwalts hinaus und verurteilte den Ange- Alfordlohn als Tischlergeselle beschäftigt gewesen. Am 23. Juli 1907 malmt. Die Infassen fanden den Tod oder wurden schwer verlegt. flagten zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr Gefängnis. Da hat er die Arbeit niedergelegt. Bei seinem Antritt hatte Ginige retteten sich durch Abspringen und kamen mit leichteren Verdie Verhandlung selbst hinter berschloffenen Türen stattfand, so er er in dem sogenannten Kontrollbuche des Beklagten folgende Verein- legungen davon. Tot sind Zugführer Weber aus Kempenich , fuhr man über den Inhalt der für strafbar erachteten Artikel nichts barung unterschriftlich anerkannt: Kündigung findet weiter, als was der Vorsitzende in der Urteilsbegründung an- gegenseitig nicht statt; jedoch sind die Akkord.ngenieur Stipping aus Koblenz , ein auf der Reise nach der Seimat befindlicher Italiener und der Kartoffelhändler Grah der Grab deutete. Er sagte, der Artikel in Nr. 8 der Zeitung Der freie arbeiter berpflichtet, den angefangenen Attord aus Seimeßheim, feinen Verlegungen erlag ferner der Reisende Arbeiter" wende sich an die Wehrpflichtigen. Wer diesen Artikel fertigaustellen." lese, ohne mit den deutschen Verhältnissen und Einrichtungen be. Zur Zeit seines Weggangs hatte eraus einem vorher beendeten Del aus Andernach . Schwer verlegt find der Reisende fannt zu sein, der müsse annehmen, die Armee sei nur ein Wert Afford noch einen Restlohn von 27,60 m. zu beanspruchen, hatte a chbuch aus Mainz , Bimmermeister Adam aus Niederzissen , zeug der Besitzenden, sie bestehe nur aus Besiklofen, welche zum jedoch einen neuen Attord gemeinsam mit einem anderen Tischler- fein Bruder, Zimmermeister in Düsseldorf , Steinbruchbefizer Schutz der Interessen der Befißenden verwandt würden, weil die gefellen gerade angefangen. Diefen hat er also nicht beendet. Junter aus Burgbröhl, eine Lehrerin aus Koblenz , ein Besitzenden selbst zu feige seien, ihre Interessen zu schüßen. Daß das nicht wahr sei, müsse der Angeklagte wissen. Die Armee sei cine Staatseinrichtung, bestimmt, das Vaterland nach außen hin zu schüßen. Sie werde bei inneren Unruhen erst dann verwandt, wenn die Polizei nicht mehr ausreiche. Das sei auch dem Angeflagten bekannt. Wenn er trotzdem die Armee als ein Werkzeug Für das Arbeitsverhältnis war nach der Bestimmung des der Besitzenden gegen die Befitlofen hinstelle, fo habe er etwas un- Tarifes und der des Kontrollbuches Kündigungsausschluß ein Busammenstoß zwischen dem russischen Dampfer Beribu" und Bei Shielde erfolgte einer Meldung aus Liverpool gufolge wahres behauptet und badurch die Armee verächtlich gemacht. maßgebend. Beide Parteien fonnten daher das ArbeitsDadurch habe sich der Angeklagte strafbar gemacht. In dem Bilde verhältnis ohne vorherige Kündigung auflösen. Dies hat der dem englischen Dampfer Uptoncastle", beide Dampfer erlitten in Nr. 8 sei eine Aufreizung verschiedener Klassen der Bevölfe Kläger getan. Der zusätzlichen Bestimmung: schwere Savarien. rung zu Gewalttätigkeiten gegeneinander zu erbliden, ebenso in Die Attordarbeiter sind jedoch verpflichtet, Die Londoner Limes" berichten, daß der Dampfer„ Spokane " dem Artikel in Nr. 16. Dieser Artikel schildere die Bauernkämpfe den angefangenen attord fertigzustellen" tonnte am Oberen See gestrandet sei und sich in sehr kritischer Lage in Rumänien . Der Angeklagte sage svar, die Nuzanwendung Rechtsgültigteit nicht auertannt werden. Nach befinde. diefes Artikels beziehe sich nur auf Rumänien . Das Gericht fei§ 122 der Gewerbeordnung fann für die Auflösung des ArbeitsDie Erdbebenkatastrophe in Karatag.. aber der Ansicht, die Nubanwendung sei so allgemein, daß fie auch verhältnisses eine andere Auffündigungsfrist als die gefeßliche ver auf Deutschland angewandt werden könne. Da das Blatt in einbart werden, dies jedoch nur unter der Bedingung, daß diese abUeber die vor einigen Tagen gemelbete Statastrophe in der Berlin erscheint, würden die Leser aus dem Artikel die Nutz- weichende Vereinbarung für beide Teile gleich ist, widrigenfalls bucharischen Stadt Karatag wird aus Petersburg gemeldet: Auf anwendung ziehen: Ihr Proletarier in Stadt und Land, macht es die dieser Bestimmung zuwiderlaufenden Bereinbarungen nichtig Anfragen an mehrere zentralasiatische Korrespondenten über die cbenso wie die Bauern in Rumänien , wendet Gewalt an gegen die sind. Durch die Bestimmung, daß Affordarbeiter verpflichtet sind, Katastrophe in der bucharischen Stadt Staratag gingen widers Gutsbesitzer und die Arbeitgeber. Bezüglich des Strafmaßes fei den angefangenen Afford erst fertigaustellen, tritt eine Modifizierung fprechende Meldungen ein. Aus Samarkand wird gerüchtweise ges zu berücksichtigen, daß die Artikel nicht als Einzelerscheinungen, des Kündigungsverhältnisses einseitig zugunsten des Beklagten ein; meldet, Karatag und die benachbarten Winterstätten der Nomaden fondern als Teile eines Systems anzusehen seien. Der Angeklagte denn der erpflichtung zur Fertigstellung angefangener Afford- seien zerstört. Die Zahl der Opfer wird verschieden angegeben, die gehöre einen Meldungen geben 400, 500, andere 1200 und sogar 13 000 nchore einer Richtung an, welche die bestehende Staatsordnung arbeit entspricht feineswegs auch eine Berechtigung des Afford- seien zerstört. Die Zahl der Opfer wird verschieben angegeben, die beseitigen und durch andere Einrichtungen ersehen will. Dies arbeiters, bei Widerspruch des Arbeitgebers erst den angefangenen Ziel könne jedoch nicht erreicht werden, solange das Heer da ist. Afford zu Ende zu führen. Es mangelt also an der notwendigen Tote an. Eine Meldung aus Neubuchara berichtet, daß 600 Höfe Deshalb verfolge der Angeklagte und andere, welche derselben Gegenseitigkeit dieser Vereinbarung, so daß sie nichtig ist." Richtung angehören, den Zwed, das Heer unbrauchbar zu machen für die Verwendung bei inneren Unruhen. Das müsse aber dahin führen, daß das Heer auch nach außen hin nicht mehr verwendet werden könne. Derartige Bestrebungen müßten scharf bestraft Eine Bestepidemie ist in Tunis ausgebrochen. Von ben werden. Wenn junge Leute solche Blätter in die Hand bekommen, Arbeiter dürfen zu Weihnachten nicht fröhlich sein. bisher vorgekommenen sieben Erkrankungen sind drei tödlich verse liege die Gefahr vor, daß sie die darin vertretenen Jdeen in die Tat umsetzen, mit Gewalt ihr Ziel zu erreichen suchen, während laufen. Der Herd der Seuche scheint eine Möbelfabrik zu sein. Das ist die Quintessenz einer dieser Tage selbst im Gegensatz die fechzig Arbeiter beschäftigt. Sie ist gestern niedergebrannt diejenigen, welche zur Gewalt aufreizten, dann im Hintergrunde zur Auffassung des Oberstaatsanwalts vom Kammergericht ge- worden. Die Kranken wurden isoliert und ihre Wohnungen des blieben. Deshalb müsse die Aufreizung hart bestraft werden.troffenen Entscheidung. infiziert. Im Hafen Tunis wie in der Stadt selbst wird, wie Der Angeklagte wurde sofort in Saft genommen mit der Begründung, die Höhe der Strafe lasse den Fluchtverdacht begründet er- arbeiter und des Gewerkschaftskartells besteht in Röslin ein Theater- geführt. Man sieht der Ankunft von Beftferum entgegen. Seit Aus Mitgliedern des Verbandes der Fabrik-, Land- und Hülfs. von dort gemeldet wird, cin Vernichtungskrieg gegen die Ratten berein. Dieser hatte am ersten Weihnachtsfeiertage ein Fest, zu eine spätere Meldung aus Tunis besagt, wurde festgestellt, daß die gestern morgen ist keine neue Erkrankung gemeldet worden. Wie nachts fanden Theateraufführungen statt. Es folgte eine Kaffee worden ist. dem die Mitglieder der Gewerkschaften erschienen. Bis 12 Uhr Best von einem aus Oran kommenden Dampfer eingeschleppi pause und dann wurde bis 5 Uhr früh getanzt. Wendt vom
fcheinen.
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Gerichts- Zeitung.
zerstört und 200 Personen umgekommen seien, und daß der Emir der mit dem Leben davongekommenen Bevölkerung Sülfe gefandt habe. In Samarkand dauern die Bodenschwankungen fort.
Durch den Ausschluß der Oeffentlichkeit ist die Stritit auf bas Beschränkt, was das Urteil selbst besagt. Und dies Urteil fordert zum schärfsten Widerspruch heraus. Nach den mündlich verEin Dynamitattentat. Einer Meldung aus Innsbru& tündeten Urteilsgründen haben beim Schuldspruch und bei der Beskomitee, der das Ganze leitete, erhielt eine Anklage wegen zufolge, berübten unbekannte Täter ein Dynamitattentat an dent Strafausmessung politische Erwägungen eine ausschlaggebende Uebertretung der pommerschen Oberpräsidialverordnung bom Rolle gespielt und haben, wie bei allen Tendenzprozessen, zu einem 9. Desember 1895 beziehungsweise 8. Juni 1898, welche die äußere arg beschädigt, glücklicherweise sind Menschen nicht zu Schaden geHause des Gemeindevorstandes in Achenthal. Das Haus wurde mit der Gerechtigkeit unvereinbaren Ergebnis geführt. Nach§ 131 Heilighaltung der Sonn- und Feiertage betrifft. Er sollte die kommen. Str. G.-B. macht sich der Verächtlichmachung von Staatseinrichtun- Restimmung ihres§ 11 übertreten haben, wonach am Sonn- und gen nur schuldig, wer„ erdichtete oder entstellte Tatsachen, wissend, Feiertage Tanzmusiken, Bälle und ähnliche Luftbarkeiten in Gast: Cholera nächst der russisch - rumänischen Grenze haben, wie aus Die Cholera in Rußland . Wegen des heftigen Auftritts det baß sie erdichtet oder entstellt fiud", behauptet. Es kann keinem häusern, Schankwirtschaften und sonstigen Vergnügungslokalen, auch Bukarest berichtet wird, die rumänischen Behörden die EinZweifel unterliegen, daß Tatsachen im Sinne des§ 130 Str.-G.-B. wenn sie in geschlossenen Gesellschaften stattfinden, nicht vor 3 Uhr führung von Waren aus Rußland verboten und eine Quarantäne sein können. Die Behauptungen, die Armee sei ein Werkzeug der nachmittags anfangen dürfen. Das Landgericht Röslin verurteilte für Reisende angeordnet. Den russischen Dampfern, welche den Besibenden, ist das Aussprechen nicht einer Tatsache, sondern einer 28. mit dem Hinweis darauf, daß die Tanglustbarkeit in der ersten Verkehr zwischen den russischen und rumänischen Häfen vermitteln, Anficht, die, mag sie zutreffend oder unzutreffend fein, nach dem Morgenstunde des zweiten Feiertags begonnen habe, d. h. an einem wurde die Landung in rumänischen Häfen verboten. Gefeß nicht Gegenstand gerichtlicher Verfolgung sein darf. Frei- Feiertage vor 3 Uhr nachmittags. W. legteRevision ein. Der Ein verdächtiges Schiff. Aus Rio de Janeiro wird ge. lich ist zutreffender als das dem angeflagten Artikel im Urteil Wertreter der Oberstaatsanwaltschaft am Kammergericht schloß meldet: Der Dampfer„ Orleanais " ist von Marseille hier eingeInterstellte, die Ansicht, daß die herrschende Klasse bestrebt ist, die sich feinem Antrage auf Freisprechung an. Er meinte, es müßten troffen. Während der Ueberfahrt sind zwei Personen gestorben und Armee als Werkzeug zur Unterdrückung der arbeitenden Klaffe hier die Grundsäße analog angewendet werden, welche das Kammer- fünf unter verdächtigen Erscheinungen erkrankt. mißbrauchen zu lassen. Aber fehlsame Ansichten dürfen nicht strafrechtlich verfolgt werden. Direkte Aufforderungen zu einem gericht hinsichtlich der Tanzluftbarkeiten ausgesprochen habe, die Berliner Marktpreise. Aus dem amilien Bericht der staden Mißbrauch der Armee, wie sie die Hamburger Nachrichten" und am Sonnabend anfangen und bis zum Sonntagfrüh dauern. ähnliche Organe bekanntlich erlassen haben, find trotz ihres hoch- Der erste Straffenat verwarf aber die Revision des Angeklagten. Ha 62 67, IIIa 57-60, Bullenfleisch Ia 65-70, IIa 53-62, Stübe, fett Markthallen Direktion.( Großhandel.) Ochsenfleisch la 68-70 pr. 100 Bid., verräterischen, zur rechtsiibrigen Gewaltanwendung hebenden Begründend wurde ausgeführt: Gewiß habe das Kammergericht fich 50-58, bo. mager 40-48, Freiser 54-62, Bullen, dan. 54-67, do. holl. Inhalts nicht unter Anflage gestellt. Eind diese Artikel zur in früheren Urteilen auf den Standpunkt gestellt, daß von einer 0,00. Stalbfleisch, Doppellender 105-120, Maftkälber Ia 85-95, Is Senntnis des Gerichts gebracht? Sind die vielen Fälle zur Kennt äußeren Heilighaltung der Sonn- und Feiertage erst die Rede sein 75-82, Stalber ger. gen. 56-71, bo. holl. 48-54, ban. 0,00. Hammelfleisch nis des Gerichts gebracht, in denen schon heute Soldaten zur Aus- könne, wenn das Leben erwache. Deshalb habe es auch entschieden, aflammer 74-76, Hammel la 66 70, a 60-65, ungar. 0,00, Shafe führung von Erntearbeiten, von Ausstellungsarbeiten, von Kellner- daß unter die Vorschriften über die äußere Heilighaltung des 0,00. Schweinefleisch 53-61. Stebbod Ia per Bfund 0,60-0,85. IIa Rotwild Ia per pfd. 0,40-0,48, bo. Ila 0,23-0,25, bo. Kälber arbeiten, bon Streifarbeiten beurlaubt sind? War das der Fall die Ausschließung der Oeffentlichkeit hindert eine Kontrolle auch Sonntage solche Tanzvergnügungen nicht fielen, welche am Sonn- 0,30-0,52. Damwild 0,30-0,50, bo. Stalber 0,55-0,70. Bildschweine per Bfd. 0,15-0,40. Frischlinge 0,50. Staninchen, groß per Stüd 0,70-0,90, hierüber so ist schlechterdings unerfindlich, wie ein Richter- abend begannen und in den Sonntag hinein bis zum Morgengrauen bg. flein 0,55. Hafen, groß þ. Std. 3,60-4,00, 50. mittel u. ficin follegium zur Annahme gelangen konnte, jemand erdichtet oder sich ausdehnten. Daran halte der Senat auch fest. Die Sache Std. 1,50-3,00. Wildenten per Stüd 1,25-1,75. Rebhühner, junge entſtelle Tatsachen, wenn er die Anficht ausspricht, schon heute läge aber hier doch anders, als in jenen Fällen. Die Verordnung ber Stück 0,75--1,30, do. alte 0,60-0.85. Falanenhähne Ia, junge wirfe in vielen Fällen der Militarismus als Werkzeug zugunsten des Oberpräsidenten bestimme in ihrem§ 12, daß unter anderen 2,00-2,75, bo. Ila und alte 0,70-1,90. Fasanengennen 1,00-1,60. Waldschnepfen 2,00-2,75, der Jntereffen der besitzenden Stlaffe. an den ersten Feiertagen der drei großen Feste- Ostern, Pfingsten, Belaffinen 0,00. Hübner. alte, Nicht minder verfehlt als die Verurteilung aus§ 131 Str. Weihnachten per Stüd 1.20-2,00, bo. IIa 0,80-1,10, dito überhaupt keine Tangluftbarkeiten, auch nicht in junge 0,40-1,25. Sanden 0,40-0,65. Enten Ia 1,75-2,45, IIa 1-1,60. 3. B. ist die wegen Aufreizung zu Gewalttätigkeiten. G3 ist vom geschlossenen Gesellschaften, stattfinden dürften. Deshalb habe man dito Hamburger der Stad 2,75-3,10. Gänse per Bjund 0,50-0,63, bito Reichstag ausdrüdlich wiederholt eine Ausdehnung des§ 130 Str. im vorliegenden Falle ja crst nad 12 Uhr nachis mit dem Tanzen per Stüd 2,00-4,25, do. Hamburger per Pfund 0,70-0,73, bo. OberG.-B. auf die Fälle der Verherrlichung von Gewalttätigkeiten abgelehnt. Die Interpretation der Straflammer seht sich anstelle begonnen, d. h. in der ersten Stunde des zweiten Weihnachtsfeier- IIa St. 1,19. Dehte per 100 fb. 70-80. bo. ntatt 0,00, bo. groß 51, des abgelehnten Umsturzgesetzes, das die Unterdrückung von Antages. Das sei eine Uebertretung der Parschrift, daß an Sonn- do. mittel 86, do. groß- mittel, matt 60. Bander 131, bito mittel 170-172
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45-58.
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do. IIa 1,00-1,75.