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Nr. 30. 33. JalMng. 3 . KtilM des Lmiick" Kttlim WMIt. Freitllg, 38. Februar M8. ein Hochveirattpmeß. Leipzig  . 27. Februar 190S. (Telegraphischer Bericht.) Vor dem Vereinigten zweiten und dritten Strafsenat begann heute früh unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Freiherrn  v. B ü l o w ein neuer Hochverrat-Zprozeb, bei dem es sich wieder wie bei dem Prozes; Liebknecht   um die a n t i« militari st ische Propaganda bandelt. Angeklagt ist der vor einigen Tagen auch von der Berliner   Strafkammer wegen Aus forderung zum Ungehorsam gegen die Gesetze mit l'/a Jahren©e* fängnis bestrafte Former und Redakteur desFreien Arbeiters" Rudolf Oestreich   wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens. Ter im Jahre 1878 in Berlin  geborene Angeklagte ist wegen Fahnenflucht, mehrfacher Aufreizung, Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen und Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Gesetze vorbestraft. Inkriminiert ist ein Artikel desFreien Arbeiters" vom September 1V07Anarchismus und Militarismus", der sich mit den Beschlüssen des Amsterdamer Anarchistenkongresses, speziell mit jenen gegen den Militarismus, be- fchäftigt.Wir glauben," heifft es dann,daß in unseren Reihen Männer bereit sein werden, diese Beschlüsse in die Tat umzusetzen und damit eine der verderblichsten Einrichtungen der heutigen Gesellschaftsordnung, die die Ursache der Kriege ist, zu beseitigen." Der Angeklagte erklärt sich für nichtschuldig. Sein anarchistisches Ideal hoffe er durch Aufklärung zu erreichen. Auf die Frage, ob er die Gewaltanwendung billigt, erklärt der Angesiagte:Jeder einzelne soll handeln, wie er eS für richtig findet". Im übrigen handele eS sich in seinen Artikeln nur um theoretische Erörterungen. Sodann wird ein Artikel desRevolutionär" verlesen, in dem bemängelt wird, daß Liebknecht die Kasernenagitation und-Insurrektion verworsen habe. Der Verteidiger. Dr. Viktor Fränkl- verlin, erklärt, daff bei dem Erscheinen dieses Artikels der Angeklagte schon im Gefängnis sah und daß er im schärfsten Gegensatz zu dem Artikel und zur ganze» Haltung desRevolutionär" stehe. Darauf wird der Polizeikommiffar Kunze-Berlin als Zeuge veniommen. Er bestätigt, daß in demFreien Arbeiter" die Amsterdamer Resolution des Dr. Fricdeberg abgedruckt ivordcn sei. die die aktive Aktion und Resistenz empfiehlt._ Auf Befragen des Reichsanwalts gibt Zeuge dann weiter an, daß in den letzten zehn Jahren mehrfach Handlungen Berliner   Anarchisten vor- gekommen sind, die in das Gebiet der Propaganda der Tat fallen, so der Fall K o s ch e m a n it(der AttentatSversnch gegen öen Polizeioderst Krause, au den eine Bombenuhr geschickt wurde). Der Anarchist Dchcwe erhielt 12 Jahre Zuchthaus  , iveil er auf einen Polizeibeamten mit dem Revolver gefchoffen hatte. In der letzten Zeit habe auch eine Durchsuchung(!) bei einem Auarchisten statt- gefulideu, in deffen Weste eingenäht gefnnden wurde ein tadellos neues Exeniplar der MostscheuRevolutionären KriegSwiffenschaft". Bert. Fränkl: Haben Sie Anhaltspunkte, daß der Angeklagte mit diesem Katechismus irgend«twaS zu tun hatte? Zeuge: Nein, das kann ich nicht sagen. Es wird dann�pls Sachverständiger der von der Ver- tridigung geladene außerordentliche Professor für Staats- Wissenschaften an der Kieler Marine-Akademie. Dr. Adder, Vernoimnen. ES gäbe verschiedene Arten der Taktik in der an- archistifchen Bewegung. Allerdings fei die früher im Vorder- grulid gestandene Propaganda der Tat seit Beginn dieses Jahrhunderts immer mehr zurückgegangen. An ihrer Stelle überwiege jetzt die direkte Aktion, die durch fortgesetzte Streiks die Massen zu sich herüber- ziehen und dann durch den Generalstreik die Uebernahme der Produktionsmittel bewirken wolle. Mit der direkten Aktion ist in allen Ländern die' antimilitaristische Bewegung ver- bunden, DerFreie Arbeiter" stehe nicht auf dem Standpunkte der Propaganda der Tat»ud will nicht durch den Terror die Mafien aufwiegeln, sondern aus dem Boden der direkten Aktion. Sodann beginnen die PlaidoyerS.' Reichsanwalt Nagel führt aus: Der Angeklagte behauptet, daß er bei Abfassung de-Z Artikels noch nicht Kenntnis von dem Satz in der Amsterdamer Resolution hatte, die auf die Empfehlung von Empörung, Dienftverweigenmg, passiven und akliven Ungehorsam und Insurrektion hinausläuft. Es ist ihm aber nicht Glauben au schenken. Aber auch der Gedanke des Generalstreiks ist ja nicht ohne Gewalt durchzuführen, wie es in der belgischen(!) Broschüre:Uebcr den Generalstreik" heißt. In dem Artikel wird klipp und klar die Gewalt an die Spitze ge- stellt. ES heißt weiter darin:Damit ist dem Staat da" TodcS- urteil ausgesprochen.'Wir wollen dieicS Todesurteil ausführen." Das Todesurteil kann nur durch Gewalt ausgeführt werden. Weiter heißt eS in dem Artikel:ES wird sich darum handeln, daß von den Genossen die Beschlüsse in die Tat umgesetzt werden. Wir glauben, daß in unseren Reihen Männer sind, die dazu entschlossen sind. Der beste Staat soll auf diesem Wege zur Vernichtung gebracht werden." Das ist doch nichts anderes als die Aufforderung zur Begehung von Geioalttätigkeiten auf einzelne Teile des Militarismus. Nun ist noch fraglich, ob jurisiisch konstruierbar die Borbereitung zum Hochverrat hier vorliegt. Es ist nicht richtig, daß die Ausforderimg für ferne Zeilen gedacht ist. Es heißt:Die Morgenröte der Frei- heit steht bevor. Ehe man sich dcnken kann, kann der beste Staat zertrümmert sein usw." Bei der Strafzumessung kann angesichts eines derartigen gefährlichen Treibens keine Milde am Platze sein. ES ist nur die Frage, ob aus Festung oder Z u ch t h a u S erkannt werden soll. Auf Zuchihaus kann nur er- könnt werden, wenn man der Ansicht ist. daß der Angeklagte in ehrloser Gesinnung gehandelt hat. Der Ehrbegriff ist unter allen Umständen ein Begriff, der den Reflex dar- stellt der uns beherrschenden Grundsätze der GesellschaftS- und RechtSverfaffung. Wenn jemand den Bestand jeder Rechtsordnung negiert, dann kann er auch nicht Anspruch haben auf den Ehrbegriff dieser RechtSordnnug. Dem Staate würde zugemutet werden, sich als ethisch minderwertig anzuerkennen. Der Angeklagte hat es unternommen, das Vaterland unter allen Umständen bloß- zustellen. Das ist mit unseren Anschauungen von Ehre und Pflicht nicht vereinbar. ES handelt sich bei all diesen Presse- auspeitschungen, die vom sickeren Hafen der Redaktion(!I) ausgegangen waren. darum. unreife jugendliche Köpfe zu Handlungen anzuregen, deren Tragweite sie nicht übersehen können. Dieser Handlungsweise muß unter allen Umständen der Stempel der ehrlosen Gesinnung aufgedrückt werden. Ich beantrage aus allen diesen Erwägungen eine Zuchthausstrafe von zwei Jahre» und fünf Jahre Ehrverlust. Verl   Dr. Fränkl: Der Gerichtshof wird anerkennen mästen, daß der Angesiagte den Eindruck einer glaubwürdigen Persönlichkeit macht, die von dem, was sie sagt, wenn eS auch noch so verkehrt ist, ehrlich über zeugt ist. Der Angeklagte trete für den Generalstreik ein, der durchaus nichts ungesetzliches, sondern durch die Gewerbeordnung gewährleistet sei. Die wenigen blut r ü n st i g e n Sätze seien doch nur rhetorische Phrasen. aus die k e i n G e w i ch t zu legen sei. Der Angeklagte handelte nicht aus niedrigen Motiven. Er erhielt für seine Stellung keinen Pfennig Bezahlung, er handelte aus dem Motiv der Ueberzeugung. aber nicht aus ehrloser Ge sinnung. Wenn der Gerichtshof dennoch zu einer Verurteilung kommen sollte, könnte er nur auf F e st u n g S st r a f e erkennen. Reichsanwalt Nagel: Uebcr den Anarchismus als Welt anschauung haben wir nickt zu richren, den» Gedanken sind zollftei. Anders aber steht eS mit der Propagierung von Gewaltmitteln. Der ReichSanwalt beruft sich aus die Verurteilung Mösts zu sünfi zehn Monaten Zuchthaus   in England und auf den Ausschluß HcrvoS auS der Pariser Advokatenkammer. Der Verteidiger tritt dieser Heranziehung fremder Ver- hältnisie entgegen. Der Angeklagte Oestreich ersiärt zum Schluß: Das Wort Massenaktion" scheint eS den: ReickiSanwalt angetan zu haben. Ist nicht aber auch die russisch  « Leibeigenschaft durch eine unblutige Volkserhebung beseitigt worden? Wäre eS nicht möglich, daß auf demselben Wege durch eine solche Volkserhebung auch der Militarismus beseitigt loürde? Mir persönlich war die Fassung der Amsterdamer Resolution damals gar nicht bekannt, sie ist erst durch die Polizei aus derReveille", die wir gar nicht halten, in die Anklage hinein- gekommen. Zur Frage der Ehrlosigkeit möchte ich bemerken: Das Urteil, ob ich ehrlos gehandelt habe, habe ich bisher meinen Mitmenschen überlassen. DaS werde ich auch weiter tun. Das Urteil. Nach fast zweistündiger Beratung verkündete der Vor- sitzende. Senatspräsident Freiherr   v. B ü l o w, folgendes Urteil: Der Angesiagte Rudolf Oestreich   wird wegen Aufforderung zur Ausführung"eines hochverräterischen Unternehmens zu drei Jahren Zuchthaus, fünfjährigem Ehrverlust sowie zur Tragung der Kosten verurteilt. Drei Jahre Zuchthaus für einen unbeachtet vorübergegangenen Artikel! Man hat den Eindruck, daß die Richter unter dem Banne der Aeußerungen jedes Teils der Scharfmacherblätter standen, die nach dem LiebnechtSprozeß das Urteil des Reichsgerichts maßlos angriffen. weil eS nicht entgegen dem Gesetz auf Zuchthaus, sondern auf Festung erkannte. Rache und Abschreckung, nicht Gerechtigkeit war das Leitmotiv jener Blätter. Was schiert diese Blätter das Gesetz? Denn dem Gesetz widersprach im Falle Liebknecht der Antrag des Oberreichsanwalts. Denn im ß 20 deS Strafgesetzes heißt es:Wo das Gesetz die Wahl zwischen Zuchthaus und Festungshaft gestattet, darf auf Zuchthaus nur dann erkannt werden, wenn festgestellt wird, daß die strafbar befundene Handlung auS einer ehrlosen Gesinnung entsprungen ist." Das Reichsgericht erklärt? damals gegenüber dem Ansinnen deS Ober- reichSantvaltS:' Der§ 8G deS Strafgesetzbuches(Hochverratsparagraph) ist nur in Verbindung mit§ 20 zu verstehen. Danach ist Zuchtbaus unzulässig, wenn festgestellt ist, daß die strafbare Haltung au§ einer ehrlosen Gesinnung entsprungen ist. Der Gerichtshof ist nicht der Ansicht, daß eine ehrlose Gesinnung vorliegt. Er ist dabei davon ausgegangen, daß es sich für den Fall der Annahme ehrloser Gesinnung um Motive handeln müßte, die außerhalb deS T a t b e ft a n d S m e r k m a l S selbst liegen. Als solcbe Motive hat er ehrlose Gesinnulig nicht finden können. Vielmehr ist der Ge- richtShof zu der Ansicht gekommen, daß der Angeklagte aus einer politischen Ueberzeugung heraus gehandelt hat, die. mag sie verkehrt sein oder nicht, den Voraussetzungen, die da« Gesetz für ehrlose Gesinnung verlangt, nicht entsprich t." Inzwischen ist Olshansen Reichsgerichts- Senatspräsident geworden. Welche ehrlosen Motive, die außerhalb der Tat selbst liegen, tollen vorhanden gewesen sein? Der Reichsanwalt hat wie im Falle Lieblnecht nicht einmal den Versuch unternommen, außerhalb des Tatbestandes liegende Mouve darzulegen DaS Urteil ist ein ungeheuer- licheS. Die Bejahimg der Frage, ob Hochverrat vorliegt und»och mehr die Strafart empört das RechtSgefühl aufs tiefste. Die Gründe des Urteils liegen noch nicht vor. Der Gang der Verhandlung läßt sie nicht erkennen. Wir behalten uns vor, auf das Urteil zurückzukommen, sobald die Gründe vorliegen. H»«>ie Cadaharbeiter Deutschlands  . Auf die Schanzen! So riefen wir Euch unter dem 25. November vorigen Jahres zu. Heute sagen wir: G e- wehr bei Fuß! In Ausführung unseres Rufes vom No- vember haben die Kollegen und Kolleginnen unseren Er- Wartungen in reichem Maße entsprochen, durch Abhaltuiig vieler Hunderte von Protcstvcrsammlungen, durch persönliche Agitation in allen interessierten Kreisen, durch Aufforderungen und Anfragen an die Vertreter vieler Reichstags-, Landtags- und Gemeindewahlkrcise. Alles dieses konnte nur ermöglicht tverdcn durch Aufbringung der dazu notwendigen Munition (Gelder). Was uns zu der Parole: Gewehr bei Fuß i jetzt ver- anlaßt, ist die öffentlich bekannt gewordene Mitteilung, daß der bisher ängstlich geheim gehaltene Banderole- steuer-Gesetzentwurf aus dem Bundesratsausschuß zurückgezogen sei, wenn das auch nur alsvorläufig" zu betrachten sei. Des weiteren wurde bekannt, daß der bisherige Reichsschatzsekretär v. Stengel, der Vater diese-- Vorlage, über seine unglücklicheFinanzreform" stolperte, zumal ihm die geplante Üeberrumpelung vollständig mißlang Auf der Suche nach einem neuen Reichsschatzsekretär hat sich nun ein solcher in der Person des bisherigen Unter- staatssekretärs S y d o w gefnnden. Wie Kundige wissen wollen, soll der neue Herr eine nicht zu feinfühlige Draus- gängernawr sein und den schneidigen Bureaukraten heraus- kehren. Kollegen! Ucberdenkt, was dies für unS bedeutet: Eine andere Nummer, jedoch derselbe Faden! Auch er wird der Vermehrung und Neueinführung direkter Steuern aus dem Wege gehen; dahingegen werden seine Finanzpläne auf eine Erhöhung bereits bestehender und Einführung neuer indirekter Steuern, darunter sicher solche auf Tabak- fabrikate, hinauslaufen. Kollegen und Kolleginnen! Wenn wir oben sagten: Gewehr bei Fuß, so meinen wir damit, daß Ihr unseres Rufes zu jeder Zeit gewärtig sein müßt, um wieder, wenn nötig, auf die Schanzen zu eilen. Um dieses noch ge­schlossener"tun zu können, fordern wir von Euch, in allen Bezirken die vorhandenen Organisationen bestehen zu lassen, sie auszubauen, was in der kurzen Kampfperiodc vielleicht nicht möglich gewesen ist, um auf den zweifellos bald wieder beginnenden Kampf vorbereitet und gerüstet zu sein. In allen den Orten, welche es bisher unterlassen haben, Kommissionen zu bilden, ist solches schleunigst nachzuholen, den zuständigen Bezirksleitern Mitteilung zu machen und nur mit denselben in steter Verbindung zu bleiben; in den Orten, wo die Kollegen und Kolleginnen die Sache lässig be- treiben, ist eS Sache der Bezirksleiter, dort energisch nach- zuhelfen. Halten wir Rückschau, so können die Tabakarbeiter Deutschlands   ohne Ueberhebung wohl mit Fug und Recht sagen, auf die Reichstagsabgeordneten derartig eingewirkt zu haben, daß man es dem Reichsschatzsekretär nahe legte, seine Pläne aufzugeben. Da der neue Mann mit verschärften neuen Entwürfen zu fürchten ist, so haben die Tabakarbeiter um so mehr die Pflicht, noch gerüsteter zu sein als vorher. Zu diesem Zweck wäre auch die Refercntenfragc mehr als bisher ins Auge zu fassen, jeder Ort muß sich selbst zu helfen suchen. DerTabak- arbeit er" bringt in jeder Nummer reiches Material für jüngere Kollegen, welche sich zu diesem Zwecke ausbilden wollen. Des weiteren verweisen wir auf die von uns ver- sandte Schrift. Diese Schrift: Die Tabak st euerfragc und ihre Entwickelung, soll in erster Linie dem Zweck dienen, die Kollegen mit der geschichtlichen Entwickelung der Tabaksteuer vertraut zu machen, ihnen die unheilvollen Wir- kungen der bisherigen Belastungen und auch die Wirkungen der ständigen Bedrohungen an der Hand der Tatsachen vorzu- führen. Also Kollegen! Fri s ch a n S W erk! Um die Abrechnung der bis jetzt eingegangenen Gelder abschließen zu können, ersuchen wir die Kollegenschaft, welche sich im Besitz von Sammellisten befindet, solche unverzüglich, spätestens aber bis zum 8. März" er., mit denen abrechnen zu wollen, von welchen sie die Listen bezogen. Den Bczirksleitcrn liegt die Pflicht ob, durch die au ihrem Wohnort bestehende Kommission ihre Abrechnung prüfen und durch denTabak- Arbeiter" veröffentlichen zu lassen. Alle überschüssigen Gelder sind sofort an Ludwig Walter. Berlin 1�. 37, Wcißenburger Straße 75 IV, einzusenden. Die Zentralkommisfiou der Tabakarbeiter Deutschlands  . Wilhelm Boerner, Ritterstraße 15. Karl Butry, Stralsunder Straße 41 m. Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um AbdMck er> sucht. S HERMANN UETZ LEIPZIGERSTRASSE Einmaliges Angebot! ALEXANDERPLATZ  Freitag u. Sonnabend, soweit Vorrat! FhaNKFURTER ALLEE 109-111 3 Waggon Prima zarte Ginse Pfd. 52 Pf. (gefroren)