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Br. 266. 24. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Mittwo, 13. Bovember 1907.

Ein Arbeitsvermittler der Bäckerinnung ,, Germania  " vor Gericht.

Bäckerverbandes, der ihn aus seiner Stellung als Arbeitsvermittler stürzen wolle. Das behauptete und befchwor Bogel. Nun aber traten eine Reihe von Zengen

auf, die

machten.

ganz bestimmte Angaben über Bestechungen Vogels Erfter Fall.

Am Montag spielte sich vor Gericht eine Episode ab aus dem Kampfe, den der Bäckerverband seit Jahren für eine gerechte und inparteiische Arbeitsvermittelung führt. Bekanntlich liegt der Zeuge Lepsch insti: Jm Jahre 1890 habe ich Bogel   in seiner Arbeitsnachweis für das Bädergewerbe hauptsächlich in den Händen Wohnung 10 M. gegeben. Am folgenden Tage bekam ich Arbeit, der Innung, die in Berlin   mehrere Arbeitsvermittelungsstellen obwohl ich nicht eingeschrieben war. Vogel sagte, von dem Gehalt, interhält. Die bedeutendste Vermittelungsstelle wird durch den welches ihm die Innung gibt, könne er nicht bestehen, er sei auf Sprechmeister Bogel betrieben, der von der Germania- Innung" Nebenverdienst angewiesen. Ein Jahr später schickte ich 6 9. mit angestellt ist. Gegen die Art, wie Vogel die Arbeitsvermittelung der Post an Frau Vogel  , diese Sendung bekam ich aber zurück. betreibt, wandte sich im Oktober und November 1906 das Organ der Vogel: Das ist nicht wahr. Ich weiß nichts davon. Das ist Berliner   Mitgliedschaft des Bäckerverbandes, betitelt" Der Bäcker" ein Komplott, um mich abzusetzen. ( jest Wedruf" genannt). In bezug auf Vogel sprach Der Bäder" von skandalösen Schiebungen in der Arbeitsausgabe, wo­durch der Korruption und der Bestechung Tor und Tür geöffnet werde. Dem Sprechmeister Vogel wurde vorgeworfen, daß er, ent­gegen den geltenden Bestimmungen, die Mitglieder der meister­wir bekommen bloß Arbeit, wenn wir tüchtig bezahlen. freuen Gefellenvereine( die Gelben) begünstige, die Mitglieder des Warum haben Sie mich denn damals nicht angezeigt? Sie haben Bäckerverbandes aber in unstatthafter Weise zurückseße. Als ein besonders bevorzugter Günstling Bogels wurde ein Bäckergefelle nicht. Seit 25 Jahren habe ich in Berlin   nie Arbeit bekommen, besonders bevorzugter Günstling Bogels wurde ein Bäckergeselle mich bloß rausschmeißen laffen, aber angezeigt haben Sie mich Davideit bezeichnet, der Vorsitzender eines gelben Bezirksvereins

Benge Lepschinsti: Sie wissen nichts davon? Ich habe doch damals in Ihrem Sprechbureau in Gegenwart von Beugen zu Ihnen gesagt:

Sie alter Gauner, Sie Schieber,

ift. Es wurde behauptet, ein Wertmeister sei aus seiner Stellung wenn ich nicht bezahlt habe. Zweiter Fall.

verdrängt worden, um dem Davideit Platz zu machen, der aber wegen Unfähigkeit bald wieder entlassen werden mußte.

Durch diese Ausführungen, welche Der Bäder" veröffentlichte, fühlten sich Vogel und Davideit beleidigt. Sie stellten Straf­antrag, die Staatsanwaltschaft nahm sich im öffentlichen Interesse ihrer an und setzte den Genossen Schneider, der Redakteur des " Bäcker" und Vorsitzender der Berliner   Mitgliedschaft des Bäcker­berbandes ist, auf die Anklagebant. Vogel wurde als Nebenfläger zugelassen. Die Angelegenheit ist bereits zweimal vor der Straf­fammer verhandelt, aber zum Zweck der Herbeischaffung weiteren Beweismaterials vertagt worden.

Am Montag fand die erneute Verhandlung vor der 7. Straf­fammer am Landgericht I statt. Für den Angeklagten Schneider, der durch die Rechtsanwälte Heinemann und Kurt Rosen­ feld   verteidigt wurde, handelte es sich darum, zu beweisen, daß die von ihm behaupteten Tatsachen wahr sind. Bezüglich der An­gabe, daß ein Werkmeister zugunsten Davideits aus seiner Stellung verdrängt worden sei, ließ sich der Wahrheitsbeweis nicht er­bringen. Es stellte sich vielmehr heraus, daß Schneider falsch infor­miert war. Hinsichtlich der Tätigkeit Bogels als Arbeitsvermittler,

sowie hinsichtlich der Rolle, welche die Gelben im Arbeitsnachweis spielen, förderte die sehr eingehende Beweisaufnahme äußerst charakteristische Momente zutage.

Dafür

Beuge Fechner: Am 8. Oftober 1895 habe ich Bogel   10 m. Am 29. De gegeben für eine Arbeit bei Meier, Gerichtsstr. 32. gember 1895 hat mich Vogel wieder in Arbeit gebracht. habe ich ihm auch 10 M. gegeben. Durch Vorlegen des Arbeitsbuches wies der Zeuge nach, daß er die beiden Arbeiten tatsächlich durch Vogel erhalten hat. Borsigender: Herr Vogel, was fagen Sie dazu? Vogel: Ich kann dazu gar nichts sagen, ich weiß nichts davon. Ich kenne den Mann gar nicht.

Beuge Fechner: Als ich später einmal bei Vogel um Arbeit anfragte, fagte er: Fechner, Sie müssen sich aber erkenntlich zeigen. ( Der Zeuge macht dabei die Daumenbewegung des Geldzählens.) Dritter Fall.

Entlastungszeugen.

Beuge ohmann ist Birt der Bäderherberge, in deren Nämnen sich Vogels Bureau befindet. Der Zeuge weiß nicht, hat auch nicht gehört, daß Vogel Geld von Arbeitsuchenden nimmt. Fräulein Hohmann, die Tochter des Wirtes, fagte aus, Vogel habe sie im Laufe der letzten fünf Jahre 4 oder 5mal in sein Bureau gerufen, damit sie sehe, daß Bogel   Geld, welches ihm per Brief zugegangen war, wieder zurückschickte.

Zwölfter Fall.

Zeuge Köhler, der in Durlach   kommissarisch vernommen wurde, hat ausgesagt: Ich habe mich im Herbst 1906 an das Inmungsbureau in Berlin   um Arbeit gewandt. Vogel ersuchte mich, ihn in seiner Wohnung aufzusuchen. Ich ging hin. Bogel sagte zu mir, ich solle mich erst in den Bund( den gelben) aufnehmen lassen. Ich bekam durch Vogel eine Stellung zugewiesen. Vogel sagte zu mir, wenn mich jemand vor dem Hause fragen sollte, dann solle ich nicht fagen, daß ich Bäcker bin. Staatsanwalt Hofstedt

vertrat die Ansicht, daß dem Angeflagten der positive Beweis für die Behauptung, Vogel habe sfandalöse Schiebungen begangen, nicht gelungen sei. Einzelne Fälle von Beſtedungen feien ja glaubwürdig großen Zahl von Arbeitsvermittelumgen, die der Nebenkläger im Laufe bekundet. Das sei aber verschwindend wenig im Verhältnis zu der Ser Jahres vollzogen habe. Daß Vogel Geld genommen habe, lasse fich nicht bestreiten. Aber die hier vorgebrachten Fälle lägen ja alle vor dem Jahre 1900, fie reichten nicht aus, um die dem Rebenfläger gemachten Vorwürfe als gerechtfertigt erscheinen zu Taffen. Der Schuß des§ 193 stehe dem Angeklagten nicht zur Seite, denn er sei ja nicht mehr Bäcker, feine Interessen würden durch die in Rede stehenden Angelegenheiten nicht berührt, außerdem sei auch die Form, welche der Angeklagte gebrauchte, beleidigend. Der Staatsanwalt beantragte wegen Beleidigung Vogels und Dowvideits eine Geldstrafe von 100 m.

In ähnlichem Sinne plädierte Rechtsanwalt 2öwe als Verteidiger des Nebenklägers.

Verteidiger.

Rechtsanwalt Heinemann wies durch eingehende juristische Darlegungen nach, daß dem Angeklagten sowohl als Vorsitzenden des Beuge Hase: Als ich 1895 vom Militär lostam, wurde mir Bäckerverbandes wie auch als Redakteur des Fachorgans der Schuz gesagt, wenn ich Arbeit haben will, müßte ich Vogel etwas zustecken. des§ 193 zuerfannt werden müſſe. Diesen Standpunkt habe Ich versuchte es damit, aber Vogel wies es zurüd. Später aber das Reichsgericht hinsichtlich der Redakteure von Fachzeitungen nahm er doch Geld von mir. Ich habe ihm zweimal, als ich Arbeit stets eingenommen. Der Angeklagte habe berechtigte Interessen erhielt, 9 Mart gegegeben. Den Arbeitsschein bekam ich auch nicht vertreten, um so mehr als ja ein Tarifvertrag bestand, den er mits im Bureau, sondern in Vogels Wohnung. Ich habe auch damals unterzeichnet hatte. Somit fallen alle tatsächlichen Angaben der eine Zirkusvorstellung mit Bogel   und seiner Frau besucht und für Artikel unter den Schutz des§ 193. Es könne sich nur fragen, ob aus der Form eine beleidigende Absicht hervorgeht.- Hinsichtlich des beide bezahlt. Borsigender: Sind Sie Herrn Vogel feindlich gefinnt? Falles Dowideit sei ja der Wahrheitsbeweis nicht gelungen, doch habe Beuge: Nein. Ich habe den vorigen Prozeß in der Zeitung ge- der Angeklagte den Umständen nach annehmen können, daß seine An­gaben richtig feien. Zum Beweise der Bestechungen sei ein so er Schneider berief sich darauf, daß er als Angestellter des lesen und mich verpflichtet gefühlt, zu sagen, was ich weiß. Bäckerverbandes berechtigte Interessen vertreten habe, um so mehr, Bogel  : Ist mir alles unbekannt. Ich kenne den Zeugen nicht. brückendes Material vorgebracht, daß es gar nicht angebracht erscheine, darauf Bierter Fall. noch näher Die einzugehen. Innung als zur Zeit der Veröffentlichung der Artikel ein zwischen dem fei eine öffentlich rechtliche Korporation. Bogel  , als Verband und den Innungen abgeschlossener Tarifvertrag Beuge tothe: Jm Dezember 1895 habe ich durch den Re- Beamter der Innung, müsse als mittelbarer Staatsbeamter bestand, der die Einrichtung eines zentralisierten Arbeitsnachweises staurateur Krüger, Gipsstraße 28, an Vogel 5 Mark geben lassen, angesehen werden. Wenn ein Mann in solcher Stellung so vorgeht, vorsah, die Innungen aber zu jener Zeit ihren Arbeitsnachweis damit er mir Arbeit zuweist. Ein oder zwei Tage darauf bekam wie es hier bekundet ist, so ist das doch unerhört. Zehn oder elf dezentralisierten. Nach dem Vertrage und der damals geltenden ich Arbeit durch Vogel. Bengen haben ausgefagt, daß sich Bogel   bestechen ließ. Der Angeklagte Arbeitsnachweisordnung sollten alle Gesellen auf dem Arbeitsnach­habe weiter erwiesen, daß Bogel   die Arbeitsnachweisordnung verlegt hat, indem er nicht nach den geltenden Bestimmungen, fondern nach Gunst Arbeit vergab. Hierüber mußte der Angeklagte mit Recht empört sein, denn es seien doch die Aeristen der Armen, denen Vogel erst zehn bis zwanzig Mart abfnöpfte, che er ihnen Arbeit gab. Die Ausdrüde, mit denen der Treiben kennzeichnete, tennzeichnete, ließen immerhin Angeklagte diefes noch eine gewisse Zurüdhaltung erfennen. Was Fräulein Hohmann bekundete spricht nicht für, sondern gegen Vogel. Wenn Bogel   Geld zugeschickt bekommt, so beweist das doch, daß die Meinung allgemein verbreitet ist, man müsse ihm Geld geben, um Arbeit zu bekommen. Bogel   bekommt also Geld, aber er ruft in fünf Jahren 4 bis 5 mal Fräulein Hohmann herein, um eine Zengin dafür zu haben, daß er Geld zurückschickt. Zeugen braucht man doch in solchem Falle nicht, wenn man ein gutes Gewissen hat. Beuge Breitsprecher: Jm Jahre 1898 hat mir Bogel   nötigenfalls später einen Alibibeweis führen kann. Aber man braucht sie als vorsichtiger Mann, damit man Wenn man eine Arbeitsstelle in Dahlwiß zugewiesen. Er machte viel Aufhebens alle diefe Umstände erwägt, ist es verzeihlich, wenn der Angeklagte davon, daß es eine gute Arbeit sei. Deshalb dachte ich, hier ist in der Wahl seiner Ausdrücke zu weit gegangen sein sollte. Selbst wohl mit 1 M.( der üblichen regelrechten Gebühr) nichts zu machen. für den Fall, daß das Gericht eine formelle Beleidigung für vor­Ich gab Bogel   ein Zehumarkstück. Er ließ es in der Westentasche liegend halten sollte, sei eine geringe Geldstrafe ausreichend. verschwinden, es schien mir aber, als ob es ihm nicht genug wäre. Bogel sagte, ich werde mal hinauskommen und mir die Sache ansehen. Er tam auch, aber ich gab ihm nichts mehr. Als ich wieder arbeitslos war, habe ich von Vogel feine Arbeit mehr be­fommen. Erst nach 5 Monaten fand ich wieder Arbeit. Ich sagte damals zu meiner Frau, wenn ich Vogel für die Arbeit in Dahl

Vogel: Strüger fenne ich, ich berkehrte auch bei ihm, aber weis gleichmäßig behandelt und die Vermittelung in der Reihen- was der Beuge fagt, davon weiß ich nichts. folge der Eintragung vorgenommen werden. Das sei aber nicht Fünfter Fall. geschehen, Vogel habe vielmehr zuerst die Gelben in Arbeit gebracht, ohne die Reihenfolge zu beachten. Die Verbandsmitglieder seien Beuge alitta: Jm März oder April 1900 habe ich Bogel  auf diese Weise benachteiligt worden. Bei der Erörterung dieses in feiner Wohnung 3 M. in die Hand gegeben. Er nahm das Geld Punttes fagte der Vorsitzende, Landgerichtsdirettor und hat mir einen Arbeitsschein gegeben. Splettstößer, er berstehe nicht, wie man Vogel aus der Be- Vogel: Das bestreite ich ganz entschieden. Ich sage nur, das vorzugung der Gelben einen Borwurf machen könne. Es sei doch ist ein Stomplott gegen mich. Die Leute sind alle beeinflußt. ganz natürlich, daß die Meister lieber die Gelben als die Roten Sechster Fall. nehmen, das sei eine Folge der wirtschaftlichen Gegensäße und es sei ganz natürlich, daß Vogel als Angestellter der Innung bestrebt sei, den Bädermeistern meistertreue Gesellen zuzuweisen. Dem gegenüber verwies Schneider darauf, daß nicht nur die Gelben, sondern auch die Verbandsmitglieder, welche den Arbeitsnachweis der Innung benutzen, im Befiße eines Arbeitsbuches der Germania  "-Innung sein müssen und dadurch Anspruch auf gleich­mäßige Behandlung haben.

Durch Verlesung der

wurde darauf

Arbeitsnachweisordnung festgestellt,

daß von der eihenfolge in der Arbeitsvermittelung

nur dann abgesehen werden darf,

Beuge Reb wif: Bor ungefähr neun Jahren habe Bogel 5 M. mit der Post geschickt und darauf Arbeit bei Garz Charlottenburg erhalten. Vogel: Ich weiß nichts davon."

Siebenter Fall.

ich

in

Rechtsanwalt Kurt Rosenfeld   führte in längeren Darlegungen aus, daß alles erwiesen sei, was der Angeklagte hin­Gelben und des sonstigen Verhaltens Vogels behauptete. Es fei sichtlich der parteiischen Arbeitsvermittelnng, der Begünstigung der erwiesen, daß Vogels Verhalten in der Schlichtungskommiffion scharf fritisiert wurde, daß ihm in der Schlichtungskommiffion die heftigsten

wenn ein Meister sich einen bestimmten Gesellen bestellt oder wenn der, welcher an der Reihe ist, sich für die betreffende Arbeit nicht Bogel   behauptete als Zeuge, er habe sich stets an diese Bor. it 20 M. gegeben hätte, dann würde ich nicht so lange bummeln Borwürfe gemacht wurden, es sei ferner festgestellt, daß Bogel   schon

eignet.

schrift gehalten, er habe nur dann außer der Reihe vermittelt, wenn

Vogel: Ich war wohl bei dem Inhaber der Bäckerei in Dahl­cin ausdrücklicher Wunsch nach einem bestimmten Gesellen schrift- wig, aber was der Zeuge von den 10 M. fagt, ist nicht wahr. Seit lich vom Meister einging. Aus den weiteren Beugenausfagen aber dem Streit 1904 wollen sie mich stürzen. ergab sich,

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Achter Fall.

früher einmal von der Innung in Ordnungsstrafe genommen wurde, Anstatt mun vorsichtig zu sein, habe Bogel   sein Amt weiter gemiß­weil er feinen Neffen bei der Vergebung von Arbeit bevorzugte. braucht. Der Staatsanwalt habe sich darauf berufen, daß die hier zur Sprache gebrachten Bestechungsfälle längere Beit zurückliegen. wie solche Bestellungen bestimmter Gesellen zustande kommen. Benge Steintopf: Ich habe im Jahre 1897 an Bogel   10 M. Ja, wenn für die jüngere Zeit nichts bekundet wurde, so fei doch Davideit, der Vorsitzende eines gelben Bezirksvereins, ging gegeben. Er stach das Geld ein und wies mir am anderen Tage damit nicht bewiesen, daß gegenwärtig nichts derartiges mehr vor­nämlich in die Bädereien, um Mitglieder für seinen Verein zu Arbeit zu. 1900 war ich längere Zeit arbeitslos. Ein Kollege fäme. Es sei damit nicht erwiesen, ob Bogel   fein früheres Verhalten werben. Bei solchen Gelegenheiten empfahl er den Meistern auch Wagner riet mir, Bogel   20 W. zu geben, dann würde ich gleich geändert hat. Die Beugen, welche Bestechungen bekundeten, seien seine Vereinsmitglieder zur Arbeit, nicht zuletzt brachte er auch Arbeit bekommen. Ich ging dann zu Vogel. Er verschaffte mir nicht vom Angeklagten ermittelt worden, sondern freiwillig haben feine eigene Person in empfehlende Erinnerung. Auf diese Weise Arbeit bei Krubler. Sch gab Vogel 15 M. in einem Kuvert. Er sie sich angeboten, um ihrer Empörung darüber Ausdruck zu geben, hat er auch die Werkmeisterstelle bekommen, von der in einem der nahm das Geld und sagte: Na, auf Ehrenwort. daß Vogel im vorigen Termine beschworen hat, er habe niemals Artikel die Rede war. In den Vereinslokalen der Gelben vollzog Borsigender: Nun, Herr Vogel, was fagen Sie dazu? Geld genommen. Wenn sich nicht Leute gemeldet haben, die Bogel sich die eigentliche Arbeitsvermittelung. Dahin gingen die Meister, Bei dem ersten und zweiten Zeugen konnte man im Zweifel sein. noch in jüngerer Zeit bestochen haben, so würden sie wohl mit unterschrieben einen von dem gelben Verein gelieferten Bettel, wo Aber das ist nun der so und sovielte. gutem Grunde Abneigung haben, hier als geugen aufzutreten. Da durch beim Arbeitsvermitteler Vogel ein bestimmter natürlich Vogel: Herr Direktor, ich kann nur sagen, das ist alles der Wahrheitsbeweis gelungen sei, im übrigen dem Angeklagten der gelber Geselle bestellt wurde. So konnte sich Bogel   auf seinen nicht wahr. Schutz des§ 193 zur Seite stehe, so müsse er freigesprochen werden. Schein berufen, die Gelben tamen in Arbeit und die Verbandsmit­Nennter Fall. Schlußwort des Angeklagten. glieder hatten das Nachsehen. Zum Beweise dafür, daß diese Imgehung der Vorschriften zugunsten Geld von den Arbeitsuchenden nimmt, daß ich mit Steinkopf darüber nur aus den von der Berteidigung angeführten Gründen ein bered Beuge Wagner: Es wurde allgemein erzählt, daß Vogel Schneider, der das letzte Wort erhielt, fagte, er habe nicht der Gelben im Einverständnis mit der Innung geschah, berief fich Schneider auf ein in dem Vereinslokale der Gelben aushängendes gesprochen habe, weiß ich nicht. tigtes Juteresse an den Zuständen im Arbeitsnachweis, sondern auch Bom Verteidiger des Nebenklägers Vogel, Rechtsanwalt beshalb, weil er als Verbandsangestellter alljährlich zur Wahl stehe. Blakat, worin es unter anderem heißt:" Die fremd werdenden Ge- Löwe. ist Bäckermeister Thier als Zeuge geladen, um die Glaub- Wenn er nicht wiedergewählt würde, müsse er sich auch wieder Arbeit fellen haben sich im... Lotal... zu melden, sie werden würdigkeit des Zeugen Steinkopf zu erschüttern. Rechtsanwalt Löwe als Bäcker suchen. Die Mißstände in der Arbeitsvermittelung scien nach Möglichkeit beim Stellenwechsel bevorzugt... fragt den Zeugen Thier, ob Steinkopf wegen Diebstahls von ihm wiederholt in der Schlichtungsfommiffion zur Sprache gebracht Die Meister sind verpflichtet, bei Veränderungen dies im Vereinslokal zu entlassen sei. Zeuge Thier: Nein, wegen Diebstahls ist er nicht worden. Erst als das alles nichts half, habe er die Angelegenheit melden.... Durch den Vorsitzenden der Gesellenvereinigung werden Da Der Staatsanwalt Gewicht passende Vereinsgesellen nachgewiefen und mit Hülfe des entlassen, sondern weil er eine Stolle versteckt hat, um sie sich jeden- im Verbandsorgan erörtert. falls anzueignen. Steinkopf bemerkt dazu, cr habe die darauf legte, daß die Angriffe auf Bogel   in einer friedlichen InnungsSprechbureaus in Arbeit gefchidt."- Das sind so einige der wesentlichsten Vorgänge im Arbeits- tolle, die allerdings an einem unrechten Ort gefunden wurde, Zeit erfolgt feien, jo bemerke er, die Artikel feien ins Interesse der Erhaltung des Friedens geschrieben, die Artikel sollten die Abstellung nachweis, welche Schneider als standaloje Schiebungen bezeichnet nicht verſtedt. von Mißständen bewirken, welche schließlich zum Kampf führen mußten. hatte, durch die der Korruption und der Bestechung Tor und Tür Der Stampf sei ja dann doch ausgebrochen. Der legte Streit habe geöffnet werde. ja seine Ursache darin, daß die Inuungen es ablehnten, die vertraglich vereinbarten Reformen des Arbeitsnachweises durchzuführen. Nach 1stündiger Beratung des Gerichts verkündete der Vor fitzende um 19 Uhr abends das Urteil:

Schon im vorigen Termine bekundete ein Zeuge, daß er Bogel   bestochen

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Zehnter Fall.

Beuge Schüler gibt an, er habe im Jahre 1898 für ein an Bogel   gegebenes Geschent von 2 M. eine Stelle erhalten, obwohl er fein Arbeitsbuch hatte.

Vogel: Ich weiß nichts davon." Elfter Fall.

habe, während Bogel   unter seinem Zeugeneide mit größter Ent­schiedenheit in Abrede stellte, jemals außer der festgesetzten Gebühr Geldgeschenke von Arbeitsuchenden angenommen zu haben. In Beuge Wefer: Vor zehn Jahren ging ich in Vogels Wohnung, zwischen haben sich mehrere Zeugen gemeldet, welche den Bericht um mir Arbeit geben zu lassen. Es war nur Frau Vogel anwesend. über die vorige Verhandlung gelesen haben und jetzt ebenfalls Jch legte ihr mein Arbeitsbuch und 20 M. auf den Tisch. befunden wollen, daß Vogel von ihnen Bestechungen angenommen Borsigender: Also das haben Sie nicht Vogel gegeben. hat. Vogel, der auch im gegenwärtigen Termin als Zeuge Das hat die Frau bekommen und die hat vielleicht gedacht, Sie die Absicht der Beleidigung. Bezüglich des Dowideit ist erwiesen, bereidigt wurde, behauptete wieder, er habe nie derartige zu haben das Geld vergessen. wendungen erhalten. Nur einmal sei ihm Geld mit der Post Zeuge Weser: Vogel hat aber doch das Geld behalten. Einige geschickt worden, das habe er aber der Urmenkasse überwiesen. Monate ipäter wollte ich von Vogel Geld borgen, weil es mir fchlecht Alles, was hier gegen ihn vorgebracht werde, sei ein Komplott des ging. Da gab er mir 6 M. von meinem Gelde zurück.

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Das Gericht ist davon ausgegangen, daß der Angeklagte durch seine Artikel berechtigte Interessen vertreten wollte und auch vertreten hat. Aus der Form und aus der Wahl der Worte ergibt sich aber daß die über ihn aufgestellten Behauptungen nicht wahr sind. Hin­fichtlich des Artikels, der sich mit Bogel   beschäftigt, müßte dem An­geflagten nachgewiesen werden lönnen, daß seine Behauptungen nicht wahr sind. Diefer Nachweis konnte nur geführt werden durch das