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Nr. 275. 24. Jahrgang.

Reichstag .

1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

56. Sigung. Sonnabend, den 23. November, nachmittags 1 Uhr. Am Bundesratstische: Staatssekretär Dr. Nieberding. Der Präsident teilt mit, daß eingegangen find: eine Inter­sellation Albrecht und Genossen über die hohen Lebensmittelpreise sowie Interpellationen Hahn und Arendt über die hohen Kohlen­preise. Die Besprechung der Interpellationen soll am Montag bezw. Dienstag stattfinden.

Erste Beratung des Staatsbertrages zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden bezüglich der Unfallversicherung.

Abg. Dr. Jund( natl.) ist mit dem Vertrage im allgemeinen einverstanden, bemängelt aber die Fassung einiger Artikel. Abg. Stadthagen ( Soz.):

gefeß das Zentrum die Interessen der Arbeiter verraten hat, hat selbst die Essener Volkszeitung", das Organ des Herrn Schiffer, zugegeben. Es ist möglich, daß der Vertrag einige Borteile bringt, die Arbeiter verlangen aber Ablehnung eines Gesetzes, dessen Nach­teile die wenigen Vorteile überwiegen.( Beifall bei den Sozial­demokraten.) Abg. Schiffer( 3.) versucht auf das preußische Berggefeß ein­zugehen, wird aber vom Vizepräsidenten Paasche zur Sache ver­wiesen. Abg. Sachse( Soz.) weist einige unrichtige Behauptungen des Abg. Schiffer zurüd. Hierauf wird das Gefeß mit großer Mehrheit an eine Kom­miffion von 14 Mitgliedern verwiesen. Es folgt die

erfte Beratung des Gefeßentwurfs betr. bie Bestrafung der Majestätsbeleidigung.

Sonntag, 24. November 1907.

Abg. Kirsch( 3.): Die Hoffnung des Staatssekretärs, daß der Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches uns sehr bald beschäftigen wird, teile ich nicht wird aber der vorliegende Entwurf voraus­fichtlich für viele Jahre Geseb, so müssen wir ihn um so ein­gehender prüfen. In formeller Beziehung hat der Staatssekretär die Bereitwilligkeit der verbündeten Regierungen erklärt, Wünschen aus dem Hause Rechnung zu tragen; erwünscht wäre mir gewesen, ob diese Bereitwilligkeit auch bei Renderungen materieller Art vorhanden wäre. Der Herabsehung der Verjährungsfrist stimmen wir zu; doch muß deutlich zum Ausdruck gebracht werden, daß durch die Fassung des Gesehentwurfes nicht etwa in Fällen, bei denen heute eine Verjährungsfrist von 3 Monaten plakgreift. diese erhöht werden soll; dafür zu sorgen, wird Sache der Kom­mission sein.

Abg. Heine( Soz.):

Meine politischen Freunde werden dem Antrage auf Verweisung des Gesezentwurfes an eine Kommission von 21 Mitgliedern nicht Staatssekretär Dr. Nieberding: Mit dem gegenwärtigen Ent- widersprechen. Dort werden auch dann die juristischen Komplika Troh eifrigen Studiums ist mir nicht flar geworden, inwieweit wurf wünschen die verbündeten Regierungen einen vorläufigen tionen zu erörtern sein, die der Boriedner angeführt hat. Ich er­die Arbeiter Vorteile oder Nachteile von dem Gesez haben sollen. Ausgleich zu erhalten zwischen dem jetzt herrschenden Zustande und kläre aber schon jetzt namens meiner Partei: Wenn das Gesek in Der Vorredner hat mit Recht erklärt, daß die Fassung des Ver- dem, was auf dem vielumstrittenen Gebiete der Majestäts- der Kommission nicht bedeutend verändert wird, wenn es nicht auf trages nicht flar genug ist. Ich eremplifiziere auf folgenden Fall: beleidigungen unter dem Einfluß der Anschauungen der neueren eine ganz andere Grundlage gestellt wird, so müssen wir es glatt Ein Schiffahrtsunternehmen läßt in Mannheim löschen. Wenn Zeit als recht und billig und vernünftig angesehen wird. Der ablehnen. Der Geseßentwurf bringt eigentlich nur eine einzige nun die Löschung stattfindet durch einen deutschen Unternehmer, Gesezentwurf hat nur eine interimistische Bedeutung; nach Verbesserung, das ist die Herabseßung der Verjährungsfrist. Im so sind die Arbeiter versicherungspflichtig. Wie aber, wenn die dem Stande und dem Fortgange der Revisionsarbeiten für das übrigen müssen wir doch sagen, das Gesetz ist zwar im Reichs­Arbeiter von einem niederländischen Unternehmer in Strafgesetzbuch glaube ich annehmen zu dürfen, daß der Entwurf justizamt ausgearbeitet, aber es stammt aus Preußen, und Mannheim angenommen sind? Gilt da das deutsche oder das eines neuen Strafgesetzbuches in erster Lesung im Laufe des diesen Ursprung verleugnet es nicht.( Sehr richtig! bei den Sozial­niederländische Recht? Die Entscheidung in dieser Frage Sommers zum Abschluß kommen wird. Wenn trotzdem dieser demokraten.) Wenn dieser Geschentwurf Gesetz wird in der vor­ist durchaus nicht gleichgültig, weil erhebliche Rechte der Arbeiter Gefeßentwurf jetzt dem hohen Hause zugeht, so geschieht es in liegenden Form, so wird die Rechtsprechung noch mehr der Partei­in Betracht kommen. In einer großen Reihe von Fällen ist der Erfüllung der in den kaiserlichen Erlassen vom Januar d. I. politik dienstbar als bisher, der Richter wird noch mehr zum Werk­Arbeiter viel besser daran, wenn er dem niederländischen Geseke hinsichtlich der Majestätsbeleidigung ausgesprochenen Absichten. Sie zeug der Gunst oder Ungunst, welche politisch Wahlgefinnte zu unterliegt. So sind bei Unfällen Witwen und außereheliche Kinder durch Anwendung des Begnadigungsrechtes zu erreichen, ist nicht belohnen, politisch Schlechtgefinnte zu bestrafen hat.( Sehr richtig! nach niederländischem Recht besser gestellt als bei uns in möglich. Die verbündeten Regierungen hoffen, daß schon dieser bei den Sozialdemokraten.) Politisch schlechtgefinni" kann aber Deutschland . Auch gehen unsere Versicherungsbedingungen, z. B. borläufige Gefeßentwurf dazu beitragen wird, die Gefahren heute sehr leicht jeder Mann von Rückgrat werden.( Sehr richtig! bei Trunkenheit u. a., zuungunsten der Arbeiter viel weiter als zu vermindern, wenn nicht zu beseitigen, welche damit verbunden bei den Sozialdemokraten.) Das Gesetz stammt aus der Zeit der die niederländischen. Schließlich können in den Niederlanden die sind, daß in vielen Majestätsbeleidigungsprozessen Urteile ergehen, Wahlbewegung. Mit größerer Harmlosigkeit konnte dieser Zu­Kinder eines Berunglückten über die Rente hinaus einen weiter die mit dem allgemeinen Rechtsempfinden sich nicht verbinden sammenhang gar nicht dargelegt werden, als es hier geschehen ist. gehenden Anspruch zivilrechtlich geltend machen, was bei uns aus- lassen, obivohl sie auf Grund eines Gefeßes ergehen, das den Richter Auf die Begeisterungsszenen der Wahlnacht, an denen die anti­geschlossen ist. Zudem hat sich der deutsche Arbeiter zur Gravingt, so und nicht anders zu erkennen. Der Entwurf hat das semitischen Handlungsgehülfen sich das Hauptverdienst zuschreiben, langung seines Anspruchs an seinen Gegner, die Berufs- Bestreben, den Kreis der Majestätsbeleidigungen begrifflich so weit( Seiterfeit bei den Sozialdemokraten) folgte der bekannte Erlaz genossenschaft, zu wenden, die der niederländische Arbeiter einzuschränken, als es im allgemeinen Staatsinteresse irgend möglich des Kaisers noch vor den Stichwahlen, und nach fanften Mahnungen nicht kennt. Der Einfluß der Berufsgenossenschaften wird ja von ist. Wir haben uns bemüht, ganz loyal und unzweideutig einen der liberalen Presse kam noch im Mai dieser Gefeßentwurf. Trotz­unseren Arbeitern ohne Unterschied der Richtung allgemein Ausdruck zu finden, der gegen jede falsche Auslegung gesichert ist. dem also der politische Zusammenhang des Gesezentwurfes mit den beklagt. Vor allem kommt in dem Vertrage das Prinzip der Aus- Trok aller Bemühungen ist es uns nicht besser gelungen als durch Wahlen ganz klar ist, verüble ich es keinem Minister, wenn er strahlung nicht klar zum Ausdruck. Es handelt sich um die Frage: die im Entwurf gewählte Fassung. Sollte das hohe Haus eine seinem Monarchen den Rat gibt, sich dadurch populär zu machen, Wird der Kreis der Personen, die nach deutschem Recht ver- bessere Fassung finden, so zweifle ich nicht, daß die verbündeten daß er ungerechte Gesetze abschafft. Ja, wenn man an besonders sicherungspflichtig sind, auch versicherungspflichtig, wenn das Unter Regierungen teinen Anstand nehmen werden, dem Vorschlage des geschütter Stelle steht, so ist es geradezu eine Anst and spflicht, nehmen von den Niederlanden ausstrahlt? Es wäre doch eine hohen Hauses Folge zu geben. Auf Einzelheiten des Entwurfes Beleidigungen nicht zu verfolgen.( Sehr richtig! bei den Sozial­lingerechtigkeit, wenn das nicht der Fall wäre. Volle Klarheit will ich nicht eingehen. Ich konstatiere das eine, daß er eine Ein- demokraten.) Das Gesetz ist aus diesem Anstandsgefühl, aus dem­über diese Bedenken fann nur eine eingehende Besprechung bringen, schränkung der Majestätsbeleidigungsprozesse für die Zukunft zur felben Gefühl geflossen, aus welchem die Aeußerung des Kaisers weshalb ich die Verweisung des Vertrages an eine Kommission be- Folge haben wird. Wenn er Gesez wird, so wird er nach zwei Theodofius im Jahre 393 flok. Vom Kaiser Theodosius ist ja antrage.( Beifall bei den Sozialdemokraten.) Richtungen hin eine sehr wohltätige Wirkung äußern. Einmal, bekannt, daß er berordnete: wenn jemand den Kaiser beleidigt, so Direktor im Reichsamt des Innern Geheimrat Caspar: Ich möchte indem er die Gerichte von derartigen Prozessen entlasten und da soll er, wenn er es aus Leichtsinn getan hat, belehrt werden, doch darauf aufmerksam machen, daß, wenn Kommissionsberatung durch das Ansehen und das Vertrauen in die Gerichte stärken hat er es aus Krankheit getan, fo folle er bemitleidet beschlossen werden sollte, der Vertrag schwerlich bis zum 1. Januar wird, dann aber wird er auch, indem er Mißstimmungen beseitigt, werden, wenn er es aber aus Bosheit getan habe, so fühle die zustande kommen wird. Und auf diesen Termin wird von beiden zur Festlegung des inneren Friedens beitragen. Ich bitte Sie Majestät sich verpflichtet, ihm zu verzeihen.( Sehr gut! bei den Staaten außerordentlich hoher Wert gelegt. Der Vertrag ist not- um eine wohlwollende Prüfung und rasche Erledigung des Gesetz- Sozialdemokraten.) Wenn man an so hervorragend geschütter wendig im Interesse der Arbeiter wie der Unternehmer, die viel- entwurfes. Stelle steht, so hat man auch die Pflicht der Toleranz,( Sehr richtig! fach doppelte Beiträge zahlen müssen. Der Vorredner wollte nach­bei den Sozialdemokraten) und wer felber ein offenes Wort aus­zusprechen liebt, soll es auch nicht mißbilligen, wenn es von anderer Seite ausgesprochen wird.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten, Buruf rechts: à la Mehring!) In Wahrheit stellt aber der Gesetz­entwurf den Gedanken der politischen Toleranz auf den Kopf. In den Motiven spielt es eine große Rolle, daß bas Emporwuchern des Denunziantentums

Plenum nicht behandelt werden.

,, böswillig und mit Vorbedacht"

Es

Abg. Giese( f.): Ms Mißstand bei Majestätsbeleidigungs­weisen, daß die niederländischen Arbeiter nach dem Vertrage durch- prozessen ist es mit Recht empfunden worden, daß Leute bestraft veg günstiger gestellt sind als die deutschen. Der Beweis ist ihm worden sind, die sich der Tragweite ihrer Aeußerungen nicht be­aber nicht geglückt. Die Schwierigkeit der Materie und die mannig- wußt waren; ein weiterer Mißstand ist es, daß zuweilen fachen Rechtsstreitigkeiten, die daraus entsprangen, ließen es nötig Aeußerungen, die im engen Streise gefallen find, erst durch eine crscheinen, den Gegenstand durch einen Staatsvertrag zu Denunziation an die Oeffentlichkeit tamen und als Majestäts­regeln. Die weiteren Ausführungen des Redners bleiben auf der beleidigungen geahndet werden mußten. Durch die Notwendigkeit, Tribüne unverständlich. Abg. Dove( frf. Vg.): Wir stimmen dem Antrage auf Kommis. iede Majestätsbeleidigung zu verfolgen, ist ein riesiges Denun fionsberatung zu, hoffen aber, daß der Vertrag trotzdem noch im Biantentum groß gezogen worden.( Lebhaftes Sehr richtig! links.) dem Ansehen der Monarchie nicht förderlich sei. Aber um dem vors Laufe dieses Monats erledigt werden kann. Die von Stadthagen Diese häßlichen Denunziationen famen oft erst zu einer Beit, wo aubeugen, brauchten wir kein besonderes Gesek. Die Justiz selbst Wir be ist daran Schuld, wenn ein derartiger Mißbrauch mit dent erhobenen Einwände können in genügender Gründlichkeit im grüßen es deshalb mit lebhafter Freude, daß die Verjährungsfrist Majestätsbeleidigungsparagraphen getrieben werden konnte. die betreffende Aeußerung längst vergessen war. Abg. Schiffer( 8.): Der Vertrag ist gewiß an manchen Stellen für die Strafverfolgung für Majestätsbeleidigungen von 5 Jahren hat sich gezeigt, daß unsere Justiz, unsere Richter vollkommen untlar; ich glaube aber nicht, daß, wenn Herr Stadthagen ihn ver- auf 6 Monate herabgefekt ist. mer in Zukunft öffentlich hilflos einem perfiden Denunziantentum gegenüberstehen. Dazu fommt, daß der Beleidigungsbegriff ganz maßlos ausgedehnt faßt hätte, ein Meisterstück von Klarheit daraus geworden wäre. worden ist, nicht nur der Begriff der Majestätsbeleidigung, sondern Gegenüber Herrn Stadthagen bemerte ich noch: Mit tausend eine Majestätsbeleidigung ausspricht, soll nach den jetzt geltenden der der Beleidigung überhaupt. Darauf werde ich nachher noch Freuden würde die niederländische Arbeiterschaft die Einführung Strafbestimmungen bestraft werden, nur daß die Verfolgungsfrist eingehen. Aber sich der Denunzianten zu erwehren, das hätte die der gesamten deutschen Arbeiterversicherung begrüßen. Ich weiß das aus persönlichen Reiseerfahrungen. Der Vertrag bringt Ver- auf 6 Monate herabgefekt ist. Wer eine Majestätsbeleidigung Justiz sehr leicht gehabt. Wenn jemand mit einer Denunziation besserungen, und schon die Tatsache, daß ein solcher Vertrag ab- böswillig und mit Vorbedacht, aber nicht öffentlich ausspricht, auch über eine vor Jahren gefallene Aeußerung kommt, so ist er eben für den soll es bei den jezigen Strafbestimmungen bleiben, doch von vornherein unglaubwürdig. Ich habe einmal, um die Unglaub­geschlossen ist, ist zu begrüßen. Wir hoffen, daß derartige Verträge foll die Strafverfolgung an die Zustimmung desjenigen Staates würdigkeit eines Mannes zu beweisen, der seinen Bruder denunziert auch mit anderen Ländern abgeschlossen werden. gebunden sein, gegen dessen Oberhaupt die Beleidigung fich richtet. hatte, 19 Zeugen geladen. Der vorsitzende Landgerichtsrat fagte zu Abg. Molkenbuhr( Soz.): Mit beiden Bestimmungen sind wir einverstanden. In allen anderen mir:" Glauben Sie denn, daß wir die 19 Zeugen nötig haben, daß Fällen der Majestätsbeleidigung sollen die Bestimmungen wie bei tir einem solchen Subjekt, wie der Belastungszeuge ist, auch nur Leider denken nicht alle Richter so. Brivatbeleidigungen eintreten. Hiergegen haben wir Bedenken. ein Wort glauben würden?" Während bei Beleidigung einer parlamentarischen Körperschaft dic Staatsanwaltschaft von selbst einschreiten muß, soll die Majestät den Staatsanwalt anrufen. Das verträgt sich nicht mit unserem Empfinden von der Würde der Majestät. Ebenso haben wir Be­denken gegen das Strafminimum von 3 M. Meine politischen Freunde weisen es von der Hand, die Majestät sozusagen zu teilen in den Träger der Staatsgewalt und in die Person. Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkte, daß Majestätsbeleidigungen, die öffentlich und mit Vorbedacht" geschehen, von Amts. wegen verfolgt werden, die anderen nur, wenn dazu die Geneh­migung erteilt wird. Weiter wünschen wir jedoch, daß die hohen Strafen herabgemildert werden und daß auch auf mildernde Um­stände erkannt werden kann. Allgemein möge man bei Angriffen auf den König bedenken, daß des Fürsten Thre auch des Volkes Ehre ist. Wir beantragen die Verweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern.( Beifall rechts.)

Abg. Schiffer begrüßt den Vertrag als Beginn derartiger Internationaler Verträge, aber nicht darauf kommt es an, sondern auf den Inhalt, und hierbei zeigt sich, daß die Rücksicht auf die Unternehmer, nicht auf die Arbeiter, den Ansporn zu den einzelnen Bestimmungen gegeben hat. Nur ein Beispiel: Wenn cine niederländische Baggerei ihr Unternehmen in Deutschland betreibt, so unterliegen die Arbeiter, da es sich hier um einen ver­ficherungspflichtigen Betrieb handelt, in Deutschland der Unfall­versicherung. Nach dem Vertrage aber sollen sie während der ersten sechs Monate in den Niederlanden versicherungs­pflichtig sein. Ob sie dort eine genügende Vertretung zur Ber­folgung ihrer Ansprüche haben, erscheint doch sehr zweifelhaft. Die einzelnen Bestimmungen des Vertrages müssen so flar gefaßt werden, daß jeder erkennen kann, was eigentlich gemeint und gewollt ist. Gar mancher wird, wenn er die volle Tragweite der einzelnen Bestimmungen fennt, sich überlegen, ob der Vertrag im Interesse der Arbeiter angenommen werden kann.

Geheimrat Caspar wendet sich noch einmal gegen die erhobenen Bedenken.

erhält.

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Die Verfolgung der nicht öffentlich ausgesprochenen Majestäts­beleidigung foll an die Genehmigung der Landesjustizverwaltung gebunden sein. Wie wird das wirken? Die Spießbürger werden über den Kaiser schimpfen, wenn die Steuern zu hoch sind( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten), die Agrarier schimpfen, wenn die Zölle nicht hoch genug sind( Seiterfeit links), die Patrioten ergehen sich in Majestätsbeleidigungen, wenn der Kaiser eine Bolitik einschlägt, die ihnen nicht paßt.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten, Widerspruch rechts.) Na, Sie kennen ja die Zeit der 99 Tage, die Zeit, wo die Majestätsbeleidigungen billig waren, aber nicht zur Anklage führten.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Diese Leute werden den Vorteil von der Bestimmung haben. Nun, ich gönne es ihnen, sich einmal nach Herzenslust in ihren vier Wänden auszuschimpfen.( Heiterfeit bei den Sozialdemokraten.)

Wenn die Genehmigung zur Strafverfolgung zu erteilen ist, Abg. Träger( frs. Vp.): Die Ausdrüde böswillig" und fo liegt darin ein erhebliches Bedenken; ich befürchte, daß dieser Abg. Schiffer( 3.): Ich stelle fest, daß die Sozialdemokratie mit Vorbedacht" bilden eine Tautologie. Den Bedenken oder jener Richter Bedenken tragen wird, in einem solchen Falle gegen die Arbeiterversicherung gestimmt hat und unschuldig daran gegen diese Ausdrüde hat ja auch schon der Herr Staatssekretär freizusprechen( Schr richtig! bei den Sozialdemokraten); er wird ist, daß die deutschen Arbeiter aus ihr 14 Milliarden ausgezahlt Ausdruck gegeben. Es ist schwer angängig, den subjektiven Tat- die Genehmigung zur Strafverfolgung nicht als Genehmigung bestand, der doch auf inneren Vorgängen beruht, durch den Begriff auffaffen, sondern als einen Wunsch nach Bestrafung des An­Abg. Molkenbuhr( Soz.): Auf die letzten Bemerkungen des böswillig" einzuschränken.( Sehr richtig! links.) Viel richtiger geklagten, und er wird sich scheuen, einem solchen Wunsche nicht zu Abg. Schiffer gehe ich nicht ein; derartige unrichtige Vorwürfe wäre es, wenn man den objektiven Tatbestand in irgend einer willfahren. Die Worte böswillig" und mit Vorbedacht" gegen uns zu erheben ist bei Ihnen schon Gewohnheit geworden. Weise charakterisieren könnte. Hoffentlich wird die Kommission bedeuten feine Einschränkung, sondern eine Verschärfung der Fragen will ich Herrn Schiffer nur, weshalb er nicht davon etwas Besseres finden, als der Entwurf der verbündeten politischen Tendenz.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) redet, daß das ganze Zentrum die Invalidenversicherung ab- Regierungen darstellt. Bedenken haben wir vor allem gegen die Große Schwierigkeiten werden namentlich durch den letzten gelehnt hat! Antragstellung. An der Unbestechlichkeit, der Nichtbeeinflussung Absatz des Paragraphen entstehen. Soll etwa der Fürst den Abg. Stadthagen ( Soz.): Die Vorteile, die das niederländische unserer Richter will ich nicht zweifeln, aber wenn so ein Antrag Justizrat v. Gordon in Berlin mit einer Privatflage beauftragen? Gesetz den Arbeitern bietet, haben wir in verschiedenen Anträgen von oben kommt, werden sicherlich Imponderabilien ausgelöst, die( Seiterkeit). Ich glaube, dieser leste Absatz wird ein totgeborenes niedergelegt. Leider hat gerade das Zentrum diese unsere Anträge unwillkürlich und" nbemerkt wirken. Die Strafminima Sind bleiben. Wenn der Angeklagte erklärte:" Ich bin ein kon­abgelehnt. Dazu gehört z. B. auch der Antrag über das Ent- möchten wir am liebsten ganz ausmerzen; denn es können Fälle servativer Mann, Mitglied eines Kriegervereins, ich habe mich schädigungsrecht der Arbeiter. Die große Summe, die für Unfall- vorkommen, wo selbst das Strafminimum noch zu hoch ist. Not- übereilt und bitte hundertmal um Entschuldigung." dann wird entschädigung gezahlt wird, ist erst recht ein Beweis dafür, wie wenig wendig wäre es, den§ 193, der von der Wahrung berechtigter man sagen:" Der Mann ist unschuldig," und man wird ihn frei­die Unfallverhütungsvorschriften befolgt werden. Und warum Interessen handelt, in den Entwurf hineinzubringen, der ja z. B. sprechen. Wenn ein Freifinniger erklärte:" Ich bin ein frei­rechnet man uns nicht vor, um wieviel Millionen sich das Unter- auch die tadelnde Beurteilung fünstlerischer Betätigung straffrei finniger Mann," dann ist es schon zweifelhaft.( Große Heiterkeit.) nehmertum durch die Ausnahmebestimmungen bei Unfällen be- macht.( Seiterkeit.) Daß der König oder Regent als Antragsteller Bentrum und Polen haben ja heute schon die gefeßliche Vermutung reichert, die das niederländische Gesez gar nicht kennt. Man schätzt auf dem Plan erscheinen soll, hat ebenfalls sein Bedenkliches. Es gegen sich, daß sie böswillig" und mit Vorbedacht" diesen Gewinn auf jährlich 30 Millionen. Das Reichs- ist dadurch die Möglichkeit zur Widerklage und zu Stomplikationen handeln. Es ist das nicht immer so gewesen und wird wohl auch versicherungsamt neigt ja dazu, den Begriff der Ausstrahlung gegeben, es kann dem Antragsteller mancher Schabernad gespielt in Bälde wieder anders sein.( Erneute große Heiterkeit.) Wir möglichst weit zu fassen, doch steht diesem Bestreben die Gesetz werden. Im allgemeinen ist die Vorlage als Fortschritt zu be- Sozialdemokraten sind in der Beziehung konservativ". Bei uns gebung entgegen. Diese Gesetzgebung bringt es ja auch fertig, grüßen. wird mag unsere Kritik aus der reinsten Ueberzeugung kommen, Kolonnenarbeiter bei Unfällen als Unternehmer" zu be Abg. Brunstermann( Rp.) wünscht Beratung der Vorlage in mag sie noch so berechtigt sein bei uns wird immer böз. trachten! Es ist dringend notwendig, über viele Punkte des Ver- der Kommission. willig" und mit Vorbedacht" vorliegen. Die politische trages Klarheit zu schaffen, und diese Klarheit kann nur in der Abg. Ofann( natl.) will den Ausdruck mit Vorbedacht" er- Richtung spielt bei Majestätsbeleidigungsprozessen heute schon die Kommission geschaffen werden.( Beifall bei den Sozial- sehen durch mit Ueberlegung". Unflarheiten enthält die größte Rolle. In einem nach den Wahlen herausgegebenen Erlaß demokraten.) Vorlage in der Frage der Zuständigkeit der strafverfolgenden Be- lenkt der Justizminister die Aufmerksamkeit der Behörden darauf, hörde, über die Form des Strafantrages, die Zustellung des Urteils ob die Zeitungen nicht etwa verstedte Angriffe gegen den Was Unflarheiten in einem Gesetz für die Arbeiter bedeuten, an den Kläger u. a. Mit Kommissionsberatung sind wir einver- Monarchen brächten! Eventuell müßte gegen den Täter sofort die das haben wir am Berggefch erlebt. Daß übrigens mit dem Berg- I standen Untersuchungshaft verhängt werden. Ob der Erlaß authentisch ist

Abg. Hue( Soz.):

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