hervorhebt, den Zeuge» Wagner zum Meineid angestiftet.? vordersten Reihen der Kämpfer stehen und ihre Parole wird lauten: DaS Gericht verurteilte die Firma in vollem Um- Heraus mit dem Reichstagswahlrecht für Männer und Frauen! fange auf Zahlung der vom Kläger erhobenen Angesichts der von Herrn v. Gerlach entwickelten Anschauungen, die Forderungen, da auch die vom Gericht an Ort und Stelle deutlich genug beweisen, datz auch die„Entschiedenen" nur in vorgenommene Messung die Nichtigkeit der Angaben des Klägers; platonischer Liebe für Frauenrechte schwärmen, darf man einiger- ergeben hatte und die ihm von dem einen Firmeninhaber an den maßen gespannt sein, welche Stellung nunmehr die„Liberale Kopf geschleuderte Beleidigung das Verlassen der Arbeitsstelle recht- Frauenpartei" einnehmen wird. Anscheinend gar keine! Seitdem fertigte. Bemerkenswert ist noch, daß der Obersteiger vor Anita Augspurg den Liberalen ihr:„entweder— oder!" zurief. Gericht den Versuch unternahm, den Kläger als„Auf-!>st es im liberalen Frauenlager merkwürdig stille geworden. Auch wiegler" anzuschwärzen; ebenso auch die Tatsache, daß gerade für sie ist das Frauenwahlrecht ein Krautlein Ruhrmichmchtan Sericdts-Geltung. NN Zachmaunichen Betriebe die Sicherheitsvorschristen teils gar nicht, teils nur sehr mangelhaft beachtet werden. Die„Volks- zeitung für das Muldental" hatte das erst vor wenigen Wochen genau nachgeiviesen, was zur Folge hatte, daß der Wurzener Gewerbeinspektor eingeschritten ist. Da die Akten dieses Prozesses der Staatsanwaltschast übergeben worden sind, so werden fich der Obersteiger und der Arbeiter Wagner wegen Meineids bezw. der Anstiftung dazu zu verantworten haben. Ihre direkt steventlichen Liebesdienste für die sehr reiche Firma Z a ch m a n n, die fich so unschön benommen hat, statt dem Arbeiter seinen verdienten Lohn auszuzahlen und dadurch den folgenschweren Prozeß herauf be- schwor, können die beiden Leute hart ins Unglück stürzen. Allem Anschein nach ist der Arbeiter Wagner ein beschränkter Mensch, der fich kaum der Tragweite seiner Handlungsweise bewußt gewesen sein wird, was aber von dem Obersteiger nicht gesagt werden kann, der den armen Teifel von Arbeiter erst zu dem unseligen Schritt an- gestiftet hat. Der Vorfall erregt naturgemäß im Wurzener Stein oruchbezirk ungeheures Aufsehen. Wie uns ein Privattelegramm meldet, sind Kumme und Wagner gestern wegen MeineidsverdachteS verhastet. Borficht vor Geueralqnittungen. Der Fabrikbesitzer Gerson war mit seinem Portier S., der in seinem Hause auch eine Wohnung innehatte, wegen eines Heizkörpers in Streit geraten. Dabei gebrauchte S. einige grobe Ausdrücke. Durch diese fühlte sich Gerson beleidigt. S. wurde entlasten und sollte die Wohnung räumen. Das tat er nicht ohne weiteres. Gerson ließ dann nach einigen Tagen durch Beauftragt die Sachen des Portiers aus der Wohnung ent fernen und auf den Flur stellen.— S. beanspruchte durch Klage beim Gewerbegericht eine Entfchädigung für Nichtinnehaltung der Kündigungsfrist, usw Bor dem Berliner Gewerbegericht zeigte Beklagter am Freitag eine sogenannte Ausgleichsquittung, wonach S. keine Ansprüche mehr habe. Der Kläger antwortete mit der Behauptung, die Quittung sei erpreßt. Er habe am Bor mittag die Unterschrift für eine derartige Quittung dem Werkmeister gegenüber verweigert und habe beim Leisten der Unterschrift nicht gewußt, daß es dasselbe Schriftstück gewesen fei, das zu unterschreiben er vorniittags ablehnte. Er habe nur unter- schrieben, um den letzten Rest seines Lohnes zu erhalten. Der Zettel sei ihm durch eine Luke zugereicht worden und ein Schutzmann habe dabei gestanden. Unter dem Drucke dieser Umstände habe er schließlich schnell unterschrieben.— Der Meister sagte aus. der Kläger habe den Inhalt des Schriftstücks vom Bormittag her gekannt Es sei das gleiche gewesen.— Das Gericht nahm auf Grund der Verhandlung und Beweiserhebung an. daß für eine Erpressung der Unterschrift der Beweis nicht erbracht sei und wies die Klage ab, weil Kläger über alle Ansprüche vorbehaltslos quittiert habe. Das Gericht erklärte es jedoch für ein an sich unrechtmäßiges Verfahren, daß Gerson selber S. gewaltsam exmittierte, ohne die Entscheidung des Gerichts auf seine Exmissionsklage abzuwarten. Ein gesetzlicher Grund dazu sei unzweifelhaft nicht vorhanden ge Wesen. Entscheidend bleibe indessen die Ausgleichsquittung. Der vorstehend geschilderte Fall ist einer der vielen, die die Mahnung wiederholen lassen: keine sogenannte General- oder Aus- gleichs-Quittung auszustellen. Der Arbeiter ist zur Ausstellung einer solchen keineswegs verpflichtet und begibt sich bei der Schwierigkeit des Beweises, daß eine Täuschung oder eine Erpressung vorliege, durch die Unterschrift nach der herrschenden Anficht feiner Rechte. Eue Induftm und F>andel. Diskontherabsetzung. Wie in der Presse mitgeteilt wird, hat das Reichsbankpräsidium für Montag früh eine Sitzung des Zenttalausschustes einberufen, in der die Herabsetzung des Diskonts von V'/a auf 6>/z Proz. vor- geschlagen werden soll.— Der Privatdiskont, der bereits bis auf 4V» Proz. zurückgegangen war, avancierte wieder bis auf S Proz. Der Grundstücksverkehr im Jahre 1907. Trotz der ungünstigen Lage auf dem Baumarkt und trotz des ungünsttgen Geldstandes war der Verkehr auf dem Grundstücksmarkt im vergangenen Jahre ziemlich lebhaft. In der Zeit vom 1. Oktober 1906 bis Ultimo September 1907 gelangten, nach dem Jahresbericht der Firma Emil Solomon, in Berlin 1504 bebaute Grundstücke und 412 unbebaute Grundstücke zum freihändigen Ver- kauf; elftere zu einem Gesamtkaufpreise von 510 501 962 M., letztere zu einem Gefamtkauspreise von 58 649 755 M. In den Bororten gelangten in derselben Zeit 1106 bebaute und 1373 unbebaute Grundstücke zum freihändigen Verkauf; erstere zu einem Gesamt- kaufprcise von 280 900 457 M. und letztere zu einem Gesaintkaufpreise von 173 832 359 M. Diese Umsätze zeugen immer noch von einer regen Spekulanonslust auf dem Grundstücksmarkt und sonsttgen merkantilen Unternehmungslust. Von den angekauften Grundstücken soll ein größerer Teil zur Kapitalsanlage, aber eine nicht unwesent- liche Anzahl zu merkanttlen und gewerblichen Zwecken dienen. Namentlich in der Friedrich- und Dorotheenstadt haben Besitz- Veränderungen zu merkantilen Zwecken stattgefunden. Hus der frauenbeweefung. Freisinn und Frauenwahlrecht. Leise, leise, kein Geräusch gemacht! ist immer der Wahlspruch des Freisinns, wenn es gilt. Volksrechte, die vom Junker- oder Grotzunternehmertum dem Volke vorenthalten werden, zu ertrotzen. Nur keinen Lärm, bitte, recht vorsichtig! Und nach dieser Methode, die ebenso billig wie fruchtlos ist, handeln sie alle im Freisinnslager, mögen sie nun im Banne des Hotteatottenkollers stehen oder zum entschiedenen„linksradikalen" Flügel gehören. Als am Donners- tagabend das Berliner Proletariat eine wuchtige Kundgebung gegen das jetzige Dreiklastenunrecht veranstaltete, da kam auch Herr v. Gerlach nach Dräfels Festfälen. Nach dem Referat des Genosten Ebert trat er als Diskussionsredner auf, um den Ausführungen des Referenten, mit dem er in dieser Frage voll und ganz überein- stimme, beizupflichten. Das heißt, doch nicht vollständig. Genosse Ebert hatte auch in kurzen Umrissen klar und unzweideutig auf unsere Stellung gegenüber der Frauenfrage und des Frauenwahl- und Stiinmrechts hingewiesen. Bei jeder Wahlrechtsbewegung, wann und wo es nur immer sei, müsse das Wahl- und Stimmrecht der Frauen gefordert und vertreten werden. Herr v. Gerlach aber, der in bürgerlichen Frauenkreisen als einer der schärfsten Ver» treter der weiblichen Bürgerrechte gilt, kann sich unserer Forderung nicht anschließen, weil es zurzeit„unpraktisch" wäre. Mit dieser Motivierung kann man jede andere wichtige Frage beiseite tun. Nach den schwankenden Begriffen des Herrn v. Gerlach sind in zehn Jahren die Vorbedingungen auch noch nicht gegeben, um diese Frage praktisch zu lösen. Auch Straßendemonstrationen und der- gleichen hält er für unwichtig, ja sogar für bedenklich. Wann und wie will denn aber der linksliberale Freisinn die bitter notwendigen Volksrechte erkämpfen? Vielleicht durch stumme Verharrung auf dem grundsätzlichen Stan�iunkt der Grundsatzlosigkcit? Die Prole- tarierfrauen denken gar nicht daran, aus„praktischen" Erwägungen freisinniger Staatsmännigkeit zurückzutreten. Sie werden in den geworden. Zwar hält die„Partei" am 15. Januar eine öffentliche Versammlung ab, aber das Frauenwahlrecht steht nicht auf der Tagesordnung. Mit solchen Kleinigkeiten gibt man sich nicht ab. Versammlungen— Veranstaltungen. Schöneberg . Montag, den 13. Januar 1903, 8� Uhr.�ei Obst, Meininger Straße: Vortrag. Genosse Eichler. bildung"._ 6ewerkrchaftUcbc9s Berlin und Umgegend. An die Tabakarbeiter Berlins und Umgegend! Angesichts der uns in Aussicht stehenden Mehr belastung der Tabakindustrie, sei es durch E i n führung der Banderole st euer auf Zigarren. oder noch weitere Erhöhung des Zolles auf Rohtabak usw. sehen wir uns veranlaßt, dem Beispiele der Kollegen und Kolleginnen der verschiedensten Orte zu folgen und ebenfalls eine Protest-Versammlung hier abzu halten. Dieselbe findet am Mittwoch, den 15. Januar. abends S'/a Uhr in„D r ä s e l s F e st s ä l e n". Neue Friedrich st r. 33 statt. Die Tagesordnung der Versamm lung lautet: Der Ruin der Tabakindu st rie durch die drohende Weiterverpflanzung des Tabak steuergesetzes auf die anderen Tabakfabrikate, fi g a r r e n usw. usw., angesichts der heutigen age der Tabakindu st rie. Reich stags-Abge- ordneter Molkenbuhr hat das Referat in dieser Ver sammlung übernommen. Kollegen und Kolleginnen! In Eurem ur eigensten Interesse ersuchen wir Euch, an dieser Versammlung Anteil zu nehmen und durch Eure Stimme kundzutun, daß Ihr alle gewillt seid. Euch der Verschlechterung Eurer jetzt schon so traurigen Lage entgegenzustemmcn. Jeder muß am Platze sein! Die Vertrauensleute. W. Boerner. C. Butry. Stralsunderstr. 41, III. Veuttehes Reich. Tarifbewegung der Steinsetzer. Die Leipziger Steinsetzer hatten der Steinsetzer-Kreisinnung einen Tarifvertrag unterbreitet, nach dem ein 8!-hstündiger Arbeits- tag und Verbesserung der Stundenlöhne gefordert wurden. Die Innung lehnte es unter Hinweis auf ihr Statut ab. einen Tarif mit der Organisation der Steinsetzer abzuschließen, sie könne nur mit ihren Gehülfen selbst verhandeln. Sic erklärte sich zu Lohn- erhöhungen von ganzen 2 Pf. pro Stunde bereit, was weit hinter den Forderungen der Gchülfen zurückbleibt und bei den jetzigen hohen Lebensmittelpreisen ganz ungenügend ist. Die Gehülfen beschlossen deshalb in einer Versammlung, auf ihren Forderungen zu beharren und die Anerkennung der Organisation zu erzwingen. Notstand oder Verstoß gegen die guten Sitten? Wegen Vergehens gegen Z 101 der Seemannsordnung(Gehör« samsverweigerung) ist am 20. September v. I. vom Landgerichte Hamburg der Heizer Anton Kutschke zu einem Monat Gefängnis verurteilt worden. Er befand sich am 25. Mai v. I. mit dem deut- schen Dampfer„Deutschland " im Hafen von New Uork. An diesem Tage, einem Sonnabend, wurden die Mannschaften an Deck zurück- berufen. Wegen des dort herrschenden Streikes der Schauerleute sollten sie am folgenden Sonntag arbeiten, damit das Schiff für die auf Donnerstag festgesetzte Abreise fertig werde. Für die Arbeitsstunde sollten die Schiffsangestellten 30 Cents erhalten. Trotzdem weigerten sich die Deckmannschaften am nächsten Morgen „Charakter- zu arbeiten. Sie taten es aber schließlich doch, während die Ma- schincnmannschaften bei ihrer Weigerung beharrten. Der deutsche Konsul verhandelte nun mit einer Anzahl der Heizer. Der An- geklagte erklärte, seine Kollegen hätten gesagt, wenn er arbeite, so würden sie ihm die Knochen im Leibe entzweischlagen; verabredet habe er sich aber nicht mit ihnen. Dennoch hat das Gericht fest- gestellt, daß der Angeklagte an einer Verabredung sich beteiligt habe.— Die Revision des Angeklagten wurde am Donnerstag vom Rcichsanwalte für begründet erklärt. Aus den Feststellungen müsse entnommen werden, daß dem Angeklagten tatsächlich gedroht worden war und daß er nur aus Furcht vor Mißhandlung den Gehorsam verweigert hat. Unter diesen Umständen hätte das Gc- richt sich darüber aussprechen müssen, ob nicht für den Ange- klagten ein Rotstand vorlag. Wenn der Angeklagte, waS aus den Feststellungen nicht klar hervorgehe, sich an der Verabredung der anderen beteiligt habe und er erst dann infolge der Drohung die Arbeit eingestellt habe, dann würde allerdings ein Notstand nicht anzunehmen sein. Wenn aber auch die Teilnahme an der Ver- abredung durch Drohung erzwungen sein sollte, dann läge Notstand vor. Das Reichsgericht hob das Urteil wegen der erwähnten Un- klarhciten auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Das Reichsgericht hätte ohne Zurückweisung in die erste Instanz sofort auf Freisprechung erkennen können, wenn es von dem Grundsatz ausgegangen wäre, daß die Verrichtung oder Unter» stützung von Streikarbeit eine ehrlose, gegen die guten Sitten ver- stoßende Handlung ist, die deshalb zu verweigern ein Arbeiter be- rechtigt ist. Schwarze Listen. In Dresden arbeiten die am Rathaus-Neubau beschäftigten Steinbildhauer laut Vereinbarung mit den Unternehmern der ürchterlichen Staubentwickclung wegen 6 Stunden täglich. Plötz- lich verlangten die Unternehmer, die Gchülfen sollten 7 Stunden arbeiten. Die Steinbildhauer legten darauf in der Stärke von 21 Mann die Arbeit nieder. Ihre Namen wurden von den Unter- nehmern nebst acht weiteren Namen von Gehülfen auf die schwarze Liste gesetzt. Das Sonderbarste an der ganzen Geschichte ist aber, daß von den letzteren acht Leuten sechs ganz ruhig bei den Unter- nehmern in Arbeit stehen. Zuzug von Steinbildhauern nach Dresden ist natürlich fern zu halten. Zur Wirkerbewegung im sächsischen Erzgebirge . Wegen der von der Ortsgruppe der Gornsdorfer Strumpf- äbrikanten vorgenommenen„Lohnregulierung" kam es bekannt. lich vor Weihnachten zum Kampfe; die arg benachteiligten Arbeiter reichten ihre Kündigung ein, die Fabrikanten antworteten mit der Aussperrung eines Teiles der Arbeiterschaft und der andere Teil kündigte dann ebenfalls, so daß in den Gornsdorfer Strumpf- abriken die Arbeit ruht. Die Untcrnehmerpressc hatte nun die ZrechHeit, die nun geschaffene Situation als durch„sozialdemo kratisch-gewerkschaftliche Agitatoren" herbeigeführt zu bezeichnen und log weiter, daß durch die„Lohnregülierung" nur einige Ar beiter um wöchentlich einige Pfennige geschädigt würden, und daß die Behauptung der Agitatoren, daß es sich um eine Lohn regulierung in erheblichem Umfange handle, unwahr sei. Wie es damit aussieht, das ist nun gerichtlich festgestellt. Von den vielen geschädigten Arbeitern unternahmen es neun, die bei dem Strumpf- abrikanten Albin Drechsel in Gornsdorf gearbeitet hatten, diesen auf Bezahlung ungerechtfertigter Abzüge beim Stollberger Gewerbegericht zu verklagen. Um 131,75 M. in Beträgen von 4,95 M. bis 24,31 M. handelte es sich. Diese Abzüge verteilen fich auf drei Wochen, so daß sie wöchentlich bis über 8 M. bei einem Arbeiter betragen. Drechsel jun. erschien mit einem Vertreter des Fabrikantcnverbandes, der zwar nicht vorgestellt wurde, der aber D. in allem während der Verhandlung beriet. D. zeigte sich als von seinem Begleiter völlig abhängig. Er vertrat den Herren- standpunkt von vornherein. Zunächst behauptete er, die vom Bürgermeister Lösch— der die Verhandlung selbst führte— bereits zugelassenen Rechtsbeistände Gauleiter R e i ch e l t- Chemnitz und Geschäftsführer Pokornh- Thalheim betrieben die Vertretung geschäftsmäßig: er wolle nur mit„seinen" Arbeitern verhandeln. Der junge Herr— der Sohn des Beklagten — holte sich aber vott den beiden sowohl als auch vom Bürgermeister eine kräftige Ab- fuhr. Nach Vortrag der Klagen und ihrer Begründung machte in Erkennung der Sachlage der Bürgermeister den Vergleichsvorschlag, daß D. zwei Drittel der Forderungen bezahlen solle, denn daß ein Drittel— der Abzug in der ersten Dezemberwoche— den Arbeitern zu Unrecht abgezogen worden sei, das stehe schon jetzt fest und es sei einer Unterwerfung der Arbeiter gleich zu achten, wenn diese sich im BergleichSwege mit nur einem Drittel zufrieden geben wollten. Aber D. durfte nicht, fein Begleiter gab das nicht zu. D. erkannte jedoch an, baß ein Drittel zu Unrecht abgezogen wurde, das wollte er zahlen, mehr nicht. Da die Vergleichsverhandlungen scheiterten, wurde die Verhandlung vertagt; Arbeiterausschuß- Mitglieder sollen nun über die Verhandlungen als Zeugen ver- nommen werden, die zwischen dem ArbeiterauSschuß und D. in der in Betracht kommenden Zeit gepflogen wurden.— Das Hauptgewicht bei den Verhandlungen vor dem Gewerbe- gericht ist darauf zu legen, daß es gelungen ist. festzustellen, wo die Schuldigen an der Aussperrung sitzen und daß bezüglich der unberechtigten Abzüge der Schwindel der Unternehmer- presse gerichtlich festgestellt ist und der Unternehmer Der gebildete Jurist auf Reisen. Ein Renkonter zwischen einem Dr. jur. Heinrich Oex- mann aus Dortmund und dem Dr. med. Keßler aus Wanne i. W., das sich im September v. I. in einem Eisenbahn- abteil 2. Klasse der Strecke Köln— Dortmund abspielte, gelangte am Donnerstag vor der Strafkammer des Landgerichts in Essen zur Verhandlung. Am Abend des 22. September kam der Dr. jur. H. Ocrmann(Sohn des Reichsbanldirektors Oexmann) mit seiner Mutter von Köln . In Gelsenkirchen stieg in dasselbe Wagenabteil der schon bejahrte Dr. med. Keßler mit seiner Frau und zwei erwachsenen Kindern ein. Der Dr. jur. Oexmann, der lang ausgestreckt auf dem Polster lag, schien von der neuen Reisegesellschaft wenig erbaut zu sein und bequemte sich erst auf wiederholtes Bitten, den hinzugekommenen Reisenden neben sich Platz zu machen. Da trotz des kalten Luftzuges ein Fenster ganz offen stand und die Frau Dr. Keßler dieses schloß, so entstand sofort Streit unter den beiden Familien, indem die Mutter des Dr. O. erklärte, bei geschlossenem Fenster nicht fahren zu können, die Frau K. aber nicht bei offenem. Den Streit dachte dann der„Jurist" dadurch zu lösen, daß er aufspringend barsch erklärte:„Hier wird das Fenster geöffnet, das verlange ich!" Als nun in erregter Weise der Dr. Keßler einen Stationsbeamten um Schutz anrief lder Zug hielt noch in Gelsenkirchen ), schlug der„Jurist" Oexmann dem bejahrten Arzte in Gegenwart seiner Familie hinter rücks derart über den Kopf, daß der Hut des Arztes in weitem Bogen auf den Perron flog. Für eine solche Flegelei wäre nun wohl ein Arbeiter sofort aus dem Zuge gesetzt. Doch der Dr. juris in der 2., Klasse konnte ruhig weiter fahren, nachdem ein Schaffner zum Schutze der Reisenden mit im Coupe Platz genommen hatte. Indes auch der Schaffner, der die Partei des Dr. Keßler nahm und dem Herrn„Juristen" seine Rüpeleien als ungehörig vorhielt, imponierte den Dr. jur. H. Oexmann nicht. „Was wollen Sie denn? Sie kennen die Be. st immungen nicht; ich kenne sie besser, ich bin Jurist!" In diesem Tone fertigte er den Schaffner ab, drohte auch im Beisein des Schaffners noch, dem Arzt Dr. Keßler„noch ein paar herunter hauen zu wollen"!— Und für dieses flegelhafte Benehmen hatte der Staatsanwalt noch Worte der Entschuldigung und der Milde, er meinte sogar, durch das Wort„Unverschämtheit", das Dr. Keßler gebraucht hatte, habe dieser den Herrn Oexmann provoziert. Weil letzterer aber in der „Abwehr" zu weit gegangen sei, müsse er selbstverständlich bestraft werden. Doch genügte dem Staatsanwalt— eine Geldstrafe von 100 Mark. Das Gericht sah die Handlungsweise des gebildeten Herrn E)r. juris etwas anders an: es verurteilte den„Juristen, der die Bestimmungen kennt", zu 1000 Mark Geldstrafe eventuell 100 Tagen Gefängnis. __ Letzte JVachncbten und DcpcFcbcn. Ter verschwundene Bankdircktor. Mannheim , 11. Januar. (Privatdepesche des„Vorwärts".) Der Direktor Meier von der Mannheimer Darlehenskasse ist feit gestern verschwunden, nachdem eine Unterschlagung in Höhe von 60 000 Mark entdeckt wurde. Es wird vermutet, daß er nicht flüchtig ist, sondern sich das Leben genommen hat. Die Depots sind nicht angegriffen. Die Unterschlagungen hatte Mrier begangen, um Spekulationsvcrluste an der Börse zu decken. IS Kinder bei einer Panik erdrückt. Barnsleh(Graffchaft Dork), 11. Januar. (W.T. B.) Bei einer Kinematographcnvorstellung entstand hier auf noch nicht auf- geklärte Weise eine Panik, bei der 15 Kinder zu Tode gedrückt und eine große Anzahl mehr oder weniger schwer verletzt wurden. Niedergebrannter Wolkenkratzer. New Jork , 11. Januar. (B. H. ) Das 13stöckige Parker-Gebaude brannte ab. 30 Feuerwehrleute wurden von den Trümmern ver- schüttet. Bier sind tor, viele verletzt. Der Materialschaden belauft sich auf 6 Millionen._ Erfroren. Kattowitz , 11. Januar.<B. H. ) In der Nähe von Geidufka wurden zwei jugendliche Arbeiter nur notdürftig bekleidet erfroren aufgefunden._ Großes Fernbebcn. 11. Januar. _(W. T. B.) Die Instrumente der Hamburg ,. hiesigen Hauptstation für Erdbebenforschung verzeichneten"hcu'te nacht ein starkes Erdbeben, dessen Herd etwa 9400 Kilometer ent- fernt liegt. Der Beginn der ersten Vorläufer war um 4 Uhr Mj....■._....... 47 Minuten 1 Sekunde, der zweiten Vorläufer um 4 Uhr 57 Mi- das Zugeständnis machen mußte, daß die Abzüge unberechtigt, nuten 27 Sekunden, der Hauptbewcgung um 5 Uhr 13 Minuten. waren. i Die Aufzeichnungsdauer betrug ungefähr zwei Stunden. Lerantw. Redakteur: Haus Weber, Berlin . Inseratenteil verantw.: Th.Vlocke, Berlin . Druck».Verlag: VorlvärtSBuKdr.u.VerlagS<uistatt Paul Singer Sc Co., Berliil LVV, Hierzu 5 Beilagen.
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