Arbeitszeit ist für die fchivere Arbeit entschieden zu lang. Dantes| Der offizielle Sflavenhandel mit ausländischen Landarbeitern fei noch weiter zu prüfen, ob der§ 618 B. G. B. nicht auch in der Phantasie konnte die Qualen der Hölle nicht schrecklicher ausmalen, durch die Grenzlegitimationsämter der Feldarbeiterzentrale Weise Anwendung zu finden habe, daß die Beklagte für ein Bers als die Arbeit in so einem Kohlenbunker in Wirklichkeit ist. Manch ist nunmehr in vollem Schwange. Trotzdem die Nachfrage nach schulden der Monteure der Inselburger Hütte gemäߧ 278 B. G. B. einer ruiniert sich hier für sein Leben. Kranffein gibt es nicht. Feldarbeitern zurzeit noch nicht besonders start sein soll, ist das hafte. Denn die Beklagte habe in einem Bertragsverhältnis zu Mein Freund, der mit mir als Kochsmaat eintrat, war indirekt ge- Angebot galizischer und ruthenischer Arbeiter jetzt schon sehr ihren Arbeitern gestanden. Sie sei selbst nicht im Zweifel dar zwungen, während der Reise als Trimmer umzumustern. Als er start. Bei dem Vermittelungsamte der Feldarbeiterzentrale in über, daß bei Ausführungen der Arbeiten Ueberwachung und fich eines morgens frank meldete, sagte ihm der Arzt:" Ich fann Myslowiß melden sich täglich etwa 600 Personen beiberlei Ge- Leitung durch fachkundige Leute erforderlich gewesen sei. Gehe man Sie nicht eher frant beziehungsweise arbeitsschlechts, meistens Ruthenen. Als llebernachtungsraum dient ihnen aber davon aus, so müsse man annehmen, daß die Beklagte ihren unfähig schreiben, ehe Sie nicht im Bunter ohn ein neuerbautes, bei der falten Witterung überaus luftiges Ge- Arbeitern gegenüber verpflichtet war, für genügende Aufsicht und mächtig umiinfen!" bäude aus Holz mit Ziegelfachwert. Das größte der neuen Grenz- Leitung zu sorgen. Infolgedessen entstand die Frage, ob nicht die Daß die Verhältnisse bei den Heizern und Trimmern ein wenig legitimationsämter in Myslowit beschäftigt nicht weniger als die Arbeiten leitenden Monteure der Inselburger Hütte auch in besser als früher find, liegt daran, daß diefe Leute einigermaßen 40 Personen. Eine Wellblechbarade dient zur Vorprüfung der ein Vertragsverhältnis zur Beklagten getreten feien. 8weds organisiert sind. Allein die Organisation hat seit den letzten beiden Heimatpapiere ankommender Sachsengänger. In den Bureau er- Prüfung dieser Gesichtspunkte wurde das Urteil des OberlandesStreifs, die zu ungunsten der Arbeiter ausfielen, insbesondere da- halten dann die Arbeitsuchenden an Stelle der zurückbleibenden gerichts aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückdurch einen schweren Stand, daß die Gesellschaften allerlei inter- Seimatspapiere gegen Zahlung von 2 M. neue Legimationskarten, berwiesen. nationales Streitbredergesindel heranziehen.
Handlungsgehülfe oder stiller Teilnehmer?
Die Bronzewarenfabrik von Leopold u. Lehmkul suchte im Januar 1906 behufs Sanierung ihres Geschäfts einen Stapitalisten und fand auch eine solche Persönlichkeit in einer Frau D., welche eine Einlage von 17 000 Mart machte. In dem gleichzeitig mit der Geschäftsleitung stipulierten Vertrage hatte sich Frau D. außer 5 Broz. Kapitalsverzinsung und Gewinnanteil noch ausbebungen, daß ihr Ehemann Theod. D. als Handlungsgehülfe mit einem Monatsgehalt von 200 Mart angestellt werden müsse. Schon wenige Wochen nach der Einzahlung der Einlage gestaltete sich die finanzielle Lage der Firma wiederum sehr ungünstig, so daß sich Theodor D. entschloß, sein vereinbartes Gehalt noch anstehen zu lassen. Ende 1906 geriet die Firma in Zahlungsschwierigkeiten und D. flagte nunmehr gegen Leopold, der inzwischen alleiniger Inhaber geworden war, auf Bahlung des anstehenden Gehaltes bon 1600 Mart. Der als Zeuge vernommene Buchhalter der früheren Firma befundete, daß die Gehaltsraten dem Kläger weder gutgeschrieben noch ausbezahlt wurden. Der letztere hat nach weiteren Befundungen von Zeugen ein Automatengeschäft felbständig betrieben und ist ganz nach freiem Belieben in das Geschäft der beklagten Firma gegangen, um einen Kunden zu empfangen, zu expedierende Ware einzuwideln oder ähnliche kleine Dienstleistungen zu verrichten.
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Das Kaufmannsgericht Berlin wies gestern den Kläger ab, indem es ihn weder für einen Handlungs- noch für einen Gewerbes gehülfen erachtete. Die ganzen Umstände sprechen dafür, daß im Widerspruch mit den schriftlichen Vereinbarungen in Wirklichkeit gar kein Dienstverhältnis zwischen dem Kläger und der Firma bestanden hat. Ersterer sollte nur eine Kontrolle über den Geschäftsgang und die richtige Verwendung des Vermögens seiner Ehefrau ausüben. Bei gewerblicher Tätigkeit stünde ein Gehalt von 200 Mark in keinem Verhältnis zu den von D. geleisteten niederen, Diensten.
furt a. M.:
Unfallversicherung.
Unsere Darlegung über die Mißstände und mangelhaften Schußgerüste bei Abbrüchen in Frankfurt a. M. und das vergebliche Anrufen des Reichsversicherungsamtes scheint einigen Erfolg gehabt zu haben. Das Telegraphenbureau Herold meldet aus Frant Dieser Tage weilte der Geheime Regierungs- und Baurat Hartmann aus Berlin hier, um sich über die Durchführung des Bauarbeiterschußes zu informieren. Er machte einen Rundgang und besichtigte eine Anzahl Neubauten. Wie ein hiesiges Blatt hört, hat er sich nicht davon überzeugen können, daß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft überall entsprochen wird. Der Besuch des Geheimen Baurats wird Anzeigen gegen verschiedene Bauunternehmer im Gefolge haben.
die bekanntlich auf den Namen eines bestimmten Arbeitgebers lauten und damit den Ausländer für ein Jahr dessen Ausbeutung preisgeben. In Neu- Baue werden 35, in Kattowih 15 und in Bleh 12 Angestellte von den Landsflavenbermittelungsstellen beschäftigt.
Die Zuständigkeit des Gewerbegerichts für Techniker. Den Antrag des Deutschen Technikerverbandes, die Zuständig. feit der Gewerbegerichte auf das technische Personal auch mit mehr als 2000 M. Jahreseinkommen auszudehnen, hat der Ausschuß des Breslauer Gewerbegerichts zustimmend begutachtet.
Zur Haftung bei Ausführung von Arbeiten. In einem Schacht des von der Bergbau- und Schiffahrts- AktienGesellschaft Kannengießer in Mülheim an der Ruhr betriebenen Bergwerks war das Pumpengestänge der oberirdischen Wasserhaltungsmaschine gebrochen. Die Bergbaugesellschaft beauftragte die Aktiengesellschaft Inselburger Hütte unter späterer Gewährung ihrer Arbeiter, das von derselben gelieferte Gestänge zu reparieren. Um die neuangefertigten Teile des Gestänges mit den alten zu verbinden, mußte der die Bewegung der Pumpe vermittelnde Schwebebalken der Anlage, der beim Bruch des Gestänges auf das Fanglager zurückgeschlagen war, an seinem mit Gewichten beschwerten Ende emporgehoben werden. Dazu benutte man schließ lich die zum Betriebe des Bumpwerkes bestimmte Dampfmaschine. Hierbei fiel eine der vorher benutten Schraubenspindeln, mit denen man bei der Hebung nicht ausgekommen war, auf den bei den Sebungsarbeiten beschäftigten Schloffer Thomas, der dadurch tödlich verletzt wurde.
Invalidenversicherung Gefangener.
der Invalidenversicherung von Gefangenen unterm 30. Januar Der preußische Justizminister hat über die Aufrechterhaltung eine Verfügung ergehen lassen. Nach§ 135 des Invalidenversicherungsgesetzes verliert eine Quittungskarte ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb 2 Jahren nach dem Ausstellungstage zum Umtausch eingereicht ist. Um diese Nachteile für diejenigen einzuschränken, gegen die eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird, ist angeordnet, daß für einen Gefangenen, welcher eine Freiheitsstrafe bon länger als 1jähriger aber nicht lebenslänglicher Dauer zu berbüßen hat, auch ohne seine Einwilligung von der Gefängnisverwaltung die Weiterversicherung vorzunehmen ist. Die zur Beschaffung der Beitragsmarken erforderlichen Geldbeträge sollen mit Einwilligung des Gefangenen aus deffen mitgebrachtem Geld, sonst aus der dem Gefangenen gutgeschriebenen Arbeitsbelohnung entnommen werden.
Verein der Lehrlinge, jugendlichen Arbeiter und Arbeiterinnen Berlins und Umgegend. Heute Abteilung 5: Nachmittags 3 Uhr Abteilung 6: Nachmittags 2 Uhr in bei Mühle, Mariannenstr. 41. Raabes Festfälen, Fichteftr. 29. Lichtenberg Rummelsburg : Bei Bidenhagen, Lichtenberg , Scharnweberstr. 60. Weißensee : Montag abends 8 Uhr bei Content, Friedrichstraße, Ede Lehderstraße. Allgemeine Familien Sterbekaffe. Heute nachmittags 3-6 Uhr Bahl tag Aderstr. 123 bei Wiesenthal.
Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über den Großhandel in den Zentral- Markthallen. Marktlage: Fleisch: Es klagte nun ein außerehelicher Sohn des T. gegen die Zufuhr schwach, Geschäft ſtill, Breise unverändert. Wild : Zufuhr genügend, Geschäft etwas lebhafter, Preise wenig verändert. Geflügel: Zufuhr Bergbaugesellschaft Kannengießer auf Grund der Bestimmungen reichlich, Geschäft rege, Breise normal. Fische: Zufuhr mäßig, schäft in den§§ 2 und 3 Abfah 3 des Haftpflichtgesetzes vom Juni 1871. ruhig, Preise wenig verändert. Butter und Kase : Zufuhr in Butter Das Landgericht Duisburg und das Oberlandesgericht Hamm er- fehr inapp, Geschäft rege, Breise für Butter höher, für Stäse unverändert. Zufuhr meist reichlich, in Schadenersaßpflicht des Beklagten nicht begründet sei. Die Be- Apfelsinen schwach, Geschäft etwas lebhafter, Breise wenig verändert. fannten auf Abweisung des Klägers. Sie nahmen an, daß eine Gemüse, Obst und Südfrüchte: flagte habe die Arbeiten vollständig der Inselburger Hütte übertragen gehabt und letztere die Arbeiten durch ihre eigenen Monteure ausführen lassen. Freilich seien dabei auch Arbeiter der Beklagten und die Dampfmaschine des Bergwerks benutzt worden, jedoch sei das nicht zum Zwede des Betriebes, sondern ausschließlich zur Unterstüßung der Reparatur geschehen.
Die von dem Kläger eingelegte Revision hatte Erfolg. Das
Witterungsübersicht vom 8. Februar 1908, morgens 8 Uhr.
Stationen
Barometer.
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Bind.
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Bindftarle
4
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Regen
765 WSW 7 bedeckt Berlin 765 NAS, 3 bedeckt Frantj.a M 774 23. 3 bedeckt 776 28 München 4 bededt 771 NN 4 bebedt
Reichsgericht führte aus, daß der Berufungsrichter den Streitſtoff nicht nach allen Richtungen hinreichend geprüft habe. Wie unstreitig wäre, seien die Arbeiter der Beklagten , darunter der Ber- Stoinembe 759 23 fie seien nur von der Beklagten der Leitung und Aufsicht der unglückte T., nicht aus deren Dienstverhältnis entlassen worden, Pamburg Monteure unterstellt worden. Danach habe zwischen den Arbeitern und der Beklagten ein Vertragsverhältnis bestanden, vermöge dessen die Beklagte verpflichtet gewesen sei, für Leben und Gesundheit ihrer Arbeit nach Maßgabe der Borschriften in§ 120 a der Gewerbeordnung und§ 618 B. G. B. Fürsorge zu treffen. Das Berufungsgericht habe diese Frage gar nicht erwähnt. Sodann
5º.- 4° R
Temp. n.
Stallonen
Barometer.
fland mm
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richtung
Windstärke
4 Haparanda 747 SHI 5 Petersburg 754 S 4 Scilly
2 lberdeen 0 Barts
Better
Temp. n. G
O'wollig 1 wolfenl- 13 3bedeckt.
779 NN 766 23 777 523
4 moltig
1 Nebel
23832
Wetterprognose für Sonntag, den 9. Februar 1908. Etwas fühler, zunächst meist trübe mit Niederschlägen und starken nordwestlichen Winden; später langsam aufllarend. Berliner Wetterbureau.
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